N
19 juin 1987
1008
Interpellation Hari
getretenen Divergenzen in grundlegenden Fragen zu besei- tigen. So zeigt die Sowjetunion insbesondere nach wie vor keine Bereitschaft, die gewichtigsten schweizerischen Ansprüche zu entschädigen, nämlich diejenigen betreffend das ehemalige Ostpreussen und Grund und Boden über- haupt. Es wurden demzufolge auch keine weiteren Gesprä- che mehr geführt.
In Anbetracht dieser Situation hat das Departement für auswärtige Angelegenheiten der UdSSR 1985 auf diplomati- schem Weg die Fortsetzung der Gespräche unter Einbezug dieser streitigen Punkte vorgeschlagen. Sodann wurde anlässlich des Besuchs von Bundesrat Aubert in Moskau der sowjetischen Seite im September 1986 das schweizerische Interesse, diese Angelegenheit einer beidseits befriedigen- den Lösung zuzuführen, erneuert. Eine sowjetische Antwort steht jedoch bis jetzt aus. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten wird seine Bemühungen um ein für die Schweiz akzeptables Ergebnis fortsetzen. Anlässlich der geplanten Reise nach Moskau von Staatssekretär Brunner im Herbst 1987 wird die Frage erneut aufgegriffen werden. Was das Ausmass der schweizerischen Entschädigungsfor- derungen gegenüber der Sowjetunion betrifft, können nach wie vor keine Zahlen genannt werden.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
87.325
Interpellation Hari Umweltschutz. Internationale Verträge Protection de l'environnement. Conventions internationales
Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1987
Ein wirksamer Umweltschutz setzt in hohem Masse grenz- überschreitende Abmachungen voraus. Leider sind bis heute auf diesem Gebiet nur sehr begrenzte Erfolge erzielt worden. Von den Erklärungen des Europarates bis zum Vollzug entsprechender Konventionen wird zuviel wertvoll- ster Zeit verloren. Zudem sind die Oststaaten weder im Europarat noch in der EG vertreten.
Anders in der Uno-Wirtschaftskommission für Europa, wo sämtliche europäischen Staaten von Belang vertreten sind. Ein erstes bescheidenes Abkommen über die Begrenzung von Emissionswerten konnte in diesem Gremium abge- schlossen werden. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass alle Anstrengungen unternommen werden, diese Arbeit zügig und energisch voranzutreiben.
Ist der Bundesrat bereit, seinen ganzen Einfluss geltend zu machen und über die schweizerische Delegation Anträge einzubringen, die auf einen Abschluss und Ausbau grenz- überschreitender, alle europäischen Staaten einbeziehen- der Verträge innert nützlicher Frist abzielen? Erblickt der Bundesrat in solchen Massnahmen mit uns ein Ziel von hoher aussenpolitischer Priorität?
Texte de l'interpellation du 5 mars 1987
L'efficacité de la protection de l'environnement dépend en grande partie de la conclusion d'accords transfrontaliers. Malheureusement, aujourd'hui, on n'est arrivé dans ce domaine qu'à des succès très limités. Des déclarations du Conseil de l'Europe à l'exécution des conventions qui leur font suite, on perd trop de temps, un temps pourtant très précieux. De plus, les pays de l'Est ne font partie ni du Conseil de l'Europe, ni de la CE.
Il en va autrement à la Commission économique pour l'Eu- rope de l'ONU où, et c'est important, tous les pays euro-
péens sont représentés. Un premier (et modeste) accord sur la limitation des émissions a pu être conclu au sein de cet organe. Il est très important d'unir tous les efforts pour poursuivre ce travail de façon constante et énergique.
Le Conseil fédéral est-il prêt à user de toute son influence pour que l'on arrive dans un délai raisonnable, à la conclu- sion et à l'extension de traités transfrontaliers réunissant tous les pays d'Europe? Le Conseil fédéral est-il prêt à faire des propositions allant dans ce sens par l'intermédiaire de la délégation suisse? Considère-t-il comme nous que ces mesures visent un des buts prioritaires de notre politique étrangère ?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Müller-Scharnachtal (1)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Juni 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 juin 1987
Dass Umweltzerstörungen in einem Land direkte Auswir- kungen auf andere Länder haben können, wissen wir nicht erst seit den Industrieunfällen der letzten Zeit. Ferner wer- den regionale Umweltprobleme wie etwa die Ausbreitung der Wüsten, die Zerstörung der tropischen Regenwälder oder die Verschmutzung der Meere, die oft in Armut und Bevölkerungsdruck verwurzelt sind, ökologische, wirt- schaftliche und politische Folgen haben, die über die Region hinausgehen und globale Ausmasse annehmen kön- nen. Das gilt auch für die durch menschliche Aktivitäten verursachten Veränderungen der Atmosphäre, besonders die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder die Anreicherung und damit die Erwärmung der. Troposphäre durch Kohlendioxid, die zu Wachstums- und Gesundheitsstörungen und zu Kli- maveränderungen führen könnten, deren Umfang und Aus- wirkungen noch nicht abschätzbar sind.
Als Industrieland mit beträchtlichem Aussenhandel und einer fortschrittlichen Umweltgesetzgebung muss sich die Schweiz dafür einsetzen, dass es zu einer internationalen Abstimmung und Harmonisierung der Umweltmassnahmen kommt, weil unterschiedliche Umweltauflagen zu Verzerrun- gen der Wettbewerbsbedingungen führen. Schliesslich ist die Schweiz immer darum bemüht, dass die internationalen Bestrebungen koordiniert verlaufen und Doppelspurigkei- ten vermieden werden. Dazu gehört auch die von sachlichen und politischen Ueberlegungen bestimmte Wahl des geeig- neten internationalen Rahmens.
2.1 Zur Regelung von Problemen des grenznahen Umwelt- schutzes und besonders auch des Gewässerschutzes besteht seit Jahren ein dichtes, zur Zufriedenheit der Par- teien funktionierendes und flexibles Netz von Verträgen und Kommissionen. Die Bedeutung der Internationalen Kommis- sion zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung als Instrument der regionalen Zusammenarbeit wurde beispiels- weise erneut unter Beweis gestellt, als ihr nach dem Gross- brand von Schweizerhalle eine Reihe von zusätzlichen Auf- gaben in den Bereichen Informationsaustausch, Verbesse- rung des Alarmsystems und Wiederherstellung übertragen wurde.
2.2 Der Europarat hat in den bald vierzig Jahren seines Bestehens eine reiche Erfahrung auf den Gebieten des Natur- und Landschaftsschutzes und der Bewahrung der Kulturräume erworben. Sein Uebereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konven-
Interpellation Hari
1009
tion) stellt eine sinnvolle Ergänzung der nationalen Mass- nahmen dar. Der Europarat könnte ferner eine wichtige Rolle als Gremium zur Sichtung, Gewichtung und Beurtei- lung der internationalen Bestrebungen und zur Fixierung von Grundsätzen des Völkerrechts im Umweltbereich über- nehmen.
Als Vorhaben in konkreten Sachfragen seien erwähnt das Uebereinkommen über den Schutz der internationalen flies- senden Gewässer, das nächstens zur Unterschrift aufgelegt werden soll, und eine Bodenschutzkonvention, über die die europäische Umweltministerkonferenz in Lissabon (11. bis 13. Juni 1987) zu befinden haben wird. Einer weiteren Aus- dehnung des Arbeitsprogrammes des Europarates auf den technischen Umweltschutz würden Grenzen gesetzt durch die Notwendigkeit, die traditionellen Schwerpunkte nicht zu gefährden und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
2.3 Die Zusammenarbeit der Schweiz und der übrigen EFTA- Staaten mit den Europäischen Gemeinschaften wird auch im Umweltschutz immer wichtiger. Ihre Notwendigkeit wurde in der gemeinsamen Erklärung der Minister der EFTA- und EG-Staaten von Luxemburg (4. April 1984) nie- dergelegt und ist seither bei mehreren Gelegenheiten bestä- tigt worden. An den bisher schon regelmässig bestehenden Kontakten ist es vorab um den Informationsaustausch über beschlossene oder bevorstehende Massnahmen gegangen. Wünschbar wäre eine frühzeitige gegenseitige Ankündi- gung mit Möglichkeit zur Stellungnahme, eine Art Früh- warnsystem, und darüber hinaus die Entwicklung von gemeinsamen Strategien. Entsprechende Bestrebungen, bei denen es u. a. auch um die Schaffung eines institutionel- len Rahmens für die Zusammenarbeit gehen könnte, sind im Gang.
2.4 Sachfragen namentlich des Tier-, Pflanzen- und Land- schaftsschutzes werden oft auch in Sonderabkommen und in den von ihnen geschaffenen Gremien behandelt. Dazu gehören neben dem schon erwähnten Abkommen des Euro- parates etwa der Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tie- ren (Uebereinkommen von Washington, 1973), der Schutz der Feuchtgebiete (Uebereinkommen von Ramsar, 1971) oder die Regelung des Walfangs (Uebereinkommen von 1946).
Es seien im folgenden einige ausgewählte Aktivitäten der erwähnten Organisationen, die die Schweiz besonders inter- essieren und die auch zum Abschluss von internationalen Abkommen führen sollen, kurz dargestellt.
3.1 Nach der Irrfahrt der Seveso-Giftfässer regte die Schweiz eine völkerrechtlich verpflichtende Regelung des grenz- überschreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen an und lud die OECD-Mitgliedstaaten zu einer Vorbereitungskonfe- renz nach Basel (26./27. März 1985) ein. Die OECD beschloss darauf die Entwicklung eines Ueberwachungs- und Kontrollsystems, das inzwischen teilweise verwirklicht ist, und eines juristisch bindenden Abkommens, das bis Ende 1987 vorliegen sollte.
Die OECD-Staaten verpflichteten sich namentlich, gegen- über Drittstaaten die gleich strengen Kontrollen anzuwen- den wie untereinander. Nicht geregelt ist damit der Verkehr unter Drittstaaten, die zur Verhinderung von Wettbewerbs- verzerrungen möglichst rasch auch in ein internationales System einbezogen werden müssen.
Deshalb wird die Schweiz zusammen mit Ungarn an der kommenden 14. Tagung des Verwaltungsrates des UNEP eine Resolution einbringen, in der das UNEP beauftragt
wird, eine globale Konvention über die Kontrolle des grenz- überschreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen auszu- arbeiten, und zwar möglichst auf der Grundlage der OECD- Prinzipien. Es bestehen gute Aussichten, dass unsere Reso- lution, was ihr Grundanliegen, wenn auch vielleicht nicht ihren Zeitplan, betrifft, auf allgemeine Zustimmung stossen wird. Vorbereitet wurde diese Initiative namentlich auch durch einen ähnlich lautenden Vorstoss der Schweiz, Ungarns und Oesterreichs an der laufenden KSZE-Folge- konferenz in Wien.
3.2 Nach der Katastrophe von Bhopal hatte das OECD- Umweltkomitee die Aufnahme eines neuen Projektes über gefährliche Industrieanlagen in sein Arbeitsprogramm beschlossen. Durch den Grossbrand von Schweizerhalle gewann dieser Bereich an Aktualität und Bedeutung. Seine Vorbereitung wurde einer besonderen Arbeitsgruppe über- tragen. Eine auf Einladung der französischen Regierung im Februar 1988 in Paris stattfindende Konferenz auf hoher Ebene wird diesen Teil des OECD-Arbeitsprogramms auch politisch absegnen. Es wird um den Informations- und Erfahrungsaustausch über gefährliche Anlagen und Lager und über Form und Inhalt der gegenseitigen Alarmierung und der Zusammenarbeit bei eingetretenen Chemieunfällen gehen. In diesen Bereichen sieht die OECD auch den Abschluss von internationalen Abkommen vor. Ferner erwarten wir von der OECD die Entwicklung von Kriterien und Richtlinien für abgestimmte Schutzmassnahmen und für die Risikobeurteilung.
Der Exekutivdirektor des UNEP nahm Schweizerhalle zum Anlass, um u. a. die Aushandlung von je einem globalen Uebereinkommen über die Notifizierung von Chemieunfäl- len und über die Hilfeleistung vorzuschlagen. Der Verwal- tungsrat des UNEP wird im Juni zu diesen Vorschlägen Stellung nehmen. Inspiriert wurden sie von den nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl in der IAEO am 26. September 1986 abgeschlossenen Abkommen über die schnelle Unterrichtung bei einem nuklearen Unfall und über die Hilfeleistung bei einem Nuklearunfall oder einer radiolo- gischen Notsituation.
3.3 Das Uebereinkommen über weiträumige grenzüber- schreitende Luftverschmutzung der ECE/Uno vom 13. November 1979 ist ein Rahmenabkommen mit Grundsät- zen, die für die einzelnen Luftschadstoffe in konkrete Ver- pflichtungen umgesetzt werden müssen. Ein erstes Zusatz- protokoll vom 8. Juli 1985, das in naher Zukunft in Kraft treten sollte und dessen Ratifizierung der Bundesrat mit Botschaft vom 3. September 1986 beantragte, betrifft die Reduzierung der Schwefelemissionen um 30 Prozent. Inten- sive Verhandlungen über ein Protokoll über die Reduzie- rung der Stickstoffemissionen sind im Gang. Unsere Erwar- tung, diese Verhandlungen bis Ende 1987 zum Abschluss zu bringen, wird sich angesichts der Komplexität der Materie vermutlich als zu optimistisch erweisen. Als nächstes müss- te dann ein Protokoll über die Reduzierung der Kohlenwas- serstoffe an die Hand genommen werden. Diese Arbeiten werden das Exekutivorgan des Uebereinkommens und das Europäische Mess- und Bewertungssystem EMEP noch während Jahren voll beschäftigen.
3.4 Im Rahmen des UNEP wurde am 22. März 1985 ein Rahmenabkommen zum Schutz der Ozonschicht abge- schlossen. Der Bundesrat beantragte dessen Ratifizierung mit Botschaft vom 14. Januar 1987. In der Zwischenzeit sind die Verhandlungen über eine Konkretisierung des Ueberein- kommens so weit gediehen, dass ein Zusatzprotokoll über die Stabilisierung und Reduzierung des Gebrauchs von Fluorchlorkohlenwasserstoffen in seinen Grundzügen vor- liegt. Wir erwarten, dass dieses Protokoll noch dieses Jahr an einer diplomatischen Konferenz verabschiedet und unterzeichnet werden kann.
55-N
N
19 juin 1987
1010
Interpellation Pitteloud
bisher, für sinnvolle und erfolgversprechende Initiativen offen sein. Er wird dabei auch die politischen, fachlichen, technischen, personellen und finanziellen Möglichkeiten im Auge behalten müssen, die einerseits dem Bundesrat zur Ausführung der schweizerischen Aussenpolitik und ande- rerseits den Instrumenten der zwischenstaatlichen Zusam- menarbeit zur Verfügung stehen.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
87.355
Interpellation Pitteloud Bundesgesetz über die Militärversicherung. Aufhebung von Artikel 47 Absatz 2
Loi fédérale sur l'assurance militaire. Abrogation de l'article 47 alinéa 2
Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1987 Gemäss Artikel 47 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Militärversicherung dürfen die Ansprüche auf Versiche- rungsleistungen und die Leistungen selbst als solche durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden nicht mit einer direkten Steuer vom Einkommen oder vom Vermögen belegt werden.
Diese Sachlage bedeutet in Wirklichkeit eine nicht zu recht- fertigende Ungleichheit in der Besteuerung, welche es bei- spielsweise den EMD-Beamten der Festungswache erlaubt, den bei Arbeitsabwesenheit wegen Krankheit oder Unfall bezogenen Lohn auf der Steuererklärung abzuziehen, was anderen Steuerzahlern nicht möglich ist. Zudem verlieren die Gemeinden und Kantone dadurch einen nicht zu ver- nachlässigenden Teil an Steuersubstrat und an Steuerein- künften. Für Gemeinden, in denen zahlreiche EMD-Beamte wohnen, kann dieser Verlust mehrere zehntausend Franken pro Jahr ausmachen (dies trifft beispielsweise für die Gemeinden Lavey und St-Maurice zu).
Deshalb stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat:
Wie weit sind die Arbeiten der ausserparlamentarischen Kommission (unter der Leitung von Herrn Joseph Meyer, Kantonsrichter, VS) gediehen, welche den Auftrag hatte, zur Revision des MVG Stellung zu nehmen?
Hat der Bundesrat die Absicht, wie bereits mehrmals angekündigt, das MVG ganz oder teilweise zu revidieren (die Revision wurde für die Legislaturperiode 1983/1987 ange- kündigt)?
Hat der Bundesrat die Absicht, allenfalls den Artikel 47 Absatz 2 in dem Sinne zu ändern, dass dieses nicht zu rechtfertigende und inbesondere für die Gemeinden kost- spielige Steuerprivileg abgeschafft wird? Einige Gemeinden weisen seit mehr als zehn Jahren auf dieses Problem hin. 4. Falls er dies nicht beabsichtigt: Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass eine Begünstigung, die der Bund einem Teil seiner Angestellten gewähren will - was noch zu begrei- fen wäre -, nur dessen eigene Steuern, jedoch nicht die der Kantone und Gemeinden betreffen sollte?
Bis wann darf man mit einer Erledigung dieses Problems rechnen ?
Texte de l'interpellation du 18 mars 1987
Selon l'article 47, 2e alinéa, de la LAM, le droit aux presta- tions de l'assurance et ses prestations ne peuvent, en eux- mêmes, être l'objet de la part de la Confédération des cantons et des communes, d'aucun impôt indirect sur le revenu ou sur la fortune.
Cette situation représente de fait, une inégalité de traitement fiscal injustifiable qui permet par exemple aux fonction-
naires militaires affectés à la garde des fortifications de déduire de leur déclaration d'impôt le salaire touché en cas d'absence pour cause de maladie ou accident, alors que les autres citoyens ne peuvent en faire autant. De plus, les communes et les cantons subissent de ce fait une perte non négligeable de substance fiscale et de revenus d'impôts. Pour certaines communes où résident de nombreux fonc- tionnaires militaires, cette perte peut être évaluée à plu- sieurs dizaines de milliers de francs par an (c'est le cas par ex. des communes de Lavey et St-Maurice).
C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral:
Où en sont les travaux de la commission extra-partemen- taire (présidée par M. Joseph Meyer, juge cantonal, VS) chargée de préaviser sur la révision de la LAM?
S'il a l'intention, comme il l'a annoncé à plusieurs reprises, de réviser totalement ou partiellement la LAM (révi- sion annoncée pour la législature 1983/1987!)?
S'il envisage, dans tous les cas, une modification de l'article 47, 2e alinéa, dans le sens d'une suppression de ce privilège fiscal injustifiable et coûteux pour les collectivités communales, plus particulièrement, dont certaines soulò- vent le problème depuis plus de 10 ans ?
Si ce n'est pas son intention, s'il n'estime pas que si la Confédération veut faire une faveur à une partie de son personnel, ce qui peut encore se comprendre, elle devrait le faire pour ses propres impôts et non pour ceux des cantons et des communes?
Enfin dans quels délais on peut espérer que cette ques- tion soit enfin traitée et résolue ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Borel, Braunschweig, Bundi, Carobbio, Christinat, Deneys, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Friedli, Gloor, Huba- cher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch, Meizoz, Neukomm, Rechsteiner, Renschler, Ruffy, Vannay, Weber-Arbon (26)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement de son intervention et souhaite une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1987
La commission présidée par M. Meyer a terminé ses tra- vaux par la présentation de son rapport final du 29 septem- bre 1986. Le projet de loi est actuellement mis au point par l'OFAM sur la base des recommandations faites par la com- mission d'experts. La consultation auprès des cantons, des partis et des organisations intéressés est prévue pour la fin de cette année.
La LAM est soumise à une révision totale.
La Commission de la sécurité sociale du Conseil national a, entre autres motifs, fondé sa motion du 1er juin 1981 demandant une révision de la LAM en invoquant que l'exo- nération fiscale des prestations de l'assurance militaire était choquante. La suppression éventuelle de l'exonération d'im- pôts constitue dès lors un des thèmes de la procédure de révision (art. 47, al. 2 LAM).
Néant.
Le message du Conseil fédéral concernant une nouvelle LAM sera vraisemblablement présenté vers la fin 1988/début 1989. La date d'entrée en vigueur de la nouvelle loi dépen- dra du temps nécessaire aux Chambres fédérales pour l'exa- men de ce projet.
Le président: L'interpellatrice est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hari Umweltschutz. Internationale Verträge Interpellation Hari Protection de l'environnement. Conventions internationales
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.325
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1008-1010
Page
Pagina
Ref. No
20 015 532
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.