N 19 juin 1987
1026
Interpellation Ogi
Renschler, Robbiani, Ruch-Zuchwil, Schmidhalter, Stamm Judith, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Wagner, Weber Monika, Weber-Arbon, Zehnder, Zwygart (52)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die schweizerischen Zirkusse leisten einen wesentlichen kulturellen Beitrag für unser Land. Leider kommen aber besonders Klein-Zirkusse wie Zirkus Olympia, Zirkus Nock, Zirkus Stey, Zirkus Royal usw. immer wieder in fast unüber- windbare finanzielle Schwierigkeiten, welche den Fortbe- stand dieser Klein-Zirkusse ernsthaft gefährden oder ein Ueberleben sogar verunmöglichen. Der Bundesrat wird des- halb gebeten zu helfen, die Situation zu verbessern, indem er ein weiteres Mal die Verordnung über die Strassenver- kehrsabgaben entsprechend abändert, was gesetzlich mög- lich ist.
Zu den grossen finanziellen Belastungen dieser Zirkusse gehören zweifelsohne nach wie vor die geltenden Strassen- verkehrsabgaben. Und weil die Schwerverkehrsabgaben nicht leistungsbezogen sind - wie ursprünglich vom Bun- desrat beantragt - müssen die Klein-Zirkusse, obwohl sie pro Jahr nur rund 3000 Kilometer auf unseren Strassen zurücklegen, für die Lastwagen die vollen Gebühren und für die Sachtransportanhänger 50 Prozent der Gebühren bezahlen, was diese Kleinbetriebe natürlich enorm belastet. Dazu kommt noch, dass die Kleinzirkusse vielfach die Fahr- zeuge nicht auf die Bahn verladen können oder höchstens für wenige Teilstrecken, weil die Klein-Zirkusse meistens in mittleren bis kleinen Ortschaften und sogar in Bergorten gastieren, wo gar keine Bahnanschlüsse vorhanden sind. Weil nun in absehbarer Zeit keine leistungsbezogene Schwerverkehrsabgabe erwartet werden kann, bleibt nur die Möglichkeit der Aenderung der vorgenannten Verordnun gen, um die Situation der Klein-Zirkusse zu verbessern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 mai 1987
Für das Jahr 1985 halbierte er rückwirkend die Abgaben für Wohnanhänger dieser Berufsgruppen. Seit dem 1. Januar 1986 sind diese Wohnanhänger sogar ganz von der Schwer- verkehrsabgabe befreit, während Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse nur noch der halben Abgabe unterliegen (Art. 3 Abs. 1 Bst. I und Art. 4 Abs. 3 Bst. b der Verordnung über die Schwerverkehrsabgabe; SR 741.71). Der Bundesrat hat somit den Schaustellern und Zirkussen als einziger Berufsgruppe besondere und ins Gewicht fal- lende Vergünstigungen gewährt.
a) Die Motorwagen der Zirkusse und Schausteller (Lastwa- gen, Sattelschlepper, Traktoren und Motorkarren) dürfen jederzeit für Transporte zugunsten Dritter verwendet wer- den. Weder ihr Aussehen noch die Art ihrer Immatrikulation erlauben es, sie von entsprechenden Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer zu unterscheiden, welche die volle Abgabe zahlen.
b) Die Zirkusse wurden stets gleich behandelt wie die Schausteller. Es wäre nicht richtig, die Zirkusse besser zu stellen als die Schausteller, die unter ähnlichen Bedingun- gen leben und arbeiten.
c) Einige Kantone sehen für die Anhänger von Schaustellern und Zirkussen eine ermässigte Motorfahrzeugsteuer vor. Auch diese Kantone wenden aber auf deren Lastwagen die vollen Ansätze an. Der Grund dafür ist aus Buchstabe a ersichtlich.
d) Entscheidend ist die Ueberlegung, dass es mit der Rechtsgleichheit nicht vereinbar wäre, die Fahrzeuge von schweizerischen Zirkussen, die ja die Strassen auch benüt- zen, ganz von der Schwerverkehrsabgabe zu befreien. Es gibt auch andere Halter schwerer Motorfahrzeuge, die diese verhältnismässig wenig benützen, aber die volle Schwerver- kehrsabgabe zu entrichten haben.
e) Der Bundesrat beabsichtigt dem Parlament bald nach Annahme der Verfassungsgrundlage für eine koordinierte Verkehrspolitik eine Botschaft für die Einführung einer lei- stungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe vorzulegen, wel- che somit die geltende, schematische Regelung in absehba- rer Zeit ablösen dürfte. Das neue Gesetz wird auch die Zirkusunternehmen im Verhältnis zur Fahrleistung belasten und damit dem Anliegen der Interpellation entgegen- kommen.
Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satis- fait de la réponse du Conseil fédéral.
87.333
Interpellation Ogi Eindämmung der Währungsfluktuation Fluctuations monétaires
Wortlaut der Interpellation vom 11. März 1987
Bis 1985 hatte der Wert des US-Dollars gegenüber dem Schweizerfranken einen rasanten Anstieg zu verzeichnen. Anfangs 1985 notierte er beinahe 3 Franken. Seither hat sich sein Wert praktisch halbiert. Für die mit den Weltmärkten verflochtene Wirtschaft sind die Wechselkursrelationen zur alles dominierenden Determinante geworden. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmungen, die nicht über Produktionsstützpunkte in andern Währungsgebieten, bei- spielsweise im Dollarraum, verfügen, ist es bei stark schwan- kenden Wechselkursen kaum möglich, mittel- und längerfri- stig zu disponieren, eine solide Unternehmungsplanung auszuarbeiten sowie konzeptionelle Vorstellungen zu entwickeln und umzusetzen. Die Gefahr der Verunsiche- rung, des Attentismus und der Wirtschaftsstagnation ist offensichtlich.
Die Schweiz ist zweifellos nicht in der Lage, das Weltwäh- rungssystem im Alleingang grundlegend zu beeinflussen. Mit Blick auf die auf dem Spiele stehenden Werte wäre es aber falsch zu resignieren.
Ich bitte den Bundesrat,
die Möglichkeiten und Grenzen von Bundesrat und Natio- nalbank zur Eindämmung überbordender Wechselkurs- schwankungen aufzuzeigen;
Bericht zu erstatten über die in jüngster Zeit ergriffenen Massnahmen;
darzulegen, was Bundesrat und Nationalbank zu tun gedenken, um das Problem zu entschärfen.
Texte de l'interpellation du 11 mars 1987
Jusqu'en 1985, la valeur du dollar américain par rapport au franc suisse est montée très rapidement. Au début de 1985, la devise américaine était cotée à près de 3 francs. Depuis, sa valeur a pratiquement diminué de moitié. Pour l'écono- mie, qui a des liens très étroits avec les marchés mondiaux, les cotations monétaires sont devenues un élément détermi- nant primordial. En particulier pour les petites et moyennes entreprises qui ne disposent pas de points de production
Interpellation Leuenberger-Solothurn
1027
dans une autre zone monétaire, comme la zone dollar, il devient à peine possible, si les fluctuations sont très fortes, de mener les affaires à moyen et long termes, d'élaborer une planification solide ainsi que de fixer et de réaliser des objectifs. Il existe donc un risque manifeste de perte de confiance, d'attentisme et de stagnation économique. Il va de soi que la Suisse n'est pas en mesure d'influencer seule le système monétaire mondial de façon fondamentale. Mais au vu de l'enjeu, elle aurait tort de se résigner. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral:
d'indiquer les possibilités et les limites de ses moyens d'action et de ceux de la Banque nationale pour endiguer les fluctuations excessives des monnaies;
de faire rapport sur les mesures les plus récentes qui ont été prises;
de présenter les mesures que lui et la Banque nationale entendent prendre pour atténuer ce problème.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Berger, Blocher, Bremi, Camenzind, Coutau, Eisenring, Eng, Eppenberger- Nesslau, Geissbühler, Hari, Hofmann, Hösli, Iten, Jung, Müh- lemann, Müller-Meilen, Nebiker, Röthlin, Schärli, Schüle, Wyss (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1987
Der Bundesrat und die Nationalbank sind sich bewusst, dass der Zerfall des Dollarkurses die schweizerische Exportwirt- schaft vor schwierige Probleme stellt. Zwar befindet sich die schweizerische Wirtschasft gegenwärtig in guter Verfas- sung, doch ist als Folge des Dollarkurszerfalls eher mit einer Abflachung der schweizerischen Konjunktur zu rechnen.
Als der Dollarkurs im Frühjahr 1985 zu sinken begann, war die amerikanische Währung stark überbewertet. Die seither realisierte Tieferbewertung fiel aus der Sicht der schweizeri- schen Wirtschaft allerdings stärker als erwünscht aus. Die Wirkungen des Dollarzerfalls auf die schweizerische Wirt- schaft wurden jedoch insofern abgeschwächt, als der Fran- ken gegenüber der D-Mark, den anderen Währungen des Europäischen Währungssystems und dem Yen relativ stabil blieb. Die Veränderung der Wettbewerbssituation gegen- über den europäischen und japanischen Konkurrenten hielt sich damit in Grenzen.
Der Frankenkurs des Dollars kann von den schweizerischen Währungsbehörden kaum im Alleingang stabilisiert werden. Das Problem besteht darin, dass die Geldmenge und der Wechselkurs nicht gleichzeitig gesteuert werden können. Versuchte die Nationalbank, den Kurs der amerikanischen Währung im Alleingang stabil zu halten, so wären umfang- reiche Käufe von Dollars gegen Franken notwendig, welche die inländische Geldmenge aufblähen und über kurz oder lang die Inflation anheizen würden. Aus diesem Grunde sind Bundesrat und Nationalbank nur bei einer extremen und allgemeinen Höherbewertung des Schweizerfrankens bereit, den geldpolitischen Kurs zu ändern.
In letzter Zeit intervenierte die Nationalbank im Rahmen koordinierter Aktionen mit anderen Notenbanken wiederholt am Devisenmarkt. In einer ersten Phase kaufte sie Dollar gegen Yen, so dass die Frankengeldmenge unverändert blieb. Ende April begann die Nationalbank dann erstmals seit Oktober 1986, Dollar gegen Franken zu kaufen; die Wirkung dieser Käufe auf die Geldmenge wurde nur teil- weise neutralisiert. Das Bestreben der Nationalbank zielt darauf, durch koordinierte Interventionen zur Beruhigung der Lage an den Devisenmärkten beizutragen. In diesem Sinne wird von der Schweiz das Louvre-Abkommen auch begrüsst und die währungspolitische Zusammenarbeit auf internationaler Ebene weiterhin aktiv unterstützt.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
86.104 Interpellation Leuenberger-Solothurn PTT-Projekt TERCO
Interpellation Leuenberger-Soleure Projet TERCO des PTT
Wortlaut der Interpellation vom 2. Dezember 1986 Der Bundesrat wird ersucht, umfassend über die Probleme beim PTT-Projekt TERCO, Bulle (Telefon-Rationalisierung mit Computer) zu informieren.
Insbesondere stellen sich folgende Fragen:
Trifft es zu, dass statt der budgetierten Investitionen von etwa 85 Millionen Franken schliesslich etwa 130 Millionen Franken nötig sein werden?
Trifft es zu, dass bei den PTT geplant wird, die Auskunfts- tarife (Nr. 111) zu erhöhen, weil das Computersystem heute nach der Einsparung von etwa 300 Telefonistinnen bereits häufig überlastet sei?
Was hat das Gutachten der Firma ICS AG über das Projekt TERCO ergeben?
Trifft es zu, dass die PTT-Betriebe für TERCO vertraglich gebunden mit IBM-Personal arbeiten müssen, was dazu führe, dass PTT-Spezialisten kündigen, um dann als IBM- Berater wieder am Projekt zu arbeiten? Wieviele Personen haben allenfalls so den Arbeitgeber gewechselt?
Trifft es zu, dass an externe Berater Stundenansätze bis zu 350 Franken bezahlt werden, was ein PTT-Beamter gar nie verdienen könnte?
Texte de l'interpellation du 2 décembre 1986
Le Conseil fédéral est prie de donner des informations détaillées sur les problèmes que pose le projet TERCO de Bulle (rationalisation des communications téléphoniques par la téléinformatique).
Il convient notamment d'examiner les questions suivantes: 1. Est-il exact qu'il faudra investir environ 130 millions de francs au lieu des 85 millions prévus initialement ?
Est-il exact que, 300 emplois ayant été supprimés au moment de l'introduction de l'informatique, le service des renseignements (no 111) est souvent surchargé et que les PTT prévoient d'augmenter les taxes pour ce service ?
Quel est le résultat de l'expertise faite par la maison ICS SA sur le projet TERCO?
Est-il exact que, dans le cadre du projet TERCO, l'entre- prise des PTT, par contrat, doit travailler avec du personnel de la maison IBM, ce qui implique que les spécialistes des PTT quittent leur emploi pour ensuite travailler au projet comme conseillers IBM?
Si oui, combien l'ont déjà fait?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1987
Die PTT-Betriebe haben anlässlich einer nationalen Presse- konferenz am 19. Februar 1987 umfassend über die aufge- tretenen Probleme beim TERCO-Projekt (Abonnements- dienst) informiert. Die dabei gemachten Feststellungen ergeben sich zur Hauptsache aus dem beiliegenden Presse- rohstoff. Dieser bildete Grundlage für eine breite Berichter- stattung in der Oeffentlichkeit. Der Bundesrat verweist auf
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Ogi Eindämmung der Währungsfluktuation Interpellation Ogi Fluctuations monétaires
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.333
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1026-1027
Page
Pagina
Ref. No
20 015 548
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.