Motion du Conseil des Etats (Zumbühl)
1220
N
28 septembre 1987
traditioneller Kulturbegriffe plädiert. Er wird wohl nicht grundsätzlich dagegen sein, dass sich allmählich gewisse Kulturbegriffe ausweiten. Aber wir müssen klare Grenzen setzen.
Was wir heute im Kleinen tun, ist unter einem Gesichtspunkt auch kulturelle Tätigkeit. Wir würden doch nie meinen, sie müsste unter den politisch zu erfassenden Kulturbegriff fallen. Wenn eine Gruppe für oder gegen Kernkraftwerke ist, sich für oder gegen die vermehrte Präsenz der Ausländer in der Schweiz ausspricht, betätigt sie sich im weitesten Sinne auch kulturell. Aber wir wären sicher nie der Auffassung, das sollte unter den staatlich zu erfassenden Kulturbegriff fallen. Ich teile also die Auffassung von Herrn Mühlemann insofern, als hier gewisse Grenzen gesetzt werden müssen. Die Gren- zen scheinen mir von der Pro Helvetia durchaus gesetzt worden zu sein.
Zum Vorschlag von Frau Uchtenhagen: Die berühmten 6 Millionen können die Bedeutung dieser Debatte nicht voll und ganz widerspiegeln. Ich versuche, auch diese Frage ganz objektiv zu erörtern, denn der Bundesrat betrachtet keineswegs immer und um jeden Preis seine Vorschläge als die unbedingt anzuerkennenden: Herr Widmer hat zwar angeblich auf Wunsch eines Bundesrates gesprochen.
Obschon ich dem Parlament die volle Freiheit lassen möchte, möchte ich Ihnen etwas zu bedenken geben. Der Bundesrat hat sich gefragt, wieweit man über die gewachse- nen Zahlen der letzten Jahre hinausgehen soll. Er ist zur Auffassung gekommen, eine Erhöhung für die vier Jahre um fast 50 Prozent genüge, zumal wenn man bedenkt, dass gewisse Aufgaben der Pro Helvetia nunmehr vom Bundes- amt übernommen werden, insbesondere die Unterstützung der kulturellen Organisationen. Damit kommen der Pro Hel- vetia ungefähr 2 Millionen Franken zusätzlich zu.
Wie Frau Spoerry richtigerweise festgestellt hat, werden eine ganze Reihe von anderen kulturellen Tätigkeiten des Bundes - die Filmförderung, die Förderung der Kunstdenk- mäler, über die wir bald sprechen werden - gar nicht unter diese Beträge subsumiert, so dass diese Vorschläge durch- aus als objektiv, als berechtigt, als dem wachsenden Ver- ständnis entsprechend beurteilt werden können.
Ich habe sogar den Verdacht, ohne ihn belegen zu können, dass, hätte der Bundesrat seinerseits den Vorschlag um 6 Millionen höher angesetzt, vielleicht nicht Frau Uchtenha- gen - das möchte ich fast ausschliessen -, aber sonst jemand in diesem Parlament aufgestanden wäre, um eine weitere Erhöhung von 6 Millionen zu beantragen; denn wo liegen hier die Grenzen? Sie liegen in der Ausgewogenheit des bundesrätlichen Vorschlags. Um ihn zu übersteigen, sollten wirklich aussergewöhnliche Gründe vorliegen.
Ich glaube nicht, dass sie hier vorliegen. Deshalb sollte das Parlament die finanziellen Anträge des Bundesrats und des Ständerats bestätigen. Der Bundesrat nimmt nämlich die Kulturförderung ernst, so ernst, dass wir in den Regierungs- richtlinien beantragt haben, vor Ende der nächsten Legisla- tur dem Parlament den Vorschlag eines neuen Kulturartikels zu unterbreiten, welcher uns dann vielleicht weitere Hori- zonte erschliessen wird.
M. Jeanneret a dit qu'il désirait m'encourager à me découra- ger de présenter un nouveau projet pour la fin de la pro- chaine législature. Eh bien, quant à moi, je m'encourage à essayer de l'encourager et je souhaite que le projet équilibré que j'espère apporter, puisse rallier une majorité de ce Parlement.
Concludo con un riferimento all'on. Pini che ha segnalato difficoltà reali, talvolta anche finanziarie, in cui si trovano i cantoni e i comuni più deboli.
Arrivo però a questa conclusione:
Non mi dica, on. Pini, che non esiste in questo Paese una grande vitalità culturale. Ho la convinzione opposta e, quando vado non da una città all'altra, ma anche da un villaggio all'altro del nostro anche piccolo cantone, costato che c'è una grande vitalità nel mondo culturale del nostro paese e che, sostanzialmente, le possibilità offerte da questo mondo culturale sono importanti e vaste. Con l'aumento solido che il Consiglio federale propone ai crediti di Pro Hel-
vetia, faremo un altro passo avanti per consentire uno svi- luppo sempre più ampio della vita culturale che è l'obiettivo principale del Consiglio federale.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
89 Stimmen 54 Stimmen
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 134 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.950
Motion des Ständerates (Zumbühl) Denkmalpflege. Subventionspraxis Motion du Conseil des Etats (Zumbühl) Conservation des monuments historiques. Modalités de subventionnement
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vor- schlag zu unterbreiten,
wie die grosse Zahl längst fälliger Subventionsbeiträge an die Restaurierungskosten von Baudenkmälern innert dreier Jahre ausbezahlt und die umstrittene Dringlichkeitsordnung vom 1. Mai 1978 spätestens auf den 31. Dezember 1989 aufgehoben werden kann;
für ein Finanzierungssystem, das dem Bund - nach Auf- hebung der Dringlichkeitsordnung - erlaubt, seinen rechtli- chen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerungen nachzukommen.
Texte de la motion du 9 octobre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement une proposition visant les buts suivants:
verser en trois ans la majeure partie des subventions échues de longue date au titre de la participation aux frais de restauration des monuments architecturaux, et abroger au plus tard au 31 décembre 1989 l'ordre d'urgence critiqué du 1er mai 1978;
établir un mode de financement permettant à la Confédé- ration de s'acquitter sans retard de ses obligations légales en matière de conservation du patrimoine architectural après l'abrogation de l'ordre d'urgence.
Frau Spoerry, Berichterstatterin: Ich kann mich sehr kurz fassen. Die Kommission hat ohne grosse Diskussion die Motion, die der Ständerat eingereicht hat und die Ihnen vorliegt, geschlossen, d. h. einstimmig unterstützt, und zwar vor allem, weil sich der Bundesrat keineswegs gegen den Vorstoss wendet, da das Begehren erkannt und auch in Realisation begriffen ist.
Namens der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, dieser Motion Folge zu leisten, die im übrigen mit der Motion Columberg identisch ist.
1221
Motion Columberg
Mme Pitteloud, rapporteur: La commission a effectivement accepté à l'unanimité la motion de M. Zumbühl, qui est la même que celle que M. Columberg présente dans notre Conseil. Le Conseil fédéral s'est également déclaré totale- ment en accord avec le contenu et les objectifs de cette motion, de sorte que la commission l'a, à son tour, acceptée comme motion à l'unanimité.
Ueberwiesen - Transmis
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.961
Motion Columberg Denkmalpflege. Subventionspraxis Conservation des monuments historiques. Modalités de subventionnement
Wortlaut der Motion vom 10. Oktober 1986 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vor- schlag zu unterbreiten,
wie die grosse Zahl längst fälliger Subventionsbeiträge an die Restaurierungskosten von Baudenkmälern innert dreier Jahre ausbezahlt und die umstrittene Dringlichkeitsordnung vom 1. Mai 1978 spätestens auf den 31. Dezember 1989 aufgehoben werden kann;
für ein Finanzierungssystem, das dem Bund - nach Auf- hebung der Dringlichkeitsordnung - erlaubt, seinen rechtli- chen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerungen nachzukommen.
Texte de la motion du 10 octobre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement une proposition visant les buts suivants:
verser en trois ans la majeure partie des subventions échues de longue date au titre de la participation aux frais de restauration des monuments architecturaux, et abroger au plus tard au 31 décembre 1989 l'ordre d'urgence critiqué du 1er mai 1978;
établir un mode de financement permettant à la Confédé- ration de s'acquitter sans retard de ses obligations légales en matière de conservation du patrimoine architectural après l'abrogation de l'ordre d'urgence.
Mitunterzeichner -
Cosignataires: Aliesch, Bircher, Blunschy, Bühler-Tschappina, Bürer-Walenstadt, Camen- zind, Cantieni, de Chastonay, Darbellay, Dirren, Dünki, Fehr, Fischer-Sursee, Grassi, Grendelmeier, Hari, Hösli, Humbel, Iten, Jung, Keller, Kühne, Landolt, Lanz, Morf, Müller-Schar- nachtal, Neukomm, Nussbaumer, Oehler, Oester, Risi- Schwyz, Rubi, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary- Fribourg, Schärli, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmül- ler, Seiler, Stamm Judith, Uchtenhagen, Weber-Arbon, Wick, Zwygart
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit Jahren befindet sich die eidgenössische Denkmalpflege in einer schweren Finanznot. Parlament und Bundesrat haben sich verschiedentlich mit diesem unhaltbaren Zustand befasst. Die mit den zusätzlichen Mitteln aus den Treibstoffzolleinnahmen erhoffte Entlastung ist noch nicht eingetreten. Die Verpflichtungen gegenüber Kantonen, Gemeinden, Kirchgemeinden und Privaten belaufen sich auf rund 90 Millionen Franken und übersteigen bei weitem die verfügbaren Mittel. Die daraus entstandene Situation ist rechtlich wie auch staatspolitisch unhaltbar geworden. Mehr als 700 Gesuche warten - zum Teil seit Jahren - auf ihre Erledigung durch die zuständigen Behörden.
Die zugesicherten Beiträge werden in der Regel erst Jahre nach Abschluss die Bauarbeiten ausbezahlt, so dass die Gesuchsteller nicht selten gezwungen sind, teure Bankkre- dite aufzunehmen, um die Arbeiten überhaupt finanzieren zu können. Dadurch verschlingen die Zinskosten beinahe den ganzen Beitrag, den der Bund dem Gesuchsteller vor Baubeginn in Aussicht gestellt hatte.
Dieses Geschäftsgebaren des Bundes verstösst gegen das Prinzip von Treu und Glauben und hat einer ganzen Reihe von Kantonen, Gemeinden, Kirchgemeinden und Privaten erhebliche finanzielle Probleme gebracht. Die enormen Zah- lungsrückstände haben überdies dazu geführt, dass der Bund seit 1978 mittels einer Dringlichkeitsordnung sämtli- che neuen Gesuche von Kantonen sowie von finanzstarken Gemeinden und Kirchgemeinden von vornherein ablehnt. Auch diese Dringlichkeitsordnung - ursprünglich nur als eine Notmassnahme für einige Jahre gedacht - ist auf die Länge unhaltbar, da sie gegen die Zweckbestimmung des Bundesbeschlusses über die Denkmalpflege verstösst. Der Bund muss deshalb die Zahlungspraxis und das Finanzie- rungssystem im Bereich der Denkmalpflege dringend revi- dieren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Dezember 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er décembre 1986 Die am 1. Mai 1978 durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Kraft gesetzte Weisung über die Förde- rung der Denkmalpflege (Dringlichkeitsordnung) sieht eine restriktivere Behandlung von Gesuchen im Bereich der Denkmalpflege vor. Ihre Einführung wurde notwendig, da die erforderlichen Kredite nicht mehr ausreichten, um die zahlreichen hängigen Begehren erfüllen zu können. Gemäss dieser Weisung werden diejenigen Eigentümer von Baudenkmälern, denen die Finanzierung von Restaurierun- gen möglich und zumutbar ist, vom Bezug von Subventio- nen ausgeschlossen.
In den letzten Jahren wurden die Kredite für die Förderung der Denkmalpflege regelmässig erhöht. Dadurch sowie dank zusätzlicher Mittel aus den Treibstoffzollerträgen konnte der Abbau des bestehenden Ueberhangs an Gesu- chen etwas beschleunigt werden. Eine gewisse finanzielle Entlastung brachte zudem die im Rahmen der Sparmass- nahmen 1984 (Anschlussprogramm) vorgenommene Kür- zung der Subventionssätze. Andererseits war es jedoch nicht möglich, den Zufluss neuer Gesuche zahlenmässig entscheidend aufzuhalten.
Der Bundesbeschluss vom 14. März 1958 betreffend die Förderung der Denkmalpflege (SR 445.1) und die Verord- nung vom 26. August 1958 über die Förderung der Denkmal- pflege (SR 445.11) lassen ein über die Dringlichkeitsord- nung hinausgehendes Auswahlverfahren nicht zu. Dem steht auch die langjährige Praxis entgegen. Aus diesem Grund vollzog sich der Abbau des in den Jahren mit wesent- lich geringeren Budgetkrediten entstandenen Pendenzen- berges nur sehr langsam. Ende September 1986 waren immer noch insgesamt 635 Gesuche pendent. Um die damit verbundenen, teils bereits bekannten, teils voraussehbaren finanziellen Erwartungen zu erfüllen, wäre eine Summe von rund 107 Millionen Franken notwendig. Die aus rechtlichen wie aus politischen Gründen nur als vorübergehende Mass- nahme haltbare Dringlichkeitsordnung kann jedoch erst auf- gehoben werden, wenn dieser Pendenzenberg abgebaut ist und Gewähr dafür besteht, dass nicht wieder ein solcher Ueberhang entsteht. Hierfür soll nun ein Sanierungsplan ausgearbeitet werden, dessen Ziel die Aufhebung der Dring- lichkeitsordnung auf den 31. Dezember 1989 ist. Der Bun- desrat wird darüber im Rahmen des Legislaturfinanzplanes 1988-1991 Bericht erstatten.
Um die Rolle des Bundes in der Denkmalpflege neu zu definieren, hat der Bundesrat das EDI beauftragt, unverzüg lich die Revision der rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Denkmalpflege an die Hand zu nehmen und soweit voranzutreiben, dass bereits zu Beginn der neuen Legisla- turperiode dem Parlament eine entsprechende Vorlage
21-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Ständerates (Zumbühl) Denkmalpflege. Subventionspraxis Motion du Conseil des Etats (Zumbühl) Conservation des monuments historiques. Modalités de subventionnement
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1987
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III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.950
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1987 - 14:30
Date
Data
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1220-1221
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