Postulat Müller-Aargau
1859
87.304
Motion Neuenschwander N 3. Eindeckung des Entlisberg-Einschnittes N 3. Couverture de la tranchée de l'Entlisberg (ZH)
Wortlaut der Motion vom 2. März 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, ein Projekt für die Eindek- kung des sogenannten Entlisberg-Einschnittes der Auto- bahn N 3 zwischen der Brunau und der Stadtgrenze auszu- arbeiten und für die beantragte Massnahme das beim Bau des künftigen Uetliberg-Tunnels anfallende Ausbruchmate- rial vorzusehen.
Texte de la motion du 2 mars 1987
Le Conseil fédéral est invité à élaborer un projet visant à couvrir la tranchée dite de l'Entlisberg, située sur la N 3 entre Brunau et la limite de la ville de Zurich. Il est prié de réserver à cette fin les matériaux d'excavation du futur tunnel de l'Uetliberg.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Berger, Blo- cher, Cincera, Cottet, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Graf, Hari, Hösli, Landolt, Lüchinger, Martignoni, Müller-Schar- nachtal, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nef, Ogi, Reichling, Rutishauser, Sager, Schnyder-Bern, Spoerry, Uhlmann, Wanner, Weber-Schwyz (26)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Schon vor dem Bau der N 3 zu Beginn der sechziger Jahre wurde in der Stadt Zürich, insbesondere in dem direkt betroffenen Stadtquartier Wollishofen, der Ruf nach einer Untertunnelung des Entlisbergwaldes laut, doch entschied sich damals der Bundesrat für eine offene Linienführung. Damit wurde das Wohn- und Erholungsgebiet beim Entlis- berg empfindlich verändert und teilweise entwertet. Die For- derung nach einer Eindeckung des N-3-Einschnittes, die nie verstummt war, erhielt nach dem Beschluss über die Erstel- lung des Uetlibergtunnels (unabhängig vom weiteren Schicksal der N 4) sowie eines Anschlusses Brunau neuen Auftrieb. Eine Motion zugunsten der Eindeckung des Entlis- berg-Einschnittes wurde zu Beginn des Jahres 1987 vom Zürcher Kantonsrat oppositionslos und ohne Gegenstimme überwiesen, ebenso ein ähnlich lautendes Postulat im Zür- cher Stadtparlament. Eine Einebnung des Einschnittes und eine teilweise Wiederherstellung des früheren Zustandes rechtfertigen sich schon deshalb, weil auf diese Weise eine sinnvolle Verwendung für das in unmittelbarer Nähe anfal- lende Tunnel-Aushubmaterial gefunden werden kann.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 Die Nationalstrasse N 3 im Gebiet des Entlisberg ist schon seit beinahe zwanzig Jahren in Betrieb. Sie ist heute gleich- sam in die dortige, teils bewaldete Landschaft eingewach- sen. Dank des tiefen Einschnittes gehen von der National- strasse auch keine schwerwiegenden Immissionen auf das benachbarte Gebiet aus. Eine nachträgliche Eindeckung des Entlisbergeinschnittes würde demzufolge präjudizielle Auswirkungen auf viele andere, ähnlich liegende Fälle haben, was es beim Entscheid über die geforderte Eindek- kung ebenfalls zu berücksichtigen gilt.
Die Eindeckung des Entlisbergeinschnittes soll umfassend geprüft werden. Das Vorhaben wäre indessen nicht einfach zu verwirklichen. So sehen die bisherigen Projektstudien für den Uetlibergtunnel einen Vortrieb von Westen nach Osten, also vom Reppischtal nach der Brunau, vor, so dass wohl der Grossteil des Ausbruchmaterials nicht im Bereich des Entlisbergeinschnittes anfällt, sondern auf der entgegenge-
setzten Seite des Uetliberges, wo er durch Bahntransport weggeführt werden soll. Anderseits ist bekannt, dass im Zusammenhang mit einer allfälligen Eindeckung des Entlis- bergeinschnittes verschiedene Kreise Interesse an einer Nutzung des Auffüllraumes über der N 3 haben. So stehen ein Parkhaus für Park-and-Ride zur Diskussion und eine Erweiterung des EWZ-Unterwerkes Wollishofen. Damit erhielte die Eindeckung des Entlisbergeinschnittes wieder ein anderes Gesicht. Zu überprüfen ist ein komplexes Vor- haben. Der Bundesrat ist dazu bereit, widersetzt sich aber einem bindenden Auftrag, weil ein solcher nicht reif ist.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.904
Postulat Müller-Aargau Elektrofahrzeuge. Förderung Postulat Müller-Argovie Electromobiles
Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, Elektrofahrzeuge der Leich- test-Bauweise zu fördern und zu begünstigen, insbesondere 1. durch Aenderung der einschlägigen gesetzlichen Bestim- mungen und Verordnungen zur Zulassung von Motorfahr- zeugen in dem Sinne, dass die Elektrofahrzeuge genannter Art insbesondere mit Rekuperation leichter die Prüfung bestehen können;
durch Schaffung einer Versuchs-Kategorie mit erleichter- ten Bedingungen, um die Erprobung neuartiger Fahrzeuge auf der Strasse zu ermöglichen;
durch Zulassung der Fahrausweise sämtlicher Kategorien zum Führen eines Elektrofahrzeuges der Leichtest-Bau- weise.
Texte du postulat du 9 octobre 1987
Le Conseil fédéral est prié d'encourager la construction et de promouvoir l'usage des électromobiles légers, tout parti- culièrement en:
modifiant les dispositions législatives et réglementaires régissant l'admission des véhicules motorisés à la circula- tion routière dans le sens d'un allègement du contrôle pour les électromobiles légers, et tout particulièrement pour ceux qui sont munis d'un système de récupération d'énergie; 2. créant une catégorie expérimentale d'électromobiles sou- mise à des conditions d'admission à la circulation moins strictes, afin de tester en milieu réel des véhicules automo- biles nouveaux;
autorisant que tout permis de conduire, quelle que soit la catégorie de véhicules pour laquelle il est valable, donne le droit de conduire un électromobile léger.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel- meier, Günter, Jaeger, Maeder-Appenzell, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Elektrofahrzeuge der Leichtest-Bauweise haben eine grosse Zukunft, vor allem wegen der wesentlich besseren Energie- nutzung. Zudem wird es möglich, dass die Betriebs-Energie teilweise oder ganz aus Solaranlagen bezogen werden kann. Kein traditionelles Fahrzeug zeichnet sich durch so
18 décembre 1987 N
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Postulat Jaeger
wenig Energieverlust und solchen Spareffekt aus. Die heuti- gen Bestimmungen zur Zulassung von Motorfahrzeugen orientieren sich an den Normen und Vorschriften für diesel- und benzinbetriebenen Fahrzeugen. Damit wird die Zulas- sung unnötig erschwert.
Es geht nicht an, dass diesen Fahrzeugen, die noch weitge- hend im Erprobungsstadium stehen, der Start erschwert wird. Die entsprechenden Normen können erst mit der Erfahrung entwickelt werden.
Dasselbe gilt für die Führung solcher Fahrzeuge. Die Grund- lagen für die Einfügung in den heutigen Strassenverkehr werden den Motorfahrzeugführern aller Kategorien vermit- telt. Die spezifischen Kenntnisse für die Führung von Elek- trofahrzeugen verlangen ganz andere Techniken und Prakti- ken, die sich heute noch sehr rasch wandeln. Im Sinne einer Uebergangs- und Erprobungsphase, aber auch zur raschen Einführung dieser Art von Fahrzeugen wäre vom Ablegen einer speziellen Fahrprüfung nach eigenen Bestimmungen vorläufig noch abzusehen (d.h. Moped-Ausweis für Erwach- sene (18-jährig) genügt).
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 25. November 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 25 novembre 1987
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und die darin vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung von Elektrofahrzeugen zu prüfen.
Präsident: Das Postulat von Herrn Müller-Aargau wird von Herrn Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Die Behandlung wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
87.923 Postulat Jaeger Verkehrssicherheit Sécurité du trafic
Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, die Einführung der folgen- den Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen:
Fahrausweis auf Probe, d.h. Abgabe eines provisorischen Fahrausweises für die ersten Jahre mit Entzug bei mangeln- der Weiterbildung oder bei gewichtigen Verstössen;
Punktesystem für Führerausweisentzug;
Senkung des zulässigen Blutalkoholgehalts auf 0,5 Pro- mille.
Texte du postulat du 9 octobre 1987
Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité d'intro- duire les mesures suivantes visant à accroître la sécurité du trafic:
Permis de conduire à l'essai, à savoir remise, pour les premières années, d'un permis provisoire, qui pourra être retiré si son titulaire ne se perfectionne pas suffisamment ou qu'il contrevient gravement à la loi sur la circulation rou- tière.
Système de points pour le retrait du permis de conduire, 3. Abaisser à 0,5 pour mille le taux d'alcool admis dans le sang.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Günter, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwy- gart
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Allgemein: Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Anzahl der Verletzten und Toten im Strassenverkehr seit 1970 zurückgegangen ist. Diese erfreuliche Entwickung dürfte auf Massnahmen wie Tempolimiten und Gurtenobligatorium zurückzuführen sein. Diese Entwicklung scheint jedoch zu stagnieren. Es sind deshalb zusätzliche Massnahmen ange- bracht.
Zu den einzelnen Massnahmen
Fahrausweis auf Probe: Die Unfallhäufigkeit steigt (nach einem kurzen Abfallen) bis zum vierten Jahr nach Erwerb des Führerausweises. Offensichtlich überschätzen «Neufah- rer» ihre Fähigkeiten. Ein provisorischer Führerausweis hätte sowohl eine direkte Wirkung (Eliminierung ungeeigne- ter Fahrer) als auch eine indirekte psychologische.
Punktesystem: Ein Punktesystem würde zur Verkehrsdis- ziplin beitragen. Fahrer mit hohem Risiko würden drasti- scher als bisher gewarnt.
Senkung Blutalkoholgehalt: Während die Zahl der Ver- letzten im Strassenverkehr 1970 bis 1986 um 16 Prozent abgenommen hat, nahm die Zahl der Verletzten durch Unfälle, die durch Alkohol verursacht wurden um 54 Prozent zu. Bei den Toten beträgt die Abnahme allgemein 39 Pro- zent, bei den «Alkohol-Unfällen» aber nur 22 Prozent.
Eine Verschärfung der Limite dürfte (zusammen mit den Massnahmen 1 und 2) zu mehr Zurückhaltung beim Fahren nach Alkoholgenuss führen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987
Die mit dem provisorischen Führerausweis verfolgte Zielset- zung ist in unserem Entzugssystem somit im grossen und ganzen bereits verwirklicht.
Die mit der allfälligen Einführung eines Führerausweises auf Probe verbundenen Probleme werden aber zurzeit von einer Subkommission der Konferenz der kantonalen Polizeidirek- toren geprüft. Der Bundesrat ist daher bereit, diesen Punkt des Postulats entgegenzunehmen.
Punktesystem: In Beantwortung der Motion Graf vom 17. September 1985 hat der Bundesrat bereits ausführlich dargelegt, welche wesentlichen Nachteile das Punktesystem gegenüber unserem heutigen Entzugssystem aufweisen würde. Trotz dieser Bedenken hat sich der Bundesrat bereit erklärt, den Vorstoss Graf als Postulat entgegenzunehmen, welches am 20. Dezember 1985 überwiesen wurde. Dieser Punkt des Postulats ist damit bereits erfüllt.
Promille-Grenze: In Beantwortung sowohl der Interpella- tion Schär vom 21. September 1979 als auch des Postulats (Schär)-Widmer vom 6. Oktober 1982 hat der Bundesrat ausführlich dargelegt, was ihn bewogen hat, die Blutalko- holgrenze bei 0,8 Promille zu belassen. An dieser Beurtei- lung hat sich inzwischen nichts geändert. Das Postulat ist in diesem Punkte abzulehnen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 des Postulats entgegenzu- nehmen, und beantragt, Ziffer 3 abzulehnen; Ziffer 2 ist ab- zuschreiben.
Präsident: Das Postulat von Herrn Jaeger wird von Herrn Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Seine Behandlung wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
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Postulat Müller-Aargau Elektrofahrzeuge. Förderung Postulat Müller-Argovie Electromobiles
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.904
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1859-1860
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20 016 001
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