Motion Rüttimann
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N
18 décembre 1987
Bei einer künftigen Erhöhung der Einkommensgrenzen sind auch die Vermögensfreigrenzen angemessen anzupassen, weil
seit der letzten Anpassung eine erhebliche Geldentwer- tung stattgefunden hat, von der vor allem die Kleinsparer betroffen sind;
in manchen Kantonen die amtlichen Werte der Liegen- schaften erheblich erhöht wurden oder demnächst erhöht werden, was zur Folge haben kann, dass EL-Bezüger mit bescheidenem Liegenschaftsbesitz aus der Bezugsberechti- gung fallen oder geringere Leistungen erhalten, obschon sie praktisch nicht über mehr Mittel für den Lebensunterhalt verfügen;
im Zuge der 2. ELG-Revision (Inkrafttreten auf 1. Januar 1987) der sogenannte Vermögensverzehr, d. h. jener Teil des Reinvermögens, der bei der Berechnung der Leistung zum Einkommen geschlagen wird, bei den Altersrentnern von einem Fünfzehntel auf einen Zehntel erhöht wurde, was bewirkt, dass Vermögen von EL-berechtigten Altersrentnern - schneller als dies vor der Revision der Fall war - auf die heute zu tief angesetzten Vermögensfreigrenzen zusam- menschrumpfen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 Seit 1971 sind die Vermögensgrenzen, von denen an bei der Berechnung der Ergänzungsleistung zur AHV und IV ein Vermögensverzehr angerechnet wird, tatsächlich nicht mehr angehoben worden. Anlässlich der seitherigen Lei- stungsanpassungen im Zusammenhang mit den Erhöhun- gen der AHV/IV-Renten mussten andere Prioritäten (Anhe- bung der Einkommensgrenzen, Erhöhung des Mietzinsab- zuges, Einführung eines Abzuges für Mietnebenkosten) gesetzt werden. Die vorhandenen Mittel wurden vor allem für EL-Bezüger bestimmt, die kein oder kaum Vermögen aufweisen und deshalb ganz besonders auf eine Verbesse- rung der laufenden Einnahmen angewiesen sind.
Eine Anpassung der Vermögensgrenzen liegt gemäss Arti- kel 3a ELG in der Befugnis des Bundesrates. Dieser wird eine solche Massnahme anlässlich der nächsten Anpassung der AHV/IV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung prü- fen. Eine volle Anpassung der Vermögensgrenzen an die seit 1971 eingetretenen wirtschaftlichen Veränderungen, wie sie die Motion verlangt, würde jedoch praktisch zu einer Verdoppelung der heute geltenden Beträge führen und Mehrausgaben von ungefähr 50 bis 60 Millionen Franken im Jahr auslösen. Da aber seit 1986 drei Viertel der ausgerich- ten Ergänzungsleistungen von den Kantonen aufgebracht werden müssen, wird der Bundesrat zuerst die Kantone konsultieren, bevor er über eine Erhöhung Beschluss fasst. Im Hinblick darauf und weil es sich um einen delegierten Rechtsetzungsbereich handelt, möchte er sich nicht durch eine Motion binden lassen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.442
Motion Rüttimann Abfallproduktion. Verbot von Alu-Getränkedosen
Conditionnement des boissons. Interdiction des boîtes en aluminium
Wortlaut der Motion vom 11. Juni 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 32 Absatz 4 des Bun- desgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 in dem Sinne zu ergänzen, dass er Verpackungen von Massen- gütern verbieten kann, wenn zu ihrer Herstellung umweltge- fährdende, energie- und rohstoffverschwendende Stoffe verwendet werden. Namentlich sollen Alu-Getränkedosen verboten werden.
Texte de la motion du 11 juin 1987
Le Conseil fédéral est prié de compléter l'article 32, alinéa 4 de la loi du 7 octobre 1983 sur la protection de l'environne- ment, de manière à pouvoir interdire l'emballage des mar- chandises de grande distribution, lorsque la fabrication de cet emballage met en jeu des matériaux portant atteinte à l'environnement ou gaspillant de l'énergie ou des matières premières, comme c'est le cas des boissons vendues en boîtes d'aluminium.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Blunschy, Bundi, Camenzind, Cantieni, Chopard, Columberg, Dirren, Engler, Geissbühler, Hess, Humbel, Iten, Keller, Landolt, Lanz, Mauch, Müller-Scharnachtal, Neukomm, Nussbaumer, Risi-Schwyz, Rubi, Ruckstuhl, Schärli, Schnider-Luzern, Seiler, Stamm Judith, Wellauer, Wick, Ziegler (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Mensch als Lebewesen ist vollständig in den ökologi- schen Kreislauf eingebunden. Wir sind uns heute bewusst, dass die moderne Gesellschaft den ökologischen Kreislauf gesprengt hat und immer noch sprengt. Die Oekosphäre hat sich dabei lange Zeit als sehr elastisch erwiesen und auch eine relativ starke Ausdehnung der Bevölkerung ertragen, ohne aus den Fugen zu geraten. Dieser Zuwachs und die Ausdehnung der wirtschaftlichen Produktion führten zu einem Verzehr von natürlichen Ressourcen und zu einer Beanspruchung der natürlichen Lebensgrundlagen. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich unsere Gesellschaft zu einer Konsum- und Wegwerfgesellschaft entwickelt. Es fand und findet ein Raubbau statt, der zum Aufsehen mahnt.
Gleichzeitig werden unsere natürlichen Lebensgrundlagen durch die produzierten Abfälle beeinträchtigt oder gar zer- stört. Abfälle sind in ökonomischer und ökologischer Hin- sicht doppelt problematisch: Sie bedeuten das Verschwen- den knapper natürlicher Ressourcen und verursachen durch ihre Umweltbelastung wie auch ihre Beseitigung hohe Kosten. Infolge der zunehmenden Knappheit von Natur und Umwelt durch unseren Raubbau und die Gefähr- dung durch unsere Abfallflut, ist der Regenerationsprozess beeinträchtigt. Wir brauchen aber hierzu sowohl die Wirt- schaft wie auch die Natur. Es ist notwendig, den aufgebro- chenen ökologischen Kreislauf wieder zu schliessen.
Massnahmen, die dazu verhelfen können, sind das Re- cycling von Abfällen wie auch die Einschränkung der Abfall- produktion. Volkswirtschaftlich die geringsten Kosten verur- sacht und für den ökologischen Kreislauf am wirksamsten ist die Einschränkung der Abfallproduktion. Es hat sich nun aber gezeigt, dass gerade in der Verpackungsindustrie -- einerseits aus Marketinggründen, andererseits zum Schutz der menschlichen Gesundheit - sehr aufwendige Verpak- kungen aus zum Teil hochwertigen Materialien produziert werden. Trotz verstärktem Umweltbewusstsein der Konsu- menten ist das Recycling gewisser hochwertiger Produkte
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Motion Ruttimann
nach wie vor schlecht und, wie erwähnt, volkswirtschaftlich teurer als der Verzicht auf die Abfallproduktion. So wird insbesondere bei der Produktion von Aluminium sehr viel Energie verbraucht, und es werden dabei hohe Schadstoff- emissionen verursacht. Allein in den 1985 in der Schweiz umgesetzten Alu-Dosen steckten 116 Millionen kWh Energie. Für eine 3,3-dl-Dose aus Aluminium zahlt deshalb der Konsument rund 20 Rappen allein für die Verpackung. Eine Mehrwegflasche hingegen zirkuliert aber zwischen 40- und 60mal vom Abfüller zum Verbraucher. Sie bleibt auch dann ökologisch günstig, wenn Transport und Reinigung mitberücksichtigt werden.
Aus diesen Gründen scheint es angezeigt, dass der Bundes- rat die Möglichkeit erhält, zur Reduktion der Abfälle schär- fere Instrumente einsetzen und insbesondere die Verwen- dung eines so hochwertigen Materials wie Aluminium zur Dosenherstellung verbieten zu können.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 septembre 1987 Die in den letzten fünf Jahren beobachtete Zunahme der Einweg-Getränkeverpackungen, insbesondere der Geträn- kedosen, ist dem Bundesrat bekannt.
Diese Zunahme ist zum Teil auf einen Anstieg des Konsums abgepackter Getränke zurückzuführen, zum Teil sinkt aber auch der Marktanteil der Mehrwegpackungen, d. h. der Pfandflaschen. Diese Entwicklung ist aus der Sicht der Bundesbehörden unerwünscht, weil sie zu einem Anstieg der zu entsorgenden Abfallmenge und zum Verlust wertvol- ler oder mit grossem Energieaufwand hergestellter Materia- lien führt.
Der Energieverbrauch bei der Herstellung von Aluminium ist beträchtlich. Falls Aluminiumdosen nach Gebrauch nicht wiederverwertet werden, gehen pro Dose rund 1,4 Kilowatt- stunden elektrischer Energie verloren. Der Bundesrat teilt deshalb die Beurteilung des Motionärs, wonach die Verwen- dung von Getränkedosen aus Aluminium aus ökologischer Sicht nicht erwünscht ist, es sei denn, ein leistungsfähiges Sammelsystem in Kombination mit einem Pfand sichere den Rücklauf der leeren Gebinde.
Das eidgenössische Departement des Innern hat das für Abfallprobleme zuständige Bundesamt für Umweltschutz schon 1986 beauftragt, Regelungen vorzubereiten, um den unerwünschten Entwicklungen entgegenzutreten.
Im Laufe des letzten Jahres wurden zusammen mit Vertre- tern des Handels, der Industrie und der interessierten Umweltschutzorganisationen mögliche Strategien zur Stüt- zung der Mehrwegsysteme diskutiert. Dazu zählen neben einem Verbot des Verkaufs von Getränken in Aluminiumdo- sen oder einer Pfandregelung auch die Pflicht zum Anbieten gewisser Getränke in Mehrwegpackungen sowie eine Stabi- lisierung des Mehrweganteils oder der Einwegverpackun- gen. Angesichts der raschen und nur zum Teil vorhersehba ren Entwicklungen im Verpackungssektor wurde vorerst primär eine Lösung auf dem Vereinbarungsweg gesucht. Gegenwärtig zeichnet sich im Bereich der Kleingebinde für kohlensäurehaltige Getränke ein Trend zu leichten, unzer- brechlichen Kunststoffflaschen ab. Es gelangen zunehmend Gebinde aus Polyethylen-terephthalat (PET) auf den Markt. Ein Grossverteiler hat bereits vor Jahren auf den Verkauf von Getränkedosen verzichtet. Ein zweiter Grossverteiler hat bekanntgegeben, dass er bis 1989 die Dosen aus seinem Sortiment streichen wird. Dieser Wechsel im Verpackungs- material, zusammen mit den Diskussionen um Alumi- niumdosen, führte dazu, dass sich im laufenden Jahr der Konsum an Aludosen stabilisiert hat.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass heute Mass- nahmen, die nur Getränkedosen erfassen, sicher nicht genügen, um die anstehenden Probleme zu lösen. Das pri- märe Ziel sämtlicher Massnahmen des Bundes im Bereich der Getränkeverpackungen muss es sein, den Anteil der in Mehrwegflaschen verpackten Getränke zu erhöhen oder wenigstens zu stabilisieren.
Dazu ist eine Kombination von Pfandlösung mit Geboten, zum Beispiel der Pflicht zum Anbieten kleiner Mehrwegge- binde, unerlässlich. Da bis jetzt keine befriedigende Lösung auf dem Vereinbarungsweg zustande kam, sieht der Bun- desrat vor, diese Massnahmen auf dem Verordnungsweg vorzuschreiben. Dabei lassen sich auch allfällige Verbote bestimmter Packungen regeln.
Angesichts dieser Ausgangslage hat der Vorsteher des eid- genössischen Departementes des Innern das Bundesamt für Umweltschutz beauftragt, die Vorarbeiten für eine verbindli- che Regelung voranzutreiben. Diese Regelung soll mit einem Pfand auf Einweggetränkepackungen für kohlensäu- rehaltige Getränke den Rücklauf der leeren und verwertba- ren Packungen sichern. Um die zum Sammeln und Verwer- ten notwendige Organisation sowie die nötige Informations- tätigkeit zu finanzieren, ist gleichzeitig die Erhebung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr vorgesehen. Ein ver- gleichbares System zur Entsorgung von Getränkepackun- gen ist in Schweden mit gutem Erfolg eingesetzt.
Das geltende Umweltschutzgesetz enthält in Artikel 32 die für ein Pfand oder ein Verbot notwendigen Grundlagen. Damit fällt die Motion in den delegierten Rechtsetzungsbe- reich des Bundesrates.
Hingegen sind die gesetzlichen Grundlagen für eine vorge- zogene Entsorgungsgebühr, wie sie für eine zweckmässige Organisation der Entsorgung von Getränkepackungen und zum Beispiel auch von Batterien ebenfalls notwendig sind, nicht klar vorgegeben. Die in diesem Bereich notwendige Anpassung der Rechtsgrundlagen soll zusammen mit weite- ren für die Bewirtschaftung der Sonderabfälle notwendigen Ergänzungen erfolgen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Rüttimann: Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Sie finden die Motion auf der ersten Seite Ihrer Liste; ich habe aber schon letzte Session vom Recht einer kurzen Erklärung Gebrauch gemacht. Ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass der Bundesrat die Problematik der Abfallbewirtschaftung erkannt hat und bereit ist, so rasch als möglich hierzu ein Lösungsmodell vorzulegen. Begrüs- senswert ist das Ziel des Bundesrates, den Anteil der Mehr- wegflaschen für die Verpackung zu erhöhen. Heute wird nämlich das Recycling von Mehrwegfalschen mehr und mehr verdrängt durch ein sekundäres Recycling von Ein- wegbehältern. Daraus ergeben sich verschiedene Nachteile. Die Einwegflaschen sind aus Gründen des Rohstoff- und Energieverbrauchs Mehrwegflaschen gegenüber deutlich im Nachteil, d. h. die Luft- und Abfallbelastung der Mehr- wegflaschen wäre geringer. Durch das mögliche Einwerfen der Einweggebinde in spezielle Container wähnt sich der Konsument im Bewusstsein, sein Möglichstes an positivem Umweltverhalten erfüllt zu haben.
Aus diesen Gründen bin ich befriedigt, wenn der Bundesrat seine vorgesehenen Massnahmen in Richtung Pfand- und Mehrweggebinde in Zusammenarbeit mit der Verpackungs- industrie in Kraft setzt. Damit wäre das Ziel meines Vorstos- ses erfüllt.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Rüttimann Abfallproduktion. Verbot von Alu-Getränkedosen Motion Rüttimann Conditionnement des boissons. Interdiction des boîtes en aluminium
In
Dans
In
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.442
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Numero dell'oggetto
Datum
18.12.1987 - 08:00
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Data
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1854-1855
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