Motion Eisenring
1444
N
9 octobre 1987
wurde letztmals 1981 anlässlich der Totalrevision der Chauf- feurverordnung (ARV) von 50 auf 48 Stunden herabgesetzt. In der Zwischenzeit ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer, die dem Arbeitszeitgesetz (AZG) unterste- hen, um 2 Stunden auf 42 Stunden gesenkt worden. Die Reduktion der Höchstarbeitszeit gemäss AZG vermag jedoch eine Herabsetzung der Höchstarbeitszeit für Berufs- chauffeure allein nicht zu rechtfertigen. Wie dies Artikel 56 Absatz 1 SVG vorsieht, ist der Arbeitszeitvergleich auch noch mit anderen gesetzlichen Regelungen vorzunehmen. Namentlich ein Vergleich mit der Arbeitszeitregelung gemäss Arbeitsgesetz ist unerlässlich. Schliesslich drängt es sich auf, die Frage einer Arbeitszeit-Reduktion für Berufs- chauffeure auch im Lichte der hängigen Volksinitiative zur Herabsetzung der Arbeitszeit zu untersuchen und zu gege- bener Zeit die Stellungnahmen der Sozialpartner einzu- holen.
Nach Artikel 56 Absatz 1 SVG fällt die Festlegung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit für Berufschauffeure in den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates. Motionen, die den Bundesrat in diesem Bereich zu einem Tun oder Unterlassen verpflichten wollen, sind daher auch nach Ansicht verschiedener Staatsrechtslehrer unechte Motionen, mithin Postulate (vgl. Votum SR Aubert in der Sondersession vom Februar 1985). Die Frage einer Herab- setzung der Höchstarbeitszeit für Berufschauffeure wird geprüft, so dass die Motion als Postulat entgegengenom- men werden kann.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.473
Motion Eisenring Raumplanung und Kleingärten Jardins familiaux et aménagement du territoire
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, die Raumplanungsgesetz- gebung dahingehend zu ergänzen, dass künftig die Errich- tung von sogenannten Schrebergärten auch in den mit einem Bauverbot bzw. mit erheblichen Auflagen belegten Grundstücken in einem angemessenen Umfang möglich ist.
Texte de la motion du 17 juin 1987
Le Conseil fédéral est chargé de compléter la législation sur l'aménagement du territoire de telle sorte qu'il soit possible à l'avenir d'aménager un nombre raisonnable de jardins familiaux sur des terrains où la construction est interdite ou subordonnée à des charges strictes.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Als der aus Süddeutschland stammende Mediziner Dr. Schreber im letzten Jahrhundert erstmals in das indu- striell aufstrebende Berlin kam, sorgte er sich bald um die gesundheitliche Verfassung der industriellen Arbeitnehmer und entschied sich bald einmal dahin, es seien diesen Arbeitnehmern und ihren Familien möglichst nahe bei den Arbeits- und Wohnstätten auch Erholungsräume zur Gestal- tung nach eigenen Vorstellungen zu vermitteln und zur Verfügung zu stellen. Das war die Geburtsstunde der Schre- bergärten. Um solche Kleingärten bemühen sich seit Jahr- zehnten auch zahlreiche Vereine unseres Landes.
Die Aufgaben solcher Schrebergärten mögen sich durch die veränderte Industriewelt, den kleineren Mühen des Arbeits- platzes, der Verkürzung der Arbeitszeit sowie der Gewäh- rung von Ferien zum Teil gewandelt haben. Doch haben die Schrebergärten im Alltag sicher und vor allem für die in Städten wohnende Bevölkerung auch heute noch eine grosse, im allgemeinen sogar noch eine wachsende Bedeu- tung. Soweit in der Schweiz Schrebergarten vorhanden sind, befinden sich diese in der Regel in der Nähe von Agglomerationen und sind leicht, in Zürich zum Teil sogar mit den städtischen Verkehrsbetrieben erreichbar. Die Schrebergärten dienen hierbei nicht allein dem Anbau von Früchten und Gemüse sowie Blumen für den eigenen Bedarf, sondern ermöglichen ganz generell den unbe- schwerten Aufenthalt in der Natur. Namentlich für Familien mit Kindern liegen hier Quellen zu einer echten inneren Bereicherung und zur Pflege einer, wenn sich auch im kleinen Rahmen haltenden Naturverbundenheit.
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Das Problem besteht nun aber darin, dass jüngere Familien kaum oder dann erst nach langen Wartefristen überhaupt an solche Kleingärten herankommen. Die Wartelisten bei den entsprechenden Vereinen und bei Körperschaften mit geeigneten Gartenflächen sind oft so lange, dass sich Inter- essenten schon gar nicht mehr melden, sondern resignie- ren. Durch die Raumplanungsgesetzgebung sind - sollen neue Kleingärten geschaffen werden - für solche Entwick- lungen zusätzliche, oft praktisch gar nicht mehr überwind- bare Schwierigkeiten entstanden. Bei aller Würdigung der Erfordernisse eines ausreichenden Schutzes der Landschaft sollte man indessen berechtigte Wünsche des Menschen nicht einfach übergehen oder bagatellisieren. In der Regel bleiben doch auch Kleingärten Grünfläche, selbst wenn man - wohl der wesentliche Einwand - geltend machen dürfte, dass auf Kleingärtenarealen meist auch Kleinbauten errich- tet werden (Remisen usw.) und sich auch Fragen der Rein- haltung (Gewässerschutz) und der Zufahrten ergeben. Es sind das heute aber alles Probleme, die zu lösen bzw. überwindbar sind, ohne dass andere berechtigte Schutzin- teressen hinangestellt werden müssten. Der gesunde Men- schenverstand und die Technik in Einklang zu bringen, dürfte nicht unmöglich sein.
Man wird die Vor- und Nachteile von diesbezüglichen Son- derregelungen in der Gesetzgebung sehr ernsthaft und vor allem unter dem Gesichtspunkt des Lebensraumes des Men- schen zu würdigen haben. Der Bundesrat wird daher einge- laden, die Frage einer entsprechenden Anpassung der Gesetzgebung zu prüfen und dem Parlament Antrag zu stellen und dies innerhalb eines zeitlichen Rahmens, damit die Kinder der derzeit an Schrebergärten interessierten Familien nicht auch schon wieder das AHV-Alter erreicht haben werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 août 1987
Die Motion verlangt eine Ergänzung des RPG in dem Sinn, dass die Errichtung von Kleingärten auch im Nichtbau- gebiet ermöglicht wird.
Sogenannte Schrebergärten machen die Bereitstellung einer gewissen Infrastruktur erforderlich. Sie zeitigen, vor allem in jenen Fällen, in denen sie abseits des Siedlungsge- bietes zu liegen kommen, erhebliche Auswirkungen auf Erschliessung und Umwelt. Darüberhinaus dienen sie zum Teil nicht nur der Hobbygärtnerei, sondern übernehmen mit ihren - betrieblich oft nicht notwendigen - Garten- und Gerätehäuschen die Funktion von Wochenendparks.
Das Bedürfnis nach Schrebergärten ist nicht von der Hand zu weisen. Dem Anliegen des Motionärs kann jedoch bereits mit der geltenden Gesetzgebung Rechnung getragen wer- den: Gestützt auf Artikel 18 Absatz 1 RPG können die Kan- tone für die Errichtung von Kleingartenanlagen spezielle Zonen vorsehen. Von dieser Möglicheit hat beispielsweise der Kanton Bern Gebrauch gemacht (vgl. Artikel 78 BauG- BE).
Der Weg über die Nutzungsplanung ist dem vom Motionär
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Motion Wanner
vorgeschlagenen Weg vorzuziehen, würde letzterer doch unzweifelhaft einer weiteren Zersiedlung des Landes Vor- schub leisten und die Verwirklichung des eine zweckmäs- sige Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedlung des Landes gebietenden Verfassungsauftrages (Artikel 22quater Absatz 1 BV) unnötig erschweren.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.454
Motion Basler Preisdifferenzierung zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff Différenciation des droits de douane sur les carburants
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1987
Der Bundesrat wird beauftragt, den Bundesbeschluss über die Differenzierung des Treibstoffzolles (SR 632.112.75) zu revidieren, so dass möglichst rasch eine Verdoppelung der Preisdifferenzierung zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff von heute 8 auf 16 Rappen in Kraft gesetzt werden kann.
Texte de la motion du 16 juin 1987
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de l'arrêté fédéral concernant la différenciation des droits de douane sur les carburants (RS 632.112.75), de façon que soit rapidement doublée (de 8 à 16 centimes) la différence de prix entre essence avec plomb et essence sans plomb.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Bühler-Tschap- pina, Geissbühler, Graf, Hari, Künzi, Lüchinger, Martignoni, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Nebiker, Reichling, Rutishauser, Rüttimann, Schnyder-Bern, Uhlmann, Wellauer (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Da die im Bericht «Luftreinhalte-Konzept» festgelegten luft- hygienischen Ziele mit den bisher beschlossenen Massnah- men nicht erreicht werden können, drängen sich weitere, rasch greifende Massnahmen auf.
Bei der Erhöhung der Preisdifferenzierung handelt es sich um eine Massnahme, die der Bundesrat rasch in Kraft setzen kann. Die bisherige Erfahrung mit der Preisdifferenzierung hat gezeigt, dass Preissignale eine gewisse Höhe haben müssen, um Lenkungsfunktion zu übernehmen. Heute könnten über die Hälfte aller Automobilisten bleifrei tanken; es tut dies aber noch kein Viertel.
Die Vergrösserung der Preisdifferenzierung schafft zudem Anreize für ein rascheres Umsteigen auf Katalysatorautos. Sie ist somit aus Gründen des Umweltschutzes und der Lufthygiene sehr zu begrüssen.
Die Massnahme ist zudem für den Bund und die Wirtschaft kostenneutral, erhöht weder die Staatsquote noch den
Lebenskostenindex und eliminiert sich erst noch selbst, wenn voll auf bleifreien Treibstoff umgestellt sein wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 19. August 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1987
Mit Bundesbeschluss vom 22. März 1985 wurde in der Zoll- belastung zwischen verbleitem und unverbleitem Benzin eine Differenzierung von 8 Rappen pro Liter geschaffen. An der Tanksäule wirkt sich heute diese Massnahme durch eine Preisdifferenz zwischen den beiden Benzinqualitäten von 5 bis 6 Rappen pro Liter aus.
Am 19. Februar 1987 reichte die Kommission für Gesundheit und Umwelt des Nationalrates eine Motion Luftreinhaltung/ Zusätzliche Massnahmen (zu 86.047) ein. Sie beauftragte den Bundesrat, so rasch als möglich ein zusätzliches Mass- nahmenpaket vorzulegen. Darin wird u. a. auch eine grös- sere Preisdifferenz zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff gefordert. Der Nationalrat hat die Motion in der Frühjahrs- und der Ständerat in der Sommersession über- wiesen. Der Bundesrat hat hierzu die erforderlichen Abklä- rungen bereits eingeleitet.
Mit der vorliegenden Motion wird das gleiche Ziel verfolgt wie mit derjenigen der Kommission für Gesundheit und Umwelt. Im besonderen wird eine Verdoppelung der bisheri- gen Zollbegünstigung für unverbleites Benzin verlangt. Wie sich aber eine solche Differenzierung in der Praxis auswir- ken wird, ist zurzeit noch ungewiss. Die entsprechenden Ermittlungen sind im Gange.
Sofern aufgrund der laufenden Abklärungen eine Verminde- rung der Umweltbelastung erwartet werden kann, beabsich- tigt der Bundesrat, dem Parlament eine grössere Differen- zierung in der Zollbelastung zwischen verbleitem und unver- bleitem Benzin vorzuschlagen. Es wird dann Aufgabe der Eidgenössischen Räte sein, das Ausmass der Zollbegünsti- gung für unverbleites Benzin neu festzulegen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter diesen Umständen im jetzigen Moment die verpflichtende Festle- gung der Differenz in der Zollbelastung bzw. im Preis bei verbleitem und unverbleitem Benzin verfrüht wäre und den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament in unzweckmässiger Weise einschränken würde.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bunderat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.996
Motion Wanner Agrarforschung Recherche agronomique
Wortlaut der Motion vom 2. Dezember 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Agrarfor- schung zusätzliche Massnahmen einzuleiten. Dabei ist ins- besondere die Forschung nach umweltverträglichen Pflan- zenschutzmassnahmen zu verstärken. Bei der Pflanzen- zucht ist der Faktor Widerstandsfähigkeit gegen Krankhei- ten und Schädlinge vermehrt zu gewichten. Zudem ist dort, wo dies als sinnvoll erscheint, die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zu suchen.
Texte de la motion du 2 décembre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de préparer l'introduction de nouvelles mesures dans le domaine de la recherche agrono-
49-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Eisenring Raumplanung und Kleingärten Motion Eisenring Jardins familiaux et aménagement du territoire
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Dans
In
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.473
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Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
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Data
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1444-1445
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20 015 763
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