Interpellation Keller
1869
86.810 Interpellation Keller Umweltschutz durch den Bund. Verstärkung Protection de l'environnement. Renforcement des mesures au niveau fédéral
Wortlaut der Interpellation vom 19. Dezember 1986 Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament umgehend jene organisatorischen Massnahmen zu beantragen, die eine wirksamere Führungsrolle des Bundes im Umweltschutz gewährleisten? Ist er im besonderen bereit, eine Koordina- tionsstelle für Umweltschutzfragen zu schaffen und die mit Umweltschutz befassten Bundesämter so auszubauen, dass sie die stark gewachsene und noch wachsende Aufgabe erfüllen können?
Texte de l'interpellation du 19 décembre 1986
Le Conseil fédéral est-il disposé à soumettre à l'approbation du Parlement, dans les meilleurs délais, les mesures d'orga- nisation qui permettent à la Confédération de jouer plus efficacement son rôle directeur en matière de protection de l'environnement. Est-il, en particulier, prêt à mettre sur pied un organe de coordination en matière d'écologie et à don- ner aux offices fédéraux s'occupant de protection de l'envi- ronnement l'envergure leur permettant de s'acquitter de cette tâche qui a pris et prendra encore une nette ampleur.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Gebrechlichkeit der hochtechnisierten und in höch- stem Mass in Anspruch genommenen Umwelt wird von Tag zu Tag deutlicher erkennbar. Die Zahl der Unfälle und Kata- strophen wächst, die Zeichen der Zerstörung häufen sich. Andererseits ist es gerade diese hochtechnisierte Welt, der wir den hohen Stand der materiellen Lebensgestaltung ver- danken. Daher soll es Ziel sein, diesen hohen Stand zu halten, ohne die Umwelt zu zerstören. Diese Synthese ist als grosse Aufgabe unserer Epoche zu betrachten.
Die zunehmende Unrast in der Bevölkerung, verursacht durch die immer offensichtlichere Umweltgefährung und -zerstörung, verlangt auf der politischen Ebene nach energi- schen Massnahmen, namentlich des Bundes. Der Bund muss seine Führungsaufgabe mit grosserer Bestimmtheit übernehmen. Er muss im besondern in der Lage sein:
die Forschung zielgerichtet in Gang zu setzen und deren Ergebnisse fruchtbarer zu nutzen;
die Probleme vorausschauend zu erfassen;
die Bevölkerung wirksam aufzuklären und zu beraten;
erfolgreiche Verhandlungen mit den Partnern der Wirt- schaft und in den Kantonen zu führen;
die internationale Zusammenarbeit zu verstärken;
strenge Kontrollen aller getroffenen Massnahmen und Anordnungen zu gewährleisten.
Zudem muss der Bund in der Lage sein, den Umweltschutz als übergreifende Aufgabe zum Thema aller Departemente und aller einschlägigen Bundesämter zu machen, so dass die gesamte gesetzgeberische Tätigkeit des Bundes auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft werden kann.
men ein unmöglicher Zustand! Wenn man schon nicht daran denkt, die Zahl der Bundesräte zu erhöhen, dann muss man im Rahmen des bisherigen Systems nach einer besseren Lösung suchen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 mars 1987
Gemäss Verordnung vom 9. Mai 1979 über die Aufgaben der Departemente, Gruppen und Aemter obliegen dem Bundes- amt für Umweltschutz u. a. folgende Aufgaben:
«a. Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über den Umwelt- schutz (insbesondere über die Luftreinhaltung, Lärmbe- kämpfung, umweltgefährdende Stoffe und Abfälle, den qua- litativen und quantitativen Gewässerschutz, die Wasserver- sorgung und Abwasserreinigung, die Fischerei), soweit die- ser nicht andern Bundesstellen zugewiesen ist.
c. Zusammenarbeit mit den Verwaltungsstellen des Bundes und der Kantone, die sich mit Problemen der genannten Erlasse befassen; Koordination der Arbeit dieser Stellen .... « Im Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 hält Artikel 42 (Umweltschutzfachstellen) fest:
«1. Die Kantone richten für die Beurteilung von Umwelt- schutzfragen eine Fachstelle ein oder bezeichnen hierfür geeignete Amtsstellen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die getroffenen organisatorischen Massnahmen vorderhand grundsätzlich genügen, um die Führungsrolle des Bundes im Umwelt- schutz zu gewährleisten. Er sieht deshalb keine Notwendig- keit, dem Parlament neue Massnahmen zu beantragen oder eine zusätzliche Koordinationsstelle für Umweltschutzfra- gen einzurichten. Andererseits ist die Verbesserung der Koordination im Umweltbereich eine Daueraufgabe. Die Schaffung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (ana- log zur Raumplanungskonferenz) wird deshalb zurzeit geprüft. Auch der Auftrag, den der Bundesrat der Firma Mckinsey erteilt hat, zielt unter anderem in diese Richtung. Selbstverständlich ist es ein ständiges Bemühen des Bun- desrates, die mit dem Umweltschutz beauftragten Bundes- ämter personell und finanziell so auszustatten, dass sie der Erfüllung ihrer Aufgaben gewachsen sind. In diesem Sinne ist zurzeit eine personelle Verstärkung des Bundesamtes für Umweltschutz im Gange.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Keller Umweltschutz durch den Bund. Verstärkung Interpellation Keller Protection de l'environnement. Renforcement des mesures au niveau fédéral
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.810
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1869-1869
Page
Pagina
Ref. No
20 016 013
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.