Parliament rejects urgent immediate measures after 1987 storms

20016033Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)18.12.1987Other

Zusammenfassung

The National Council dealt with a discussion request concerning possible urgent environmental and planning measures after the severe summer 1987 storms. The Federal Council opposed additional expert commissions and immediate measures, preferring further investigations within existing institutions and existing financial support mechanisms. The excerpt also records final votes on two unrelated drafts: the federal act on private international law was adopted unanimously, and the criminal law amendment on insider trading was adopted with one dissenting vote.

Regest

Parliamentary vote; discussion request on urgent measures following natural disaster, and final votes on unrelated legislative drafts. Where the competent government considers that the causes of damage require further investigation and that existing institutions should first be used, a request for immediate additional measures may be declined by parliamentary majority. Final votes are determined by the recorded majorities and unanimities in the chamber.

Gesamter Gesetzestext

Votations finales

1894

N

18 décembre 1987

schränkende Massnahmen, um dem weiteren Waldsterben zu begegnen oder an einen Stop des Zweitwohnungsbaus, um unnötigen weitergehenden Ueberbauungen und Beto- nierungen der Kulturlandschaft entgegenzuwirken?

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 1. Es erscheint dem Bundesrat als selbstverständlich, dass nach Schadenereignissen, und insbesondere nach so schwerwiegenden, wie sie letzten Sommer auftraten, deren Ursachen ergründet werden und nach Möglichkeiten gesucht wird, ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermei- den. Im Zusammenhang mit den Ursachen von Hochwasser- ereignissen laufen bereits seit einigen Jahren verschiedene Arbeiten, namentlich im Rahmen des gemeinsamen Arbeits- programms des Bundesamts für Wasserwirtschaft und der Landeshydrologie und -geologie (Nationales Programm Hochwasser). Dabei wird u. a. auch der Einfluss von Wald auf das Abflussgeschehen bei Hochwasserereignissen untersucht. Nach den jüngsten Unwetterereignissen wurden bereits beabsichtigte weitere Untersuchungen auf ihre Bedeutung für die Ergründung der Ursachen überprüft und zusätzliche Untersuchungen ins Auge gefasst. Gleichzeitig wurden auch die Kontakte mit den interessierten Fachstel- len und Instituten verstärkt mit dem Ziel, die Forschungsbe- mühungen zu koordinieren und die Ursachen der Unwetter- ereignisse umfassend abzuklären. Unter diesen Umständen erscheint dem Bundesrat die Einsetzung einer zusätzlichen Expertenkommission nicht als sinnvoll. Er ist vielmehr der Auffassung, dass die notwendigen Untersuchungen weiter- hin im Rahmen der bestehenden Institutionen durchgeführt und ausgewertet werden sollen.

  1. In erster Linie sieht der Bundesrat vor, die bestehenden Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung voll auszu- schöpfen. Er wird der Bundesversammlung Anträge stellen zur Erhöhung der dafür bestimmten Verpflichtungs- und Zahlungskredite. Er hat daneben ins Auge gefasst, im Rah- men einer Sondervorlage gewisse Erweiterungen und Ergänzungen der bestehenden Rechtsgrundlagen für Bun- desbeiträge zu beantragen. Wo und in welchem Umfang dies geschehen soll und kann, ohne unerwünschte Doppel- spurigkeiten oder andere Schwierigkeiten hervorzurufen, ist im Moment noch in Abklärung. Schliesslich ist auch zu prüfen, ob auch nach diesen Massnahmen und unter Berücksichtigung von Versicherungsleistungen und Zuwen- dungen anderer Institutionen für die betroffenen Kantone unzumutbare Belastungen bleiben. Für diesen Fall nimmt der Bundesrat in Aussicht, in der Sondervorlage die Grund- lage für zusätzliche Beiträge an die Kantone vorzusehen. Der Bundesrat geht davon aus, dass Schäden bei Privaten in erster Linie durch Versicherungen gedeckt werden und zudem die Mittel der verschiedenen Hilfsaktionen zur Verfü- gung stehen. Aufgrund ihrer Nähe zu den Betroffenen und ihrer Kenntnisse der Lage sind vor allem die Gemeinden, allenfalls noch der Kanton in der Lage, Härtefälle zu erken- nen und nötige Unterstützung zu gewähren. Der Bund kann indirekt helfen, indem er die Kantone und Gemeinden von anderen finanziellen Verpflichtungen entlastet, und allenfalls über die schon erwähnten Zusatzbeiträge an die betroffenen Kantone bei unzumutbarer Belastung.

  2. Die Unwetter vom Sommer 1987 können als ausserordent- lich bezeichnet werden in dem Sinne, dass - zum Glück - nicht in kurzen Abständen mit derartigen Ereignissen gerechnet werden muss. Aussergewöhnliche Ereignisse hat es aber schon früher gegeben, und es wird sie auch in Zukunft geben. Aufgrund einer ersten Beurteilung müssen als Hauptursachen der Hochwasser des vergangenen Som- mers die Niederschläge angenommen werden. Menschliche Einflüsse spielten nach den vorliegenden Erkenntnissen nur eine untergeordnete Rolle. Näheres werden die in der Ant- wort zu Frage 1 erwähnten Untersuchungen zeigen. Dann wird auch ersichtlich sein, welche Massnahmen zu ergreifen sind.

Bei den Folgen der Unwetter andererseits ist zu erkennen, dass die immer intensivere Nutzung des Raums dazu geführt hat, dass das Ausmass der Schäden gegenüber vergleichbaren früheren Ereignissen zugenommen hat. Die Intensität der Raumnutzung lässt sich allerdings nicht von heute auf morgen ändern, auch nicht durch dringliche Massnahmen. Der Bundesrat erwartet, dass das Ausmass der Schäden dieses Sommers dazu führt, dass künftig die Eignung bestimmter Gebiete für bestimmte Nutzungen vor- sichtiger beurteilt wird. So könnten über eine zweckmässi- gere Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen (insbe- sondere Raumplanung) künftige Schäden verringert werden.

Vor dem Vorliegen der Ergebnisse der eingeleiteten Unter- suchungen besteht somit für den Bundesrat keine Notwen- digkeit, dringliche Sofortmassnahmen auf dem Umwelt- schutz- und Raumplanungssektor im Berggebiet zu er- lassen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

offensichtliche Mehrheit Minderheit

82.072

Internationales Privatrecht. Bundesgesetz Droit international privé. Loi

Siehe Seite 1064 hiervor - Voir page 1064 ci-devant

Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1987 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1987

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes 127 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

85.020

Strafgesetzbuch (Insidergeschäfte) Code pénal (Opérations d'initiés)

Siehe Seite 1765 hiervor - Voir page 1765 ci-devant

Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1987 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1987

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen

136 Stimmen 1 Stimmen

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

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1987

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IV

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Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.072

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.12.1987 - 08:00

Date

Data

Seite

1894-1894

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20 016 033

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