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Postulat Kühne
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Am 21. Januar des laufenden Jahres stürzte ein Pferd, das per Helikopter, in einer Tragvorrichtung hängend, von Flüe- len nach Erstfeld hätte transportiert werden sollen, zu Tode. In der Presse wurde mitgeteilt, das Pferd sei narkotisiert gewesen. Auch beim Pferd bedarf eine Vollnarkose der ständigen Ueberwachung. Zudem würde sich bei einem Helikoptertransport im Winter mittels Tragnetz das Problem der Unterkühlung stellen. Für derartige Zwecke steht daher lediglich eine Beruhigungsspritze zur Verfügung.
Pferde sind äusserst schreckhafte und ängstliche Flucht- tiere. Das Drum und Dran eines Transports im Tragnetz, Lärm und Wind des Helikopters, das Verlieren des Bodens unter den Füssen beeindrucken ein Pferd unvorstellbar stark. Die medikamentelle Beruhigung zeigt von Pferd zu Pferd unterschiedliche Resultate und schaltet die Erlebnis- fähigkeit nie völlig aus.
Es gibt eine Fülle von vordringlichen Aufgaben, die sich dem Train im Zusammenhang mit der Ausbildung sämtli- cher von der Pferdestellung erfassten Trainpferde und mit dem Ausbau des Saumwegnetzes nach taktischen Gesichts- punkten stellen. Man sollte sich auf diese konzentrieren und die Armeepferde nicht ohne Not vergewaltigen und äng- stigen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. September 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 septembre 1987 Transporte von Trainpferden mit Helikoptern werden nur in Ausnahmefällen - insbesondere zur Bergung von verletzten Tieren in schwer zugänglichem Gelände - und unter sach- verständiger Aufsicht durchgeführt.
Das Pferd, das am 22. Januar 1987 im Rahmen einer Uebung einer Veterinärabteilung aus dem Tragnetz eines Militärheli- kopters abstürzte, war vor dem Transport ordnungsgemäss von einem erfahrenen Veterinäroffizier (Spezialist für Pferde-Anästhesie) medikamentös beruhigt worden. Zum Absturz kam es infolge ungenügender Fixierung des Tiers im Tragnetz. Die ungenügende Befestigung beruhte darauf, dass der Flugmechaniker die von der Rettungsflugwacht für zivile Grossviehtransporte erlassenen Vorschriften, die auch für die Armee gelten, nicht kannte.
Die militärischen Kommandostellen haben aus dem Unfall die nötigen Lehren gezogen und werden die erforderlichen Weisungen erlassen, um ähnliche Unfälle inskünftig auszu- schliessen.
Wenn Bergungstransporte von Pferden auf dem Luftweg ohne Zwischenfall verlaufen sollen, müssen solche Trans- porte auch in Zukunft von Zeit zu Zeit geübt werden. Es kann deshalb nicht generell darauf verzichtet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Müller-Bachs: Die Antworten des Bundesrates auf meine zwei Postulate sind unbrauchbar. Trotzdem habe ich dem Antrag des Bundesrates zugestimmt, um dieses sinnlose Spiel zu beenden.
Abgelehnt - Rejeté
87.489
Postulat Kühne Gemeindeversammlungen. Urlaub für Militärdienstleistende
Assemblées communales. Congé des militaires
Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1987
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob bei der Ge- samtrevision der Verordnung des Eidgenössischen Militär- departements über die Erfüllung der Instruktionsdienst- pflicht eine entsprechende Bestimmung aufgenommen wer- den soll, damit den im Dienste stehenden stimmberechtig- ten Wehrmännern auf Gesuch hin der nötige Urlaub zur Ausübung ihrer politischen Rechte auf Gemeindeebene zu gewähren ist.
Texte du postulat du 18 juin 1987
Le Conseil fédéral est invité à examiner si, lors de la révision totale de l'ordonnance du Département militaire fédéral concernant l'accomplissement du service d'instruction, l'on ne devrait pas adopter une disposition permettant d'accor- der aux militaires sous les drapeaux qui en font la demande le congé dont ils ont besoin pour exercer leurs droits politi- ques au niveau communal.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Blunschy, Bühler-Tschappina, Cantieni, Chopard, Colum- berg, Darbellay, Dünki, Engler, Fischer-Sursee, Hösli, Iten, Jung, Keller, Nef, Nussbaumer, Risi-Schwyz, Röthlin, Ruck- stuhl, Rutishauser, Schärli, Schmidhalter, Seiler, Stamm Judith, Wanner, Wellauer, Ziegler (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Zur Zeit ist in der Verfügung des Eidgenössischen Militärde- partements über die Erfüllung der Instruktionsdienstpflicht stimmberechtigten im Dienste stehenden Wehrmännern auf Gesuch hin der nötige Urlaub zur Teilnahme an der Lands- gemeinde zu erteilen. Mit diesem Artikel wurde beabsichtigt, die Ausübung der politischen Rechte zu gewährleisten. Die ausdrückliche Erwähnung der Landsgemeinde als Urlaubs- grund ergibt sich nicht nur aus der jahrhundertealten politi- schen Tradition dieser Institution, sondern auch daraus, dass in diesen Kantonen die briefliche Stimmabgabe in kantona- len Angelegenheiten und in Angelegenheiten des Bundes nicht möglich ist.
Die Ausübung der politischen Rechte sollte auch in Gemein- deangelegenheiten vollumfänglich gewährleistet sein. Besonders die Beschlüsse innerhalb der Gemeinde treffen den Bürger viel unmittelbarer als die meisten Beschlüsse in Bundesangelegenheiten. Hier ist die Möglichkeit auch viel eher gegeben, dass der politisch interessierte Bürger zu Wort kommt und seine politischen Interessen artikulieren kann. Deshalb tragen z.B. gerade Bürgerversammlungen viel zur Pflege der politischen Kultur in unserem Lande bei. Ein Land, dessen Armee den «Bürger in Uniform» postuliert, ist darauf angewiesen, dass der Bürger seine Recht, die er letztlich auch bereit ist, mit militärischen Mitteln zu verteidi- gen, auch ausüben kann. Aus diesem Grund sollen die politischen Rechte auch auf Gemeindeebene während des Militärdienstes ausgeübt werden können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 21. September 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 21 septembre 1987 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
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Postulat Kühne Gemeindeversammlungen. Urlaub für Militärdienstleistende Postulat Kühne Assemblées communales. Congé des militaires
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.489
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1465-1465
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20 015 788
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