Votations finales
1894
N
18 décembre 1987
schränkende Massnahmen, um dem weiteren Waldsterben zu begegnen oder an einen Stop des Zweitwohnungsbaus, um unnötigen weitergehenden Ueberbauungen und Beto- nierungen der Kulturlandschaft entgegenzuwirken?
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 1. Es erscheint dem Bundesrat als selbstverständlich, dass nach Schadenereignissen, und insbesondere nach so schwerwiegenden, wie sie letzten Sommer auftraten, deren Ursachen ergründet werden und nach Möglichkeiten gesucht wird, ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermei- den. Im Zusammenhang mit den Ursachen von Hochwasser- ereignissen laufen bereits seit einigen Jahren verschiedene Arbeiten, namentlich im Rahmen des gemeinsamen Arbeits- programms des Bundesamts für Wasserwirtschaft und der Landeshydrologie und -geologie (Nationales Programm Hochwasser). Dabei wird u. a. auch der Einfluss von Wald auf das Abflussgeschehen bei Hochwasserereignissen untersucht. Nach den jüngsten Unwetterereignissen wurden bereits beabsichtigte weitere Untersuchungen auf ihre Bedeutung für die Ergründung der Ursachen überprüft und zusätzliche Untersuchungen ins Auge gefasst. Gleichzeitig wurden auch die Kontakte mit den interessierten Fachstel- len und Instituten verstärkt mit dem Ziel, die Forschungsbe- mühungen zu koordinieren und die Ursachen der Unwetter- ereignisse umfassend abzuklären. Unter diesen Umständen erscheint dem Bundesrat die Einsetzung einer zusätzlichen Expertenkommission nicht als sinnvoll. Er ist vielmehr der Auffassung, dass die notwendigen Untersuchungen weiter- hin im Rahmen der bestehenden Institutionen durchgeführt und ausgewertet werden sollen.
In erster Linie sieht der Bundesrat vor, die bestehenden Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung voll auszu- schöpfen. Er wird der Bundesversammlung Anträge stellen zur Erhöhung der dafür bestimmten Verpflichtungs- und Zahlungskredite. Er hat daneben ins Auge gefasst, im Rah- men einer Sondervorlage gewisse Erweiterungen und Ergänzungen der bestehenden Rechtsgrundlagen für Bun- desbeiträge zu beantragen. Wo und in welchem Umfang dies geschehen soll und kann, ohne unerwünschte Doppel- spurigkeiten oder andere Schwierigkeiten hervorzurufen, ist im Moment noch in Abklärung. Schliesslich ist auch zu prüfen, ob auch nach diesen Massnahmen und unter Berücksichtigung von Versicherungsleistungen und Zuwen- dungen anderer Institutionen für die betroffenen Kantone unzumutbare Belastungen bleiben. Für diesen Fall nimmt der Bundesrat in Aussicht, in der Sondervorlage die Grund- lage für zusätzliche Beiträge an die Kantone vorzusehen. Der Bundesrat geht davon aus, dass Schäden bei Privaten in erster Linie durch Versicherungen gedeckt werden und zudem die Mittel der verschiedenen Hilfsaktionen zur Verfü- gung stehen. Aufgrund ihrer Nähe zu den Betroffenen und ihrer Kenntnisse der Lage sind vor allem die Gemeinden, allenfalls noch der Kanton in der Lage, Härtefälle zu erken- nen und nötige Unterstützung zu gewähren. Der Bund kann indirekt helfen, indem er die Kantone und Gemeinden von anderen finanziellen Verpflichtungen entlastet, und allenfalls über die schon erwähnten Zusatzbeiträge an die betroffenen Kantone bei unzumutbarer Belastung.
Die Unwetter vom Sommer 1987 können als ausserordent- lich bezeichnet werden in dem Sinne, dass - zum Glück - nicht in kurzen Abständen mit derartigen Ereignissen gerechnet werden muss. Aussergewöhnliche Ereignisse hat es aber schon früher gegeben, und es wird sie auch in Zukunft geben. Aufgrund einer ersten Beurteilung müssen als Hauptursachen der Hochwasser des vergangenen Som- mers die Niederschläge angenommen werden. Menschliche Einflüsse spielten nach den vorliegenden Erkenntnissen nur eine untergeordnete Rolle. Näheres werden die in der Ant- wort zu Frage 1 erwähnten Untersuchungen zeigen. Dann wird auch ersichtlich sein, welche Massnahmen zu ergreifen sind.
Bei den Folgen der Unwetter andererseits ist zu erkennen, dass die immer intensivere Nutzung des Raums dazu geführt hat, dass das Ausmass der Schäden gegenüber vergleichbaren früheren Ereignissen zugenommen hat. Die Intensität der Raumnutzung lässt sich allerdings nicht von heute auf morgen ändern, auch nicht durch dringliche Massnahmen. Der Bundesrat erwartet, dass das Ausmass der Schäden dieses Sommers dazu führt, dass künftig die Eignung bestimmter Gebiete für bestimmte Nutzungen vor- sichtiger beurteilt wird. So könnten über eine zweckmässi- gere Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen (insbe- sondere Raumplanung) künftige Schäden verringert werden.
Vor dem Vorliegen der Ergebnisse der eingeleiteten Unter- suchungen besteht somit für den Bundesrat keine Notwen- digkeit, dringliche Sofortmassnahmen auf dem Umwelt- schutz- und Raumplanungssektor im Berggebiet zu er- lassen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
82.072
Internationales Privatrecht. Bundesgesetz Droit international privé. Loi
Siehe Seite 1064 hiervor - Voir page 1064 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1987 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1987
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Gesetzentwurfes 127 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.020
Strafgesetzbuch (Insidergeschäfte) Code pénal (Opérations d'initiés)
Siehe Seite 1765 hiervor - Voir page 1765 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1987 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1987
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
136 Stimmen 1 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Internationales Privatrecht. Bundesgesetz Droit international privé. Loi
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.072
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1894-1894
Page
Pagina
Ref. No
20 016 033
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.