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9 octobre 1987
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Interpellation Seiler
87.453
Interpellation Spoerry Doppelspurausbau Mühlehorn-Murg sowie Bad Ragaz-Landquart Mühlehorn-Murg et Bad Ragaz-Landquart. Dédoublement de la voie
Wortlaut der Interpellation vom 15. Juni 1987
Ist der Bundesrat bereit, den vorgesehenen Doppelspuraus- bau Mühlehorn-Murg sowie Bad Ragaz-Landquart der SBB-Linien Zürich-Chur und St. Gallen-Chur zeitlich so voranzutreiben, dass die längst erwarteten Verbesserungen im Fahrplanangebot nach/von Graubünden gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der Zürcher S-Bahn oder nur wenig später möglich werden?
Texte de l'interpellation du 15 juin 1987
Le Conseil fédéral est-il prêt à faire avancer les travaux prévus de dédoublement de la voie entre Mühlehorn et Murg et entre Bad Ragaz et Landquart sur les lignes CFF Zurich- -Coire et Saint-Gall-Coire, de telle sorte que les améliora- tions de l'horaire tant attendues dans les liaisons avec les Grisons puissent avoir lieu en même temps que l'entrée en service du chemin de fer suburbain de Zurich, ou du moins peu de temps après?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, Bühler-Tschappina, Cantieni, Eng, Giger, Kühne (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die in Aussicht gestellten Angebotsverbesserungen beruhen auf der Einsicht, dass nicht mit ein- und demselben Schnellzug
einerseits der saisonal stark schwankende touristische Fernverkehr (Schweiz-)Zürich-Bündnerland und
andererseits der Verkehr mit gleichmässigen Frequenzen zwischen Zürich und den Mittelzentren (und angeschlosse- nem Einzugsgebiet) abgedeckt werden kann.
Die Angebotsverbesserungen im Schnellzugsverkehr (Basel-)Zürich-Chur wurden in den vergangenen Fahrplan- verfahren von den SBB abgelehnt, weil
a. die Gleisekapazität im Zürcher Hauptbahnhof keine zusätzlichen Züge erlaube und b. die Kreuzungsverhältnisse auf dem Einspurabschnitt Bad Ragaz-Maienfeld-Landquart keine Verdichtung des Zugs- angebotes mehr zulasse.
Ab dem Fahrplanwechsel Sommer 1990 wird die Zürcher S- Bahn in Betrieb sein. Damit werden viele S-Bahnzüge im unterirdischen Bahnhof Museumsstrasse verkehren, und der oberirdische Teil des Hauptbahnhofes wird entlastet. Der stündlichen Führung von zwei Fernschnellzügen (Basel-)Zürich-Chur, nämlich
einem sehr raschen IC-Zug mit nur zwei oder drei Halten und
einem B-Schnellzug mit sieben bis acht Halten
sollten keine betrieblichen Probleme mehr entgegenstehen, wenn die erwähnten Doppelspurausbauten zeitgerecht erfolgen. Dies ist auch deshalb notwendig, weil die Einspur- abschnitte sehr verspätungsanfällig sind und sich die Unre- gelmässigkeiten jeweils auf weite Teile des schweizerischen Anschlusssystems übertragen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 septembre 1987 1. Der Ausbau der beiden einspurigen Streckenabschnitte auf Doppelspur hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits sind die personellen Mittel der SBB-Kreisdirek- tion III (Zürich) für die Bauten der S-Bahn ausgeschöpft.
Andererseits erträgt die Betriebsabwicklung auf den einzel- nen Bahnlinien, insbesondere Zürich-Chur, neben den nor- malen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten keine zu grosse Massierung von Ausbaumassnahmen. Die Realisierung der S-Bahn bedingt zudem zwischen Zürich und Ziegelbrücke auf praktisch allen Bahnhöfen und Stationen kleinere oder grössere bauliche Anpassungen, die den Betrieb beein- flussen.
Selbst unter der Voraussetzung genügender finanzieller Mit- tel und genehmigter Projekte ist der Bau der beiden Doppel- spurabschnitte bis 1990 daher nicht mehr möglich.
Diese Vorhaben zeigen die Bedeutung, die dem Konzept «Bahn 2000» für die Realisierung von Angebotsverbesse- rungen im Intercity- und Schnellzugsverkehr zukommt.
Le président: L'interpellatrice n'est que partiellement satis- faite de la réponse du Conseil fédéral.
87.435
Interpellation Seiler Ausländische Atomkraftwerke. Bedrohung für die Schweiz Centrales nucléaires étrangères. Menace pour la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 10. Juni 1987
Im militärischen Bereich werden für die Schweiz verschie- dene Bedrohungsszenarien ausgearbeitet. Teilt der Bundes- rat die Ansicht, dass ein Unfall in einem grenznahen auslän- dischen Atomkraftwerk für die Schweiz katastrophale Fol- gen hätte? Bestehen in dieser Richtung Szenarien, welche die Folgen für die Schweiz berücksichtigen? Gibt es schwei- zerische Risikostudien dieser Atomkraftwerke? Ist der Bun- desrat bereit, allenfalls solche Studien und Szenarien ausar- beiten zu lassen und diese zu veröffentlichen?
Texte de l'interpellation du 10 juin 1987
Divers scénarios sont élaborés pour la Suisse dans le domaine militaire. Le Conseil fédéral est-il d'avis qu'un accident qui se produirait dans une centrale nucléaire étran- gère située près de notre pays aurait pour celui-ci des conséquences catastrophiques? Existe-t-il des scénarios à cet égard? A-t-on procédé en Suisse à une analyse des risques que constituent ces centrales? Le Conseil fédéral est-il éventuellement prêt à ordonner des études et la mise au point de scénarios à ce sujet et à les faire publier?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Stamm Judith, Wick (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit «Tschernobyl» ist die Oeffentlichkeit auf Betriebsstö- rungen und kleinere Unfälle in Atomkraftwerken sensibili- siert worden. «Tschernobyl» hat auch gezeigt, wie gross der gefährdete Raum im Katastrophenfall etwa sein könnte. Da über die militärische Bedrohungslage dauernd Szena- rien erstellt werden, erscheint es dem Interpellanten ver-
Interpellation Oester
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nünftig, dass auch für die Bedrohungslage durch zivile Katastrophen Szenarien erstellt werden und wie bei den militärischen entsprechende Konsequenzen gezogen werden.
Angst setzt sich zu einem gewissen Teil immer auch aus Unkenntnis über einen bestimmten Sachverhalt zusammen. Eine veröffentlichte Risikoanalyse grenznaher ausländi- scher Atomkraftwerke gäbe aber Gelegenheit, die Bevölke- rung über die Sicherheitsstandards und Sicherheitsvorkeh ren in Anlagen zu orientieren, die nicht den schweizerischen Vorschriften unterstehen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 2. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 septembre 1987 Die folgenden ausländischen Kernkraftwerke befinden sich innerhalb eines Abstandes von etwa 100 km von der Schwei- zergrenze (Luftlinie):
Frankreich:
KKW Fessenheim, 2 Druckwasserreaktoren: etwa 35 km;
KKW Bugey, 1 gasgekühlter Reaktor, 4 Druckwasserreak- toren: etwa 70 km;
Schneller Brutreaktor Superphénix in Creys-Malville: etwa 70 km. Italien:
KKW Trino Vercellese, 1 Druckwasserreaktor: etwa 85 km; - KKW Caorso, 1 Siedewasserreaktor: etwa 110 km.
Bei diesen Anlagen sind die Unfallrisiken grundsätzlich nicht anders als bei schweizerischen Reaktoren. Dies gilt auch für den Superphénix und den gasgekühlten Reaktor Bugey I. Bei keinem Standort erstreckt sich das Gebiet, für welches der jeweilige Nachbarstaat besondere Notfall- schutzmassnahmen vorgesehen hat, bis an das schweizeri- sche Territorium. Auch die in der Schweiz für Unfälle in schweizerischen KKW vorbereitete rasche Alarmierung umfasst nur die Gebiete bis zu einer Distanz von 20 km vom Kernkraftwerk (Zone 2 des Raschen Alarmsystems).
Selbst bei den schwersten Unfällen in einem der genannten KKW wäre nicht mit akuten Strahlenschäden in der Schweiz zu rechnen. Die Schweiz wäre bei entsprechender Wetter- lage vor allem durch die Folgen der Ablagerung radioaktiver Stoffe betroffen (eventuelles Sperren von Lebensmitteln). Die gestellten Fragen lassen sich somit wie folgt beant- worten:
Die Folgen eines schweren Unfalls in einem der betrach- teten ausländischen Reaktoren wären grundsätzlich nicht anders als die Folgen eines entsprechenden Unfalls in einem schweizerischen Reaktor. Angesichts der grösseren Entfernung von der Schweiz müsste jedoch nicht mit Aus- wirkungen gerechnet werden, wie sie in der näheren Umge- bung der Anlagen möglich wären und auf welche die in der Schweiz vorbereiteten Notfallschutzmassnahmen ausge- richtet sind.
Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk im benachbarten Ausland wären die durch unser Land zu ergreifenden Vor- kehren grundsätzlich identisch mit jenen in der Zone 3 (d. h. ausserhalb eines Radius 20 km um das betroffene KKW) bei einem Reaktorunfall in der Schweiz. Wichtig bei einem Unfall in einem ausländischen KKW ist die Benachrichti- gung der Nationalen Alarmzentrale durch die zuständige ausländische Stelle, was durch bilaterale Vereinbarungen mit Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland gere- gelt ist. Mit Italien ist eine solche Regelung in Diskussion. Ausserdem wird die frühzeitige Benachrichtigung durch ein multilaterales Uebereinkommen von 1986 geregelt. Die Schweiz hat dieses Uebereinkommen unterzeichnet.
Es bestehen keine schweizerischen Risikostudien für aus- ländische Kernkraftwerke sie werden für die Notfallplanung in der Schweiz auch nicht benötigt. Es ist nicht Aufgabe der schweizerischen Sicherheitsbehörden, derartige aufwen- dige Untersuchungen über ausländische Kernanlagen durchzuführen.
Le président: L'interpellateur n'est pas satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
87.420 Interpellation Oester Nationalstrassenprojekte und Luftreinhalteverordnung Projets de routes nationales et études d'impact
Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1987
Ende April 1987 hat der Zürcher Regierungsrat ein generel- les Projekt N 20, Teilstück Westumfahrung Birmensdorf, zuhanden der Bundesbehörden verabschiedet. Der zum Projekt gehörende Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB) zeigt, dass die Westumfahrung an allen oberirdischen Teilen zu deutlichen Ueberschreitungen der Immissions- grenzwerte führt, welche in Anhang 7 der Luftreinhaltever- ordnung (LRV) für Stickoxyd festgelegt sind.
Ist der Bundesrat der Auffassung, dass ein generelles Nationalstrassenprojekt genehmigt werden darf, obwohl es nachgewiesenermassen den Umweltschutzvorschriften, ins- besondere der Luftreinhalteverordnung, nicht genügt?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in einem Fall wie dem vorliegenden die Planungsbehörden so lange nach besseren Möglichkeiten zu suchen haben, bis ein den gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich genügendes Pro- jekt vorliegt?
Texte de l'interpellation du 3 juin 1987
A la fin avril 1987, le Conseil d'Etat du canton de Zurich a adopté, à l'intention des autorités fédérales, un projet géné- ral concernant la N 20, tronçon de contournement de Bir- mensdorf par l'ouest. L'étude d'impact - qui fait partie du projet - montre que, partout où il n'est pas enterré, ce tronçon entraînera des dépassements très nets des valeurs limites d'immission qui sont fixées, pour ce qui est de l'oxyde d'azote, dans l'annexe 7 de l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair).
Le Conseil fédéral estime-t-il qu'un projet général de route nationale peut être approuvé, alors même qu'il est établi qu'il ne répond pas aux exigences des prescriptions relatives à la protection de l'environnement, notamment à celles de l'OPair?
Est-il lui aussi de l'avis que, dans un tel cas, les autorités responsables de la planification doivent rechercher d'autres solutions, jusqu'à ce qu'elles en aient trouvé une meilleure, qui satisfasse entièrement aux dispositions légales?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Dünki, Grendel- meier, Humbel, Loretan, Maeder-Appenzell, Mauch, Nauer, Seiler, Weber Monika, Zwygart (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Den Entscheid über die generellen Projekte für National- strassen fällt der Bundesrat auf Antrag des Bundesamtes für Strassenbau und des betroffenen Kantons. Bei diesem Entscheid sind neuerdings auch die einschlägigen Bestim- mungen der Umweltschutzgesetzgebung, insbesondere der LRV, anzuwenden. Ein besonderes Problem stellt sich, wenn aufgrund des UVB anzunehmen ist, dass der Verkehr auf der projektierten Strasse zu übermässigen Immissionen im Sinne von Artikel 2 Absatz 5 LRV führen wird. In diesen Fällen müsste die Verwirklichung des Bauvorhabens als widerrechtlich qualifiziert werden. Der Bundesrat dürfte es nicht genehmigen.
Artikel 33 LRV schreibt immer dann, wenn die vorsorgli- chen Emissionsbegrenzungen bei Fahrzeugen und Ver- kehrsanlagen nicht ausreichen, um übermässige Immissio- nen zu verhindern, den Behörden vor, «die erforderlichen baulichen, betrieblichen, verkehrslenkenden oder -beschränkenden Massnahmen» zu treffen. Die Planungsbe-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Seiler Ausländische Atomkraftwerke. Bedrohung für die Schweiz Interpellation Seiler Centrales nucléaires étrangères. Menace pour la Suisse
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.435
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
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1500-1501
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