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Interpellation Reymond
zu den letzten Ufern der Erkenntnis vorgedrungen. Er schrieb den Glaubensbrüdern nach Philippi: «Nicht, dass ich es schon ergriffen hätte und zur Vollendung gelangt wäre. Ich jage aber der Erkenntnis nach.»
Unsere Kommission stellt Ihnen folgende einstimmigen An- träge:
es sei auf das Geschäft einzutreten;
es sei dem Bundesbeschluss über einen Verpflichtungs- kredit für die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Laboratorium für Synchrotron-Strahlung und am Institut von Laue-Langevin zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
85.227
Parlamentarische Initiative. Sozialversicherungsrecht (Zwischenbericht) Initiative parlementaire. Droit des assurances sociales (rapport intermédiaire)
Herr Steiner unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Zwischenbericht:
Am 5. Juni 1985 beschloss der Ständerat auf Antrag der Kommission, der parlamentarischen Initiative Sozialversi- cherungsrecht von Frau Ständerätin Meier Folge zu geben. Damit beauftragte er die Kommission, eine Vorlage auszuar- beiten und nach Abschluss ihrer Arbeit einen Bericht und Antrag vorzulegen.
Die Kommission nahm ihre Arbeit am 28. Oktober 1985 auf und beauftragte den Bundesrat, den von der Schweizeri- schen Gesellschaft für Versicherungsrecht ausgearbeiteten Entwurf zu einem Allgemeinen Teil der Sozialversicherung in die Vernehmlassung zu geben. Das Vernehmlassungsver- fahren wurde am 13. Februar 1986 durch das EDI eröffnet; die Vernehmlassungsfrist endete am 30. Juni 1986. Die Aus- wertung erfolgte im zweiten Semester 1986, und der entsprechende Bericht konnte der Kommission in der Win- tersession 1986 ausgehändigt werden.
An ihrer Sitzung vom 28. April 1987 nahm die Kommission ihre Arbeiten wieder auf und führte eine allgemeine Aus- sprache über die Ergebnisse der Vernehmlassung durch. Sie konnte ihre Arbeit noch nicht abschliessen.
Gemäss Artikel 21quater Absatz 5 des Geschäftsverkehrs- gesetzes hat die Kommission Bericht und Antrag innert zwei Jahren zu unterbreiten, ansonsten der Rat die Frist zu ver- längern oder die Initiative abzuschreiben hat.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt daher, die Frist für die Unterbrei- tung ihres Berichtes und Antrages um 2 Jahre zu verlän- gern.
Proposition de la commission
La commission propose en conséquence d'allonger de deux ans le délai qui lui est imparti pour la présentation d'un rapport accompagné d'une proposition.
Steiner, Berichterstatter: Die Kommission hat Ihnen einen schriftlichen Zwischenbericht abgegeben. Auf den verweise ich. Immerhin darf ich zusammenfassend wie folgt die Ange- legenheit in Erinnerung rufen:
Vor zwei Jahren hat der Ständerat auf Antrag unserer Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative unserer geschätzten Kollegin, Frau Josi Meier, für einen neuen allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Folge zu geben.
Als Arbeitsgrundlage diente, anstelle der sonst üblichen Botschaft des Bundesrates, ein Entwurf der Schweizeri- schen Gesellschaft für Sozialversicherungsrecht. Diesem Entwurf ist inzwischen eine breite Vernehmlassung mit grossem Echo, allerdings nicht durchwegs positiv zuteil geworden. Damit konnte unsere Kommission ihre Arbeit kürzlich wieder aufnehmen.
Mit dieser Orientierung ist indessen unser Gesuch an den Ständerat verbunden, die Frist für Bericht und Antrag der Kommission grundsätzlich zu verlängern, und zwar im Aus- mass von zwei Jahren. Eine solche Verlängerung wird vor- geschrieben in Artikel 21quater Absatz 5 des Geschäftsver- kehrsgesetzes, sonst müsste das Geschäft nach Ablauf der ersten zwei Jahre seit Ueberweisung abgeschrieben wer- den, was nicht im Interesse der Sache liegen würde. Das Vernehmlassungsverfahren samt Auswertung nahm unge- fähr ein Jahr in Anspruch.
Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen somit:
a) von diesem Zwischenbericht Kenntnis zu nehmen;
b) die Frist für die Kommissionsarbeit um zwei Jahre zu verlängern.
Präsident: Ich stelle fest, dass das Wort nicht verlangt wird. Der Kommissionspräsident beantragt Kenntnisnahme vom Bericht und eine Fristverlängerung von zwei Jahren. Wird ein Gegenantrag gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Angenommen - Adopté
86.978
Interpellation Reymond Vacherin Mont d'or. Hygienische Anforderungen Vacherin Mont d'or et fromages au lait cru. Exigences hygiéniques et microbiologiques
Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1986 Die Bestimmungen der Verordnung vom 14. September 1981 über die hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sind so gefasst, dass sie faktisch verlangen, die Milch sei vor dem Gerinnen auf 62 bis 65 Grad zu erhitzen.
Dieses neue
Herstellungsverfahren verändert den Geschmack und die Beschaffenheit des Vacherin Mont d'Or, eines echten, 150 Jahre alten Erzeugnisses aus der Gegend des Waadtländer Juras.
Als in diesem Herbst die ersten neuen Käse auf den Markt kamen, waren sogleich die Gastronomen- und Konsumen- tenkreise sowie Personen, denen der Fortbestand dessen am Herzen liegt, was zu unserem kulturellen Erbe gehört, über die Vereinheitlichung und Veränderung des Vacherin
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative. Sozialversicherungsrecht (Zwischenbericht) Initiative parlementaire. Droit des assurances sociales (rapport intermédiaire)
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1987
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.227
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
11.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
299-299
Page
Pagina
Ref. No
20 015 644
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