Postulat Müller-Bachs
1464
N 9 octobre 1987
nahmen auf. Der Bundesrat hat eine Interpellation des Motionärs vom 3. Dezember 1986 dahingehend beantwortet, dass die parlamentarische Beratung des Luftreinhalte-Kon- zeptes abgewartet werden soll, bevor weitere Massnahmen ergriffen würden. Nachdem dies geschehen ist, erachten wir die Zeit für gekommen, eine wirksame Massnahme, wie beispielsweise bis zum 1. Januar 1990 alle benzinbetriebe- nen Personenwagen ohne Katalysator aus dem Verkehr zu ziehen bzw. umzurüsten, zu verwirklichen. Ausnahmen sind in bestimmten Härtefällen zuzulassen. Für Fahrzeuge, wel- che eine jährliche Höchstfahrleistung von 5000 km nicht übersteigen, kann die Frist allenfalls bis spätestens 1995 erstreckt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 septembre 1987 Im Rahmen der Behandlung des Berichts «Luftreinhalte- Konzept» haben die eidgenössischen Räte eine Motion überwiesen, die verlangt, dass der Bundesrat so rasch wie möglich ein zusätzliches Massnahmenpaket vorlegt und zu diesem Zweck weitere Luftreinhaltemassnahmen prüft (Motion der Kommission des Nationalrates vom 19. Februar 1987: Luftreinhaltung. Zusätzliche Massnahmen). Darin wer- den 11 Massnahmen exemplarisch aufgeführt, darunter u. a. auch die Ausmerzung von schadstoffintensiven Altfahr- zeugen.
Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion entgegen- zunehmen, wobei er ausdrücklich erklärt hat, er werde nebst den im Vorstoss enthaltenen Beispielen auch weitere Mass- nahmen einer eingehenden Prüfung unterziehen.
Die hierfür notwendigen Arbeiten sind unverzüglich an die Hand genommen worden, und zurzeit werden in der Bun- desverwaltung sämtliche in Betracht fallenden Massnahmen hinsichtlich Realisierbarkeit und Auswirkungen geprüft. Nach Abschluss dieser Abklärungen wird der Bundesrat gestützt darauf den eidgenössischen Räten ein zusätzliches Massnahmenpaket vorlegen.
Das im vorliegenden Postulat enthaltene Anliegen, nämlich die beschleunigte Umstellung auf die Katalysatortechnik, wird somit im Rahmen der Erfüllung des von den eidgenös sischen Räten erteilten Prüfungsauftrages berücksichtigt. In diesem Sinne ist der Bundesrat in der Lage, das Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.525
Postulat Braunschweig Gemeinsame Ausübung elterlicher Gewalt nicht verheirateter Eltern Parents non mariés. Exercice en commun de l'autorité parentale
Wortlaut des Postulates vom 19. Juni 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, im Anschluss an das Postu- lat Mascarin 83.346 (Art. 297 ZGB), das am 24. Juni 1983 überwiesen worden ist, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, damit nichtverheiratete Eltern gemeinsam die elterli- che Gewalt über ein Kind ausüben können, wenn dies dem Wohle des Kindes dient.
Texte du postulat du 19 juin 1987
Après s'être vu transmettre le postulat Mascarin 83.346
(art. 297 CCS) le 24 juin 1983, le Conseil fédéral est prié d'étudier l'élaboration de dispositions légales permettant aux parents non mariés d'exercer l'autorité parentale en commun lorsque l'intérêt de l'enfant le commande.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Borel, Bratschi, Bundi, Chopard, Christinat, Deneys, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhau- ser, Fehr, Fetz, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Gurtner, Herczog, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Morf, Müller-Bachs, Nauer, Ott, Pitte- loud, Rechsteiner, Reimann, Renschler, Riesen-Freiburg, Robbiani, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Seiler, Stamm Walter, Stap- pung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber-Arbon, Weder- Basel, Zehnder (50)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am 24. Juni 1983 hat der Nationalrat diskussionslos das Postulat 83.346 (Art. 297 ZGB) überwiesen, dass die «gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt durch beide Elternteile auch nach der Scheidung» vorschlug. Eher noch dringlicher ist die gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt durch Eltern, die nicht verheiratet waren und es auch nicht sind. Immer wieder kommt es vor, dass sie gemeinsam die persönliche und wirtschaftliche Verantwortung für ein Kind tragen, dass aber dieser Wille durch die Gesetzgebung beschränkt wird, indem sie die gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt nur für die verheirateten Eltern vorsieht. Für viele Eltern ist dies unverständlich, wenn nicht gar verletzend.
Es würde dem Wohle des Kindes dienen, und dieses Wohl ist für das Kindesrecht bestimmend, wenn auch unverheira- tete Eltern die elterliche Gewalt gemeinsam ausüben könn- ten und dürften.
Das Risiko einer durch Scheidung beendeten Ehe, das für ein Kind vorhanden ist, besteht für ein Kind von Eltern nicht, die nie miteinander verheiratet waren und die Belastung einer Scheidung nicht erlebt haben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 19. August 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 19 août 1987 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.477
Postulat Müller-Bachs Militärische Helikoptertransporte von Pferden Transport à l'armée de chevaux par hélicoptère
Wortlaut des Postulates vom 17. Juni 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, geeignete Massnahmen zu treffen, damit auf Helikoptertransporte von Pferden im Trag- netz zu militärischen Uebungszwecken verzichtet werden kann.
Texte du postulat du juin 1987 Le Conseil fédéral est invité à prendre les mesures qui s'imposent afin que l'armée renonce à transporter des che- vaux dans un filet accroché à un hélicoptère, à titre d'exer- cice militaire.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Bratschi, Eisenring, Grendelmeier, Hubacher, Jaeger, Maeder-Appenzell, Mauch, Oester, Renschler, Seiler, Stappung, Uchtenhagen, Weder-Basel (14)
1465
Postulat Kühne
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Am 21. Januar des laufenden Jahres stürzte ein Pferd, das per Helikopter, in einer Tragvorrichtung hängend, von Flüe- len nach Erstfeld hätte transportiert werden sollen, zu Tode. In der Presse wurde mitgeteilt, das Pferd sei narkotisiert gewesen. Auch beim Pferd bedarf eine Vollnarkose der ständigen Ueberwachung. Zudem würde sich bei einem Helikoptertransport im Winter mittels Tragnetz das Problem der Unterkühlung stellen. Für derartige Zwecke steht daher lediglich eine Beruhigungsspritze zur Verfügung.
Pferde sind äusserst schreckhafte und ängstliche Flucht- tiere. Das Drum und Dran eines Transports im Tragnetz, Lärm und Wind des Helikopters, das Verlieren des Bodens unter den Füssen beeindrucken ein Pferd unvorstellbar stark. Die medikamentelle Beruhigung zeigt von Pferd zu Pferd unterschiedliche Resultate und schaltet die Erlebnis- fähigkeit nie völlig aus.
Es gibt eine Fülle von vordringlichen Aufgaben, die sich dem Train im Zusammenhang mit der Ausbildung sämtli- cher von der Pferdestellung erfassten Trainpferde und mit dem Ausbau des Saumwegnetzes nach taktischen Gesichts- punkten stellen. Man sollte sich auf diese konzentrieren und die Armeepferde nicht ohne Not vergewaltigen und äng- stigen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. September 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 septembre 1987 Transporte von Trainpferden mit Helikoptern werden nur in Ausnahmefällen - insbesondere zur Bergung von verletzten Tieren in schwer zugänglichem Gelände - und unter sach- verständiger Aufsicht durchgeführt.
Das Pferd, das am 22. Januar 1987 im Rahmen einer Uebung einer Veterinärabteilung aus dem Tragnetz eines Militärheli- kopters abstürzte, war vor dem Transport ordnungsgemäss von einem erfahrenen Veterinäroffizier (Spezialist für Pferde-Anästhesie) medikamentös beruhigt worden. Zum Absturz kam es infolge ungenügender Fixierung des Tiers im Tragnetz. Die ungenügende Befestigung beruhte darauf, dass der Flugmechaniker die von der Rettungsflugwacht für zivile Grossviehtransporte erlassenen Vorschriften, die auch für die Armee gelten, nicht kannte.
Die militärischen Kommandostellen haben aus dem Unfall die nötigen Lehren gezogen und werden die erforderlichen Weisungen erlassen, um ähnliche Unfälle inskünftig auszu- schliessen.
Wenn Bergungstransporte von Pferden auf dem Luftweg ohne Zwischenfall verlaufen sollen, müssen solche Trans- porte auch in Zukunft von Zeit zu Zeit geübt werden. Es kann deshalb nicht generell darauf verzichtet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Müller-Bachs: Die Antworten des Bundesrates auf meine zwei Postulate sind unbrauchbar. Trotzdem habe ich dem Antrag des Bundesrates zugestimmt, um dieses sinnlose Spiel zu beenden.
Abgelehnt - Rejeté
87.489
Postulat Kühne Gemeindeversammlungen. Urlaub für Militärdienstleistende
Assemblées communales. Congé des militaires
Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1987
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob bei der Ge- samtrevision der Verordnung des Eidgenössischen Militär- departements über die Erfüllung der Instruktionsdienst- pflicht eine entsprechende Bestimmung aufgenommen wer- den soll, damit den im Dienste stehenden stimmberechtig- ten Wehrmännern auf Gesuch hin der nötige Urlaub zur Ausübung ihrer politischen Rechte auf Gemeindeebene zu gewähren ist.
Texte du postulat du 18 juin 1987
Le Conseil fédéral est invité à examiner si, lors de la révision totale de l'ordonnance du Département militaire fédéral concernant l'accomplissement du service d'instruction, l'on ne devrait pas adopter une disposition permettant d'accor- der aux militaires sous les drapeaux qui en font la demande le congé dont ils ont besoin pour exercer leurs droits politi- ques au niveau communal.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Blunschy, Bühler-Tschappina, Cantieni, Chopard, Colum- berg, Darbellay, Dünki, Engler, Fischer-Sursee, Hösli, Iten, Jung, Keller, Nef, Nussbaumer, Risi-Schwyz, Röthlin, Ruck- stuhl, Rutishauser, Schärli, Schmidhalter, Seiler, Stamm Judith, Wanner, Wellauer, Ziegler (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Zur Zeit ist in der Verfügung des Eidgenössischen Militärde- partements über die Erfüllung der Instruktionsdienstpflicht stimmberechtigten im Dienste stehenden Wehrmännern auf Gesuch hin der nötige Urlaub zur Teilnahme an der Lands- gemeinde zu erteilen. Mit diesem Artikel wurde beabsichtigt, die Ausübung der politischen Rechte zu gewährleisten. Die ausdrückliche Erwähnung der Landsgemeinde als Urlaubs- grund ergibt sich nicht nur aus der jahrhundertealten politi- schen Tradition dieser Institution, sondern auch daraus, dass in diesen Kantonen die briefliche Stimmabgabe in kantona- len Angelegenheiten und in Angelegenheiten des Bundes nicht möglich ist.
Die Ausübung der politischen Rechte sollte auch in Gemein- deangelegenheiten vollumfänglich gewährleistet sein. Besonders die Beschlüsse innerhalb der Gemeinde treffen den Bürger viel unmittelbarer als die meisten Beschlüsse in Bundesangelegenheiten. Hier ist die Möglichkeit auch viel eher gegeben, dass der politisch interessierte Bürger zu Wort kommt und seine politischen Interessen artikulieren kann. Deshalb tragen z.B. gerade Bürgerversammlungen viel zur Pflege der politischen Kultur in unserem Lande bei. Ein Land, dessen Armee den «Bürger in Uniform» postuliert, ist darauf angewiesen, dass der Bürger seine Recht, die er letztlich auch bereit ist, mit militärischen Mitteln zu verteidi- gen, auch ausüben kann. Aus diesem Grund sollen die politischen Rechte auch auf Gemeindeebene während des Militärdienstes ausgeübt werden können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 21. September 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 21 septembre 1987 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Müller-Bachs Militärische Helikoptertransporte von Pferden Postulat Müller-Bachs Transport à l'armée de chevaux par hélicoptère
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.477
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1464-1465
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Pagina
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20 015 787
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