Interpellation Zwingli
1883
kein Lokalradio tätig ist. Dazu gehören in erster Linie die bisher mit Lokalradios spärlicher versorgten Rand- und Berggebiete. Dabei beabsichtigt der Bundesrat die bisheri- gen Auswahlkriterien der RVO weiterhin anzuwenden. Diese geben den originellen und innovativen Projekten, welche die Versuchsphase mit neuen Elementen bereichern, den Vor- zug. Ein Vorzugskriterium muss dabei auch der Lokalbezug und die Erfüllung der Informationsaufgaben sowie die Ergänzung bestehender Medienangebote sein. Der Bundes- rat gedenkt, auch weiterhin den Veranstaltern mehrsprachi- ger Programme Vorrang einzuräumen. Denn die Förderung der Sprachvielfalt ist ein staatspolitisch wichtiges Anliegen in der verfassungsmässigen Zielsetzung für eine Vielfalt an Medieninhalten. Schliesslich wird bei der Verlängerung der RVO zu überlegen sein, wie den von neuen Lokalveranstal- tungen betroffenen Kantonen ein Mitwirkungsrecht verlie- hen werden kann. Damit können Ansätze des Radio- und Fernsehgesetzes vorbereitet werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
87.595
Interpellation Müller-Aargau Satellitenrundfunk. Alkohol- und Tabakreklame Interpellation Müller-Argovie Radiodiffusion par satellite. Publicité en faveur des boissons alcoolisées et des tabacs
Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987 Anlässlich einer Diskussion wurde erklärt, die Schweizeri- sche Delegation habe sich bei der Erarbeitung einer Europa- ratskonvention für ein Reklameverbot für Alkohol und Tabak im grenzüberschreitenden Satellitenrundfunk ausgespro- chen. Dabei sei die Schweiz ziemlich allein geblieben. Wel- che Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass das schweizerische Publikum - dabei vor allem die Jugend - Ziel von Werbesen- dungen wird, welche der SRG seit 1964 nicht gestattet sind?
Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987
Il paraît que la délégation suisse, lors de l'élaboration d'une convention du Conseil de l'Europe, s'est prononcée en faveur de l'interdiction de la publicité pour les boissons alcoolisées et le tabac dans les émissions diffusées par satellite et touchant plusieurs pays; la Suisse aurait été la seule à adopter une telle prise de position.
Quelles mesures le Conseil fédéral pense-t-il prendre pour éviter que la population suisse - et tout particulièrement la jeunesse - ne devienne la cible de messages publicitaires que la SSR, elle, a l'interdiction de diffuser depuis 1964?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Biel, Bircher, Blunschy, Braunschweig, Bundi, Dünki, Fehr, Gren- delmeier, Günter, Hösli, Jaeger, Lanz, Leuenberger-Solo- thurn, Leuenberger Moritz, Mauch, Meyer-Bern, Müller- Bachs, Neukomm, Nussbaumer, Oehen, Oester, Stamm Judith, Stamm Walter, Stappung, Weber Monika, Weder- Basel, Widmer, Zehnder, Zwygart (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987
Es trifft zu, dass sich die Schweiz für ein generelles Alkohol- und Tabakwerbeverbot im Rahmen der Europaratskonven- tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk einsetzt. Dabei wird sie nur von wenigen Ländern unterstützt. Dies gilt insbesondere für das Alkoholwerbeverbot. Diese Situa- tion ist darauf zurückzuführen, dass eine Reihe europäi- scher Länder Alkoholreklame ganz oder teilweise zulassen. Es besteht aber die Hoffnung, dass ein Verbot für Zigaretten- werbung aufgenommen und bei der Alkoholwerbung zumindest den schlimmsten Auswuchsen ein Riegel geschoben werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, dass 25 europäische Organisationen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs - darunter die schweizerische Fach- stelle für Alkoholprobleme - beim Europarat mit der Forde- rung vorstellig wurden, die zu schaffende Konvention müsse Gewähr dafür bieten, dass die nationalen Verbote nicht mittels Satellitenrundfunk unterlaufen würden. Auf nationa- ler Ebene schlägt der Bundesrat im Entwurf für ein Radio- und Fernsehgesetz eine Bestimmung vor, die es erlauben würde, die Weiterverbreitung solcher Programme einzu- schränken oder zu untersagen (Art. 48 Abs. 1 Bst. b). Eine ähnliche Bestimmung enthält auch der Entwurf für einen Bundesbeschluss über den Satellitenrundfunk. Der Direk- tempfang bliebe aber nach wie vor frei. Deshalb lässt sich das Problem nur mit einem multilateralen Abkommen befrie- digend lösen. Wie erwähnt ist es zurzeit noch offen, in welchem Ausmass dies im Rahmen der geplanten Konven- tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk möglich sein wird.
Müller-Aargau: Letzte Woche musste ich mich schriftlich zu meiner Interpellation äussern und erklärte mich von der Antwort des Bundesrates befriedigt. Inzwischen haben sich die Verhältnisse bezüglich Werbebeschränkung in den elek- tronischen Medien dramatisch verändert. Ich kann mich nach wie vor von der Antwort des Bundesrates befriedigt erklären. Es macht den Anschein, dass der Bundesrat alles versuchen möchte, zu einer europäischen Konvention bezüglich Radio- und Fernsehwerbung zu kommen. Bezüg- lich der Praxis des Bundesrats aber bin ich jetzt voller Misstrauen. Das Einspeisen von RAI 1 im Kanton Tessin und neuerdings von Sat I in Kabelnetze schafft auf dem Hoheits- gebiet der Schweiz zwei verschiedene Rechtssysteme. Als Mitglied des Vorstandes DRS, aber auch als Kommissions- mitglied des Radio- und Fernsehgesetzes möchte ich meine Sorge dem Bundesrat gleichsam als Begleitbrief mitgeben. Präjudizierung ist eine leichtfertige Politik. Ich protestiere dagegen, dass unser Recht mit bundesrechtlichem Segen unterlaufen wird. Zudem hat der Bundesrat damit eigentlich ein Stück seiner Verhandlungsmasse für diese europäische Konvention verspielt. Ich finde es leichtfertig, auf diese Art und Weise an den Verhandlungstisch zu gehen. Auf dem europäischen Parkett kann man so nicht erfolgreich politi- sieren.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
87.419
Interpellation Zwingli «Bahn 2000». Güterverkehr RAIL 2000. Trafic des marchandises
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1987 Ich vermisse in der bisherigen Information über das Konzept «Bahn 2000» entsprechende Angaben über die zukünftige Gestaltung des Güterverkehrs. Inzwischen ist das Refe-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Müller-Aargau Satellitenrundfunk. Alkohol- und Tabakreklame Interpellation Müller-Argovie Radiodiffusion par satellite. Publicité en faveur des boissons alcoolisées et des tabacs
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.595
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1883-1883
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Ref. No
20 016 023
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