Interpellation Zwingli
1883
kein Lokalradio tätig ist. Dazu gehören in erster Linie die bisher mit Lokalradios spärlicher versorgten Rand- und Berggebiete. Dabei beabsichtigt der Bundesrat die bisheri- gen Auswahlkriterien der RVO weiterhin anzuwenden. Diese geben den originellen und innovativen Projekten, welche die Versuchsphase mit neuen Elementen bereichern, den Vor- zug. Ein Vorzugskriterium muss dabei auch der Lokalbezug und die Erfüllung der Informationsaufgaben sowie die Ergänzung bestehender Medienangebote sein. Der Bundes- rat gedenkt, auch weiterhin den Veranstaltern mehrsprachi- ger Programme Vorrang einzuräumen. Denn die Förderung der Sprachvielfalt ist ein staatspolitisch wichtiges Anliegen in der verfassungsmässigen Zielsetzung für eine Vielfalt an Medieninhalten. Schliesslich wird bei der Verlängerung der RVO zu überlegen sein, wie den von neuen Lokalveranstal- tungen betroffenen Kantonen ein Mitwirkungsrecht verlie- hen werden kann. Damit können Ansätze des Radio- und Fernsehgesetzes vorbereitet werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
87.595
Interpellation Müller-Aargau Satellitenrundfunk. Alkohol- und Tabakreklame Interpellation Müller-Argovie Radiodiffusion par satellite. Publicité en faveur des boissons alcoolisées et des tabacs
Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987 Anlässlich einer Diskussion wurde erklärt, die Schweizeri- sche Delegation habe sich bei der Erarbeitung einer Europa- ratskonvention für ein Reklameverbot für Alkohol und Tabak im grenzüberschreitenden Satellitenrundfunk ausgespro- chen. Dabei sei die Schweiz ziemlich allein geblieben. Wel- che Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass das schweizerische Publikum - dabei vor allem die Jugend - Ziel von Werbesen- dungen wird, welche der SRG seit 1964 nicht gestattet sind?
Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987
Il paraît que la délégation suisse, lors de l'élaboration d'une convention du Conseil de l'Europe, s'est prononcée en faveur de l'interdiction de la publicité pour les boissons alcoolisées et le tabac dans les émissions diffusées par satellite et touchant plusieurs pays; la Suisse aurait été la seule à adopter une telle prise de position.
Quelles mesures le Conseil fédéral pense-t-il prendre pour éviter que la population suisse - et tout particulièrement la jeunesse - ne devienne la cible de messages publicitaires que la SSR, elle, a l'interdiction de diffuser depuis 1964?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Biel, Bircher, Blunschy, Braunschweig, Bundi, Dünki, Fehr, Gren- delmeier, Günter, Hösli, Jaeger, Lanz, Leuenberger-Solo- thurn, Leuenberger Moritz, Mauch, Meyer-Bern, Müller- Bachs, Neukomm, Nussbaumer, Oehen, Oester, Stamm Judith, Stamm Walter, Stappung, Weber Monika, Weder- Basel, Widmer, Zehnder, Zwygart (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987
Es trifft zu, dass sich die Schweiz für ein generelles Alkohol- und Tabakwerbeverbot im Rahmen der Europaratskonven- tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk einsetzt. Dabei wird sie nur von wenigen Ländern unterstützt. Dies gilt insbesondere für das Alkoholwerbeverbot. Diese Situa- tion ist darauf zurückzuführen, dass eine Reihe europäi- scher Länder Alkoholreklame ganz oder teilweise zulassen. Es besteht aber die Hoffnung, dass ein Verbot für Zigaretten- werbung aufgenommen und bei der Alkoholwerbung zumindest den schlimmsten Auswuchsen ein Riegel geschoben werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, dass 25 europäische Organisationen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs - darunter die schweizerische Fach- stelle für Alkoholprobleme - beim Europarat mit der Forde- rung vorstellig wurden, die zu schaffende Konvention müsse Gewähr dafür bieten, dass die nationalen Verbote nicht mittels Satellitenrundfunk unterlaufen würden. Auf nationa- ler Ebene schlägt der Bundesrat im Entwurf für ein Radio- und Fernsehgesetz eine Bestimmung vor, die es erlauben würde, die Weiterverbreitung solcher Programme einzu- schränken oder zu untersagen (Art. 48 Abs. 1 Bst. b). Eine ähnliche Bestimmung enthält auch der Entwurf für einen Bundesbeschluss über den Satellitenrundfunk. Der Direk- tempfang bliebe aber nach wie vor frei. Deshalb lässt sich das Problem nur mit einem multilateralen Abkommen befrie- digend lösen. Wie erwähnt ist es zurzeit noch offen, in welchem Ausmass dies im Rahmen der geplanten Konven- tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk möglich sein wird.
Müller-Aargau: Letzte Woche musste ich mich schriftlich zu meiner Interpellation äussern und erklärte mich von der Antwort des Bundesrates befriedigt. Inzwischen haben sich die Verhältnisse bezüglich Werbebeschränkung in den elek- tronischen Medien dramatisch verändert. Ich kann mich nach wie vor von der Antwort des Bundesrates befriedigt erklären. Es macht den Anschein, dass der Bundesrat alles versuchen möchte, zu einer europäischen Konvention bezüglich Radio- und Fernsehwerbung zu kommen. Bezüg- lich der Praxis des Bundesrats aber bin ich jetzt voller Misstrauen. Das Einspeisen von RAI 1 im Kanton Tessin und neuerdings von Sat I in Kabelnetze schafft auf dem Hoheits- gebiet der Schweiz zwei verschiedene Rechtssysteme. Als Mitglied des Vorstandes DRS, aber auch als Kommissions- mitglied des Radio- und Fernsehgesetzes möchte ich meine Sorge dem Bundesrat gleichsam als Begleitbrief mitgeben. Präjudizierung ist eine leichtfertige Politik. Ich protestiere dagegen, dass unser Recht mit bundesrechtlichem Segen unterlaufen wird. Zudem hat der Bundesrat damit eigentlich ein Stück seiner Verhandlungsmasse für diese europäische Konvention verspielt. Ich finde es leichtfertig, auf diese Art und Weise an den Verhandlungstisch zu gehen. Auf dem europäischen Parkett kann man so nicht erfolgreich politi- sieren.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
87.419
Interpellation Zwingli «Bahn 2000». Güterverkehr RAIL 2000. Trafic des marchandises
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1987 Ich vermisse in der bisherigen Information über das Konzept «Bahn 2000» entsprechende Angaben über die zukünftige Gestaltung des Güterverkehrs. Inzwischen ist das Refe-
N
18 décembre 1987
1884
Interpellation Ammann-St-Gall
rendum zum Konzept «Bahn 2000» zustande gekommen und möglicherweise legt der Bundesrat den Abstimmungs- termin auf den 6. Dezember 1987 fest.
Zur sachgerechten Orientierung von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern über diese Abstimmungsvorlage scheint mir die Ergänzung der ausgezeichneten Informationen über den zukünftigen Personenverkehr durch entsprechende Anga- ben über den zukünftigen Güterverkehr dringend not- wendig.
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der fol- genden Fragen:
Teilt der Bundesrat die in der Einleitung geschilderte Beurteilung der Situation?
Sind der Bundesrat oder allenfalls die zuständigen Instan- zen des öffentlichen Verkehrs in der Lage, die Information der Oeffentlichkeit durch entsprechende Konzepte für den Güterverkehr zu ergänzen?
Wie gedenkt der Bundesrat dieses Informationsbedürfnis zu decken?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1987
L'information donnée jusqu'à présent sur la «conception RAIL 2000» ne renseigne pas sur la réglementation future du trafic des marchandises, ce qui est une lacune à mon avis. Par ailleurs, la demande de référendum concernant la conception susmentionnée ayant abouti, il est possible que le Conseil fédéral fixe au 6 décembre 1987 la date de la votation sur cet objet.
Afin d'instruire convenablement les citoyens sur cette ques- tion, il me semble qu'il est urgent de compléter l'excellente documentation concernant le futur trafic des personnes, par des explications équivalentes sur la forme que prendra à l'avenir le trafic des marchandises.
Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Considère-t-il que l'analyse de la situation faite dans l'in- troduction est exacte?
Le gouvernement ou, le cas échéant, les autorités ayant la charge d'organiser les transports publics sont-ils en mesure de renseigner la population en lui présentant des projets de réorganisation du trafic des marchandises?
Comment entend-il satisfaire ce besoin d'information ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bas- ler, Blocher, Bonny, Bühler-Tschappina, Bundi, Candaux, Cincera, Dubois, Eng, Eppenberger-Nesslau, Fischer-Häg- glingen, Flubacher, Giger, Hess, Kohler, Kühne, Künzi, Landolt, Loretan, Lüchinger, Massy, Mühlemann, Müller- Wiliberg, Nef, Oester, Perey, Petitpierre, Pfund, Rutishauser, Rüttimann, Schwarz, Seiler, Spalti, Spoerry, Thevoz, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Wanner, Wyss (41)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1987 1. Mit «Bahn 2000» soll in der Schweiz bis zum Jahr 2000 ein gut ausgebautes, leistungsfähiges öffentliches Verkehrsnetz zur Verfügung stehen. Im Personenverkehr wird mit Bahn und Bus 2000 ein bis in die Regionen hinaus fein abge- stimmtes Angebot mit guter räumlicher und zeitlicher Prä- senz erarbeitet. «Bahn 2000» wird aber auch den Güter- transport auf der Schiene stärken, neue Angebotsstrukturen ermöglichen und die dafür erforderlichen Kapazitäten schaf- fen. Die im Konzept geplanten Ausbauten und Ergänzungen des Schienennetzes sind deshalb einesteils auf den Reise- verkehr ausgerichtet, indem auf einzelnen Strecken bestimmte Fahrzeiten für schlanke Anschlüsse in den Umsteigebahnhöfen erreicht oder neue Kapazitäten geschaffen werden müssen. In den Unterlagen zum Konzept wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass «Bahn 2000» mit dem geplanten Ausbau des Schienennet-
zes auch die Bedürfnisse des künftigen Güterverkehrs, ins- besondere im Schienentransitverkehr, berücksichtigt.
Bezüglich Information stehen Ziele und Massnahmen für einen attraktiveren Reiseverkehr im Vordergrund, da die Oeffentlichkeit sich in erster Linie für diesen Bereich von «Bahn 2000» interessiert.
Die Anforderungen des Güterverkehrs im Konzept «Bahn 2000» stützen sich auf Angebotsstrategien, die in den letzten Jahren entwickelt wurden. Solche Konzepte liegen für den Wagenladungs- und Stückgutverkehr (Cargo Rail und Cargo Domizil) sowie für den Grosscontainer- und Huk- kepackverkehr (Cargo Combi) vor. Zur Zeit werden neue Ueberlegungen über die Produktgestaltung im Jahr 2000 angestellt. Ausgehend von der Analyse der europäischen Güterverkehrsentwicklung werden Angebotsstrategien «Güterverkehr 2000» erarbeitet. Die zuständigen Instanzen werden die Oeffentlichkeit über diese Strategien und ihre Zusammenhänge mit dem Konzept «Bahn 2000» orien- tieren.
Der Bundesrat wird in seinen Abstimmungserläuterungen zum Konzept «Bahn 2000» darauf hinweisen, dass dieses auch für den künftigen Güterverkehr von grosser Bedeu- tung ist.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
87.533
Interpellation Ammann-St. Gallen SBB-Personalabbau und Regionalpolitik
Interpellation Anmmann-St-Gall CFF. Réductions de personnel et politique régionale
Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1987
Trotz der verkehrspolitischen Morgenröte, die sich mit der Verabschiedung des Konzepts «Bahn 2000» und der jüng- sten Tarifmassnahmen durch die eigenössischen Räte abzeichnet, stehen die SBB mit ihren Finanzen weiterhin stark unter Druck. Der neue Leistungsauftrag verpflichtet sie zum Rechnungsausgleich und zwingt die Unternehmenslei- tung, das Letzte aus dem vorhandenen Personal und den oft veralteten Anlagen herauszuholen. Das hat verstärkte Ratio- nalisierungsanstrengungen und damit stets auch Dienstlei- stungs- und Personalabbau zur Folge. Wirtschaftlich benachteiligte und periphere Regionen - u. a. auch im Kan- ton St. Gallen - leiden ganz besonders unter solch fragwür- digen Massnahmen. Ich frage deshalb den Bundesrat:
Kann er die von mir in der Begründung angeführten Zahlen im wesentlichen bestätigen, wonach das Ausmass des Personalabbaus der SBB in den drei wirtschaftlich bedrohten bzw. IHG-Regionen Rorschach, Toggenburg und Sarganserland mit rund 25 Prozent innerhalb von zehn Jah- ren weit über dem gesamtschweizerischen Mittel von etwa 10 Prozent liegt?
Wie lauten die entsprechenden Zahlen in den drei ver- gleichbaren Regionen des Kantons Jura, des Kantons Neu- enburg und des Berner Juras?
Wie beurteilt er die in den vergangenen zehn Jahren durch die SBB praktizierte Sparpolitik (zahlreiche Stations- umwandlungen sowie Zentralisierung im Cargo Domizil, Cargo Rail, Rangier-, Bahndienst und Zugpersonaleinsatz) im Sinne seiner Weisungen vom 26. November 1986 «über die regionalpolitische Koordination der Bundestätigkeit» ? 4. Wie will er sicherstellen, dass die Grundsätze dieser Wei- sungen künftig auch in die unternehmerischen Entscheide der SBB einfliessen?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Zwingli «Bahn 2000». Güterverkehr Interpellation Zwingli RAIL 2000. Trafic des marchandises
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.419
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1883-1884
Page
Pagina
Ref. No
20 016 024
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