Council extends deadline for social insurance initiative

20015644Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)11.06.1987Granted

Zusammenfassung

The Ständerat took note of the commission's interim report on the parliamentary initiative for a new general part of social insurance law and, without opposition, granted the commission's request to extend the deadline for its report and proposal by two years. The chamber noted that the work was still ongoing after consultation and review and that the statutory deadline would otherwise have led to the initiative being struck off.

Regest

Art. 21quater Abs. 5 Geschäftsverkehrsgesetz; extension of the deadline for a commission’s report and proposal in connection with a parliamentary initiative. Where a commission has not completed its work within the initial two-year period, the council may prolong the time limit instead of allowing the initiative to lapse. The decisive factor is whether the continuation of the preparatory work remains justified after consultation and evaluation have taken place; the extension may be granted without opposition when the dossier is still under active consideration.

Gesamter Gesetzestext

  1. Juni 1987 S

299

Interpellation Reymond

zu den letzten Ufern der Erkenntnis vorgedrungen. Er schrieb den Glaubensbrüdern nach Philippi: «Nicht, dass ich es schon ergriffen hätte und zur Vollendung gelangt wäre. Ich jage aber der Erkenntnis nach.»

Unsere Kommission stellt Ihnen folgende einstimmigen An- träge:

  1. es sei auf das Geschäft einzutreten;

  2. es sei dem Bundesbeschluss über einen Verpflichtungs- kredit für die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Laboratorium für Synchrotron-Strahlung und am Institut von Laue-Langevin zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

85.227

Parlamentarische Initiative. Sozialversicherungsrecht (Zwischenbericht) Initiative parlementaire. Droit des assurances sociales (rapport intermédiaire)

Herr Steiner unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Zwischenbericht:

  1. Am 5. Juni 1985 beschloss der Ständerat auf Antrag der Kommission, der parlamentarischen Initiative Sozialversi- cherungsrecht von Frau Ständerätin Meier Folge zu geben. Damit beauftragte er die Kommission, eine Vorlage auszuar- beiten und nach Abschluss ihrer Arbeit einen Bericht und Antrag vorzulegen.

  2. Die Kommission nahm ihre Arbeit am 28. Oktober 1985 auf und beauftragte den Bundesrat, den von der Schweizeri- schen Gesellschaft für Versicherungsrecht ausgearbeiteten Entwurf zu einem Allgemeinen Teil der Sozialversicherung in die Vernehmlassung zu geben. Das Vernehmlassungsver- fahren wurde am 13. Februar 1986 durch das EDI eröffnet; die Vernehmlassungsfrist endete am 30. Juni 1986. Die Aus- wertung erfolgte im zweiten Semester 1986, und der entsprechende Bericht konnte der Kommission in der Win- tersession 1986 ausgehändigt werden.

  3. An ihrer Sitzung vom 28. April 1987 nahm die Kommission ihre Arbeiten wieder auf und führte eine allgemeine Aus- sprache über die Ergebnisse der Vernehmlassung durch. Sie konnte ihre Arbeit noch nicht abschliessen.

  4. Gemäss Artikel 21quater Absatz 5 des Geschäftsverkehrs- gesetzes hat die Kommission Bericht und Antrag innert zwei Jahren zu unterbreiten, ansonsten der Rat die Frist zu ver- längern oder die Initiative abzuschreiben hat.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt daher, die Frist für die Unterbrei- tung ihres Berichtes und Antrages um 2 Jahre zu verlän- gern.

Proposition de la commission

La commission propose en conséquence d'allonger de deux ans le délai qui lui est imparti pour la présentation d'un rapport accompagné d'une proposition.

Steiner, Berichterstatter: Die Kommission hat Ihnen einen schriftlichen Zwischenbericht abgegeben. Auf den verweise ich. Immerhin darf ich zusammenfassend wie folgt die Ange- legenheit in Erinnerung rufen:

  1. Vor zwei Jahren hat der Ständerat auf Antrag unserer Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative unserer geschätzten Kollegin, Frau Josi Meier, für einen neuen allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Folge zu geben.

  2. Als Arbeitsgrundlage diente, anstelle der sonst üblichen Botschaft des Bundesrates, ein Entwurf der Schweizeri- schen Gesellschaft für Sozialversicherungsrecht. Diesem Entwurf ist inzwischen eine breite Vernehmlassung mit grossem Echo, allerdings nicht durchwegs positiv zuteil geworden. Damit konnte unsere Kommission ihre Arbeit kürzlich wieder aufnehmen.

  3. Mit dieser Orientierung ist indessen unser Gesuch an den Ständerat verbunden, die Frist für Bericht und Antrag der Kommission grundsätzlich zu verlängern, und zwar im Aus- mass von zwei Jahren. Eine solche Verlängerung wird vor- geschrieben in Artikel 21quater Absatz 5 des Geschäftsver- kehrsgesetzes, sonst müsste das Geschäft nach Ablauf der ersten zwei Jahre seit Ueberweisung abgeschrieben wer- den, was nicht im Interesse der Sache liegen würde. Das Vernehmlassungsverfahren samt Auswertung nahm unge- fähr ein Jahr in Anspruch.

  4. Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen somit:

a) von diesem Zwischenbericht Kenntnis zu nehmen;

b) die Frist für die Kommissionsarbeit um zwei Jahre zu verlängern.

Präsident: Ich stelle fest, dass das Wort nicht verlangt wird. Der Kommissionspräsident beantragt Kenntnisnahme vom Bericht und eine Fristverlängerung von zwei Jahren. Wird ein Gegenantrag gestellt? - Das ist nicht der Fall.

Angenommen - Adopté

86.978

Interpellation Reymond Vacherin Mont d'or. Hygienische Anforderungen Vacherin Mont d'or et fromages au lait cru. Exigences hygiéniques et microbiologiques

Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1986 Die Bestimmungen der Verordnung vom 14. September 1981 über die hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sind so gefasst, dass sie faktisch verlangen, die Milch sei vor dem Gerinnen auf 62 bis 65 Grad zu erhitzen.

Dieses neue

Herstellungsverfahren verändert den Geschmack und die Beschaffenheit des Vacherin Mont d'Or, eines echten, 150 Jahre alten Erzeugnisses aus der Gegend des Waadtländer Juras.

Als in diesem Herbst die ersten neuen Käse auf den Markt kamen, waren sogleich die Gastronomen- und Konsumen- tenkreise sowie Personen, denen der Fortbestand dessen am Herzen liegt, was zu unserem kulturellen Erbe gehört, über die Vereinheitlichung und Veränderung des Vacherin

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative. Sozialversicherungsrecht (Zwischenbericht) Initiative parlementaire. Droit des assurances sociales (rapport intermédiaire)

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

Année

1987

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.227

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

11.06.1987 - 08:00

Date

Data

Seite

299-299

Page

Pagina

Ref. No

20 015 644

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Schlagwörter

parliamentary initiativedeadline extensioncommittee reportconsultation proceduresocial insurance law