Recherche scientifique. Contributions 1988-1991
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30 septembre 1987
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Wissenschaftliche Forschung. Beiträge 1988-1991 Recherche scientifique. Contributions 1988-1991
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 16. März 1987 (BBI II, 269) Message et projets d'arrêté du 16 mars 1987 (FF Il, 273) Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 1987 Décision du Conseil national du 1er juin 1987
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Matossi, Berichterstatter: Bei dieser Vorlage beziehungs- weise bei den Anträgen des Bundesrates handelt es sich um reine Kreditbeschlüsse, was allerdings nicht heissen will, dass wir uns in der Kommission nicht auch eingehend mit politischen Fragen um Wissenschaft und Forschung befasst hätten. Letztere sowie organisatorische Belange in diesem Bereich sind im Forschungsgesetz vom Oktober 1983 und in dessen Vollziehungsverordnungen enthalten. Was die for- schungspolitische Planung betrifft, sind die Grundsätze in den Artikeln 20 bis 22 dieses Gesetzes festgelegt. Ich zitiere aus dem Artikel 22 die massgebenden beiden Abschnitte unter dem Titel «Forschungspolitische Planung»: «Der Schweizerische Wissenschaftsrat arbeitet unter Beizug der interessierten Kreise zuhanden des Bundesrates Vorschläge für die Ziele aus. Der Bundesrat legt die Ziele nach Anhören der Schweizerischen Hochschulkonferenz, der Forschungs- organe und anderer Betroffener fest.»
Diese Ziele für die Periode 1988 bis 1991 hat der Bundesrat in einem Dokument aufgelistet und zuhanden des eidgenös sischen Parlamentes am 22. Oktober 1985 verabschiedet. Der Titel heisst: «Ziele der Forschungspolitik des Bundes». Soviel zur Einleitung.
Zur Finanzierung und Aufteilung der Mittel:
Finanzierung und Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel regelt das Gesetz in den Artikeln 8 bis 10. Grundlage für die Auszahlung der jährlichen Anteile bilden Verteilungspläne, welche dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten sind. Die vorhin genannten Institutionen der Forschungsförderung haben den Bundesrat periodisch über ihre Tätigkeit und die Durchführung der Mehrjahres- programme zu orientieren. Der Bundesrat seinerseits infor- miert die eidgenössischen Räte im Geschäftsbericht und in der vor jeder Legislaturperiode vorzulegenden Botschaft, mit welcher er, wie im vorliegenden Falle, die Zahlungsrah- men für die Forschungsförderung anbegehrt.
Wegen der grossen Verantwortung, welche die beratenden wissenschaftlichen Gremien für die Verteilung und Verwen- dung der Mittel zu tragen haben, lohnt es sich, noch ein paar Sätze zu ihnen zu sagen. Gewichtigstes Anliegen dieser Gremien ist die Verbesserung der Forschungsplanung und die Festlegung von Prioritäten. Dafür zuständig sind der Schweizerische Forschungsrat, der Schweizerische Wissen- schaftsrat, die Schweizerische Hochschulkonferenz, der Schweizerische Schulrat und nicht zuletzt auch die Hoch- schul- und Institutsleitungen.
Wenn man die personelle Dotierung dieser Gremien unter die Lupe nimmt, findet man darin praktisch lauter qualifi- zierte Hochschullehrer, und man sollte eigentlich meinen, dass bei der Verteilung der Forschungskredite keine Fehler vorkommen sollten. Wir lassen aber diese Frage offen.
Hingegen möchten wir darauf hinweisen, dass der Präsident
des nationalen Forschungsrates, Professor Dr. Alfred Plet- scher, kürzlich unter dem Titel «Nichts ist so schwierig zu planen wie die Kreativität» folgendes sagte: «Mir scheint ein Wort der Warnung vor Ueberdosierung von Planung am Platze zu sein. Vergessen wir nicht, dass kreative Forschung nicht nur von guter forschungspolitischer Planung abhängt, sondern weit mehr von den Köpfen derer, die Forschung ausführen. Hier stösst Planung an Grenzen.»
Zu unserer Kreditvorlage, welche drei Bundesbeschlüsse umfasst. Sie finden diese auf den Seiten 62 und folgende der vorliegenden Botschaft.
Der erste Beschluss betrifft Beiträge von total 990,33 Millio- nen Franken an die Institutionen der Forschungsförderung. Aus der Tabelle auf Seite 14 unserer Botschaft können Sie entnehmen, dass die Bundesbeiträge innerhalb der letzten 12 Jahre ziemlich genau verdoppelt wurden. Den Löwenan- teil erhält der Schweizerische Nationalfonds, wobei zu bemerken wäre, dass der Bundesrat dessen Begehren nicht voll erfüllt hat.
Der zweite Bundesbeschluss betrifft einen Beitrag des Bun- des an die Herausgabe eines neuen Historischen Lexikons der Schweiz. In der Kommission für Wissenschaft und For- schung fragte man sich, ob es richtig sei, jetzt einen ersten Kredit von nur gut 8 Millionen Franken zu sprechen und damit den Startschuss für die Inangriffnahme dieses gros- sen Werkes zu geben, aber die Fortsetzung der Arbeit von späteren Kreditbeschlüssen abhängig zu machen. Es wurde sogar ein Antrag diskutiert, den ganzen Betrag von 34 Millio- nen Franken heute schon zu sprechen.
Herr Bundesrat Flavio Cotti machte aber mit Recht darauf aufmerksam, dass die Arbeit am Historischen Lexikon rund 15 Jahre beansprucht und somit vergleichbar sei mit ande- ren langfristigen Aufgaben, z. B. der Krebsforschung.
Im Auftrage unserer Kommission möchte ich hier die Erklä- rung abgeben, dass wir heute die Herausgabe dieses Wer- kes wohl beschliessen, dass es aber mit den 8,155 Millionen Franken nicht sein Bewenden hat. Wir vertrauen darauf, dass man im Vierjahresrhythmus weitere Kredite bewilligt und dass der Bund, wie vorgesehen, für die vollen Kosten dieses grossen historischen Werkes, welches 12 Bände umfasst, aufkommt. Die Bedingungen für die Gewährung dieses Beitrages an die noch zu gründende Stiftung finden Sie auf Seite 41 der Botschaft. Ich zitiere daraus ganz kurz: «1. Besondere Budgetposition und von der Schweizeri- schen Akademie der Geisteswissenschaften getrennte Rechnungsführung,
Genehmigung der Statuten und/oder wichtiger Regle- mente durch das Departement des Innern,
Vertretung des Bundes im Leitungs- oder Aufsichtsorgan,
Jährliche Berichterstattung und Rechnungsablegung,
Erstellen von Mehrjahresprogrammen als Basis für die Bewilligung von vierjährigen Zahlungsrahmen,
Verbindliches Datum für die Fertigstellung des Werkes ist der 31. Dezember 2002.»
Zum Schluss sei noch vermerkt, dass der Schweizerische Wissenschaftsrat jedes einzelne dieser Begehren geprüft hat. Sie finden die detaillierten Stellungnahmen dieses hohen Gremiums in der Botschaft.
Der Nationalrat hat das Geschäft am 1. Juni 1987 behandelt und ist in der Gesamtabstimmung mit 118 zu 0 Stimmen den bundesrätlichen Anträgen gefolgt.
Zur Kommissionsarbeit kann ich mich ganz kurz fassen: In unserer Sitzung vom 31. August kamen neben den eigent- lichen Kreditbegehren noch allgemeine forschungspoliti- sche Anliegen zur Sprache, z. B. Zusammenarbeit zwischen privater und staatlicher Forschung, Koordination von For- schungsprogrammen, Grenzen der Forschungstätigkeit (Eingriff in das menschliche Erbgut), Anteil des Forschungs- aufwandes für den Bereich Mensch und Umwelt, der Rah- men der kreativen Freiheit für die Forscher usw.
Im Auftrag unserer einstimmigen Kommission stelle ich Ihnen folgende Anträge:
Es sei auf das Geschäft einzutreten.
Es sei einem Forschungskredit für die Jahre 1988 bis 1991 im Gesamtbetrage von 1,103 285 Milliarden Franken gemäss
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den drei Bundesbeschlüssen auf den Seiten 62 ff. unserer Botschaft zuzustimmen.
Zumbühl: Ein Geschäft von grosser finanzieller Tragweite und zudem nur alle vier Jahre zur Diskussion stehend, darf bestimmt aus verschiedenen Gesichtswinkeln beurteilt und beleuchtet werden.
Auch ein Laie kann ermessen, welch grosse Bedeutung die wissenschaftliche Forschung für unser Land hat. Natürlich gibt es recht viele Leute, die gedankenlos vom wissenschaft- lichen Fortschritt profitieren, ihn ab und zu sogar verdam- men, aber trotzdem den Rückwärtsgang im Lebensstil auf keinen Fall einschalten möchten. Ich meine, ein rohstoffar- mes Land wie die Schweiz muss diesen Mangel mit Quali- tätsarbeit und geistigem Einsatz wettmachen.
Wie wir mit den Rüstungsaufgaben unsere Sicherheitspoli- tik abstützen, so errichten wir mit den Aufwendungen für die Forschung tragende Pfeiler für die Wirtschaft, die Medizin, die Gesellschaft, die Erziehung und Bildung, kurzum für unser tägliches Leben. Wir profitieren auf Schritt und Tritt von den Ergebnissen der Forschung.
Vom Vierjahreskredit von rund einer Milliarde soll der Natio- nalfonds den grössten Anteil, nämlich 962 Millionen Fran- ken erhalten.
In einem Bericht zum Mehrjahresprogramm des Schweizeri- schen Nationalfonds für die Beitragsperiode 1988/1991 stellt der Nationalfonds folgendes fest: «Im Mehrjahresprogramm für die Beitragsperiode 1988/1991 legt der Nationalfonds dar, wie er die ihm vom Bund übertragene Aufgabe, die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in der Schweiz, zu erfüllen gedenkt. Er lässt sich dabei vom Ziel leiten, das während einer langjährigen Aufbauarbeit entstandene qualitativ hochstehende Potential so weiter zu entwickeln, dass es den gesteigerten Zukunftsanforderun- gen und Erwartungen gewachsen sein wird. Der National- fonds ist zum wichtigsten Forschungsförderungsinstrument des Bundes geworden, weshalb dieser durch die Bereitstel- lung entsprechender Finanzmittel dafür sorgen muss, dass dessen Handlungsspielraum gewahrt bleibt. Die rund 2750 vom Nationalfonds entlohnten, ganztäglich oder teilzeitlich tätigen Mitarbeiter in Forschungsprojekten sowie die etwa 300 Nachwuchsstipendiaten stellen nicht nur die gegenwär- tige Forschungsarbeit vorwiegend an den Hochschulen sicher, sondern erhalten gleichzeitig eine sehr wertvolle Ausbildung für ihre spätere Tätigkeit in der Forschung, im öffentlichen Sektor, in Spitälern, Verwaltungen, Schulen oder in der Privatwirtschaft, Industrie, im Dienstleistungs- sektor, in freien Berufen usw.»
Auch die Forschungsinstitutionen stehen dann und wann unter Kritik. Wie könnte es anders sein? Die Forschung wird ganz allgemein gelegentlich geradezu in Frage gestellt. Man darf aber nicht alles für bare Münze nehmen; denn oft ist die Kritik zufolge mangelnder Information auf wackeligen Bei- nen. Seit einigen Jahren bin ich - als Nichtfachmann - Mitglied des Stiftungsrates des Nationalfonds.
In der Kommissionssitzung haben uns die Herren Professor Pletscher, Präsident des Forschungsrates, und Dr. Fricker, Generalsekretär des Nationalfonds, eingehend über folgen- des orientiert: die Bedeutung des Nationalfonds, seine Geschäftstätigkeit, die Prüfung der Gesuche, die Kontrolle, die Zusammenarbeit mit den Hochschulen. Wir dürfen die- ser Institution Vertrauen entgegenbringen. Es wird hier nicht einfach darauflos geforscht. Die angemeldeten Pro- jekte werden einer strengen Prüfung unterzogen. Die Kon- trolle wird grossgeschrieben und die internationale Zusam- menarbeit ständig ausgebaut.
Der Bundesrat - vorab auch der Vorsteher des Departemen- tes des Innern - zeigt grosses Verständnis für dieses wich- tige Anliegen «Forschung». Man bringt dies in der Botschaft und mit dem Antrag voll zum Ausdruck, auch wenn eine Kürzung vorgenommen wurde. Zufolge des wachsenden Gesuchsdruckes für Forschungsprojekte konnte der Natio- nalfonds ein etwa um 30 Millionen Franken höherer Betrag begründen.
Mit Verständnis für die Finanzsituation des Bundes hat man
sich mit der Kürzung abgefunden und inzwischen das Bud- get und den Verteilungsplan für 1988 bereitgestellt, die weitgehend den Vorstellungen des Bundesrates entspre- chen.
Nun liegt es an uns, dass wir für die Forschungstätigkeit in unserem Land den staatlichen Beitrag bewilligen und dabei nicht vergessen, dass die Privatwirtschaft drei Viertel der Forschungskosten trägt, was im Vergleich zu anderen Staa- ten, gemäss Herrn Bundesrat Cotti, als aussergewöhnlich bezeichnet werden darf. Der Staat kommt bei uns recht gut weg. Nur ein Viertel der Forschungsaufwendungen gehen zu seinen Lasten. Um so mehr haben wir allen Grund, dieser in allen Teilen gut vorbereiteten Vorlage des Bundesrates zuzustimmen.
Bundesrat Cotti: Die Vorlage ist von grosser Bedeutung, weshalb ich auch dazu Stellung nehmen möchte. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass im Ständerat der Vorlage keine Opposition gemacht wird und der Rat offenbar die Bedeu- tung der Botschaft voll und ganz erkannt hat. Ich werde mich deshalb auf wenige kurze Bemerkungen beschränken. Herr Zumbühl hat die Bedeutung der Forschung unterstri- chen, genauso wie der Kommissionspräsident. Wenn Sie eine kleine Statistik machen würden, könnten Sie feststel- len, dass das Parlament nie so viele Geschäfte im For- schungsbereich - sei es in der Grundlagenforschung, im Technologiebereich - verabschiedet hat wie gerade in die- sem Jahr. Daraus ersehen Sie die Bedeutung, welche die Forschung für die Zukunft unseres Landes hat.
Die Schweiz steht nicht mehr an erster Stelle bezüglich der Aufwendungen, die - gemessen am Bruttoinlandprodukt - von privater oder öffentlicher Hand insgesamt für die For- schung ausgegeben werden. Mindestens vier Staaten haben uns übertroffen. Die traditionelle Dynamik, die die Schweiz gehabt hat, muss wieder gefunden werden.
Die Ihnen unterbreitete Vorlage stellt meiner Auffassung nach das absolute Minimum dar, damit diese Dynamik wie- der erreicht werden kann. Mit einem realen Zuwachs der öffentlichen Forschungsgelder um etwa fünf Prozent geben wir doch der Priorität Ausdruck, die wir der Forschung zuteilen, aber in einem Verhältnis, das an der untersten Grenze liegt. Ich bin deshalb sehr froh, dass die finanzpoliti- schen Ueberlegungen des Bundesrates übernommen wer- den, auch im Mass, wie es Ihnen vorgeschlagen worden ist. Bei den verschiedenen Forschungsunternehmen will ich spezifisch nur auf eines hinweisen, das mir besonders am Herzen liegt: Das neue Historische Lexikon der Schweiz, das wir wenige Jahre vor dem Begehen des 700. Geburtstages der Eidgenossenschaft zu erstellen beginnen. Das Werk ist auf Jahrzehnte hinaus geplant. Es ist von Bedeutung für ein Land, das über sich selbst von seiner Vergangenheit bis zur Gegenwart Klarheit gewinnen will. Das Lexikon wird in den drei Amtssprachen veröffentlicht. Wenn man schon soviel über CH 91 spricht, würde ich sagen: Hier liegt eine solide, absolut valable Initiative vor, deren Bedeutung mit den Jah- ren nur weiter wachsen wird.
Noch ein Wort über die Forschungsstrukturen. Die Aktualität der Probleme hat mich in den letzten Monaten sehr stark mit Forschungsfragen konfrontiert. Die Behandlung dieser Fra- gen wurde nicht immer erleichtert angesichts der Viel- schichtigkeit unserer in der Forschung engagierten Struktu- ren. Zum Teil ist dies bedingt durch unser föderalistisches System, das den Kantonen und der Privatwirtschaft wichtige Funktionen in der Forschung zuteilt. Wir haben keine zen- tralistische Forschung und wollen auch keine haben. Viel- leicht müssen wir uns aber einmal Gedanken darüber machen, wie wir unsere Forschungsgremien etwas vereinfa- chen und straffen könnten. Ob die anstehenden Gesetzesre- visionen dazu schon die geeigneten Instrumente sein wer- den - ich denke an das neue ETH-Gesetz, an das Gesetz über die Hochschulförderung -, kann ich noch nicht sagen. Bevor man sich an die Strukturen heranwagt, muss doch eine starke und solide Erfahrung vorliegen.
Das wollte ich noch sagen, damit Sie diese scheinbar ohne
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Postulat Binder
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Einwände übernommene Botschaft in den richtigen Rah- men setzen können.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
A Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 1988-1991 Arrêté fédéral allouant des crédits aux institutions char- gées d'encourager la recherche pendant les années 1988 à 1991
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 bis 6 Titre et préambule, art. 1 à 6
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
B Bundesbeschluss über einen Kredit für die Herausgabe des neuen Historischen Lexikons der Schweiz Arrêté fédéral allouant un crédit pour l'édition d'un nou- veau Dictionnaire historique de la Suisse
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
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Bundesbeschluss über Kredite des Bundes nach Arti- kel 16 Absatz 3 Buchstaben b und c des Forschungsge- setzes Arrêté fédéral allouant des crédits de la Confédération selon l'article 16, 3e alinéa, lettres b et c, de la loi sur la recherche
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 bis 5 Titre et préambule, art. 1 à 5
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Postulat Binder Energieforschungszentrum Création d'un centre de recherche énergétique
Wortlaut des Postulates vom 17. März 1987
Die ausreichende, sichere, wirtschaftliche und umweltscho- nende Energieversorgung sowie die sparsame und ratio-
nelle Energieverwendung setzen eine umfassende Energie- forschung von der Grundlagenforschung über die ange- wandte Forschung bis zur Entwicklung voraus. Der Bund wird im Verlaufe der nächsten Jahre für diese Forschungs- aufgaben im weitesten Sinn des Wortes erheblich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen als bisher. Im Rahmen der Fusion der beiden Institute EIR in Würenlin- gen und SIN in Villigen und im Rahmen der Neuumschrei- bung des wissenschaftlich-technischen Auftrages an das neue und fusionierte Institut bietet sich für den Bund die einmalige Chance, die allgemeine und alternative Energie- forschung der Schweiz in Würenlingen und Villigen zu kon- zentrieren. Durch diese Konzentration liesse sich zudem der Abbau von hochwertigen Arbeitsplätzen an den beiden bestehenden instituten EIR und SIN vermeiden. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen:
Dem Parlament einen Bericht über die vorgesehene Fusion der beiden Institute EIR und SIN zu erstatten.
Bei der neuen wissenschaftlich-technischen Aufgabens- tellung für das fusionierte Institut EIR/SIN zu prüfen, ob in diesem Institut nicht ein umfassendes Energieforschungs- zentrum zu errichten und mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln auszustatten sei.
Texte du postulat du 17 mars 1987
Parvenir à un approvisionnement en énergie qui soit suffi- sant, sûr, économique et qui ménage l'environnement, et arriver à une utilisation rationnelle et économe de l'énergie, implique un système de recherches global, allant de la recherche fondamentale aux développements pratiques, en passant par la recherche appliquée. Au cours de ces pro- chaines années, la Confédération devra consacrer des sommes bien plus considérables à ces recherches au sens large du terme. La fusion des instituts de Wurenligen (IFR) et de Villigen (SIN), ainsi que la définition du mandat technique et scientifique du nouvel institut ainsi créé, offrent à la Suisse une chance unique de concentrer ses recherches sur l'énergie en général et sur les énergies de substitution dans les deux localités concernées. Cette concentration permet- trait d'éviter la suppression d'emplois hautement spécialisés à l'IFR et au SIN.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité:
à présenter au Parlement un rapport sur la fusion prévue de ces deux instituts,
à étudier, à l'occasion de la définition du mandat scientifi- que et technique de l'institut né de cette fusion, s'il ne conviendrait pas d'en faire un vaste centre de recherches en matière énergétique et de mettre à sa disposition le person- nel et les moyens financiers nécessaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Arnold, Bürgi, Cavelty, Dobler, Gadient, Genoud, Gerber, Hänsenberger, Hefti, Iten, Jagmetti, Jelmini, Küchler, Lauber, Matossi, Meier Hans, Miville, Moll, Muheim, Piller, Reichmuth, Schaffter, Schmid, Schönenberger, Stucki (26)
Binder: Gestützt auf einen ausführlichen Bericht Hayek beauftragte der Bundesrat am 10. September 1986 den Schulrat, Vorschläge für eine Zusammenlegung der beiden Annexanstalten EIR und SIN auszuarbeiten. Der Schulrat setzte in der Folge einen Lenkungsausschuss und eine Projektleitung ein. Der Vorschlag für die Fusion der beiden Institute EIR und SIN wurde dem Bundesrat innerhalb von sechs Monaten zugestellt, und zwar zusammen mit einem sehr ausführlichen Bericht und einer ausformulierten Bun- desratsverordnung. Der Bundesrat hat in der Folge ein Ver- nehmlassungsverfahren durchgeführt, das am heutigen Tag zu Ende geht.
Mit der geplanten Fusion der beiden Institute wird eine Effizienzsteigerung, eine Rationalisierung und eine Vermei- dung von Doppelspurigkeiten erwartet, was zu erheblichen Synergieeffekten führen kann. In diesem Sinne stimme ich mit dem Regierungsrat des Kantons Aargau der vorgesehe- nen Fusion der beiden ETH-Annexanstalten EIR und SIN zu. Es steht mir nicht an, und es fehlt mir auch die notwendige
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Sessione autunnale
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Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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06
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Datum 30.09.1987 - 09:00
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