N
971
Dringliche Interpellation Müller-Meilen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
110 Stimmen 1 Stimme
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral propose selon page 1 du message de classer le postulat 82.375 Schule, sur le même objet.
Zustimmung - Adhésion
87.409
Dringliche Interpellation Müller-Meilen Gemäldesammlung Thyssen (Lugano) Interpellation urgente Müller-Meilen Collection de tableaux Thyssen (Lugano)
Wortlaut der Interpellation vom 1. Juni 1987
Die Gemäldesammlung Thyssen-Bornemisza ist die zweit- grösste Privatsammlung der Welt und die grösste in der Schweiz. Ihre Abwanderung käme einem erheblichen Kul- turverlust für unser Land gleich.
Ist der Bundesrat bereit, sich mit der Stadt Lugano, dem Kanton Tessin und der Schweizer Wirtschaft zusammen für die Erhaltung der Gemäldesammlung Thyssen in Lugano einzusetzen ?
Welche Schritte hat der Bundesrat bisher zur Erreichung dieses Zieles unternommen, und welche gedenkt er noch weiter zu unternehmen? Wäre die Eidgenossenschaft bereit, zusammen mit der Stadt Lugano, dem Kanton Tessin und der Schweizer Wirtschaft die zusätzlich nötigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen, um den geplanten Erweiterungs- bau in Lugano sicherzustellen und die Kosten für den Betrieb in der erweiterten Ausstellung decken zu können? 3. Wie beurteilt der Bundesrat die Chancen, um mit Baron Hans Heinrich Thyssen-Bornemisza zu einer Uebereinkunft über die Gründung einer Stiftung zu kommen, deren Zweck die Erhaltung der Sammlung - oder zumindest ihres Kern- bestandes - in Lugano wäre?
Texte de l'interpellation du 1er juin 1987
La collection de tableaux Thyssen-Bornemisza est, par son importance, la seconde collection privée du monde et la première de Suisse. Son transfert à l'étranger constituerait, du point de vue culturel, une perte considérable pour notre pays.
Le Conseil fédéral est-il disposé à s'engager aux côtés de la ville de Lugano, du canton du Tessin et de l'économie privée de notre pays, en vue d'établir le maintien de la collection Thyssen à Lugano?
Quelles démarches a-t-il déjà entreprises et entend-il encore entreprendre dans ce but? La Confédération serait- elle prête à s'associer avec la ville de Lugano, le canton du Tessin et l'économie privée, pour réunir les fonds supplé- mentaires nécessaires au financement du projet d'agrandis- sement du bâtiment qui abrite la collection et à la couverture des coûts d'exploitation des nouvelles salles d'exposition ? 3. Quelles sont, aux yeux du Conseil fédéral, les chances d'aboutir avec le baron Hans Heinrich Thyssen-Bornemisza à un accord sur la création d'une fondation, dont le but serait de maintenir à Lugano, sinon la totalité de ladite collection, du moins ses éléments essentiels ?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Salvioni (1)
Müller-Meilen: Ich danke den Fraktionspräsidenten, dass sie meiner Interpellation über die Erhaltung der Gemäldesamm- lung Thyssen in Lugano die Dringlichkeit zuerkannt haben. Die Interpellation ist dringlich, weil vom Besitzer der Samm- lung, Hans Heinrich von Thyssen-Bornemisza, Entscheide für die nächsten Monate angekündigt wurden. Es geht heute darum, ob diese aussergewöhnliche Gemäldesammlung in der Schweiz bleiben kann oder ob sie nach der Villa Her- mosa beim Prado in Madrid transferiert wird, was Spanien und vor allem sein Königshaus wünschen und betreiben. Es geht um die Erhaltung eines qualitativ hochstehenden Kul- turgutes, zu dem unser Land ohne sein Dazutun gekommen ist, das es aber nur mit seinem Dazutun in Lugano erhalten kann.
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Die rund 1400 Gemälde umfassende Sammlung Thyssen- Bornemisza ist wohl die zweitgrösste Privatsammlung der Welt. Sie dürfte im Range unmittelbar nach der Sammlung der britischen Königin Elisabeth kommen. Sie enthält her- vorragende Bilder alter Meister, Bilder von Ghirlandaio, Raf- fael, Tizian zum Beispiel, aber auch der deutschen Renais- sance, Dürer, Cranach, Holbein wären hier etwa zu nennen, im weiteren Werke der holländischen, flämischen und spani- schen Malerei bis zur klassischen Moderne und zur Gegen- wartskunst. In der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» stand: «Einmal abgesehen von Basel und seinen altdeutschen Bil- dern ist die Villa Favorita mit der Sammlung Thyssen längst die geheime Nationalgalerie alter Kunst in der Schweiz.» Die Schweiz mag zwar ein gutes Verhältnis zur Kunst des Möglichen, zur Politik haben, aber gegenüber der Kunst an sich, ja gegenüber kulturellen Projekten im allgemeinen pflegt die öffentliche Hand in unserem Lande doch eine betonte Zurückhaltung. Das mag der Grund dafür sein, dass im Kanton Tessin lange Zeit die Gefahr einer Abwanderung der Gemäldesammlung Thyssen nach Spanien und auch das Ausmass der Bemühungen von spanischer Seite unter- schätzt wurden. Der Spanienkorrespondent der «NZZ» schrieb am 24. April aus Madrid, die Zuversicht der spani- schen Behörden und Kunstkreise, dass die Sammlung dem Prado-Museum übergeben werde, sei gross. Auf spanischer Seite ist vor allem der Herzog von Bajados, Schwager des Königs, in dieser Richtung aktiv.
Dem 66jährigen Besitzer Hans Heinrich Thyssen geht es heute darum, den Fortbestand und Zusammenhalt der Sammlung rechtlich und faktisch zu sichern und ein Ausein- anderbrechen bei einer Erbteilung zu vermeiden. Schon einmal, beim Tode des Vaters des heutigen Besitzers und Gründers der Sammlung, Heinrich Thyssen, kam es zu einer Aufteilung, und es brauchte grosse Anstrengungen des Soh- nes und heutigen Besitzers, um die Sammlung auf den jetzigen Stand zu bringen. Sein verdankenswertes und auch anerkennenswertes Bestreben ist es, die unschätzbare Sammlung als ein Ganzes der Oeffentlichkeit und der Nach- welt zu erhalten.
Die rechtlichen Vorbereitungen mit internationalen Juristen zu diesem Zwecke gehen bereits auf Jahre zurück. Im Mai 1986 wurde die Thyssen-Bornemisza-Stiftung mit Sitz in Lugano errichtet und im Schweizerischen Handelsregister eingetragen. Sie untersteht der Aufsicht des Departements des Innern. Ihr Zweck ist es, die Gemäldesammlung der Oeffentlichkeit zugänglich zu erhalten und Ausstellungen von höchster Qualität zu organisieren. Der Stiftungsvertrag lässt aber offen, ob die Gemäldesammlung in Lugano oder anderswo untergebracht wird. Bisher sind auch keine Gemälde der Stiftung überschrieben worden.
Die entscheidende Frage ist heute, ob Baron Thyssen gewillt ist, dieser Stiftung seine Gemäldesammlung zu übertragen und den Verbleib in Lugano in einer Rechtsvereinbarung mit den schweizerischen Instanzen festzulegen, die natürlich auch deren Verpflichtungen festhalten würde. Von den rund 1400 Gemälden dieser Sammlung, deren Verkehrswert wohl eine Milliarde Schweizerfranken übersteigen dürfte, sind gegenwärtig etwa 300 in der Villa Favorita in Lugano auf engem Raum ausgestellt. Mit der geplanten neuen Galerie im Erweiterungsbau, den der britische Architekt James Stir- ling projektiert hat, dürften insgesamt rund 600 Bilder Platz
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Interpellation urgente Müller-Meilen
haben. Wenn es sich dabei um die wertvollsten Gemälde der Sammlung handeln würde, so würden diese Bilder weit über 70 Prozent des Wertes der ganzen Sammlung repräsen- tieren.
Voraussetzungen für die Uebertragung der Gemälde an die bestehende Stiftung mit der Verpflichtung, den Kern der Sammlung in Lugano zu belassen, sind wohl die Garantie einer guten Zugänglichkeit, der langfristige Wille der Stif- tungsleitung, eine dynamische Ausstellungspolitik auch mit Wander- und Austauschausstellungen weiterzuführen, und das manifeste Interesse der schweizerischen und tessini- schen Oeffentlichkeit an der Bewahrung, Pflege und Prä- sentation dieses aussergewöhnlichen Kulturgutes. Zur Erfüllung dieser Voraussetzungen ist es zweifellos unerläss- lich, dass der Erweiterungsbau in Lugano-Castagnola, des- sen Kosten auf 37 Millionen berechnet werden, erstellt wird und dass die öffentliche Hand die bisher vom Besitzer getra- genen Betriebskosten übernimmt. Baron Thyssen ist bereit, aus dem Verkauf einer Schiffahrtsgesellschaft rund 20 Mil- lionen für die Bau- oder Betriebskosten aufzuwenden.
Die Schweiz hat als Standort mit ihrer politischen und wirt- schaftlichen Stabilität sicher ihre Vorteile, und Lugano hat sie als touristischer Ort mit einer guten Hotelinfrastruktur. Aber diese Vorteile fallen nicht mehr so ins Gewicht wie vor 50 Jahren bei der Gründung der Sammlung, die schon durch den Vaters des Besitzers mit Lugano verknüpft wurde. Ohne Anstrengungen und ohne ein gemeinsames Bemühen wird die Schweiz nicht Standort dieser Gemäldesammlung von ausserordentlichem Wert bleiben, von der sie bisher kulturell und touristisch nur profitiert hat und für die sie weder für den Erwerb der Gemälde noch für die Betriebsko- sten etwas aufgewendet hat. Viele andere Interessenten warten nur darauf, dass die Schweiz das Gebot der Stunde verkennt.
Den Behörden von Lugano und des Kantons Tessin - vor allem auch Herrn Bundesrat Cotti - ist zu danken, dass sie nun die Initiative ergriffen haben und Ende Mai dem Besitzer einen gemeinsamen Schweizer Vorschlag unterbreitet haben, der die Erhaltung der Sammlung in Lugano sichern und zudem den dauernden Erhalt zuhanden der Oeffentlich- keit garantieren könnte. Wir werden darüber - so nehme ich an - und auch über das weitere Vorgehen und die Verant- wortung und Kompetenz der Bundesversammlung Genaue- res hören.
Das Ziel meiner Interpellation ist es, das grosse Interesse der Schweiz an dieser aussergewöhnlichen Gemäldesammlung zu demonstrieren und auch den Bundesrat zu ermuntern, zusammen mit der Stadt Lugano und dem Kanton Tessin das Seine zu tun, um der Schweiz die Sammlung zu erhal- ten. Es ist eine einmalige Chance, die uns hier gegeben ist. Es wäre ein kultureller Schildbürgerstreich, wenn wir sie verpassen würden.
Ich bitte den Bundesrat, bei der Beantwortung meiner Inter- pellation in diesem Rate zu bestätigen und zu bekräftigen, dass er Willens und bereit ist, seine Dienste und Leistungen für ein allseitig befriedigendes Uebereinkommen mit Hans Heinrich Thyssen-Bornemisza zur Verfügung zu stellen.
Bundesrat Cotti: Ich möchte Ihnen kurz über den Stand der Verhandlungen in der Frage der Thyssen-Sammlung be- richten.
Ich habe mir oft die Frage gestellt, aus welchem Grund diese Sammlung praktisch seit drei Monaten ununterbrochen in den Schlagzeilen steht. Ist es nur deshalb, weil die Samm- lung in Verbindung mit einem grossen Namen des europäi- schen «Industriellen-Gotha» oder des internationalen Jet- Sets steht? Ich hoffe nicht! Hingegen bin ich überzeugt, dass die meisten Berichte, die immer wieder über die Thys- sen-Sammlung erscheinen, aus der tiefen Kenntnis über deren Wert entstehen.
Sammlungen nach ihrer künstlerischen Bedeutung zu bewerten - ich spreche nicht vom finanziellen Wert - ist nicht leicht. Darf ich Ihnen vorlesen, was der Direktor des Kunstmuseums Bern über die Thyssen-Sammlung vor weni- gen Tagen geschrieben hat. «Kein einziges schweizerisches
Museum, geschweige denn eine schweizerische Privat- sammlung, umfasst eine auch nur annähernd so gewichtige Sammlung von Kunstwerken vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert. Auch im internationalen Vergleich wird die- ser Teil der Sammlung nur von wenigen Museumssammlun- gen übertroffen, so vom Louvre, vom Prado, von den natio- nalen Gemäldegalerien in London, Washington, Wien, Leningrad, vom Metropolitan Museum in New York und von einigen wenigen Museen in Europa und in den USA.»
Wir befinden uns vor einer der ganz grossen Sammlungen dieser Welt schlechthin. Man muss sie mit einigen wesentli- chen Meisterwerken von Künstlern der italienischen Schule in Verbindung bringen (Raffael, Beato Angelico, Ghir- landaio, Veronese, Caravaggio, Tintoretto, Tiepolo); mit Namen grosser flämischer oder holländischer Meister (Roger Van der Weyden, Van Eyck, Hieronymus Bosch, Hals, Rembrandt, Rubens); mit denen der grössten Spanier (El Greco, Velasquez, Goya) und mit einigen ganz weltbe- rühmten Werken altdeutscher Meister (der beiden Holbein, der beiden Cranach, von Dürer).
Ich frage Sie: Wieviele Parlamentarier haben diese Samm- lung schon gesehen? Ich bin überzeugt, dass vielleicht dieser oder jener unter Ihnen sie noch nicht gesehen hat. Wir sind darin anderen Völkern ähnlich: wenn wir uns im Ausland befinden, besuchen wir normalerweise alle mögli- chen Museen, aber die Schätze in der eigenen Heimat vergessen wir ein bisschen.
All das, wovon ich jetzt berichten konnte, ist das Resultat der Bemühungen von zwei Privatpersonen: Herrn Thyssens und seines Vaters. Ohne jegliche Unterstützung irgendwelcher Art von seiten der öffentlichen Hand haben diese beiden Persönlichkeiten bewiesen, was Mäzenatentum tatsächlich bedeutet. Dank ihrer persönlichen Anstrengung haben sie zuerst einmal die Sammlung aufgebaut und mit grosser Aufgeklärtheit und Grosszügigkeit ferner seit 40 Jahren der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht.
Dazu kommt noch die ganz besondere Anstrengung Herrn Thyssens im Hinblick auf eine Vergrösserung der Sammlung mit Meistern des 19. und 20. Jahrhunderts. Es ist deshalb nur mehr als gerecht, wenn die Regierung dieses Landes in der absolut objektiven Betrachtung der Sachlage Herrn Thyssen dafür dankt, was er seinem Lande bis heute an Kulturellem geschenkt hat!
Und die Anerkennung geht zusammen mit der Aufforderung an die ganze Schweizer Bevölkerung, doch endlich davon Kenntnis zu nehmen, was an international und weltweit so Wertvollem für einmal im südlichen Teil dieses Landes zu sehen ist!
Nun versucht der 65jährige Herr Thyssen mit gutem Recht und hohem Verantwortungsgefühl, die Zukunft dieser Sammlung zu bestimmen - auch für die Zeit, da er nicht mehr am Leben sein wird. Es geht also darum, dafür zu sorgen, dass die Sammlung zusammenbleibt und nicht durch die Entwicklungen der Erbrechte verstückelt, verteilt oder in ihrem Kern zerstört wird. Es geht darum, dass die Sammlung auch weiterhin einer breiten Oeffentlichkeit zur Verfügung steht. Und es geht schliesslich auch darum, festzuhalten, wo die besten Bedingungen vorhanden sind, damit diese Sammlung für immer einer weiteren Weltöffent- lichkeit zur Bewunderung zugänglich bleibt. In der Tat - Sie haben recht, Herr Müller -, die Frage, die uns alle tief besorgt, ist: Wird der Beschluss von Herrn Thyssen letztlich bedeuten, dass die Sammlung weiterhin in unserem Lande verbleibt?
Dies hängt nur und ausschliesslich vom Willen des Mäzens ab. Das müssen wir heute respektvoll klar festhalten. Es ist aber sicher nicht nur das Recht, sondern die eminente Pflicht der Landesregierung, alles zu unternehmen, damit durch ihre Haltung das Verbleiben der Sammlung in der Schweiz gewährleistet werden kann.
Selbstverständlich ist die Bekundung der Anerkennung und des Dankes an den Eigentümer die erste Bedingung, damit er selber verspürt, wie sehr das Schweizervolk am Verblei- ben der Sammlung in der Schweiz interessiert ist. Es ist aber sicher auch wichtig, sich darum zu kümmern, dass die
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materiellen Bedingungen für das Verbleiben der Sammlung in der Schweiz so gut wie möglich ausgestaltet werden können.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine Botschaft über die Möglichkeiten einer Beteiligung des Bundes an den Investitionen für die Errichtung des defini- tiven Ausstellungshauses in Lugano zu unterbreiten. Der Umfang der Beteiligung ist jedoch noch in keiner Art und Weise festgelegt. Man denkt aber, dass sie einen Drittel nicht übersteigen sollte. Es ist selbstverständlich, dass sich die Stadt Lugano und der Kanton Tessin am Rest beteiligen müssten sowie - das möchte ich klar unterstreichen - die beiden öffentlichen Anstalten (Gemeinde und Kanton), die die eventuellen künftigen Betriebsdefizite zu tragen hätten. Der Bund möchte nach der erwähnten moralischen Betrach- tungsweise der Dinge auch ein materielles Zeichen setzen, jedoch nur was die Investitionen betrifft.
Nun haben wir ganz einfach zu warten, wenn möglich - wie ich sagte - stillschweigend und respektvoll. Ich möchte, Herrn Müller voll und ganz beipflichtend, sagen, dass der Bundesrat hoffnungsvoll wartet und glaubt, dass die Schweiz in jeder Art und Weise in der Lage ist, international die besten Bedingungen zu gewährleisten, damit dieser kostbare Kunstschatz der Allgemeinheit ewig übertragen bleibt.
In diesem Sinne glaube ich, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Müller-Meilen: Ich möchte mich zunächst als von der gan- zen Antwort befriedigt erklären. Es hätte mich allerdings noch interessiert, etwas Genaueres über den Schweizer Vorschlag zu hören, der zuhanden des Barons ausgearbei- tet und unterbreitet worden ist. Es sind darüber schon einige Angaben in den Medien erschienen. Ich glaube, es wäre der Moment, da man das auch hier ganz klar darlegen könnte. Ich glaube auch, dass die Schweiz in der ganzen Sache eine reelle Chance hat. Aber auch die Probleme für eine Ueber- siedlung nach der Villa Hermenosa in Madrid sind nicht gelöst. Es gibt auch dort rechtliche und finanzielle Pro- bleme, und es ist ganz klar, dass die Gemäldesammlung Thyssen in Madrid neben dem Prado nicht mehr diesen Eigenwert hätte, den sie in Lugano hat.
In diesem Sinne beantrage ich Diskussion für den Fall, dass sich auch Tessiner Freunde darüber noch aussprechen möchten.
Le président: La discussion est demandée. Nous passons au vote.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
54 Stimmen 42 Stimmen
Diskussion - Discussion
M. Pini: Permettete che inizi questa discussione nel ringra- ziare innanzitutto il collega Müller per la sensibilità con cui ha rilevato il problema della conservazione della collezione Thyssen, e per la sensibilità che Lei, caro Collega, ha rivolto anche nei confronti del Ticino.
E un ringraziamento lo devo in modo particolare, personal- mente, al consigliere federale Cotti, la cui risposta è convin- cente e soprattutto riconfortante per coloro che credono nella necessità e nel valore culturale, per la Svizzera e non solamente per il Ticino, del mantenimento della collezione del Barone Von Thyssen alla Villa Favorita.
Tuttavia permettetemi, on.i Colleghi e on. sig. Consigliere federale, un'osservazione: Lei giustamente, on. Consigliere federale, nella sua chiara risposta all'on. Müller ha solleci- tato gli Svizzeri a una maggiore sensibilità nel valorizzare e nel proteggere le arti, soprattutto i valori artistici che noi possiamo avere e conservare nel Paese.
E' giusto, on. Consigliere federale, fare questo appello pub- blico. Ma Lei mi permetta, ancora nel ricordo della Presi-
denza della Commissione del Consiglio Nazionale per l'arti- colo costituzionale sulla cultura, che rivolga lo stesso auspi- cio all'Autorità federale; il popolo svizzero, da solo, non può conservare tutti i beni peculiari dell'arte e anche della sua cultura. E' un'operazione che domanda denaro. Purtroppo, l'espressione artistica più bella della mente e dello spirito richiede, per essere conservata, anche l'intervento materiale di conservazione. E l'intervento materiale di conservazione non può unicamente passare attraverso la generosità del popolo, ma richiede, on. sig. Consigliere federale, un inter- vento puntuale e soprattutto sensibile da parte dello Stato, sia questo lo Stato federale o quello cantonale come pure il Comune.
Ecco perché io mi auguro, on. sig. Consigliere federale, che anche in questa operazione la solidarietà della Confedera- zione, non per il cantone Ticino, ma per i valori culturali e artistici che dobbiamo preservare agli Svizzeri e alla Sviz- zera, si manifesti, per questo obiettivo superiore, attraverso un intervento e un aiuto non solo declaratori, ma di sostan- ziale portata materiale. E' ciò che mi è sembrato chiara- mente intendere, e ne ringrazio vivamente il Consigliere federale, Capo del Dipartimento dell'interno.
Frau Uchtenhagen: Ich stimme sonst prinzipiell immer für Diskussion, aber ich finde es bedauerlich, dass jetzt disku- tiert wird. Ich werde mein Votum nicht halten.
Ich finde, dass Bundesrat Cotti die Situation so glänzend dargelegt hat, dass wir eigentlich nur eines tun können: uns hinter den Bundesrat stellen und ihn bitten, alles zu tun, um diese grossartige Sammlung in unserem Land behalten zu können, und dankbar sein, wenn das der Fall sein wird.
Ruf-Bern: Ich glaube, man ist sich in diesem Saal - und auch in der Oeffentlichkeit - weitgehend über den Wert, die Einmaligkeit und die Erhaltenswürdigkeit der Gemälde- sammlung Thyssen einig. Diese Betrachtungsweise beleuchtet aber zweifellos nur einen Aspekt der Thematik. Einige kritische Bemerkungen hinsichtlich der Wünsche des Herrn Thyssen dürften doch angebracht sein.
Wie allgemein bekannt ist, hat sich Herr Thyssen zu Beginn der sechziger Jahre in der Schweiz einbürgern lassen. Ich gehe davon aus, dass er dies aus Ueberzeugung, aus Liebe zu unserem Land getan hat und weder wegen des günstigen Steuerklimas im Tessin noch wegen der politischen Stabili- tät! Zweifel an dieser Annahme sind indessen vielleicht doch angebracht, wenn man sieht, dass er seinen offiziellen Wohnsitz in England und seinen Geschäftssitz in Monaco hat. Wie dem auch sei, die Schweiz hat ihn aufgenommen, hat ihn akzeptiert, und ich glaube, es wäre für einen so reichen Mann wirklich kein Nachteil, sondern sogar ein wesentlicher Gewinn in der Oeffentlichkeit, wenn er sich gegenüber diesem Land, das ihn aufgenommen hat, auch etwas dankbar zeigen würde!
Er vermag es ja wirklich problemlos! Denken Sie daran, dass er seiner zweiten Frau bei der Ehescheidung eine Abfindung von 16 Millionen Franken mitgegeben hat - ob freiwillig oder nicht, ist dabei nicht von Bedeutung. Zieht man das gesamte riesige Vermögen dieses Herrn in Betracht, dann wirkt es sehr befremdend, dass er nun plötzlich so knausrig ist, wenn es darum geht, ein Gebäude für seine Gemälde- sammlung zu finanzieren. Ob es hier nicht vielmehr um eine Prestigegeste gehen soll, die Herr Thyssen seitens des Bunds, des Kantons und der Gemeinde erwartet, da ein Ehrenbürgerrecht nach der ordentlichen Einbürgerung ja kaum mehr in Frage kommen kann? Vielleicht sollte man sich alle diese Ueberlegungen auch machen und nicht ein- fach euphorisch sagen: jawohl, öffentliche Beiträge sind nun das Nonplusultra!
Angesichts dieser Interpellation könnte man meinen, wir hätten in dieser Session wirklich nichts Gescheiteres mehr zu behandeln. Zahlreiche Geschäfte, die verschoben wer- den mussten - Gesetzesvorlagen, parlamentarische Initiati- ven usw. - , sind in der Meinung des Ratsbüros offenbar viel weniger wichtig als dieses scheinbar weltbewegende Thema! Ich habe den Eindruck gewonnen, man habe sich
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Motion Braunschweig
hier etwas vom Jet-set-life erfassen lassen und möchte daran auch ein bisschen teilhaben und von den Brosamen mitessen, die da abfallen.
Ich wende mich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht grund- sätzlich gegen eine Beteiligung des Bundes an einem Gebäude für die Thyssen-Sammlung, aber möchte doch an dieser Stelle klar zum Ausdruck bringen, dass man von einem Mann, der es punkto Reichtum mehr als nur vermag, erwarten dürfte, dass er sich gegenüber dem Land, das ihn eingebürgert hat, auch etwas erkenntlich zeigt, indem er die entsprechenden Kosten selbst bezahlt.
Wir erwarten vom Bundesrat, dass er auch in diesem Sinne bei Herrn Thyssen vorstellig wird!
Frau Grendelmeier: Kulturdebatten in diesem Rat sind etwas eher Aussergewöhnliches und etwas, das man höch- stens am Schluss der Session noch anreissen darf. Ich möchte aber trotzdem Herrn Bundesrat Cotti für seine kla- ren Worte herzlich danken und ihn auch ermutigen, alles zu unternehmen, dass diese Sammlung in der Schweiz bleibt. Ich glaube, wir müssen uns immer wieder klarmachen, dass es neben reinen wirtschaftlichen Interessen noch andere gibt. Wir haben allen Grund, uns für ein solches Angebot in der Südschweiz stark zu machen. Die Südschweiz hat wenig Möglichkeiten, sich ausserhalb des Tourismus durchzuset- zen. Hier besteht die einmalige Gelegenheit, der Südschweiz ein eigenes Gesicht zu geben, und ich bitte Sie noch einmal, Herr Bundesrat Cotti, alles Mögliche zu unternehmen, wenn es dann darum geht, diese Kulturfreundlichkeit auch in klingende Münze umzuwandeln. Seien Sie also nicht knaus- rig, sondern mindestens so grosszügig, wie wenn es bei- spielsweise um ein militärisches Projekt ginge.
Mühlemann: Ich finde es bedauerlich, dass Herr Ruf die ausgezeichnete Vorarbeit des Bundesrates in Frage stellt. Man kann zu Herrn Heini Thyssen stehen, wie man will; er steht nicht zur Diskussion. Zur Diskussion steht vielmehr eine der bedeutendsten Gemäldesammlungen der Welt, die unserem Land erhalten bleibt oder nicht. Das ist die Frage. Dazu kommt ein durchaus materieller Gewinn im Rahmen des Tourismus für den Kanton Tessin.
Ich möchte Herrn Bundesrat Cotti beglückwünschen, wie er in dieser Sache die Führung übernommen, wie er das Ganze vorbereitet hat, und hoffe, dass die Verhandlungen erfolg- reich abgeschlossen werden können. Unsere Devise, auch in der öffentlichen Diskussion, sollte sein: «In dubio pro Ticino.»
85.903
Motion Braunschweig Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Ratifikation des Uebereinkommens Elimination de toutes les formes de discrimination à l'égard des femmes. Ratification de la convention
Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1985
Nach der eindrücklichen Annahme des neuen Eherechts durch das Schweizer Volk vom 22. September 1985 ersu- chen wir den Bundesrat, die Ratifikation des «Uebereinkom- mens über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau» vom 18. Dezember 1979 sobald als möglich in die Wege zu leiten, nachdem der Bundesrat dies sowohl im Bericht über die schweizerische Menschenrechtspolitik als auch in der Uno-Botschaft in Aussicht gestellt hat.
Ursprünglich machte der Bundesrat die Ratifikation des Uebereinkommens vor allem vom Gleichheitsartikel 4 Absatz 2 in der Bundesverfassung abhängig. Etwas enttäu- schend erwähnte der Bundesrat in der Fragestunde vom 10. Dezember 1984 neben der Annahme des neuen Ehe- rechts weitere Gesetzesrevisionen (Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts, Arbeits- und Sozialgesetzgebung) als Voraussetzung für die Ratifika- tion des Uebereinkommens. Demgegenüber ersuchen wir den Bundesrat, die Ratifikation nicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Die absolute Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern im philosophischen Sinn wird ohnehin immer eine Utopie sein. Das Schweizer Volk hat indessen in den Jahren 1971 bis 1985 in etlichen Volksabstimmungen den Willen zur Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann zum Ausdruck gebracht. Mit dieser demokratischen Willensbildung ist die wichtigste Voraussetzung für die Rati- fikation des Uebereinkommens über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979 erfüllt.
Texte de la motion du 3 octobre 1985
Le 22 septembre 1985, une majorité impressionnante du peuple suisse a accepté le nouveau droit matrimonial; nous chargeons par conséquent le Conseil fédéral d'engager, le plus rapidement possible, la procédure de ratification de la Convention du 18 décembre 1979 sur l'élimination de toutes les formes de discrimination à l'égard des femmes. Cela est d'autant plus nécessaire que le Conseil fédéral l'a promis lui-même, et dans le rapport sur la politique suisse en matière de droits de l'homme, et dans son message concer- nant l'adhésion de la Suisse à l'ONU.
Initialement, le Conseil fédéral faisait dépendre la ratifica- tion de la convention avant tout de l'article sur l'égalité des hommes et des femmes (Constitution fédérale, art. 4, al. 2). A notre déception, il a, lors de l'heure des questions du 10 décembre 1984, posé des conditions supplémentaires à cette ratification, soit l'acceptation du nouveau droit matri- monial ainsi que la révision d'autres lois encore (Loi fédérale sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse et législa- tion dans le domaine social et en matière de travail). C'est pourquoi nous attendons du Conseil fédéral qu'il cesse de renvoyer cette ratification aux calendes grecques! Nous savons que l'égalité absolue entre les sexes - l'égalité telle que l'entendent les philosophes - sera toujours une utopie. Il n'en reste pas moins que le peuple suisse a exprimé plusieurs fois, à l'occasion des votations organisées entre 1971 et 1985, sa volonté de traduire cette égalité dans les faits. Et cette évolution de l'opinion publique satisfait à la condition sine qua non de la ratification de la Convention du 18 décembre 1979 sur l'élimination de toutes les formes de discrimination à l'égard des femmes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Blunschy, Borel, Bundi, Chopard, Christi- nat, Clivaz, Deneys, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Fehr, Fetz, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Gurtner, Hubacher, Humbel, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solo- thurn, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Müller-Bachs, Nauer, Neu- komm, Ott, Pitteloud, Reimann, Renschler, Robbiani, Robert, Rohrer, Rubi, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Seiler, Stamm Judith, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber Monika, Weber-Arbon, Weder-Basel, Zehnder, Ziegler (55)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Beantwortung.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Dezember 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985 Am 16. Juli 1985 hat Frau Bundesrätin Kopp anlässlich der Weltkonferenz zum Jahrzehnt der Frau erklärt, dass die Schweiz beabsichtige, das Uebereinkommen von 1979 über
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.409
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Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1987 - 08:00
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