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Pro Helvetia. Beiträge 1988-1991
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Pro Helvetia. Beiträge 1988-1991 Pro Helvetia. Aides financières 1988-1991
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Februar 1987 (BBI I, 949) Message et projet d'arrêté du 25 février 1987 (FF 1, 933)
Beschluss des Ständerates vom 3. Juni 1987 Décision du Conseil des Etats du 3 juin 1987
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Frau Spoerry, Berichterstatterin: Nach dem geltenden Bun- desgesetz über die Stiftung Pro Helvetia werden gemäss Artikel 3 die Bundesbeiträge an die öffentlich-rechtliche Stif- tung in der Regel alle vier Jahre in Bundesbeschlüssen festgesetzt. Der geltende Bundesbeschluss regelt die Finan- zierung in den Jahren 1984 bis 1987. Für die Ende dieses Jahres auslaufende Beitragsperiode standen der Stiftung 58,6 Millionen Franken von seiten des Bundes zur Verfü- gung. Neu sollen der Pro Helvetia gemäss Antrag des Bun- desrates, des Ständerates und der Kommissionsmehrheit für die nächste Beitragsperiode von 1988 bis 1991 insge- samt 86 Millionen Franken ausgerichtet werden. Dies entspricht einer Erhöhung der Bundesbeiträge um 46 Pro- zent.
Nachdem sich das Parlament in schöner Regelmässigkeit immer wieder mit den Finanzen der Pro Helvetia beschäftigt, dürfte in diesem Rat bekannt sein, wer die Pro Helvetia ist und wie sie arbeitet. Der Vollständigkeit halber seien jedoch die folgenden Hinweise gestattet:
Die Pro Helvetia ist aus der politischen Situation der Vor- kriegsjahre hervorgegangen und verstand ihren Auftrag darin, im Sinne der geistigen Landesverteidigung das Bewusstsein für die schweizerische Eigenart und unsere vielgestaltige Kultur zu stärken. Ihre heutige Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung erhielt die Arbeitsgemein- schaft mit einem Bundesbeschluss im Jahre 1949. 1965 wurde die Tätigkeit der Stiftung mit dem Bundesgesetz betreffend die Stiftung Pro Helvetia auf eine verstärkte gesetzliche Grundlage gestellt. In diesem Gesetz werden der Zweck der Stiftung im allgemeinen und ihre Aufgaben im besonderen umschrieben. Diese umfassen gemäss Artikel 1 im wesentlichen die Erhaltung der kulturellen Eigenart des Landes, die Förderung des schweizerischen kulturellen Schaffens, die Förderung des Austausches kultureller Werte zwischen den Sprachgebieten und den Kulturkreisen sowie die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland. Die Stiftung steht unter der Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern und der Oberaufsicht des Bun- desrates. Die Bundesversammlung spricht ihr die Mittel zu, und als Kontrollstelle für das Rechnungswesen amtet die Eidgenössische Finanzkontrolle. Der Stiftungsrat besteht aus 25 bis 35 Mitgliedern, die vom Bundesrat auf Antrag des Departmentes des Innern gewählt werden. Präsident der Stiftung ist seit dem 1. Januar 1966 der uns allen bestens bekannte Kollege Nationalrat Dr. Sigmund Widmer, der die heutigen Verhandlungen in unserem Rat von der Experten- bank aus verfolgt.
Im Jahre 1975 erfolgte die Gründung des Bundesamtes für Kulturpflege, das die früher vom Generalsekretariat des Departementes des Innern wahrgenommenen kulturellen Aufgaben übernahm. Wegen der Nähe der Tätigkeiten zur Pro Helvetia gaben befürchtete oder tatsächliche Ueber- schneidungen im Aufgabenbereich immer wieder Anlass zu Diskussionen. Diese dürfen jedoch heute als abgeschlossen gelten; die Aufgabenteilung ist heute geklärt.
Es spricht für die Dichte und Reichhaltigkeit des kulturellen Schaffens unserer kleinen Schweiz, dass sich die Pro Helve- tia mit einer wachsenden Zahl von Gesuchen um Unterstüt- zung konfrontiert sieht und dass ihr Mittelbedarf dadurch rapide ansteigt. In den siebziger Jahren musste die Pro Helvetia jährlich wiederkehrend und unverändert mit ledig- lich 5,5 Millionen Franken auskommen. 1984 standen ihr bereits 12,15 Millionen Franken zur Verfügung; im laufen- den Jahr sind es 18 Millionen, und im nächsten Jahr werden es 20 Millionen Franken sein.
Für die nächste Beitragsperiode beantragt die Pro Helvetia einen Gesamtbeitrag von 106 Millionen Franken, was gegenüber der zu Ende gehenden Periode fast einer Ver- doppelung gleichkommt. Auch personelle Begehren hat die Pro Helvetia angemeldet. Sie beantragt eine Aufstockung ihres Personalbestandes im Sekretariat um acht Stellen. Der Bundesrat beantragt demgegenüber, lediglich die drei gegenwärtigen Aushilfestellen in Vollstellen umzuwandeln. Die Stiftung hat im übrigen auf eigene Initiative ihre Organi- sationsstruktur und die Arbeitsabläufe einer Ueberprüfung unterzogen. Der Bericht Amstutz, der vom Chef des Perso- nalamtes der Stadt Zürich erstellt worden ist, liegt dem Stiftungsrat bereits vor. Die darin enthaltenen Anregungen sind im Begriff, in die Tat umgesetzt zu werden. Sie werden zu einer erwünschten Straffung beitragen.
Mit Bezug auf die finanziellen Forderungen der Pro Helvetia ist der Bundesrat nicht bereit, die Maximalforderung zu erfüllen. Immerhin beantragt er, die Beiträge für die Jahre 1988 bis 1991 um insgesamt 46 Prozent auf neu 86 Millionen Franken zu erhöhen und damit den Betrag, der im Finanz- plan vorgesehen ist, um 12 Millionen Franken zu überschrei- ten. Der Ständerat ist diesem Antrag mit 29 gegen 0 Stim- men gefolgt, nachdem zuvor ein Minderheitsantrag, der zusätzliche 6 Millionen Franken und damit einen auf insge- samt 92 Millionen Franken aufgestockten Betrag forderte, mit 25 gegen 3 Stimmen verworfen worden war.
Auch Ihre Kommission beantragt Ihnen - wenn auch nicht mit einer sehr komfortablen Mehrheit von 11 zu 9 Stimmen -, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Der im Ständerat abgelehnte Minderheitsantrag auf Erhöhung der Beiträge auf insgesamt 92 Millionen Franken wurde in unse- rer Kommission wiederaufgenommen. Er fand die Unterstüt- zung einer starken Kommissionsminderheit von 9 Stimmen und wird anschliessend von Frau Uchtenhagen eingebracht. Die Kommissionsminderheit begründet ihren Antrag vor allem damit, dass das finanzielle Engagement des Bundes für kulturelle Aufgaben im Vergleich zu anderen Aufgaben des Staates sehr bescheiden sei und die finanziellen Bedürf- nisse der Pro Helvetia ausgewiesen und gut begründet seien. Die Tatsache, dass die Kommissionsmehrheit dem Gesuch der Pro Helvetia auf Ausrichtung von insgesamt gut 106 Millionen Franken oder - gemäss einer ebenfalls einge- reichten Sparvariante - von fast 101 Millionen Franken nicht vollumfänglich entsprechen will, hängt in keiner Weise damit zusammen, dass die Bedeutung der von der Pro Helvetia geleisteten Arbeit gering geschätzt würde, im Gegenteil: Der Stiftung und ihrem Präsidenten, Herrn Dr. Sigmund Widmer, der an der Kommissionssitzung vom 4. September anwesend war, wurde der Dank und die Aner- kennung für die geleistete Arbeit ausgesprochen. Dabei setzten nicht alle Kommissionsmitglieder die Akzente gleich, was in der nachfolgenden Debatte sicher zum Aus- druck kommen wird. Die hälftige Aufteilung der Mittel auf Aufgaben im Ausland einerseits und im Inland andererseits fand jedoch die Zustimmung der Kommission.
Wie bei vielen anderen Aufgaben kann man aber natürlich auch für die kulturelle Förderung der Schweiz im Prinzip beliebig viel Geld einsetzen. In diesem Sinne enthält die Mittelzusprechung für die Pro Helvetia einen gewissen Ermessensspielraum, den es vom Parlament in Würdigung aller Umständen anzuwenden gilt. Einer dieser Umstände ist auch die Abstimmung über einen generellen Kulturartikel in unserer Verfassung. Man kann sich angesichts der Zuwachsrate der für die Pro Helvetia eingesetzten Mittel füglich die Frage stellen, ob das Parlament nach dem Nein
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des Souveräns eine solch massive Steigerung überhaupt vertreten darf. Dazu ist folgendes festzuhalten:
Bei der Abstimmung über einen Kulturartikel ging es im wesentlichen um die Frage, ob es in der Schweiz - neben den bereits bestehenden speziellen Förderungsartikeln in der Bundesverfassung - einen generellen, alles umfassen- den Kulturartikel brauche, und vor allem, ob man dafür die Formulierung gefunden habe, die den schwierigen Begriff «Kultur» so fasse, dass Abgrenzungen möglich sind und nicht alle Schleusen geöffnet werden.
Es ist ohne Zweifel schwierig, die Motive eines Abstim- mungsergebnisses bei einer Doppelabstimmung exakt zu interpretieren. Aber eine gewisse Skepsis gegenüber einem sich zu stark ausweitenden Kulturengagement des Bundes ist sicher zum Ausdruck gekommen, ist doch in unserem Land die Kulturförderung in erster Linie Sache der Gemein- den, der Kantone und auch der Privaten. Trotzdem kann das Nein des Souveräns nicht als ein Nein zur Arbeit der Pro Helvetia interpretiert werden, denn diese war nicht das Thema der Abstimmung.
Die Pro Helvetia arbeitet seit über zwanzig Jahren aufgrund eines Bundesgesetzes, das nie bestritten war. Zudem ist die Tätigkeit der Pro Helvetia bereits heute nicht nur gesetzlich abgestützt, sondern zumindest zu einem grossen Teil auch durch geschriebenes Verfassungsrecht gesichert. Ich denke an die wichtige Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland und des Austausches kultureller Werte zwischen den Sprachgebieten und den Kulturkreisen. In diesem Sinne kann angesichts des Nachholbedarfs der Pro Helvetia auch eine substantiell beträchtliche Erhöhung der Mittel nicht als Missachtung des Volkswillens interpretiert werden. Aber sicher darf diese Abstimmung auch nicht dazu verleiten, die Beiträge weit überproportional und ohne jede Rücksicht auf den Finanzplan anwachsen zu lassen.
In Würdigung aller dieser Umstände ist daher der Antrag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit alles andere als kleinlich. Vor allem auch dann nicht, wenn Sie noch in Rechnung stellen, dass die Pro Helvetia durch das Bundes- amt für Kulturpflege von einer Aufgabe entlastet wird.
Die Pro Helvetia kann die Unterstützung der kulturellen Organisationen ab 1988 dem Bundesamt für Kulturpflege abtreten. Das bedeutet eine Entlastung von rund 2 Millionen Franken jährlich. Herr Bundesrat Cotti hat zudem in der Kommission ausgeführt, dass diese Beiträge an die kulturel- len Organisationen, die in Zukunft über das Bundesamt für Kulturpflege ausgerichtet werden, verdoppelt und auf 4 Mil- lionen Franken angehoben werden sollen. Auch hier haben wir somit eine massive reale Verbesserung des finanziellen Einsatzes zugunsten der subsidiären Kulturförderung durch den Bund. Mehr erachten Bundesrat, Ständerat und Kom- missionsmehrheit als unverhältnismässige Erhöhung.
Ich bitte Sie daher namens der Kommissionsmehrheit, auf das Geschäft einzutreten, den Minderheitsantrag Uchtenha- gen abzulehnen und dem Antrag von Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Mme Pitteloud, rapporteur: Le Conseil fédéral et la majorité de la commission vous prient donc d'accepter ce nouvel arrêté fédéral autorisant l'octroi d'aides financières à la Fondation Pro Helvetia pour les années 1988 à 1991. La loi fédérale du 17 décembre 1965, concernant ladite fondation, dispose en effet que la Confédération fixe par arrêté simple les subventions annuelles, accordées généralement tous les quatre ans, à la fondation. La présente période de subven- tionnement se terminant le 31 décembre de cette année, il s'agit de donner les moyens à la fondation de continuer à remplir les tâches qui lui sont fixées par la loi, soit: la sauvegarde du patrimoine, le soutien à la création et aux échanges culturels.
Ce message et ce projet d'arrêté sont présentés dans un moment particulier du débat sur la culture, soit une année jour pour jour après la votation qui a vu l'initiative populaire en faveur de la culture et le contre-projet de l'Assemblée fédérale être repoussés par le peuple. Une nette majorité de 55 pour cent des votants s'était pourtant montrée favorable
à l'introduction d'une compétence culturelle fédérale dans la constitution sous une forme ou sous une autre, le scrutin négatif résultat avant tout de l'impossibilité de voter deux fois oui.
Ce résultat permet donc au Conseil fédéral de réaffirmer, dans ce message, sa volonté de poursuivre l'engagement culturel de la Confédération. La discussion qui a eu lieu au sein de la commission a également fait ressortir un accord à ce sujet. Chacun convient de l'importance croissante de la culture dans un monde en mutation rapide, de son rôle fondamental dans un pays comme le nôtre où elle doit refléter la pluralité et la richesse des diverses régions, tout en jetant des ponts entre celles-ci.
Enfin, nos cultures régionales et nationales ont également été vues comme des contre-poids que l'on doit nécessaire- ment opposer à la banalisation, à l'uniformisation des mes- sages culturels en provenance, notamment, des Etats-Unis. L'importance de notre présence culturelle à l'étranger a été relevée, présence qui n'est pas toujours aussi accentuée que nous la souhaiterions et également l'appui, dans ce sens, que peuvent offrir nos représentations diplomatiques. Personne, au sein de la commission, n'a contesté le rôle subsidiaire dans le soutien à la culture que doit jouer la Confédération qui doit laisser les cantons, les communes et les particuliers intervenir au premier chef, le mécénat consti- tuant un complément essentiel à l'encouragement public de la culture.
Néanmoins, et le Conseil fédéral l'a relevé clairement dans le message, on ne peut pas ignorer le fait que, de façon accrue, le soutien privé à la culture se confond presque avec de la publicité pour l'entreprise concernée. L'expérience a en effet montré - peut-on lire dans le message - que les secteurs artistiques et créateurs, sûrs de remporter du succès auprès du public, profitent beaucoup plus du mécé- nat que les activités culturelles considérées comme diffi- ciles. De plus, l'aide privée est mieux représentée dans les zones urbaines et les agglomérations que dans les zones décentrées et les régions de montagne. Le rôle régulateur des pouvoirs publics reste donc fondamental afin d'opérer les nécessaires rééquilibrages.
Revenons à Pro Helvetia qui a remis ses lignes directrices à jour avant de déposer sa requête, ces lignes se résumant très brièvement de la façon suivante: complémentarité des activités en Suisse et à l'étranger, diversité des formes de culture à promouvoir, allant des plus classiques aux plus expérimentales, en gardant le souci des minorités, et enfin l'équilibre dont nous avons parlé tout à l'heure, la collabora- tion avec les autorités cantonales et communales, les orga- nisations d'artistes et de créateurs, les institutions, les fon- dations culturelles et, bien entendu, les autres services de la Confédération.
Dans ses activités à l'étranger, Pro Helvetia doit à la fois diffuser la culture suisse et ouvrir le dialogue avec des modes de pensée et d'expression différents, afin que notre identité culturelle puisse s'enrichir et se raffermir au contact d'autres réalités.
Pour la période à venir, soit de 1988 à 1991, Pro Helvetia, qui était arrivée, en 1986, à consacrer une moitié de ses res- sources aux activités organisées en Suisse et l'autre moitié à celles se déroulant à l'étranger, se propose de privilégier à nouveau quelque peu son travail à l'étranger. Cela ne signi- fie bien sûr nullement que ses activités au sein du pays seront prétéritées. Nous avons au contraire appris avec satisfaction, en commission, que Pro Helvetia a placé la traduction parmi les points forts de ses activités en Suisse pour ces quatre prochaines années, voulant par là contri- buer à ce que le fossé entre Alémaniques et Romands ne s'élargisse pas davantage. Elle se propose donc d'offrir rapidement des traductions d'articles sur des sujets d'actua- lité, des dossiers, des exposés dans des domaines particu- liers, sous forme de brochures, peu coûteuses par exemple, et bien entendu de publier des traductions d'ouvrages en- tiers.
On relèvera aussi le projet «Ars helveticae», publication qui, retraçant l'histoire de l'art en Suisse, constituera la contribu-
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tion de la fondation aux manifestations commémoratives de 1991.
La redistribution des tâches entre la fondation et l'Office fédéral de la culture étant achevée, l'office se chargera des subventions annuelles destinées aux organisations cultu- relles et se vouant à la formation permanente, tandis que Pro Helvetia pourra se concentrer sur des projets ponctuels, notamment dans les domaines de la sauvegarde du patri- moine, de la culture populaire et de l'animation socio- culturelle. Ce terme recouvre en fait, toutes nouvelles démarches artistiques que l'on se doit de suivre et d'encou- rager, même si elles ne font pas encore partie des domaines culturels établis. Les demandes initiales de la Fondation Pro Helvetia en matière de personnel et de crédits n'ont pas été entièrement satisfaites. Le Conseil fédéral et la majorité de la commission les reconnaissent comme justifiées par les nombreuses tâches qui lui incombent selon la loi et par la multiplicité des attentes et des espoirs sur le plan matériel et intellectuel auxquels elle doit répondre. Il y a cependant d'autres critères comme les considérations de politique financière d'usage, mais aussi les conditions qui sont liées aux structures en place et le principe de la subsidiarité qu'il faut prendre en compte, ainsi qu'une certaine retenue qui est demandée à la fondation, chargée de mieux définir ses priorités. Il faut remercier ici M. Widmer, notre collègue, président du Conseil de fondation de Pro Helvetia depuis 1986, d'avoir répondu très clairement à toutes les questions concernant les activités de Pro Helvetia, notamment à celles qui concernaient le Centre cuturel de Poussepin qui a connu une période de turbulences résultant notamment d'un manque de clarté de ses structures, mais dont le développement paraît maintenant assuré et dont nous avons appris la nomination d'un nouveau directeur ce week-end en la personne de M. Werner Dueggelin. M. Widmer a élé- gamment pris acte des différents voeux exprimés à propos de la fondation, même lorsqu'ils étaient contradictoires. Par exemple, le Conseil fédéral demande une certaine retenue à Pro Helvetia, alors que de nombreux membres de la com- mission souhaitaient plus d'activités dans un sens ou dans l'autre ou encore plus de souplesse, plus d'ouverture. Il faut noter, et il l'a fait, que l'ouverture et la souplesse dépendent bien souvent, en grande partie, de l'ampleur des moyens financiers mis à disposition.
Néanmoins, l'arrêté qui vous est proposé représente une hausse des subventions allouées à Pro Helvetia de 46 pour cent, une hausse qui est entièrement justifiée en raison des ressources très modestes qui avaient été allouées jusqu'au début des années 1980 à la fondation et la majorité de la commission vous recommande d'accepter ce montant de 86 millions.
Une minorité de la commission - dont je fais partie - aurait pourtant souhaité que l'on fasse un effort supplémentaire en faveur de Pro Helvetia. Elle s'appuyant sur la nécessité de prendre des mesures plus importantes, en vue de diminuer les frontières entre les régions culturelles. Les échanges d'opinions et d'informations sont à ses yeux encore insuffi- sants, ainsi que les moyens financiers à disposition pour promouvoir la formation des adultes, par exemple, ou encore l'identité socio-culturelle de certains groupes ou régions. La minorité demande également que l'on prenne au sérieux l'existence, dans notre pays, de plus de 40 000 analphabètes, dont tous ne sont de loin pas des étrangers. La proposition de la minorité représente 6 millions de sub- ventions supplémentaires pour les quatre ans de la période. Elle a été rejetée par 11 voix contre 9. La commission a ensuite voté l'arrêté qui vous est proposé à l'unanimité et je vous demande donc d'en faire de même.
M. Cotti, conseiller fédéral: Du moment que le seul point réellement controversé du message sera mis en discussion plus tard, je me limiterai à quelques observations liminaires sur la signification politique des propositions du Conseil fédéral. Je me réserve, naturellement, de reprendre la parole au sujet de la proposition de Mme Uchtenhagen.
Je me permets de signaler quelques aspects du message qui
vont au-delà de la matière qui est discutée aujourd'hui. C'est, avec les crédits de Pro Helvetia, la première occasion que le Parlement a de délibérer au sujet d'une question de politique culturelle, après la votation populaire de l'an der- nier en matière d'article culturel. Il était donc inévitable que le Conseil fédéral attribue, dans le message, une importance spécifique au vote parlementaire. Que pourra faire la Confé- dération à la suite du refus du peuple suisse de l'article sur la culture? Il est dit dans le message que le vote positif au sujet des crédits de Pro Helvetia confirme les intentions du Conseil fédéral de poursuivre la politique culturelle précé- dente, mais, en même temps, de ne pas s'engager dans de nouveaux domaines, c'est-à-dire d'exercer une certaine retenue imposée par ce vote. Cette volonté signifie aussi que le Gouvernement n'entend pas reculer par rapport à sa politique précédente, puisque celle-ci n'avait jamais été combattue, même pendant la période qui a précédé ce vote. Je rappelle que, adversaires et promoteurs étaient unanimes pour continuer à soutenir le Conseil fédéral sur les bases précédentes. Toutefois, je ne vous cache pas que nous avons aujourd'hui toute une série de difficultés face à des demandes culturelles toujours plus pressantes, ce qui, d'ail- leurs est très réjouissant. Je peux donc vous dire - ce que j'avais déjà dit en partie à la commission - que l'intention du Conseil fédéral est de présenter, vers la fin de la prochaine législature, afin de sauvegarder un certain décalage néces- saire, un nouveau projet d'article constitutionnel sur la culture qui permettrait alors au Conseil fédéral et aux Cham- bres, une fois le projet approuvé, d'élargir leur présence dans la politique culturelle du pays.
Si cinq années se seront écoulées avant la présentation du nouvel article, c'est en raison du respect - comme il se doit - d'un certain décalage de temps à la suite du résultat du vote populaire et, en même temps, pour permettre de prendre acte du fait que si, l'année passée, le double oui avait été en vigueur, nous aurions déjà maintenant un article constitu- tionnel. Notre façon de procéder pour la prochaine législa- ture nous paraît donc équilibrée et conforme à une certaine volonté nationale.
A propos de la poursuite de la politique actuelle, je signale trois éléments. Mme Pitteloud, rapporteur de langue fran- çaise, a voulu indiquer - il me plaît d'ailleurs de relever que nous avons deux dames qui défendent aujourd'hui ce projet culturel, ce qui est tout de même un signe des temps - quelques accents relativement critiques contenus dans le message au sujet de l'activité de Pro Helvetia.
Or, je tiens à préciser, comme je l'ai fait en commission, que le Conseil fédéral continue de soutenir ouvertement et avec tout l'engagement nécessaire Pro Helvetia, parce qu'il est conscient que cette institution doit jouir de toute l'autono- mie possible. Nous serions opposés à une concentration dans le cadre, par exemple, d'un office fédéral des activités culturelles développées aujourd'hui par Pro Helvetia. Cela serait négatif. Nous souhaitons attribuer à cette fondation toute l'autonomie possible, mais en même temps nous con- sidérons que, non seulement le Parlement, mais aussi le Conseil fédéral doivent pouvoir jouir de la liberté de se manifester quant à son activité, sans exercer des pressions indues, mais simplement pour lui indiquer quelques pen- sées qui ont également le droit d'être mises sur le plateau de la balance et que Pro Helvetia pourra évaluer comme bon lui semblera.
Tel est, Madame Pitteloud, le sens des évaluations conte- nues dans le message. Nous n'avons pas du tout l'intention. de vouloir influencer l'indiscutable et nécessaire autonomie de Pro Helvetia.
Le noyau de l'activité de Pro Helvetia est représenté par deux aspects centraux. Sur le plan intérieur, je souligne l'importance - qui a d'ailleurs été relevé par Mme Spoerry - de l'activité d'interrelations entre les différentes cultures suisses. Je me permets de faire une petite adjonction aux affirmations de Mme Pitteloud car, dans notre pays, il n'y a pas seulement la culture romande et la culture alémanique, mais encore la culture italienne et la culture romanche. Comme nous le savons, Pro Helvetia répond de manière
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exemplaire à cette quadruple présence culturelle en Suisse. En tant que représentant d'une minorité parmi les autres dans ce domaine, je peux témoigner du rôle très important que joue cette institution, qui dépasse de loin les rapports quantitatifs entre les diverses entités culturelles du pays. Sur le plan extérieur, la présence suisse se manifeste tou- jours davantage. Nous ne saurions absolument pas négliger cette présence culturelle à l'extérieur, nous qui, parfois, sommes peut-être trop penchés sur la présence économi- que de notre pays.
Ces éléments conduisent à affirmer que le Conseil fédéral soutient de manière nette et décidée l'activité de Pro Helve- tia et que son message, qui représente tout de même - nous parlerons plus tard des problèmes financiers - une augmen- tation, pour les quatre prochaines années, de 46 pour cent par rapport à la période précédente, témoigne avec une certaine largeur de vue de l'approbation du gouvernement pour l'activité de l'institution.
C'est la raison pour laquelle je vous prie de voter l'entrée en matière. Nous nous entretiendrons plus tard des aspects financiers.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Uchtenhagen, Braunschweig, Cantieni, Fankhauser, Friedli, Müller-Aargau, Pitteloud, Rechsteiner)
.... in den Jahren 1988-1991 folgende Finanzhilfen:
1988 20 Mio Franken
1989 22 Mio Franken
1990
24 Mio Franken
1991 26 Mio Franken
Art. 1
Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Uchtenhagen, Braunschweig, Cantieni, Fankhauser, Friedli, Müller-Argovie, Pitteloud, Rechsteiner)
.... les aides financières suivantes pour l'années 1988 à 1991: 1988
20 mio de francs
1989
22 mio de francs 24 mio de francs
1990
1991 26 mio de francs
Frau Uchtenhagen, Sprecherin der Minderheit: Herr Bun- desrat Cotti hat in der Kommission darum gebeten, anläss- lich der Beratung über die Finanzhilfe an Pro Helvetia keine Kulturdebatte auszutragen. Wenn ich und die mich unter- stützenden Kommissionsmitglieder eine bescheidene Auf- stockung der Beiträge an Pro Helvetia beantragen, so kommt man aber nicht darum herum, auf die zunehmende Bedeutung der Kultur, und zwar in verschiedener Hinsicht, hinzuweisen; denn es sind diese Ueberlegungen, die uns veranlassen, die eidgenössische Kulturförderung als unge- nügend einzustufen.
sich in der sich ständig wandelnden, pluralistischen Welt mit ihrer Vielfalt von Normen und Werten, die sich in unter- schiedlicher Moral und verschiedenen Weltanschauungen manifestiert, zurechtzufinden und eine eigene Identität zu begründen. Viele Probleme unserer Zeit, so etwa die zuneh- mende Suchtgefährdung, haben damit zu tun.
Wie immer man dieses Suchen nach sich selbst und die Ausformung einer eigenen Persönlichkeit umschreiben mag, das, was wir als Kultur bezeichnen, spielt dabei eine wesentliche Rolle, und zwar sowohl eigene kulturelle Aktivi- täten wie das Miterleben der Kultur, das Lesen von Büchern, die Auseinandersetzung mit Filmen, Theaterstücken und Kunstwerken. Nur schon die Tatsache, dass Kultur dem Menschen hilft, sich und seine Umgebung besser zu verste- hen, lässt sie im Kampf gegen den Identitätsverlust und die Sinnentleerung unseres Lebens zentral werden.
Der Kleinstaat Schweiz hat da besondere Probleme. Auslän- dische Massenmedien passieren mühelos die schweizeri- schen Grenzen, beeinflussen unsere Wertvorstellungen, unsere kulturelle Identität, ja stellen sie sogar in Frage. Uniformität der Bedürfnisse und Lebensformen in der modernen Industriegesellschaft lassen es als besonders dringlich erscheinen, die kulturelle Eigenständigkeit unserer Sprachgruppen und Regionen, aber auch unseres gemein- samen Staates Schweiz zu bewahren.
In meiner Jugend sprach man viel von «geistiger Landesver- teidigung». Sie ist, wenn auch in einem gewandelten Sinn, heute noch genauso nötig, und zwar nicht aus nationalisti- schen Ueberlegungen, sondern weil es wichtig ist, dass Menschen sich in ihrem Land daheim fühlen. Auch wenn Kulturförderung des Bundes nur subsidiär erfolgt - sie hat hier, bei der Schaffung einer gemeinsamen Identität Schweiz, eine spezifische und wichtige Aufgabe.
Die Mittel, die wir dazu bereitstellen, auch wenn sie prozen- tual angehoben werden, sind nach wie vor kläglich. Wir geben Milliardenbeträge (für die nächsten vier Jahre sind es 11 Milliarden) für die militärische Landesverteidigung aus. Für die Kultur und die Kulturschaffenden bleiben vergleichs- weise Brosamen. Die 78 Millionen, die der Bund laut Voran- schlag 1987 für die direkte Kulturförderung - ohne Investi- tionen und die Pro Helvetia miteingeschlossen - ausgibt, sind ungefähr das, was uns ein Militärflugzeug kostet.
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Die Minderheit beantragt Ihnen, die Finanzhilfen 1988/91 Pro Helvetia insgesamt um 6 Millionen aufzustocken, und zwar indem 1989 statt 21 Millionen 22 Millionen und dann 1990 und 1991 zwei bzw. 3 Millionen Franken zusätzlich ausbezahlt werden. Zwar liegen auch diese Beiträge unter den von Pro Helvetia beantragten Finanzhilfen; denn Pro- Helvetia sollte ja auch in der Lage sein, neue Angebote und Aktionen zu starten. Kultur kann ja nicht die Wiederholung und die Finanzierung des bereits Bestehenden bedeuten. In seiner Antwort auf die Interpellation Longet betont der Bundesrat, dass er sich der wachsenden Bedeutung der Kultur bewusst sei und dass er sich bemühen werde, der Bedeutung der Kultur durch eine entsprechende Steigerung der Förderungsmassnahmen Rechnung zu tragen, dass aber dabei auch das Ziel eines ausgeglichenen Bundesfi- nanzhaushaltes nicht aus dem Auge zu verlieren sei. Nun hat sich die Lage der Bundesfinanzen fast dramatisch ver- bessert. Wir könnten uns sogar ein bisschen mehr Kultur leisten.
Zwar werden die Ausgaben für die Pro Helvetia tatsächlich angehoben, und in Prozenten sieht das dramatisch aus: 46 Prozent mehr. Aber wenn man die Zahlen anschaut, sind es im ersten Jahr 2 Millionen mehr und in den folgenden eine bzw. 2 Millionen zusätzlich. Der Käseexport ist für unser Land sicher wichtig; ich bestreite das nicht. Wir sub- ventionieren ihn mit 365 Millionen im Jahr, 1 Million pro Tag. Wenn wir Ihnen beantragen, für die Jahre 1988 bis 1991 insgesamt sechs zusätzliche Millionen für Pro Helvetia aus- zugeben, scheint mir das keineswegs eine unverhältnismäs- sige Erhöhung, wie die Präsidentin dies dargelegt hat. Das ist etwas, was wir uns leisten können und leisten sollten. Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.
Mühlemann: Im Namen der freisinnig-demokratischen Frak- tion bekämpfe ich den Antrag von Frau Uchtenhagen. Ich muss allerdings gestehen, dass ich etwas Mühe habe, weil ich viele ihrer grundsätzlichen Ueberlegungen teile. Kultur ist keine nebensächliche Angelegenheit in unserer Zeit. Ich bedaure auch, dass in diesem Rat die Bedeutung nicht richtig erkannt wird, da wir zu dieser Frage keine Eintretens- debatte durchführen, obwohl das die erste wichtige Kultur- vorlage seit der Abstimmung über die Kulturinitiative ist. Ich glaube auch, dass uns der Eintritt ins technologische Informationszeitalter in eine Welt rationaler Netze hinein- führt, bei der wir uns dann hie und da zurücksehnen nach irrationalen und emotionalen Zielsetzungen, die letztlich eben in der kulturellen Tätigkeit erfüllt werden. Aus diesen Gründen habe ich Verständnis für den Wunsch, den Beitrag an die Pro Helvetia etwas zu erhöhen. Ich bin aber der Meinung, dass wir keine Differenz zum Ständerat schaffen sollten.
Wir haben schon bei der Kulturinitiative durch ein Hin und Her die kulturelle Autorität der beiden Räte nicht verstärkt. Ich bitte auch, Frau Spoerry zu beherzigen, die deutlich sagt, dass die Erhöhung von plus 46 Prozent doch beträcht- lich ist. Wir haben der Pro Helvetia bis anhin rund 60 Millio- nen Franken gegeben und erhöhen das jetzt um fast 25 Mil- lionen Franken. Das ist eine bedeutende Zunahme.
Ich bin nicht der Meinung, Frau Uchtenhagen, dass wir hier quantitative Vergleiche machen sollten. «Mirage» gegen «Mona Lisa» sind schiefe Vergleiche. Ich bin in dieser Bezie- hung dafür, dass wir das Qualitative in den Vordergrund rücken und die Pro Helvetia darauf verpflichten, ihre Auf- gabe ernstzunehmen, besser und fortschrittlicher zu wirken, als das bis jetzt vielleicht der Fall war.
Wir stimmen diesem Kredit gemäss Vorschlag Bundesrat zu, haben allerdings Wünsche an Herrn Bundesrat Cotti und an Herrn Nationalrat Widmer.
Wir sind der Auffassung, Herr Bundesrat, dass der Kulturbe- griff nicht x-beliebig ausgedehnt werden darf. Er ist klar definiert. Es ist ein Begriff, der auf unsere normativen geisti- gen Tendenzen ausgerichtet ist und nicht auf alle möglichen weiteren triebhaften Tätigkeiten des Menschen. Wissen- schaft und Kunst sind die eigentlichen Zielrichtungen der Kultur. Im Bereich der Kunst sind es die bildenden, die
musischen und die technoiden Künste. Alles was darüber hinaus geht, gehört nicht unbedingt in den Bereich der Kulturförderung, weil diese sonst in einen Prozess ausufert, der zu wenig konzentriert ist.
Natürlich spricht man von Esskultur, ich begrüsse sie auch! Aber ich glaube doch, dass dieser Bereich eher in den triebhaften Teil des menschlichen Lebens hineingehört. Schon Schiller hat gesagt, Frau Grendelmeier: «Durch Hun- ger und durch Liebe erhält sich das Getriebe!» (Heiterkeit) - In dieser Beziehung dürfen Sie ruhig den Kopf schütteln. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass die Definitionsbe- griffe, die aus dem Ausland kommen, nicht tel quel über- nommen werden.
Herr Bundesrat, ich wäre froh, wenn Sie das hier noch einmal wiederholen würden, was Sie in Portugal vor den Kulturministern gesagt haben: nämlich dass private und staatliche Kulturförderung in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen. Es ist nicht so, dass wir eine Abhängigkeit der privaten Kulturförderung gegenüber dem Staat haben wollen, sondern umgekehrt: die besten Lösun- gen sind auch hier nach wie vor im privaten Bereich anzu- treffen. Der Staat hat hier subsidiär einzugreifen und zu helfen, und diese Verhältnisse sollten klargestellt sein.
Ich bin der Meinung, dass wir im Bereich der staatlichen Kulturpflege endlich unsere Motion - fiskalische Anreize für Mäzene - verwirklichen sollten. Es geht darum, Leute zu belohnen, die sich uneigennützig in den Dienst der Kultur- förderung stellen. Ich meine damit nicht die Sponsoren, und es sollte auch eine klare Abgrenzung erfolgen zwischen Mäzenatentum und Sponsorentum.
Ich rede vielleicht an die falschen Ohren, wenn ich hier Herrn Bundesrat Cotti anspreche, weil ich weiss, dass er ein Kulturminister ist, der sehr klar denkt und klare Vorstellun- gen hat. Ich würde es aber begrüssen, wenn er hier noch einmal nachdoppeln könnte.
Ich bin ebenso überzeugt, dass der Direktor unseres Amtes für Kulturpflege seine Arbeit in ausgezeichneter Weise auf- genommen hat. Wir sind auch froh, dass die Zusammenar- beit mit dem Präsidenten der Pro Helvetia funktioniert. Herr Nationalrat Sigmund Widmer hat mit beachtlichem Eifer die Reform der Pro Helvetia an die Hand genommen. Meines Erachtens zählen dazu: vermehrter Mut zur Eigenleistung und weniger Uebernahme von aussenstehenden Aktionen, die man dann mit Finanzberieselung unterstützt. Dort, wo Pro Helvetia bis jetzt eigenständige Produktionen lieferte, waren sie sehr gut. Ich erinnere an die Szene «Kunst in Deutschland». So etwas ist nachahmenswert.
Ich möchte Herrn Widmer auch bitten, für eine Entschlak- kung im bürokratischen Bereich zu sorgen. Das Centre culturel in Paris hat nicht zuletzt unter einer zu starken administrativen Aufwandleistung gelitten, und das eigentli- che Kulturschaffen stand eher im Schatten. Mit der Beru- fung von Herrn Düggelin, einer ausgezeichneten Wahl, glaube ich, dass hier die Massstäbe richtig gesetzt werden. Ich wäre auch froh, wenn Pro Helvetia die Chancen bekäme, die kulturelle Präsenz im Ausland tatsächlich zu verstärken. Wir haben den Schweizerschulen diesen Auftrag gegeben. Sie können ihn aber nur mit Hilfe der Pro Helvetia erfüllen. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem jetzigen Antrag zuzustim- men, den Antrag von Frau Uchtenhagen abzulehnen, aber auch in Zukunft für alle kulturellen Bestrebungen offen zu sein.
Humbel: Es geht heute nicht darum, eine grosse kulturpoliti- sche Debatte zu führen. Bei der Behandlung der Kulturinitia- tive, die leider nicht zurückgezogen worden war, hatten wir genügend Gelegenheit, über die Bedeutung der Kultur in unserem Lande zu diskutieren. Innert sieben Jahren liegt im übrigen bereits die vierte Botschaft des Bundesrates über Kulturpolitik vor. Die CVP hat sich im letzten Herbst für die Annahme des Gegenvorschlages zur Kulturinitiative stark gemacht; wegen des uns allen bekannten, inzwischen besei- tigten Systems wurde er aber nicht angenommen.
Heute geht es um die Stiftung Pro Helvetia. Die grosse Bedeutung dieser Stiftung für die vielfältigen Tätigkeiten in
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der Kultur wird auch von der CVP-Fraktion sehr unterstri- chen und hervorgehoben. Auch wenn es ab und zu Pannen gibt - wo gibt es diese nicht? - , wurde bis heute von dieser Stiftung viel geleistet, und mit Blick auf die Zukunft wird auch noch sehr viel geleistet werden müssen. Diese Leistun- gen werden hiermit einmal mehr anerkannt und auch ver- dankt. Ich nehme an, der Stiftungsratspräsident, unser Kol- lege Widmer, wird diesen Dank an Stiftungsrat und Mitarbei- ter weiterleiten.
Die CVP-Fraktion ist grossmehrheitlich der Auffassung, dass dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Stän- derates jetzt zugestimmt werden soll. Zwei stichhaltige Argumente führten dazu: einmal die grosse Mehrheit im Ständerat (25 zu 3 Stimmen) für Annahme des bundesrätli- chen Antrages (nicht einmal alle sechs SP-Ständeräte haben dem Minderheitsantrag zugestimmt). Zum anderen soll in der letzten Session dieser Amtsperiode keine Differenz geschaffen werden - also auch ein arbeitsökonomischer Grund. Unser Programm ist einmal mehr überlastet. In die- sem Sinne habe ich ebenfalls in der Kommission votiert. Herr Kollege Mühlemann war in einer ersten Phase der Beratungen in der Kommission sehr vorsichtig.
Der Ständerat ist sicher - angesichts der Mehrheitsverhält- nisse - nicht bereit, höheren Beiträgen zuzustimmen. Zuge- geben, die Stiftung Pro Helvetia hätte sicher - wie alle Empfänger von Bundesgeldern - genügend Gelegenheit, allfällige Mehrbeträge sachgerecht zu investieren und ver- nünftig einzusetzen. Die CVP-Fraktion lehnt somit den von Frau Uchtenhagen vorgetragenen Minderheitsantrag vor allem aus politischen und formalen Gründen ab.
Zum Schluss zwei persönliche Bemerkungen:
Noch ist das hervorragende Echo des berühmten «Clottu- Berichtes» über die gesamtschweizerische Kulturpolitik in unseren Ohren sehr präsent. In der Kommission wurde bekanntgegeben, dass im Departement des Innern der «Clottu-Bericht» fortgeschrieben - also immer nachgetra- gen - werden soll. Ich bestätige diese erfreuliche Meldung zuhanden der Materialien; ich bin davon überzeugt, dass man bald von einem «Cotti-Bericht» wird hören und lesen können.
Das Parlament ist sich grossmehrheitlich darüber einig, dass die kulturpolitische Tätigkeit des Bundes eine Verfas- sungsgrundlage erhalten muss. Ich habe mit Freude von der Meldung von Bundesrat Cotti Kenntnis genommen. Aller- dings sollen fünf Jahre vergehen, bevor unserem Parlament ein neuer Verfassungsartikel vorgelegt werden wird - immerhin das! Dafür danke ich, Herr Bundesrat.
M. Jeanneret: Le groupe libéral, comme d'autres orateurs, vous invite à rejeter la proposition de Mme Uchtenhagen, à qui nous sommes néanmoins reconnaissants de l'avoir déposée, parce que si elle ne l'avait pas fait nous ne pour- rions pas nous exprimer à cette tribune, puisqu'il n'y a pas de débat d'entrée en matière. Ainsi, nous pouvons, malgré tout, faire quelques remarques sur le fond.
Nous avons trois motifs pour lesquels nous estimons que cette proposition doit être rejetée. Le premier, M. Humbel l'a largement évoqué, ce n'est pas tellement le problème formel de la divergence qui pourrait exister avec le Conseil des Etats, mais c'est que celui-ci a très nettement rejeté, on l'a rappelé, par 25 voix contre 3, la proposition exactement semblable qui a été faite dans l'autre Chambre. Le débat a eu lieu. Il nous semble vain d'y revenir.
Le deuxième motif, c'est que la progression financière qui est présentée et qui a été largement évoquée par M. Cotti, notamment devant le Conseil des Etats, est presque de 50 pour cent. Alors, lorsque Mme Uchtenhagen, tout à l'heure, mélange la culture, la défense nationale, les ban- ques et les fromages, je crois que ce sont trois points complémentaires qui n'ont aucune opposition entre eux. Est-ce que Mme Uchtenhagen a déjà vu que, sur le plan militaire, le Conseil fédéral propose une augmentation de 50 pour cent d'un coup? Est-ce que, d'autre part, si les banques n'étaient pas solides dans notre pays, il n'y aurait pas là moyen pour les privés et les institutions d'appuyer la
culture? Parce que, où nous nous élevons contre les remar- ques de Mme Uchtenhagen, c'est lorsqu'elle croit que le salut viendra de la seule Confédération, ce qui est une profonde erreur. En matière culturelle, le rôle de la Confédé- ration doit rester subsidiaire. Ce sont, d'abord, les per- sonnes, ensuite, les institutions - et Dieu sait s'il y a des efforts personnels dans notre pays et si les institutions sont pleines de venin en matière culturelle - après, les com- munes et les cantons, selon le système. Il y a certains cantons où ce sont d'abord les communes, d'autres où ce sont les cantons eux-mêmes, d'autres où ce sont cantons et communes. C'est un problème de fédéralisme, cela ne regarde pas la Confédération. C'est ensuite que la Confédé- ration intervient. Donc, nous souhaitons chez nous que la culture, la défense militaire, les banques et le fromage se portent bien mais nous ne voyons aucune contradiction entre ces différents secteurs.
Le troisième motif, c'est que nous apportons notre appui aux thèses que le Conseil fédéral soutient en la matière et que M. Cotti a développées notamment devant la commis- sion. J'en retiens deux termes auxquels le groupe libéral souscrit pleinement: la continuité et la retenue. Je l'ai dit en séance de commission et je le redis ici, je crois qu'une politique du Conseil fédéral disant: maintenant que l'article constitutionnel a été rejeté, il faut assurer la continuité et en même temps une certaine retenue est et de mise. Cela me permet de dire à M. Cotti, conseiller fédéral, et l'un de mes collègues, M. Cavadini, chef d'un département de l'instruc- tion publique, qui a des problèmes pratiques avec Pro Helvetia, nous le rappelait, qu'il faut faire en sorte d'éviter que des tendances ne se dessinent à Pro Helvetia, propo- sant des écrivains choisis directement par Pro Helvetia, et mettant les cantons devant le fait accompli. Je crois qu'il faut veiller à ce que le dialogue se poursuive entre les cantons et Pro Helvetia pour le choix de ceux qui seront ensuite bénéficiaires à la fois d'aide fédérale et d'aide canto- nale.
Enfin, une dernière remarque. Monsieur le Conseiller fédé- ral, nous aimons à la fois votre retenue et votre continuité. Vous avez fait allusion tout à l'heure, comme en séance de commission, à la possibilité de ressortir de vos tiroirs un nouveau projet d'article constitutionnel. Sur ce point, nous sommes d'un avis plutôt sceptique, nous vous encoura- geons à vous décourager!
Müller-Aargau: Ein demokratischer Staat macht nicht Kul- tur: er ist selber ein Teil davon. Wird der Bund Kulturgestal- ter, so nur im ureigensten Bereich der politischen Selbstge- staltung. Damit kann jeder Staat Bedingungen schaffen, dass sich Kultur überall entfalten kann. Das macht er einer- seits durch gute soziale Gesetze und Werke - das heisst, durch Schaffung von Freiräumen, in denen Kultur werden und wachsen kann -, andererseits durch Anreize und Förde- rungen, auf dass möglichst viele Menschen über ihre ökono- mischen Grundbedürfnisse hinaus tätig werden können! Das «entgrenzt» tatsächlich den Kulturbegriff, Herr Kollege Mühlemann, und wir sind glücklich darüber.
Der Staat ist nur Spiegelbild der Kultur seiner Bewohner. Staatskultur hebt sich damit selber auf. Wenn bei der Dis- kussion des Kulturartikels seinerzeit Befürchtungen über Staatskultur vor allem seitens liberaler Föderalisten laut wurden, so müssen diese hinfällig werden, wenn wir das System der Stiftung Pro Helvetia anwenden. Selbständig gestaltet die Stiftung ihre Tätigkeit, ohne Einflussnahme des Bundes, und stärkt damit die Eigenwilligkeit von Menschen und Regionen, verhindert gerade jene Gleichmacherei, die zur eintönigen Oede führen muss.
Während das Bundesamt für Kulturpflege vor allem Ele- mente der Kulturinstitutionen - also der etablierten Kultur - und der bestehenden Objekte hegt und pflegt, soll das Wirken der Pro Helvetia Hebammendienste am Werdenden vollbringen. Dieses Wirken ist tatsächlich grenzenlos. Damit ist die Grenze zwischen ganz verschiedenen Wirkungsberei- chen gezogen. Wir hoffen, dass diese Aufgabenteilung ein sinnvolles Arbeiten beider Institutionen ermöglicht.
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Die LdU/EVP-Fraktion plädiert für die Bewilligung der vorge- schlagenen Kredite. Weil wir im Bunde eher stiefmütterlich mit Kulturkrediten umgehen, unterstützen wir auch die von der Kommissionsminderheit vorgeschlagene Erhöhung. Wir sind glücklich darüber, dass die Abstimmung über den Kulturartikel nicht zum Resultat hat, dass die Tätigkeit der Pro Helvetia auf dem bisherigen Etat verstetigt wird, son- dern
sowohl die bisherige Tätigkeit in vollem Umfang sicher- stellt (einbezogen der Teuerung);
die Aktivitäten in den Bereichen Erwachsenenbildung und sozio-kulturelle Animation entsprechend der zunehmenden Bedeutung ausweitet;
zusätzliche Anstrengungen im Bereich Uebersetzungen vorsieht, die bezüglich des kulturellen Zusammenwirkens im Bunde eine wesentliche Aufgabe darstellen, die die Pro Hel- vetia neu wahrnehmen muss.
Ich bin zudem dankbar, dass der traditionelle Partner der Pro Helvetia - das Stapferhaus in Lenzburg - in seiner Wirksamkeit ausgebaut werden soll. Als Aargauer habe ich grösstes Interesse, dass die argovia mediatrix ihre Funktion als kultureller Stützpunkt des Bundes verstärken kann. All diese Ausweitungen rechtfertigen nicht nur die steigenden Leistungen des Bundes für die Pro Helvetia, sondern auch zusätzliche Mittel, die im Minderheitsantrag vorgesehen werden.
Wegen der Aufgabenteilung zwischen der Stiftung und dem Bundesamt für Kulturpflege habe ich noch eine Sorge. Neu- erdings erfolgt - wie schon Frau Spoerry ausgeführt hat - die Unterstützung kultureller Organisationen in Form von Jahresfinanzhilfen durch das Bundesamt. Diese Beiträge sind aber noch keineswegs gesichert, Frau Präsidentin; es bedeutet nämlich, dass sie von nun an den parlamentari- schen Budgetbeschlüssen unterliegen. Diese Organisatio- nen verlieren damit den Schutzwall der Stiftung und setzen sich der Laune der Politiker aus. Nach dem Jahr der Jugend denke ich vor allem an die Jugendorganisationen, die bisher einen wesentlichen Teil der sozio-kulturellen Tätigkeit getra- gen haben. Hoffen wir, dass sie nicht um ihre Beiträge bangen müssen! Wir wollen den Politikern trauen, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, aber wir müssen wachsam sein.
Zum Schluss: Ein besonderer Dank gebührt der Stiftung, weil sie die Krise des Centre culturel in Paris in Ruhe beigelegt hat. Bei jeder Kommissionssitzung des Europara- tes in Paris gehe ich dort vorbei und habe die Höhen und Tiefen ein klein wenig miterlebt. Dass dieses Problem gelöst werden konnte, ist nicht zuletzt der Ruhe und Sachlichkeit des Präsidenten, Herrn Sigmund Widmer, zu verdanken. Sein Wirken weckt ganz allgemein Vertrauen, wie auch diese Debatte gezeigt hat, und rechtfertigt einmal mehr, dass wir den Minderheitsantrag unterstützen.
Braunschweig: Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen und sich nicht vom Entscheid des Ständerats leiten zu lassen. Sie haben wahr- scheinlich nicht übersehen, dass der Ständerat - bei aller Ehrfurcht ihm gegenüber - jenen Entscheid in sehr schlech- ter Besetzung gefällt hat, so dass es nur angemessen wäre, wenn er nochmals über die Bücher gehen müsste. Wir haben das Recht, einen eigenständigen Entscheid zu fällen und sollten es auch tun.
In einem Punkt bin ich mit Herrn Mühlemann einverstanden: Ich bedaure es ebenfalls, dass hier keine Eintretensdebatte stattgefunden hat. Warum darf eigentlich keine kulturpoliti- sche Diskussion stattfinden? Nur weil wir schon letztes Jahr über Kultur gesprochen haben? In den Augen von Herrn Humbel ist so etwas offenbar nur alle zwei Jahre erlaubt. Wurde je schon bei einer Finanz-, einer Landwirtschafts- oder einer Militärvorlage auf die Eintretensdebatte verzich- tet? Das wird nur der Kultur angetan!
Zwei Monate nach dem Erscheinen der bundesrätlichen Botschaft hat ein Teil unseres Volks darüber entschieden, dass 1991 keine Landesausstellung stattfinden wird. Landesausstellungen haben in unserem Jahrhundert auch
eine kulturelle Bedeutung gehabt. Jede Landesausstellung war eine Kundgebung für ihre Zeit, ob wir diese Aussage heute gutheissen oder ihr kritisch gegenüberstehen - so beispielsweise 1964 die EXPO in Lausanne, Zeit des unbe- schwerten Wachstums und Wohlstands. Wir alle haben entweder als Kinder- oder Jugenderlebnis oder aus Geschichtsbüchern die Landesausstellung 1939 in Erinne- rung, die Landi, erst recht typisch für jene Zeit der unmittel- baren Bedrohung. Ich erinnere mich, als mein Grossvater an der Landesausstellung 1939 von der Landesausstellung 1914 in Bern erzählte. Offenbar war auch sie bedeutungsvoll für die Zeitgenossen und Zeitgenossinnen. In diesem Jahr- zehnt sind wir in unserem Land offenbar nicht in der Lage, eine derartige kulturelle Kundgebung durchzuführen.
Man kann sagen, so wichtig sei die CH 91 auch wieder nicht. Aber ich hätte doch die Frage an den Bundesrat und an Sie, nachdem der Entscheid CH 91 nach der bundesrätlichen Botschaft gefallen war: Könnte man nicht - wenn wir schon keine Landesausstellung zustande bringen - unseren kultu- rellen Beitrag erhöhen? Wir haben 6 Millionen vorgeschla- gen. Man hätte auch etwas mehr oder etwas weniger sagen können. Böte dies nicht einen Grund für den Bundesrat, der vorgeschlagenen Erhöhung zuzustimmen?
Nochmals zwei Monate später haben wir in diesem Haus entschieden, auf eine Totalrevision der Bundesverfassung, wie sie ursprünglich vorgesehen war, zu verzichten. Es bestand einmal die Idee, diese Totalrevision auf das Jahr 1991 auszurichten. Auch auf dieses kulturelle Ereignis - es hätte eines sein können - haben wir wegen Unvermögen verzichtet.
Ist dieses Zusammentreffen Zufall, oder sind es Zeichen einer kulturellen Krise? Letzte Woche hörten wir, dass wir nur sieben schweizerische Kulturattachés im Ausland einge- setzt haben. Können (oder wollen?) wir uns wegen des Personalstopps nicht mehr leisten, obwohl die Notwendig- keit unbestritten ist?
Mir ist während der Kommissionsberatung aufgefallen: In der Schweiz gibt es schon seit Jahren keine Kulturschaffen- den mehr, die selbst als Diplomaten tätig sind, wie das in Frankreich, in der Bundesrepublik Deutschland, in Zentral- oder Südamerika und anderen Staaten üblich ist. Der letzte derartige Diplomat war wahrscheinlich vor dem Zweiten Weltkrieg Botschafter Carl Jakob Burckhardt, Kommissär der Schweiz in Danzig. Aber das liegt rund 50 Jahre zurück! Mir ist zudem in den Sinn gekommen: Max Frisch reiste nach China; aber nicht in Begleitung eines schweizerischen Bundesrats, sondern in Begleitung eines deutschen Bun- deskanzlers; auch das müsste eigentlich zum Nachdenken reizen: Zeichen einer kulturellen Krise?
Ich hatte im Mai dieses Jahres Gelegenheit, an einer Veran- staltung - im Rahmen «Szene Schweiz» von Pro Helvetia - in Nürnberg teilzunehmen. Dort wurde ich von den veran- staltenden Verantwortlichen gefragt, weswegen die Schweiz im kulturellen Bereich eigentlich so wenig Ausstrahlung habe. Wenn sie zusammen mit Oesterreich oder mit Schwe- den, mit vergleichbaren Ländern also, genannt wird, ist diese Leere besonders auffällig. Bei der Schweiz denkt man in allererster Linie an Tourismus, Finanzplatz und Export- land. Ideen oder kulturelle Leistungen kommen dem Beob- achter erst an fünfter oder sechster Stelle. In anderen Län- dern setzt man Prioritäten anders. Auch diese Erfahrung müssen wir uns überlegen.
Aus all diesen Gründen mache ich Ihnen nochmals beliebt, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, den Betrag um diese 6 Millionen Franken zu erhöhen. Das Programm von Pro Helvetia ist auf die westlichen Staaten - mit Zentrum Paris und New York - ausgerichtet. Ist das richtig und zeitge- mäss? Müssen wir nicht gerade von der Kultur her einen Schritt weiter wagen und spüren, welche Gebiete dieser Welt einmal von grosser Bedeutung sein könnten? Es haben immer wieder Macht- oder Zentrumsverlagerungen in der Geschichte stattgefunden, und ich habe mich gefragt, ob nicht gerade von Pro Helvetia ein Vorschlag zur Präsenz unseres Landes im Fernen Osten ausgearbeitet werden müsste. Aber das ist nur eine Vorstellung. Pro Helvetia
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müsste jedoch über mehr Gelder verfügen, um solche Vor- schläge verfolgen zu können.
Ich denke aber bei weitem nicht nur an unsere Beiträge im Ausland, sondern auch an kulturelle Beiträge in unserem Lande, denn: Kultur geschieht überall dort - das ist mein Kulturverständnis -, wo Menschen in Liebe zu anderen Menschen und zur Schöpfung tätig sind, schöpferisch, grenzüberschreitend und bereit, etwas von sich selber - in Gerechtigkeit, Duldsamkeit und Hoffnung - preiszugeben.
Cantieni: Folgende Gründe haben mich bewogen, den Antrag der Minderheit zu unterstützen:
Es sind zusätzliche Aktivitäten im In- und Ausland gemäss Botschaft des Bundesrates vorgesehen. Beide Bereiche, In- und Ausland, sind wichtig und notwendig. Das verstärkte Engagement im Ausland darf aber bisherige und neue Inlandprojekte nicht gefährden. Konsequenterweise brau- chen wir mehr finanzielle Mittel, weil wir ja das bisherige Tätigkeitsfeld der Pro Helvetia erweitern und intensivieren wollen.
Wie wir aus der Botschaft haben entnehmen können, will man neue Schwerpunkte im Bereiche der Uebersetzungen legen. Das möchte ich sehr unterstützen und begrüssen. Gerade dadurch werden wir in die Lage versetzt, die ver- schiedenen Kulturkreise und Sprachgruppen einander näherzubringen. Schliesslich sei noch auf ein weiteres kon- kretes Projekt hingewiesen: die Herausgabe der Reihe Ars Helvetica in zwölf Bänden und in allen vier Landessprachen. Auch diese Publikation wird natürlich erhebliche Mittel not- wendig machen.
Bis 1991 ist realistischerweise mit einer nicht unwesentli- chen Teuerung zu rechnen. Das könnte gewisse Programme in Frage stellen.
Die Pro Helvetia hat grosse Verdienste im Bereich der Kul- turförderung erworben und dafür gebühren ihr Dank und Anerkennung. Dieser Dank gebührt auch dem Bundesamt für Kulturpflege. Mit den erhöhten Beiträgen soll das bisher Erreichte auch in Zukunft gefördert werden. Gleichzeitig wollen wir die Tätigkeitsprogramme der Pro Helvetia erwei- tern, immer im Sinne von echten Stützungsmassnahmen und als effiziente Beiträge zur Förderung von Kunst und Kultur möglichst in allen Domänen unserer Gesellschafts- ordnung. Dabei denke ich auch an die Eigeninitiative der Gemeinden und der verschiedenen kulturellen Institutionen, die schliesslich auch dazu beitragen, die Kreatitivät des einzelnen tatkräftig zu fördern.
Wir haben nun die Möglichkeit, zwischen einer guten Vor- lage des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates und einer noch besseren gemäss Antrag der Kommissions- minderheit zu wählen. Dass der Antrag der Kommissions- minderheit eine noch bessere Lösung darstellt, meine ich auch aus den Voten der Kollegen Mühlemann und Humbel herausgehört zu haben. Unser Einsatz für eine tatkräftige Kulturförderung im Rahmen dieses Antrages der Minderheit und damit der grosszügigeren Lösung würde von den Kul- turschaffenden selbst, aber auch von den Gemeinden und Kantonen und den kulturellen Organisationen mit Dankbar- keit registriert.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Variante der Aufstockung gemäss Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und damit auch unsere Grosszügigkeit im Bereich der Kul- turförderung, der Kulturwahrung und der Kulturstützung zum Ausdruck zu bringen. Ich glaube, dafür werden wir im Lande Dankbarkeit und Anerkennung ernten.
Müller-Meilen: Ich nehme zum Minderheitsantrag Stellung. Die Pro Helvetia erfüllt eine wichtige kulturpolitische Funk- tion. Ich bin der festen Ueberzeugung, dass es besser ist, wenn autonome Gremien, wenn möglich Expertengremien, über Einzelprojekte entscheiden. Irrtümer in Subventions- entscheiden, die wohl unvermeidlicherweise vorkommen, sind dann keine Staatsirrtümer, sondern bloss Expertenirr- tümer, und jeder Anschein von Staatskultur fällt weg.
Der Bund tut nicht überaus viel für die Kulturförderung. Immerhin ist zu vermerken, dass er subsidiär - neben den
Kantonen, den Gemeinden, den privaten Vereinen und Fir- men - tätig ist. Die Vorlage bringt eine ganz wesentliche Steigerung der Bundesaufwendungen für die Pro Helvetia: eine Steigerung um 46 Prozent; wenn die Entlastung der Pro Helvetia um zwei Millionen jährlich durch die neue Aufgabenverteilung mit eingerechnet wird, um über 50 Pro- zent. Diese Erweiterung der recht engen Aktionsmöglichkei- ten ist zu begrüssen. Die Bedeutung der Kultur im weiten, heute gebräuchlichen Sinne ist besonders in einer Zeit gestiegen, die nach Orientierung und festen Werten ruft und sucht.
Dem trägt aber die Vorlage des Bundesrates durchaus Rechnung. Man sollte dies nicht herunterspielen. Welche anderen Aufgaben können innert vier Jahren eine solche Steigerung aufweisen? Man sollte auch bei der Pro Helvetia die finanzpolitische Vernunft nicht einfach in die Ecke stel- len. 1979 waren es noch 5,5 Millionen, 1988 sollen es nach der Vorlage des Bundesrates 20 Millionen sein, also eine Vervierfachung innert zehn Jahren.
Zudem dürfen wir auch das Doppel-Nein vom 28. September 1986 zum Kulturartikel, zu Initiative und Gegenvorschlag, nicht verdrängen. Ich interpretiere dieses Resultat auch nicht als Absage an jede kulturelle Tätigkeit des Bundes. Aber das Resultat müsste uns doch mahnen, Mass zu hal- ten; sonst könnte der Vorwurf kommen, man kümmere sich nicht um die Volksmeinung, und das sollten wohl nicht zuletzt auch jene bedenken, die Demokratie-Tarife für die Wahlen aufgestellt haben. Wir sollten heute das Klima in der Schweiz für einen Anlauf zu einem Kulturartikel in der näch- sten Amtsperiode nicht vergiften. Eine Steigerung um mehr als 50 Prozent, wie sie vorgesehen ist, scheint mir das poli- tisch-psychologische Maximum, das wir uns jetzt leisten dürfen.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zuzustimmen und den Minder- heitsantrag abzulehnen.
Nebiker: Ich möchte mich im Gegensatz zu verschiedenen Vorrednern hier zum Minderheitsantrag Uchtenhagen äus- sern und nicht einfach eine nachgeholte Eintretensdebatte führen. Der Antrag Uchtenhagen ist zweifellos gut gemeint, und man muss anerkennen, dass Pro Helvetia mehrheitlich sehr gute Arbeit leistet. Kultur ist aber nicht nur eine Sache des Geldes, der finanziellen Unterstützung - mit mehr Geld kommt man nicht einfach zu mehr und besserer Kultur -, sondern Kultur, das wissen wir alle, ist in erster Linie eine Sache der engagierten Menschen, die kulturell arbeiten, und der Menschen, die Kultur fördern.
Pro Helvetia ist zweifellos ein Teil dieser Kulturförderung; allerdings kann sie immer nur - ob sie nun etwas mehr oder weniger Geld hat - ein sehr kleiner Teil sein. Das Schwerge- wicht liegt nach wie vor bei den Menschen, bei den Privaten, bei den Gemeinden und bei den Kantonen. Wir haben uns ja mehrheitlich für einen Kulturartikel eingesetzt; es ist bedau- erlich, dass dieser nicht zustande kam. Aber wir können doch jetzt nicht so tun, als ob die Abstimmung gar nicht stattgefunden hätte, als ob das Volk nicht nein gesagt hätte. Sonst sagt man zu Recht: Die da oben machen trotzdem, was sie wollen. Das muss man jetzt auch in diesem heiklen Bereich sagen. Wir bewegen uns an der Grenze der Legali- tät, und wir können doch nicht einfach so aufstocken! Herr Müller hat das richtigerweise gesagt: Schon der Vorschlag des Bundesrates beinhaltet eine mehr als fünfzigprozentige Steigerung der bisherigen Beiträge. Das ist doch schon etwas, und wir müssen uns dabei nicht noch übertrumpfen! Ich meine - und die SVP-Fraktion mit mir einstimmig -, dass der Antrag Uchtenhagen abzulehnen sei.
Wir müssen uns auch noch eines anderen bewusst sein: Jede staatlich unterstützte Organisation muss effizient arbeiten. Es ist schliesslich unser Geld, das Geld der Steuer- zahler. Im Bereich der Kulturförderung sollen auch Experi- mente gemacht werden, und Experimente können daneben gehen; das wissen wir alle. Aber es sind einige Themen, die gefördert werden, die vielleicht nicht ganz dem entspre- chen, was wir uns im allgemeinen vorstellen.
Die Botschaft nennt den Bereich, den ich meine, «sozio-
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kulturelle Animation». Nur die wenigstens wissen wahr- scheinlich, was das ist. In diesem Bereich existiert auch ein Kulturmobil. Das ist ein Automobil, das in der Schweiz umherfährt und Kultur fördert. Das ist zweifellos ein Experi- ment, und ich bin mir bewusst, dass auch der Stiftungsrat der Pro Helvetia dieses Experiment mit Sorgfalt überwacht und schaut, ob etwas herauskommen kann.
Dem Jahresbericht 1986 der Pro Helvetia kann man entneh- men: «Auch die Kontakte (dieses Kulturmobils) mit Interes- sierten in Vissoie, Kanton Wallis, erstreckten sich über viele Monate, bis das gesteckte Ziel erreicht war, nämlich die Gründung eines Kindergartens.» Hier muss man sich nun wirklich fragen: Ist das eine Aufgabe des Kulturmobils und der Pro Helvetia? Wir stellen uns da etwas anderes vor. Kindergärten sind nun einmal Gemeindesache, Erziehung ist nun einmal Sache der Kantone, und ob der Bund sehr viel Zusätzliches beitragen kann mit solchen Experimenten, ist zumindest fraglich. Wir sind der Meinung, dass auch staat- lich unterstützte Organisationen effizient arbeiten und ihren Hauptauftrag erfüllen und nicht in erster Linie Experimente vornehmen sollen.
Ich beantrage Ihnen, den Antrag Uchtenhagen abzulehnen und dem grosszügigen Antrag des Bundesrates zuzu- stimmen.
Frau Fankhauser: Ich bitte Sie um Unterstützung des Min- derheitsantrages von Frau Uchtenhagen. Diese Bitte ist ver- bunden mit dem Dank an Pro Helvetia, Dank für das Engagement im sozio-kulturellen Bereich. Der Begriff «sozio-kulturelle Animation» soll einigen Parlamentariern etwas Mühe bereiten, haben wir in der Kommission gehört. Nichtsdestotrotz sollte Pro Helvetia ihre Bemühungen fort- führen, weiter Alternativen zu klassischer Kultur unterstüt- zen. So wird Kultur zur «Kultur für alle», so geht die Kultur zu den Leuten; sie verliert ihre Elitarität.
Ich habe einen zweiten Dank auszusprechen, auch wieder verbunden mit der Hoffnung, sich weiter zu engagieren für die Analphabeten. Wir haben in der Schweiz ungefähr 40 000 Analphabeten; das ist ein anerkanntes Problem. Für dieses Problem müsste rasch eine Lösung getroffen wer- den. Dank Pro Helvetia konnte ein Projekt des Vereins «Lesen und Schreiben» gestartet werden, aber nur gestar- tet. Die Fortführung ist trotz grosser Nachfrage in Frage gestellt, weil niemand, weder Bund noch Kantone, sich hat zuständig erklären können, mit einer Ausnahme - das muss ich hier erwähnen -: der Kanton Bern hat sich ganz stark engagiert in diesem Bereich. Deshalb meine Hoffnung auf Pro Helvetia, bis die Behörden die adäquate Bewältigung des Analphabetismus in der Schweiz gefunden haben. Sie können feststellen, dass es genug absolut notwendige Verwendungszwecke gibt. Wir sollten der Stiftung Pro Hel- vetia die Mittel geben, damit sie das Notwendige tun kann. Deshalb bitte ich Sie um die Unterstützung des Antrages Uchtenhagen.
Frau Grendelmeier: Es sind zwei Dinge, die mich im Ver- laufe dieser Debatte besonders gestört haben:
Erstens stört mich genauso wie Herrn Braunschweig, dass wir angeblich in diesem Haus keine Kulturdebatten führen sollen, mindestens nicht mehr als einmal in zwei Jahren; sodann hat vor allem Herr Jeanneret angesprochen, dass unsere Ausgaben, die wir hier diskutieren, nicht mit anderen Ausgaben zu vergleichen seien.
Zum Ersten: Wieso sollen wir eigentlich hier keine Kulturde- batten führen? Warum sollen wir nicht einmal im Jahr, so wie wir eine Finanz-, Milch- und Käsedebatte führen - wie Lilian Uchtenhagen es gesagt hat -, nicht auch eine Kultur- debatte führen? Was stört uns denn eigentlich daran? Hat es damit zu tun, dass eben ein grosser Teil in diesem Saal tatsächlich nicht an Kultur interessiert ist? Oder hat es damit zu tun, dass Kultur nach wie vor sehr schwer zu definieren ist? Vermutlich beides. Wenn wir aber hier von Kultur und von der Aufgabe der Pro Helvetia sprechen, dann sind das sehr klar umrissene Begriffe.
Zum Zweiten: Wenn wir nicht darüber diskutieren sollen,
was wir sonst ausgeben und in welchen Mengen - beispiels- weise für Flugzeuge im militärischen Bereich, oder eben für Milch oder für Käse -, dann hat das vermutlich damit zu tun, dass wir sehr verschiedene Massstäbe anlegen. Wir bewei- sen einmal mehr, dass Kultur etwas für den Sonntag ist, etwas, das mit unserem Land viel weniger zu tun hat als Kanonen oder Flugzeuge oder eben Käse. Dabei kann Käse durchaus etwas mit Kultur zu tun haben.
Herr Nebiker, Sie haben gesagt, wir sollen nicht so tun, als ob die Kulturinitiative nicht abgelehnt worden wäre. Dazu ist zu sagen, dass die Kulturinitiative und der Gegenvorschlag mangels doppeltem Ja nicht angenommen worden sind. Das heisst noch lange nicht, dass, wenn die Kulturinitiative abgeschmettert worden ist, wir uns in diesem Hause verbie- ten müssen, a) über Kultur zu reden, und b) einen etwas höheren Beitrag zu sprechen. Was Frau Uchtenhagen will, ist ja nun bei Gott eine Kleinigkeit gemessen an den anderen Ausgaben, die wir sehr grosszügig sprechen.
Ich bitte Sie deshalb: Versuchen wir doch für einmal, uns nicht nur als das Land zu profilieren, das vor allem Geld für Materielles hat: «Pas d'argent pas de Suisses». Das ist ein bekannter Spruch. Aber bitte sprechen Sie auch einmal Geld auf dem Gebiet der Kultur. Denken Sie daran, dass es Länder gibt, die als einzigen und wichtigsten Exportartikel die Kultur haben. Ich denke da an unseren Nachbarn Oester- reich.
Ich bitte Sie, dem Antrag Uchtenhagen zuzustimmen.
Pini: Ritorniamo a parlare di cultura dopo la cocente delu- sione per chi ha creduto nell'attuazione dell'articolo costitu- zionale, che avrebbe dato quella necessaria base legale alla Confederazione per costruire una politica culturale salda e definita anche dal profilo finanziario.
lo so che potrebbe apparire molto semplice, in un dibattito di simpatia verso i problemi della cultura, chiedere al Consi- glio federale quel «di più» che sono pochi milioni - dagli 86 ai 92 milioni è la proposta della minoranza - e che, viste la situazione attuale delle casse federali, questo sforzo potrebbe anche positivamente essere recepito da parte del Consiglio federale e da parte del Parlamento.
Tuttavia, chi ha l'onore di parlare vuol soprattutto sottoli- neare che la problematica culturale non si esaurisce unica- mente in un gesto finanziario «in più» rispetto alla proposta originale del Consiglio federale.
E' ben vero che abbiamo bisogno dei mezzi che la Confede- razione, nel quadro della sua competenza sussidiaria di aiuto ai cantoni e anche ai comuni, è chiamata, direi più per tradizione che per legge - perché non abbiamo questa base legale - a concedere per il sostegno materiale della cultura. Ebbene oggi, soprattutto verso questa fine del nostro secolo, in questa Svizzera difficile, in questa Svizzera che, a mio modo di vedere, fatica talvolta a capirsi, noi dobbiamo fare di tutto, on. colleghi, anche se ancora non abbiamo questa base legale, anche se ci è mancato per poco il consenso popolare e dei cantoni, dobbiamo fare di tutto perché la politica culturale sia non solo teoricamente o per simpatia, ma anche concretamente sostenuta dallo Stato federale: non tutti i cantoni sono ricchi! Non tutti i comuni sono Zurigo, ad esempio. Abbiamo comuni che vorrebbero fare di più a livello culturale, che vorrebbero poter ricupe- rare dei valori indiscussi della propria cultura o completarla anche con presenze di altri apporti culturali a livello soprat- tutto artistico, e che non lo possono fare.
Onorevole Signor Consigliere federale, Lei è stato ministro nel nostro cantone e sa benissimo quali sono stati e sono gli sforzi del Ticino per poter mantenere quanto ha e per poter completare anche quanto è necessario che una parte regio- nale della Svizzera possa offrire al proprio popolo, soprat- tutto alla propria gioventù, come presenza e insegnamento culturale. Molte volte noi dobbiamo ricorrere ai mecenati, a coloro che hanno i mezzi, perché il comune o il cantone non possono farlo, non possono praticamente soddisfare quelle che sono non solo le richieste, ma anche l'opportunità di avere e mantenere dei valori artistici o promuovere, meglio ancora, l'arte e la cultura.
Pro Helvetia. Aides financières 1988-1991
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Ecco a questo momento intervenire in chiave sussidiaria la Confederazione, l'aiuto finanziario della Confederazione. lo mi schiero, serenamente convinto, a questa proposta di minoranza che maggiora di 6 milioni, on. colleghi, quella che era la base indicata dal Consiglio federale. Dobbiamo dimostrare, in questo tempo di materialismo e vorrei dire, anche di distrazione dai problemi della cultura, che questo Parlamento, con il Governo, deve dimostrarsi sensibile non solo ad aiutare oggi ma disporre per aiutare domani. E questo supplemento finanziario che è chiesto da parte della minoranza mi sembra, on. colleghi, che rientri nella ragione di questo indirizzo.
Widmer: Zuerst möchte ich ausdrücklich auf meine formelle Befangenheit bei diesem Geschäft hinweisen, wie es Vor- schrift ist, aber beifügen, dass ich entgegen meiner ursprünglichen Absicht aus zwei Gründen doch das Wort ergreifen muss. Einzelne der Votanten haben konkrete Fra- gen an mich gerichtet, die ich nicht unbeantwortet lassen darf. Zudem hat Herr Bundesrat Cotti den Wunsch geäus- sert, ich solle doch auch etwas von mir geben. Einem solchen Wunsch kann man natürlich nicht gut widerstreben. Bevor ich zu den konkreten Fragen gelange, doch einen ausdrücklichen Dank zuerst an die Adresse von Frau Uch- tenhagen für ihren Minderheitsantrag, der Pro Helvetia mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Ich bedanke mich im Namen der Pro Helvetia aber auch bei der gesamten Kommission und beim Rat für das grundsätzliche Wohlwollen, das aus allen Voten herauszuspüren war. Ich kann Ihnen ohne Vor- behalt die Erklärung abgeben, dass die Pro Helvetia dieses Wohlwollen sicher als Verpflichtung für die weitere Tätigkeit empfinden wird.
Herr Mühlemann hat mir drei konkrete Fragen gestellt. Die erste lautete, ob wir bereit seien, mehr Eigenleistung zu erbringen? Ich kann das durchaus bejahen und als konkre- tes, ganz aktuelles Beispiel darauf hinweisen, dass in diesen Tagen der sehr bekannte schweizerische Regisseur Werner Düggelin zum Direktor des Centre culturel in Paris gewählt werden soll, eine Nachricht, die - soweit ich dies bis jetzt feststellen konnte - nicht nur sehr positiv aufgenommen, sondern als Ueberraschung gewertet wurde. Das darf als sichtbarer Wille verstanden werden, auch in Paris eine wirk- lich aktive, lebendige Kulturpolitik aus schweizerischer Sicht zu präsentieren.
Der zweite Wunsch betrifft die Entschlackung der admini- strativen Ordnung bei der Pro Helvetia. Dazu kann ich sagen, dass wir sehr bald nach meinem Einzug bei der Pro Helvetia den Auftrag an den Chef des Personalamtes der Stadt Zürich, Herrn Amstutz, erteilt haben, die Arbeitsab- läufe bei Pro Helvetia kritisch zu überprüfen. Er hat seinen Bericht abgeliefert. Dieser wird jetzt verarbeitet. Ein erster Teil der Anregungen von Herrn Amstutz ist bereits vom Stiftungsrat genehmigt worden, wird also in die Tat umge- setzt.
Die dritte Frage von Herrn Mühlemann zielte auf die Präsenz der Pro Helvetia im Ausland. Ich kann auch dazu positiv Stellung nehmen. Es ist eindeutig unser Wille, dass die vermehrten Mittel auch zu vermehrtem Einsatz im Ausland verwendet werden sollen.
Herr Braunschweig hat konkret darauf hingewiesen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland, anlässlich eines Besu- ches in Nürnberg, den Eindruck gewonnen habe, dieses Land - aber auch Oesterreich - mache im kulturellen Bereich im Ausland viel mehr als die Schweiz. Das ist natür- lich so. Ich kann Ihnen aber auch klar sagen warum: Die Pro Helvetia wendet im laufenden Jahr 9 Millionen für Kul- turförderung im Ausland auf. Das entsprechende Institut in der Bundesrepublik Deutschland kann einen ganz anderen Betrag einsetzen, nämlich 200 Millionen. Sie sehen da die ungefähre Grössenordnung. Das muss sich in der Erschei- nungsform dieser kulturellen Institute auswirken.
Zum Schluss drei ganz kurze Bemerkungen: Ich bin Frau Uchtenhagen für ihre Bemerkung, wonach die internatio- nale Mediensituation unsere kulturelle Identität in einem ganz hohen Mass gefährdet, sehr dankbar. Das ist eine
Tatsache; es ist sehr schwer, etwas gegen diesen Vorgang zu unternehmen. Wir haben keine andere Wahl, als in immer wieder neuer und temperamentvollerer Weise darauf auf- merksam zu machen, worin unsere kulturelle Identität besteht. Das gehört zweifellos zu den zentralen Aufgaben der Pro Helvetia. Ich vermute, dass für diese kulturellen Belange in unserem Land ein wachsendes Verständnis vor- handen ist. Es ist nicht zufällig, dass die Kredite, welche die Pro Helvetia bekommt, stark angewachsen sind. Das wird so weitergehen, denn hier handelt es sich um einen lange vernachlässigten Aufgabenbereich.
Worum geht es entwicklungsmässig? Wir alle - auch unser Parlament - stehen vor bedrängenden Fragen, auf die es nur sehr schwer ist, eine Antwort zu geben. Bedrängende Fra- gen, weil wir angesichts der Folgen des zivilisatorischen Fortschrittes vor Tatsachen stehen, die immer wieder auf den Punkt führen: «So kann es nicht weitergehen». Man stellt Fragen - aber man bekommt aus den technischen Wissenschaften keine Antworten mehr. Es besteht aber eine recht gute Aussicht, dass wir auf diese bedrängenden Fra- gen aus jenem Bereich, den wir unter dem Begriff «Kultur» zusammenzufassen pflegen, Antworten erhalten.
Es freut mich deshalb, dass Sie der Vorlage Wohlwollen entgegenbringen.
Frau Spoerry, Berichterstatterin: Frau Uchtenhagen, die ganze Kommission und sicher auch dieser ganze Rat teilen Ihre Auffassung, wonach unserer Eigenart Sorge getragen werden muss und wonach wir unsere kulturelle Eigenart im Ausland besser zur Darstellung bringen sollen. Das ist gerade der Grund, warum die Beiträge an die Pro Helvetia in den letzten Jahren eine so starke Steigerung erfahren haben. Sie haben 1979 5,5 Millionen Franken betragen; sie werden 1989 21 Millionen Franken betragen, wenn Sie dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit folgen. Mit ande- ren Worten: Wir haben eine Vervierfachung der Beträge in zehn Jahren!
Dabei darf man nicht vergessen, dass diese Gelder bei weitem nicht die einzigen Gelder sind, die der Bund für kulturelle Aufgaben einsetzt. Das ist nur ein Teil davon. In der Diskussion über die Kulturinitiative wurde festgestellt, dass das Bundesengagement im kulturellen Bereich gar nicht so weit vom Kulturprozent entfernt ist, den die Initian- ten gerne in der Verfassung gesehen hätten. Zudem darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Kulturpolitik des Bundes eindeutig um eine subsidiäre Bundesaufgabe handelt, dies im Gegensatz beispielsweise zur Landesvertei- digung, welche eine zentrale Aufgabe des Bundes ist.
Dennoch, Frau Uchtenhagen: Ich habe es einleitend festge- stellt, es handelt sich bei der Mittelzuteilung an die Pro Helvetia in einem bestimmten Ausmass um einen Er- messensentscheid. Nach Ueberzeugung der Kommissions- mehrheit geht der Bundesrat bei seinem Antrag aber an die zulässige Grenze dieses Ermessens. Wir stocken nämlich um fast 50 Prozent auf; wenn noch die Entlastung dazuge- rechnet wird, die Pro Helvetia durch die Uebernahme bestimmter Aufgaben durch das Bundesamt für Kultur- pflege erfährt, ergibt sich sogar eine Aufstockung um mehr als 50 Prozent.
Eine Aufstockung um mehr als die Hälfte hat beim Bürger nach einer Abstimmung, die erst vor einem Jahr stattgefun- den hat, eine psychologische Wirkung. Die Kollegen Müller und Nebiker haben dies sehr plastisch dargelegt. Es ist richtig, dass diese Abstimmung ohne doppeltes Ja durchge- führt worden ist. Sie ist aber unter der geltenden Rechtslage korrekt durchgeführt worden, und sie hat ein korrektes Resultat gezeitigt. Dieses ist zu akzeptieren und zu respek- tieren.
Eine Aufstockung, die über die Hälfte hinausgeht, ist ferner ein finanzpolitisches Präjudiz für alle weiteren Entscheide, die in diesem Rat zu fällen sein werden. Es werden auch in anderen Bereichen Wünsche angemeldet. Wenn das heu- tige Beispiel Schule macht, wonach der Finanzplan um 12 Millionen Franken überschritten werden soll, ist das
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gegenwärtige Glück im Bundeshaushalt bald wieder zu Ende.
Zudem geht es bei diesem Entscheid nicht nur um die Finanzen. Die Pro Helvetia muss auch die Möglichkeit haben, diese Finanzen richtig einzusetzen. Eine Vervierfa- chung der Beträge innerhalb von 10 Jahren bei mehr oder weniger unveränderten Strukturen der Pro Helvetia ist gar nicht problemlos zu bewältigen. Wenn also weitere Mittel benötigt werden und in Zukunft weitere Gelder gesprochen werden sollen, muss wahrscheinlich gleichzeitig auch über- prüft werden, ob die Strukturen der Pro Helvetia die ver- mehrten Aufgaben überhaupt in dieser Form noch bewälti- gen können.
Noch ein letztes Wort zu Herrn Mühlemann wegen der fiskalischen Förderung der Mäzene. In der Botschaft zum Gegenvorschlag eines Kulturartikels schreibt der Bundes- rat: «Für fiskalische Anreize zur Kulturförderung sind wir nicht auf einen ausdrücklichen Kulturartikel in der Bundes- verfassung angewiesen; die Steuerartikel reichen aus.» Das Anliegen ist im Stadium der Erfüllung. Die Regelung der meisten Kantone, wonach freiwillige Zuwendungen an eine juristische Person mit einem öffentlichen kulturellen Zweck vom Einkommen in Abzug gebracht werden können, ist sowohl im neuen Steuerharmonisierungsgesetz wie auch im zukünftigen direkten Bundessteuergesetz für natürliche und für juristische Personen vorgesehen. Sie hat den Ständerat passiert und auch in unserer vorberatenden Kommission eine positive Aufnahme gefunden. Ebenso sollen in Zukunft im Bundessteuerrecht die Aufwendungen für denkmalpfle- gerische Massnahmen abziehbar sein. Weitergehende Mög- lichkeiten würden selbst beim Vorliegen eines Kulturartikels an fiskalrechtliche Grenzen stossen; sie müssten im Detail ganz genau umschrieben werden, um Missbräuche verhin- dern zu können.
Ich bitte Sie nochmals, dem Antrag des Bundesrates, des grossmehrheitlichen Ständerates und der Kommissions- mehrheit zu folgen und die Erhöhung um 46 Prozent zu genehmigen. Den Minderheitsantrag Uchtenhagen bitte ich Sie abzulehnen.
Mme Pitteloud, rapporteur: La majorité de la commission peut être d'accord avec les motifs qui ont amené la minorité de la commission à proposer que l'on augmente quelque peu les aides financières à Pro Helvetia, et M. Mühelemann l'a exprimé. Cette proposition a d'ailleurs rencontré quelque sympathie au sein de la commission puisqu'elle n'a été repoussée que par 11 voix contre 9. Mme Uchtenhagen considère, avec quelques bons arguments, que l'aide fédé- rale est encore insuffisante mais il faut néanmoins reconnaî- tre qu'un effort réel a été fait. Il ne faut pas minimiser la hausse de 46 pour cent que représente cet arrêté fédéral qui vous est proposé. Si l'on compte les deux millions de francs qui vont rester à Pro Helvetia alors qu'elle sera allégée des tâches qui vont être prises en charge par l'Office fédéral de la culture à partir de 1988, c'est-à-dire plus précisément du soutien aux organisations culturelles, on peut même parler d'une hausse de 50 pour cent. En 1983, pour des motifs de politique financière, le Conseil fédéral et le Parlement avaient réduit de deux millions de francs l'aide maximale accordée pour les années allant de 1985 à 1987.
Nous sommes maintenant dans une période de hausse et je crois qu'il faut l'apprécier. Il faut apprécier également le fait que le Conseil fédéral ait réaffirmé clairement ses intentions de poursuivre son soutien à une politique culturelle active et qu'il ait annoncé son intention de reprendre date pour une nouvelle proposition d'article constitutionnel. Nous sommes donc dans un état d'esprit assez favorable et c'est pourquoi je vous invite à accepter la proposition de la majorité de la commission.
Bundesrat Cotti: Ohne Herrn Widmer Komplimente machen zu wollen, muss ich doch sagen, dass von seinen Worten immer wieder ein Gefühl der Ausgewogenheit und der
Objektivität ausgeht. Am Schluss seines Votums hat Herr Widmer erklärt, er stelle ein wachsendes Verständnis für die Belange der Kultur in diesem Lande fest. Ich werde versu- chen, den Beweis zu erbringen, dass der Vorschlag des Bundesrates die Widerspiegelung dieses eindeutig wach- senden Verständnisses sein möchte und dass es in dieser Beziehung nicht einmal der Vorschläge von Frau Uchtenha- gen bedarf, um die Verantwortung im kulturpolitischen Bereich im Bundesrat und im Parlament voll und ganz zu übernehmen.
Aber ich teile die Auffassungen, die hier verschiedentlich vertreten worden sind. Herr Nebiker, Sie staunen darüber, dass eine irgendwie nachgeholte Kulturdebatte stattgefun- den hat. Ich finde das mehr als richtig. Es wäre kaum denkbar, dass in einem Parlament einige Dutzende von Millionen für.die Kultur besprochen werden, ohne sich über diese Kultur Fragen zu stellen. Bevor ich in dieser Bezie- hung auf einige Fragen von Herrn Mühlemann eingehe, bestätige ich, was hier mehrfach gesagt worden ist. Im Grunde genommen stellen wir diese Lücke vielleicht je länger, je mehr in unserem kulturellen Alltag fest, je mehr dieser Alltag mit Wohlstand und mit Geld gefüllt wird. Es stimmt, dass der Mensch - hier haben wir den Beweis - gerade im Moment, wo es ihm fast am besten geht, täglich spürt, wie seine Unzulänglichkeiten kaum durch den wach- senden Wohlstand ausgefüllt werden können. Ich empfinde es nur als angebracht, dass diese Feststellungen überall zu einer Anregung des kulturellen Lebens führen.
Dabei möchte ich bei dieser - gestatten Sie mir das Wort - im Grunde genommen schäbigen Auseinandersetzung um einige Millionen daran erinnern, dass das kulturelle Leben - wie oft schon gesagt worden ist - viel mehr Sache des einzelnen, der Gesellschaft in deren breitgefächerter Ausge- staltung ist als Sache des Geldes. Deshalb muss das wach- sende Verständnis, wenn es wirklich da ist, wie ich vermute, darin liegen, dass das einzelne Individuum in diesem Lande irgendwie ein Drängen nach etwas verspüren könnte, was einen täglichen Alltag übersteigt.
In diesem Sinne würde ich gleichsam als «background» der ganzen Debatte folgende Feststellung machen: Diese finan- zielle Auseinandersetzung darf uns nicht vergessen lassen, dass hier eigentlich nur ein Bruchteil der kulturellen Diskus- sion stattfinden kann und dass diese eigentlich nur wahrhaf- tig wachsen kann, wenn sie überall im Lande - in der grossen Stadt wie in der kleinen Gemeinde - tatsächlich wachsen kann, bei jedem Träger irgendwelcher kulturellen Tätigkeit.
Hier knüpfe ich an die Frage von Herrn Mühlemann an, an die ewige Frage, mit der sich sogar die Kulturminister des Europarates vor 15 Tagen beschäftigt haben: was die Funk- tion des Staats im Bereich der kulturellen Förderung wohl sein kann. Wir sind uns im klaren, dass es sich für den Staat um nicht mehr als eine Förderung handeln kann.
Wie ich erwartete, waren in Lissabon ganz unterschiedliche Stimmen zu vernehmen. Länder ganz alter Tradition haben - wie übrigens immer in ihrer Geschichte - die etwas zentrali- stische Ausgestaltung des kulturellen Lebens unterstrichen. Sie befanden sich im Gegensatz zu anderen Ländern, die die Präsenz des Staates als eine subsidiäre betrachten - worun- ter sich auch die Schweiz befand. Diese Ländergruppe hat die subsidiäre Funktion des Zentralstaates, also des Bundes, unterstrichen, dies gegenüber den Förderungsanstrengun- gen der Kantone und Gemeinden. Sie haben aber auch unterstrichen, dass der Staat und dessen Präsenz gegen- über der Förderung des Privaten auch grundsätzlich eine subsidiäre Funktion haben sollte.
Das hindert uns nicht daran, dass der Staat dem Privaten oft bei gewissen Fragen quantitativ vorgeht. Denken Sie an die Filmförderung oder an den Denkmalschutz. Da ist die Rolle des Staats eine zentrale; die private Rolle ist hier aber eine nebensächliche. Aber beim Grundsätzlichen bleibt es.
Frau Grendelmeier hat von den Schwierigkeiten, den Kultur- begriff zu definieren, gesprochen. Es wäre zu schön, wenn man eine mathematische Definition der Kultur hätte. Diese gibt es nicht. Herr Mühlemann hat für die Beibehaltung
Motion du Conseil des Etats (Zumbühl)
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traditioneller Kulturbegriffe plädiert. Er wird wohl nicht grundsätzlich dagegen sein, dass sich allmählich gewisse Kulturbegriffe ausweiten. Aber wir müssen klare Grenzen setzen.
Was wir heute im Kleinen tun, ist unter einem Gesichtspunkt auch kulturelle Tätigkeit. Wir würden doch nie meinen, sie müsste unter den politisch zu erfassenden Kulturbegriff fallen. Wenn eine Gruppe für oder gegen Kernkraftwerke ist, sich für oder gegen die vermehrte Präsenz der Ausländer in der Schweiz ausspricht, betätigt sie sich im weitesten Sinne auch kulturell. Aber wir wären sicher nie der Auffassung, das sollte unter den staatlich zu erfassenden Kulturbegriff fallen. Ich teile also die Auffassung von Herrn Mühlemann insofern, als hier gewisse Grenzen gesetzt werden müssen. Die Gren- zen scheinen mir von der Pro Helvetia durchaus gesetzt worden zu sein.
Zum Vorschlag von Frau Uchtenhagen: Die berühmten 6 Millionen können die Bedeutung dieser Debatte nicht voll und ganz widerspiegeln. Ich versuche, auch diese Frage ganz objektiv zu erörtern, denn der Bundesrat betrachtet keineswegs immer und um jeden Preis seine Vorschläge als die unbedingt anzuerkennenden: Herr Widmer hat zwar angeblich auf Wunsch eines Bundesrates gesprochen.
Obschon ich dem Parlament die volle Freiheit lassen möchte, möchte ich Ihnen etwas zu bedenken geben. Der Bundesrat hat sich gefragt, wieweit man über die gewachse- nen Zahlen der letzten Jahre hinausgehen soll. Er ist zur Auffassung gekommen, eine Erhöhung für die vier Jahre um fast 50 Prozent genüge, zumal wenn man bedenkt, dass gewisse Aufgaben der Pro Helvetia nunmehr vom Bundes- amt übernommen werden, insbesondere die Unterstützung der kulturellen Organisationen. Damit kommen der Pro Hel- vetia ungefähr 2 Millionen Franken zusätzlich zu.
Wie Frau Spoerry richtigerweise festgestellt hat, werden eine ganze Reihe von anderen kulturellen Tätigkeiten des Bundes - die Filmförderung, die Förderung der Kunstdenk- mäler, über die wir bald sprechen werden - gar nicht unter diese Beträge subsumiert, so dass diese Vorschläge durch- aus als objektiv, als berechtigt, als dem wachsenden Ver- ständnis entsprechend beurteilt werden können.
Ich habe sogar den Verdacht, ohne ihn belegen zu können, dass, hätte der Bundesrat seinerseits den Vorschlag um 6 Millionen höher angesetzt, vielleicht nicht Frau Uchtenha- gen - das möchte ich fast ausschliessen -, aber sonst jemand in diesem Parlament aufgestanden wäre, um eine weitere Erhöhung von 6 Millionen zu beantragen; denn wo liegen hier die Grenzen? Sie liegen in der Ausgewogenheit des bundesrätlichen Vorschlags. Um ihn zu übersteigen, sollten wirklich aussergewöhnliche Gründe vorliegen.
Ich glaube nicht, dass sie hier vorliegen. Deshalb sollte das Parlament die finanziellen Anträge des Bundesrats und des Ständerats bestätigen. Der Bundesrat nimmt nämlich die Kulturförderung ernst, so ernst, dass wir in den Regierungs- richtlinien beantragt haben, vor Ende der nächsten Legisla- tur dem Parlament den Vorschlag eines neuen Kulturartikels zu unterbreiten, welcher uns dann vielleicht weitere Hori- zonte erschliessen wird.
M. Jeanneret a dit qu'il désirait m'encourager à me découra- ger de présenter un nouveau projet pour la fin de la pro- chaine législature. Eh bien, quant à moi, je m'encourage à essayer de l'encourager et je souhaite que le projet équilibré que j'espère apporter, puisse rallier une majorité de ce Parlement.
Concludo con un riferimento all'on. Pini che ha segnalato difficoltà reali, talvolta anche finanziarie, in cui si trovano i cantoni e i comuni più deboli.
Arrivo però a questa conclusione:
Non mi dica, on. Pini, che non esiste in questo Paese una grande vitalità culturale. Ho la convinzione opposta e, quando vado non da una città all'altra, ma anche da un villaggio all'altro del nostro anche piccolo cantone, costato che c'è una grande vitalità nel mondo culturale del nostro paese e che, sostanzialmente, le possibilità offerte da questo mondo culturale sono importanti e vaste. Con l'aumento solido che il Consiglio federale propone ai crediti di Pro Hel-
vetia, faremo un altro passo avanti per consentire uno svi- luppo sempre più ampio della vita culturale che è l'obiettivo principale del Consiglio federale.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
89 Stimmen 54 Stimmen
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 134 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.950
Motion des Ständerates (Zumbühl) Denkmalpflege. Subventionspraxis Motion du Conseil des Etats (Zumbühl) Conservation des monuments historiques. Modalités de subventionnement
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vor- schlag zu unterbreiten,
wie die grosse Zahl längst fälliger Subventionsbeiträge an die Restaurierungskosten von Baudenkmälern innert dreier Jahre ausbezahlt und die umstrittene Dringlichkeitsordnung vom 1. Mai 1978 spätestens auf den 31. Dezember 1989 aufgehoben werden kann;
für ein Finanzierungssystem, das dem Bund - nach Auf- hebung der Dringlichkeitsordnung - erlaubt, seinen rechtli- chen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerungen nachzukommen.
Texte de la motion du 9 octobre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement une proposition visant les buts suivants:
verser en trois ans la majeure partie des subventions échues de longue date au titre de la participation aux frais de restauration des monuments architecturaux, et abroger au plus tard au 31 décembre 1989 l'ordre d'urgence critiqué du 1er mai 1978;
établir un mode de financement permettant à la Confédé- ration de s'acquitter sans retard de ses obligations légales en matière de conservation du patrimoine architectural après l'abrogation de l'ordre d'urgence.
Frau Spoerry, Berichterstatterin: Ich kann mich sehr kurz fassen. Die Kommission hat ohne grosse Diskussion die Motion, die der Ständerat eingereicht hat und die Ihnen vorliegt, geschlossen, d. h. einstimmig unterstützt, und zwar vor allem, weil sich der Bundesrat keineswegs gegen den Vorstoss wendet, da das Begehren erkannt und auch in Realisation begriffen ist.
Namens der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, dieser Motion Folge zu leisten, die im übrigen mit der Motion Columberg identisch ist.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Pro Helvetia. Beiträge 1988-1991 Pro Helvetia. Aides financières 1988-1991
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1987
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Anno
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III
Volume
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.009
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
28.09.1987 - 14:30
Date
Data
Seite
1209-1220
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