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9 octobre 1987
1446
Motion Allenspach
mique. Il faut notamment développer la recherche en vue de trouver les moyens phytosanitaires écologiquement admis- sibles. Lors de la sélection des plantes, il convient d'accor- der une plus grande importance au facteur de la résistance aux maladies et aux ravageurs. En outre, chaque fois que cela paraît judicieux, il faut que la recherche agronomique collabore avec l'économie privée.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit längerer Zeit steht die Frage im Raum, auf welche Art und Weise in Zukunft der Schutz landwirtschaftlicher Kultu- ren vor Schädlingen und Krankheiten erfolgen soll. In- und ausländische Ereignisse haben diese Frage zusätzlich aktualisiert. Dabei ist davon auszugehen, dass es ohne Pflanzenschutz auch in Zukunft nicht abgehen wird. Der kommende Weg dürfte darin liegen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum zu reduzieren. Gleichzeitig müssen diese Mittel weniger giftig und schnel- ler abbaubar sein als die bis heute bekannten. In den letzten Jahren konnten in dieser Richtung einige Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus ist es gelungen, biologische Metho- den zu entwickeln, beispielsweise zur Bekämpfung des Maiszünslers oder der Kirschenfliege, die Eingang in die Praxis gefunden haben. Diese Tendenz gilt es massiv zu verstärken. Hiefür sind zusätzliche Impulse nötig. Nebst den landwirtschaftlichen Versuchsanstalten ist hier auch die Pri- vatwirtschaft gefordert. Wenn immer möglich sind die Anstrengungen zu koordinieren und die vorhandenen und zweifelsfrei zusätzlich zu bewilligenden Mittel konzentriert einzusetzen.
Eine weitere Stossrichtung ergibt sich auf dem Gebiet der Pflanzenzucht. Hier haben sich in den letzten Jahren bedeu- tende Erfolge eingestellt. Leider sind neue und leistungsfä- hige Sorten oft anspruchsvoll in bezug auf den Pflanzen- schutz. Hier gilt es in Zukunft den Faktor Widerstandsfähig- keit gegen Krankheiten und Schädlinge vermehrt in den Vordergrund zu stellen. Ich bin mir bewusst, dass die vorlie- gende Motion ein schwieriges und anspruchsvolles Gebiet beschlägt. Auf der andern Seite wird die angesprochene Problematik nicht einfach mit Verboten zu lösen sein.
Zudem ist die Landwirtschaft nicht in der Lage alle, gerade in jüngster Zeit erhobenen Forderungen zu erfüllen. Die nötigen Anstrengungen verlangen ein ganzheitliches Den- ken und die Bereitschaft, ernsthaft an die Lösung dieser Probleme heranzugehen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Juni 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 juin 1987
Für einen nachhaltig erfolgreichen Pflanzenbau ist eine verstärkte landwirtschaftliche Forschung auf dem Gebiet des umweltschonenden Pflanzenschutzes notwendig.
Die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten arbeiten aller- dings bereits seit langem auf dem Gebiet des integrierten Pflanzenschutzes, der auf dem Zusammenwirken aller geeigneten Abwehrmassnahmen gegen Pflanzenschädlinge und Pflanzenkrankheiten beruht. Im integrierten Pflanzen- schutz sind vorbeugende Massnahmen, wie die Wahl wider- standsfähiger Sorten, geeignete Fruchtfolgen und richtige Saattermine wichtig. Das Studium der Epidemiologie und der Schadwirkung der wichtigen tierischen und pilzlichen Erreger ermöglicht, Bekämpfungsmassnahmen gezielt im richtigen Moment und mit angepassten Verfahren durchzu- führen. Gefördert werden an eigentlichen Bekämpfungs- massnahmen mechanische Verfahren (z. B. Bodenbearbei- tung gegen Unkräuter), biotechnische Verfahren (Schäd- lingsbekämpfung durch Fallen und durch Verwirrung mit Lockstoffen) und biologische Verfahren (neben den vom Motionär erwähnten Eiparasiten gegen Maiszünsler z. B. das Granulosevirus gegen Apfelwickler und Raubmilben als Spinnmilbenfeinde).
Die Forschungsanstalten suchen dabei auch die Zusam- menarbeit mit der Industrie, vor allem bezüglich der Produk- tion und den Vertrieb. Weiter kommt der internationalen Zusammenarbeit stets grössere Bedeutung zu. So kann
etwa die eigentliche Resistenzzucht heute nur noch im Rahmen langfristiger, gut koordinierter internationaler Pro- jekte erfolgsversprechend durchgeführt werden. An einem derartigen Programm auf dem Gebiet der Getreidezucht beteiligen sich die Forschungsanstalten Reckenholz und Changins seit Jahren. Bei der Zucht schorfresistenter Apfel- und Birnensorten werden sich die Forschungsanstalten Wädenswil und Changins an einem neuen internationalen Projekt beteiligen.
Die Pflanzenschutzforschung in der Schweiz ist auf die im Sechsten Landwirtschaftsbericht genannten Ziele einer umweltschonenden, nachhaltigen Produktion ausgerichtet. Für eine wesentliche Intensivierung dieser Arbeiten wären allerdings zusätzliche personelle und materielle Mittel erfor- derlich. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob in dieser Richtung vermehrte Anstrengungen erforderlich sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.444
Motion Allenspach Arbeitszeitbewilligungsverfahren Durée du travail. Procédure d'autorisation
Wortlaut der Motion vom 11. Juni 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, die arbeitsgesetzliche Ver- waltungsrechtspflege einer grundsätzlichen Straffung und Vereinfachung zu unterziehen und das geltende Arbeitszeit- bewilligungsverfahren durch geeignetere Kontrollmassnah- men zu ersetzen.
Texte de la motion du 11 juin 1987
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la procédure afin de la rendre d'une façon générale plus claire et plus simple et de remplacer la procédure d'autorisation en vigueur concernant la durée du travail par des mesures de contrôle plus appropriées.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, Aregger, Basler, Bonnard, Bonny, Bremi, Cincera, Coutau, Eggly-Genève, Eng, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Flubacher, Früh, Gautier, Giger, Graf, Houmard, Hunziker, Iten, Jeanneret, Künzi, Loretan, Lüchinger, Martignoni, Massy, Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Nef, Neuenschwander, Ogi, Pfund, Rüttimann, Schwarz, Spalti, Spoerry, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Weber Leo, Wellauer, Wyss, Zwingli (50)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eine neuere rechtswissenschaftliche Untersuchung kommt zum Schluss, dass sich die arbeitsgesetzliche Verwaltungs- rechtspflege durch ihr Mit- und Gegeneinander der ver- schiedenen kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften dem Zugriff des Rechtssuchenden verschliesst. Neben die- sem grundsätzlichen Aspekt bereiten jüngste Rechtspre- chungs- und Gesetzgebungstendenzen auf dem Gebiet der Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen den betroffenen Unternehmen und Vollzugsbehörden ernsthafte Schwierig- keiten:
Es müssen alljährlich allein vom Biga 3000 Gesuche und Bewilligungen publiziert werden, und unter Berücksichti-
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Motion Grassi
gung der Publikations-, Einsprache- und Beschwerdefristen vergehen vom Moment der Gesuchstellung bis zum Zeit- punkt, in dem die Bewilligung in Rechtskraft erwächst, im besten Falle annähernd drei Monate. Der Vollzug des Arbeitsgesetzes kann heute systematisch behindert werden, und die Betriebe sind unter Umständen nicht in der Lage, zu der von ihnen gewünschten ausserordentlichen Arbeitszeit zu produzieren, sich neuen Gegebenheiten anzupassen oder ihrem variablen Bestellungseingang zu entsprechen. Es liegt im wirtschaftlichen Gesamtinteresse, nicht bloss nach flexiblen Arbeitszeitmodellen, sondern auch nach ein- facheren, unbürokratischen und raschen Kontrollmechanis- men zu suchen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 septembre 1987 Der Bundesrat ist sich der Tragweite der vom Motionär aufgeworfenen Frage bewusst. Tatsächlich sind die Wirt- schaft unseres Landes im allgemeinen und die Industrie im besonderen mehr denn je darauf angewiesen, rasch vor allem auf die sich stetig verändernde Konkurrenzsituation gegenüber dem Ausland und die technologische Entwick- lung reagieren zu können. Nur wenn sie über ein grosses Mass an Beweglichkeit verfügen, können sie diesen Heraus- forderungen erfolgreich begegnen.
Das mit der arbeitsgesetzlichen Bewilligungspflicht für Schichtarbeit, Nachtarbeit usw. zusammenhängende Ver- fahren, das aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides erschwert worden ist, wirkt sich auf die Beweglichkeit der gesuchstellenden Betriebe aus. Tatsächlich dauert das Ver- fahren lange und der damit verbundene Unsicherheitsfaktor kann auch für Investitionsvorhaben ungünstige Folgen haben.
Nicht nur für die betroffenen Betriebe, sondern auch für die Vollzugsbehörden des Bundes und der Kantone bringt das Bewilligungsverfahren eine grosse Belastung mit sich. Die Verpflichtung, Arbeitszeitgesuche und -bewilligungen zu publizieren, bedeutet für die Bewilligungsbehörden erhebli- che Mehrarbeit.
Ueberdies ist zu berücksichtigen, dass die Bewilligungs- pflicht nicht für alle dem Arbeitsgesetz unterstehenden Betriebe gilt, also heute zweierlei Recht besteht. Rund 40 Betriebsarten (z. B. Spitäler, Gastbetriebe und viele mehr) können die sie interessierenden Arbeitszeitsysteme gemäss Sonderbestimmungen ohne behördliche Bewilli- gung anordnen. Daraus ergibt sich eine ungleiche Behand- lung insbesondere der industriellen Betriebe gegenüber den zu diesen rund 40 nicht-industriellen Betriebsarten gehören- den Betrieben.
Auf der anderen Seite übt die Arbeitszeitbewilligung für die Arbeitnehmer eine doppelte Schutzfunktion aus; denn sie wird nur erteilt, wenn einerseits ein Bedürfnis nachgewiesen werden kann und andererseits der nachgesuchte Stunden- plan den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Arbeits- zeitbewilligung nimmt im Rahmen der zum Schutz der Arbeitnehmer aufgestellten Vorschriften einen nicht unbe- deutenden Platz ein.
Angesichts der mit diesem System sowohl für die Betriebe wie die Bewilligungsbehörden verbundenen Nachteile ist allerdings die Frage ernsthaft zu prüfen, ob ein wirksamer Schutz der Arbeitnehmer nicht auch mit geringerem admini- strativem und zeitlichem Aufwand und ohne grosse Beein- trächtigung der betrieblichen Beweglichkeit durch andere Kontrollmassnahmen sicherzustellen wäre.
Diese Frage ist komplex. Einerseits handelt es sich um eine sehr technische Materie, und andererseits sind hier teils widerstreitende Interessen im Spiel: der Anspruch der Arbeitnehmer auf einen wirksamen Schutz steht dem Inter- esse der Betriebe an einem Verfahren gegenüber, das ihrem Bedürfnis nach Beweglichkeit entgegenkommt. Immerhin könnte man prüfen, ob diesen berechtigten Anliegen durch andere, einfachere Verfahren, z. B. eine Melde- anstelle der Bewilligungspflicht, ausgewogen Rechnung getragen wer- den kann.
Die Eidgenössische Arbeitskommission ist als Experten- kommission zurzeit mit den Vorarbeiten zu einer Teilrevision des Arbeitsgesetzes befasst. Im Rahmen dieser Vorarbeiten sollte auch die vom Motionär aufgeworfene Frage geprüft werden, ob es angezeigt sei, das Bewilligungsverfahren aufzugeben und welche andere Lösung an dessen Stelle zu setzen wäre. Die Zusammensetzung der Kommission, in der namentlich Vertreter der Sozialpartner-Organisationen sit- zen, wird sicherstellen, dass bei der Suche nach Lösungen die Standpunkte der interessierten Kreise zum Ausdruck kommen und berücksichtigt werden.
. In diesem Sinn schlägt der Bundesrat vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.464
Motion Grassi Strassenverkehr am Gotthard
Mozione Grassi Traffico stradale al San Gottardo Motion Grassi Trafic routier au Gothard
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1987
Der Bundesrat wird beauftragt, den beiden Räten gleichzei- tig mit der Botschaft über die Eisenbahn-Alpentransversale konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Missstände des Strassenverkehrs auf der N 2 im Gebiet der nördlichen und südlichen Zufahrtsrampe sowie im Gotthardtunnel beseitigt werden sollen.
Im Hinblick darauf, dass
die zweite Gotthard-Tunnelröhre in absehbarer Zeit nicht gebaut wird,
dem Schutz der Umwelt vor Luftverschmutzung und Lärmbelästigung Priorität zukommt,
der Bevölkerung jener Gebiete nicht zugemutet werden kann, weiterhin übermässige Verschmutzungen und Belästi- gungen zu ertragen,
die Benutzer der Autobahn anderseits das Recht haben, in angemessenem Tempo zu fahren,
müssen die Lösungsvorschläge insbesondere die folgenden Massnahmen einbeziehen:
die Wiedereinführung der Pendelzüge für den Transport der Autos, insbesondere der Lastwagen, durch den Gott- hard-Eisenbahntunnel;
technische Verbesserungen im jetzigen Eisenbahntunnel, um den Transport per Eisenbahn attraktiver zu gestalten; 3. die Möglichkeit, im bereits bestehenden Sicherheitsstol- len eine Fahrbahn für Personenwagen und/oder Lastzüge einzubauen;
die begrenzte Benutzung des Sicherheitsstollens bei aus- serordentlich starkem Verkehr.
Testo della mozione del 17 giugno 1987
Il Consiglio federale e incaricato di sottoporre alle camere, contemporaneamente al messaggio sulla trasversale ferro- viaria alpina, delle proposte concrete per eliminare gli inconvenienti del traffico stradale sulla N 2 alle rampe di accesso nord e sud e nella galleria del San Gottardo. Tenuto conto
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Allenspach Arbeitszeitbewilligungsverfahren Motion Allenspach Durée du travail. Procédure d'autorisation
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.444
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1446-1447
Page
Pagina
Ref. No
20 015 766
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