Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Nationalrat - Conseil national
1987
Wintersession - 1. Tagung der 43. Amtsdauer Session d'hiver - 1ère session de la 43e législature
Erste Sitzung - Première séance
Montag, 30. November 1987, Nachmittag Lundi 30 novembre 1987, après-midi
15.30 h
Vorsitz - Présidence: M. Cevey/Herr Reichling
Nachruf - Eloge funèbre
Meier Fritz, Alterspräsident: Ich erkläre die erste Sitzung der 43. Legislaturperiode für eröffnet.
Am 6. November 1987 ist in Lausanne alt Nationalratspräsi- dent Alfred Bussey im Alter von 72 Jahren gestorben.
Der Nationalratspräsident des Jahres 1977/1978 war ein überzeugter Sozialdemokrat, geprägt von den Verhältnissen in den dreissiger Jahren, der Zeit der grossen Krise. Den aufgrund der Arbeitsmarktsituation dieser Zeit gewählten Beruf des Setzers hat er nicht lange ausgeübt. Als Beamter in der Stadtverwaltung von Lausanne fand er in der öffentli- chen Verwaltung den Weg, der ihn zu einer politischen Karriere führte, die es ihm ermöglichte, sich für seine politi- schen Ueberzeugungen einzusetzen.
Herr Bussey war Mitglied des Waadtländer Grossen Rates von 1945 bis 1968. Diesen Rat präsidierte er im Jahre 1963. Exekutiverfahrung sammelte er zuerst als Polizei- und Gesundheitsdirektor, dann als Finanz- und Sportchef der Stadt Lausanne.
Im Jahre 1963 wurde er als Nationalrat gewählt, konnte aber das Mandat aus Gründen der Unvereinbarkeit nicht anneh- men. Der Sprung gelang ihm dann vier Jahre später. Von 1967 bis 1979 setzte sich Alfred Bussey im Nationalrat auf unermüdliche Weise für den Schutz der Mieter und in den Bereichen der Finanzen und des Verkehrs ein. Dank seiner grossen Kenntnisse in Gemeindeangelegenheiten hat Alfred Bussey die Ratsdebatten oft bereichert. Am Herzen lag ihm auch die Schiffbarmachung der Wasserstrassen durch einen Rhone-Rhein-Kanal.
Alfred Bussey setzte sich stets und in engagierter Weise für die Erhaltung der persönlichen Freiheit des einzelnen ein. So verlangte er eine strikte Gesetzgebung auf dem Gebiet des Datenschutzes und erkundigte sich mit Interpellationen über die Praxis der Telefonabhörung und über die Ueberwa- chung der Fernsehwerbung.
Als Kollege war Herr Bussey weit über seine Fraktion hinaus beliebt, vor allem dank seiner Lebensfreude und Liebens- würdigkeit.
Am Vorabend vor seiner Wahl zum Nationalratspräsidenten fasste Alfred Bussey seine politische Philosophie wie folgt zusammen:
«Le but d'un socialiste est de lutter pour que l'homme toujours et partout soit traité en humain.» Dieser Philoso- phie blieb er auch stets treu.
Im Namen unseres Rates versichere ich die Trauerfamilie von Alfred Bussey unserer aufrichtigen Anteilnahme.
Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen
L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt
Bestellung des provisorischen Ratsbüros Désignation du Bureau provisoire du conseil
Meier Fritz, Alterspräsident: Dem Alterspräsidenten oblag es, das provisorische Büro zu bilden. Dieses setzt sich aus den folgenden Ratsmitgliedern zusammen: Frau Eppenber- ger-Nesslau und den Herren Fischer-Hägglingen, Grassi, Longet, Neukomm, Petitpierre, Schmidhalter und Zwygart. Gemäss Artikel 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes des Natio- nalrates hat das provisorische Büro u. a. die Aufgabe, die Wahlprüfung vorzubereiten.
87.067
Wahlprüfung und Vereidigung Vérification des pouvoirs et prestation de serment
Frau Eppenberger Susi, Berichterstatterin: Der Bericht des Bundesrates und die Wahlprotokolle der Kantone geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Es sind keine Beschwerden gegen Entscheidungen der Kantonsregierungen über Wahl- beschwerden im Sinne von Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politi- schen Rechte eingereicht worden. Beschwerden, die erstin- stanzlich bei Kantonsregierungen von Zürich, Bern, Luzern und Freiburg erhoben worden waren, wurden teils zurück- gezogen oder betrafen Stimmrechts- und nicht Wahlfragen, wären daher allenfalls ans Bundesgericht und nicht an den Nationalrat weiterzuziehen. Soweit die Beschwerden Unre- gelmässigkeiten bei Vorbereitung und Durchführung der Nationalratswahlen behauptet hatten, wurden innert Frist keine Rekurse gegen die abweichenden Beschwerdeent- scheide der Kantonsregierungen erhoben.
In zwei Fällen verzichteten Gewählte auf ihr Nationalrats- mandat, weil sie auch in den Ständerat gewählt wurden. Für Frau Monika Weber hat die Zürcher Kantonsregierung nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist und Erwahrung der Ständeratswahl auf der Nationalratsliste den ersten
1-N
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
00
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
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Numero dell'oggetto
Datum
30.11.1987
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Seite
1545-1545
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20 015 946
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