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Junge Auslandschweizer. Ausbildung
Bundesrat Cotti uns dargelegt hat, langfristig um unsere Umwelt, auch wenn der schweizerische Beitrag bescheiden ist. Aber ein kleines Land soll seinen Beitrag auf jeder Stufe leisten. Gleichzeitig geht es um die Verhinderung von Wett- bewerbsverzerrungen. Wir möchten ja, dass nicht jener, der sich nicht an diese Regeln hält, auf dem Markt einen Vorteil hat. Das ist etwas, das uns im Umweltschutz immer stärker beschäftigen muss: umweltkonformes Verhalten darf nicht zu Marktverzerrungen führen, und dieses Ziel wollen wir damit auch erreichen.
Bei der Forschung bedanke ich mich, dass schon kurz nach der Kommissionssitzung solche Gespräche aufgenommen worden sind. Bei der internationalen Zusammenarbeit schliesslich geht es uns um die Stärkung der bisherigen Politik. Aufgezeigt werden soll mit dem Postulat auch, dass das Parlament die vom Bundesrat geführte Politik mitträgt. Zum Schluss nur noch eines: Wenn in diesem Abkommen die Ozonschicht in der Stratosphäre allein zur Diskussion steht, so wollen wir mit dem Postulat auch den bodennahen Bereich erfassen. Die Besorgnis gilt in der Schweiz sowohl dem Schutz der Ozonschicht in der Stratosphäre wie der Ozonbelastung im erdnahen Bereich. Wir wissen, dass auf kantonaler und kommunaler Stufe hier wesentliche Arbeiten im Gange sind, und wir hoffen, dass sie im Interesse unserer Umwelt zum Ziele führen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen (Einstimmigkeit)
Ad 87.003 Postulat der Kommission Schutz der Ozonschicht Protection de la couche d'ozone
Wortlaut des Postulates vom 29. September 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, zum Schutz der Ozon- schicht in der Stratosphäre einerseits und zur Bekämpfung der Ozonanreicherung im erdnahen Bereich andererseits 1. die Verwendung von Treibgasen mit Fluorkohlenwasser- stoffen zur Herstellung von Produkten und die Einfuhr. entsprechender Erzeugnisse zu verbieten unter Vorbehalt von Ausnahmen für unerlässliche Anwendungen (insbeson- dere in der Medizin);
1
die Forschung im Bereich des Ozonproblems durch Fest- legung entsprechender Prioritäten und gegebenenfalls durch ein nationales Forschungsprogramm unter Verwer- tung schon gewonnener Erkenntnisse weiterzuführen und zu intensivieren;
die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Ozon- problems tatkräftig zu stärken und neue Initiativen dazu zu ergreifen.
Texte du postulat du 29 septembre 1987
En vue de protéger la couche d'ozone dans la stratosphère d'une part, et de combattre l'accumulation de ce gaz plus près du sol d'autre part, le Conseil fédéral est invité
à interdire, sous réserve d'exceptions en cas de nécessité absolue (notamment pour la médecine), l'utilisation de gaz propulseurs contenant des chlorofluorocarbones (CFC) dans la production ainsi que l'importation de tels produits; 2. à poursuivre, en les intensifiant, les efforts de recherche sur le problème de l'ozone en leur fixant des priorités, éventuellement en mettant sur pied un programme national de recherche, compte tenu des enseignements acquis;
à renforcer activement la collaboration internationale
dans l'étude de ce problème et à prendre des initiatives nouvelles dans le même sens.
Präsident: Wir kommen zum Postulat der Kommission. Die Kommission beantragt Ueberweisung an den Bundesrat. Herr Bundesrat Cotti ist persönlich bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Der Bundesrat hat darüber noch nicht befunden. Aber nachdem Herr Bundesrat Cotti das Postulat annimmt, vertrete ich die Meinung, der Bundesrat werde seine Auffassung übernehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.068
Junge Auslandschweizer. Ausbildung Jeunes suisses de l'étranger. Instruction
Siehe Seite 74 hiervor - Voir page 74 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1987 Décision du Conseil national du 19 juin 1987
Differenzen - Divergences
Art. 1, Art. 3 Abs. 2, 3, 5 und 7, Art. 4 Bst. a, Art. 10 Abs. 2 Bst. a1
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 1, art. 3 al. 2 et 3, art. 4 let. a, art. 10 al. 2 let. a1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national (Les modifications à l'art. 3, al. 5 et 7 ne concernent que le texte allemand)
Matossi, Berichterstatter: Der Nationalrat hat am 19. Juni dieses Jahres diese Botschaft behandelt, und hat sie mit einigen geringfügigen Aenderungen mit 110 Stimmen zu 1 Stimme verabschiedet.
In unserer Kommissionssitzung vom 31. August dieses Jah- res haben wir davon Kenntnis genommen. Materiell hat sich sehr wenig geändert. Ich nenne zwei Punkte:
Bei der Voraussetzung für die Anerkennung wurde erstens der prozentuale Anteil der Schweizer Schüler um 5 Prozent gesenkt, und zweitens wurde die Mindestzahl der Schweizer Schüler für die Anerkennung der Sekundarschule Il von 15 auf 12 Schüler herabgesetzt. Die übrigen Aenderungen sind vornehmlich Präzisierungen.
Unsere Kommission hat diese geringfügigen Aenderungen ohne Diskussion akzeptiert und beantragt Ihnen Zustim- mung zum Nationalrat, womit die Differenz bereinigt wäre und das neue Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten könnte.
Angenommen - Adopté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Junge Auslandschweizer. Ausbildung Jeunes suisses de l'étranger. Instruction
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.068
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.09.1987 - 09:00
Date
Data
Seite
499-499
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Ref. No
20 015 908
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