Postulat Oehen
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N
22 septembre 1987
war gerade heute vor einem Monat, hat Herr Bundesrat Schlumpf in Weinfelden zu den Auslandschweizern gesagt: «Der Bundesrat steht einer Neuordnung positiv gegenüber. Ich bin der Meinung, dass wir mit einer zeitgemässen Libe- ralisierung in der Ausübung der politischen Rechte durch unsere Schweizer im Ausland nun vorankommen müssen.» - Ich frage mich, auf was wartet der Bundesrat noch? Doch um welche potentielle Wähler handelt es sich? Hier bitte ich Sie, etwas zu beachten. In unseren Schweizer Kolonien findet eine grosse Veränderung statt. Es sind nicht mehr Leute, die ins Ausland auswandern und dort ihr Leben lang bleiben wollen - früher hauptsächlich deshalb, weil sie in der Heimat keine Arbeit fanden. Denken Sie etwa an die Melker, die nach Polen und nach Ostdeutschland gingen, denken Sie an die vielen Tessiner, die nach Amerika oder Australien auswanderten. Heute sind es eher Junge, die einen Arbeitsvertrag für eine beschränkte Zeit annehmen und dann wieder zurückkehren. Das ist eine sehr wertvolle Sache, persönlich gewinnen die Leute an Erfahrung, sie essen einmal fremdes Brot. Es ist aber auch existentiell für unsere Exportindustrie, dass Schweizer bereit sind, im Aus- land zu arbeiten - denn jeder zweite Franken wird in der Schweiz durch Exportartikel verdient. Infolgedessen werden die Auslandschweizer in viel stärkerem Masse als früher durch das, was wir hier beschliessen und dem Volke zur Abstimmung vorlegen, auch betroffen; sie kehren ja wieder in ihr Heimatland zurück. Es haben sich denn auch vor allem Junge ins Wahlregister eingetragen, und diese Eintragun- gen - sie betragen heute 11 000 von etwa 350 000 Ausland- schweizern - dürften wohl noch steigen, wenn unsere Aus- landschweizer auf dem Korrespondenzweg stimmen kön- nen. Ein paar zehntausend zusätzliche Stimmberechtigte dürften bei einer Gesamtzahl von über einer Million, die zur Urne geht, die politischen Verhältnisse in der Schweiz nicht auf den Kopf stellen, ganz abgesehen davon, dass es sich bei diesen neu dazustossenden Stimmberechtigten um sol- che handeln würde, die sich auch informiert haben.
Die Bedingungen, die der Bundesrat für die Weiterbearbei- tung meiner Motion gestellt hat, sind erfüllt: Die Ausland- schweizer sind daran interessiert; es besteht eine Realisie- rungschance. Schliesslich ist auch die dritte Bedingung, die der Bundesrat anführt: «Sobald jedoch im Zusammenhang mit den parlamentarischen Initiativen Bauer und Gautier definitiv ein positiver Entscheid vorliegt, ist er bereit, die Frage erneut zu prüfen», durch das Abstimmungsresultat vor zehn Minuten erfüllt. Folglich könnte der Bundesrat die Motion wirklich weiterbearbeiten, zumal er schreibt - ich zitiere noch einmal aus dem kurzen Bericht, der Ihnen am Montag ausgeteilt worden ist -: «Indem der Bundesrat die Motion Stucky bezüglich Verleihung des Stimmrechts an die Auslandschweizer in Bundesangelegenheiten in ein Postu- lat umzuwandeln bereit ist, hat er sich dazu verpflichtet .... » Wenn sich der Bundesrat verpflichtet fühlt, begreife ich nicht, warum er die Motion nicht annimmt; denn eine Motion ist ja eine Verpflichtung; ein Postulat ist noch keine Verpflichtung, sondern höchstens ein Auftrag zur Prüfung. Der Bundesrat sagt also indirekt, wenn auch an einem anderen Ort, dass er im Grunde genommen die Motion annehmen will, und ich hoffe, dasselbe tun auch Sie.
M. Aubert, président de la Confédération: Nous avons déposé une réponse écrite.
Je ne veux pas que l'on joue sur les mots. Une motion n'est pas un postulat et un postulat n'est pas une motion. Si vous acceptez ceci sous forme de motion, c'est un ordre que vous donnez au Conseil fédéral. Nous aurions préféré la forme plus souple du postulat et cela, nous vous l'avons dit par écrit: «Le Conseil fédéral n'est pour le moment pas en mesure de revenir sur sa décision de 1985. Il est cependant prêt à réexaminer la question dès que, d'une part, une décision définitive sera prise au sujet des initiatives parle- mentaires Bauer et Gautier et que, d'autre part, il s'avérera que la libéralisation désirée a de réelles chances d'aboutir». C'est un problème très complexe. Faut-il, en effet, attribuer le droit de vote à tous les Suisses de l'étranger, même à ceux
qui n'ont aucun lien avec le pays? Cette question deman- dera à être encore étudiée très à fond, par les spécialistes du Département fédéral de justice et police notamment. C'est pourquoi nous en acceptons le principe, car le Conseil fédéral est favorable à la demande de libéraliser l'exercice des droits politiques des Suisses de l'étranger. Néanmoins, nous vous demandons de nous autoriser à réexaminer cette question sous forme de postulat et non pas de motion.
Le président: Le motionnaire n'accepte pas la transforma- tion de sa motion en postulat, comme le propose le Conseil fédéral. Nous devons donc voter.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion 56 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 27 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.972
Postulat Oehen Auslandschweizer. Verfassungsmässige Rechte Suisses de l'étranger. Droits politiques
Wortlaut des Postulates vom 11. Oktober 1986
Der Bundesrat wird eingeladen, Möglichkeiten zu prüfen, um die von der Verfassung geschützten politischen Rechte der Auslandschweizer auch bei einschlägigen Initiativen und Referenden voll zum Tragen zu bringen. Initiativen und Referenden, welche Auslandschweizer-Interessen berühren, sollen zu diesem Zwecke sowohl im Bundesblatt als auch im offiziellen Auslandschweizerorgan, der Schweizer Revue, veröffentlicht werden. Eine entsprechende Bestimmung zur gleichzeitigen Publikation in diesen Organen soll in die betreffenden Bundesbeschlüsse aufgenommen werden. Die im beidseitigen Interesse stehende vermehrte Praktizie- rung der politischen Rechte der Auslandschweizer soll auch dadurch gefördert und erleichtert werden, dass bei diesen Gelegenheiten jeweils auch ein entsprechendes Formular zur Eintragung im heimatlichen Stimmregister der Schwei- zer Revue beigegeben und in Absprache mit dem jeweiligen Initiativ- oder Referendums-Komitee eine Kurzbegründung samt Unterschriftenbogen abgedruckt wird.
Texte du postulat du 11 octobre 1986
Le Conseil fédéral est prié d'étudier les moyens d'assurer le respect intégral des droits politiques des Suisses de l'étran- ger, qui sont protégés par la constitution, notamment lors d'initiatives et de référendums touchant leurs intérêts. Ces initiatives et référendums doivent être publiés non seule- ment dans la Feuille fédérale mais aussi dans l'organe officiel des Suisses à l'étranger, la «Revue suisse». Une disposition stipulant la parution simultanée dans ces deux publications doit être introduite dans les arrêtés fédéraux pertinents.
Afin d'améliorer l'exercice des droits politiques des Suisses à l'étranger, dans l'intérêt commun, it faut en outre insérer dans la revue un formulaire permettant l'inscription au regis- tre électoral, et, en collaboration avec le comité d'initiative ou de référendum correspondant, publier une brève présen- tation de l'initiative ou du référendum accompagnée d'un tableau pour les signatures.
Mitunterzeichner - Cosignataires: de Chastonay, Cotti Fla- vio, Dünki, Eppenberger-Nesslau, Früh, Oester, Soldini (7)
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Postulat Oehen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss Artikel 45bis BV ist der Bund befugt, die Beziehun- gen der Auslandschweizer zur Heimat zu fördern und Bestimmungen zu erlassen, welche namentlich die Aus- übung ihrer politischen Rechte unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verhältnisse erleichtern sollen. Die bishe- rigen Massnahmen haben sich so behindernd erwiesen, dass sich von den rund 350 000 Auslandschweizern nur rund 10 500 in die heimatlichen Register eintragen liessen und jeweils nur wenige hundert im Ausland wohnhafte Mit- bürger auch noch die geographischen Schranken überwun- den haben, um ihr Stimmrecht auch tatsächlich ausüben zu können. Nicht nur die andauernde Beschränkung der briefli- chen Stimmabgabe auf Bundesbeamte im Ausland, sondern auch die faktische Unmöglichkeit, an Initiativen und Refe- renden wirksam teilzunehmen, bedürfen der prompten Ueberprüfung und Korrektur. Auch Auslandschweizer soll- ten eine reale Möglichkeit haben, ohne prohibitive Bedin- gungen von solchen Grundrechten Gebrauch zu machen und von sich aus ernsthaft auch eine Initiative starten zu können. Die Veröffentlichung einer Initiative resp. eines dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses soll auf Antrag des verantwortlichen Komitees (evtl. in Verbindung mit drei eidgenössischen Parlamentariern) auch in der Schweizer Revue erfolgen.
Voraussetzung dieser gebotenen Verbesserungen sind entsprechende gesetzgeberische Rücksichtnahmen (z. B. ausdrückliche Veröffentlichungsbestimmung) sowie ein gezielter - ohnehin in Entwicklung stehender - Ausbau der bestehenden Kommunikationsmittel zum Zwecke einer wesentlichen Steigerung der aktiven politischen Mitwirkung unserer im Ausland weilenden Mitbürger. Denn solange es diesen versagt ist, von ihrem jeweiligen Wohnort aus sowohl an Initiativen z. B. zur Festigung ihrer Rechtsstellung auch nur teilzunehmen als auch für sie als nachteilig empfundene Revisionen ihres Heimatrechts per Referendum persönlich zu bekämpfen, solange werden ihnen wesentliche verfas- sungsmässige Bürgerrechte beschnitten. Dies steht aber auch im Gegensatz zum verfassungsmässigen Auftrag des Bundes und ist - zum Schaden von uns allen - jedenfalls nicht geeignet, ihre affektiven und andern Beziehungen zur Heimat zu fördern und sie zu veranlassen, sich auch in normalen Zeiten vermehrt um ihre Heimat zu kümmern und sich für deren Interessen einzusetzen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 Aufgrund des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer kann der Aus- landschweizer, unter der Voraussetzung, dass er sich bei der Ausübung in der Schweiz aufhält, in eidgenössischen Angelegenheiten stimmen und wählen sowie eidgenössi- sche Referendumsbegehren und Volksinitiativen unter- zeichnen. Die politischen Rechte auf eidgenössischer Ebene werden somit als eine unteilbare Einheit behandelt. Eine Liberalisierung nur in bezug auf die Unterzeichnung von eidgenössischen Volksbegehren auch im Ausland, wie das der Postulant anstrebt, ist deshalb nicht möglich.
In bezug auf den Wunsch nach vermehrter amtlicher Infor- mation der Auslandschweizer über eidgenössische Volksbe- gehren ist darauf hinzuweisen, dass der Bund bereits jetzt in der «Schweizer Revue» im Rahmen der offiziellen Mitteilun- gen über Auslandschweizeranliegen sowie entsprechende Urnengänge informiert. Die vom Bund finanzierte «Schwei- zer Revue» wird vom Auslandschweizersekretariat der Neuen Helvetischen Gesellschaft herausgegeben und allen bei einer schweizerischen Vertretung immatrikulierten Aus- landschweizern viermal jährlich kostenlos zugestellt. Was weitergehende Informationen über eidgenössische Volksbe- gehren betrifft, ist es den jeweiligen Initianten unbenom- men, in der «Schweizer Revue» ein diesbezügliches Inserat erscheinen zu lassen. Des weiteren hat die Auslandschwei- zerorganisation der Neuen Helvetischen Gesellschaft als Interessenvertreterin der Auslandschweizer jederzeit die
Möglichkeit, in der «Schweizer Revue» auf Auslandschwei- zeranliegen und folglich auch auf entsprechende Volksbe- gehren hinzuweisen.
Ueberdies gebietet Artikel 45bis BV eine Andersbehandlung der Auslandschweizer nur im Rahmen des Rechtsgleich- heitsgebotes. Da im Zusammenhang mit der Ergreifung von eidgenössischen Volksbegehren die Zustellung von Unterla- gen an die Inlandschweizer durch die Bundesbehörden nicht vorgesehen ist, kann es auch nicht deren Sache sein, Entsprechendes via die «Schweizer Revue» für die Ausland- schweizer vorzukehren.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Oehen: Nach den gründlichen Ausführungen, die jetzt zum Thema gemacht wurden, kann ich mich kurz fassen.
Ich habe am 11. Oktober 1986 ein Postulat eingereicht mit der bescheidenen und höflichen Bitte an den Bundesrat, Möglichkeiten zu prüfen, um die von der Verfassung geschützten politischen Rechte der Auslandschweizer auch bei einschlägigen Initiativen und Referenden voll zum Tra- gen zu bringen. Ich habe mir dann etwas gestattet, was nicht unüblich ist beim Postulat: Ich habe mir gestattet, einige Gedanken zu präsentieren, an was ich speziell denke, näm- lich an die Möglichkeit, den Auslandschweizern über das amtliche Mitteilungsblatt auch von Referenden und Initiati- ven Kenntnis zu geben und ihnen die Möglichkeit zur Unter- zeichnung solcher zu eröffnen, falls mindestens einige von uns Parlamentariern respektive vom Initiativkomitee dies verlangen.
Der Bundesrat hat meinem Anliegen relativ wenig Sympa- thie entgegengebracht. Trotzdem sagt er in der Antwort auf die Motion Stucky: «Von seiten der Auslandschweizer ist im übrigen unter den gegebenen Umständen nach wie vor nur ein beschränktes Interesse an den politischen Rechten demonstriert worden», und obwohl er weiss, dass gemäss Artikel 45bis BV der Bund den Auftrag hat, die Beziehungen der Auslandschweizer zur Heimat zu fördern, scheint ihm die Situation nicht dringlich genug, um mein Anliegen über- haupt in Erwägung zu ziehen.
Sie haben durch die Entscheide heute morgen gezeigt, dass Sie in Ihrer Mehrheit anders denken, dass Sie sich mit den Auslandschweizern verbunden fühlen, dass Sie Artikel 45bis BV zum Tragen bringen wollen.
In der Antwort des Bundesrates auf unsere parlamentari- sche Initiative, der wir soeben die Unterstützung gegeben haben, sagt der Bundesrat, dass er im Falle der Annahme der Motion Stucky dazu verpflichtet sei, alle Fragen zu gegebener Zeit nochmals umfassend zu prüfen. Nach Ihren Entscheiden ist jetzt die Zeit der umfassenden Prüfung der Angelegenheit zweifellos gekommen.
Ich ersuche deshalb den Bundesrat, das Postulat, das er unter anderen Voraussetzungen abgelehnt hat, zur Prüfung entgegenzunehmen. Ich bitte Sie, das Postulat zu über- weisen.
Le président: Je donne la parole à Monsieur le Président de la Confédération qui renonce à s'exprimer.
Je vous rappelle que le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat. Nous devons donc voter.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates 11 Stimmen 15 Stimmen
Dagegen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Oehen Auslandschweizer. Verfassungsmässige Rechte Postulat Oehen Suisses de l'étranger. Droits politiques
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.972
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.09.1987 - 08:00
Date
Data
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1106-1107
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