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Filmgesetz. Teilrevision
Siebente Sitzung - Septième séance
Donnerstag, 11. Juni 1987, Vormittag Jeudi 11 juin 1987, matin
8.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Dobler
86.060
Stiftung Schweizerische Volksbibliothek. Unterstützung Bibliothèque pour tous. Fondation suisse. Aide
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 292 hiervor - Voir page 292 ci-devant
Präsident: Wir haben gestern den Bundesbeschluss über die Unterstützung der Stiftung Schweizerische Volksbiblio- thek beraten und die Detailberatung durchgeführt. Es ver- bleibt uns noch, die Gesamtabstimmung durchzuführen.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
29 Stimmen 1 Stimme
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.061
Filmgesetz. Teilrevision Loi sur le cinéma. Révision partielle
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwurf vom 19. November 1986 (BBI III, 997)
Message, projets d'arrêté et de loi du 19 novembre 1986 (FF III, 957) Beschluss des Nationalrates vom 12. März 1987 Décision du Conseil national du 12 mars 1987
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Matossi, Berichterstatter: Die Zeiten sind längst vorüber, in denen Filme praktisch nur in den weltberühmten Traumfa- briken von Hollywood oder Cinecittà - um nur die bekannte- sten zu nennen - gemacht wurden. Schon früh entstanden in vielen Ländern, so auch in der Schweiz, nationale Produk- tionen. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an berühmte alte Schweizer Filme wie «Gilberte de Courge- nay», «Hinter den sieben Gleisen», «Der Schuss von der Kanzel» und viele andere.
Steigende Produktionskosten, aber auch das internationale Ansehen des Schweizer Films riefen vor etwa 10 Jahren einer Zusammenarbeit mit dem Ausland. Sie findet ihren Ausdruck in filmkulturellen Abkommen, welche die Einzel- heiten der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ihren ausländischen Partnern regeln. Die ersten diesbezüglichen Abkommen mit Deutschland und Frankreich wurden im Jahre 1977 abgeschlossen und 1978 durch unser Parlament ratifiziert.
Die Tatsache, dass zwischen 1975 und 1986 Frankreich und die Schweiz nicht weniger als 41 Filme gemeinsam herstell- ten, zeigt die Bedeutung dieser grenzüberschreitenden Co- Produktionen. Ohne diese Zusammenarbeit hätte der Schweizer Film nie seinen gegenwärtig guten Ruf erreicht, von welchem Beteiligungen an internationalen Filmfestivals und zahlreiche Auszeichnungen, darunter sogar einen Oscar für den besten ausländischen Film, zeugen.
Der Vollständigkeit halber sei hier noch erwähnt, dass auch mit anderen Staaten, z. B. Italien, Belgien, Spanien, Kanada, filmkulturelle Beziehungen bestehen und Schweizer Filme verwirklicht wurden. Mangels entsprechenden staatlichen Uebereinkommen gelten sie aber noch nicht als eigentliche Co-Produktionen.
Mit der vorliegenden Botschaft über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Films will der Bun- desrat die Vereinbarung mit Frankreich vom 22. Juli 1977 durch ein Ergänzungsabkommen präzisieren, die filmkultu- rellen Beziehungen der beiden Länder enger gestalten und mindestens vier Gemeinschaftsproduktionen pro Jahr si- cherstellen.
Den Text der neuen Vereinbarung finden Sie auf den Sei- ten 9 ff. der Botschaft und den dazugehörenden Bundesbe- schluss auf Seite 8.
Zum zweiten schlägt der Bundesrat eine Teilrevision des Filmgesetzes vor. Zukünftig soll die Zuständigkeit für den Abschluss solcher Co-Produktionsvereinbarungen dem Bundesrat übertragen werden. Durch diese Vereinfachung lassen sich die Filmförderungsmassnahmen des Bundes wirksam ergänzen, und gleichzeitig würde das Parlament von Geschäften geringerer Bedeutung entlastet.
Die Kommission für Wissenschaft und Forschung tagte am 19. Mai 1987, verabschiedete dieses Geschäft einstimmig und stellt Ihnen folgende Anträge:
Es sei auf das Geschäft einzutreten.
Dem Bundesbeschluss über eine Ergänzung der Ver- einbarung mit Frankreich auf dem Gebiete des Films auf Seite 8 sei zuzustimmen.
Das Filmgesetz vom 28. März 1965 sei gemäss Vorschlag des Bundesrates im Sinne des Bundesbeschlusses auf Seite 12 zu ändern.
M. Cotti, conseiller fédéral: Après l'exposé tout à fait clair de M. le rapporteur, je n'ai rien à ajouter.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
A Bundesbeschluss über eine Ergänzung der Vereinbarung mit Frankreich auf dem Gebiet des Films Arrêté fédéral portant sur un avenant relatif à l'accord sur les relations cinématographiques entre la Suisse et la France
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
16-S
Laboratoire européen de rayonnement synchrotronique
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E 11 juin 1987
B Filmgesetz Loi fédérale sur le cinéma
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, Ch. I et II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfs 31 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
87.032
Europäisches Laboratorium für Synchrotron-Strahlung. Beteiligung Laboratoire européen de rayonnement synchrotronique. Participation de la Suisse
Botschaft und Beschlussentwurf vom 1. April 1987 (BBI II, 335) Message et projet d'arrêté du 1er avril 1987 (FF II, 340)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Matossi, Berichterstatter: Ausserordentliche technische Innovationen wie der Transistor, Flüssigkristallanzeiger, Festkörperlaser, Datenspeicher, Katalysatoren sind das Ergebnis einer ungeheuer breiten Erforschung der konden- sierten Materie, einem grundlegenden Forschungsgegen- stand der Naturwissenschaften von der Biologie über die Medizin bis zur Physik. Der Fortschritt in diesen Bereichen hängt wesentlich davon ab, ob für die Erforschung der kondensierten Materie zweckmässige Laboreinrichtungen und nationale und internationale Grossforschungsanlagen zur Verfügung der Forscher stehen.
Auch in der Schweiz gewinnt die im hochtechnologischen Bereich angesiedelte Erforschung der kondensierten Mate- rie ganz enorm an Gewicht. Ein erheblicher Teil dieser Forschungstätigkeit geschieht in der Industrie, weil diese Forschungsgebiete auf fortgeschrittene Technologien und wirtschaftliche Schlüsselbereiche - wie Informatik, Kommu- nikationstechnik, Maschinenbau, chemische Produkte und Medizinaltechnik - ausgerichtet sind. Um aber ein vertieftes und auch fundiertes Verständnis für spezialisierte Anwen- dung von kondensierter Materie sicherzustellen, sind Grundlagen und Spitzenforschung unumgänglich.
Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung ist die vom Bundes- rat in seiner Botschaft vom 1. April 1987 vorgeschlagene Zusammenarbeit der Schweiz mit zwei grossen internatio- nalen Forschungsanlagen, und zwar dem Europäischen Laboratorium für Synchrotron-Strahlung (ESRF) und dem Institut von Laue-Langevin (ILL).
Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat eindeutig neue Akzente in der Forschungsförderung im Hinblick auf die vielversprechenden internationalen Entwicklungen in der Neutronenstreuung und der Synchrotron-Strahltechnik. Die- ses Vordringen in ganz neue Bereiche der Materie über- steigt oft die Vorstellungskraft vieler Menschen - ehrlich gesagt, auch meine.
Aber es ist tröstlich zu erfahren, dass sich der Schweizeri- sche Wissenschaftsrat in den Jahren 1982 und 1985 mit diesen komplizierten Fragen sehr eingehend auseinander-
gesetzt hat. Seine Schlüsse und Empfehlungen an den Bun- desrat sind in der Botschaft auf den Seiten 11 und 12 veröf- fentlicht. Man kann sie in zwei Sätzen zusammenfassen: Ein Engagement in diesem Bereich ist vom wissenschaftspoliti- schen Standpunkt aus gesehen wichtig, und Investitionen zur Grundlagenforschung tragen wesentlich zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz auf internationaler Ebene bei.
Auch der Schweizerische Nationalfonds hat seinerzeit den Beitritt zu ESRF und ILL befürwortet. Insbesondere hat die Expertengruppe des Nationalen Forschungsprogramms 13, Mikro- und Optoelektronik, auf die künftig wichtige Rolle der Synchrotron-Strahlung in ihrem Gebiet hingewiesen. Schliesslich hat auch eine Gruppe internationaler Fachex- perten, der Nobelpreisträger Prof. Mössbauer sowie die Pro- fessoren Weisskopf, Casimir, Friedel und Thirring, schon 1983 die Forschung des Bereichs Physik im Schweizeri- schen Schulrat begutachtet. Sie kam dabei unter anderem zum Schluss, dass der Zugang zu gemeinsamen Installatio- nen in Europa offenzuhalten sei. Insbesondere erachte sie eine Teilnahme am ESRF als wichtig. Soviel zur Botschaft. Die Kommission für Wissenschaft und Forschung behan- delte dieses Geschäft am 19. Mai 1987. Die Botschaft wurde positiv aufgenommen, und Eintreten wurde einstimmig beschlossen. Bei diesem Geschäft geht es eigentlich um drei Sachen:
Für die Nutzung der Synchrotron-Strahlung ist in Greno- ble der Aufbau einer weltweit einzigartigen Anlage für die neunziger Jahre, die Europäische Synchrotron-Strahlungs- anlage, geplant. Experimente, welche die Synchrotron- Strahlung nutzen, sind in der Schweiz heute nicht möglich. Der Bundesrat beabsichtigt, dieser ESRF beizutreten und auch im Interesse der schweizerischen Industrie an den Aufbau beizutragen.
Die Experimente der Neutronen-Strahlung werden am Institut Max von Laue und Paul Langevin, das ist das ILL- Projekt, durchgeführt. Dieses weltweit führende Institut besteht seit zwanzig Jahren. Es führt in den letzten Jahren ein umfassendes instrumentelles neues Programm durch. Die Forschungsarbeiten an diesem Institut werden eine wichtige Erweiterung der Arbeiten in der Schweiz erlauben. Es bietet vor allem eine wertvolle Ergänzung und Unterstüt- zung für die nationale Spallationsneutronenquelle, welche am Schweizerischen Institut für Nuklearforschung gebaut werden soll. Wir haben in der letzten Session davon gespro- chen und entsprechende Beschlüsse gefasst. Die vorlie- gende Botschaft sieht vor, dass die Schweiz am ILL über eine wissenschaftliche Partnerschaft teilnimmt.
Der dritte Teil der Botschaft bzw. des Bundesbeschlusses betrifft die finanziellen Aufwendungen der Schweiz für die beiden Beteiligungen. Sie liegen von 1987 bis 1992, also für die nächsten fünf Jahre, bei 29,3 Millionen Schweizerfran- ken. Die Botschaft beantragt einen Verpflichtungskredit für diesen Zeitraum. Soviel zu den Beschlüssen, die wir zu fassen haben.
In den Kommissionsverhandlungen schimmerten eine gewisse Reserve gegenüber der rasanten technischen Entwicklung durch und die Hoffnung, es möge unseren Wissenschaftern nicht gleich ergehen wie dem Zauberlehr- ling. Dazu wäre allerdings zu sagen, dass der Drang der Menschen nach neuen Erkenntnissen so alt ist wie die Menschheit selber. Man kann das in der Genesis nachlesen. Er entspringt einerseits der Neugier und andererseits dem Streben nach materiellem Wohlstand.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen Artikel in der gestrigen «Neuen Zürcher Zeitung», Forschung und Technik, mit dem Untertitel «Von der Schwierigkeit der Selbstbeschränkung», einen interessanten Artikel, der zu unserem heutigen Geschäft sehr gut passt.
Persönlich finde ich dieses ständige Suchen nach Neuem etwas ausserordentlich Positives. Dass man dabei zuweilen das Gefühl hat, an die Grenzen des Erfassbaren anzustos- sen, ist nicht verwunderlich. Jedem von uns ist es sicher schon so ergangen. Auch das ist nichts Neues. Selbst der grosse Apostel Paulus ist vor fast 2000 Jahren offenbar nicht
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.061
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
11.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
297-298
Page
Pagina
Ref. No
20 015 642
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