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E 9 juin 1987
Transport aérien (Convention de Varsovie). Protocoles
86.058
Luftverkehr (Warschauer Abkommen). Protokolle Transport aérien (Convention de Varsovie). Protocoles
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 22. Oktober 1986 (BBI III, 804) Message et projets d'arrêté du 22 octobre 1986 (FF III, 769) Beschluss des Nationalrates vom 11. März 1987 Décision du Conseil national du 11 mars 1987
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Piller, Berichterstatter: Das Warschauer Abkommen von 1929 enthält Regeln über die Haftung des Lufttransportfüh- rers bei internationalen Flügen. Derzeit gibt es 119 Mitglied- staaten, und es ist eines der meistratifizierten Privatrechts- übereinkommen.
Mit der vorliegenden Botschaft werden vier Protokolle dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Diese Protokolle wurden unter Mitwirkung der Schweiz ausgearbeitet und sollen das Haftungsregime des Warschauer Abkommens fortbilden. Folgende Neuerungen sind darin enthalten:
Durchgehende Festsetzung der Haftungslimiten in Sonder- ziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds statt in Poincaré-Goldfranken.
Wesentliche Erhöhung der gegenüber Fluggästen gelten- den Haftungslimiten.
Objektivere Haftungsordnung im gesamten Bereich des Lufttransports.
Besondere Anreize für eine umgehende Erledigung der Schadenfälle und eine Anpassung der Regeln über Beförde- rungsdokumente im Hinblick auf die Nutzbarmachung der elektronischen Datenverarbeitung.
Der Nationalrat nahm alle drei Bundesbeschlüsse einstim- mig an. Es wurden in der Kommission weder Bedenken vorgebracht noch gab die Vorlage zu Diskussion Anlass. Ich kann Ihnen deshalb empfehlen, die drei Bundesbeschlüsse zu genehmigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
A Bundesbeschluss über die Genehmigung der Zusatzproto- kolle Nummern 1 und 2 von Montreal 1975 Arrêté fédéral portant approbation des Protocoles addi- tionnels de Montréal nos 1 et 2 de 1975
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
B Bundesbeschluss über die Genehmigung des Zusatzpro- tokolls Nr. 3 von Montreal 1975 Arrêté fédéral portant approbation du Protocole addition- nel de Montréal no 3 de 1975
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
c Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls Nr. 4 von Montreal 1975 Arrêté fédéral portant approbation du Protocole de Mon- tréal no 4 de 1975
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
M. Aubert: Ma remarque est tout à fait simple. Les délibéra- tions vont vite et je m'aperçois que le premier des trois arrêtés n'a pas été muni de la clause référendaire. En vertu d'une jurisprudence dépassée, le Conseil fédéral nous dit encore dans son message que, lorsque l'unification du droit ne porte que sur une ou deux dispositions, il n'y a pas lieu d'appliquer la clause référendaire de l'article 89, alinéa 3, lettre c, de la Constitution fédérale. Si j'ose dire, nous avons changé tout cela, nous le Conseil des Etats, avec le Conseil national, à l'occasion des protocoles Nos 6 et 7 à la Conven- tion européenne des droits de l'homme, ainsi que de diverses conventions sur la navigation maritime. Ces chan- gements sont intervenus au cours de l'automne et de l'hiver derniers et je crains que nous n'en ayons pas suffisamment tenu compte tout à l'heure. Je ne fais pas de proposition ici, mais il me semble que nous devons réaffirmer que nous n'entendons pas répudier notre nouvelle pratique.
Hefti: Ich möchte den Herrn Kommissionspräsidenten anfra- gen, weshalb man den Ueberlegungen, die uns Herr Kollega Aubert darlegte, nicht Rechnung getragen hat.
Piller, Berichterstatter: In der Kommission wurde dieser Punkt nicht diskutiert, insbesondere auch deshalb nicht, weil Herr Bonnard im Nationalrat diesen Punkt aufgegriffen hat. Herr Kühne hat damals geantwortet, dass das Bundes- amt für Justiz diese Frage abgeklärt habe und zum Schluss gekommen sei, dass das, was der Bundesrat vorgelegt habe, juristisch vertretbar sei. Wir haben in der Kommission keine neuen Gründe gefunden, um darauf zurückzukommen.
Hefti: Gegenüber dem Bundesamt für Justiz ist eine gewisse Vorsicht am Platze. Diesem haben unsere früheren Entscheidungen nicht gefallen, und nun versucht es offen- bar, diese sukzessive wieder auszuhöhlen. Caveant con- sules!
Bundesrat Schlumpf: Hier steht nicht das Bundesamt für Justiz in Frage, sondern der Bundesrat. Der Bundesrat will in keiner Art und Weise das Referendum aushöhlen. Ich habe diese Frage - wie Herr Piller richtig darlegte - gegen- über Herrn Bonnard im Nationalrat behandelt. Es geht bei den beiden Protokollen 1 und 2 weder um den Beitritt zu
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Motion des Nationalrates
einer internationalen Organisation - wir sind schon dabei -, noch um eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung; des- halb ist nach unserer Ueberzeugung kein fakultatives Refe- rendum nach Artikel 89 Absatz 2 Buchstabe a und b anzu- wenden. Es besteht ein Unterschied zu den Protokollen 3 und 4; da geht es um multilaterale Rechtsvereinheitlichung, und damit ist das fakultative Referendum einzuräumen.
An den Nationalrat - Au Conseil national
86.974
Motion des Nationalrates (Meyer-Bern) Förderung der Sonnenenergie Motion du Conseil national (Meyer-Berne) Développement de l'énergie solaire
Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1986 Décision du Conseil national du 19 décembre 1986
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Programm zur Förde- rung der Sonnenenergie vorzulegen und die hierfür nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un programme de développement de l'énergie solaire et de créer les bases juridiques nécessaires à la réalisation de ce programme.
Lauber, Berichterstatter: Am 19. Dezember 1986 hat der Nationalrat im Schnellverfahren eine Motion von Herrn Meyer-Bern angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, ein Programm zur Förderung der Sonnen- energie vorzulegen und die hiefür nötigen Rechtsgrundla- gen zu schaffen. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entge- genzunehmen.
In der Zwischenzeit hat das EVEG den Vorentwurf für einen Energieartikel in der Bundesverfassung in die Vernehmlas- sung gegeben, welcher den Anliegen der Motion Rechnung trägt. Sollte der Energieartikel nicht zustande kommen, wäre auch eine spezielle Gesetzgebung für die Sonnenener- gienutzung denkbar.
Ihre Kommission hat die Motion am 1. Juni eingehend bera- ten. Die Diskussion ergab folgendes: Viele unserer Energie- träger beruhen im Grunde auf Sonnenenergie, Wasserkraft, Holz, Kohle, Erdöl. Unter Nutzung der Sonnenenergie im engeren Sinne versteht man die Warmwassergewinnung mit Kollektoren, die Produktion von Elektrizität mit Fotovoltaik und Sonnenzellen, fotochemische Nutzung, Energiegewin- nung mit sonnenbeheizten Dampftourbinen und ähnlichen Anwendungen. Die Sonnenenergie ist eine zukunftsträch- tige Energieform. Kernenergie und fossile Brennstoffe sind nicht unbeschränkt vorhanden. Die Energiegewinnung auf- grund von Verbrennung bringt Probleme der Klimaverände- rung, CO2-Anstieg und der Luftverschmutzung.
Die Technologie zur Nutzung der Sonnenenergie ist fortge- schritten. Die oft gehörte Behauptung, die Herstellung der Kollektoren und Fotovoltaik wie von Sonnenzellen benötige mehr Energie, als damit während ihrer Lebensdauer gewon- nen werde, trifft nicht zu. Infolge der tiefen Oelpreise ist die Sonnenenergie relativ teuer. Im Rahmen des Energieartikels 24octies BV, der sich zurzeit in der Vernehmlassung respek- tive im Auswertungsverfahren befindet, wird man zu gege- bener Zeit diskutieren müssen, ob die Kostendifferenz dank einer Energieabgabe reduziert werden kann und oder soll. Für die Kommission ist es sehr wichtig, dass die Grundla-
gen- und die angewandte Forschung im Bereich Sonnen- energie forciert werden, in enger Zusammenarbeit mit der Industrie. Diese Forschung könnte am Paul Scherrer-Institut betrieben werden, das aus der Zusammenlegung des Eidge- nössischen Institutes für Reaktorforschung (EIR) mit dem Schweizerischen Institut für Nuklearforschung (SIN) entstanden ist. Die verfassungsmässige Kompetenz des Bundes zur Forschungsförderung im Energiebereich ist heute schon gegeben durch den Forschungsartikel 27se- xies BV.
Der Vernehmlassungsentwurf für einen Energieartikel sieht vor, dass der Bund auch die Entwicklung von Energietechni- ken fördern kann. Der Begriff Entwicklung beinhaltet die Auswertung und die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, um zu neuen oder wesentlich verbesserten Materialien, Geräten, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen zu gelangen. Nicht erfasst ist vom Begriff Entwicklung dagegen die praktische Anwendung von erprobten Verfahren, Materialien und Produkten.
Die Produkteentwicklung im Energiebereich muss primär von der Wirtschaft getragen werden. Der Bund soll mit dem Energieartikel die Möglichkeit erhalten, energiepolitisch erwünschte Entwicklungsprojekte zu unterstützen, für die ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden ist, wenn private Finanzierung nicht ausreicht.
Die Kommission legt Wert darauf, dass im Bereich Sonnen- energie die internationale Zusammenarbeit ebenfalls geför- dert wird. Bis heute haben Bund und Nationaler Energiefor- schungsfonds, der NEFD, rund 20 Millionen Franken für die Förderung der Sonnenenergie ausgegeben. Im Dezember des letzten Jahres haben wir einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken bewilligt für die Ausführung von Pilot- und Demonstrationsanlagen im Energiebereich des Bundes. Davon sollen mindestens fünf Millionen Franken für Son- nenenergieprojekte eingesetzt werden.
Letzte Feststellung. Auch die Kantone fördern die Sonnen- energie. Der Kanton Bern zum Beispiel subventioniert Foto- voltaik, Sonnenzellen und Sonnenkollektoren. Andererseits legen die Baubehörden der Gemeinden oft Steine in den Weg; weil in vielen Bauvorschriften die Sonnenkollektoren nicht erwähnt sind, entstehen Probleme beim Baubewilli- gungsverfahren. Der architektonische Aspekt darf bei der Sonnenenergie nicht vergessen werden. Die Sünden, die zum Beispiel beim Bau von Autoabstellplätzen begangen wurden, sollen nicht wiederholt werden.
Aus all diesen Ueberlegungen beantragt Ihnen die Kommis- sion einstimmig, diese Motion zu überweisen.
Hefti: Man hat in der Kommission auch darauf hingewiesen, dass vielleicht die Formulierung dieser Motion nicht gerade die glücklichste ist und daher in der Anwendung gewisser Interpretationen bedarf. Es wurde gesagt, dass es nicht darum gehen kann, nacherfinden zu wollen, was das Aus- land bereits hat, sondern dass man es von dort übernimmt und Versuche, die im Ausland bereits eindeutig gescheitert sind, nicht nochmals unternehmen will. Die Förderung hat selbstverständlich in vernünftigem Rahmen zu geschehen und nicht etwa anstelle der Kernenergie.
Jagmetti: Die Motion verlangt die Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen. Wir waren uns aber in der Kommission im klaren, dass mit der Ueberweisung der Motion kein Vorentscheid über den Inhalt eines künftigen Verfassungs- artikels 24octies getroffen werde. Wir haben es heute schon gehört: Die Vernehmlassung darüber ist am 31. Mai - einem Sonntag übrigens - abgelaufen. Nun wird wohl vom Bun- desrat geprüft werden, welche Anträge gestellt werden sol- len. Die Debatte über die Ausgestaltung eines allfälligen Energieartikels sollten wir mit dieser Motion nicht als vor- weggenommen betrachten. Die Kommission war der Mei- nung, dass wir die Motion mit diesem Vorbehalt überweisen könnten.
Ich bin Herrn Lauber dankbar, dass er auch noch auf die anderen sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen hingewiesen hat. In der Tat kommen bei der Verwertung der
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1987
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II
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.058
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.06.1987 - 17:00
Date
Data
Seite
266-267
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Pagina
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20 015 633
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