N 9 octobre 1987
1512
Interpellation Bonny
Aussenpolitik sind somit in Bereichen beschränkt, denen eine zentrale und stets wachsende Bedeutung zukommt. Der Bundesrat wird im Rahmen der bestehenden Möglich- keiten dennoch nichts unversucht lassen, um einen Beitrag zur Lösung des internationalen Verschuldungsproblems zu leisten.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
87.403
Interpellation Bonny Dezentralisierung der Bundesverwaltung Décentralisation de l'administration fédérale
Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1987 Nach langjährigen mühsamen Abklärungen, bei welchen zuerst die Dezentralisierung von 14 und später von 7 Bun- desämtern geprüft wurde, hat der Bundesrat am 29. Oktober 1986 beschlossen, deren 4 (Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz nach Bulle, Bundesamt für Statistik nach Neuenburg, Bundesamt für Wasserwirtschaft nach Biel, Bundesamt für Wohnungswesen nach Grenchen) zu verle- gen. Man ist versucht zu sagen: Der Berg hat eine Maus geboren. Zahlreiche Kantone und Gemeinden, die mit Blick auf die ursprünglich geplante grosse Dezentralisierung sehr umfangreiche Vorarbeiten geleistet haben, zweifeln, ob es dem Bundesrat mit diesem Geschäft jemals ernst war.
Nach dem Bundesratsbeschluss vom 29. Oktober 1986 sind nun auf der einen Seite die betroffenen Bundesämter, wel- che in der Vorphase nur ungenügend informiert worden sind, beunruhigt, und auf der anderen Seite werden die anspruchsvollen Ziele, vor allem regionalpolitischer Natur, durch diese halbherzige Kompromisslösung in keiner Weise erreicht, weist doch der Bundesrat in einem Schreiben an die Aemter selber darauf hin, dass die neuen Arbeitsorte im Pendlerbereich von Bern liegen. Es ist auch umstritten, ob dadurch das Ziel der besseren Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Verwaltung überhaupt gefördert wird. Ich ersuche daher den Bundesrat, folgende Fragen zu be- antworten:
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass er - bevor er dem Parlament umfangreiche und kostspielige Vorarbei- ten erfordernde Kreditvorlagen für Bauobjekte vorlegt - den eidgenössischen Räten die Grundsatzfrage stellen sollte, ob die nun vorliegende Mini-Dezentralisierung deren politi- schen Vorstellungen überhaupt noch entspricht?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Vorlage in klarem Widerspruch steht zu der in letzter Zeit von ihm vorgenommenen oder geplanten Verlegung (bzw. Aufhebung) von dezentralen Bundesstellen nach Bern oder anderen Grossagglomerationen (z. B. Rechenzentrum PTT, Technische Dienste der Abteilung Bauten des Bundesamtes für Genie- und Festungswesen, Eidg. Institut für Viruskrank- heiten und Immunprophylaxe, Militärspital Novaggio, Verle- gung von SBB-Anlagen von Erstfeld nach Zürich-Lim- mattal) ?
Hält es der Bundesrat für sinnvoll, mit Hinweis auf die Pendlermöglichkeiten ausgerechnet das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz an einen Ort zu verle- gen, zu dem nur mit dem Auto gependelt werden kann, und damit einen unfreiwilligen Beitrag zum Waldsterben zu lei- sten?
Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die an sich wichtigen Anliegen der Regionalpolitik und der Stär-
kung der sprachlichen Minderheiten in der Verwaltung viel effizienter mit anderen Instrumenten und Massnahmen gefördert werden können als durch die künstlich anmu- tende Verlegung vereinzelter Bundesstellen?
Texte de l'interpellation du 20 mars 1987
Après des enquêtes difficiles qui ont duré des années, au cours desquelles on a examiné d'abord la décentralisation de 14, puis 7 offices fédéraux, le Conseil fédéral a décidé le 29 octobre 1986 d'en transférer 4 (l'Office fédéral des forêts et de la protection du paysage à Bulle, l'Office fédéral de la statistique à Neuchâtel, l'Office fédéral de l'économie des eaux à Bienne, l'Office fédéral du logement à Granges). On est tenté de dire que la montagne a accouché d'une souris. Nombre de cantons et de communes qui ont entrepris d'importants travaux préparatoires en prévision de la grande décentralisation annoncée, doutent que le Conseil fédéral ait jamais pris au sérieux cette affaire. Après l'arrêté du Conseil fédéral du 29 octobre 1986, on constate que, d'une part, une certaine inquiétude se manifeste dans les offices visés, qui n'ont été renseignés qu'insuffisamment lors de la phase préalable, et que, d'autre part, la solution de compro- mis adoptée ne permettra pas d'atteindre les objectifs ambi- tieux qu'on se proposait, surtout sur le plan de la politique régionale. En effet, le Conseil fédéral laisse entendre, dans une circulaire adressée aux offices concernés, que les nou- veaux lieux de travail sont situés à une distance de Berne permettant de faire la navette. On peut aussi se demander si ce changement améliorera la représentation des minorités linguistiques dans l'administration.
Je prie par conséquent le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Ne pense-t-il pas qu'avant de soumettre au Parlement des demandes de crédit pour des projets de construction, qui nécessitent des travaux préparatoires importants et coû- teux, il devrait poser aux Chambres la question de principe ci-après: La minidécentralisation actuelle correspond-elle vraiment aux objectifs politiques fixés ?
N'estime-t-il pas que ce projet est en complète contradic- tion avec le transfert entrepris ou projeté récemment (ou même la suppression) de services fédéraux décentralisés à Berne ou dans d'autres grandes agglomérations (p.ex. le centre de calcul des PTT, les services techniques de la division constructions de l'Office fédéral du génie et des fortifications, l'Institut fédéral pour les maladies à virus et l'immunoprophylaxie, l'hôpital militaire de Novaggio, le transfert d'installations des CFF d'Erstfeld à Zurich-Lim- mattal) ?
Étant donné la possibilité de faire la navette, considère-t-il comme judicieux de transférer précisément l'Office fédéral des forêts et de la protection du paysage à un endroit où l'on ne peut se rendre qu'en voiture, ce qui contribuera involon- tairement au dépérissement des forêts?
N'est-il pas d'avis qu'on pourrait atteindre les objectifs de la politique régionale et du renforcement des minorités linguistiques dans l'administration de manière plus efficace en recourant à d'autres instruments et à d'autres mesures que le transfert tout artificiel de quelques services de la Confédération ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Berger, Bratschi, Bundi, Cincera, Clivaz, Cotti, Coutau, Giudici, Künzi, Mühlemann, Neukomm, Ogi, Reimann, Sager, Sal- vioni, Schule, Soldini, Stappung, Stucky, Villiger, Weber Leo (22)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1987 Vorgeschichte
Der Bundesrat stellte in Beantwortung eines Postulats des Nationalrats betreffend sprachliche Minderheiten den eidge- nössischen Räten im Geschäftsbericht 1980 in Aussicht, die Möglichkeit einer vermehrten Dezentralisierung von Dienst-
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Interpellation Bonny
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stellen des Bundes zu prüfen. Die seither zahlreich vorlie- genden parlamentarischen Vorstösse und Begehren der Kantone erhoffen sich aus zusätzlichen Bundesarbeitsplät- zen die Förderung wirtschaftlich und bevölkerungsmässig benachteiligter Regionen und einen Beitrag zur besseren Vertretung der lateinischen Minderheiten in der Bundesver- waltung.
Am 4. Mai 1983 bejahte der Bundesrat die staatspolitische Bedeutung der Dezentralisierung und beschloss, die Aus- wirkungen der Verlegung von 14 Bundesämtern grundsätz- lich näher abzuklären. Aufgrund der Ergebnisse der Abklä- rung engte der Bundesrat aus organisatorischen und wirt- schaftlichen Ueberlegungen die Prüfung auf die Verlegung von sieben Bundesämtern ein (Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz, Bundesamt für Statistik, ohne Elek- tronisches Rechenzentrum, Bundesamt für Privatversiche- rungswesen, Bundesamt für geistiges Eigentum, Bundes- amt für Wohnungswesen, Eidg. Getreideverwaltung, Bun- desamt für Wasserwirtschaft) und beauftragte das Eidge- nössische Finanzdepartement mit der Ausschreibung im Bundesblatt. Dabei liess sich der Bundesrat vom Grundge- danken leiten, dass es nur mit einer öffentlichen Ausschrei- bung möglich war, für die ganze Schweiz die tatsächliche Interessenlage und Bereitschaft zur Aufnahme von Bundes- ämtern abzuklären, Lösungen zu beurteilen und Vorent- scheide zu treffen, die sowohl den erwähnten Hauptkriterien der Dezentralisierungsbemühungen angemessen Rechnung tragen als auch die Belange einer effizienten Bundesverwal- tung und die Anliegen der betroffenen Aemter und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen optimal berücksichtigen. Der Bundesrat verkennt dabei die Anliegen und die umfang- reichen Vorarbeiten nicht, die hinter den eingegangenen Bewerbungen stehen, möchte aber auf den ausschliessli chen Wettbewerbscharakter, der einer Ausschreibung zugrunde liegt, hinweisen.
Das Leitbild für die Unterbringung der allgemeinen Bundes- verwaltung auf dem Platze Bern, welches der Bundesrat am 29. September 1986 genehmigte, sieht vor allem die länger- fristige, kostengünstigere Unterbringung in bundeseigenen Gebäuden und somit den Abbau von unwirtschaftlichen Mietobjekten vor. Die Reduktion von den ursprünglich sie- ben zur Diskussion stehenden Bundesämtern auf vier wurde vor allem aus wirtschaftlichen und finanzpolitischen Gründen vorgenommen. Wirtschaftlichkeitsanalysen haben ergeben, dass bei einer Dezentralisierung von Aemtern, wel- che heute in bundeseigenen Gebäuden zufriedenstellend untergebracht sind, dem Bund Mehrkosten erwachsen wür- den, die den gegenwärtigen Sonderanstrengungen des Bundesrats für das effiziente und wirtschaftliche Handeln der Verwaltung, wie Effi, Gral, besonders stark zuwider- laufen.
Die vier zur Verlegung vorgesehenen Bundesämter mit rund 340 Personen sind in Bern in Mietobjekten untergebracht und erfordern daher in absehbarer Zeit Investitionen zur besseren und wirtschaftlichen Unterbringung. Zwei Bundes- ämter mit rund 250 Personen sind auseinandergerissen. Die vier Bundesämter sind gegenwärtig in Bern wie folgt untergebracht:
Amt
Heutige Unterbringung In zwei Mietobjekten untergebracht
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Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz (rund 50 Personen) Bundesamt für Statistik Auf sieben Standorte ver- teilt; davon sind fünf Miet- gebäude (rund 215 Personen und 80-250 Aushilfskräfte) Bundesamt für Wohnungs- In einem Mietobjekt unter- gebracht wesen (rund 45 Personen) Bundesamt für Wasserwirt- In einem Mietobjekt unter- gebracht schaft (rund 45 Personen) Bei der vorgesehenen Dezentralisierung werden alle Mietob- jekte dieser vier Bundesämter aufgegeben und damit jährli- che Mietzinsaufwendungen von über 1 Mio. Franken weg- fallen.
Die nicht mehr zur Dezentralisierung vorgesehenen Bundes- ämter (Bundesamt für geistiges Eigentum und Eidg. Getrei- deverwaltung) sind zweckmässig in bundeseigenen, teil- weise erst kürzlich sanierten Gebäuden untergebracht, und das vor wenigen Monaten verlegte Bundesamt für Privatver- sicherungswesen wird nach Abbau der Pendenzen im Flüchtlingswesen in das bundeseigene Gebäude «Tauben- halde» zurückverlegt werden.
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
Der Bundesrat beabsichtigt, die politische Willensäusserung des Parlaments baldmöglichst einzuholen. Dies ist aller- dings nur möglich, wenn er konkrete Absichten unterbreiten kann. Dazu gehören gemäss Verordnung über das Bauwe- sen des Bundes vom 30. November 1981 die Nennung der Standorte, die Unterbreitung eines Projekts und das Vorle- gen eines Kostenvoranschlags.
Der Planungsablauf und Entscheidungsprozess für die Dezentralisierung sieht vor, in einem ersten Schritt die gewählten Standortgemeinden zum Realisierbarkeitsnach- weis und zum Einreichen konkreter Offerten aufzufordern. Hauptziele dabei sind realistische und für den Bund annehmbare Angebote, welche die Mehraufwendungen und Mehrkosten, die eine Unterbringung ausserhalb von Bern mit sich bringen, kompensieren oder zumindest in einem vertretbaren Rahmen halten. Werden diese Hauptziele erreicht, wird nach vorgängiger Botschaftsprojektierung das gesamte Geschäft dem Parlament in einer einzigen Baubotschaft vorgelegt. Für die Realisation von Neubauten an den vier dezentralen Standorten werden tiefere oder höchstens gleich hohe Kosten wie auf dem Platz Bern erwartet.
Die Projektierungs- und Planungsaufwände des Bundes für die Ausarbeitung der Baubotschaft sind etwa gleich hoch zu veranschlagen wie für entsprechende Neu- oder Umbauten in Bern.
Der Bundesrat hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass er bei jeder zukünftigen Gelegenheit oder Neuschaf- fung eines Amts oder einer Bundesanstalt gewillt ist, die dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten ausserhalb von Bern zu prüfen.
Vor wenigen Wochen hat der Bundesrat zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zur Weiterfüh- rung des Militärspitals Novaggio Stellung bezogen. Er erachtet es nicht als sinnvoll, wenn zu einem Zeitpunkt, in dem Dezentralisierungen diskutiert werden, eine bundesei- gene Institution in einer Randregion wie dem Malcantone aufgegeben wird. Der Bundesrat hält an einer Weiterfüh- rung des Spitals Novaggio fest.
Aus der zeitlichen Parallelität des Reorganisationsprojekts im Bundesamt für Genie und Festungen mit dem Projekt zur Dezentralisierung der Bundesverwaltung darf keinesfalls geschlossen werden, auf Bundesebene werde in unkoordi- nierter Weise zentralisiert und dezentralisiert. Die beiden Projekte weisen keine Berührungspunkte auf. Die Reorgani- sation der Technischen Dienste im Bundesamt für Genie und Festungen ist unerlässlich. Es geht darum, bei einem gesamten Personalbestand dieses Amts von 1880 Personen mit der Zeit 55 Stellen, deren genügende Auslastung auf die Dauer nicht mehr sichergestellt werden kann, abzubauen und gleichzeitig neue Aufgaben durch interne Umgruppie- rungen von 19 Stellen aufzufangen. Es ist indessen keines- wegs beabsichtigt, die Technischen Dienste vollständig zu zentralisieren. Das Bundesamt für Genie und Festungen wird auch weiterhin eine extrem dezentralisierte Organisa- tion bleiben.
Das Erfordernis einer angemessenen regionalen Verteilung der EMD-Arbeitsplätze im Berggebiet im Interesse einer optimalen Durchführung der militärischen Ausbildung ist eine spezifische Forderung, die an das Militärdepartment gestellt und auch akzeptiert wird. Es darf festgestellt wer- den, dass bereits heute mehr als die Hälfte der knapp 20 000
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Interpellation Cotti
EMD-Arbeitsplätze in Regionen, die vom Investitionshilfege- setz betroffen sind, angeboten werden. Eine besondere Koordinationsgruppe, (die sog. Arbeitsgruppe KOBERIO), ist vom EMD beauftragt, EMD-Arbeitsplätze im Berggebiet nach Möglichkeit zu erhalten und bei Reorganisationen die sozialpolitischen sowie regionalökonomischen Aspekte zu würdigen und - allenfalls auch entgegen betriebswirtschaft- lichen Ueberlegungen - nach politisch tragbaren Lösungen zu suchen.
Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass etwa zur glei- chen Zeit Standorte für die Verlegung von Bundesämtern bestimmt und das Eidgenössische Vakzine-Institut von Basel nach Mittelhäusern verlegt wird. Die gegenwärtigen Bestrebungen, Bundesämter zu dezentralisieren, gehen auf ein Postulat aus dem Jahre 1980 zurück. Demgegenüber nahmen die Arbeiten zum Ausbau und schliesslich zur Ver- legung des Eidgenössischen Vakzine-Instituts mit drei Postulaten aus den Jahren 1966/67/69 ihren Anfang. Das Baugelände wurde 1972 erworben, und seit 1977 steht fest, dass ein Um- und Ausbau, trotz aller Anstrengungen des Bundes, in Basel leider nicht in Frage kommt. Das Projekt für das Institut liegt nun seit 1979 vor.
Die Standorte der über 95 000 PTT- und SBB-Beamten sind betrieblich bedingt und mit Ausnahme der Generaldirektion dezentral. Der Anteil der beiden Generaldirektionen, mit Sitz in Bern, beträgt rund 5 Prozent.
Es ist richtig, dass der Standort Bulle, mit einer Fahrzeit von knapp einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bern- Freiburg etwa 22 Min .; Freiburg-Bulle mit Schnellbus etwa 30 Min. und Umsteigezeiten zwischen 6-8 Min.) an der ober- sten Grenze einer Pendlerdistanz mit öffentlichen Verkehrs- mitteln liegt. Es ist aber zu bedenken, dass eine Hauptab- sicht der Dezentralisierungsbemühungen darin besteht, Bundespersonal längerfristig an den jeweiligen Standorten anzusiedeln oder aus den umliegenden Regionen zu rekru- tieren. Zu Beginn werden wohl viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Verlegungsort pendeln und nur wenige werden ihren Wohnsitz sofort wechseln. Im Rahmen der üblichen Fluktuationen können am Verlegungsort Neuein- stellungen erfolgen, und nach mehreren Jahren werden nur noch wenige Beamte pendeln.
Die Förderungsbedürftigkeit des Standorts Bulle ist gross. Im Vergleich der 108 angemeldeten Standorte aus der gan- zen Schweiz liegt die Förderungsbedürftigkeit von Bulle im vordersten Sechstel.
Der Bundesrat misst den Anliegen der Regionalpolitik und der sprachlichen Minderheiten in der Verwaltung grosse Bedeutung zu. Er ist daher gewillt, die zweckmässigen Mög- lichkeiten zur Verwirklichung der Anliegen auszuschöpfen. Nur mit der Verlegung der vier Bundesämter nach Biel, Bulle, Grenchen und Neuenburg - also in förderungsbedürf- tige und grösstenteils französischsprachige Gebiete - las- sen sich die regionalpolitischen und sprachlichen Minder- heitsprobleme nicht lösen. Der Bundesrat weist hier auf seine anderweitigen grossen Bemühungen hin, wie Investi- tionshilfegesetz, KOBERIO-Massnahmen, Erhaltung des Militärspitals Novaggio, sowie auf seine grossen Anstren- gungen zur ausgewogenen Vertretung der sprachlichen Minderheiten und zu ihrem verstärkten Miteinbezug in die Planungs-, Gestaltungs-, Entwicklungs- und Entscheidungs- prozesse am Bundessitz in Bern, wo sich Bundesrat, Stabs- stellen des Bundesrats und die politisch bedeutsamsten Aemter befinden. Es darf aber durchaus angenommen wer- den, dass durch das vorliegende Verlegungskonzept Bei- träge zur Stärkung von wirtschaftlich benachteiligten Regio- nen und zur angestrebten Stärkung des lateinischen Einflus- ses in der allgemeinen Bundesverwaltung erzielt werden. Nicht nur die jeweiligen Standortgemeinden werden von der Ansiedlung von Bundesämter profitieren, sondern auch die Einzugsgebiete der Regionen. Es werden also Gebiete des Juras, des Freiburgerlands und des Waadtlands an den
positiven Auswirkungen der Dezentralisierung der vier Bun- desämter teilhaben.
Das Verlegungskonzept des Bundesrats ist in einem weiten Rahmen zu würdigen. Es stellt eine von vielen Massnahmen zur Förderung der besseren Vertretung der sprachlichen Minderheiten und zur Förderung benachteiligter Regionen dar.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
87.501
Interpellation Cotti Regionalpolitik. Delegierter des Bundes
Interpellanza Cotti Politica regionale. Commesse federali Interpellation Cotti Politique régionale. Délégué de la Confédération
Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1987
Zu den Aufgaben des Bundes gehört es auch, bei der Vergabe von Aufträgen und bei Einkäufen die Interessen der verschiedenen Regionen zu berücksichtigen. Seit Anfang Jahr gibt es Weisungen des Bundesrates über die regional- politische Koordination der Bundestätigkeit.
Wir ersuchen den Bundesrat um Auskunft zu folgenden Fragen:
Wie weit hat diese Koordination innerhalb der Bundesver- waltung bis heute Erfolg gehabt?
Wäre es angezeigt, einen Delegierten zu ernennen, der den Auftrag hat, diese Weisungen zu verwirklichen?
Wie weit wird - ausser im Zusammenhang mit der Beschaffung des Panzers Leopard - bei militärischen Auf- trägen und Einkäufen der Regionalpolitik Rechnung ge- tragen?
Testo dell'interpellanza del 18 giugno 1987
Fra i compiti della Confederazione vi è anche quello di rispettare gli interessi delle diverse regioni nell'assegna- zione di commesse e negli acquisti. Esistono dall'inizio dell'anno direttive del Consiglio federale sulla coordina- zione regionale e politica dell'attività della Confederazione. Chiedo quindi al Consiglio federale di volere informarmi:
In che misura questa coordinazione all'interno dell'Ammi- nistrazione federale ha avuto sinora successo.
Se sia opportuno designare un delegato con il compito di concretizzare le direttive succennate.
In quale misura, al di là dell'operazione relativa all'acqui- sto dei Leopard, si tiene conto della politica regionale nelle commesse e negli acquisti militari.
Texte de l'interpellation du 18 juin 1987
Parmi les devoirs incombant à la Confédération il y a aussi celui de respecter les intérêts des diverses régions dans l'attribution de commandes et en matière d'acquisitions. Or, il existe depuis le début de l'année des directives du Conseil fédéral sur la coordination régionale et politique de l'activité de la Confédération.
Je prie par conséquent le Conseil fédéral de me dire:
Dans quelle mesure cette coordination au sein de l'admi- nistration fédérale a eu du succès;
S'il est opportun de désigner un délégué ayant pour tâche d'appliquer les directives précitées;
Dans quelle mesure, à part l'opération relative à l'acquisi- tion des chars Leopard, on tient compte de la politique
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Interpellation Bonny Dezentralisierung der Bundesverwaltung Interpellation Bonny Décentralisation de l'administration fédérale
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1987
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Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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