Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
1879
ter gedeckte Krankheitskosten; diese müssen in der Regel einen gewissen Prozentsatz des Reineinkommens über- schreiten und werden meistens nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag zum Abzug zugelassen.
Nach den in der Interpellation erwähnten Gesetzesentwür- fen (83.043 Steuerharmonisierung/Direkte Bundessteuer) sollen die Krankheitskosten in einem bestimmten Umfang abziehbar sein. Die vorgesehene Regelung besteht für die direkte Bundessteuer im einzelnen darin, dass die Krank- heits-, Unfall- und Invaliditätskosten des Steuerpflichtigen und der von ihm unterhaltenen Personen soweit in Abzug gebracht werden können, als sie der Steuerpflichtige selber trägt und sie 5 Prozent seines Nettoeinkommens überstei- gen (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG). Eine analoge Regelung enthält der Entwurf des Harmonisierungsgesetzes, wobei jedoch die Festlegung des steuerlich nicht abzugsfähigen «Selbstbehaltes» dem kantonalen Gesetzgeber anheimge- stellt bleibt (Art. 10 Abs. 2 Bst. h StHG). Diese vom Bundes- rat vorgeschlagenen Regelungen sind vom Ständerat ohne Aenderung gutgeheissen worden; auch in den bisherigen Verhandlungen der vorberatenden nationalrätlichen Kom- mission sind sie unverändert geblieben.
In der Interpellation wird angeregt, auf den nicht abzugs- fähigen «Selbstbehalt» sei gänzlich zu verzichten. Hiebei ist jedoch zu beachten, dass es sich hier nicht um einen Selbst- behalt im Sinn des Versicherungsrechtes handelt, sondern um eine steuerrechtliche Vorschrift zur Verhinderung des Abzugs von Bagatellbeiträgen, wie dies zum Beispiel auch beim Abzug von Beiträgen an gemeinnützige Institutionen der Fall ist (Art. 33 Abs. 1 Bst. i DBG). Ein Verzicht auf den «Selbstbehalt» liesse sich deshalb schon aus verwaltungs- ökonomischen Gründen nicht rechtfertigen. Dazu kommt die grundsätzliche Ueberlegung, dass dem Steuerpflichti- gen unter dem steuerrechtlich massgebenden Gesichtswin- kel der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zugemutet wer- den kann, Krankheitskosten als Teil seiner Unterhaltskosten in der Regel selber zu tragen, und dass ihm ein Abzug bei der Einkommenssteuer erst dann zustehen soll, wenn die Krankheitskosten einen derartigen Umfang erreichen, dass sie seine wirtschaftliche Lage ernstlich beeinträchtigen.
Zu prüfen bleibt mithin die Frage, ob der für die Bundes- steuer vorgesehene «Selbstbehalt» angemessen oder allenfalls herabzusetzen sei.
a. Dabei ist in einem allgemeineren Zusammenhang in Betracht zu ziehen, dass die Prämien für die Krankenversi- cherung im Rahmen des Abzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen berücksichtigt werden können. In der ständerätlichen Fassung des DBG beträgt der Abzug insge- samt 2000 Franken für verheiratete Personen und 1000 Franken für Alleinstehende; diese Beträge erhöhen sich noch um 400 Franken für jedes Kind, für das der Steuer- pflichtige sorgt. Auch diese Abzugsmöglichkeit entlastet den Steuerpflichtigen im Bereich seiner Krankheitsvor- sorge.
b. Hinzu kommt eine in den parlamentarischen Beratungen des DBG eingeführte weitere steuerliche Entlastung zugun- sten von Steuerpflichtigen mit niedrigem Einkommen: Nach einem von der vorberatenden Kommission des Nationalrates eingefügten Zusatz sollen Einkünfte aufgrund der Bundes- gesetzgebung über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hin- terlassenen- und Invalidenversicherung steuerfrei bleiben. Diese Massnahme vermag gerade jenen Einkommenskate- gorien, in denen der «Selbstbehalt» für den Abzug von Krankheitskosten spürbar sein kann, steuerliche Erleichte- rung zu bringen.
Zusammenfassend ist zu den Fragen des Interpellanten somit folgendes zu bemerken:
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens bestand (und besteht nach wie vor) genügend Gelegenheit, die auf- geworfenen Fragen zu behandeln.
Wer sich für einen höheren Selbstbehalt (und damit tiefere Prämien) entscheidet, wählt damit auch unter rein finanziellen (inkl. steuerlichen) Aspekten oft die vorteilhaf- tere Variante. Von einer steuerlichen «Bestrafung» kann deshalb nicht gesprochen werden.
3./4. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Limite von 5 Pro- zent erscheint auch aus heutiger Sicht als richtig und ange- messen, jedenfalls nicht als zu hoch.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
87.443
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Beziehungen der Schweiz zur EG
Interpellation du groupe socialiste Relations de la Suisse avec la Communauté européenne
Wortlaut der Interpellation vom 11. Juni 1987
Die Integrationserfolge der Europäischen Gemeinschaften und ihre weiteren Integrationsschritte könnten unser Land in einigen Jahren mit dem Dilemma konfrontieren, dass wir europapolitisch ins Abseits gedrängt und isoliert werden, oder dass wir uns ernsthaft der Frage eines EG-Beitritts stellen müssen. Die sozialdemokratische Fraktion geht davon aus, dass wir schlecht auf die Auseinandersetzung mit dieser Frage vorbereitet sind, und fragt den Bundesrat deshalb an:
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Diskus- sion über unsere Beziehungen zur EG sowohl in den politi- schen Gremien als auch in der Oeffentlichkeit zu vertiefen, wobei nicht nur dem wirtschaftspolitischen, sondern auch dem umfassenden Charakter des EG-Integrationsprozesses Rechnung getragen werden soll?
Ist der Bundesrat bereit, für diese Diskussion eine fun- dierte Grundlage zu schaffen durch einen Forschungsauf- trag an verwaltungsexterne Stellen? Dabei sollten insbeson- dere folgende Fragestellungen abgeklärt werden:
a. Wie stark sind wir heute in den verschiedenen wirtschaftli- chen und gesellschaftlichen Bereichen (Industrie, Landwirt- schaft, Dienstleistungen und Transport, Recht, Sozialpolitik, Umwelt, Erziehung, Wissenschaft, Technologie und Kultur) mit der EG verflochten, sodass sich Beschlüsse und Mass- nahmen der EG direkt auf unser Land auswirken?
b. Welche Auswirkungen dürfte die Realisierung der Gemeinsamen Europäischen Akte und der fortgesetzte Inte- grationsprozess für die Schweiz haben? Sind insbesondere negative Auswirkungen zu erwarten, die sich z. B. durch die Auslagerung von Arbeitsplätzen in den EG-Raum auf unsere Beschäftigungslage niederschlagen? Welche Einflussmög- lichkeiten ergeben sich für die schweizerische Aussenpolitik hinsichtlich der Beziehungen zur EG, zu den einzelnen EG- Mitgliedländern und zu den europäischen Institutionen, bei denen die Schweiz als Nicht-EG-Mitglied Zugang hat?
c. Welche politischen Perspektiven eröffnen sich für die Schweiz als Nicht-EG-Mitglied in der Zusammenarbeit mit den übrigen Neutralen, soweit diese ebenfalls der EG nicht beitreten, sei es durch ein gemeinsames Auftreten gegen- über Brüssel, sei es durch eine Scharnierfunktion der Neu- tralen im ost-west-europäischen Verhältnis? Ist die Schweiz bereit, eine führende Rolle hierbei einzunehmen?
d. Welche Bedeutung kommt den vielzitierten Gründen für einen Nichtbeitritt (z. B. den von Staatssekretär Blankart am 13. Dezember 1986 in Luzern genannten acht Gründen) zu? Wie sind diese Gründe zu gewichten? Wie wären die poli- tisch-gesellschaftlichen, die wirtschaftlichen und finanziel- len Auswirkungen eines Beitritts insgesamt abzuschätzen? e. Welche - durch Meinungsumfragen zu eruierende - Haltung hat die schweizerische Bevölkerung gegenüber der Frage eines EG-Beitritts und gegenüber den dadurch kon- kret zu erwartenden Konsequenzen?
N
18 décembre 1987
1880
Interpellation du groupe socialiste
Texte de l'interpellation du 11 juin 1987
Étant donné les succès que la Communauté européenne enregistre en matière d'intégration et vu les mesures qui vont encore être prises dans ce sens, notre pays pourrait, d'ici quelques années, se trouver enfermé dans un sérieux dilemme: être mis à l'écart de la politique européenne jus- qu'à l'isolement ou envisager sérieusement d'entrer dans la CE. Le groupe socialiste craint que nous soyons mal pré- parés pour faire ce choix et prie donc le Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:
Par quels moyens le Conseil fédéral pourrait-il relancer le débat sur nos rapports avec la CE, tant au sein des orga- nismes politiques que dans le public? L'accent devrait être mis non seulement sur les aspects économiques, mais aussi sur le processus d'intégration de la CE en général.
Le Conseil fédéral est-il disposé, afin que cette discussion puisse avoir lieu sur des bases solides, à confier un mandat de recherche à des organismes extérieurs à l'administra- tion ? Il conviendrait, dans ce contexte, de faire examiner les questions suivantes:
a. Dans quelle mesure les décisions prises par la CE affec- tent-elles directement notre pays dans les différents domaines économiques et sociaux (industrie, agriculture, services et transports, droit, politique sociale, environne- ment, éducation, sciences, technologie et culture) ?
b. Quelles sont les conséquences que la réalisation de l'Acte unique et la poursuite du processus d'intégration pourraient avoir pour la Suisse ? Doit-on, en particulier, s'attendre à des retombées préjudiciables à notre pays, par exemple à une détérioration de la situation sur le marché de l'emploi suite au transfert de certaines activités dans les pays de la CE? Quelles possibilités la Suisse a-t-elle d'agir à travers sa politique étrangère pour influer sur les rapports qu'elle entretient avec la CE, avec les Etats membres de la CE et avec les institutions européennes auxquelles elle peut parti- ciper en tant que pays non-membre de la CE?
c. Quelles sont les perspectives politiques qui s'ouvrent à la Suisse, non-membre de la CE, dans le cadre de la coopéra- tion avec les autres Etats neutres, à supposer que ces derniers renoncent eux aussi à adhérer à la CE? Les pays neutres pourraient s'unir pour traiter avec Bruxelles et jouer un rôle décisif dans les rapports entre l'Europe occidentale et l'Europe de l'Est. La Suisse est-elle prête à prendre des initiatives dans ce sens?
d. Quelle est l'importance qu'il convient d'accorder aux rai- sons maintes fois citées pour expliquer le choix de la Suisse de ne pas adhérer à la CE (p. ex. les huit motifs invoqués par Monsieur le Secrétaire d'Etat Blankhart le 13 décembre 1986 à Lucerne). De quel poids ces différents motifs ont-ils pesé dans la décision ? Quelles sont les conséquences politi- ques, sociales, économiques et financières qui pourraient, globalement, découler d'une entrée de la Suisse dans la CE?
e. Que pense le peuple suisse d'une éventuelle adhésion de notre pays à la CE et quelle est son attitude face aux conséquences concrètes qu'il faudrait en attendre (question qu'il conviendrait d'élucider au moyen d'un sondage d'opi- nion) ?
Sprecherin - Porte-parole: Uchtenhagen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Interpellanten gehen davon aus, dass zur Zeit unser Verhältnis zur EG zwar noch keine unmittelbare Kursände- rung verlangt, dass wir aber für den Fall, dass die EG weitere grosse Integrationsfortschritte vollzieht, in einigen Jahren mit dem Dilemma konfrontiert sein könnten, entweder euro- papolitisch isoliert zu werden oder uns ernsthaft der Frage eines EG-Beitritts und dessen schwerwiegenden Folgen stellen zu müssen.
Die Interpellanten sehen sich zu ihrer Anfrage unter ande- rem durch die vor kuzem rechtskräftig gewordene Einheitli- che Europäische Akte veranlasst. Diese sieht bis Ende 1992 nebst der Errichtung des Binnenmarktes eine weitere Kom- petenzverlagerung von den Einzelstaaten zur EG eine Erwei-
terung des Geltungsbereiches der Mehrheitsbeschlüsse und den Vorstoss der EG-Integration in weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens vor. Diese Entwicklung wird sich auch auf unser Land auswirken.
Gleichzeitig stellen die Interpellanten fest, dass erstens die schweizerische Haltung der EG von den Behörden schon weitgehend festgelegt worden ist, ohne dass über diesen Kurs weder in der Oeffentlichkeit noch im Parlament eine fundierte politische Debatte geführt worden wäre. Zweitens ist diese offizielle Haltung im Rahmen unserer Aussenwirt- schaftspolitik bestimmt worden, ohne dass diese Strategie in ihrer gesamten aussen- und gesellschaftspolitischen Dimension ausgelotet wurde. Eine solche Perspektive drängt sich jedoch deshalb auf, weil der europäische Inte- grationsprozess vom wirtschaftspolitischen Bereich in zunehmendem Mass auf das gesamte gesellschaftliche Leben der Mitgliedländer übergreift und das Bewusstsein ihrer Bürger prägt.
Angesichts der Möglichkeit und damit der Gefahr, dass allenfalls spürbare negative Auswirkungen unseres Abseits- stehens in einem vielleicht erst sehr späten Zeitpunkt unse- rem Land plötzlich eine grundsätzliche Diskussion über unser Verhältnis zur EG aufzwingen könnten, erachten es die Interpellanten als notwendig, die uns heute zur Verfü- gung stehende Zeit für eine breite Diskussion zu nutzen.
Diese Diskussion verlangt eine fundierte Grundlage, die heute nicht zur Verfügung steht. Die Interpellanten halten es aus folgenden Gründen für notwendig, dass diese Grund- lage von verwaltungsexternen Stellen erarbeitet wird: Erstens dürfte der Umfang der Aufgabe die Kapazitäten der ohnehin sehr belasteten Verwaltungsstellen in diesem Bereich übersteigen. Zweitens darf diese Untersuchung im Ausland nicht den Eindruck erwecken, sie sei an sich schon der erste Schritt einer Kursänderung gegenüber der EG. Drittens dürfen Vorgehen und Folgerungen dieser Untersu- chung nicht durch den zur Zeit eingeschlagenen Kurs beein- flusst werden. Die Interpellanten schlagen deshalb ein For- schungsprojekt vor, mit dem Universitäten und einschlägige Forschungsinstitute beauftragt würden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 septembre 1987
Der Bundesrat verfolgt die Integrationsentwicklung der Europäischen Gemeinschaft (EG) mit grosser Aufmerksam- keit. Die Inkraftsetzung der Einheitlichen Europäischen Akte auf den 1. Juli 1987 hat den politischen Willen der EG- Mitgliedstaaten, das Integrationswerk weiterzuführen, unter- strichen. Die Schweiz wird durch die damit zu erwartende Beschleunigung der Vollendung des EG-Binnenmarktes und die teilweise Ausweitung der EG-Kompetenzen auf die Bereiche technologische Forschung und Umweltschutz indirekt mitberührt. Es ist jedoch zu unterstreichen, dass namentlich das Programm zur Vollendung des EG-Binnen- marktes ein bereits sehr altes EG-Postulat, nämlich die schon im Römer Vertrag von 1957 verankerte Zielsetzung eines Gemeinsamen Marktes, wiederaufnimmt. Insofern ist auch die schweizerische Zusammenarbeit mit der EG nicht mit einer grundsätzlich neuen Ausgangslage konfrontiert, was bedeutet, dass die im Jahr 1972 mit dem Abschluss der Freihandelsabkommen geschaffenen Grundlagen unserer Beziehungen zur EG nach wie vor ihre Gültigkeit behalten. Dieses Zusammenarbeitskonzept hatte damals - nach einer eingehenden politischen Debatte - die Zustimmung von Volk und Ständen erhalten und wurde damit zum Orientie- rungspunkt für die Arbeit der Behörden.
Mit dem Fortschritt der Integrationsentwicklung der EG hat auch die Schweiz ihre Beziehungen zur Gemeinschaft intensiviert und nach Möglichkeit laufend neu vertraglich abgesichert. Entsprechend der Ausweitung der Gemein- schaftstätigkeiten haben sich auch unsere Beziehungen zur EG über den engeren handelspolitischen Bereich hinaus ausgedehnt auf neue Gebiete, z. B. den Dienstleistungssek- tor (Datenfernübertragung, Verkehr, Versicherungen), den Umweltschutz und die wissenschaftliche und technische
Interpellation Aliesch
1881
Forschung. Der Bundesrat hat damit vielfach unter Beweis gestellt, dass er auf die Auseinandersetzung mit neuen EG- internen Entwicklungen rasch zu reagieren gewillt ist, um die Gefahr einer europapolitischen Isolierung der Schweiz zu bannen. Die fortlaufende Analyse der EG-internen Entwicklung und deren möglichen Auswirkungen auf die Schweiz gehört denn auch zu den zentralen Aufgaben der für die schweizerischen EG-Beziehungen zuständigen Ver- waltungsstelle (Integrationsbureau EDA/EVD).
Der Bundesrat betrachtet es heute wie in der Vergangen- heit als seine ständige Aufgabe, im Hinblick auf verschie- dene, für die mittelfristige Zukunft denkbare Szenarien der EG-Integrationsentwicklung die weitere Gestaltung der schweizerischen Integrationspolitik zu planen. Im Hinblick auf die Erarbeitung fundierter Grundlagen für die Integra- tionspolitik steht die Bundesverwaltung in regelmässigen Kontakten mit den interessierten Kreisen der Wirtschaft, Politik und Universitäten. Für den Bundesrat sind gezielte Einzelaufträge analytischer Natur an verwaltungsexterne Forschungsstellen durchaus denkbar. Dass die voraus- schauende Planung schweizerischer Integrationspolitik dem zunehmend umfassender werdenden Charakter der EG-Integration Rechnung zu tragen hat, ist unbestritten. Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Antwort auf das Postulat des Nationalrates vom 4. März 1987, welche für die erste Hälfte 1988 vorgesehen ist, einen ausführlichen Bericht über die Lage der Schweiz im europäischen Integrationsprozess ausarbeiten, der in einer Gesamtperspektive auch zu den von den Interpellanten angesprochenen Fragen Stellung nehmen wird. Der Bundesrat sieht in diesem Bericht eine wichtige Grundlage für eine vertiefte Diskussion über die Beziehungen der Schweiz zu der EG in den politischen Gremien und der Oeffentlichkeit.
Der Bundesrat prüft zur Zeit verschiedene Massnahmen, welche zur Vertiefung der Diskussion über unsere Bezie- hungen zur EG in den politischen Gremien beitragen sollen. Im Mittelpunkt steht dabei das Anliegen, im Rahmen künfti- ger Gesetzesvorlagen auch auf deren europapolitische Dimensionen hinzuweisen in der Absicht, der Entstehung vermeidbarer Rechtsdisparitäten zwischen schweizeri- schem und europäischem Recht entgegenzuwirken. Des weiteren wird gegenwärtig geprüft, wie eine national und international wirksame Oeffentlichkeitsarbeit über die Rolle der Schweiz im europäischen Integrationsprozess und die schweizerische Integrationspolitik verstärkt werden kann.
Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates teilweise befriedigt.
87.590
Interpellation Aliesch Gesamtverteidigung. Fernmeldesystem Défense générale. Système de télécommunications
Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987
Das heutige öffentliche Fernmeldenetz ist einem EMP- Schlag (elektromagnetischer Puls) nicht gewachsen. Für die wichtigsten Bedürfnisse der zivilen Führung, der wirtschaft- lichen Landesversorgung und der Armee braucht es deshalb ein vom öffentlichen Fernmeldenetz unabhängiges, EMP- resistentes, landesweites Fernmeldenetz, d. h. ein Fernmel- desystem der Gesamtverteidigung (GV-Netz). Seit der Erhe- bung der Kommunikationsbedürfnisse durch die PTT bei allen vorgesehenen GV-Netz-Teilnehmern wie Organe der Kantone, Gemeinden, Spitäler, Bahnen usw. wurden keine
weiteren Informationen weder durch die PTT noch durch den Bund weitergegeben. Für alle vorgesehenen Benützer dieses geplanten Netzes ist es von grossem Interesse zu wissen, ob und ab wann das dringend notwendige Netz zur Verfügung steht. Der Bundesrat wird gebeten, über den Stand und die vorgesehenen weiteren Schritte bei der Reali- sierung des GV-Netzes zu orientieren.
Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987
Actuellement, le réseau public de télécommunication ne serait pas en état de résister à l'effet des impulsions électro- magnétiques (EMP). C'est pourquoi il est nécessaire, pour répondre aux besoins les plus importants de la conduite civile et de l'approvisionnement économique du pays ainsi qu'à ceux de l'armée, de disposer d'un réseau public de télécommunications autonome, résistant à l'EMP et cou- vrant tout le pays ou, en d'autres termes, d'un réseau de télécommunication pour la défense générale. Depuis que les PTT ont recensé les besoins en moyens de communica- tion en faisant une enquête auprès de tous les organes qu'il est prévu de raccorder au réseau de la défense générale, tels que cantons, communes, hôpitaux, chemins de fer, etc., ni les PTT, ni la Confédération n'ont fourni d'autres informa- tions. Pour tous les futurs utilisateurs du réseau projeté, il est important de savoir si et quand ils disposeront de ce réseau, dont ils ont un urgent besoin. Le Conseil fédéral est donc prié de donner des renseignements sur l'état d'avance- ment des travaux et sur les autres étapes prévues dans la réalisation du réseau de la défense générale.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Rahmen der Ueberprüfung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Fernmeldenetzes nach einem EMP-Schlag haben die Fernmeldedienste der Generaldirektion der PTT festgestellt, dass das heutige Fernmeldenetz einem EMP nicht stand hält. In der Folge wurden Konzepte und Projekte für ein Fernmeldesystem der Gesamtverteidigung (GV-Netz) ausgearbeitet. Bei den Kantonen, Bezirken, Gemeinden usw. wurden die Kommunikationsbedürfnisse erhoben. Vor- gesehen ist anscheinend ein GV-Netz mit etwa 15 000 Teil- nehmern, über welches unabhängig vom öffentlichen Fern- meldenetz verzugslos eine Kommunikation zwischen allen angeschlossenen Teilnehmern sichergestellt ist. Verschie- dene Zusammenbrüche des öffentlichen Telefonnetzes in letzter Zeit haben gezeigt, dass die Realisierung des GV- Netzes dringend notwendig ist. Solche Netz-Zusammenbrü- che gab es beispielsweise im November 1984 anlässlich des Entweichens einer Bromwolke in Genf, im November 1986 in Basel bei einem Chemiebrand, Ende 1986 in Zürich, Basel und Genf infolge eines Programmfehlers in den Zentralen sowie im März 1987 an verschiedenen Orten der Schweiz infolge eines Fernsehwettbewerbes.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Fernmeldenetzes einem elektromagneti- schen Puls (EMP) nicht standhält, für Sabotage, Zerstörun- gen sowie Eingriffe durch Unbefugte anfällig ist und Netzzu- sammenbrüche infolge von Ueberlastung möglich sind. Um die Kommunikation auch bei ausserordentlichen Lagen sicherzustellen, wurden der Beauftragte des Bundesrates für die Koordination der Uebermittlung im Rahmen der Gesamtverteidigung und die PTT-Betriebe beauftragt, ein vom öffentlichen Fernmeldenetz unabhängiges, EMP- geschütztes Netz zu konzipieren. Dieses sogenannte Gesamtverteidigungsnetz (GV-Netz), das primär für die zivile Führung und Landesversorgung, sekundär für die Armee vorgesehen ist und welches die vom Interpellanten erwähn- ten, bzw. oben aufgeführten Eigenschaften aufweist, liegt heute im Vorprojekt vor und befindet sich zur Zeit im bun- desverwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren. Noch nicht abschliessend gelöst ist die Frage der Finanzierung. Der Bundesrat wird alles unternehmen, um diesbezüglich
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Beziehungen der Schweiz zur EG Interpellation du groupe socialiste Relations de la Suisse avec la Communauté européenne
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.443
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1879-1881
Page
Pagina
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20 016 020
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