Swiss participation in ESRF and ILL approved

20015643Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)11.06.1987Granted

Zusammenfassung

The Council of States considered the Federal Council's proposal on Swiss participation in the European Synchrotron Radiation Facility and the Institut Laue-Langevin. After a commission report supporting the scientific and industrial importance of the project, the chamber entered into the matter without opposition and adopted the decree in the final vote. The approved commitment credit covered CHF 29.3 million for the period 1987 to 1992.

Regest

Federal participation in major international research facilities; parliamentary approval of a commitment credit. Where the scientific, technological and industrial significance of access to large-scale research infrastructures is established, the chamber may approve both the participation in such facilities and the corresponding multi-year commitment credit; entry into the matter and final adoption may be decided without opposition when no counterproposal is made.

Gesamter Gesetzestext

Laboratoire européen de rayonnement synchrotronique

298

E 11 juin 1987

B Filmgesetz Loi fédérale sur le cinéma

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, Ch. I et II

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Gesetzentwurfs 31 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

87.032

Europäisches Laboratorium für Synchrotron-Strahlung. Beteiligung Laboratoire européen de rayonnement synchrotronique. Participation de la Suisse

Botschaft und Beschlussentwurf vom 1. April 1987 (BBI II, 335) Message et projet d'arrêté du 1er avril 1987 (FF II, 340)

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission

Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

Matossi, Berichterstatter: Ausserordentliche technische Innovationen wie der Transistor, Flüssigkristallanzeiger, Festkörperlaser, Datenspeicher, Katalysatoren sind das Ergebnis einer ungeheuer breiten Erforschung der konden- sierten Materie, einem grundlegenden Forschungsgegen- stand der Naturwissenschaften von der Biologie über die Medizin bis zur Physik. Der Fortschritt in diesen Bereichen hängt wesentlich davon ab, ob für die Erforschung der kondensierten Materie zweckmässige Laboreinrichtungen und nationale und internationale Grossforschungsanlagen zur Verfügung der Forscher stehen.

Auch in der Schweiz gewinnt die im hochtechnologischen Bereich angesiedelte Erforschung der kondensierten Mate- rie ganz enorm an Gewicht. Ein erheblicher Teil dieser Forschungstätigkeit geschieht in der Industrie, weil diese Forschungsgebiete auf fortgeschrittene Technologien und wirtschaftliche Schlüsselbereiche - wie Informatik, Kommu- nikationstechnik, Maschinenbau, chemische Produkte und Medizinaltechnik - ausgerichtet sind. Um aber ein vertieftes und auch fundiertes Verständnis für spezialisierte Anwen- dung von kondensierter Materie sicherzustellen, sind Grundlagen und Spitzenforschung unumgänglich.

Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung ist die vom Bundes- rat in seiner Botschaft vom 1. April 1987 vorgeschlagene Zusammenarbeit der Schweiz mit zwei grossen internatio- nalen Forschungsanlagen, und zwar dem Europäischen Laboratorium für Synchrotron-Strahlung (ESRF) und dem Institut von Laue-Langevin (ILL).

Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat eindeutig neue Akzente in der Forschungsförderung im Hinblick auf die vielversprechenden internationalen Entwicklungen in der Neutronenstreuung und der Synchrotron-Strahltechnik. Die- ses Vordringen in ganz neue Bereiche der Materie über- steigt oft die Vorstellungskraft vieler Menschen - ehrlich gesagt, auch meine.

Aber es ist tröstlich zu erfahren, dass sich der Schweizeri- sche Wissenschaftsrat in den Jahren 1982 und 1985 mit diesen komplizierten Fragen sehr eingehend auseinander-

gesetzt hat. Seine Schlüsse und Empfehlungen an den Bun- desrat sind in der Botschaft auf den Seiten 11 und 12 veröf- fentlicht. Man kann sie in zwei Sätzen zusammenfassen: Ein Engagement in diesem Bereich ist vom wissenschaftspoliti- schen Standpunkt aus gesehen wichtig, und Investitionen zur Grundlagenforschung tragen wesentlich zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz auf internationaler Ebene bei.

Auch der Schweizerische Nationalfonds hat seinerzeit den Beitritt zu ESRF und ILL befürwortet. Insbesondere hat die Expertengruppe des Nationalen Forschungsprogramms 13, Mikro- und Optoelektronik, auf die künftig wichtige Rolle der Synchrotron-Strahlung in ihrem Gebiet hingewiesen. Schliesslich hat auch eine Gruppe internationaler Fachex- perten, der Nobelpreisträger Prof. Mössbauer sowie die Pro- fessoren Weisskopf, Casimir, Friedel und Thirring, schon 1983 die Forschung des Bereichs Physik im Schweizeri- schen Schulrat begutachtet. Sie kam dabei unter anderem zum Schluss, dass der Zugang zu gemeinsamen Installatio- nen in Europa offenzuhalten sei. Insbesondere erachte sie eine Teilnahme am ESRF als wichtig. Soviel zur Botschaft. Die Kommission für Wissenschaft und Forschung behan- delte dieses Geschäft am 19. Mai 1987. Die Botschaft wurde positiv aufgenommen, und Eintreten wurde einstimmig beschlossen. Bei diesem Geschäft geht es eigentlich um drei Sachen:

  1. Für die Nutzung der Synchrotron-Strahlung ist in Greno- ble der Aufbau einer weltweit einzigartigen Anlage für die neunziger Jahre, die Europäische Synchrotron-Strahlungs- anlage, geplant. Experimente, welche die Synchrotron- Strahlung nutzen, sind in der Schweiz heute nicht möglich. Der Bundesrat beabsichtigt, dieser ESRF beizutreten und auch im Interesse der schweizerischen Industrie an den Aufbau beizutragen.

  2. Die Experimente der Neutronen-Strahlung werden am Institut Max von Laue und Paul Langevin, das ist das ILL- Projekt, durchgeführt. Dieses weltweit führende Institut besteht seit zwanzig Jahren. Es führt in den letzten Jahren ein umfassendes instrumentelles neues Programm durch. Die Forschungsarbeiten an diesem Institut werden eine wichtige Erweiterung der Arbeiten in der Schweiz erlauben. Es bietet vor allem eine wertvolle Ergänzung und Unterstüt- zung für die nationale Spallationsneutronenquelle, welche am Schweizerischen Institut für Nuklearforschung gebaut werden soll. Wir haben in der letzten Session davon gespro- chen und entsprechende Beschlüsse gefasst. Die vorlie- gende Botschaft sieht vor, dass die Schweiz am ILL über eine wissenschaftliche Partnerschaft teilnimmt.

  3. Der dritte Teil der Botschaft bzw. des Bundesbeschlusses betrifft die finanziellen Aufwendungen der Schweiz für die beiden Beteiligungen. Sie liegen von 1987 bis 1992, also für die nächsten fünf Jahre, bei 29,3 Millionen Schweizerfran- ken. Die Botschaft beantragt einen Verpflichtungskredit für diesen Zeitraum. Soviel zu den Beschlüssen, die wir zu fassen haben.

In den Kommissionsverhandlungen schimmerten eine gewisse Reserve gegenüber der rasanten technischen Entwicklung durch und die Hoffnung, es möge unseren Wissenschaftern nicht gleich ergehen wie dem Zauberlehr- ling. Dazu wäre allerdings zu sagen, dass der Drang der Menschen nach neuen Erkenntnissen so alt ist wie die Menschheit selber. Man kann das in der Genesis nachlesen. Er entspringt einerseits der Neugier und andererseits dem Streben nach materiellem Wohlstand.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen Artikel in der gestrigen «Neuen Zürcher Zeitung», Forschung und Technik, mit dem Untertitel «Von der Schwierigkeit der Selbstbeschränkung», einen interessanten Artikel, der zu unserem heutigen Geschäft sehr gut passt.

Persönlich finde ich dieses ständige Suchen nach Neuem etwas ausserordentlich Positives. Dass man dabei zuweilen das Gefühl hat, an die Grenzen des Erfassbaren anzustos- sen, ist nicht verwunderlich. Jedem von uns ist es sicher schon so ergangen. Auch das ist nichts Neues. Selbst der grosse Apostel Paulus ist vor fast 2000 Jahren offenbar nicht

  1. Juni 1987 S

299

Interpellation Reymond

zu den letzten Ufern der Erkenntnis vorgedrungen. Er schrieb den Glaubensbrüdern nach Philippi: «Nicht, dass ich es schon ergriffen hätte und zur Vollendung gelangt wäre. Ich jage aber der Erkenntnis nach.»

Unsere Kommission stellt Ihnen folgende einstimmigen An- träge:

  1. es sei auf das Geschäft einzutreten;

  2. es sei dem Bundesbeschluss über einen Verpflichtungs- kredit für die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Laboratorium für Synchrotron-Strahlung und am Institut von Laue-Langevin zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

85.227

Parlamentarische Initiative. Sozialversicherungsrecht (Zwischenbericht) Initiative parlementaire. Droit des assurances sociales (rapport intermédiaire)

Herr Steiner unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Zwischenbericht:

  1. Am 5. Juni 1985 beschloss der Ständerat auf Antrag der Kommission, der parlamentarischen Initiative Sozialversi- cherungsrecht von Frau Ständerätin Meier Folge zu geben. Damit beauftragte er die Kommission, eine Vorlage auszuar- beiten und nach Abschluss ihrer Arbeit einen Bericht und Antrag vorzulegen.

  2. Die Kommission nahm ihre Arbeit am 28. Oktober 1985 auf und beauftragte den Bundesrat, den von der Schweizeri- schen Gesellschaft für Versicherungsrecht ausgearbeiteten Entwurf zu einem Allgemeinen Teil der Sozialversicherung in die Vernehmlassung zu geben. Das Vernehmlassungsver- fahren wurde am 13. Februar 1986 durch das EDI eröffnet; die Vernehmlassungsfrist endete am 30. Juni 1986. Die Aus- wertung erfolgte im zweiten Semester 1986, und der entsprechende Bericht konnte der Kommission in der Win- tersession 1986 ausgehändigt werden.

  3. An ihrer Sitzung vom 28. April 1987 nahm die Kommission ihre Arbeiten wieder auf und führte eine allgemeine Aus- sprache über die Ergebnisse der Vernehmlassung durch. Sie konnte ihre Arbeit noch nicht abschliessen.

  4. Gemäss Artikel 21quater Absatz 5 des Geschäftsverkehrs- gesetzes hat die Kommission Bericht und Antrag innert zwei Jahren zu unterbreiten, ansonsten der Rat die Frist zu ver- längern oder die Initiative abzuschreiben hat.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt daher, die Frist für die Unterbrei- tung ihres Berichtes und Antrages um 2 Jahre zu verlän- gern.

Proposition de la commission

La commission propose en conséquence d'allonger de deux ans le délai qui lui est imparti pour la présentation d'un rapport accompagné d'une proposition.

Steiner, Berichterstatter: Die Kommission hat Ihnen einen schriftlichen Zwischenbericht abgegeben. Auf den verweise ich. Immerhin darf ich zusammenfassend wie folgt die Ange- legenheit in Erinnerung rufen:

  1. Vor zwei Jahren hat der Ständerat auf Antrag unserer Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative unserer geschätzten Kollegin, Frau Josi Meier, für einen neuen allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Folge zu geben.

  2. Als Arbeitsgrundlage diente, anstelle der sonst üblichen Botschaft des Bundesrates, ein Entwurf der Schweizeri- schen Gesellschaft für Sozialversicherungsrecht. Diesem Entwurf ist inzwischen eine breite Vernehmlassung mit grossem Echo, allerdings nicht durchwegs positiv zuteil geworden. Damit konnte unsere Kommission ihre Arbeit kürzlich wieder aufnehmen.

  3. Mit dieser Orientierung ist indessen unser Gesuch an den Ständerat verbunden, die Frist für Bericht und Antrag der Kommission grundsätzlich zu verlängern, und zwar im Aus- mass von zwei Jahren. Eine solche Verlängerung wird vor- geschrieben in Artikel 21quater Absatz 5 des Geschäftsver- kehrsgesetzes, sonst müsste das Geschäft nach Ablauf der ersten zwei Jahre seit Ueberweisung abgeschrieben wer- den, was nicht im Interesse der Sache liegen würde. Das Vernehmlassungsverfahren samt Auswertung nahm unge- fähr ein Jahr in Anspruch.

  4. Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen somit:

a) von diesem Zwischenbericht Kenntnis zu nehmen;

b) die Frist für die Kommissionsarbeit um zwei Jahre zu verlängern.

Präsident: Ich stelle fest, dass das Wort nicht verlangt wird. Der Kommissionspräsident beantragt Kenntnisnahme vom Bericht und eine Fristverlängerung von zwei Jahren. Wird ein Gegenantrag gestellt? - Das ist nicht der Fall.

Angenommen - Adopté

86.978

Interpellation Reymond Vacherin Mont d'or. Hygienische Anforderungen Vacherin Mont d'or et fromages au lait cru. Exigences hygiéniques et microbiologiques

Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1986 Die Bestimmungen der Verordnung vom 14. September 1981 über die hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sind so gefasst, dass sie faktisch verlangen, die Milch sei vor dem Gerinnen auf 62 bis 65 Grad zu erhitzen.

Dieses neue

Herstellungsverfahren verändert den Geschmack und die Beschaffenheit des Vacherin Mont d'Or, eines echten, 150 Jahre alten Erzeugnisses aus der Gegend des Waadtländer Juras.

Als in diesem Herbst die ersten neuen Käse auf den Markt kamen, waren sogleich die Gastronomen- und Konsumen- tenkreise sowie Personen, denen der Fortbestand dessen am Herzen liegt, was zu unserem kulturellen Erbe gehört, über die Vereinheitlichung und Veränderung des Vacherin

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Europäisches Laboratorium für Synchrotron-Strahlung. Beteiligung Laboratoire européen de rayonnement synchrotronique. Participation de la Suisse

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

Année

1987

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.032

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.06.1987 - 08:00

Date

Data

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298-299

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20 015 643

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