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zen würde. Ich habe es beispielsweise auch schon erlebt, dass Geschäfte aus anderen Departementen gekommen sind, mit denen ich nicht einverstanden war. Dann sagte man mir: Ihre Verwaltung ist in dieser Arbeitsgruppe von A bis Z dabeigewesen, und jetzt kommen Sie und machen Opposition. Das kann nicht der Zweck der Uebung sein. Ich glaube, dass man dort sogar etwas vereinfachen könnte und die Zusammenarbeit besser in die einzelnen Departemente zurückverlagern würde, um nachher im Mitberichtsverfah- ren die Differenzen zu bereinigen.
Hier bin ich überzeugt, dass es falsch wäre, und zwar nicht einmal besonders wegen des Bundesrates, sondern vor allem wegen Ihnen. In dieser Kommission würde dann Ihr Sekretär Stellung nehmen. Er würde dann u. U. sagen, er sei zuständig; aber ob das Ihre politische Meinung ist, ist dann wieder eine ganz andere Frage. Deshalb scheint mir, dass der Entscheid des Bundesrates in dieser Frage wichtig ist. Wir haben gegenüber Ihrem Sekretär keine Weisungsbefug- nis, das ist ganz klar, aber wir sagen im Bundesrat, in welcher Form dieser Bericht an Sie geht und was darin vorzuschlagen ist. Sie haben nachher als Geschäftsprü- fungskommission, als Parlament wirklich die volle Freiheit zu sagen, was Ihnen passt und was Sie geändert haben möchten. Vielleicht entspricht das dann gerade dem, was Ihr Sekretär beispielsweise hätte einbringen können. Dann könnte man u. U sagen, es wäre gut gewesen, wenn er dabei gewesen wäre. Vielleicht haben Sie aber eine andere Mei- nung. So haben Sie dann auch Ihre volle Freiheit der Würdi- gung. Deshalb glaube ich, dass dieses System richtig ist. Es ist selbstverständlich, dass wir Sie immer wieder über den Fortgang dieses Geschäftes orientieren werden, weil es nicht ein Geschäft ist, das man von einem Tag auf den anderen erledigen kann, sondern ein Geschäft, das vertiefter Prüfung bedarf und nachher wahrscheinlich sogar noch verschiedenen Experten vorgelegt werden muss, damit sie auch beispielsweise zu den staatspolitischen Konsequenzen Stellung nehmen können. Aber ich glaube, hier sind wir an sich auf dem guten Weg.
Abschreibung - Classement
Präsident: Herr Letsch hat den Antrag gestellt, dass die Motion zu Geschäft 85.052 nicht abzuschreiben sei. Sowohl der Bundesrat wie auch die GPK widersetzen sich diesem Antrag nicht. Wird aus der Mitte des Rates dem Antrag von Herrn Letsch opponiert? Das ist nicht der Fall. Sie haben den Antrag von Herrn Letsch gutgeheissen.
Genehmigt - Approuvé
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
87.028
GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1986 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1986
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 9. April 1987 (BBI II, 718) Rapport des Commissions de gestion du 9 avril 1987 (FF II, 726)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Präsident: Der Präsident der GPK hat sich auch zu diesem Bericht soeben geäussert. Haben Sie Bemerkungen dazu zu machen? Das ist nicht der Fall.
Angenommen - Adopté
87.022
Staatsrechnung 1986 Compte d'Etat 1986
Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. April 1987 Message et projet d'arrêté du 8 avril 1987
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du materiel, Berne
Schönenberger, Berichterstatter: Ihre Finanzkommission sah sich für einmal vor die angenehme Aufgabe gestellt, über die mit dem höchsten je erzielten Ueberschuss schlies- sende Rechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu befinden, die gleichzeitig einen mindestens vorläufigen Schlusspunkt unter die seit 15 Jahren andauernde Defizitpe- riode setzt. Die Berichterstattung über die Staatsrechnung fällt mir nicht nur deswegen leicht, sondern auch - was dankbar anerkannt sei -, weil die Botschaft sehr sorgfältig ausgearbeitet ist und einen ansprechenden Gehalt aufweist. Um es gleich vorwegzunehmen: die Finanzkommission beantragt Ihnen Zustimmung.
Es sei übrigens darauf hingewiesen, dass das Resultat auf Verlangen der Kommission noch um 30 Millionen verbessert werden konnte. Ursprünglich war nämlich vorgesehen, von der Gewinnablieferung der PTT im Umfang von 200 Millio- nen Franken lediglich 170 Millionen Franken im Rechnungs- jahr 1986 zu vereinnahmen und die restlichen 30 Millionen der Rechnung 1987 gutzuschreiben. Der Bundesrat konnte sich indes der Auffassung der Finanzkommission anschlies- sen, dass die Kongruenz zwischen den Rechnungen der PTT und der Eidgenossenschaft im gleichen Rechnungsjahr gewährleistet sein müsse. Die Zahlen sind Ihnen bekannt. Trotzdem lohnt es sich, als Einstieg in die Thematik die wichtigsten Kennziffern nochmals kurz zu streifen.
Die Finanzrechnung schliesst bei Einnahmen von 25,1 Mil- liarden und Ausgaben von 23,2 Milliarden Franken mit einem Ueberschuss von 1,968 Milliarde Franken ab, und dies nach der Korrektur der eben erwähnten 30 Millionen Franken. Die Abweichungen gegenüber dem Budget betra- gen ausgabenseitig minus 433 Millionen und einnahmensei- tig plus 1,4 Milliarden Franken.
Die Ausgaben haben 1986 gegenüber dem Vorjahr lediglich um 1,3 Prozent zugenommen. Günstig ausgewirkt haben
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sich die niedrige Teuerung, der Zerfall des Erdölpreises und der schwache Dollarkurs. Bei Berücksichtigung der im Laufe des Jahres 1986 gewährten Nachtragskredite von 411 Millionen müssen 844 Millionen Franken bzw. 3,5 Pro- zent der bereitgestellten Kredite nicht beansprucht werden. Minderausgaben ergaben sich unter anderem vor allem infolge Verzögerungen im Strassenbau (282 Millionen), tieferen Defiziten der SBB und der konzessionierten Trans- portanstalten (58 Millionen) sowie für günstigere Warenbe- schaffungen durch das Oberkriegskommissariat (63 Millio- nen) als Folge des tieferen Dollarkurses. 70 Millionen Fran- ken geringer schlug der Vorschuss des Bundes an die ERG zu Buche.
Die Einnahmen legten gegenüber 1985 13,3 Prozent zu. Aus Gründen von Besonderheiten des Steuersystems sind gerade Jahre zwar stets einnahmenstark. Der kräftige Ein- nahmenschub lässt sich jedoch nicht allein dadurch erklä- ren. Vielmehr spielten nebst der günstigen Wirtschaftslage auch die rege Börsentätigkeit sowie umfangreiche Emissio- nen von Beteiligungsrechten eine wesentliche Rolle. Von den Mehreinnahmen im Vergleich zum Voranschlag im Umfang von 1433 Millionen Franken entfallen 749 Millionen Franken auf Einkommens- und Vermögenssteuern, 638 Mil- lionen Franken auf die Belastung des Verbrauchs sowie 46 Millionen Franken auf verschiedene Einnahmen. Was die Aufteilung der Ausgaben im Rechnungsjahr auf die einzel- nen Aufgabengebiete betrifft, möchte ich Sie auf die Bot- schaft des Bundesrates verweisen.
Der Reinertrag der Gesamtrechnung beträgt 935 Millionen Franken. Dieser Betrag wurde - wie es die Bundesverfas- sung in Artikel 42bis vorschreibt - zur Abtragung des Fehl- betrages der Bilanz verwendet. Die Unterdeckung der Bilanz beträgt nach dieser Operation noch 17,5 Milliarden Franken. Wie soeben dargelegt, schliesst die mit der privatwirtschaft- lichen Erfolgsrechnung vergleichbare Gesamtrechnung um etwas über eine Milliarde schlechter ab als die Finanzrech- nung. Diese Differenz ist zum grössten Teil auf die rein buchmässig erfassten, nicht kassenwirksamen Bundeslei- stungen an die Eidgenössische Versicherungskasse, die Rückstellung aus dem Ertrag der Treibstoffzölle sowie Abschreibungen zurückzuführen. Entlastet wird die Gesamt- rechnung durch die Aktivierung von Investitionen.
Zur Beurteilung des Rechnungsergebnisses durch Ihre Finanzkommission: Rechnungsablage stellt immer auch ein Stück weit Geschichtsschreibung dar. Es konnte deshalb der Finanzkommission bei der Analyse der vor Ihnen liegen- den Rechnungsbotschaft nicht primär darum gehen, die einzelnen Ausgabenrubriken in aller Breite zu durchleuch- ten. Vielmehr wurde angestrebt, die grösseren Zusammen- hänge sichtbar zu machen und mit Blick auf die zurücklie- genden bzw. auf die Finanzplanjahre zu werten.
Als wichtige volkswirtschaftliche Kenngrössen gelten die Bundesquote der Ausgaben, die Steuerquote sowie die Quote des Saldos der Finanzrechnung am Bruttoinlandpro- dukt. Im Rechnungsjahr hat die Fiskalquote nach provisori- schen Daten 9,8 Prozent des Bruttoinlandproduktes erreicht. Das ist eine Zunahme von 0,6 Prozent.
Die Ausgabenquote liegt bei 9,5 Prozent. Die Ausgaben lie- gen somit unter dem vom Bundesrat postulierten Wert von 10 Prozent der Wirtschaftsleistung. Diese Feststellung gewinnt zusätzliches Gewicht durch den Umstand, dass keine ausführungsreifen Vorhaben aus dem Grundaufga- benbereich des Bundes hätten zurückgestellt werden müssen.
Mit Genugtuung wurde in der Kommission auch vermerkt, dass das günstige Ergebnis der Bundesrechnung nicht etwa auf dem Rücken der Kantone erreicht wurde. Vielmehr kön- nen diese für 1986 ebenfalls mit guten Resultaten aufwarten. Relativiert wird der imposante Abschluss der Finanzrech- nung des Bundes beim Vergleich der Quote des Ueber- schusses der Finanzrechnung am Bruttoinlandprodukt mit früheren Jahren. Während der Ueberschuss in der Finanz- rechnung 1986 bloss 0,8 Prozent des Bruttoinlandproduktes ausmacht, erreichten die Ueberschüsse von 1956 und 1960 2,2 bzw. 1,9 Prozent des Bruttoinlandproduktes.
Ein Wort zur Liquidität und zu den verzinslichen Schulden. Infolge des ebenfalls günstigen Rechnungsabschlusses der PTT, der weiteren Erhöhung der Rückstellung für den Bau und Unterhalt der Nationalstrassen und anderer günstiger Umstände hält sich auch die Liquidität des Bundes auf einem günstigen Stand. Der Bund hat deshalb kündbar gewordene, hochverzinsliche Schulden von gegen 1 Mil- liarde Franken gekündigt. Die Nettozinslast betrug 1986 noch 684 Millionen Franken. Die verzinslichen Schulden bezifferten sich auf 26,7 Milliarden Franken oder 95 Prozent der Gesamtschulden.
In Anbetracht der andauernden internationalen Schulden- krise wandte die Finanzkommission bei ihren Beratungen ihre Aufmerksamkeit auch der Frage der Bonität der Aus- landdarlehen des Bundes zu. Gestützt auf eingehende Abklärungen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wurde davon Kenntnis genommen, dass künftig nebst den bestehenden individuellen Wertberichtigungen auf Aus- landdarlehen ein globaler Wertberichtigungsposten von 20 Prozent auf neuen Auslandkrediten geäufnet werden soll. Wenn ich jetzt vor dem Hintergrund der erfreulichen Ergeb- nisse für das Jahr 1986 vor übereilten, rosagefärbten Schlüs- sen auf die weitere Entwicklung der Bundesfinanzen warne, hat dies mit Zweckpessimismus nichts zu tun. Zunächst ergeben sich aus der Entwicklung der Gesamteinnahmen trotz des enormen Schubes im Berichtsjahr im längerfristi- gen Trend keine Anhaltspunkte für eine grundlegende Erho- lung. Die bekannte Erosionstendenz von rund einem Drittel der Bundeseinnahmen, die sich nicht im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum entwickeln, bleibt bestehen. Ohne ein relativ gutes reales Wachstum des Bruttoinland- produktes bei tiefer Teuerung und mässigem Ausgabenzu- wachs wird sich der Bundeshaushalt auf die Dauer nicht im Gleichgewicht halten lassen. Als Klammerbemerkung darf ich daran erinnern, dass strukturelle Probleme der Einnah- menseite, d. h. Steuerfragen, von den Finanzkommissionen beider Räte am diesjährigen finanzpolitischen Seminar ver- tieft behandelt worden sind.
Zur Vorsicht mahnen aber auch Entwicklungen, die sich auf der Ausgabenseite abzeichnen. Ein stärkeres Engagement des Bundes in den Bereichen Umwelt, Sozialversicherung sowie Forschung und Bildung ist vorauszusehen. Um diese gesellschaftlichen Fixkosten decken zu können, muss der Bund auf die Dauer seinen Haushalt ausgeglichen halten. Der Bundesrat hat denn auch für das Voranschlagjahr 1988 und die Planperiode 1989 bis 1991 rigorose Ziele gesetzt. So soll die Staatsquote, Anteil Bund, im Durchschnitt auf dem Niveau der letzten Jahre stabilisiert werden, das durch- schnittliche jährliche Wachstum der Gesamtausgaben 4 Prozent nicht übersteigen und die Finanzrechnung bei den vorgegebenen wirtschaftlichen Annahmen ausgegli- chen gehalten werden. Diese Zielsetzung wird nach Mei- nung der Finanzkommission nur unter Fortsetzung der anerkennenswerten bisherigen Sanierungsbemühungen von Parlament, Regierung und Verwaltung und unter Einlei- tung gewisser Reformen auf der Einnahmenseite zu verwirk- lichen sein. Die Behandlung des Voranschlages 1988 und des Legislaturfinanzplanes wird Gelegenheit bieten, auf diese drängenden Probleme vertieft einzugehen.
Ich möchte im Moment darauf verzichten, zu den Rech- nungsabschnitten der einzelnen Departemente weitere Aus- führungen zu machen. Wir werden allenfalls in der Detailbe- ratung auf den einen oder anderen Punkt zurückkommen. Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, der Rechnung der Eidgenossenschaft für das Jahr 1986 zuzu- stimmen.
M. Aubert: Je voudrais faire quelques remarques sur le découvert de notre bilan (Fehlbetrag der Bilanz). J'enchaîne ainsi avec certains propos de notre président, M. Schönen- berger.
Si on considère l'histoire du découvert de notre bilan dans les quarante dernières années, on peut retenir trois dates importantes: 1946, 1974, 1985.
En 1946, juste après la fin de la Deuxième guerre mondiale,
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le découvert, qui avait quintuplé pendant les années précé- dentes à cause des charges et des dépenses accrues du temps de la mobilisation, est monté jusqu'à 8,6 milliards de francs.
Ensuite, nous avons connu, depuis 1946, plus de vingt-cinq années de prospérité financière, ce qui a permis à la Confé- dération de ramener son découvert à 1,6 milliard de francs en 1974. En un peu plus d'un quart de siècle, le découvert est donc passé de 8,6 milliards à 1,6 milliard.
Et puis sont venues douze années de difficultés économi- ques qui se sont traduites dans la situation financière de la Confédération. De 1974 à 1985, le découvert du bilan est remonté de 1,6 milliard de francs à 18,4 milliards de francs. Il faut que l'opinion publique garde en mémoire qu'en un peu plus de dix ans, nous avons fait plus que décupler le décou- vert du bilan. Je sais bien que M. Letsch nous en a fait souvent la démonstration: huit milliards en 1946, c'était beaucoup plus grave que dix-huit milliards en 1985. Nous sommes tout à fait d'accord. Il n'en demeure pas moins que dix-huit milliards, c'est un montant qui, en tout cas en termes absolus, est important. Et puis voilà que de 1985 à 1986, pour la première fois depuis douze ans, nous avons retrouvé un bonus, un bénéfice d'environ 930 millions de francs.
Or, que fait-on quand on réalise un bénéfice ? On peut faire trois choses, du point de vue politique. On peut assumer des tâches nouvelles ou accrues; on peut renoncer à des recettes; on peut amortir le découvert du bilan.
Première possibilité: on assume des tâches nouvelles ou accrues. Il se peut, en effet, que nous devions assumer de telles tâches. Le président disait tout à l'heure: «Pensez à la recherche scientifique, pensez aux transports publics, pen- sez à la protection de l'environnement». Mais ces tâches nouvelles ou accrues ne doivent pas être considérées comme une conséquence naturelle d'un bénéfice retrouvé. Il n'y a aucun rapport entre l'un et l'autre. En termes vul- gaires, nous n'allons pas dépenser plus simplement parce que nous avons plus d'argent.
Deuxième possibilité: on renonce à des recettes. Il le faudra peut-être, il le faudra probablement. Mais, là non plus, il n'y a pas de rapport direct avec la situation financière de la Confédération. Nous avons déjà dû corriger la progression à froid: ce n'était pas la situation financière qui nous y invitait, mais la constitution. Nous devrons sans doute alléger l'im- position directe des familles: mais, là encore, c'est la consti- tution qui nous y contraint. Nous devrons probablement alléger l'imposition indirecte des investissements: mais ici ce sont des considérations économiques qui nous y pous- sent. Nous devrons peut-être aussi alléger les droits de timbre: mais là ce sont des considérations fiscales qui nous y engagent. Je ne parle même pas tellement des banques, mais il n'est pas très sain que le dixième des recettes de la Confédération provienne d'une source aussi vulnérable. Bref, en termes vulgaires, nous n'allons pas rendre de l'ar- gent au contribuable simplement parce que nous en aurions trop.
Dernière possibilité: on amortit le découvert du bilan. Voilà, je crois, ce que nous devons faire, non seulement d'un point de vue comptable, dans l'immédiat, mais voilà ce que nous devons faire politiquement, en remboursant nos dettes. Notre président a bien fait de nous rappeler ici l'article 42bis de la Constitution fédérale. J'aimerais le relire ici devant vous, parce qu'il est court: «La Confédération doit amortir le découvert de son bilan. Elle procède à cet amortissement en tenant compte de la situation économique». Eh bien, la manière la plus simple d'obéir à la constitution est de payer nos dettes.
Je ne fais ici que répéter ce que j'ai déjà dit au mois de décembre 1986: si nous faisons un bénéfice, tâchons de payer nos dettes avant de penser à autre chose. J'ai cru alors que j'avais été clair. Mais je me suis aperçu qu'un des chroniqueurs parlementaires qui nous font l'honneur de suivre nos débats m'avait fait dire exactement le contraire dans l'important quotidien qu'il représente. Selon lui, le député Aubert de Neuchâtel demandait un budget équilibré.
Ce n'était pas du tout mon propos. J'ai dit que, si nous faisions un bénéfice, parce que nous le sentions venir en décembre, il nous faudrait payer nos dettes. C'est tout à fait différent, sans rapport avec l'équilibre du budget. Car je vous prie d'observer que l'article 42bis va très loin. Il signifie que nous devons non seulement payer nos dettes quand la situation économique le permet, mais bien réaliser des bénéfices pour payer les dettes que nous avons contractées quand la situation économique était moins bonne. Voilà ce que je voulais préciser à propos du découvert du budget.
Letsch: Die Staatsrechnung 1986 und die heutige Finanz- lage des Bundes sind vom Herrn Kommissionspräsidenten eingehend analysiert und treffend gewürdigt worden. Ich habe seiner Beurteilung überhaupt nichts beizufügen.
Indessen stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich daraus für die künftige Finanzpolitik, insbesondere für die Vorbereitung des Budgets 1988 und den nächsten Legisla- turfinanzplan, ergeben. Diese Frage stellt sich heute, weil die entsprechenden Vorarbeiten ja verwaltungsintern bereits im Gange sind. Ich erlaube mir deshalb, dazu - bevor Budget und Finanzplan praktisch als «fait accompli» vorlie- gen - noch einige wenige Bemerkungen anzubringen.
Schon in seinem Bericht zu den Haushaltperspektiven 1988 bis 1990 vom 29. September letzten Jahres bezeichnet es der Bundesrat als Ziel, die Staatsquote des Bundes - d. h. das Verhältnis zwischen den Bundesausgaben und dem Bruttoinlandprodukt - auf dem heutigen Stand von etwa 10 Prozent zu stabilisieren. In seinen Weisungen für den Voranschlag 1988 und die bevorstehende Finanzplanung bekräftigt er diese Zielsetzung.
Ich beabsichtige jetzt nicht, mich mit dem Begriff der Staats- quote auseinanderzusetzen, obwohl man hierüber einen Vortrag halten könnte. Bei aller Problematik ist sie nach den Worten des zweifellos höchst kompetenten Direktors der Eidgenössischen Finanzverwaltung - volkswirtschaftlich gesehen - «eine der aussagekräftigsten Kennzahlen des Bundeshaushaltes». Der Bundesrat seinerseits bezeichnet sie als «Schlüsselgrösse» für die Beurteilung längerfristiger Auswirkungen, und dementsprechend wählt er sie als eine Richtschnur seiner künftigen Finanzpolitik. Wenn er das nun aber tut, so muss die Frage erlaubt sein, ob die Stabili- sierung der Staatsquote nach heutiger Lagebeurteilung tat- sächlich als Ziel taugt. Ich bin der Meinung, dass dieses Ziel aus mindestens drei Gründen zu bescheiden ist.
Der erste Grund: Eine stabile Ausgabenquote - wenn gleich- zeitig das vom Bundesrat ebenfalls anvisierte Ziel des Rech- nungsausgleichs angestrebt werden will - bedeutet ja eine praktisch stabile Steuerquote. Es bliebe also wenig oder kein Raum für Steuererleichterungen. Nun hat aber die Fiskalbelastung in der Schweiz während Jahrzehnten derart zugenommen, dass wir uns heute nicht mehr mit der seit einigen Jahren erreichten annähernden Stabilisierung begnügen sollten, sondern Grund und Möglichkeiten hät- ten, spürbare Steuererleichterungen durchzusetzen. Ich denke etwa an das ungelöste Problem der in der Warenum- satzsteuer versteckten Investitionssteuer, an Härten im Bereich der direkten Bundessteuer und der Stempelabga- ben, an die nicht mehr gerechtfertigten Treibstoffzollzu- schläge, auf die in der Detailberatung wahrscheinlich Herr Ducret noch zu sprechen kommen wird. Gezielte Entlastun- gen wären finanzpolitisch möglich, wirtschaftlich vernünftig und aus steuerpsychologischen Gründen notwendig.
Das Problem der Staatsverschuldung beurteile ich etwas anders als Herr Kollege Aubert. Aber hierüber müssen wir im kleinen Kreis und nicht im Plenum einmal ein Kolloquium führen.
Der zweite Grund: Der Bundesrat bezieht sein Stabilisie- rungsziel lediglich auf die sogenannten Haushaltausgaben. Er klammert also die öffentlichen Sozialversicherungen aus. Unter Berücksichtigung auch der Sozialversicherungen liegt die Ausgabenquote nicht bei 10 Prozent, sondern bei etwa 17 Prozent. Steigen nun die Ausgaben für Sozialversi- cherungen auch in Zukunft überdurchschnittlich an - was aufgrund der Weisungen des Bundesrates und bei der vor-
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herrschenden Mentalität nicht auszuschliessen ist -, so besteht die Gefahr, dass zusätzliche Steuer- und Lohnpro- zente nötig werden, also nicht einmal mit einer Stabilisie- rung der Fiskalbelastung gerechnet werden kann. Wenn schon von der Staatsquote die Rede ist, so dürfen künftig die Sozialversicherungen meines Erachtens nicht mehr aus- geklammert bleiben.
·Der dritte Grund: Natürlich wird immer wieder darauf hinge- wiesen, dass, verglichen mit anderen Staaten, in der Schweiz sowohl die Ausgaben als auch die Steuerquote nach wie vor gering seien. Das mag, vielleicht mit gewissen Vorbehalten, zutreffen, kann aber nicht darüber hinwegtäu- schen, dass die Zuwachsrate seit Mitte der sechziger Jahre in keinem vergleichbaren Land so hoch war und dass wir dementsprechend fiskalische Wettbewerbsvorteile gegen- über anderen Ländern dauernd eingebüsst haben. Im übri- gen sollte eine relativ bescheidene Ausgaben- und Steuer- quote nicht Minderwertigkeitskomplexe auslösen. Sie sind vielmehr Ausdruck höherer Eigenverantwortung und freiwil- liger Solidarität. Darin liegen doch wohl wesentliche Ursa- chen dies in der Schweiz - verglichen mit anderen Ländern - noch intakten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Umfeldes.
Zusammenfassend: Der Bundesrat sollte in den nächsten Jahren - soweit die von ihm angenommenen Rahmenbedin- gungen zutreffen - eine gewisse Rückbildung der Ausga- ben- und Steuerquote anstreben. Begnügt er sich mit der blossen Stabilisierung, so versäumt er eine Chance, um die wirtschaftlichen und psychologischen Voraussetzungen für noch anspruchsvollere Zeiten mit entsprechenden Aufga- ben und Belastungen zu verbessern.
Eine ehrgeizigere Zielsetzung des Bundesrates wäre um so wichtiger, als leider das Parlament ohnehin geneigt ist, angesichts der vorübergehend aufgehellten Finanzlage in seiner Ausgabendisziplin wieder nachzulassen. Das kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass es schon in den letzten Jahren jährliche Mehrausgaben gegenüber den Anträgen des Bundesrates in der Grössenordnung von Hun- derten von Millionen Franken beschlossen bzw. hingenom- men hat und dass sich dieser Trend unter dem Eindruck des guten Rechnungsabschlusses 1986 eher noch verstärken dürfte.
Herr Bundesrat Stich hat die Situation richtig eingeschätzt, als er einmal sagte: «Die Aussicht auf bessere Zeiten weckt Begehrlichkeiten und lähmt die Sanierungsbestrebungen.» Auch angesichts dieser Erfahrung möchte ich den Bundes- rat ermuntern, die Konsequenzen zu ziehen und sich bei seinen Dispositionen für die nächsten Jahre nicht mit einer Stabilisierung der Staatsquote zu begnügen, sondern eben eine gewisse Rückbildung anzustreben.
Bundesrat Stich: Ich danke insbesondere dem Herrn Kom- missionspräsidenten für die Darlegung der Situation. Herr Letsch hat es richtig gesagt; ich habe hier eigentlich nichts beizufügen: Es war eine klare Analyse.
Verschuldung ist natürlich ein Problem, aber es ist letztlich nicht das wichtigste. Die Finanzpolitik muss sich meines Erachtens eben auch auf wirtschaftliche Gegebenheiten ausrichten. Persönlich glaube ich, dass wir letztlich einen sehr guten Dienst leisten, wenn wir dafür sorgen, dass wir in Zeiten der guten bis sehr guten Konjunktur einen ausgegli- chenen Haushalt haben. Eine gute bis sehr gute Konjunktur haben wir, um die wir durchaus beneidet werden können. Ich denke daran, dass wir praktisch doch fast Vollbeschäfti- gung haben, das heisst, wir haben eine Arbeitslosenzahl, die wesentlich tiefer ist als in allen anderen Industrienationen. Wir haben eine sehr tiefe Teuerung, wir haben noch reales Wachstum, und wir haben eine ausgeglichene Staatsrech- nung.
Die Ausgeglichenheit der Staatsrechnung ist natürlich dar- auf zurückzuführen - Herr Schönenberger hat das sehr eingehend dargestellt -, dass wir reales Wachstum bei tiefer Teuerung haben. Hätten wir negatives Wachstum, eine schrumpfende Wirtschaft und eine starke Teuerung, dann
gebe ich Ihnen alle Garantie, dass wir sofort in den roten Zahlen wären.
Aber - das ist vielleicht auch festzuhalten, und das möchte ich gerade Herrn Letsch zu bedenken geben, der die Steuer- erleichterungen angesprochen hat - vorerst ist einmal fest- zuhalten, dass es in der letzten Zeit viele Steuererleichterun- gen gegeben hat. Sie denken vielleicht, sie hätten nicht so beschlossen. Aber denken Sie an die Treibstoffzölle, denken Sie an die Zölle ganz generell; die haben sich in den letzten Jahren mit der Inflation ganz einfach real entwertet, und damit ist der Autofahrer sehr, sehr stark entlastet worden. Das darf man hier ruhig auch einmal festhalten.
Dann haben wir bekanntlich eingeführt: Ausgleich der kal- ten Progression; das wird jetzt wirksam. Das ist auch eine wesentliche Steuererleichterung. Wir haben die Sozialab- züge für die zweite Säule voll anrechnen lassen. Wir haben einiges - von mir aus gesehen zuviel - für die dritte Säule gemacht. Aber das führt alles zu wesentlichen Steuerer- leichterungen. Vielleicht ist es gut, dass man Gutes nicht nur tut, sondern hier auch einmal davon spricht. Nicht dass die Leute sagen, man habe dauernd nur Steuererhöhungen im Kopf. Es ist tatsächlich einiges getan worden.
Aber wenn ich an den ganzen Katalog denke, den Herr Letsch aufgeführt hat, von der Investitionssteuer - also Taxe occulte - über Familienentlastungen zu den Banken usw., so muss ich Sie darauf hinweisen, dass es keine Hexerei gewesen wäre, das alles zu verwirklichen und dann statt zwei Milliarden Franken Ueberschuss zwei Milliarden Fran- ken Defizit zu haben. Das wäre auch möglich, aber nicht sinnvoll gewesen.
In bezug auf die Konkurrenzfähigkeit: Sie haben mit Recht gesagt, dass wir uns mit der Fiskalquote noch am unteren Ende befinden. Aber letztlich werden sich solche Belastun- gen im Verhältnis zum Ausland trotz allem über den Wech- selkurs ausbalancieren. Hier ist schon dafür gesorgt, dass die Wettbewerbsfähigkeit letztlich bestehen bleibt; wenn sie übertrieben ist, vermutlich in einer Senkung des Wertes des Frankens.
Zusammengefasst müsste ich sagen: In der heutigen wirt- schaftlichen Situation wäre es falsch, Steuererleichterungen als solche zu verkaufen; abgesehen davon, dass es von der Staatsrechnung und von der Gesamtperspektive her ohne- hin falsch wäre. Dort liegt zwar ein sehr gutes (hoffentlich nicht nur einmaliges) Ergebnis vor, ob es aber wieder so gut werden kann, weiss ich nicht. Das hängt unter anderem auch vom Gang der Wirtschaft ab. Ich erinnere daran, dass beispielsweise im letzten Jahr 10 Prozent der gesamten Ein- nahmen aus Stempel- und Emissionsabgaben stammten. Darauf einfach zu verzichten, wäre heute heute völlig un- denkbar.
Meiner Meinung nach wäre es falsch, denn gerade dieses starke Ansteigen der Abgaben zeigt doch, dass der Finanz- platz gut ist, dass er gesucht und konkurrenzfähig ist. Ver- gessen wir nicht, dass die wirtschaftliche und politische Stabilität sowie das solide Gebaren der öffentlichen Haus- halte doch auch eine Garantie für den Finanzplatz darstel- len. Es wäre wenig zweckmässig, hier rasch hineinzu- stürzen.
Wir sollten die kommende Zeit nutzen, von der wir hoffen, den Haushalt ausgeglichen halten zu können, um die struk- turellen Reformen voranzutreiben. Dort wird es darum gehen, wieder einen Interessenausgleich wahrzunehmen, wobei ich nicht glaube, dass wir eine wesentliche Reduktion der Staatsquote vornehmen können. Daran glaube ich nicht; denn es kommen neue Aufgaben; sie müssen gelöst wer- den. Ich persönlich bin froh, wenn wir die Staatsquote stabilisieren können.
Sie haben mit Recht bemerkt, die Vorgaben für die Zukunft werden jetzt entschieden. Wir haben Ihnen diese Vorgaben für das Budget der nächsten Jahre bekanntgegeben: 4 Pro- zent. Ich bin mit Ihnen einverstanden, es ist eine grosse Vorgabe - ob wir sie aber einhalten können? Wir befinden uns jetzt in der Budgetvorbereitung und sehen, was so alles zusammenkommt; bis jetzt handelt es sich immer noch um mehr als 4 Prozent. Wenn wir also eine Stabilisierung
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zustande bringen, bin ich zufrieden. Ich bin nicht so ehrgei- zig und anspruchsvoll, dass ich mehr erreichen möchte als das Mögliche. Mir scheint, eine Stabilisierung sollte möglich sein, mehr aber scheint mir nicht sehr sinnvoll.
Es ist jetzt wichtig, dass nicht Geld verteilt wird, sondern dass Schulden zurückbezahlt werden, so dass wir in schlechteren Zeiten nicht gerade erschrecken und zusätzli- che Sparmassnahmen ergreifen müssen. Finanzpolitik sollte ohne wiederkehrende Ausgabenkürzungen durchkommen; sie sollte nicht wieder die Kantone tangieren müssen, denn auch die Kantone müssen ihre Finanzplanungen machen. Deshalb hoffe ich, dass wir zu einem Haushalt kommen, der es uns erlaubt, die strukturellen Reformen so rechtzeitig voranzutreiben, dass das Ziel eines in guten Zeiten ausgegli- chenen Haushaltes realisierbar wird. Wenn wir nicht über 10 Prozent kommen, bin ich durchaus zufrieden; es wird wahrscheinlich nicht gelingen, tiefer zu kommen.
Umgekehrt ist es bei den Sozialversicherungen und den von Ihnen angeführten starken Kostensteigerung seit 1960. Diese Steigerung ist aber vor allem durch den Ausbau der AHV, der IV, durch die Förderung der Hochschulen usw. entstanden, Dinge, die wir heute wahrscheinlich nicht mehr missen möchten. Deshalb können wir in guten Treuen nicht einfach mit «früheren Zeiten>> vergleichen. Der Bund hat hier eine Aufgabe übernommen, die allgemein sehr geschätzt wird. Ich denke nicht, dass wir dort irgend etwas ändern könnten, jedenfalls nicht im Sinne des Zurückdrehens des Rades; das ist eine Aufgabe, die wir in Zukunft auch gut erfüllen müssen.
Unser Bereich ist der Haushalt im engeren Sinne. Hier müssen wir vor allem dafür sorgen, dass wir diesen Haushalt ausgeglichen halten können, selbst mit den Beiträgen, die an die Sozialversicherung zu leisten sind.
Piller: Nur ganz kurz. Das Votum von Herrn Letsch veran- lasst mich, einige Worte zu verlieren. Ich glaube, es kann nicht prioritäre Aufgabe des Parlamentes sein, möglichst die Staatsquote zu reduzieren, sondern es hat nach Artikel 2 der Bundesverfassung dafür zu sorgen, dass die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt aller Eidgenossen stattfinden kann. Was brauchen wir dazu? Erstens haben wir die Steuern zu erheben, die dazu nötig sind. Zweitens brauchen wir auch eine gesunde Wirtschaft. Da bin ich mit Herrn Letsch voll einverstanden. Aber das Problem, das die Wirtschaft gegen- wärtig hat, ist nicht die Steuerlast. Ueberhaupt nicht. Es ist die mangelnde Innovationskraft, Herr Letsch.
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Wir haben hier über die Saurer-Lastwagen diskutiert. Die Firma Saurer ist im Lastwagensektor praktisch eingegan- gen. Was machen wir? Wir kaufen Volvo-Lastwagen. Es war sicher nicht die Steuerlast, die Saurer soweit getrieben hat. Wir haben das Integrierte Fernmeldesystem in der Schweiz aufgegeben, drei Fernmeldeindustrie-Betriebe und die PTT zusammen. Es war sicher nicht die Steuerlast, die dazu geführt hat. Was machen wir heute? Wir fabrizieren in Lizenz das schwedische System Ericson.
Jetzt frage ich Sie - ich habe gerade gestern in der Zeitung gelesen, dass Schweden die höchste Steuerlast habe -: Warum kaufen wir denn Lizenzen und Patente in Schweden, wenn es um Hightech-Produkte geht? Es ist eine dringende Aufgabe des Staates, die Grundlagen zu schaffen, dass unsere Wirtschaft wirklich im Wettbewerb bestehen kann. Dazu braucht es eine intensive Forschung und Entwicklung. Arbeitgeberverbände beginnen zu fordern, dass der Bund auch in der angewandten Forschung und Entwicklung arbeitet und Geld investiert. Wir haben das Projekt Eureka, wir haben Esprit. Ich habe in letzter Zeit in Gesprächen mit Industrievertretern immer wieder die Forderung nach erhöh- ten Bundesmitteln für Forschung und Entwicklung gehört. Von Leute also, die Ihnen, Herr Letsch, nahestehen!
Ich wollte an diesem Beispiel nur zeigen, dass es einfach nicht geht, dass man dauernd sagt, wir hätten eine zu hohe Steuerlast, die Wirtschaft leide darunter; das ist nicht wahr. Es ist mangelnde Innovation; und man wirft heute dem Staat vor, dass er zuwenig tut, um die Innovation zu steigern. Ich könnte verschiedene Beispiele anführen. Ich möchte nur
ein einziges bringen, das ich kürzlich erlebt habe in Finn- land. Der Staat Finnland mit 4,5 Millionen Einwohnern hat in den letzten 10 Jahren systematisch ein Forschungszentrum für angewandte Forschung mit 2500 Mitarbeitern zum Schutz der Industrie aufgezogen. Er hat in den letzten sie- ben Jahren alle Jahre 100 neue Mitarbeiter angestellt, wäh- rend wir uns ideologisch verkrampft am Personalstopp fast verbeissen. Sie müssen sehen, was die skandinavischen Länder in den letzten Jahren an Innovation auf dem High- tech-Gebiet gebracht haben.
Ich bitte Sie zu bedenken - ich sage das noch einmal -, dass es nicht geht, einfach immer Steuersenkung zu predigen und dem Staat den Vorwurf zu machen, er töte die Wirt- schaft, weil die Steuerlast zu gross sei, wenn man ausge- rechnet von diesen Ländern, die eine weit höhere Steuerbe- lastung haben, ein ganz anderes Beispiel vordemonstriert erhält. Wir kaufen ja sogar Lizenzen und Patente in diesen Ländern, die eine höhere Steuerlast haben. Schaffen wir .doch mehr Innovation, und jammern wir nicht immer über die Steuerlast!
M. Aubert: Je répondrai en deux mots à M. Letsch. Quelle que soit l'opinion qu'on a, en politique ou en économie sur l'utilité de payer ses dettes, nous avons la Constitution fédérale qui, en 1958, a donné un mandat à la Confédération de mener une politique financière telle que, dans les bonnes années, elle puisse faire un bénéfice qui lui permette de payer ses dettes. Si vous estimez que c'est une mauvaise conception, il vous faut sérieusement envisager la révision de l'article 42bis.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux
Genehmigt - Approuvé
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
Genehmigt - Approuvé
Departement des Innern - Département de l'intérieur
Stucki, Berichterstatter: Das Departement des Innern gehört mit einem Ausgabentotal von rund 7,2 Milliarden Franken zu den finanziellen Schwergewichten im Bundeshaushalt. Bemerkenswerte Wachstumsraten von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr 1985 weisen vor allem die Bundes- ämter für Forstwesen, Landschaftsschutz und Gesundheits- wesen auf, und man kann sagen, dass diese überdurch- schnittlichen Zuwachsraten belegen, dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat und die notwendigen Finanzmittel auch hier zur Verfügung standen.
Wir haben wie gewohnt zum breiten und bunten Fächer des Departementes eine Reihe von Fragen gestellt und Spezial- berichte eingefordert, und wir haben ohne Ausnahme inter- essante und informative Auskünfte erhalten.
Ich möchte lediglich auf ein Problem kurz hinweisen. Unsere Kommission hat sich zum Beispiel einmal mehr mit den Zahlungsrückständen bei der Subventionierung von Denkmalpflegeobjekten befasst und erfreulicherweise fest- stellen können, dass dank dem erhöhten Kredit und auch den zusätzlichen Mitteln aus Treibstoffzollerträgen im Jahre 1986 die Auszahlung der Bundesbeiträge intensiviert wer- den konnte und insgesamt 215 hängige Gesuche erledigt wurden. Damit konnte der Pendenzenberg vermindert wer- den. Im übrigen haben wir auch mit Genugtuung vom Bun- desrat zur Kenntnis genommen, dass ein Sanierungsplan für den Abbau der restlichen Pendenzen ausgearbeitet wurde, und wir haben ja heute morgen von Herrn Kollege Miville einmal mehr im Zusammenhang mit der Geschäftsberichts- debatte gehört, dass namentlich aus der Sicht des Kantons Basel-Stadt hier noch Probleme bestehen.
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Compte d'Etat 1986
Wir haben auch in der Finanzkommission feststellen kön- nen, dass der Bundesrat den Auftrag erteilt hat, die Revision der rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Denkmal- pflege so weit voranzutreiben, dass bereits zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Vorlage behandelt werden kann. Die neuen Rechtsgrundlagen sollen ein Finanzie- rungssystem ermöglichen, dank dem Vollzugsprobleme, wie sie seit langem bestehen, inskünftig verhindert werden können.
Damit dürfte auch wieder eine bessere Motivation für die Anhandnahme von denkmalpflegerischen Aktivitäten sowohl durch die öffentliche Hand - Kantone, Städte, Gemeinden - als auch durch Private ausgelöst werden, was im Interesse der Erhaltung wertvoller Kulturgüter aller Art liegt. Die Finanzkommission wird diesem Problem auch im Rahmen der Rechnungsablage 1987 Beachtung schenken. Abschliessend halte ich fest: Wir konnten alles in allem feststellen, dass mit den Krediten haushälterisch umgegan- gen wurde und die Ausgaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gehalten wurden. Soweit Kreditüberschrei- tungen zu verzeichnen sind, ist deren rechtliche Grundlage ausgewiesen und/oder die Notwendigkeit überzeugend be- gründet.
Ich habe keine weiteren Bemerkungen anzubringen und beantrage Zustimmung zur Rechnung des Departementes des Innern und zu den entsprechenden Kreditüberschrei- tungen.
Genehmigt - Approuvé
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
M. Aubert, rapporteur: Puisque l'Office de la police a pris la peine de renseigner la section de la Commission des finances qui s'occupait des dépenses pour les candidats à l'asile et de lui fournir des chiffres détaillés, j'aimerais vous faire part de certains propos qui nous ont été livrés.
Je vous rappelle qu'en 1986 les dépenses d'entretien des candidats à l'asile ont été de 101 millions de francs, pour 21 500 personnes. On peut donc faire une division et dire qu'en moyenne chaque personne coûte à la Confédération un peu moins de 5000 francs. On peut aussi faire des nuances, parce que la réalité est un peu plus compliquée: certaines personnes ont pu s'entretenir elles-mêmes, d'au- tres personnes ont coûté un peu plus cher. Je vous lis maintenant le texte que l'Office de la police nous a soumis: «Der Unterstützungsfall kann also eine Person oder eine ganze Familie betreffen. Aufgrund unserer seit 1982 nachge- führten Unterstützungsstatistik steht aber trotzdem fest, dass aufgrund der Quartale 4/1985 und 1-3/1986 der durchschnittliche Unterstützungsaufwand je Fall und Jahr 7800 Franken beträgt. Dieser Aufwand ist vertretbar, sogar bescheiden und widerspricht in seiner gesamtheitlichen Betrachtung der Kritik von gewissen Volkskreisen, dass der Asylbewerber in der Schweiz vergoldet werde. Andererseits ist aber in einzelnen Ausnahmefällen nicht auszuschliessen, dass gewisse Gemeinden oder Kantone über die Norm hinaus ihre Unterstützungsleistungen ausrichten.»
La section qui s'est occupée de la politique des réfugiés a fait sienne l'opinion de l'office, sauf en ce qui concerne la dernière phrase, qui n'a évidemment pas pu être vérifiée.
Genehmigt - Approuvé
Militärdepartement - Département militaire
Meier Hans, Berichterstatter: Die Rechnung 1986 weist gegenüber 1985 Minderausgaben von 293 Millionen Fran- ken aus. Gegenüber dem Voranschlag 1986 inklusive Nach- träge ergeben sich Minderausgaben von 80 Millionen und Mehreinnahmen von 4 Millionen Franken. Die Kreditüber- schreitungen betragen 2,3 Millionen Franken, gemäss Seite 65 der Botschaft, wovon über 2 Millionen Franken auf Land- und Sachschaden entfallen.
Bei den Minderausgaben von rund 80 Millionen Franken entfallen allein auf Einsparungen bei Warenbeschaffung (Armeeproviant, Futtermittel, Betriebsstoffe für Armee und Bundesverwaltung) 63 Millionen Franken. Betrug der Anteil der Landesverteidigung an den Gesamtausgaben des Bun- des 1970 25,1 Prozent, 1985 22,0 Prozent, so waren es 1986 nur noch 20,6 Prozent. Zu Beginn der achtziger Jahre belief sich der Anteil der Ausgaben des Militärdepartementes auf 1,8 Prozent des Bruttosozialproduktes, im Jahre 1986 1,7 Prozent des geschätzten Bruttosozialproduktes.
Im Berichtsjahr machten die laufenden Ausgaben - also für Personal, Ausbildung, Unterhalt und Verwaltung - 47,9 Pro- zent, für militärische Investitionen, Bauten, Forschungs-, Entwicklungs- und Versuchsprogramme, persönliche Aus- rüstung und Erneuerungsbedarf sowie Rüstungsmaterial 52,1 Prozent der Gesamtausgaben des Departementes aus. Nachdem immer wieder der Eindruck erweckt wird, man tue überhaupt nichts für die Umwelt, möchte ich einiges über die Investitionen des EMD für den Umweltschutz anfügen. Das Militärdepartement betrachtet die Massnahmen zum Schutz der Umwelt als Daueraufgabe und schenkt ihnen die notwendige Beachtung. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen.
In den Jahren 1984 bis 1986 bewilligten die eidgenössischen Räte Kredite in der Höhe von rund 19 Millionen Franken für Lärmschutzbauten des Militärdepartementes. In Ausführung befinden sich die unterirdischen Schiessanlagen der Muni- tionsfabriken Altdorf und Thun. Darin lassen sich die zur Qualitätssicherung notwendigen Abnahmeschiessen ohne Lärmbelastung für die Umwelt durchführen.
Gemäss Bundesgesetz vom 8. Oktober 1971 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung werden die militärischen Bauten und Anlagen den neuen Anforderun gen angepasst. So wurden bis heute mit einem Kostenauf- wand von rund 270 Millionen Franken Bauten und Anlagen des Militärdepartementes an Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen. Mit den kommenden Baubotschaften soll zudem die Sanierung von Tank- und Abfallverbrennungsan- lagen beantragt werden. Die Beschaffung von Motorfahr- zeugen mit Katalysator sowie die Einführung von bleifreiem Treibstoff werden vorangetrieben. Sämtliche durch das Oberkriegskommissariat betriebenen Tankstellen verfügen über bleifreies Benzin.
Beim Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen wurden an verschiedenen Orten Naturschutzgebiete ausgeschieden oder die Bedürfnisse des Natur- und Landschaftsschutzes in die militärischen Nutzungsansprüche integriert. Neueste Beispiele dafür sind die Waffenplätze Reppischtal und Frau- enfeld, wo Naturschutzgebiete ausgeschieden wurden.
Militärische Ausbildungsplätze bieten also gute Vorausset- zungen zur Erhaltung der natürlichen Tier- und Pflanzen- welt. Diese Feststellung wird durch die Tatsache erhärtet, dass verschiedene militärische Uebungs- und Schiessplätze in das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmä- ler von nationaler Bedeutung aufgenommen wurden.
Ich glaube, dass die angeführten Beispiele belegen, dass das Militärdepartement seine Verantwortung für den Umweltschutz wahrnimmt.
Genehmigt - Approuvé
Finanzdepartement - Département des finances
Genehmigt - Approuvé
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Weber, Berichterstatter: Zwischen den Finanzkommissio- nen der beiden Räte gibt es eine Art Arbeitsteilung. Aus dem Volkswirtschaftsdepartement sind der ständerätlichen Finanzkommission zwei Prüfungspunkte zugedacht ge- wesen:
Unter dem Titel Generalsekretariat EVD hat uns Herr Saladin einen interessanten Ueberblick über die wichtigsten
Juni 1987
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Staatsrechnung 1986
Bereiche seines Wirkungsfeldes gegeben. Im Zusammen- hang mit der Rechnungsablage sind da keine eigentlichen Probleme aufgetaucht, oder aber sie sind unter die Prü- fungsschwerpunkte des Nationalrates gefallen. Um Doppel- spurigkeiten zu vermeiden, verzichte ich darauf, solche hier aufzulisten.
Zum Rechnungsergebnis seien folgende Fakten erwähnt: Die Staatsrechnung 1986 weist für das Bundesamt für Land- wirtschaft Ausgaben von 1,822 Milliarden - im Vorjahr waren es 1,747 Milliarden - und Einnahmen von 730 Millio- nen - gegenüber 600 Millionen im Vorjahr - auf. Die Ausga- ben haben um 105 Millionen, die Einnahmen um 124 Millio- nen zugenommen. 1986 deckten die Einnahmen 40 Prozent des Bedarfs. 1985 waren es lediglich 34 Prozent. Die Abwei- chungen zum Voranschlag ergeben sich aus der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Budgetierung verschiedene Ein- flussgrössen nur geschätzt werden können. Insbesondere sind naturbedingte Ertragsschwankungen, Preisbegehren, Verhältnisse auf in- und ausländischen Absatzmärkten, kurzfristige agrarpolitische Entscheide und deren finanzielle Konsequenzen nicht zu quantifizieren.
Zum Ueberschussproblem selber, das übrigens keinesfalls nur ein schweizerisches Problem darstellt, sondern prak- tisch weltweit Sorgen bereitet: Denken Sie nur an die Dis- kussionen in den EG-Ländern. Nicht nur die Agrarüber- schüsse der westlichen Welt wirken sich auf unsere Land- wirtschaftspolitik aus. Verschiedene Entwicklungsländer, die früher zu den Hungerländern gehörten und westliche Agrarprodukte importierten, sind dank der technischen und anderen Hilfen zu Exportländern geworden. Da stellt sich gleich die Frage, ob sich diese Wende dort auf Kosten der Umwelt bewerkstelligen liess, wie das die Ueberdüngung oder die Abholzung von Wäldern zeigt.
Zur Milchrechnung seien folgende Bemerkungen gestattet: Der Voranschlag 1986 enthält Gesamtaufwendungen von 843 Millionen Franken. Sie betragen jedoch effektiv 906 Mil- lionen Franken. Im Vorjahr waren es 881 Millionen Franken. Der aus allgemeinen Bundesmitteln zu deckende Betrag liegt mit 582 Millionen Franken um 34 Millionen über dem Budget und um 18 Millionen über der Vorjahresrechnung. Immerhin, die Milcheinlieferungen stabilisierten sich bei 30,7 Millionen auf dem Vorjahresstand. Die grössten Auf- wendungen in der Milchrechnung sind vor allem Folge der Milchgrundpreiserhöhung sowie der Margenverbesserun- gen per 1. Juli 1986. Eine Ueberwälzung auf die Produkte- preise gelang nur teilweise.
Beim Käseexport mussten zudem wechselkursbedingte Ver- luste hingenommen werden. Der Ueberschuss an Mager- milchpulver und die erhöhte Futterproduktion brachten grössere Belastungen. Die zweckgebundenen Einnahmen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 29 Millionen Franken auf total 235 Millionen Franken.
Der Bundesrat hat eine Neufassung der Kontingentierungs- verordnung beschlossen. Nachdem bereits ab 1. Mai 1986 in einem ersten Schritt die Kontingente um 430 000 Tonnen gekürzt worden waren, war eine weitere Kürzung von 320 000 Tonnen per 1. Mai 1987 vorgesehen. Der Bundesrat hat jedoch die Kürzung bis zum 30. April 1988 ausgesetzt, um den Produzenten Gelegenheit zu geben, das Kürzungs- ziel durch Selbsthilfemassnahmen selbst zu erreichen. Dabei waren Kontingentstillegungen gegen Entschädigung mit eigenen finanziellen Mitteln - was besonders betont sei
Im weiteren hat der Bundesrat den genossenschaftsinternen Ausgleich in der Talsohle bis Bergzone I von bisher 2000 kg auf 1000 kg herabgesetzt. Schliesslich wurde die entschädi- gungslose Stillegungsdauer in allen Zonen von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Immer wieder bietet die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage im Fleischsektor Anlass zu Diskussionen und ruft Kritiken von seiten der Landwirtschaft einerseits wie der Konsumenten andererseits hervor.
Das landwirtschaftliche Einkommen 1986 dürfte generell als Ganzes unter demjenigen des Vorjahres liegen. Die Preise der wichtigsten Produktionsmittel stiegen in der Landwirt- schaft um etwa ein Prozent. Die Produktepreise blieben dagegen im Durchschnitt auf der Höhe des Vorjahres. Der Milchpreiserhöhung standen tiefere Schlachtviehpreise gegenüber. Der Endrohertrag wird auf rund 8,8 Milliarden Franken geschätzt und damit höchstens dem Vorjahreswert entsprechen.
Obschon die Schlachtviehpreise zum Teil weit unter den vorgegebenen Richtpreiswerten lagen, hat der Bund in die- sem Sektor kaum interveniert. Daraus entstand ein Einkom- mensverlust von schätzungsweise rund 400 Millionen Fran- ken. Als Beispiel sei erwähnt, dass der Richtpreis für Schweinefleisch Fr. 4.80 betrug, während der erzielte Durchschnittspreis bei Fr. 4.20 lag, was sich ungünstig auf den Paritätslohn auswirkte.
Angesichts der nach wie vor hohen Produktion intensivierte der Bund die Viehabsatzmassnahmen, wozu ein Nachtrags- kredit von 16 Millionen Franken benötigt wurde. Die höhe- ren Aufwendungen waren vor allem durch eine höhere Anzahl von Ausmerztieren bedingt - es fand eine Steigerung um 6200 Tiere auf 142 600 Tiere statt -, dann durch den etwas höheren Export auf 13 070 Tiere. Bei den Entlastungs- käufen gab es eine Steigerung um 1485 auf 2185 Rinder und Kühe.
Als Folge der Weinschwemme hat der Bundesrat 1986 zur Sanierung der schweizerischen Weinwirtschaft einen Fünf- jahresplan verabschiedet. Danach sollte eine Förderung der alkoholfreien Verwertung eines Teils der künftigen Ernten erreicht werden. Daneben sollte eine teilweise industrielle Verwertung des Ueberschusses und eine Exportförderung erfolgen. Schliesslich sollten Propagandamassnahmen und Informationskampagnen im Inland den Schweizer Wein ver- mehrt schmackhaft machen. Zu diesem Zweck wurde 1986 ein Nachtragskredit bewilligt.
Im März dieses Jahres wurde auf Wunsch der Finanzdelega- tionen ein Bericht über eine erste Beurteilung des Massnah- menpaketes 1986 bis 1990 im Rebbau und in der Landwirt- schaft vorgelegt. Stichwortartig seien die erarbeiteten Erkenntnisse aufgezeigt.
In den Jahren 1985 und 1986 hat sich die Lage auf der Angebotsseite des inländischen Weinmarktes weiter ver- schärft. Die aufgeführten Entwicklungstrends verdeutlichen, dass wir heute auf dem schweizerischen Weinsektor mit einem strukturell bedingten Ueberangebot konfrontiert sind, dies vor allem vor dem Hintergrund einer weltweit zuneh- menden Ueberproduktion an Rebbauerzeugnissen.
Die Nachfragesteigerung bleibt trotz den Werbemassnah- men aus. Die aufgezeigten alternativen Absatzformen sind einer starken in- und ausländischen Konkurrenz ausgesetzt. Verbilligungsmassnahmen - auch staatliche - drohen zu Dauermassnahmen zu werden. Der Weinexport lässt sich kaum erzwingen - nicht zuletzt wegen des hohen Preisni- veaus.
Bei der alkoholfreien und industriellen Verwertung blieben gewisse Erfolge nicht aus. Bis zum 31. Dezember 1986 hat der Bund mit rund 33 Millionen Franken rund 11 Millionen Liter verbilligt, aber auch da wird festgestellt, dass die Limite für die industrielle Menge nicht erreicht wurde. Der Kredit konnte gar nicht voll ausgeschöpft werden.
Die Verwertungsmassnahmen werden das Problem nicht lösen, wenn nicht freiwillige Selbstbeschränkungsmassnah- men der Rebbauorganisationen die jährliche Gesamtmenge
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3 juin 1987
unter 110 Millionen Liter halten können. Dieses Ziel wurde im vergangenen Jahr mit 134,5 Millionen Litern weit verfehlt. Die Grundvoraussetzung für das Wirksamwerden des lau- fenden Massnahmenpaketes ist gefährdet. Deshalb hat der Departementschef in einer Aussprache mit den Produzen- tenvertretern klar gemacht, dass keine Bundesmittel mehr ausgerichtet werden, wenn die Produzenten nicht in genü- gendem Masse zur Zielerreichung beitragen. Wir hoffen, dass diese Drohungen auch wahr gemacht werden, wenn die Einsicht zum Masshalten ausbleiben sollte.
Sie wissen, dass auch im Bereich des Brotgetreideanbaus beziehungsweise bei der Lagerhaltung durch die Anzahl sich jedes Jahr wiederholender guter Ernten Verwertungs- schwierigkeiten entstanden sind. Verluste durch Deklassie- rung grosser Mengen Brotgetreide zu Futtergetreide riefen nach Bundesmitteln und rufen nach Massnahmen. So wurde im Jahr 1986 der Brotgetreidepreis für die Sorte Arina um 3 Franken reduziert, gleichzeitig wurden die Anbauprä- mien für Futtergetreide erhöht. Dadurch soll der Futterge- treideanbau zu Lasten des Brotgetreideanbaus gefördert werden. Inwieweit dies 1987 gelingt, ist noch offen. Das Thema wird auch in Zukunft noch viel zu diskutieren geben. Paradoxerweise bereiten den zuständigen Stellen die steten Steigerungen der Hektarerträge die grössten Bedenken.
Abschliessend sei noch erwähnt, dass in der Landwirtschaft tatsächlich ein Umdenken wenigstens in Kreisen vernünfti- ger Bauern begonnen hat. Mit den aufgezeigten Massnah- men soll versucht werden, Ueberschüsse abzubauen. In den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und Schulen wird zudem versucht, extensiver und umweltschonender zu pro- duzieren. Mit geringerem Produktionsmitteleinsatz und dadurch kleinerem Aufwand soll letztlich weniger produziert werden.
Wann merken die Bauern, dass weniger mehr sein könnte? Als Folge sollten die Preise und damit das Einkommen steigen, gleichzeitig dürfte man dann auch mit einem Sin- ken bei den Verwertungsverlusten rechnen. Das wäre viel, sehr viel.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen, der Rechnung des Volkswirtschaftsdepartementes zuzustimmen.
Genehmigt - Approuvé
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
M. Ducret, rapporteur: La sous-commission qui s'est occu- pée de ce Département n'a pas de remarques à formuler, sinon une remarque générale, dans le sens qu'il faut bien constater - et c'est le cas pour l'ensemble du budget des comptes de la Confédération 1986 - un très grand respect des sommes budgétisées. Il n'y a pas de supplément, il y a beaucoup de dépenses en moins. Une des caractéristiques du Département, c'est évidemment au niveau de l'Office fédéral des routes. Vous savez en effet que le maintien des 30 centimes de surtaxe sur l'essence décidé par le peuple - somme destinée à la construction des routes - a rapporté 1 milliard 496 millions en 1986, soit 66 millions de plus que budgétisé. On a pu dépenser seulement 75 pour cent de cette somme, c'est-à-dire que 25 pour cent, soit 365 mil- lions, est venu s'ajouter à la réserve. Cette réserve totale s'élève aujourd'hui à 1 milliard 784 millions de francs. On s'attend bien entendu à ce qu'elle diminue, mais au cours de l'année 1987, elle va dépasser les 2 milliards de francs.
Aux questions que j'ai posées, il m'a été clairement répondu que la loi était parfaitement respectée et je suis persuadé que c'est le cas. Mais peut-être que la loi d'exécution est trop restrictive. En effet, pour la suppression des passages à niveau, on a moins dépensé que prévu, et Dieu sait s'ils continuent à être dangereux! Pour la séparation des trafics, pour la protection du paysage ainsi que pour la protection des routes contre les avalanches et les risques naturels, on a également moins dépensé. Les places de parc en construc- tion près des gares ont eu relativement peu de succès et ont
en tout cas été peu subventionnées, et même dans le domaine des raccordements des voies ferrées industrielles - sujet important s'il en est, si l'on veut raccorder le plus grand nombre d'industries ou d'entreprises aux chemins de fer - on n'a dépensé que la moitié des 15 millions prévus. Je crois qu'il faudrait essayer de rendre toutes ces lois et règlements plus productifs, plus efficaces. Nous avons l'ar- gent, les capitaux sont abondants - 1 milliard 784 millions de francs, bientôt 2 milliards - et nous n'utilisons pas assez ces moyens dans le but pour lequel ils sont recueillis. C'est vrai qu'une partie de ces sommes s'accumulent parce que nous n'arrivons pas à réaliser toutes les constructions rou- tières en raison des référendums, des délais, des études qui sont conduites. Malgré tout, puisqu'on parle beaucoup de protection de la nature et qu'une partie de cet argent doit être utilisé dans ce but, on devrait changer un peu nos systèmes, quitte à changer nos lois. L'Office fédéral des routes a dépensé 292 millions de moins que budgétisé. La différence avec ce qui était prévu est énorme, mais les explications fournies sont parfaitement acceptables.
D'autre part, le bénéfice des PTT, supérieur à celui prévu, a incité le Conseil fédéral à demander un versement supplé- mentaire, c'est-à-dire qu'au lieu des 170 millions de recettes on vous propose de passer à 200 millions, soit 30 millions supplémentaires. Je crois que là aussi, le Conseil fédéral a parfaitement raison.
Il faut se réjouir et je ne puis qu'approuver les paroles prononcées tout à l'heure par M. Aubert quant à l'utilisation sage et raisonnable des réserves que nous sommes en train de constituer. Cette réserve de bientôt 2 milliards vous a évité, Monsieur le Conseiller fédéral, des emprunts, des charges en intérêts, elle nous évitera des amortissements futurs. C'est une sage politique, mais dans le domaine des transports et notamment des transports publics, il faudrait, à mon avis, qu'on se paye d'un peu d'audace, nous en avons les moyens.
Genehmigt - Approuvé
Gesamtrechnung - Compte général
Letsch: In der Gesamtrechnung spiegelt sich der Fehlbe- trag, von dem Herr Aubert gesprochen hat. Ich möchte Herrn Aubert auf Seite 56 der Botschaft verweisen. Hier wird ersichtlich, dass der Fehlbetrag der Bilanz in Prozenten des Bruttoinlandproduktes von 40 Prozent im Jahre 1950 auf 17 Prozent im Jahre 1960 und auf 7 Prozent heute gesunken ist.
Wenn Sie die Verfassungsbestimmung in absoluten Beträ- gen interpretieren - die Bestimmung, der Fehlbetrag der Bilanz sei abzutragen -, müssen Sie die Verfassung revidie- ren. Es wäre meines Erachtens wirklich unsinnig, diese Bestimmung in absoluten Frankenbeträgen zu interpretie- ren. Dieser Hinweis in der Botschaft des Bundesrates macht doch deutlich, dass die Schuldenlast im Laufe der Jahre ganz massiv gesunken ist.
Im Zusammenhang mit der Gesamtrechnung noch eine Bemerkung zu Herrn Piller: Der Ausgabenplafond als Gan- zes ist das eine, der Einsatz der Mittel, die Verteilung auf die einzelnen Aufgabengebiete und damit die Prioritäten das andere. Dass dort noch Verbesserungen möglich sind, möchte ich Herrn Piller durchaus zubilligen. Dagegen teile ich seine Auffassung nicht, unsere Wirtschaft weise generell einen Innovationsrückstand auf, im Vergleich zum Beispiel mit Schweden oder anderen Ländern. Da möchte ich - ohne weiter auszuholen - einfach sagen: Auf einem Auge minde- stens sind Sie, Herr Piller, in dieser Beziehung blind.
Genehmigt - Approuvé
S
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Finanzhaushaltgesetz. Aenderung
Bundesbeschluss über die eidgenössische Staatsrech- nung für das Jahr 1986 Arrêté fédéral concernant le compte d'Etat de la Confédé- ration suisse pour l'année 1986
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Schönenberger, Berichterstatter: Nachdem im Verlauf der Debatte die hängigen Probleme von verschiedenen Spre- chern aufgezeigt worden sind - die die Verhältnisse etwas zu sehr vereinfachenden ideologischen Bekenntnisse von Herrn Piller teile ich allerdings nicht, ich schlage mich hier auf die Seite von Herrn Letsch -, kann ich auf weitere Ausführungen verzichten.
Ich empfehle Ihnen, dem Bundesbeschluss über die Staats- rechnung für das Jahr 1986 in globo zuzustimmen.
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
86.040
Finanzhaushaltgesetz. Aenderung Loi sur les finances de la Confédération. Modification
Siehe Jahrgang 1986, Seite 740 - Voir année 1986, page 740
Beschluss des Nationalrates vom 19. März 1987 Décision du Conseil national du 19 mars 1987
Differenzen - Divergences
Antrag der Kommission A. Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt Festhalten
B. Bundesbeschluss über die Aufnahme von Anleihen Nichteintreten Motion des Nationalrates Ablehnung
Proposition de la commission A. Loi fédérale sur les finances de la Confédération Maintenir
B. Arrêté fédéral relatif aux émissions d'emprunts Ne pas entrer en matière Motion du Conseil national Rejeter la motion
Schönenberger, Berichterstatter: Ununterbrochen seit bald 70 Jahren überträgt das Parlament dem Bundesrat - in der Regel für die Dauer einer Legislaturperiode - die Kompetenz zur Anleihensaufnahme. Diese Kompetenzregelung hat sich als äusserst zweckmässig erwiesen, weshalb der Bundesrat
beantragt, sie auf Beginn der neuen Legislaturperiode im Finanzhaushaltgesetz zu verankern. Das Parlament soll dadurch von einem Routinegeschäft, das kaum je zu Diskus- sionen Anlass gegeben hat, entlastet werden.
Unser Rat hat in der Dezembersession 1986 dem Antrag des Bundesrates zugestimmt. Wir haben dabei den Beschluss- entwurf mit einer Bestimmung ergänzt, die den eidgenössi- schen Räten die Möglichkeit einräumt, die dem Bundesrat erteilte Kompetenz zur Aufnahme von Anleihen jederzeit mit einem einfachen, d. h. dem Referendum nicht unterstellten Bundesbeschluss zu befristen oder definitiv zurückzu- nehmen.
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 1987 Nichtein- treten beschlossen. Anstelle einer Regelung auf Gesetzes- stufe hat er sich dafür entschieden, dem Bundesrat die Kompetenz zur Anleihensaufnahme wie bis anhin mit einem einfachen Bundesbeschluss befristet für die Legislaturpe- riode 1987 bis 1991 zu übertragen. Ausschlaggebend für diesen Beschluss waren ausschliesslich verfassungsrechtli- che Bedenken.
Der Nationalrat vertritt die Auffassung, dass Artikel 85 Zif- fer 10 der Bundesverfassung den praktischen Gegebenhei- ten angepasst werden müsse. Mit einer Motion will er des- halb den Bundesrat beauftragen, einen Beschlussentwurf vorzulegen, wonach Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfas- sung so zu ändern ist, dass die Zuständigkeit für die Auf- nahme von Anleihen von der Bundesversammlung auf den Bundesrat übertragen werden kann.
Damit hat der Nationalrat eine Differenz zu unserem Rat geschaffen, und zwar nicht bezüglich des Inhaltes, sondern bezüglich der Form und der Geltungsdauer des Beschlus- ses. Statt eine gesetzliche Dauerregelung sieht er einen befristeten, nicht referendumspflichtigen Bundesbeschluss vor.
Unsere Finanzkommission hat sich nochmals eingehend mit der Vorlage beschäftigt. Sie ist nach wie vor der Ueberzeu- gung, dass der Beschluss des Ständerates verfassungsmäs- sig ist. Diese Haltung findet im Gutachten von Herrn Profes- sor Fleiner von der Universität Freiburg eine Bestätigung. In diesem Gutachten wird festgehalten, dass es sich bei einer Ermächtigung an den Bundesrat zur Aufnahme von Anlei- hen nicht um eine Uebertragung hoheitlicher Aufgaben, sondern lediglich um die Vollmacht handelt, im Namen des Bundes privatrechtliche Verträge abzuschliessen.
Eine solche Ermächtigung fällt nicht unter Artikel 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes und braucht deshalb nicht in Gesetzesform gekleidet zu werden. Die Ausstellung einer derartigen Vertretungsvollmacht ist aufgrund der Verfas- sung zulässig, sofern die Vollmacht befristet ist oder jeder- zeit durch einfachen Bundesbeschluss zurückgenommen werden kann, d. h. wenn der Bundesversammlung eine Restkompetenz verbleibt.
Die Ermächtigung kann nach Herrn Professor Fleiner durch einfachen Bundesbeschluss erteilt werden. Zulässig - wenn auch nicht zwingend notwendig - ist es, sie in einem refe- rendumspflichtigen Erlass vorzusehen, falls sichergestellt ist, dass die Vollmacht jederzeit mittels eines einfachen Bundesbeschlusses aufgehoben werden kann. Daraus zieht Professor Fleiner den Schluss, dass sowohl die bisherige Praxis - auf vier Jahre befristete Ermächtigung mit einfa- chem Bundesbeschluss - als auch die Vorlage in der vom Ständerat beschlossenen Fassung - Ermächtigung im Finanzhaushaltgesetz, die jederzeit mit einfachem Bundes- beschluss rückgängig gemacht werden kann - mit der Ver- fassung im Einklang stehen.
Die ständerätliche Finanzkommission teilt Professor Flei- ners Auffassung; sie hält den Beschluss des Ständerates für die bessere Lösung, weil die Vollmacht jederzeit und nicht erst am Ende einer Legislaturperiode zurückgenommen werden kann, und beantragt Ihnen daher mit 5 gegen 2 Stimmen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Kon- sequenterweise beantragt sie Ihnen überdies einstimmig, die Motion des Nationalrates abzulehnen. Eine Verfassungs- änderung ist unnötig; sie würde eher zu einer Verwirrung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Staatsrechnung 1986 Compte d'Etat 1986
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.022
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
231-239
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Pagina
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20 015 616
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