Interpellation Oehler
1492
N
9 octobre 1987
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 septembre 1987 Bundesrat und Departemente bemühen sich, Rechtserlasse gleichzeitig in den Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch erscheinen zu lassen. Im Bereiche der Berufsbil- dung werden seit mehreren Jahren bereits die Reglements- entwürfe dreisprachig in die Vernehmlassung gegeben. Fer- ner werden heute auch Ausbildungsvorschriften von Beru- fen ins Italienische übersetzt, die in der italienischsprachi- gen Schweiz nicht erlernt werden.
Ausbildungsreglemente sind das Ergebnis einer oft langwie- rigen Konsensfindung unter Kantonen, Verbänden, Betrie- ben und Schulen. Es ist verständlich, dass die betroffenen Kreise nach Bereinigung der Differenzen Wert auf eine rasche Inkraftsetzung legen. Das Volkswirtschaftsdeparte- ment kommt diesem Anliegen entgegen und bemüht sich, die Reglemente einige Monate vor Beginn der Berufslehren im Druck erscheinen zu lassen, für die Kantone der deut- schen Schweiz, deren Lehren bis jetzt im Frühjahr begin- nen, somit im vorangehenden Dezember, für die West- schweiz und den Tessin etwas später, da in den betreffen- den Landesteilen die Lehren erst im Herbst beginnen. Das EVD ist bereit, die Ausbildungsreglemente in Deutsch, Französisch und Italienisch gleichzeitig zu veröffentlichen, sobald der einheitliche Schulbeginn verwirklicht wird.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
87.488
Interpellation Oehler Arbeitsbeschaffungsreserven. Freigabe Réserves de crise. Libération
Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1987
Im Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven vom 20. November 1985 wer- den Vorkehrungen getroffen, um zur Förderung einer aus- geglichenen Konjunktur sowie zur Verhütung und Bekämp- fung der Arbeitslosigkeit sowie Kurzarbeit der Unternehmen der privaten Wirtschaft durch jährliche Einlagen steuerbe- günstigte Arbeitsbeschaffungen zu ermöglichen. Ich frage den Bundesrat, ob er
den heutigen Stand nach Inkrafttretung des Gesetzes der so geschaffenen Reserven national und regional sowie auf die einzelnen Wirtschafts- wie Industriezweige bekanntzu- geben gewillt ist;
die Zahl der Freigabegesuche bekanntgeben kann;
bereit ist, auf Gesuch hin mit Rücksicht auf die strukturel- len Veränderungen die Freigabe der gemachten Reserven zu ermöglichen;
bereit ist, mit einer grosszügigen Freigabepraxis der Wirt- schaft ein frühzeitiges Handeln auf konjunkturelle Verände- rungen - im Klartext auf einen wirtschaftlichen Abschwung - zu reagieren.
Texte de l'interpellation du 18 juin 1987
La loi fédérale du 20 novembre 1985 sur la constitution de réserves de crise prévoit des mesures permettant aux entre- prises de l'économie privée de constituer des réserves de crise bénéficiant d'allégements fiscaux et de les alimenter par des versements annuels, afin de promouvoir l'équilibre
de l'évolution conjoncturelle ainsi que de prévenir et de combattre le chômage qu'il soit complet en partiel.
A ce sujet, je prie le Conseil fédéral de faire savoir au Parlement s'il est disposé:
à faire connaître l'état des réserves constituées, au plan national et régional, ainsi que leur répartition par branches de l'industrie et de l'économie depuis que la loi est en vigueur;
à indiquer le nombre des demandes de libération de placements;
à faciliter la libération, sur demande, des réserves consti- tuées, compte tenu de l'évolution structurelle;
à se montrer plus large en autorisant la libération des réserves afin que l'économie puisse réagir à temps face à l'évolution conjoncturelle - en attendant qu'intervienne une période de décroissance.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Obwohl es in den vergangenen Jahren wirtschaftlich eher auf- als abwärts ging, haben die Unternehmen schon heute Vorbereitungen für Massnahmen bei einem konjunkturellen Abschwung zu treffen. Diesem Ziel dienen die Ausnützung aller Abschreibungsmöglichkeiten, die Bildung verschiede- ner Reserven, so vor allem die gemäss einschlägigen Bestimmungen möglichen Arbeitsbeschaffungsreserven. Dazu dienen selbstverständlich auch eine gesunde Investi- tionspolitik, die Anpassung des Produkteangebots, der Her- stellungs- und Fabrikationsverfahren usw.
Im Unterschied zu früher stellen wir heute vermehrt fest, dass wegen strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft generell und in einzelnen Branchen im speziellen neuartige Produkte auftreten. Konjunkturell sind solche Veränderun- gen atypisch; für die Betroffenen sind sie aber gleich schmerzlich und spürbar. Vor diesem Hintergrund drängen sich klare Zielsetzungen auf. Namentlich ist auch eine flexi- ble Schaffung und Freigabe von einmal steuerbegünstigten Reserven notwendig.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 août 1987
Gemäss dem Konzept des Bundesgesetzes über die Bildung
steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven vom 20. Dezember 1985 wird die Steuervergünstigung des Bun- des nur gewährt, wenn die Kantone und Gemeinden eben- falls eine steuerbegünstigte Reservebildung zulassen. Ohne diese Voraussetzung wäre das System zu wenig attraktiv. Das hat zur Folge, dass der Bund mit der Inkraftsetzung des Gesetzes zuwarten muss, bis die Kantone Anschlussgesetze erlassen haben. Im Frühling des laufenden Jahres hat der Vorstand der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren ein Mustergesetz ausgearbeitet und dieses den Kantonen zur Uebernahme und Inkraftsetzung auf den 1. Januar 1989 empfohlen.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bleibt das alte Bundesgesetz über die Bildung von Arbeitsbeschaffungsre- serven der privaten Wirtschaft vom 3. Oktober 1951 samt Verordnung gültig. Die geltende Regelung erlaubt eine begrenzte Freigabe der betragsmässig allerdings sehr bescheidenen Reserven durch den Bundesrat. Er kann die Arbeitsbeschaffungsaktion auf einzelne Wirtschaftsgruppen und ausnahmsweise auch auf einzelne Unternehmungen beschränken.
Nachdem das neue Gesetz noch nicht in Kraft ist, können auch die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet werden. Immerhin kann darauf hingewiesen werden, dass im revidierten Gesetz der präventive Einsatz der Reserven im Vordergrund steht. Eine frühzeitige Frei- gabe der geäufneten Mittel zur Abwehr konjunktureller oder struktureller Schwierigkeiten ist somit gewährleistet.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
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Jahr
1987
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Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.488
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
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Data
Seite
1492-1492
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