Parliamentary discussion of interpellations on asylum and taxation

20015691Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)21.09.1987Other

Zusammenfassung

In the National Council, Fischer-Hägglingen stated that church asylum has no place in the Swiss legal order and expressed overall satisfaction with the Federal Council's answer. In a separate discussion, Oester criticized the Federal Council's response to allegations that some cantons and intermediaries facilitate residence permits and tax privileges for wealthy foreigners. The exchange remained parliamentary debate and did not produce a judicial or administrative dispositive.

Regest

Parliamentary interpellation debate; no judicial determination is rendered. Statements in the Official Bulletin record the interpellant’s acceptance or dissatisfaction with the Federal Council’s replies and the political dispute over church asylum and alleged cantonal practices concerning residence permits and lump-sum taxation. No binding legal holding or operative measure results from the discussion.

Gesamter Gesetzestext

N

21 septembre 1987

1076

Interpellation Oester

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Gesetzentwurfes 102 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

85.925 Interpellation Fischer-Hägglingen Kirchenasyl Asile offert par les Eglises

Siehe Jahrgang 1985, Seite 2266 - Voir année 1985, page 2266

Diskussion - Discussion

Fischer-Hägglingen: Es ist schon ziemlich lange her, dass ich diese Interpellation eingereicht habe und wir die Antwort des Bundesrates erhalten haben. Ich habe mit Interesse von den Ausführungen des Bundesrates in den schriftlichen Erläuterungen Kenntnis genommen und festgestellt, dass der Bundesrat die Meinung teilt, im schweizerischen Recht und im schweizerischen Staat sei kein Platz für das Kirchen- asyl. Wenn immer wieder in den Zeitungen und auch von Anhängern dieses Kirchenasyls auf die von der Kirche in früheren Zeiten gewährten Asyle hingewiesen wird, muss festgehalten werden, dass wir heute in einem ganz anderen Umfeld leben. Wir leben in einem Rechtsstaat, in welchem jeder Bürger das Recht hat, legal in einem vorgeschriebe- nen Verfahren gegen Entscheidungen anzutreten, die ihm nicht richtig erscheinen. Die Frage der Zumutbarkeit der Rückschaffung wird in jedem Fall seriös abgeklärt. In einem Land wie dem unseren ist überhaupt kein Platz für das Kirchenasyl. Man äussert sich - und davon ist Kenntnis zu nehmen - denn auch in letzter Zeit in Verlautbarungen der Kirche etwas differenzierter als am Anfang der ganzen Dis- kussion. An und für sich hätte man am Anfang, als dieses Thema aktuell wurde, klarere Aussagen machen sollen, und die Behörden hätten einschreiten müssen, bevor von gewis- sen Seiten Klagen eingereicht wurden und die Verfahren erst aufgrund dieser Klagen durchgeführt wurden. Ich bin der Auffassung, dass das widerrechtliche Beherbergen von ausgewiesenen Asylbewerbern nach unserem Gesetz ein- deutig geahndet werden soll und wir auch in diesem Fall nicht das Ganze auf sich beruhen lassen dürfen - mit der Begründung, es sei nicht angebracht, gegen Leute, die vielleicht aus guten Gründen illegal handeln, ein rechtliches Verfahren einzuleiten.

Ich kann mich im grossen und ganzen mit der Antwort des Bundesrates befriedigt erklären, insbesondere auch weil seit der Einreichung der Interpellation von Frau Bundesrätin Kopp immer wieder klare Aussagen zum Kirchenasyl gemacht wurden.

Bundesrätin Kopp: Nachdem ich schon verschiedene Male zu Fragen des Kirchenasyls Stellung genommen habe und sich zudem der Interpellant von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt erklärt hat, verzichte ich auf weitere Ausfüh- rungen.

86.316

Interpellation Oester Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung und Besteuerung. Vergünstigungen an Ausländer Droit de séjour ou d'établissement et fiscalité. Passe-droits accordés à certains étrangers

Siehe Jahrgang 1986, Seite 1004 - Voir année 1986, page 1004

Diskussion - Discussion

Oester: In der Sommersession 86 haben Sie ohne Gegen- stimme Diskussion zu dieser Interpellation beschlossen, welche empörende Vorkommnisse im Zusammenhang mit reichen ausländischen Steuerflüchtlingen aufs Korn nimmt. Ich danke Ihnen für diesen Beschluss. Von der Antwort des Bundesrates hingegen bin ich etwas enttäuscht. Der Tatbe- stand, der dem Vorstoss zugrunde liegt, wird beschönigt, verwedelt, ja sogar abgestritten. Ich kann das aus grundsätz- lichen rechtsstaatlichen Ueberlegungen nicht stillschwei- gend akzeptieren. Als Parlamentarier poche ich auf mein Recht, die Wahrheit zu erfahren. Darum erkläre ich mich von der erhaltenen Antwort nicht befriedigt.

Es geht um die in verschiedenen Presseorganen angepran- gerte Tatsache, dass in gewissen Kantonen Treuhänder und Anwälte als eigentliche Schlepper tätig sind. Sie seien in der Lage - gegen hohe Geldbeträge natürlich -, für reiche Ausländer - meist Steuerflüchtlinge - Aufenthalts- und sogar Niederlassungsbewilligungen zu beschaffen. Im wei- teren rügt die Interpellation den Umstand, dass sich gewisse Kantone offenbar mit eigentlichen Dumpingsteuerpauscha- len geradezu überbieten. Beide Praktiken konnten bis heute in keiner glaubwürdigen Weise widerlegt werden. Also tref- fen die Presseberichte im wesentlichen zu. Einiges ist in der Zwischenzeit sogar erhärtet worden - wir alle lesen die Zeitung, so dass Sie wissen, was ich meine. Ich habe erwar- tet, dass der Bundesrat allen föderalistischen Rücksichten zum Trotz - für die habe ich Verständnis - die gerügten rechtsstaatlich bedenklichen Praktiken klar verurteilt. Er hat es nicht getan und bestreitet stattdessen deren Vorhanden- sein. Weshalb ist denn in der Zwischenzeit die einschlägige Verordnung verschärft, also eine Kurskorrektur vorgenom- men worden? Wie die Interpellationsantwort das ganze rechtsstaatliche Aergernis als nicht bestehend hinzustellen sucht, mögen zwei kurze Zitate daraus belegen. Ich werde je eine Frage daran knüpfen.

Erstes Zitat: «Die Bewilligungspraxis hält sich im Rahmen der geltenden Vorschriften und des den Behörden einge- räumten Ermessens. Das Eidgenössische Justiz- und Poli- zeidepartement interveniert erst, wenn die Kantone ihren Ermessensspielraum überschreiten. Dies ist vorliegend gemäss heutigem Recht nicht der Fall .... Hinsichtlich der Tätigkeit von Anwälten und Treuhändern besteht keine Bun- desaufsicht.» Meine Frage: Wie ist die in den ersten beiden Sätzen enthaltene Aussage mit den in der Oeffentlichkeit diskutierten Praktiken gewisser Kantone in Einklang zu brin- gen, und was hindert den Bundesrat, an die Adresse derer, die gewerbsmässig geltendes Recht unterlaufen und andere dazu anstiften, ein unmissverständliches Wort der Missbilli- gung zu richten?

Zweites Zitat: «Wer sich in der Schweiz niederlässt oder aufhält, wird nach den Steuergesetzen unseres Landes besteuert. Dabei kann es vorkommen, dass die Steuerbela- stung hier geringer ausfällt als im Ausland.»

Meine Frage: Steht diese doch etwas blauäugige Aussage nicht in einem deutlichen Kontrast zur Tatsache, dass mit gewissen Ausländern Pauschalsteuern, angeblich zur Ver-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Fischer-Hägglingen Kirchenasyl Interpellation Fischer-Hägglingen Asile offert par les Eglises

In

Dans

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Jahr

1987

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.925

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.09.1987 - 14:30

Date

Data

Seite

1076-1076

Page

Pagina

Ref. No

20 015 691

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Schlagwörter

parliamentary debateinterpellationchurch asylumresidence permittaxationforeign residents