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Motion des Nationalrates
einer internationalen Organisation - wir sind schon dabei -, noch um eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung; des- halb ist nach unserer Ueberzeugung kein fakultatives Refe- rendum nach Artikel 89 Absatz 2 Buchstabe a und b anzu- wenden. Es besteht ein Unterschied zu den Protokollen 3 und 4; da geht es um multilaterale Rechtsvereinheitlichung, und damit ist das fakultative Referendum einzuräumen.
An den Nationalrat - Au Conseil national
86.974
Motion des Nationalrates (Meyer-Bern) Förderung der Sonnenenergie Motion du Conseil national (Meyer-Berne) Développement de l'énergie solaire
Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1986 Décision du Conseil national du 19 décembre 1986
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Programm zur Förde- rung der Sonnenenergie vorzulegen und die hierfür nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un programme de développement de l'énergie solaire et de créer les bases juridiques nécessaires à la réalisation de ce programme.
Lauber, Berichterstatter: Am 19. Dezember 1986 hat der Nationalrat im Schnellverfahren eine Motion von Herrn Meyer-Bern angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, ein Programm zur Förderung der Sonnen- energie vorzulegen und die hiefür nötigen Rechtsgrundla- gen zu schaffen. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entge- genzunehmen.
In der Zwischenzeit hat das EVEG den Vorentwurf für einen Energieartikel in der Bundesverfassung in die Vernehmlas- sung gegeben, welcher den Anliegen der Motion Rechnung trägt. Sollte der Energieartikel nicht zustande kommen, wäre auch eine spezielle Gesetzgebung für die Sonnenener- gienutzung denkbar.
Ihre Kommission hat die Motion am 1. Juni eingehend bera- ten. Die Diskussion ergab folgendes: Viele unserer Energie- träger beruhen im Grunde auf Sonnenenergie, Wasserkraft, Holz, Kohle, Erdöl. Unter Nutzung der Sonnenenergie im engeren Sinne versteht man die Warmwassergewinnung mit Kollektoren, die Produktion von Elektrizität mit Fotovoltaik und Sonnenzellen, fotochemische Nutzung, Energiegewin- nung mit sonnenbeheizten Dampftourbinen und ähnlichen Anwendungen. Die Sonnenenergie ist eine zukunftsträch- tige Energieform. Kernenergie und fossile Brennstoffe sind nicht unbeschränkt vorhanden. Die Energiegewinnung auf- grund von Verbrennung bringt Probleme der Klimaverände- rung, CO2-Anstieg und der Luftverschmutzung.
Die Technologie zur Nutzung der Sonnenenergie ist fortge- schritten. Die oft gehörte Behauptung, die Herstellung der Kollektoren und Fotovoltaik wie von Sonnenzellen benötige mehr Energie, als damit während ihrer Lebensdauer gewon- nen werde, trifft nicht zu. Infolge der tiefen Oelpreise ist die Sonnenenergie relativ teuer. Im Rahmen des Energieartikels 24octies BV, der sich zurzeit in der Vernehmlassung respek- tive im Auswertungsverfahren befindet, wird man zu gege- bener Zeit diskutieren müssen, ob die Kostendifferenz dank einer Energieabgabe reduziert werden kann und oder soll. Für die Kommission ist es sehr wichtig, dass die Grundla-
gen- und die angewandte Forschung im Bereich Sonnen- energie forciert werden, in enger Zusammenarbeit mit der Industrie. Diese Forschung könnte am Paul Scherrer-Institut betrieben werden, das aus der Zusammenlegung des Eidge- nössischen Institutes für Reaktorforschung (EIR) mit dem Schweizerischen Institut für Nuklearforschung (SIN) entstanden ist. Die verfassungsmässige Kompetenz des Bundes zur Forschungsförderung im Energiebereich ist heute schon gegeben durch den Forschungsartikel 27se- xies BV.
Der Vernehmlassungsentwurf für einen Energieartikel sieht vor, dass der Bund auch die Entwicklung von Energietechni- ken fördern kann. Der Begriff Entwicklung beinhaltet die Auswertung und die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, um zu neuen oder wesentlich verbesserten Materialien, Geräten, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen zu gelangen. Nicht erfasst ist vom Begriff Entwicklung dagegen die praktische Anwendung von erprobten Verfahren, Materialien und Produkten.
Die Produkteentwicklung im Energiebereich muss primär von der Wirtschaft getragen werden. Der Bund soll mit dem Energieartikel die Möglichkeit erhalten, energiepolitisch erwünschte Entwicklungsprojekte zu unterstützen, für die ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden ist, wenn private Finanzierung nicht ausreicht.
Die Kommission legt Wert darauf, dass im Bereich Sonnen- energie die internationale Zusammenarbeit ebenfalls geför- dert wird. Bis heute haben Bund und Nationaler Energiefor- schungsfonds, der NEFD, rund 20 Millionen Franken für die Förderung der Sonnenenergie ausgegeben. Im Dezember des letzten Jahres haben wir einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken bewilligt für die Ausführung von Pilot- und Demonstrationsanlagen im Energiebereich des Bundes. Davon sollen mindestens fünf Millionen Franken für Son- nenenergieprojekte eingesetzt werden.
Letzte Feststellung. Auch die Kantone fördern die Sonnen- energie. Der Kanton Bern zum Beispiel subventioniert Foto- voltaik, Sonnenzellen und Sonnenkollektoren. Andererseits legen die Baubehörden der Gemeinden oft Steine in den Weg; weil in vielen Bauvorschriften die Sonnenkollektoren nicht erwähnt sind, entstehen Probleme beim Baubewilli- gungsverfahren. Der architektonische Aspekt darf bei der Sonnenenergie nicht vergessen werden. Die Sünden, die zum Beispiel beim Bau von Autoabstellplätzen begangen wurden, sollen nicht wiederholt werden.
Aus all diesen Ueberlegungen beantragt Ihnen die Kommis- sion einstimmig, diese Motion zu überweisen.
Hefti: Man hat in der Kommission auch darauf hingewiesen, dass vielleicht die Formulierung dieser Motion nicht gerade die glücklichste ist und daher in der Anwendung gewisser Interpretationen bedarf. Es wurde gesagt, dass es nicht darum gehen kann, nacherfinden zu wollen, was das Aus- land bereits hat, sondern dass man es von dort übernimmt und Versuche, die im Ausland bereits eindeutig gescheitert sind, nicht nochmals unternehmen will. Die Förderung hat selbstverständlich in vernünftigem Rahmen zu geschehen und nicht etwa anstelle der Kernenergie.
Jagmetti: Die Motion verlangt die Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen. Wir waren uns aber in der Kommission im klaren, dass mit der Ueberweisung der Motion kein Vorentscheid über den Inhalt eines künftigen Verfassungs- artikels 24octies getroffen werde. Wir haben es heute schon gehört: Die Vernehmlassung darüber ist am 31. Mai - einem Sonntag übrigens - abgelaufen. Nun wird wohl vom Bun- desrat geprüft werden, welche Anträge gestellt werden sol- len. Die Debatte über die Ausgestaltung eines allfälligen Energieartikels sollten wir mit dieser Motion nicht als vor- weggenommen betrachten. Die Kommission war der Mei- nung, dass wir die Motion mit diesem Vorbehalt überweisen könnten.
Ich bin Herrn Lauber dankbar, dass er auch noch auf die anderen sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen hingewiesen hat. In der Tat kommen bei der Verwertung der
Régime des allocations pour perte de gain. 5e révision
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E 10 juin 1987
Sonnenenergie eine ganze Reihe von zusätzlichen Aspekten zum Tragen. Insbesondere wird der von Herrn Lauber erwähnte Problemkreis der Einordnung ins Ortsbild und ins Landschaftsbild zu berücksichtigen sein. Im übrigen sind solche Probleme ja auch schon intern studiert worden, so dass wir mit gutem Gewissen die Motion überweisen kön- nen, im Bewusstsein, dass diese Fragen berücksichtigt werden.
Piller: Nur ganz kurz: Ich möchte vor der Ansicht von Herrn Hefti doch warnen. Wenn dem nämlich so wäre, dass wir nur auf Gebieten forschen und entwickeln, wo das Ausland nicht tätig ist, dann müssten wir sofort viele Institute in der Schweiz schliessen. Wenn wir einfach nur das vom Ausland übernehmen, was schon entwickelt wurde - auf den meisten Gebieten wird ja in den Hochschulen geforscht -, dann würden wir zum reinen Patent- und Lizenznehmer, so dass am Schluss überhaupt keine Innovation für unsere Industrie mehr möglich wäre. Denken Sie an die Reaktorforschung. Auf der ganzen Welt wird Reaktorforschung betrieben. Wir müssten also diese Institute sofort schliessen. Ich bin der Meinung, dass wir, wenn wir unabhängig bleiben wollen, auf allen Gebieten wirklich forschen und entwickeln müssen, um so eben auch innovativ für unsere Wirtschaft tätig zu sein.
Ich könnte mich also einer solchen Theorie, Herr Hefti, nicht anschliessen.
Hefti: Herr Piller, ich glaube, Sie haben mich missver- standen.
Bundesrat Schlumpf: Ich habe Herrn Hefti nicht falsch ver- standen, und ich könnte das so zum Ausdruck bringen, wie das Ständerat Muheim machte in der Kommission. Er hat gesagt: «Die Schweiz soll nicht das Rad neu erfinden wollen.»
Ich kann Ihnen sagen, das wird nicht unser Bestreben sein, weil wir wissen, dass es schon erfunden ist.
Im übrigen aber wird der Bundesrat beauftragt, ein Pro- gramm zur Förderung der Sonnenenergie vorzulegen; der Auftrag, Rechtsgrundlagen für ein solches Programm zu schaffen ist so umschrieben, dass man ihn ohne Bedenken annehmen kann; das liegt auf der Linie unserer energiepoli- tischen Zielsetzungen. In diesem Sinne sind wir auch bereit, die Motion anzunehmen.
Präsident: Die Kommission beantragt, die Motion zu über- weisen. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzu- nehmen.
Ein Gegenantrag ist nicht gestellt worden. Sie haben die Motion somit stillschweigend überwiesen.
Ueberwiesen - Transmis
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr La séance est levée à 19 h 40
Sechste Sitzung - Sixième séance
Mittwoch, 10. Juni 1987, Vormittag Mercredi 10 juin 1987, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Dobler
85.004
Erwerbsersatzordnung. 5. Revision Régime des allocations pour perte de gain. 5e révision
Siehe Seite 61 hiervor - Voir page 61 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 1987 Décision du Conseil national du 1er juin 1987
Differenzen - Divergences
Art. 19a Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 19a al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Schmid, Berichterstatter: Sie haben am 10. März beschlos- sen, den Ausbau der EO-Leistungen massvoll zu gestalten, und aus diesem Grunde verschiedene Differenzen zum Nationalrat geschaffen. Es betrifft dies fünf Punkte, nament- lich:
In Artikel 9 Absatz 2 haben Sie den allgemeinen Ansatz der täglichen Entschädigung für Alleinstehende von heute 35 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbs- einkommens auf 45 Prozent angehoben; der Nationalrat hatte 50 Prozent vorgesehen.
Sie haben im gleichen Artikel die Mindestentschädigung für Alleinstehende von heute 12 Prozent des Höchstbetra- ges der Gesamtentschädigung auf 15 Prozent und die Höchstentschädigung von 35 auf 45 Prozent angehoben; der Nationalrat hatte 20 beziehungsweise 50 Prozent vorge- sehen.
Sie haben in Artikel 9 Absatz 2 die Einheitsentschädigung für alleinstehende Rekruten beibehalten; der Nationalrat hatte die Aufhebung dieser Sonderregelung vorgeschlagen. - Den Höchstbetrag der Gesamtentschädigung haben Sie sodann auf eine neue Basis von 155 Franken pro Tag ab Inkrafttreten der Revision gestellt (das betrifft Artikel 16a Absatz 1);
und Sie haben in Artikel 27 Absatz 2 festgehalten, dass der Bundesrat bei der Festsetzung der Beitragshöhe 0,5 Prozent des Erwerbseinkommens nicht überschreiten dürfe.
In allen diesen Punkten ist der Nationalrat mit Beschluss vom 1. Juni Ihren Beschlüssen gefolgt und hat damit den Kern der Differenzen komplett ausgeräumt. Es besteht nur noch eine einzige Differenz, und zwar in Artikel 19a Ab- satz 2.
Der Bundesrat hatte folgende Fassung vorgeschlagen: «Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und das Verfahren; er kann bestimmte Personengruppen für kurze Dienstleistun gen von der Beitragspflicht ausnehmen.» Diese Fassung ist vom Nationalrat damals übernommen worden. In der Früh- jahrssession hatte Ihre Kommission vorgeschlagen, dem
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Motion des Nationalrates (Meyer-Bern) Förderung der Sonnenenergie Motion du Conseil national (Meyer-Berne) Développement de l'énergie solaire
In
Dans
In
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.974
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.06.1987 - 17:00
Date
Data
Seite
267-268
Page
Pagina
Ref. No
20 015 634
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