Motion Segmüller
993
wuchernden Unkräuter auf den Bahndämmen mit Atrazin bekämpft, da sie wegen der «Düngung» besonders gut wachsen. Der Stop der Umweltverseuchung mit chemischen Unkrautvertilgern wird von vielen Seiten glücklicherweise gefordert. Dieser Entscheid könnte besser und rascher erfol- gen, wenn das System der offenen Toiletten von den SBB möglichst bald verlassen wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 6. Mai 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mai 1987
Reklamationen der Bahn-Anwohner über die Immissionen aus den Reisezugwagen-Toiletten haben bereits vor Jahren zu Studien und Versuchen mit geschlossenen Blocktoiletten geführt. Nachdem im Rahmen der UIC (Union Internationale des Chemins de fer) auf internationaler Ebene Vorstösse unternommen worden waren, rüsteten die SBB im Jahre 1974 mit grossem Aufwand einen Einheitswagen Il mit einer Vakuum-Toilette aus. Der Versuch brachte ein negatives Ergebnis. Störungen an der komplizierten Wagenausrü- stung und Probleme mit den fehlenden festen Einrichtun- gen für die Entleerung der grossen Fäkalien-Sammelbehäl- ter (es wurde improvisiert eine Strassen-Schlammzisterne eingesetzt) liessen eine Fortetzung des Veruchsbetriebes nicht mehr zu.
Leider ist auch heute auf dem Markt noch kein geschlosse- nes Toilettensystem erhältlich, das den nachstehend genannten Anforderungen von Eisenbahnen genügt:
benützer- und umweltfreundliche Anlage,
einfaches und zuverlässiges System,
minimale Anforderungen an die Energieversorgung (Elek- trizität, Druckluft und allenfalls Druckwasser),
kleines Bauvolumen und Gewicht,
billig bezüglich Anschaffung, Bedienung und Instandhal- tung.
Besonders die letzterwähnten Forderungen werden durch die heute verfügbaren Systeme nicht erfüllt. Die finanzielle Lage der Bahnen zwingt dazu, in der Investitionstätigkeit strenge Prioritäten zu setzen.
Die SBB rechnen damit, dass die UIC in absehbarer Zeit ein eisenbahntaugliches Toilettensystem entwickeln wird, wel- ches für Neubaufahrzeuge annehmbar ist. Damit würde sich ein grösserer Markt öffnen und es liessen sich möglicher- weise günstigere Preise für solche Anlagen erzielen. Der neue IC-Wagen (Nachfolger des Einheitswagens IV), an des- sen Konzept bereits gearbeitet wird, erhält höchstwahr- scheinlich neuartige geschlossene Toiletten.
Aus diesen Darlegungen geht hervor, dass sich die SBB inntensiv mit dem Problem betreffend hygienischere Toilet- tenanlagen beschäftigen, dass aber sowohl Schwierigkeiten finanzieller als auch vorderhand noch technischer Natur zu überwinden sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Berichtigung - Rectification
Das Votum von Herrn Leuenberger Moritz, Fragestunde vom 9. März 1987, Amtl. Bull. NR, Frühjahrssession 1987, S. 148, ist wie folgt zu ergänzen:
« .... Nun richtet man sich mit einer millionenschweren Pro- paganda, die vor Verbalpornografie nur so strotzt - aber das ist schon recht -, ausschliesslich an die Risikogruppen. Durch das Blutspenden werden aber auch Unschuldige betroffen. Ich meine, dass diese Schranke zugunsten der Unschuldigen eingebaut werden müsste, .... »
87.364
Motion Segmüller Briefliche Stimmabgabe. Zeitliche Terminierung Vote par correspondance. Délai requis
Wortlaut der Motion vom 19. März 1987
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 8 Absatz 2 des Bun- desgesetzes über die politischen Rechte (BPR), welcher die briefliche Stimmabgabe frühestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zulässt, zu streichen.
Texte de la motion du 19 mars 1987
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la loi fédérale sur les droits politiques, visant à biffer l'article 8, 2e alinéa, qui déclare le vote par correspondance admissible au plus tôt trois semaines avant le jour de la votation.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bürer-Walenstadt, Eppenberger-Nesslau, Giger, Jaeger, Kühne, Nef, Ruckstuhl (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In Kantonen mit einer grosszügigen Regelung der briefli- chen Stimmabgabe ist gemäss Auskunft von Gemeindebe- hörden ein Grossteil der brieflichen Stimmabgaben ungül- tig. Häufigster Grund ist ihre zu frühe Aufgabe durch die Stimmenden.
Die gesetzlichen Grundlagen verlangen, dass die Stimmbe- rechtigten die Abstimmungsvorlagen und die Erläuterungen mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag erhalten (Art. 11 Abs. 3 BPR). Damit diese gesetzliche Bestimmung eingehalten werden kann (die Stimmberechtigten also am viertletzten Samstag vor dem Abstimmungstag im Besitze der Abstimmungsunterlagen sind), müssen die als nicht- eilige Drucksache aufgegebenen Abstimmungsunterlagen sieben Tage vorher der Post übergeben werden. Zahlreiche Stimmberechtigte sind dadurch bereits zu Beginn der vier- ten Woche vor dem Abstimmungstag im Besitze des Stimm- materials. Viele geben umgehend nach Erhalt des Abstim- mungsmaterials ihre Stimme brieflich ab. Ihre Stimmabgabe muss aber ungültig erklärt werden. Artikel 8 Absatz 2 BPR verlangt nämlich: «Die briefliche Stimmabgabe ist frühe- stens drei Wochen vor dem Abstimmungstag gültig.» Diese «umgehende Rücksendung» der brieflichen Stimme ist in all jenen Kantonen häufig, in denen zur brieflichen Stimmab- gabe kein spezielles Gesuch gestellt werden muss, bzw. ein Dauergesuch möglich ist oder das Material für die briefliche Abgabe nicht speziell eingefordert werden muss. So z. B. in den Kantonen ZH, LU, OW, NW, SG, GL, TG, VD. Es ist vorgekommen, dass dieser Ungültigkeitsgrund bei bis zu 90 Prozent der ungültigen brieflichen Stimmabgaben zutraf. Die vorgeschlagene Aufhebung soll verhindern, dass der «pflichtbewusste» Stimmbürger aus zustelltechnischen Gründen bestraft wird. Er soll ab Erhalt des Stimmaterials stimmen können.
Dies entspricht sicher dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers, als 1976 die Fristen für Erhalt des Stimm- materials und die mögliche Abgabe für die briefliche Stimm- abgabe vereinheitlicht wurden.
Die Möglichkeit der einfachen brieflichen Stimmabgabe dürfte in Zukunft an Bedeutung gewinnen. In den Kantonen, die sie bereits kennen, z. B. St. Gallen, vermochte sie immer- hin ein weiteres Absinken der Stimmbeteiligung zu verhin- dern. Diese staatspolitisch sehr positive Auswirkung darf nicht durch unnötige, dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers widersprechende, zustelltechnische Gründe ins Gegenteil verkehrt werden.
53-N
N 19 juin 1987
994
Postulat Sager
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Mai 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 mai 1987 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.343 Postulat Sager Katastrophenhilfekorps. Verselbständigung Corps pour l'aide en cas de catastrophes. Statut autonome
Wortlaut des Postulates vom 16. März 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, die Ueberführung des Frei- willigenkorps für Katastrophenhilfe im Ausland in eine selb- ständige Stiftung «Schweizerisches Katastrophenhilfe- korps» des Bundes und des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK), zumindest aber die verstärkte Verselbständigung innerhalb des EDA, zu prüfen und den eidgenössischen Räten baldmöglichst Bericht zu erstatten.
Texte du postulat du 16 mars 1987
Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité de transférer le Corps de volontaires pour l'aide en cas de catastrophes à l'étranger à une fondation indépendante «Corps suisse pour l'aide en cas de catastrophe», à créer conjointement par la Confédération et la Croix-rouge suisse (CRS), mais à tout le moins la possibilité de lui donner une plus grande autonomie au sein du DFAE, et de présenter le plus rapidement possible un rapport aux Chambres fédé- rales.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aregger, Auer, Basler, Blocher, Bonny, Büh- ler-Tschappina, Bürer-Walenstadt, Camenzind, Cantieni, Cincera, Eggly-Genf, Eisenring, Eng, Eppenberger-Nesslau, Fischer-Hagglingen, Fischer-Sursee, Flubacher, Früh, Geissbühler, Giger, Graf, Hari, Hess, Hofmann, Hösli, Hum- bel, Künzi, Landolt, Loretan, Lüchinger, Martignoni, Müller- Scharnachtal, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Ogi, Pfund, Rutishauser, Schny- der-Bern, Schwarz, Spälti, Stucky, Uhlmann, Villiger, Wan- ner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss, Zwingli (54)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Auseinandersetzung um Kompetenzfragen zwischen dem Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH) und der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und huma- nitäre Hilfe (DEH) im EDA wirft die Frage nach der optimalen Organisationsform für das SKH auf. Die offensichtlich von der DEH befürwortete Variante, das SKH zu integrieren, erscheint als untaugliche Lösung, zumal sich die Aufgaben- bereiche sehr stark unterscheiden.
Das SKH, geschaffen auf Initiative einer Motion Furgler in den frühen siebziger Jahren, ist als rasche - und unbürokra- tische - Eingreiftruppe zur Hilfeleistung bei und nach Kata- strophen verschiedener Art konzipiert. Daher hat man sie bewusst nicht in den Apparat einer einzelnen Direktion eingegliedert und den Chef des SKH dem Bundesrat direkt unterstellt. Die DEH andererseits hat mittel- bis langfristige Aufgaben zu lösen.
Aus den Erfahrungen der ersten 15 Jahren drängt sich eine Konzeptänderung im Sinne einer stärkeren Einbindung des SKH in die Administration in keiner Art und Weise auf - im Gegenteil. Das SKH hat sich gerade wegen seiner hohen Flexibilität einen international hervorragenden Ruf erwor-
ben. Die Art der Arbeit und das zu rekrutierende freiwillige Personal verlangen nach unbürokratischen Lösungen. Des- halb ist zumindest die Verselbständigung innerhalb des EDA zu fördern und nicht die Integration in die DEH anzustreben. 4. Besser noch wäre die Umwandlung des SKH in eine von Bund und Schweizerischem Roten Kreuz (SRK) getragenen Stiftung. Durch die Unabhängigkeit des neuen SKH von der Verwaltung könnte sein Wirkungsfeld erweitert und seine Ausbaufähigkeit sichergestellt werden. Insbesondere würde eine enge Zusammenarbeit mit der LIGA der Rot-Kreuz- Gesellschaften und dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) ermöglicht.
Den Opfern von Katastrophen und auch dem Ansehen unseres Landes dient ein reibungslos funktionierendes SKH eher, wenn es selbständig und unabhängig arbeiten kann. Auch der Einsatz des IKRK wird der Schweiz zugerechnet. Daher sind die für die Arbeit des SKH günstigsten Rahmen- bedingungen zu suchen und zu finden. Durch eine Ausglie- derung und Verselbständigung würde dem Bund Verant- wortung abgenommen und der Privatinitiative übertragen, ohne dass die Kontrollmöglichkeiten verloren gingen.
Im Interesse des SKH, der Schweiz und der potentiellen Katastrophenopfer ist die Ausgliederung des Schweizeri- schen Katastrophenhilfekorps aus der Bundesverwaltung zu befürworten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. April 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 avril 1987
Das 1971 geschaffene Schweizerische Katastrophenhilfe- korps (SKH) ist das operationelle Instrument des Bundes für humanitäre Hilfeleistungen im Ausland.
Mit Bundesratsentscheid vom 27. August 1986 wurde der Delegierte des Bundesrates für Katastrophenhilfe im Aus- land auf seinen Wunsch von seinem früheren Amt als Vizedi- rektor in der DEH und Chef der Abteilung humanitäre Hilfe (umfassend die nichtoperationelle humanitäre Hilfe des Bundes und die Stabssektionen des SKH) entbunden. Das Korps wurde der Direktion für Entwicklungszusammenar- beit und humanitäre Hilfe administrativ angegliedert und sein Leiter dem Departementschef direkt unterstellt. Der damalige Bundesratsentscheid war als Uebergangslösung gedacht und wurde unter dem ausdrücklichen Vorbehalt gefasst, dass die Lösung bei der Wahl des Nachfolgers von Herrn Blaser überprüft werde.
Wenn heute die Frage gestellt wird, in welcher organisatori- schen Struktur das SKH weiterhin tätig sein soll, so sind folgende Gesichtspunkte wichtig:
Die Soforthilfe, d.h. rascheste Einsätze des SKH nach Erdbeben, Dammbrüchen, usw. mit dem Ziel der Lebensret- tung, der Ueberlebens- und Nothilfemassnahmen, bean- sprucht 5 bis 10 Prozent der vom Korps eingesetzten Finanzmittel. 1984 war kein solcher Einsatz zu verzeichnen, 1985 und 1986 je deren zwei (1985 Italien: Dammbruch Val di Stava, Mexiko: Erdbeben, 1986 Kamerun: Vulkanausbruch, El Salvador: Erdbeben).
Das Schwergewicht der Tätigkeit des SKH liegt bei mittel- fristigen Projekten, bei denen es seine Stärken auch zum Tragen bringen kann: Es ist im Wiederaufbau tätig, baut und betreibt mechanische Werkstätten zum Unterhalt des Fahr- zeugparks von nationalen und internationalen Hilfsorgani- sationen, erstellt Lagerhallen für Nahrungsmittelhilfe, stellt internationalen Organisationen Experten, insbesondere Logistiker, zur Verfügung, baut und betreibt Einrichtungen zugunsten von Flüchtlingen usw.
Diese mittelfristige Tätigkeit findet überwiegend in Län- dern statt, die Hauptempfänger der nichtoperationellen humanitären Hilfe des Bundes sind (z.B. Aethiopien, Sudan) oder zu den Schwerpunktländern der Entwicklungszusam- menarbeit des Bundes zählen (z.B. Mali, Tschad, Madagas- kar, Bangladesch). Partner des SKH sind häufig internatio- nale Organisationen, die Hauptpartner der nichtoperationel- len humanitären Hilfe des Bundes sind (UNHCR, WEP, UNDRO). Berührungsflächen zwischen der SKH-Tätigkeit, nichtoperationeller humanitärer Hilfe des Bundes und
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Segmüller Briefliche Stimmabgabe. Zeitliche Terminierung Motion Segmüller Vote par correspondance. Délai requis
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1987
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II
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Sommersession
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Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.364
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1987 - 08:00
Date
Data
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993-994
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