Motion Dirren
1441
erstatten und zusätzliche Massnahmen vorzuschlagen. Die Ausarbeitung eines gesonderten Berichtes drängt sich vor- erst nicht auf. Da sich die Stossrichtung der Motion jedoch mit den Absichten des Bundesrates deckt, ist er bereit, den Vorstoss in Form eines Postulates entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Müller-Meilen: Meine Motion zur Verbesserung des Einver- nehmens zwischen den Sprachregionen ist seinerzeit von 90 Ratsmitgliedern aller Fraktionen und Sprachregionen unterzeichnet worden, was wohl zeigt, dass es sich um ein aktuelles und gewichtiges Anliegen handelt.
Man kann sich fragen, ob man sich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklären soll, nachdem die Motion von einer Mehrheit des Rates getragen wird. Ich habe es getan, weil es mir in erster Linie um die Sache geht und der Bundesrat ausdrücklich versichert hat, dass er im Zusammenhang mit der Revision des Sprachenartikels auch die aufgeworfenen Probleme des Einvernehmens und der Mundartwelle behandeln wolle. Nächste Woche wird zudem auf Schloss Lenzburg eine Tagung mit der SRG stattfinden, an der die Mundartprobleme als Verständigungsprobleme auch drankommen. Ich hoffe, dass die SRG die Besorgnis des Parlamentes über die Auswirkungen der Mundartwelle auf das gegenseitige Einvernehmen zur Kenntnis nimmt und ernsthaft nach Korrekturen sucht.
Ein weiterer Gedanke zur Förderung des Einvernehmens im Jubiläumsjahr 1991 ist mit der Aktion «Begegnung» lanciert worden. Diese soll in diesem Zusammenhang hier auch angeführt werden.
Ich vertraue auf Herrn Bundesrat Cotti, dass die Umwand- lung in ein Postulat der Ernsthaftigkeit keinen Abbruch tun wird, mit der der Bundesrat und die Bundesverwaltung den Vorstoss behandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.397
Motion Dirren Jugend und Sport. Revision des Bundesgesetzes Loi encourageant la gymnastique et les sports. Révision
Wortlaut der Motion vom 20. März 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Teilre- vision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport vom 17. März 1972 und die einschlägigen Verord- nungen vorzulegen.
Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes und Artikel 15 der Verord- nung zum BG über die Förderung von Turnen und Sport vom 26. Juni 1972 sind zu ändern und die Herabsetzung des Minimalalters von bisher 14 auf 12 Jahre festzulegen. Des weiteren ist die gesamte Entschädigungsfrage der Leiter, der Bundesbeiträge, der Kursgelder usw. zu prüfen und dem heutigen Stand anzupassen.
Texte de la motion du 20 mars 1987
Le Conseil fédéral est prié de présenter au Parlement une révision partielle de la loi fédérale du 17 mars 1972 encoura- geant la gymnastique et les sports et des ordonnances y relatives.
L'article 7, alinéa 1, de la loi susmentionnée ainsi que l'arti-
cle 15 de l'ordonnance du 26 juin 1972 seront modifiés de manière à ramener l'âge minimum requis de 14 à 12 ans. En outre, les indemnités des moniteurs et des participants, les contributions de la Confédération, etc., seront réexaminées et adaptées aux conditions actuelles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Camenzind, de Chastonay, Cotti, Darbellay, Engler, Fischer-Sursee, Hess, Humbel, Ogi, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnyder-Bern, Sei- ler, Vannay, Ziegler (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Förderung von Turnen und Sport ist gemäss dem Zweckartikel des eingangs erwähnten Gesetzes im Interesse der Entwicklung der Jugend, der Volksgesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen. Es ist Sache des Bundes, den freiwilligen, ergänzenden Turn- und Sportunterricht zu fördern, die Kantone für den ausreichen- den Schulsport verantwortlich zu machen und den Verbän- den die aktiv Sporttreibenden nach dem 20. Altersjahr zu überlassen. Alle Verantwortlichen dieser drei Stufen teilen sich heute in der Aus- und Fortbildung der Leiter und Aktiven und übernehmen deren Entschädigung. Der Bund zeichnet grundsätzlich verantwortlich für die Leitung und Finanzierung der Institution Jugend und Sport, und die Kantone werden aufgrund ihrer Finanzkraft zur Kostenbetei- ligung herangezogen.
Heute stellen Turnlehrer in den Schulen sowie verantwortli- che Jugend- und Sportleiter immer wieder fest, dass die technischen, taktischen Grundlagen für einen späteren Brei- ten- oder Spitzensport bereits in den frühen Jugendjahren erworben werden müssten. Dafür reicht der wöchentliche dreistündige obligatorische Schulturnunterricht nicht aus. Daraus entwickelt sich die Forderung, dass Jugendliche heute bereits mit 12 statt wie bisher mit 14 Jahren von der Organisation J + S erfasst werden müssen. Das längere Verweilen in der gleichen Struktur J + S würde sich sicher nur vorteilhaft auf die Jugendlichen auswirken.
Die Herabsetzung des Eintrittsalters auf 12 Jahre würde ungefähr Mehrkosten von etwa 20 Millionen Franken verur- sachen. Dies scheint mir jedoch bezogen auf den Zweckarti- kel und andere vergleichbare Zahlen im Sozialbereich als Präventivmassnahme durchaus gerechtfertigt. Zurzeit läuft im Kanton Zürich ein Versuch, Jugendliche bereits ab 12 Jahren den Jugend- und Sporttreibenden von 14 bis 20 Jahren gleichzustellen. Dadurch können diese an J + S Fachkursen und Sportlagern teilnehmen, und der Kanton übernimmt die Mehrkosten. Die Sportorganisationen begrüssen anscheinend dieses Vorgehen. Im Kanton Bern werden ähnliche Bestrebungen geprüft. Ebenfalls halten neueste Untersuchungen fest, dass Sport für Jugendliche heute die sinnvollste Freizeitbeschäftigung ist und einen massgeblichen Beitrag zur Gesamterziehung und zum Gesundheitsverhalten leistet. Es wird für finanzmittelstarke und vor allem finanzschwache Kantone jedoch nicht mög- lich sein, ähnliche Vorkehren zu treffen. J + S ist und bleibt Sache des Bundes, und deshalb ist das J + S Alter neu auf 12 bis 20 Jahre festzulegen. Gleichzeitig sind auch neue Disziplinen eingehend zu prüfen und in die Liste aufzu- nehmen.
Die J + S Leiter arbeiten zum Grossteil ehrenamtlich. Die gesamte Entschädigungsfrage ist neu zu überprüfen, und die Ansätze der finanziellen Leistungen und Kursgelder sind den heutigen Verhältnissen anzupassen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1987
Die Motion beinhaltet zwei Schwerpunkte, die differenziert zu beurteilen sind. Einerseits wird die gesamte Entschädi- gungsfrage angesprochen, andererseits wird eine Herabset- zung des Minimalalters von 14 auf 12 Jahre beantragt.
N 9 octobre 1987
1442
Motion Mauch
1972 geschaffen. Damit diese Institution zeit- und zukunfts- gerecht bleiben kann, muss Jugend + Sport der laufenden Entwicklung angepasst werden. Die Grundstrukturen von 1972 bleiben aber gültig. Das zuständige Bundesamt arbei- tet gegenwärtig mit den Kantonen und Verbänden als Part- nern an Konzepten der Jugend-, Leiter- und Kaderausbil- dung für das nächste Jahrzehnt. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass entsprechend dem Antrag der Motion eine Anpassung an die Entwicklung geprüft wird. Diese könnte als Alternativen enthalten: ein erhöhtes Angebot des Bundes im Sinne einer qualitativen Verbesserung der Aus- bildung und die schrittweise Einführung neuer Sportfächer oder nach Möglichkeit eine zeitgemässe Anpassung der Entschädigungsansätze an die Teuerung. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Gestützt auf diese klare Differenzierung der Zuständigkeit und weil im gegenwärtigen Zeitpunkt die Schaffung der notwendigen finanziellen, personellen und organisatori- schen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, vertritt der Bundesrat die Auffassung, unter den heutigen Vorausset- zungen Jugend + Sport in der bisherigen Altersstruktur zu belassen, und beantragt deshalb die Ablehnung des An- trages.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Entschädigungsfrage: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Herabsetzung des Minimalalters: Der Bundesrat bean- tragt, die Motion abzulehnen.
Dirren: Bezüglich der Motion «Jugend und Sport. Revision des Bundesgesetzes» bin ich mit dem Bundesrat einverstan- den, wenn er schreibt, dass «Jugend und Sport» zeit- und zukunftsgerecht bleiben kann. «Jugend und Sport» muss aber den laufenden Entwicklungen angepasst werden. Ich erwähne hier die qualitative Verbesserung der Ausbildung, die schrittweise Einführung von neuen Sportfächern und die Revision der Entschädigungsfrage.
Den ersten Punkt der Motion will der Bundesrat als Postulat entgegennehmen. Angesichts der Vorarbeiten, die bereits im Gange sind, bin ich damit einverstanden.
Den zweiten Punkt der Motion lehnt der Bundesrat ab. Er betrifft die Herabsetzung des Teilnehmeralters von bisher 14 auf 12 Jahre. Wir wissen, dass heute den Jugendlichen bereits bedeutend früher die technischen und taktischen Grundlagen für den späteren Breiten- und Spitzensport bei- gebracht werden. Zurzeit, Herr Bundesrat, laufen in den Kantonen Zürich und Bern Versuche, dieses Alter auf 10 Jahre herabzusetzen.
Ich kann mich mit Ihrem Antrag auf Ablehnung der Motion einverstanden erklären, wenn Sie bereit sind, nach genauer Analyse der Versuche in den Kantonen Zürich und Bern dieses und alle anderen aufgeworfenen Probleme in einen künftigen Revisionsvorschlag miteinzubeziehen.
Punkt - 1er point Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Punkt - 2e point Abgelehnt - Rejeté
87.354
Motion Mauch Luftbelastung aus dem Strassenverkehr. Weitere Begrenzung Pollution atmosphérique imputable au trafic routier. Renforcement des mesures de lutte
Wortlaut der Motion vom 18. März 1987
Das Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates macht deutlich, dass weitere, strenge Massnahmen zur Reduktion der Schadstoff-Emissionen aus dem Strassenverkehr dringend nötig sind.
Der Bundesrat wird daher gebeten, die folgenden Massnah- men rasch zu beschliessen:
Verschärfung der Abgasvorschriften für Dieselfahrzeuge (schwere Motorwagen) in dem Sinn, dass ein Stufenplan vorgelegt wird, welcher gewährleistet, dass bis spätestens 1995 die Grenzwerte für den Schwerverkehr den Standard der Grenzwerte für die übrigen Motorfahrzeuge erreichen. 2. Verschärfung der Emissionsvorschriften für Motorräder (2. Stufe) und Verzicht auf die Unterscheidung der Vor- schriften für 2-Takt- und 4-Takt-Motoren spätestens auf den 1. Oktober 1990.
Ausdehnung der jährlichen Abgaswartungspflicht auf den Schwerverkehr, auf Diesel-Personenwagen, Motorräder und Mofas.
Vorschriften über die Reduktion der Treibstoffverluste durch Verdampfen beim Transport, beim Abfüllen und im Stand.
Texte de la motion du 18 mars 1987
Le rapport «Stratégie de lutte contre la pollution de l'air» publié par le Conseil fédéral montre bien qu'il est urgent de prendre de nouvelles et sévères mesures pour réduire les émissions polluantes imputables au trafic routier.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de décider rapidement les mesures suivantes:
Rendre plus sévères les prescriptions concernant les gaz d'échappement des véhicules à moteur Diesel (véhicules à moteur lourds) au moyen d'un plan garantissant que les poids lourds atteindront par étapes, d'ici à 1995 au plus tard, le niveau des valeurs limites imposées aux autres véhicules à moteur.
Rendre plus sévères les prescriptions concernant les émissions des motocycles (2e étape) et renoncer, au plus tard à partir du 1er octobre 1990, à faire une distinction entre moteurs à deux temps et à quatre temps.
Etendre aux poids lourds, aux voitures Diesel, aux moto- cycles et aux cyclomoteurs l'obligation du contrôle annuel des gaz d'échappement.
Edicter des prescriptions concernant la réduction des pertes de carburant par évaporation lors du transport, du remplissage et à l'arrêt.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Borel, Braunschweig, Chopard, Deneys, Fankhau- ser, Fehr, Friedli, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solo- thurn, Leuenberger Moritz, Meizoz, Morf, Neukomm, Ott, Pitteloud, Reimann, Renschler, Rubi, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Weber-Arbon, Zehnder (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates macht deutlich, dass weitere strenge Massnahmen zur Reduktion der Schadstoff-Emissionen auch aus dem Strassenverkehr drin- gend nötig sind.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Dirren Jugend und Sport. Revision des Bundesgesetzes Motion Dirren Loi encourageant la gymnastique et les sports. Révision
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.397
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1441-1442
Page
Pagina
Ref. No
20 015 760
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