N
18 décembre 1987
1882
Interpellation Aliesch
rasch eine Regelung herbeizuführen. Die PTT-Betriebe wer- den alsdann die Realisierung des Vorhabens an die Hand nehmen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
87.593
Interpellation Aliesch Lokalradios. Neue Bewilligungen Radios locales. Nouvelles autorisations d'émettre
Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987
Nachdem Mitte Jahr das Lokalradio «Berner Oberland» eine Konzession für seinen Sendebetrieb erhalten hat, sind im Laufe des zweiten Halbjahres 1987 weitere Konzessionsge- suche für den Betrieb von Lokalradios beim Eidgenössi- schen Verkehrs- und Energiedepartement eingereicht wor- den. Darunter befindet sich das Konzessionsgesuch von Radio GRischa, das mit einer Kurzveranstaltung bewiesen hat, dass es in der Bündner Bevölkerung eine breite Abstüt- zung geniesst und einem breiten Bedürfnis entgegen- kommt.
Ich frage den Bundesrat an,
unter welchen Bedingungen weitere Konzessionen für lokale Rundfunk-Versuche erteilt werden;
ob er bei noch zu erteilenden Bewilligungen bereit ist, Regionen ausserhalb der bereits durch die Luft und das dichte Kabelnetz reichhaltig versorgten Gebiete zuerst zu berücksichtigen;
ob er auch der Auffassung ist, dass weitere Konzessionen vorrangig für Lokalradios zu erteilen sind, die innerhalb der lokalen Rundfunk-Versuche etwas Neues bringen, was bei Radio GRischa der Fall ist, denn es bringt ein dreisprachiges Vollprogramm für einen Kanton ausserhalb der grossen Agglomerationen und ohne eigenes DRS-Studio für die (deutschsprachige) Bevölkerungsmehrheit.
Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987
Après que la radio locale «Berner Oberland» s'est vu accor- der à la mi-87 l'autorisation d'émettre, d'autres demandes d'autorisation ont été déposées auprès du Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie, notamment par Radio Grischa qui a déjà émis pendant un mois et prouvé, par la large audience recueillie, qu'elle répondait à un besoin qui existait dans les Grisons. Je demande au Conseil fédéral:
quelles seront à l'avenir les conditions que devront remplir les radios locales pour avoir droit à un essai de radiodiffu- sion.
s'il est prêt à accorder la priorité aux régions qui ne bénéficient pas encore d'un réseau très dense de câbles ou qui sont mal arrosées par les ondes radio.
s'il est lui aussi d'avis qu'à l'avenir les concessions devraient avant tout être accordées aux radios locales ayant prouvé, pendant leur temps d'essai, qu'elles apportaient du nouveau, comme l'a fait Radio Grischa qui a permis à un canton n'ayant pas sur son territoire de ville importante et ne disposant pas lui-même d'un studio DRS pour la majorité - germanophone - de sa population d'écouter 24 heures sur 24 un programme diffusé en trois langues.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina, Columberg (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Radio GRischa erhielt die Bewilligung, im Sommer 1987 eine einmonatige Kurzveranstaltung durchzuführen. Dabei wurden sozusagen alle Versuchsziele übertroffen. Es zeigte sich, dass ein 24 Stunden-Vollprogramm auch ausserhalb der grossen Agglomerationen mach- und finanzierbar ist. Dieses Ergebnis dürfte für den gesamtschweizerischen Lokalradio-Versuch von Bedeutung sein. Mit der Erteilung einer Konzession für das Radio GRischa könnte der mit der Kurzveranstaltung begonnene Versuch weitergeführt wer- den. Durch die bereits eingeleitete Aktienzeichnung garan- tiert dieses Bündner Lokalradio eine breite Abstützung in der Bevölkerung. Noch nie seit dem Erlass der RVO (Verord- nung über lokale Rundfunk-Versuche) konnte zudem eine derart grosse Sympathie-Kundgebung für ein Lokalradio dokumentiert werden, wie nach Abschluss der Kurzveran- staltung von Radio GRischa. Mit Radio GRischa soll ver- sucht werden, ein Lokalradio für einige zentrale Gebiete einerseits, gleichzeitig für abgelegene Regionen anderer- seits zu machen. Dies in einem Gebiet, in welchem der Bundesrat bereits zwei Konzessionen an Lokalradios erteilt hat, das aber mit diesem neuen Medium immer noch nicht versorgt ist. Graubünden, und hier v.a. die deutschsprachige Bevölkerung, ist die einzige Grossregion der Schweiz ohne Privatradio und ohne eigenes DRS-Studio für die Bevölke- rungs-Mehrheit. Das erste Bündner Lokalradio würde nicht nur das Angebot in einem mit elektronischen Massenme- dien bisher unterversorgten Kanton erweitern, sondern auch für den gesamtschweizerischen Versuch mit Lokalradios neue Aspekte aufzeigen. Zum ersten Mal nämlich würde hier eine Bevölkerung ausserhalb der grossen Agglomerationen mit einem 24 Stunden-Vollprogramm versorgt, würde ein Radio ein dreisprachiges Gebiet regelmässig dreisprachig über lokale und regionale Ereignisse informieren und würde das Rätoromanische in ein professionelles privates Radio- programm integriert sowie das Rumantsch Grischun zum festen Bestandteil eines Radioprogramms.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987 Mit der Verordnung über lokale Rundfunk-Versuche (RVO) sollten zur Vorbereitung der künftigen Gesetzgebung einige Radio- und Fernsehveranstaltungen für begrenzte Zeit ermöglicht werden. Die Gesuche waren bis 30. Septem- ber 1982 einzureichen. Nach diesem Datum konnten nur noch Gesuche eingereicht werden, die neue Möglichkeiten bieten, um die Versuchsziele zu erreichen. Da die RVO Ende 1988 ausläuft, ist es in der verbleibenden kurzen Zeit kaum mehr möglich, dass ein Projekt noch einen sinnvollen Bei- trag zur Abklärung der Versuchsziele leistet. Indessen ist vorauszusehen, dass die Versuchsphase mit lokalem Rund- funk über den 31. Dezember 1988 hinaus verlängert werden muss, denn das Radio- und Fernsehgesetz wird voraussicht- lich nicht auf Anfang 1989 mit den notwendigen Ausfüh- rungserlassen in Kraft treten können. Ein Abbruch der Ver- suchsphase scheint dem Bundesrat angesichts der medien- politischen Rolle der Lokalradios und ihres wichtigen Plat- zes beim Publikum, die sie sich in der Versuchsphase erwor- ben haben, weder sinnvoll noch opportun zu sein. Der Bundesrat sieht deshalb eine Verlängerung der RVO bis zum Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes vor. Bei dieser Verlängerung wird er auch über die Frage zu entscheiden haben, ob neue Veranstalter zugelassen wer- den sollen und welche Bedingungen dafür allenfalls zu setzen sind.
Für den Bundesrat steht im Vordergrund, das Radio- und Fernsehgesetz nicht zu präjudizieren und die notwendigen Gestaltungsräume offen zu halten. Dieses Bestreben bedeu- tet aber nicht ein Einfrieren des Status quo, weil damit eine zeitlich nicht absehbare Stagnation des Lokalrundfunks ausgelöst werden könnte. Der Bundesrat schliesst nicht aus, in besonderen Fällen noch neue Veranstalter zur Versuch- sphase mit lokalem Rundfunk zuzulassen. Denkbar wären neue Veranstalter insbesondere in Gebieten, in denen bisher
Interpellation Zwingli
1883
kein Lokalradio tätig ist. Dazu gehören in erster Linie die bisher mit Lokalradios spärlicher versorgten Rand- und Berggebiete. Dabei beabsichtigt der Bundesrat die bisheri- gen Auswahlkriterien der RVO weiterhin anzuwenden. Diese geben den originellen und innovativen Projekten, welche die Versuchsphase mit neuen Elementen bereichern, den Vor- zug. Ein Vorzugskriterium muss dabei auch der Lokalbezug und die Erfüllung der Informationsaufgaben sowie die Ergänzung bestehender Medienangebote sein. Der Bundes- rat gedenkt, auch weiterhin den Veranstaltern mehrsprachi- ger Programme Vorrang einzuräumen. Denn die Förderung der Sprachvielfalt ist ein staatspolitisch wichtiges Anliegen in der verfassungsmässigen Zielsetzung für eine Vielfalt an Medieninhalten. Schliesslich wird bei der Verlängerung der RVO zu überlegen sein, wie den von neuen Lokalveranstal- tungen betroffenen Kantonen ein Mitwirkungsrecht verlie- hen werden kann. Damit können Ansätze des Radio- und Fernsehgesetzes vorbereitet werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
87.595
Interpellation Müller-Aargau Satellitenrundfunk. Alkohol- und Tabakreklame Interpellation Müller-Argovie Radiodiffusion par satellite. Publicité en faveur des boissons alcoolisées et des tabacs
Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987 Anlässlich einer Diskussion wurde erklärt, die Schweizeri- sche Delegation habe sich bei der Erarbeitung einer Europa- ratskonvention für ein Reklameverbot für Alkohol und Tabak im grenzüberschreitenden Satellitenrundfunk ausgespro- chen. Dabei sei die Schweiz ziemlich allein geblieben. Wel- che Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass das schweizerische Publikum - dabei vor allem die Jugend - Ziel von Werbesen- dungen wird, welche der SRG seit 1964 nicht gestattet sind?
Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987
Il paraît que la délégation suisse, lors de l'élaboration d'une convention du Conseil de l'Europe, s'est prononcée en faveur de l'interdiction de la publicité pour les boissons alcoolisées et le tabac dans les émissions diffusées par satellite et touchant plusieurs pays; la Suisse aurait été la seule à adopter une telle prise de position.
Quelles mesures le Conseil fédéral pense-t-il prendre pour éviter que la population suisse - et tout particulièrement la jeunesse - ne devienne la cible de messages publicitaires que la SSR, elle, a l'interdiction de diffuser depuis 1964?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Biel, Bircher, Blunschy, Braunschweig, Bundi, Dünki, Fehr, Gren- delmeier, Günter, Hösli, Jaeger, Lanz, Leuenberger-Solo- thurn, Leuenberger Moritz, Mauch, Meyer-Bern, Müller- Bachs, Neukomm, Nussbaumer, Oehen, Oester, Stamm Judith, Stamm Walter, Stappung, Weber Monika, Weder- Basel, Widmer, Zehnder, Zwygart (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987
Es trifft zu, dass sich die Schweiz für ein generelles Alkohol- und Tabakwerbeverbot im Rahmen der Europaratskonven- tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk einsetzt. Dabei wird sie nur von wenigen Ländern unterstützt. Dies gilt insbesondere für das Alkoholwerbeverbot. Diese Situa- tion ist darauf zurückzuführen, dass eine Reihe europäi- scher Länder Alkoholreklame ganz oder teilweise zulassen. Es besteht aber die Hoffnung, dass ein Verbot für Zigaretten- werbung aufgenommen und bei der Alkoholwerbung zumindest den schlimmsten Auswuchsen ein Riegel geschoben werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, dass 25 europäische Organisationen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs - darunter die schweizerische Fach- stelle für Alkoholprobleme - beim Europarat mit der Forde- rung vorstellig wurden, die zu schaffende Konvention müsse Gewähr dafür bieten, dass die nationalen Verbote nicht mittels Satellitenrundfunk unterlaufen würden. Auf nationa- ler Ebene schlägt der Bundesrat im Entwurf für ein Radio- und Fernsehgesetz eine Bestimmung vor, die es erlauben würde, die Weiterverbreitung solcher Programme einzu- schränken oder zu untersagen (Art. 48 Abs. 1 Bst. b). Eine ähnliche Bestimmung enthält auch der Entwurf für einen Bundesbeschluss über den Satellitenrundfunk. Der Direk- tempfang bliebe aber nach wie vor frei. Deshalb lässt sich das Problem nur mit einem multilateralen Abkommen befrie- digend lösen. Wie erwähnt ist es zurzeit noch offen, in welchem Ausmass dies im Rahmen der geplanten Konven- tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk möglich sein wird.
Müller-Aargau: Letzte Woche musste ich mich schriftlich zu meiner Interpellation äussern und erklärte mich von der Antwort des Bundesrates befriedigt. Inzwischen haben sich die Verhältnisse bezüglich Werbebeschränkung in den elek- tronischen Medien dramatisch verändert. Ich kann mich nach wie vor von der Antwort des Bundesrates befriedigt erklären. Es macht den Anschein, dass der Bundesrat alles versuchen möchte, zu einer europäischen Konvention bezüglich Radio- und Fernsehwerbung zu kommen. Bezüg- lich der Praxis des Bundesrats aber bin ich jetzt voller Misstrauen. Das Einspeisen von RAI 1 im Kanton Tessin und neuerdings von Sat I in Kabelnetze schafft auf dem Hoheits- gebiet der Schweiz zwei verschiedene Rechtssysteme. Als Mitglied des Vorstandes DRS, aber auch als Kommissions- mitglied des Radio- und Fernsehgesetzes möchte ich meine Sorge dem Bundesrat gleichsam als Begleitbrief mitgeben. Präjudizierung ist eine leichtfertige Politik. Ich protestiere dagegen, dass unser Recht mit bundesrechtlichem Segen unterlaufen wird. Zudem hat der Bundesrat damit eigentlich ein Stück seiner Verhandlungsmasse für diese europäische Konvention verspielt. Ich finde es leichtfertig, auf diese Art und Weise an den Verhandlungstisch zu gehen. Auf dem europäischen Parkett kann man so nicht erfolgreich politi- sieren.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
87.419
Interpellation Zwingli «Bahn 2000». Güterverkehr RAIL 2000. Trafic des marchandises
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1987 Ich vermisse in der bisherigen Information über das Konzept «Bahn 2000» entsprechende Angaben über die zukünftige Gestaltung des Güterverkehrs. Inzwischen ist das Refe-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Aliesch Lokalradios. Neue Bewilligungen Interpellation Aliesch Radios locales. Nouvelles autorisations d'émettre
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1987
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Anno
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IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.593
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Datum
18.12.1987 - 08:00
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