Protection des marais. Initiative populaire
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E 3 juin 1987
beitragen. Zudem ist es nicht sinnvoll, wegen einer derarti- gen Bagatelle eine Volksabstimmung zu provozieren.
Präsident: Wird gegenüber dem Antrag des Kommissions- präsidenten ein anderer Antrag gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
Begrüssung - Bienvenue
Präsident: Auf der Tribüne ist soeben die Delegation des Obersten Sowjets der Sowjetunion eingetroffen. Die Delega- tion steht unter der Leitung von Herrn Tolkounov, dem Präsidenten des Unionsrats des Obersten Sowjets der Sowjetunion. Er wird von sechs Abgeordneten begleitet. Ich kann der Delegation mitteilen, dass wir sogleich die Behand- lung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Sowjetunion in Angriff nehmen werden. Sie werden also die Gelegenheit haben, dieser Verhandlung beizuwohnen.
Die Delegation erwidert den Besuch unserer Parlamentsde- legation vom letzten Jahr und hält sich vom 31. Mai bis zum 6. Juni in unserem Lande auf. Wir wünschen, dass der Kontakt zwischen unserem Parlament und dem des Ober- sten Sowjets zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der Institutionen beider Länder führen wird.
Namens des Ständerates heisse ich Sie willkommen und wünsche Ihnen bei uns einen angenehmen Aufenthalt. (Bei- fall)
87.008
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Sowjetunion Double imposition. Convention avec l'Union soviétique
Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. Februar 1987 (BBI I, 853) Message et projet d'arrêté du 18 février 1987 (FF 1, 837)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Jelmini, Berichterstatter: 1978 erliess die Sowjetunion gesetzliche Grundlagen, die eine Besteuerung der ausländi- schen natürlichen und juristischen Personen ermöglichten, und nahm in der Folge mit zahlreichen westlichen Staaten Verhandlungen über den Abschluss von Doppelbesteue- rungsabkommen auf. 1981 sah sich die Schweiz veranlasst, mit der Sowjetunion Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens aufzunehmen, die mit dessen Unterzeich- nung am 5. September 1986 ihren Abschluss fanden.
Die Sowjetunion strebte ein umfassendes Abkommen mit einer weitgehenden Steuerbefreiung ihrer Staatsbürger und Organisationen in unserem Land an. Angesichts der wirt- schafts- und gesellschaftspolitischen Unterschiede zwi- schen den Vertragspartnern und der bisher sehr begrenzten Betätigungsmöglichkeiten für ausländische Unternehmer in der Sowjetunion kam die Schweiz zum Schluss, dass keine
Notwendigkeit zum Abschluss eines umfassenden Doppel- besteuerungsabkommens besteht.
Im vorliegenden Abkommen werden somit nur geregelt: Einkommenssteuer, Besteuerung der Unternehmensge- winne und der Einkünfte aus persönlicher Erwerbstätigkeit und Lizenzgebühren, die in den schweizerisch-sowjetischen Beziehungen von tatsächlicher Bedeutung sind.
Angesichts des Umfanges der schweizerisch-sowjetischen Wirtschaftsbeziehungen dürften die Steuerausfälle für die Schweiz gering sein. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss eines begrenz- ten Steuerabkommens mit der Sowjetunion gutgeheissen und den wesentlichen Bestimmungen mehrheitlich zuge- stimmt.
Die Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Bundesbeschluss über das Doppelbe- steuerungsabkommen mit der Sowjetunion.
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
85.051
Schutz der Moore. Volksinitiative und Natur- und Heimatschutzgesetz. Revision Protection des marais. Initiative populaire et loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision
Siehe Jahrgang 1986, Seite 351 - Voir année 1986, page 351 Beschluss des Nationalrates vom 9. März 1987 Décision du Conseil national du 9 mars 1987
Differenzen - Divergences
Schoch, Berichterstatter: Nach der Behandlung der Revi- sion des Natur- und Heimatschutzgesetzes im Nationalrat sind nur vier Differenzen verblieben, Differenzen von insge- samt geringer, bescheidener Bedeutung. Ihre Kommission hat diese Differenzen bei allerdings stark reduzierter Prä- senz am 18. März behandelt.
Art. 18a Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 18a al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Schoch, Berichterstatter: Zu Artikel 18a Absatz 3 verweise ich Sie auf die Fahne. Hier hat der Nationalrat den letzten Satz, den wir noch beschlossen hatten, gestrichen. Es geht um einen Hinweis auf die mögliche Ausscheidung von Pla- nungszonen. Ihre Kommission beantragt Ihnen, sich dem Entscheid des Nationalrates anzuschliessen, und zwar aus der Ueberlegung heraus, dass die Möglichkeit, Planungszo- nen auszuscheiden, sowieso besteht, auch wenn sie im Gesetz nicht eigens erwähnt wird.
Angenommen - Adopté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Sowjetunion Double imposition. Convention avec l'Union soviétique
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.008
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
240-240
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Pagina
Ref. No
20 015 618
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