1301
Postulat Ruf-Bern
Entwürfe voraussichtlich 1987 unterbreiten können. Es ist dann Sache des Parlaments, die Vorlagen beförderlich zu behandeln.
Die Verordnung über lokale Rundfunk-Versuche (RVO) läuft Ende 1988 aus. Tritt das Radio- und Fernsehgesetz auf den 1. Januar 1989 in Kraft, was bei einem zügigen Fortschritt der Arbeiten möglich sein sollte, so wird die RVO durch das Gesetz abgelöst. Verzögert sich das Gesetz, bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
a. Die RVO wird nicht verlängert. Die laufenden Lokalrund- funk-Versuche müssen abgebrochen werden.
b. Die RVO wird bis zum Inkrafttreten des Radio- und Fern- sehgesetzes verlängert (mit oder ohne Modifikationen).
Keller: Ich möchte eine kurze Erklärung zur Beantwortung dieser Interpellation vortragen. Ich habe im März 1986 eine Interpellation eingereicht, die den Bundesrat anfragt, ob er nicht auch der Meinung sei, dass nun die Ausarbeitung des Radio- und Fernsehgesetzes vorangetrieben werden müsse. Es sollten nicht Teile aus der ganzen Materie vorzeitig herausgebrochen werden, wie beispielsweise das Regional- fernsehen. Ziel sei doch möglichst rasch das Ganze vor Augen zu haben, um die medienpolitisch wichtigen Wei- chenstellungen aus einer ganzheitlichen Sicht heraus beur- teilen zu können. Der Bundesrat hat diese Meinung geteilt und in Aussicht gestellt, dass noch im Jahre 1987 mit einer Botschaft gerechnet werden könne. Ich stelle nun mit gros- ser Befriedigung fest, dass diese Botschaft zum Radio- und Fernsehgesetz am 28. September 1987 bereits erschienen ist. Der Bundesrat hat also sein Versprechen nicht nur abgegeben, sondern es auch eingehalten. - Dafür möchte ich Herrn Bundesrat Schlumpf herzlich danken. Es wird nun an uns, den eidgenössischen Räten, sein, dieses Gesetz zu gestalten. Ich hoffe, dass wir mit ähnlicher Geschwindigkeit und Gründlichkeit vorankommen, wie das beim Bundesrat der Fall war. In diesem Sinne erkläre ich mich von der Beantwortung dieser Interpellation voll befriedigt und ver- lange, weil das Anliegen erfüllt ist, keine Diskussion.
86.968
Postulat Ruf-Bern Radio und Fernsehen. Sendezeit für politische Parteien Postulat Ruf-Berne Radio et télévision. Temps d'antenne réservés aux partis politiques
Siehe Jahrgang 1986, Seite 2052 - Voir année 1986, page 2052
Diskussion - Discussion
Le président: Le Conseil fédéral est disposé à accepter le postulat et à le traiter dans le cadre de celui qui a été déposé le 7 juin 1984 par les deux conseils: Aide aux Partis politi- ques. Monsieur Ruf entend néanmoins s'exprimer. Je donne tout d'abord la parole à M. Leuenberger qui combat le postulat.
Leuenberger-Solothurn: Es handelt sich hier sozusagen um einen Ladenhüter, der bereits 1984 eingereicht wurde. Vor- erst zwei Worte, worum es geht.
Der Autor des Postulates verlangt, dass sämtlichen in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien an Radio und Fernsehen - wobei er einschränkt: Radio und Fernsehen der SRG - pro Monat mindestens je zehn Minu- ten Sendezeit zur Verfügung gestellt werden, um mit dem
Bürger bessere Kontakte zu pflegen und eine Informations- aufgabe zu erfüllen. Wichtig ist, dass bemerkt wird, es sei diese Sendezeit den politischen Parteien zur Verfügung zu stellen und sie sollten diese Sendezeit frei gestalten können. Das ist an sich sehr sympathisch. Ich bin Parteipolitiker genug, um zu wissen, in welchen Sorgen und Nöten die politischen Parteien sind, wenn ihre Vertreter in den ver- rauchten Wirtshaussälen sitzen und das Publikum einmal mehr ausbleibt. Dann ist man versucht zu sagen, es wäre doch gut, wenn man Radio und Fernsehen verpflichten könnte, die Botschaften, die wir so gerne transportieren möchten, für uns weiterzuleiten. Wenn wir uns nun aber den Text dieses Postulates vor Augen halten und uns gerade in dieser Wahlzeit überlegen, was das programmpolitisch für Radio und Fernsehen bedeuten würde, so müssen wir einige Fragezeichen setzen. Zum einen: In der Bundesversamm- lung sind derzeit, wenn ich genau gezählt habe, dreizehn politische Parteien vertreten, und es braucht wohl keinen Propheten, um anzunehmen, dass nach den Wahlen diese dreizehn plötzlich fünfzehn oder sechzehn sind oder, wenn's gut geht, noch mehr. Wenn Sie sich dann vorstellen, dass jede dieser Parteien monatlich einmal zum Zuge kom- men sollte - lassen Sie Samstag und Sonntag aus -, dann kommen Sie dazu, dass praktisch an jedem Tag im Fernse- hen und im Radio zehn Minuten einer politischen Partei zur Verfügung gestellt werden müssten, und das bestimmt auch zu einer guten Sendezeit, obwohl davon im Postulat nichts steht. Ich nehme nicht an, dass man der Meinung ist, erst kurz vor Sendeschluss könnte man eine solche Sendung noch ausstrahlen. Also praktisch jeden Tag ein Programm- unterbruch für zehn Minuten! Dabei tritt einer von aussen her kommend auf und stellt sich in einem selbstgestalteten Beitrag von mindestens zehn Minuten Länge vor. Das ist ein Sendeunterbruch, der zwar angenehm ist, wenn man etwas zu tun hat, wenn man etwas trinken will oder auf die Toilette gehen muss; aber ich glaube, programmpolitisch ist das an sich ein Unding. Ich rede nicht von Wahlzeiten. Wir sind uns alle einig, dass in Wahlzeiten, wie das jetzt der Fall ist, die politischen Parteien, die sich zur Wahl stellen, Gelegenheit haben sollen, sich dem Bürger zu präsentieren.
Aber das ganze Jahr ununterbrochen von Neujahr bis Silve- ster Wiederholung dieser Parteienporträts sich ansehen zu müssen, das wäre doch ein Novum für unsere ganze schwei- zerische Medienlandschaft, und die Fragen, die in diesem Zusammenhang aufzuwerfen sind, sind zu ergänzen durch die Frage danach, warum denn nur in den SRG-Medien; es gibt ja inzwischen auch andere, die wären allenfalls auch einzubeziehen, vor allem die Lokalradios. Müsste man nicht bei all diesen Programmen, die über Kabel kommen, auch Sendezeit verlangen? Sollte nicht die Presse beigezogen werden? Ich bin ja nicht so naiv, dass ich nicht wüsste, dass das rechtlich gar nicht möglich wäre. Der Staat könnte die Presse gar nicht dazu verpflichten.
Stellen Sie sich dann aber auch noch ein politisches Moment vor: diese 13 Parteien, die in einem gewissen Rhythmus am Bildschirm - ich bleibe nun mal beim Bild- schirm, weil Politiker ja vor allem daran interessiert sind oder interessiert scheinen - jeden Tag erscheinen, jeden Tag irgendeine dieser 13 Parteien. Als Sozialdemokrat wäre ich natürlich hell begeistert, wenn meine Partei kommt, aber ich würde mich wahrscheinlich grauenhaft ärgern, wenn gewisse andere Parteien kämen, die zum Teil Anliegen ver- treten, die für mich jenseits von Gut und Böse liegen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine grosse Mehrheit von uns hier wohl kaum begeistert wäre, wenn wir jahrein, jahraus die Ergüsse von irgendwelchen Mitbürgerinnen und Mitbür- gern, die sich zu einer Partei zusammengeschlossen haben, über uns ergehen lassen müssten. Sicher ist es sinnvoll, dass die Medien den Informationsauftrag, wie er ihnen in der Konzession auferlegt ist, ernst nehmen. Man sollte von ihnen erwarten, dass sie über die politische Tätigkeit der wichtigen Parteien - meinetwegen aller Parteien - in einem Ausmass berichten, das ihrer Bedeutung auch zukommt, aber nicht nach diesem starren Schema, wie es hier vorge- schlagen wird.
31-N
Postulat Ruf-Berne
1302
N
1er octobre 1987
Ueberdies bin ich ein bisschen erstaunt, dass der Bundesrat dieses Postulat entgegengenommen hat. Ich räume aller- dings ein, dass ich die Antwort des Bundesrates nicht zur Hand habe; denn das Ganze kam jetzt ein bisschen plötz- lich. Jedenfalls wirft das Postulat auch konzessionsrechtli- che Fragen auf. Wäre der Bundesrat wirklich bereit, der SRG in der Konzession die Auflage zu machen, sie müsse Dritte in ihrem Programm in eigener Regie und in eigener Verant- wortung senden lassen? Wahrscheinlich würde sich der Bundesrat daran erinnern, dass er in dieser Konzession zu Recht sagt: Es hat niemand Anspruch auf Sendezeit. Aus- nahme bilden behördliche Mitteilungen in ganz besonderen Situationen. Davon ist aber hier nicht die Rede.
Der relativ langen Rede kurzer Sinn: Der Vorschlag kann durchaus gut gemeint sein. Die Medien sind mindestens moralisch verpflichtet, Parteien in ihrer schwierigen Auf- gabe zu helfen, so gut sie es können und wenn sie es können. Aber ich bin hundertprozentig davon überzeugt, dass der hier aufgezeigte Weg nicht möglich ist, er wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Es ist somit im grossen und ganzen unzweckmässig und bedeutet programmpoli- tisch für die SRG eine Auflage, die praktisch nicht zu erfül- len wäre. Aus diesem Grund bitte ich Sie, das Postulat nicht zu überweisen.
Ruf-Bern: Für mich als Urheber dieses Postulates waren ganz grundsätzliche Ueberlegungen massgebend, um die- sen Vorstoss einzureichen.
Die politischen Parteien erfüllen gerade in der direkten Demokratie unseres Landes eine staatspolitisch wesentliche und entscheidende Funktion. Damit sie aber ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen und insbesondere auch die Oeffent- lichkeit über ihre Zielsetzungen informieren können, müs- sen sie über ausreichende Mittel verfügen. Genügend Finan- zen fehlen aber gerade kleineren Parteien - nicht nur kleine- ren, vor allem aber diesen, weil sie im Gegensatz zu den grossen Parteien in der Regel keine Unterstützung von Verbänden und Interessenorganisationen erwarten können. Andererseits nehmen die Parteien oft starke politische Strö- mungen im Volke auf, die auf der Ebene der Interessen- und Verbandspolitik keinen Niederschlag finden. Durch die ver- hältnismässig schlechte und ungenügende Wiedergabe der Stellungnahmen kleinerer Parteien in den Massenmedien werden die betroffenen Gruppierungen stark in den Hinter- grund gedrängt, da ihnen der Weg ihrer Meinungsäusse- rung über Verbände und Interessengruppen versperrt bleibt. Dieser aus demokratischer Sicht zweifellos unbefriedigen- den Situation könnte etwa dadurch abgeholfen werden, dass allen im eidgenössischen Parlament vertretenen Par- teien eine minimale eigene Sendezeit von beispielsweise 10 Minuten monatlich in den elektronischen Medien der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG, die nach wie vor auf schweizerischer Ebene einen Monopol- status innehat, zugänglich gemacht werden. Indem man Parlamentsparteien berücksichtigt, ist bereits garantiert, dass eine bestimmte politische Stärke Voraussetzung ist und dass nicht irgendwelche ad hoc gegründeten Gruppie- rungen Zugang zu den Fernsehsendungen, zu den Radio- sendungen erhalten könnten. Der Anspruch der Parteien, die nur in einzelnen Regionen oder Kantonen organisiert, aber im Parlament vertreten sind, wäre logischerweise auf die Sendungen der SRG-Medien in den entsprechenden Sprachregionen zu beschränken. Auch diese Idee würde verhindern, dass eine kleinere Partei unverhältnismässig starke Publizität, die ihrer Grösse vielleicht nicht entspre- chen würde, erhalten könnte.
Der politischen Stärke könnte allenfalls mit einer entspre- chenden Ausdehnung der Sendezeit für die grösseren Par- teien Rechnung getragen werden. Also auch hier brauchten eigentlich die Bundesratsparteien keine Befürchtungen zu hegen. Die politischen Parteien, namentlich die kleineren, wären durch die vorgeschlagene Massnahme in der Lage, ihre Funktion besser zu erfüllen. Das Interesse der Bürger an politischen Fragen und Entscheidungsprozessen könnte auf
diese Weise entscheidend gefördert werden, was auch zu einer qualitativen Verbesserung unseres demokratischen Systems beitrüge, das auf eine möglichst breite Mitarbeit des Volkes angewiesen ist. Vielleicht könnte auch der andauernde Schwund des Wählerinteresses bei den Abstim- mungen und Wahlen etwas gebremst werden; denn denken Sie daran: wenn jemand zwischen zwei Unterhaltungssen- dungen den Fernseher noch laufen lässt, dann schaut er die Reklame, wenn sie kommt, er schaut aber vielleicht auch eine fünf- bis zehnminütige politische Sendung, weil er auf die nächste Unterhaltungssendung wartet, und auf diese Weise könnte ein viel grösseres Publikum angesprochen werden, als dies Herr Leuenberger wahrhaben will.
Das Postulat ist beim Bundesrat erfreulicherweise - und ich möchte ihm dafür danken - im Zusammenhang mit der Prüfung der Parteienunterstützung auf Verständnis gestos- sen. Die SRG würde mit einem solchen Angebot nicht nur zur besseren und ausgewogenen Information der politisch Interessierten beitragen, sie könnte auch ein ergänzendes Gewicht für jene politischen Gruppierungen schaffen, die in der Tagespresse oft mehr als stiefmütterlich behandelt wer- den. Ich denke da zum Beispiel an Stellungnahmen zu Abstimmungsvorlagen, die einerseits mit Leitartikeln und persönlichen Erklärungen von Spitzenpolitikern und ande- rerseits, was die kleineren Gruppierungen anbetrifft, mit ein paar Zeilen, vielfach auf der linken Zeitungsseite unten rechts, veröffentlicht werden. Einer unterschiedlichen Berücksichtigung der Parteien, was die Länge der Sendezei- ten anbetrifft, könnte - wie bereits angetönt - durchaus zugestimmt werden. Hier soll die Parteistärke berücksichtigt werden. Wenn Sie so wollen, sollen verschieden lange Spiesse ausgeteilt werden, aber es soll doch jeder seinen Spiess haben, was heute vielfach eben gar nicht der Fall ist. Es erstaunt mich eigentlich wenig, dass Herr Kollege Leuen- berger von der SRG dieses Postulat bestritten hat. Wenn er befürchten sollte, die Freiheit - ich sage hier nicht: Narren- freiheit, sondern Freiheit - der Programminstanzen der SRG würde durch die Verwirklichung dieses Postulates gefähr- det, möchte ich ihn doch beruhigen. Herr Leuenberger gehört einer zahlenmässig starken Fraktion an. Der sozial- demokratischen Partei würde demzufolge auch bezüglich der Sendezeit sicherlich ein langer Spiess zugeteilt. Zudem darf in aller Sachlichkeit festgestellt werden, dass Ihre Par- tei, Herr Leuenberger, in den wichtigen Positionen der SRG gewiss nicht zu schwach vertreten ist, im Gegenteil! Deshalb glaube ich, dass Ihre Opposition nicht sachlich begründet ist.
Ich will noch einen weiteren Gedanken aufgreifen. Lokalra- dios und Lokalfernsehen auf privater Basis sind ja im Kom- men. Ob in jenen Sendegefässen das ganze Parteienspek- trum in angemessener Weise zu Worte kommen wird, lässt sich im Moment noch schwer abschätzen. Es könnte aber durchaus geschehen, dass dort von Kapitalgebern oder grossen Werbekunden Einfluss auf die parteipolitische Aus- richtung und auf die Personalauswahl genommen würde. Es gibt ja bereits Beispiele von Lokalradios, wo dies geschehen ist. Hier könnte die SRG als nationale Monopolanstalt die wichtige Aufgabe des gerechten Ausgleichs erfüllen.
Ich komme zum Schluss. Es wird viel von Minderheiten- schutz gesprochen. Minderheitenschutz ist ein Wort, das von vielen in den Mund genommen wird. Wenn Sie das Postulat überweisen sollten, hätte dieser Rat etwas Konkre- tes in Richtung politischer Minderheitenschutz geleistet. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung des Vorstosses. Denken Sie daran, dass es ja nur um eine Prüfung eines grundsätzli- chen Anliegens geht und nicht darum, dass man nun das skizzierte Modell tel quel und ohne Aenderungen verwirkli- chen sollte. Es ist dem Bundesrat unbenommen, seine eige- nen Vorstellungen in dieser Richtung nach eigenem Gut- dünken zu konkretisieren, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, die dann wieder der Genehmigung bedürfen, was sicherlich auch zu einer Debatte in diesem Hause füh- ren würde. Wir vergeben uns also nichts, wenn wir entspre- chend dem Antrag des Bundesrates diesen Vorstoss über- weisen. Ich danke Ihnen.
1303
Interpellation Rüttimann
Oehen: Ich darf wohl annehmen, dass Sie mir glauben, dass ich hier das Wort wegen der Sache ergreife, die zur Diskus- sion steht, und nicht wegen des Urhebers des Postulates. Meine Aussagen sind also sicher sachlich zu würdigen. Seit vielen Jahren haben wir in regelmässigen Abständen das Problem der Vermittlung der politischen Arbeit an den Bürger auf der Tagesordnung gehabt und darüber disku- tiert. Immer wieder kommt das gleiche Ergebnis bei unseren Diskussionen heraus, nämlich, dass wir Parteien sehr wenig Möglichkeiten haben, unsere Ideen über unsere eigenen Reihen hinaus zu verbreiten. Nun soll ja im politischen, geistigen Wettkampf die Möglichkeit bestehen, dass man seine Vorstellungen, seine Ideen einer breiten Oeffentlich- keit zugänglich machen kann. Wenn man das nicht tun kann, besteht die Verhärtungs-, die Verkrustungsgefahr. Es besteht dann die Möglichkeit - worunter viele Politiker lei- den -, dass ein grosser Teil des politischen Potentials im Lande ein Cliché von der Partei einer anderen Person hat. Mit der Idee, dass wir uns von den Parteien her über die nationalen Massenmedien in regelmässigen Abständen äus- sern könnten, wäre Gewähr dafür geboten, dass der Bürger aus anderer als parteigebundener Quelle mit Sicherheit Ein- blick in das Denken, in die Ideen aller anderen politischen Gruppierungen bekommt.
Herr Kollega Leuenberger, mir ist schwer verständlich, wie Sie hier die Annahme dieses Postulates bekämpft haben, vor allem deshalb, weil Sie dabei Behauptungen in die Welt gesetzt haben, die einer näheren Betrachtung nicht stand- halten. Sie haben davon gesprochen, es könnten 15 Par- teien sein. Sei dem so! Dann haben Sie mehrfach gesagt: Jeden Tag müsste man dann von irgendeiner solchen Partei oder Gruppe «Ergüsse» über sich ergehen lassen.
Wenn Herr Kollege Leuenberger so emotionsgeladen geur- teilt hat, muss ich ihn einfach bedauern. Erstens einmal hat der Monat 30 und nicht 15 Tage, zweitens ist es schon eine Verächtlichmachung all seiner Kollegen und der Leute sei- ner eigenen Partei, von «Ergüssen» zu sprechen. Oder zu behaupten, sie würden dann das ganze Jahr über ihr Partei- porträt immer wiederholen. Also, man hält die anderen schon für sehr beschränkt, wenn man sich vorstellt, dass dann solche Gruppen einfach immer ihr Parteiprogramm wiederholen und nicht zu aktuellen Zeitfragen, Sachfragen Stellung nehmen würden.
Es ist hier bereits gesagt worden, dass die Haltung von Herrn Leuenberger wohl nur daraus zu erklären ist, dass seine Partei im Rahmen der SRG eine sehr starke Stellung einnimmt und über alle möglichen Kanäle ihre Ideen immer wieder zur Geltung bringen kann.
Demokratische Politik muss Auseinandersetzung sein, muss Konfrontation der Ideen sein. Wenn Sie helfen wollen, dass dieser Gedanke Realität wird, dann gehen Sie bitte jetzt nicht in die Opposition gegen dieses Postulat, das der Bundesrat zur Prüfung entgegennehmen möchte.
Bundesrat Schlumpf: Nationalrat Leuenberger-Solothurn, der Text, den Sie leider nicht bei sich haben, nämlich die Erklärung des Bundesrates - mit der Begründung, warum wir bereit sind, das Postulat anzunehmen - lautet: «Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und es im Rahmen des Postulates beider Räte, Unterstützung der Parteien usw., zu behandeln.»
Ich gehe nicht fehl in der Annahme - weil ich ja im Bundes- rat selbst der Antragsteller für Annahme des Postulates war -, dass wir, wenn wir nicht schon die Postulate beider Räte hätten, mit dem Auftrag, diese Frage: «Unterstützung der Parteien» zu prüfen, hier Antrag auf Ablehnung stellen wür- den. Aber so geht die Frage gemäss Postulat Ruf-Bern in den gesamten Prüfungsauftrag hinein.
Ich will nicht ausholen und nur zu den Ausführungen von Herrn Leuenberger-Solothurn sagen: Wir sind uns der bestehenden Schranken bewusst: einmal die Programmau- tonomie der SRG oder allenfalls anderer Veranstalter, wenn sie einbezogen werden (Artikel 55bis Absatz 3 und 4 der Bundesverfassung); dann die Frage der Informationsfreiheit - der sogenannte Rezipient, also der Hörer, der Zuschauer,
hat einen Anspruch auf Informationsfreiheit -; des weiteren die Frage der Angemessenheit - Herr Ruf-Bern sagt, wir seien in der Ausgestaltung selbstverständlich frei; es wür- den keine Limiten gesetzt - und schliesslich die Frage der Praktikabilität, die vor allem Herr Leuenberger-Solothurn angerufen hat.
Mit diesen Vorzeichen kann der Bundesrat dieses Postulat entgegennehmen, um es im Gesamtkompendium zu bear- beiten.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
52 Stimmen 16 Stimmen
Ueberwiesen - Transmis
86.498
Interpellation Rüttimann Notrufnummern. Koordination
Numéros d'appel en cas d'urgence. Coordination internationale
Siehe Jahrgang 1986, Seite 1520 - Voir année 1986, page 1520
Diskussion - Discussion
Rüttimann: Ich beantragte Diskussion, weil mir scheint, dass aus der Antwort des Bundesrates ein gewisser Fatalismus hervorgeht. Man kommt um den Eindruck nicht herum, dass die genannte Arbeitsgruppe für die europäische Harmoni- sierung der Telefondienste ihre Aufgabe nicht mit dem nöti- gen Nachdruck erfüllt hat. Meine Sorge um die Vereinheitli- chung der Telefonnotrufnummern ist für die Verbesserung des Notfalldienstes und der Brandbekämpfung so wichtig, dass man das bisherige Scheitern der Bemühungen nicht einfach mit technischen und historischen Gegebenheiten entschuldigen kann. Uebrigens wäre es interessant, Herr Bundesrat, zu erfahren, was die Verhandlungsrunde im Herbst 1986 ergeben hat.
Ich möchte den Bundesrat inständig bitten, seine ganze Kraft für die Verwirklichung einer Vereinheitlichung der Telefonnotrufnummern - mindestens auf europäischem Gebiet - einzusetzen. Unsere Vertretung in der seit 1980 bestehenden Arbeitsgruppe ist daher zu kontaktieren: Sie darf nicht einfach vor fadenscheinigen Argumenten der Verhandlungspartner kapitulieren.
In diesem Sinne erkläre ich mich von der Interpellationsbe- antwortung nicht befriedigt.
Bundesrat Schlumpf: Herr Rüttimann, wenn man längere Zeit über die Grenze hinaus tätig war, könnte man der Versuchung erliegen, Ihren Fatalismus zu teilen. Ich tue es nicht, weil ich daran glaube, dass wir trotz aller Mühseligkeit - Sie kennen die Probleme der europäischen Verkehrspoli- tik und des Medienbereiches - vorankommen müssen. Um der nationalen Souveränität willen müssen wir dort harmoni- sieren, wo es durchaus möglich ist. Auf dem Gebiet der speziellen Telephonnotrufnummern stehen einer Harmoni- sierung überhaupt keine erkennbaren Hindernisse entge- gen. Anlässlich der letzten Tagung dieser CEPT-Arbeits- gruppe stimmten jedoch lediglich Frankreich und die Schweiz für eine Weiterbearbeitung. Alle anderen Länder stimmten dagegen. Das Geschäft bleibt auf der Traktanden- liste; es fehlt aber am Willen, zu einer Einigung zu kommen. An unserem Willen fehlt es durchaus nicht. Ich werde weiter- hin den Mitgliedern unserer Arbeitsgruppe den Auftrag bestätigen und sie auffordern, dahingehend zu wirken. Ich
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Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
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Numero dell'oggetto
Datum 01.10.1987 - 08:00
Date
Data
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1301-1303
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