Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1388
N 8 octobre 1987
Dreizehnte Sitzung - Treizième séance
Donnerstag, 8. Oktober 1987, Vormittag Jeudi 8 octobre 1987, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Cevey
87.017
Militärische Bauten und Landerwerb Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1385 hiervor - Voir page 1385 ci-devant
Oester: Die LdU-/EVP-Fraktion stimmt den vom Bundesrat anbegehrten Verpflichtungskrediten gemäss Baubotschaft 1987 ohne Gegenstimme zu. Unsere Fraktion nimmt auch zustimmend Kenntnis davon, dass in der militärischen Bau- planung denjenigen Objekten erste Priorität zukommt, die unmittelbar zur Steigerung der Kampfkraft unserer Armee beitragen. Der gegenüber der Baubotschaft 1986 verdop- pelte Kredit für Geländeverstärkungen, der Kredit für ein geschütztes Militärspital Nottwil und derjenige für die Sanie- rung eines grossen Parkgutes auf dem Waffenplatz Drognens geben uns dagegen Anlass zu drei grundsätzli- chen Bemerkungen:
Weil wir es der Sache zuliebe für unerlässlich halten, fordern wir deshalb, dass in der neuen Arbeitsgruppe auch Aerzte oder andere Sachkundige Einsitz nehmen können, die das heutige Konzept, namentlich dessen organisatorische Grundlagen, radikal in Frage stellen. Denn eine weitere Planungspleite bei den Militärspitälern können wir uns nicht leisten. Nottwil als wohlbegründete Ausnahme findet hinge- gen unsere Unterstützung.
Das diesjährige Bauprogramm führt bei einer grundsätzli- chen Würdigung zur Frage nach dem Stellenwert der Gelän- deverstärkungen in der mittelfristigen Investitionsplanung des EMD und damit auch zur Frage nach der Zukunft der Festungen. Wir begrüssen es, dass die Armeeführung diese Fragen zurzeit vertieft studiert, insbesondere unter dem Blickwinkel des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses. Die Antwor- ten, die ich auf meine diesbezüglichen Fragen in der Militär- kommission erhalten habe, lassen erkennen, dass in diesem wichtigen Bereich unserer Sicherheitspolitik neuen Erkenntnissen Rechnung getragen werden soll.
Zur Diskussion innerhalb der Militärkommission über die Pachtgüter auf verschiedenen Waffenplätzen nehmen wir kurz wie folgt Stellung:
Sicher ist es eher ungewöhnlich, dass in einem militärischen Bauprogramm ein grösserer Kredit für die Sanierung eines
Gutsbetriebes figuriert. Man muss indessen davon ausge- hen, dass Landwirtschaft und Militär auf den Waffenplätzen eine Art Symbiose bilden. Die Erhaltung der Landschaft setzt eine fachgerechte Bewirtschaftung des Zwischenge- ländes voraus. Das ist gleichzeitig sinnvolle Landschafts- pflege. Aber ohne Erneuerung der landwirtschaftlichen Gebäude und Betriebseinrichtungen könnten die fraglichen Gutsbetriebe nicht mehr arbeiten; das würde bedeuten, dass Bauernfamilien eine gute Existenzgrundlage verlören. Es geht also nicht nur um ein Stück Landschaftspflege und Umweltschutz, sondern auch um die Anerkennung einer sozialen Verpflichtung des Bundes. Andere Lösungen wären übrigens - wie uns Kollege Uhlmann vorgerechnet hat - teurer. Deshalb stimmen wir auch Objekt 136 (Erneue- rung eines Pachtgutes auf dem Waffenplatz Drognens) zu. Im übrigen gibt die LdU/EVP-Fraktion der bestimmten Erwartung Ausdruck, dass auch im Rahmen künftiger Bau- botschaften den Umweltschutzmassnahmen - wie im dies- jährigen Programm - grosse Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Stappung: Mit dieser Vorlage werden Verpflichtungskredite in der Höhe von total 414 Millionen Franken beantragt. Es handelt sich um ein jährlich wiederkehrendes Geschäft. Was ändert, sind die Projekte und die Summe der Verpflich- tungskredite.
Wenn darauf hingewiesen wurde, dass der Aufwand für Bauvorhaben in der zu Ende gehenden Legislaturperiode, gemessen an den Gesamtinvestitionen des EMD im Ver- gleich zu den vorangegangenen Legislaturperioden um 5 Prozent geringer war, so sagt dies nichts aus. Tatsache bleibt, dass Rüstung und militärische Bauten in vier Jahren zusammen Milliardensummen verschlingen. Ich sage Ihnen das im Hinblick auf den Ausbauschritt der Periode 1988 bis 1991, mit dem 11 Milliarden für Rüstungsausgaben vorgese- hen sind. Wir können auch beim EMD masshalten, ohne die Landesverteidigung zu beeinträchtigen.
Die einzelnen Vorhaben sind von den Kommissionsspre- chern erläutert worden. Es gibt in der Vorlage einige Pro- jekte, die im Betrieb extrem umweltbelastend sein können. Ich verweise auf die Schiessanlage im Sand bei Bern, die Pistenerweiterungen bzw. - ergänzungen auf Militärflugplät- zen sowie die Abfallverbrennung in Thun.
Wir erwarten, dass seitens des EMD wirklich alles vorge- kehrt wird, damit keine zusätzlichen Emissionen entstehen. Die Bevölkerung der Gemeinde Meiringen hat bereits dies- bezügliche Bedenken angemeldet. Heute ist es nicht mehr so, dass das EMD seine Bauten nach freiem Ermessen plazieren kann. Es ist verständlich, wenn die Gemeinden verlangen, frühzeitig konsultiert und umfassend über Bau- vorhaben des EMD orientiert zu werden.
Ihren Wünschen und Begehren sollte weitgehendst Rech- nung getragen werden. Ich sage das nicht einfach so. Vor einigen Tagen haben die Mitglieder der Militärkommission die Kopie des Briefes einer Gemeinde an den Stab der Gruppe für Ausbildung im Zusammenhang mit der Erweite- rung eines Waffenplatzes erhalten, wo offenbar Friktionen mit der Ortsplanung bestehen.
Mit den militärischen Bauten erhalten die Gemeinden in der Regel zusätzliche Infrastrukturaufgaben, aber auch Immis- sionen, jedoch in der Regel keine Arbeitsplätze.
In der Botschaft wird wohl darauf hingewiesen, dass die zuständigen Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemein- den jeweils für die Projektbearbeitung beigezogen würden. Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass das nicht genügt, dass in Zukunft vor der Realisierung emissionsträchtiger Bauvorhaben das EMD Umweltverträglichkeitsgutachten (UVP) einholen sollte.
In diesem Sinne und unter Beachtung meiner Ausführungen stimmt die sozialdemokratische Fraktion dieser Vorlage zu.
Loretan: Herr Präsident, ich danke Ihnen für diese Klarstel- lung! Ich habe keineswegs die Absicht, noch kurz vor den Wahlen die Liste oder die Farbe zu wechseln, weder auf Rot noch auf Grün.
Militärische Bauten und Landerwerb
1389
Die freisinnig-demokratische Fraktion ist für Eintreten auf das Bautenprogramm 87 und befürwortet die Anträge von Kommission und Bundesrat.
Die FDP-Fraktion hat bei der Behandlung der beiden letzten Baubotschaften 1985 und 1986 anteilmässig mehr Mittel für die eigentlichen Geländeverstärkungsbauten, d. h. für Sperrstellungen und Sprengobjekte, für Bauten der Festungsartillerie und für Bauten zum Schutze des Wehr- manns gefordert. Im nunmehr vorliegenden Programm figu- rieren diese Geländeverstärkungsbauten mit insgesamt 132 Millionen Franken.
Es ist richtig, die Prioritäten hier zu setzen, bei der Verstär- kung der Kampfkraft, zumal der Anteil der Baukredite an den gesamten militärischen Investitionen in der nun zu Ende gehenden Legislatur - identisch mit dem Ausbauschritt 1984 bis 1987 - lediglich 15 Prozent betrug. Immerhin ist zu diesen 132 Millionen Franken zu bemerken, dass weniger als 50 Prozent für die eigentlichen Kampfbauten vorgesehen sind. Der grössere Teil dieses Betrags dient der Führungsin- frastruktur. Hier das Gleichgewicht zu finden, ist nicht ein- fach. Es ist wohl besser, diese Details dem Bundesrat, dem Chef des EMD und dem Generalstabschef zu überlassen. Wir warnen indessen davor, auf dem Gebiet der Führungsin- frastruktur in Perfektionismus zu machen.
Ich komme zum Objekt 121, Geschütztes Militärspital in Nottwil. Trotz Zweifeln am Programm für die geschützten Militärspitäler, wie sie hier schon mehrfach, auch in der Vergangenheit, zum Ausdruck gebracht worden sind, macht die freisinnig-demokratische Fraktion im vorliegenden Fall keine Opposition, obschon der im Zusammenhang mit dem Bautenprogramm 1986 versprochene Bericht des EMD der Kommission nicht vorlag.
In den Kommissionsberatungen wurde von unserer Seite zum Ausnahmefall Nottwil der Wunsch geäussert, man möge bei der weiteren Projektierung und bei der Ausfüh- rung die sich aus der Kombination mit einem Paraplegiker- Zentrum und mit Ausbildungsbauten des Schweizerischen Roten Kreuzes ergebenden Synergieeffekte noch besser ausnützen, insbesondere auch bei den Honoraren.
Die FDP-Fraktion erwartet, dass man von seiten des Militär- departementes und des Amtes für Bundesbauten auf wei- tere Rationalisierungen, auch beim Betrieb, drängt. In dieser Hinsicht ist der vom Armee-Apotheker unter dem Datum vom 25. August 1987 dem Präsidenten unserer Kommission abgelieferte Bericht etwas enttäuschend. Es werden wohl einige realisierte Einsparungsmöglichkeiten am Bauvorha- ben aufgezählt, dann wird aber unter Ziffer 3.2 vermerkt, dass «ohne Substanzverlust .... keine wesentlichen Einspa- rungen mehr möglich» seien.
Wir sind der Meinung, dass sich der zivile Partner bei der Tragung gemeinsamer Kosten ruhig sehr grosszügig zeigen darf, wenn er schon die Chance hat, ein Grossprojekt zusammen mit dem Bund realisieren zu können. Dies an die Adresse der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung.
Eine ähnliche Stellungnahme erfolgte von unserer Seite im Ständerat am 12. Juni 1987 durch Herrn Ständerat Jagmetti. Er erklärte folgendes: «Eine solche Zusammenarbeit kann sich als zweckmässig erweisen. Mit einem solchen militäri- schen Projekt wird aber das zivile Projekt gleichsam vom Bund sanktioniert. Dieses zivile Projekt ist nicht unumstrit- ten. Man kann sich tatsächlich fragen, ob die Behandlung der Paraplegiker in der Schweiz nicht an Stellen erfolgen sollte, wo die ganze Breite der medizinischen Betreuung vorhanden ist. Das bieten in erster Linie unsere Universitäts- spitäler».
Für die zweite Runde der Ueberarbeitung des Programms für die geschützten Militärspitäler - die erste Runde ist ja «umgestanden» - sollte auch der Einsatz des Medizinalper- sonals im Rahmen des koordinierten Sanitätsdienstes über- prüft werden. Es sind immer wieder Klagen zu hören, dass man Aerzte und Pflegepersonal aus dem angestammten Arbeitsbereich herausnimmt, anstatt sie im Verteidigungs- bzw. Krisenfall auch in ihrer Funktion beim koordinierten Sanitätsdienst - als Regel - am gewohnten Ort zu belassen. Dass sodann die vorhandene Infrastruktur im Spitalwesen
und im Zivilschutzbereich bedeutend besser in die militäri- sche Planung integriert wird, versteht sich wohl von selbst. Darauf hat gestern schon der Kommissionspräsident hinge- wiesen.
Die Rekrutierungsprobleme beim Rotkreuz-Dienst sind bekannt. Bekannt ist auch, dass in den Krankenpflegeschu- len in dieser Hinsicht leider eher eine Negativpropaganda betrieben wird. Die Soll-Bestände wurden letztes Jahr nur zu einem Drittel erreicht. Ich richte in diesem Zusammenhang die Frage an den Vorsteher des EMD, ob sich inzwischen die Rekrutierungslage beim Rotkreuz-Dienst etwas entschärft hat.
Was werden in den vom Schweizerischen Roten Kreuz betreuten Schulen und Kursen in dieser Hinsicht für Vorkeh- ren getroffen? Nehmen der Bundesrat bzw. der Chef des Eidgenössischen Militärdepartementes Einfluss? Ich werfe diese Fragen deshalb hier auf, weil ohne genügende Dota- tion mit Pflegepersonal das beste Programm für geschützte Militärspitäler letztlich trotz grosser Investitionen eines auf dem Papier bleibt.
Im Zusammenhang mit dem Ausbauschritt 1988 bis 1991 wird sich das EMD noch näher über die Prioritäten bei den militärischen Investitionen sowie insbesondere bei den Bau- ten und beim Landerwerb zu äussern haben. Einmal mehr muss der Finger auf das Problem der Festungen gelegt werden, wie das schon Herr Oester getan hat. EMD-intern wird an einer neuen Konzeption gearbeitet. Dass man bei der Sanierung von Festungen, die aus dem Zweiten Welt- krieg stammen, zurückhaltend ist, scheint uns vernünftig zu sein. Bis wann liegt eine neue Festungskonzeption vor? Der Bericht über den Ausbauschritt 1988 bis 1991 hüllt sich hier in Schweigen.
Nicht einfacher dürften die Probleme im Bereich der Ausbil- dungsanlagen und Ausbildungsbauten werden. Neuanlagen werden aus verschiedenen Gründen nur noch in einigen wenigen Ausnahmefällen realisiert werden können. Bundes- rat und Parlament werden sich primär auf die Abrundung bestehender Schiess- und Waffenplätze konzentrieren müs- sen. Da und dort sind in der Belegungsorganisation und in der Koordination der militärischen und zivilen Interessen bestimmt noch Verbesserungen zu erzielen.
Wir von der freisinnig-demokratischen Fraktion stellen mit Befriedigung fest, dass man im Eidgenössischen Militärde- partement in den vergangenen Jahren bei der Abstimmung eigener Bedürfnisse auf diejenigen der Umwelt, der Land- schaft und der Natur, aber auch auf diejenigen des Touris- mus eindeutig Fortschritte gemacht hat. Diese Koopera- tionsbereitschaft verdient Anerkennung. Da und dort ist die Armee geradezu zu einem Schutzschild gegen überbor- dende und zerstörerische Nutzungsansprüche in noch rela- tiv intakten Landschaftsräumen geworden.
Mit diesem persönlichen Hinweis schliesse ich und bean- trage Ihnen im Namen der FDP-Fraktion Eintreten und Zu- stimmung.
M. de Chastonay: Les crédits d'engagement qui nous sont proposés peuvent se répartir en quatre grandes catégories: ouvrages et installations militaires, acquisitions d'immeu- bles et de terrains, crédits additionnels à la suite de dépasse- ment ou de renchérissement et, enfin, constructions desti- nées directement aux entreprises d'armements.
Sur l'ensemble, le groupe démocrate chrétien de ce conseil approuve les montants d'engagements demandés tout en relevant ce qui suit. Tout d'abord, il a pris acte de ce qu'un groupe de travail était à l'oeuvre pour étudier et mettre sur pied la nouvelle réorganisation des hôpitaux protégés, réor- ganisation qui puisse mieux tenir compte des besoins civils. Il conviendra donc d'agir dans le sens d'une meilleure collaboration et d'une meilleure intégration entre les sec- teurs civil et militaire en matière de constructions hospita- lières et ce, en vue d'éviter des dépenses inconsidérées ou des frais d'exploitation trop élevés.
A ce propos, le projet No 121 nous apparaît comme une sorte de modèle à imiter dans toute la mesure possible, puisque nous pouvons constater qu'il satisfait parfaitement
42-N
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1390
N
8 octobre 1987
aux besoins militaires et à ceux de la médecine privée, la Fondation suisse pour les paraplégiques ayant engagé des sommes importantes dans une opération qui concilie divers besoins.
Dans un autre domaine, nous pouvons remarquer que, dans les crédits qui doivent retenir notre attention, l'armée entend vouer un soin tout particulier à la protection de la nature, de l'environnement et du patrimoine. C'est ainsi que divers crédits sont affectés à la réfection de citernes de carburant qui ne présentent plus les garanties suffisantes en matière de sécurité et de protection des eaux. C'est ainsi aussi qu'il convient d'épurer les fumées d'installations d'incinération d'ordures pour les rendre inoffensives.
Sur la base d'expériences récentes, il convient de prendre sans tarder des mesures contre les incendies de forêts causés par les tirs militaires sur diverses places d'armes: aménagement de réservoirs d'eau, de routes d'accès qui constituent en même temps des coupe-feu, extension du réseau d'hydrantes et renforcement des installations d'alarme. Il convient aussi de réduire les nuisances résultant du bruit causé aux zones habitées par des installations permanentes de tirs.
Deux mots enfin sur l'objet Nº136. Il s'agit d'un domaine agricole affermé à une famille paysanne et qui sert en même temps de terrain d'exercice à la troupe. Les bâtiments sont en fort mauvais état et il convient de procéder à leur réfec- tion sur la base de prix estimés fort raisonnables par la commission.
D'autre part, dans tout notre pays, le Département militaire fédéral est propriétaire de quelque soixante exploitations agricoles et de cinquante alpages qui servent à la fois de terrains d'exercices et de surfaces propres à l'agriculture. Il est donc nécessaire que les instruments, servant à l'exploi- tation agricole et affermés à des tiers, soient et restent performants tout en facilitant un travail rationnel.
La Commission des affaires militaires a estimé dès lors qu'il incombait aux propriétaires du fonds de vouer aux cons- tructions agricoles sis en zone de place d'armes les crédits indispensables pour leur maintien en bon état de façon à assurer une cohabitation harmonieuse des contingences de l'armée et de celles d'une agriculture efficace.
Au nom du Groupe démocrate chrétien de cette assemblée, je vous demande de bien vouloir voter l'entrée en matière aussi bien que l'arrêté tel qu'il nous est présenté.
M. Jeanneret: Les libéraux n'ont pas l'habitude d'allonger les débats. J'eus pu me contenter de demander à notre président de vous faire part de l'accord sans réserve de notre groupe.
Toutefois, nous aimerions commenter brièvement quelques remarques faites à cette tribune. Nous n'approuvons pas seulement ce crédit, mais nous acceptons la philosophie contenue dans le message du Conseil fédéral avec lequel nous sommes entièrement d'accord.
En effet, nous considérons que, dans la répartition des objectifs, il est juste d'avoir mis, cette année, un accent principal sur les ouvrages de combat et de conduite de l'armée qui, comme le relève très justement le Conseil fédéral, permettent le renforcement direct de la force com- bative de notre armée et sans la réalisation desquels il résulterait des lacunes intolérables dans nos préparatifs militaires. Il était nécessaire que non seulement le renforce- ment du terrain se poursuive, mais que l'on accorde une priorité à la conduite sans laquelle l'armée ne peut pas agir, en cas de nécessité.
La deuxième remarque porte sur l'expression utilisée une nouvelle fois par le Conseil fédéral: la régression des crédits de construction par rapport aux crédits d'armement. Nous l'avons déjà indiqué à cette tribune, nous approuvons le postulat de principe selon lequel l'armement doit avoir la priorité. Nous pensons que, dans le domaine des construc- tions, tout effort de rationalisation et d'économie doit être fait. Néanmoins, nous pensons qu'il y a un seuil au-dessous duquel on ne doit pas aller, et nous remercions le Conseil
fédéral de veiller à ce que les constructions, indispensables au travail du soldat, conservent à l'avenir leur part.
Si nous parlons de l'avenir, c'est en raison des considera- tions émises par M. Stappung quant au prochain plan 1988- 1991: ce député nous a annoncé que le groupe socialiste se plaindrait des milliards que le Conseil fédéral envisage, à juste raison, d'investir dans ce domaine.
Enfin, une fois de plus dans cette enceinte, on est venu dire que le Département militaire fédéral devait se préoccuper de l'environnement. Or, s'il existe un département qui se préoc- cupe de l'environnement, c'est bien le Département militaire fédéral! Nous aimerions le remercier et le saluer de ce qu'il accomplit. Je crois que, parfois, il va au-delà de ce qui est indispensable car, finalement, le but de la défense nationale est d'être prêt à défendre le pays.
Nous pensons que la collaboration avec les communes et avec les régions est positive. Bien entendu, nous encoura- geons le département à poursuivre dans cette voie, mais nous nous élevons contre cette thèse qui tendrait à faire croire qu'il ne se préoccupe pas assez de l'environnement. Au contraire, depuis des années, avant que ce thème ne soit à la mode, le problème «nature» intervient dans les délibéra- tions du Département militaire fédéral. J'ai été moi-même directeur d'un département militaire cantonal. Il y a une quinzaine d'années que, dans les régions de mon canton, on dialogue, entre l'armée et les autorités civiles, sur le respect de la nature.
Il faut poursuivre, mais saluer aussi ce qui a déjà été fait. C'est dans cet esprit que le groupe libéral, sans réserve, votera le message qui nous est soumis.
Le président: Le groupe de l'Union démocratique du centre m'a fait part de son accord à ce projet.
Les rapporteurs de la commission renoncent à s'exprimer.
Bundesrat Koller: Die Kommissionsberichterstatter haben Sie ausführlich über die Baubotschaft 1987 und die Kom- missionsberatungen orientiert, so dass ich keinen Anlass habe, darauf zurückzukommen. Ich möchte mich vielmehr auf einige mir wichtig erscheinende Punkte konzentrieren, die von den Berichterstattern und den Fraktionssprechern aufgeworfen worden sind.
Zunächst zur Frage der Prioritätenordnung im Bereich der Militärausgaben: Erste Priorität haben im EMD eindeutig die Rüstungsausgaben. Um die nötigen Rüstungsausgaben rea- lisieren zu können, sparen wir vor allem bei den laufenden Ausgaben, aber auch im Bereich der Bauten ein. So haben wir etwa in der Ausbauplanung 1984/1987, die mit dieser Baubotschaft zu Ende geht, die Bauten ganz bewusst zugunsten des Rüstungsmaterials zurückgebunden. Heute machen diese Ausgaben für Bauten nur noch rund 15 Pro- zent des gesamten Investitionsvolumens aus. Früher lag dieser Anteil bei rund 25 Prozent.
Wir glauben allerdings, dass mit diesen 15 Prozent auch die untere Grenze erreicht ist. Das ist übrigens, Herr Stappung, die Erklärung, warum wir auch im neuen Ausbauschritt 1988/1991 wiederum die Prioritäten zugunsten der Rüstungsausgaben setzen werden. Aber Sie werden im Legislaturfinanzplan sehen können, dass die Militärausga- ben gesamthaft im Rahmen der gesamten Bundesausgaben unterdurchschnittlich wachsen werden.
Die mittelfristige Bauplanung, auf die sich die einzelnen Baubotschaften stützen, erstreckt sich über jeweilen vier Jahre und enthält Bauten für 500 bis 600 Millionen Franken pro Jahr. Das zeigt Ihnen, dass wir jedes Jahr Bauten in der Höhe von rund 200 Millionen Franken zurückstellen oder sogar streichen müssen. Dieser Ueberhang an Bauvorhaben zwingt uns, auch in diesem Bereich eindeutig Prioritäten zu setzen.
Wie wir in der vorliegenden Botschaft dargestellt haben, besitzen in der militärischen Bauplanung jene Objekte erste Priorität, die unmittelbar zur Steigerung der Kampfkraft unserer Armee beitragen und ohne deren Realisierung nicht zu vertretende Lücken in der Kriegsbereitschaft entstehen würden. Dazu gehören insbesondere Geländeverstärkun-
Militärische Bauten und Landerwerb
1391
gen, Kampf- und Führungsbauten, Bauten für den Einsatz und Schutz unserer Waffensysteme, Anlagen zur Sicherstel- lung der Logistik sowie Ausbildungsanlagen, in denen die Truppe optimal an den vorhandenen Waffensystemen aus- gebildet werden kann.
Innerhalb dieses vorgegebenen Finanzrahmens für Bauinve- stitionen unternehmen wir zurzeit grosse Anstrengungen, die Prioritätsbeurteilung der einzelnen Baubedürfnisse in Zukunft noch zu verfeinern. So sind wir gegenwärtig daran, eine Nutz-Wert-Analyse zu entwickeln. In dieser werden neu die rund 20 Zielkriterien auch quantitativ bemessen. Dieses Instrument wird uns eine möglichst objektive Bewertung der verschiedenartigen Bauvorhaben erlauben und uns erst- mals für die Baubotschaft 1988 als Entscheidungshilfe die- nen. Die Militärkommissionen beider Räte sollen nächstens über die Funktionsweise dieser neuen Methode orientiert werden.
Hier nun noch eine Bemerkung betreffend UVP. Die betref- fende Verordnung, Herr Stappung, ist noch nicht in Kraft. Trotzdem haben wir bereits auf freiwilliger Basis mehrere UVP-Untersuchungen durchgeführt, so etwa im Fall von Val Cristallina, im Fall von Rothenthurm und auch im Fall der neuzubauenden Kaserne Gossau-Anschwilen bei St. Gallen. Die Verordnung wird vermutlich nächstes Jahr in Kraft treten können.
In diesem Zusammenhang bin ich für die Anerkennung dankbar, die sowohl Herr Jeanneret wie Herr Loretan dem EMD ausgesprochen haben. Beide würdigen unsere Bemü- hungen sowohl bei der Planung der Waffenplätze als auch bei ihrem Betrieb auf die Bedürfnisse des Natur- und Hei- matschutzes und des Umweltschutzes gebührend Rücksicht zu nehmen. Ich gebe diese Anerkennung übrigens gerne an meine Mitarbeiter weiter.
Ein zweiter wichtiger Problemkreis ist derjenige des Kon- zeptes für Militärspitäler und das geschützte Militärspital in Nottwil, zu welchem Sie einen Baukredit zu sprechen haben. Mehrere Fraktionssprecher haben dieses Problem ange- sprochen. Ich möchte es in einen grösseren Rahmen hinein- stellen. Die sanitätsdienstlichen Belange der Armee wurden aufgrund einer Gesamtstudie in den siebziger Jahren neu konzipiert. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde 1978 beschlossen, zur Verdichtung des bestehenden Netzes von Zivilspitälern insgesamt 40 geschützte Militärspitäler zu bauen, wobei die Realisierung dieses Spitalbedarfes selbst- verständlich in Etappen erfolgen sollte.
Bis heute sind insgesamt 12 Spitäler gebaut worden. Drei davon sind unterirdisch angelegt und gelten somit als geschützt; ein weiteres Spital wurde von den eidgenössi- schen Räten mit der Baubotschaft 1986 bewilligt, nämlich das geschützte Militärspital in Muotathal. Dieses steht zur- zeit in Planung.
Eine Ueberprüfung des nunmehr 10 Jahre alten Konzeptes für den Bau von Militärspitälern drängt sich aus verschiede- nen Gründen auf und ist vom EMD bereits in Auftrag gege- ben. Es ist nicht damit zu rechnen, dass für die Bauten des Armeesanitätsdienstes in nächster Zeit wesentlich mehr Mit- tel zur Verfügung stehen als bisher. Dies bedeutet, dass die Realisierung des heutigen Konzeptes mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen würde. Ein Militärspital kostet rund 30 Millionen Franken, und es könnte demnach etwa alle zwei Jahre eines bewilligt werden. Sodann sind die Erkennt- nisse im allgemeinen Schutzbau in den letzten Jahren stark fortgeschritten. Eine Ueberprüfung des Schutzkonzeptes und der spezifischen Schutzbedürfnisse der unterirdischen Militärspitäler drängt sich deshalb auch aus diesem Grunde auf, zugleich damit eine Angleichung an die Bedürfnisse des Zivilschutzes.
Das Bau- und Betriebskonzept eines Militärspitals muss aber auch der medizinischen Entwicklung Rechnung tragen - wir werden dies im Rahmen der Neukonzeption zweifellos tun. Die Ueberprüfung des Konzeptes hat schliesslich auch die sinkenden Armeebestände zu berücksichtigen; sie muss auf die Bedürfnisse des koordinierten Sanitätsdienstes Rücksicht nehmen.
Dass das Konzept der geschützten Militärspitäler überprüft
wird, ist kein Grund - hier besteht erfreulicherweise Einig- keit -, auf den Bau des Militärspitals Nottwil zu verzichten. Es sprechen eine ganze Anzahl von Gründen dafür, eine Ausnahme zu machen. Der gesamte Kampfraum des Feldar- meekorps 2 - operativ sehr wichtig - verfügt bis heute überhaupt über kein geschütztes Militärspital. Diese schwer- wiegende Lücke ist daher so rasch als möglich zu schliessen.
Es bietet sich zudem die einzigartige Gelegenheit, ein Mili- tärspital zusammen mit anderen Benützern zu bauen, näm- lich mit der Paraplegiker-Stiftung und dem Schweizerischen Roten Kreuz. Dieses gemeinsame Vorgehen bietet eine ganze Reihe von Vorteilen bzw. einen ganz klaren Syner- gieeffekt - in Zahlen ausgedrückt liegt er bei etwa 3,5 Millio- nen Franken.
Im übrigen haben sowohl der Kanton Luzern als auch die Behörden von Nottwil dieses Projekt ausdrücklich unter- stützt. Die Dringlichkeit seiner Realisierung ergibt sich auch daraus, dass die Inbetriebnahme des gemeinsam geplanten und zu realisierenden Paraplegiker-Zentrums bereits für den Sommer 1990 vorgesehen ist.
Die von Herrn Loretan aufgeworfene Frage nach den Unter- beständen beim Rotkreuz-Dienst: Dieses Problem ist uns bekannt; es ist leider wirklich sehr gross, besteht doch ein Unterbestand von über 50 Prozent. Es wurde letztes Jahr auch in einer Sitzung der Militärkommission beraten. Einer der Hauptgründe dieses Unterbestandes liegt im fehlenden Obligatorium für Krankenschwestern, dem Rotkreuz-Dienst beizutreten.
Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass Spitaldirekto- ren und Schwesternschulen sich unterschiedlich dafür ein- setzen, die Krankenschwestern für die Mitarbeit in der Gesamtverteidigung in der Form des Rotkreuzdienstes zu begeistern. Wir können jedoch keinerlei Vorschriften machen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wegen des kompensierenden Ueberbestandes von Männern der Betrieb der Militärspitäler trotzdem sichergestellt ist, auch wenn wir sehr gerne über mehr ausgebildete Schwestern verfügen würden.
Zum Problemkreis der Landwirtschaftsbetriebe des EMD und der Erneuerung des Pachtgutes Suard. Landwirtschaft und Armee sind Partner - sie sind aufeinander angewiesen. Die Armee benutzt ausserhalb der Kasernenareale vorwie- gend landwirtschaftliches Gelände, das wir aufgrund der geltenden Militärorganisation auch nutzen dürfen. Anderer- seits ist das EMD Eigentümerin von insgesamt 60 Landwirt- schafts- und 50 alpwirtschaftlichen Betrieben.
Bei diesen EMD-eigenen Betrieben steht selbstverständlich die militärische Nutzung der Grundstücke im Vordergrund. Die Pächter sind daher in der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens nicht frei: sie müssen sich der militärischen Nutzung unterordnen. Es ist für uns aber eine selbstver- ständliche Pflicht, die militärische Nutzung möglichst in einen Einklang mit den Zielen der Landwirtschaftspolitik und Landschaftspflege zu bringen. Die Liegenschaften müs- sen unterhalten und den Erfordernissen einer rationellen Bewirtschaftung angepasst werden.
Zurzeit besteht in verschiedenen Landesteilen ein Nachhol- bedarf für die Sanierung solcher bundeseigener Bauern- höfe. Wir beabsichtigen, Ihnen die Instandstellung von etwa 18 Pachtgütern etappenweise in künftigen Baubotschaften zu unterbreiten. Den Anfang macht die Sanierung des Wohnteils einer landwirtschaftlichen Liegenschaft in der Gemeinde Hauenstein-Ifenthal, die - weil sie weniger als zwei Millionen Franken kostet - im Bauvoranschlag 1988 eingestellt ist. Dazu kommt in der vorliegenden Baubot- schaft die Erneuerung des Pachtgutes Suard, unserer gröss- ten EMD-eigenen Liegenschaft auf dem Waffenplatz Drognens.
Es ist klar, dass bei der Sanierung der dem EMD gehören- den Landwirtschaftsbetriebe immer eine auf den konkreten Fall zugeschnittene Lösung angestrebt werden muss. Das vorliegende Projekt für die Sanierung des Pachtgutes Suard ist nicht das erste. Ein früheres Projekt war wesentlich teurer, und wir haben es massgeblich gekürzt. Die Sanie-
Radiodiffusion par satellite. Arrêté fédéral
1392
N
8 octobre 1987
rung des Gutes ist aber dringend, weil bereits an verschiede- nen Gebäudeteilen Einsturzgefahr besteht. Ohne umfas- sende Erneuerung der Gebäude und der Betriebseinrichtun- gen könnte der Gutsbetrieb, der ein integrierender Bestand- teil des Waffenplatzes ist, nicht mehr weiter betrieben werden.
Die Armee kann sich ganz generell nicht der Verpflichtung entziehen, ihre Landwirtschaftsbetriebe zu unterhalten. Wir sind Ihnen daher dankbar, wenn Sie diesem Projektkredit zustimmen. Wir haben auch alternative Lösungen studiert, aber beispielsweise eine Parzellierung dieses grossen Grundstückes wäre sowohl agrarpolitisch wie von der militä- rischen Nutzung her keine adäquate Lösung.
Schliesslich noch eine letzte Bemerkung zu den Brand- schutzmassnahmen auf dem Waffenplatz St. Luzisteig. Nach dem bedauernswerten Waldbrand vom 5. Dezember 1985 auf dem Schiessplatz Answiesen des Waffenplatzes St. Luzisteig, bei dem bekanntlich auch der der Gemeinde Balzers gehörende, aber fast ausschliesslich auf schweizeri- schem Gebiet liegende Wald geschädigt wurde, sicherte der Bundesrat dem Fürstentum Liechtenstein und den mitbe- troffenen Gemeinden Maienfeld und Flaesch zu, unverzüg lich Brandschutzmassnahmen und Vorkehren zur besseren Brandbekämpfung zu treffen. Dabei haben die Massnahmen zur Verhütung von Bränden eindeutig erste Priorität. Es muss unter allen Umständen eine Wiederholung des Bran- des vom Jahre 1985 verhindert werden.
Diese Massnahmen bestehen im wesentlichen darin, dass die vorbestehende Kommandoordnung geändert wurde und die Zuständigkeit für die Freigabe oder den Abbruch von Schiessübungen neu einem mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Schiessplatzchef und seinem Schiessplatzperso- nal übertragen wurde. Bei Föhn und langer Trockenheit werden daher gewisse Munitionssorten gesperrt oder der Schiessbetrieb wird überhaupt nicht freigegeben.
Auf dem Schiessplatz Answiesen wurde der Schiessbetrieb, nachdem er vorerst eingestellt worden ist, unter diesen neuen einschränkenden Bestimmungen am Anfang dieses Jahres wieder freigegeben.
Wir hoffen, dass es gelingt, durch diese neue Kompetenz- ordnung, die ein Schiessen bei Brandgefahr künftig aus- schliesst, das Vertrauen in die Organe, die für den Schiess- betrieb auf dem Waffenplatz St. Luzisteig nun verantwort- lich sind und die in der Gegend jedermann kennt, wieder- herzustellen.
Unmittelbar nach dem Brandfall wurden daneben vor allem Bauten für eine wirkungsvolle Brandbekämpfung in Angriff genommen, die heute weitgehend fertiggestellt sind. Es handelt sich um die Erstellung von Löschwasserbecken, den Bau von Wegen und den Ausbau des Hydrantennetzes. Im weiteren wurde ein geländegängiges Tanklöschfahrzeug beschafft und das Uebermittlungsnetz für die Alarmierung der Feuerwehren ausgebaut. Arbeiten im Betrag von über zwei Millionen Franken sind bereits realisiert. Im übrigen gehen diese Arbeiten weiter. Auf dem Grundeigentum der Gemeinde Balzers konnten sie allerdings noch nicht in Angriff genommen werden, weil eine Regelung mit dieser Gemeinde noch aussteht.
Zusammenfassend kann ich Ihnen zum Waffenplatz St. Luzi- steig folgendes sagen: Wir können auf diesen Waffenplatz, der wegen seiner günstigen Höhenlage während 230 Tagen im Jahr benutzbar ist, auch künftig nicht verzichten. Das gilt auch für den Schiessplatz Answiesen. Durch organisatori- sche Massnahmen, durch die neue Schiessordnung sowie durch die baulichen Massnahmen der Brandbekämpfung wird jedoch alles Menschenmögliche getan, damit sich ein Brandfall nicht wiederholt.
Im übrigen darf ich mit Genugtuung feststellen, dass auch im Fürstentum Liechtenstein die Bereitschaft besteht, die grenzüberschreitenden Probleme des Waffenplatzes im gegenseitigen Einvernehmen am Verhandlungstisch zu lösen. Ich habe mich davon anlässlich einer Unterredung mit dem liechtensteinischen Regierungschef persönlich überzeugen können. Auf beiden Seiten besteht die Ueber- zeugung, dass die noch vorhandenen Meinungsunter-
schiede zur beidseitigen Zufriedenheit bald gelöst werden können und sollen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Anträge des Bundesra- tes und der Kommission zur Baubotschaft 1987 einzutreten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 à 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
105 Stimmen 1 Stimme
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.075
Satellitenrundfunk. Bundesbeschluss
Radiodiffusion par satellite. Arrêté fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Dezember 1985 (BBI 1986 I, 421) Message et projet d'arrêté du 20 décembre 1985 (FF 1986 1, 421) Beschluss des Ständerates vom 18. März 1987 Décision du Conseil des Etats du 18 mars 1987
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Stappung, Borel, Leuenberger-Solothurn) Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Stappung, Borel, Leuenberger-Soleure) Ne pas entrer en matière
M. Robbiani, rapporteur: La radiodiffusion par satellite, c'est aussi l'information. Même à l'époque de la communication globale, les rumeurs - ces nouvelles colportées de personne à personne, utilisant le satellite du bouche à oreille, ces nouvelles non fondées sur des données concrètes et sans garantie de leur exactitude - sont les plus répandues des médias. En politique, la rumeur passe mieux, se laisse vendre, augmente les tirages et l'audience. Ainsi, tout homme politique doit faire l'objet de rumeurs ou d'informa- tions non vérifiées.
Cible de cette pratique, je me permets de démentir mon prétendu conflit d'intérêt avec le secteur de la radiodiffusion par satellite. J'étais plutôt l'un des premiers, en Suisse, à m'occuper de télévision par satellite, de par ma fonction de président du groupe de l'UER pour les échanges des pro-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Militärische Bauten und Landerwerb Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.017
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1388-1392
Page
Pagina
Ref. No
20 015 746
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.