Luft-Linienverkehr. Abkommen
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gültige Regelung; vom Bundesrat zu erwarten, dass er in mehr oder minder nachdrücklicher Form den SBB sagt, sie sollen quasi Kulanzleistungen erbringen, die gegen ihre unternehmerischen Gesichtspunkte gehen, das wäre nicht gute Politik des Bundesrates.
Miville: Nachdem Diskussion beschlossen ist, darf ich auch ein paar Worte mehr sagen. Aus der «Iphigenie» ist mir ein Satz in Erinnerung, der heisst: «Du sprichst vergebens viel, um zu versagen; der andere hört von allem nur das Nein.» In diesem Sinne wird man von mir nicht erwarten, dass ich mich von der Antwort befriedigt erkläre. Mir scheint, es sind hier viele Gründe dargetan worden, die zum Teil auch an dem vorbeigehen, was Herr Affolter vorhin in einer für mich überzeugenden Weise ausgeführt hat. Es geht ja nicht darum, dass dieses Tarifverbundabonnement auf dem gan- zen Streckennetz der Schweiz gelten soll. Es handelt sich nur um die Strecken innerhalb des Bereiches des Tarifver- bundes. Wenn schon Kantone und Gemeinden solche Lei- stungen erbringen, wie das in diesem konkreten Fall geschieht, so meine ich, dürften auch die SBB eine solche Leistung erbringen, ohne dass gerade von allen möglichen Konsequenzen finanzieller oder abgeltungsmässiger Art die Rede zu sein brauchte.
Natürlich braucht es für eine Eisenbahn auch Bremsen. Aber hier scheinen mir die Bremsen am falschen Ort und zu hart betätigt zu werden. Gesagt wird, man müsse auch die Verhältnisse der ganzen Schweiz sehen und die Gleichbe- rechtigung im Auge behalten. So werden vielmals neue Wege verbarrikadiert und neue Lösungen verunmöglicht. Was in der ganzen Schweiz - daran zweifle ich nicht - über kurz oder lang Geltung haben wird - denn das ist der Weg, der beschritten wird -, das muss seinen Anstoss in Regio- nen finden. Von Regionen müssen die Impulse ausgehen. Deshalb sollten sie unterstützt und nicht blockiert werden. Ich bin nicht nur enttäuscht über die Antwort des Bundesra- tes, sondern ich bin auch in keiner Weise von ihr befriedigt.
Gadient: Im Anschluss an diese doch persönlich eingefärbte Stellungnahme unseres Kollegen Miville scheint mir ein grundsätzlicher Gedanke am Platze. Man mag mit ihm einig- gehen, aber das Argument der unternehmerischen Freiheit, dem Kollege Piller das Wort redete, bleibt im Raum. Wir haben nun seitens des Parlaments zugunsten des öffentli- chen Verkehrs mehr als nur Signale gesetzt. Es sind ganz bedeutende Vorausleistungen erbracht worden. Wir haben zudem in Form von Leistungsaufträgen eine sehr interes- sante Zukunftsperspektive aufgezeigt und den Rahmen gesetzt; gleichzeitig wurden sehr wesentliche Beiträge zur Verbesserung des ganzen Infrastruktursystems beschlos- sen. Wir müssen nun von den SBB fordern, dass sie im betrieblichen Bereich, in dem sie autonom tätig sein sollen, auch erfolgreich handeln. Das aber setzt just unternehmeri- schen Freiraum voraus. Nur so ist entsprechende Unterneh- mensführung im unternehmerischen Bereich gesichert. Es kann nicht in Frage kommen, dass wir bei der ersten Gele- genheit in Missachtung jeglicher Kompetenzordnung unser eigenes Konzept umkrempeln und uns politisch in den auto- nomen Entscheidungsbereich der Bahn einmischen. Wir werden um diese Diskussion auch bei der Ueberprüfung des Vollzugs des Leistungsauftrags nicht herumkommen. Wir könnten dann sehr wohl die Antwort hören: Ihr habt uns so und so viele Auflagen gemacht, was erwartet ihr eigentlich von uns? Das will wohl überlegt sein. Ich meine, dass wir aus dieser ganz grundsätzlichen Erwägung heraus besser bei unseren Prinzipien bleiben sollten.
Bundesrat Schlumpf: Mir ist, als ich Ständerat Miville hörte, gerade auf das Papier geflossen: Wenn wir auch hier im Ständerat und nicht auf Tauris sind, so schlag' ich doch den weisen Rat nicht einfach in den Wind. Ich denke an Iphige- nie und habe eben die Nutzlosigkeit der weiteren Argumen- tation eingesehen. (Heiterkeit)
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Luft-Linienverkehr. Abkommen Trafic aérien de ligne. Accords
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. August 1986 (BBI III, 473) Message et projet d'arrêté du 27 août 1986 (FF III, 453)
Beschluss des Nationalrates vom 11. März 1987 Décision du Conseil national du 11 mars 1987
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Piller, Berichterstatter: Die Schweiz hat bis heute insgesamt 93 bilaterale Luftverkehrsabkommen unterzeichnet. Der Bundesrat beantragt mit der Botschaft vom 27. August 1986 die Genehmigung weiterer Abkommen mit folgenden Staa- ten: Mali, Thailand, Paraguay, Bahrein und Albanien. Solche bilateralen Abkommen sollen unserem Lande im internatio- nalen Luftverkehr eine gute Stellung verschaffen und erhal- ten. Zurzeit bedient die Swissair 105 Städte in 71 verschiede- nen Ländern auf der ganzen Welt, und unsere Flughäfen Kloten, Cointrin und Basel-Mülhausen werden von 75 aus- ländischen Fluggesellschaften angeflogen.
Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Abkommen soll der Ausbau der internationalen Beziehungen fortgesetzt werden. Zum Abkommen mit Bahrein ist zu bemerken, dass es keine Bestimmungen über die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr enthält. Die Fragen der Sicherheit sind aber in verschiedenen anderen internationalen Vereinbarungen geregelt und sind auch von Bahrein unterzeichnet, so dass das bilaterale Abkommen mit diesem Staate unterzeichnet werden kann.
Der Vertrag mit Albanien ist der erste, den dieses Land mit einem westeuropäischen Staat abschliesst. Es wurden einige Einschränkungen gegenüber den Abkommen mit anderen Ländern gemacht. Sie können diese Einschränkun- gen auf Seite 8 und 9 der Botschaft nachlesen. Diese Ein- schränkungen lassen sich nach Aussage des Bundesrates verantworten.
Der Nationalrat stimmte dem Abkommen am 1. März 1987 einstimmig zu. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, ebenfalls einstimmig, das gleiche zu tun.
In den Beratungen der Kommission wurde noch die Frage aufgeworfen, ob solche Abkommen nicht zu einer Steige- rung des heute schon kritisierten Fluglärms führe. Diese Frage wurde vom Bundesrat und der Verwaltung verneint. Dem geordneten Linienflug stehe vielmehr eine zu starke Bewegung von Kleinflugzeugen gegenüber, deren Anwach- sen in der Zahl viel grössere Probleme brächten. Diese Tatsache wurde auch vom Vertreter eines Flughafenkantons bestätigt.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und den Bundes- beschluss anzunehmen.
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
12-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Luft-Linienverkehr. Abkommen Trafic aérien de ligne. Accords
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.044
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.06.1987 - 17:00
Date
Data
Seite
265-265
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Pagina
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20 015 632
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