18 décembre 1987 N
1860
Postulat Jaeger
wenig Energieverlust und solchen Spareffekt aus. Die heuti- gen Bestimmungen zur Zulassung von Motorfahrzeugen orientieren sich an den Normen und Vorschriften für diesel- und benzinbetriebenen Fahrzeugen. Damit wird die Zulas- sung unnötig erschwert.
Es geht nicht an, dass diesen Fahrzeugen, die noch weitge- hend im Erprobungsstadium stehen, der Start erschwert wird. Die entsprechenden Normen können erst mit der Erfahrung entwickelt werden.
Dasselbe gilt für die Führung solcher Fahrzeuge. Die Grund- lagen für die Einfügung in den heutigen Strassenverkehr werden den Motorfahrzeugführern aller Kategorien vermit- telt. Die spezifischen Kenntnisse für die Führung von Elek- trofahrzeugen verlangen ganz andere Techniken und Prakti- ken, die sich heute noch sehr rasch wandeln. Im Sinne einer Uebergangs- und Erprobungsphase, aber auch zur raschen Einführung dieser Art von Fahrzeugen wäre vom Ablegen einer speziellen Fahrprüfung nach eigenen Bestimmungen vorläufig noch abzusehen (d.h. Moped-Ausweis für Erwach- sene (18-jährig) genügt).
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 25. November 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 25 novembre 1987
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und die darin vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung von Elektrofahrzeugen zu prüfen.
Präsident: Das Postulat von Herrn Müller-Aargau wird von Herrn Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Die Behandlung wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
87.923 Postulat Jaeger Verkehrssicherheit Sécurité du trafic
Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, die Einführung der folgen- den Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen:
Fahrausweis auf Probe, d.h. Abgabe eines provisorischen Fahrausweises für die ersten Jahre mit Entzug bei mangeln- der Weiterbildung oder bei gewichtigen Verstössen;
Punktesystem für Führerausweisentzug;
Senkung des zulässigen Blutalkoholgehalts auf 0,5 Pro- mille.
Texte du postulat du 9 octobre 1987
Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité d'intro- duire les mesures suivantes visant à accroître la sécurité du trafic:
Permis de conduire à l'essai, à savoir remise, pour les premières années, d'un permis provisoire, qui pourra être retiré si son titulaire ne se perfectionne pas suffisamment ou qu'il contrevient gravement à la loi sur la circulation rou- tière.
Système de points pour le retrait du permis de conduire, 3. Abaisser à 0,5 pour mille le taux d'alcool admis dans le sang.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Günter, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwy- gart
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Allgemein: Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Anzahl der Verletzten und Toten im Strassenverkehr seit 1970 zurückgegangen ist. Diese erfreuliche Entwickung dürfte auf Massnahmen wie Tempolimiten und Gurtenobligatorium zurückzuführen sein. Diese Entwicklung scheint jedoch zu stagnieren. Es sind deshalb zusätzliche Massnahmen ange- bracht.
Zu den einzelnen Massnahmen
Fahrausweis auf Probe: Die Unfallhäufigkeit steigt (nach einem kurzen Abfallen) bis zum vierten Jahr nach Erwerb des Führerausweises. Offensichtlich überschätzen «Neufah- rer» ihre Fähigkeiten. Ein provisorischer Führerausweis hätte sowohl eine direkte Wirkung (Eliminierung ungeeigne- ter Fahrer) als auch eine indirekte psychologische.
Punktesystem: Ein Punktesystem würde zur Verkehrsdis- ziplin beitragen. Fahrer mit hohem Risiko würden drasti- scher als bisher gewarnt.
Senkung Blutalkoholgehalt: Während die Zahl der Ver- letzten im Strassenverkehr 1970 bis 1986 um 16 Prozent abgenommen hat, nahm die Zahl der Verletzten durch Unfälle, die durch Alkohol verursacht wurden um 54 Prozent zu. Bei den Toten beträgt die Abnahme allgemein 39 Pro- zent, bei den «Alkohol-Unfällen» aber nur 22 Prozent.
Eine Verschärfung der Limite dürfte (zusammen mit den Massnahmen 1 und 2) zu mehr Zurückhaltung beim Fahren nach Alkoholgenuss führen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987
Die mit dem provisorischen Führerausweis verfolgte Zielset- zung ist in unserem Entzugssystem somit im grossen und ganzen bereits verwirklicht.
Die mit der allfälligen Einführung eines Führerausweises auf Probe verbundenen Probleme werden aber zurzeit von einer Subkommission der Konferenz der kantonalen Polizeidirek- toren geprüft. Der Bundesrat ist daher bereit, diesen Punkt des Postulats entgegenzunehmen.
Punktesystem: In Beantwortung der Motion Graf vom 17. September 1985 hat der Bundesrat bereits ausführlich dargelegt, welche wesentlichen Nachteile das Punktesystem gegenüber unserem heutigen Entzugssystem aufweisen würde. Trotz dieser Bedenken hat sich der Bundesrat bereit erklärt, den Vorstoss Graf als Postulat entgegenzunehmen, welches am 20. Dezember 1985 überwiesen wurde. Dieser Punkt des Postulats ist damit bereits erfüllt.
Promille-Grenze: In Beantwortung sowohl der Interpella- tion Schär vom 21. September 1979 als auch des Postulats (Schär)-Widmer vom 6. Oktober 1982 hat der Bundesrat ausführlich dargelegt, was ihn bewogen hat, die Blutalko- holgrenze bei 0,8 Promille zu belassen. An dieser Beurtei- lung hat sich inzwischen nichts geändert. Das Postulat ist in diesem Punkte abzulehnen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 des Postulats entgegenzu- nehmen, und beantragt, Ziffer 3 abzulehnen; Ziffer 2 ist ab- zuschreiben.
Präsident: Das Postulat von Herrn Jaeger wird von Herrn Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Seine Behandlung wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
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Postulat Jaeger Verkehrssicherheit Postulat Jaeger Sécurité du trafic
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.923
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
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Seite
1860-1860
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