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Geschäftsbericht des Bundesrates
Vierzehnte Sitzung - Quatorzième séance
Donnerstag, 18. Juni 1987, Vormittag Jeudi 18 juin 1987, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Cevey
87.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1986
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1986
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 831 hiervor - Voir page 831 ci-devant
Militärdepartement - Département militaire
Industriepotential des Eidgenössischen Militärdeparte- mentes (EMD) Potentiel industriel du Departement militaire fédéral (DMF)
Herr Leuenberger Moritz unterbreitet im Namen der Geschäftsprüfungskommission den folgenden schriftlichen Bericht über die Nachkontrolle zur Inspektion betreffend die Organisation der Rüstungsbeschaffung von 1980:
Der vorliegende Bericht dient dazu, eine Kontrolle über die Wirksamkeit der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskom- missionen aus dem Jahre 1980 zur Rüstungsbeschaffung vorzunehmen. Es gilt zu klären, welche Themen heute vom Standpunkt der parlamentarischen Oberaufsicht aus verlas- sen werden können - sei es, weil die Probleme gelöst worden sind, sei es, weil sie in ihrer heutigen Form nicht auf die Stufe des Parlaments gehören (vgl. Ziffer 1 hiernach). Sodann ist klarzustellen, welchen Standpunkt die Geschäftsprüfungskommission zu den beiden bedeutsamen offenen Themen einnimmt (Verselbständigung der Rüstungsbetriebe und Verhältnis von Produktions- und Unterhaltsbetrieben, vgl. Ziffer 2 hiernach). Die Geschäfts- prüfungskommission des Ständerates, deren Sektion mit der unsrigen bei dieser Nachkontrolle zusammengewirkt hat, orientiert den Ständerat auf mündlichem Wege im glei- chen Sinne.
Rückblick
Unterlagen
Die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen sind im wesentlichen in drei Dokumenten festgehalten:
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte über die Organisation der Rüstungsbeschaffung vom 6. und 14. November 1980
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommissionen zum Bericht des Bundesrates vom 14. März 1983 über den Stand der Organisation der Rüstungsbeschaffung, die Rolle und Stellung der Rüstungsbetriebe sowie die Rüstungspolitik vom 18. und 26. August 1983
Protokoll der Geschäftsprüfungskommission des Natio- nalrates vom 15./16. Mai 1984, Seite 45.
Der Bundesrat hat den Geschäftsprüfungskommissionen in erster Linie in seinem Bericht über den Stand der Rüstungs- beschaffung, die Rolle und Stellung der Rüstungsbetriebe sowie die Rüstungspolitik vom 14. März 1983 geantwortet. Eine Zusammenstellung der Forderungen und der getroffe- nen Massnahmen fand sich ferner in einer tabellarischen Antwort vom 15. März 1985. Seither hat sich das Thema von der Rüstungsbeschaffung als Ganzes auf die Optimierung des Industriepotentials EMD verlagert.
Die Inspektion der Geschäftsprüfungskommissionen mün- dete in folgende drei Themenkreise aus:
Hier wurden Empfehlungen zur Struktur des Departementes und der Gruppen im EMD gemacht, ferner zum Rüstungsab- lauf im engeren Sinne sowie zum Projekt-Management und zu Führungs- und Ausbildungsfragen. Gefordert wurde die Bildung des Rüstungsausschusses, die Verstärkung der Untergruppe Planung, die Verbesserung der Vertretung der Truppeninteressen im Rüstungsablauf, die Stärkung der Projektorganisationen, ihre Unterstellung unter den Rüstungsausschuss sowie ihr Weisungsrecht und ihre Bud- getkompetenz. Als wichtigste Grundsätze für die Aenderun- gen am Rüstungsablauf wurde folgendes festgehalten: Abbau der Kollektivverantwortungen zugunsten von Einzel- verantwortung, Stärkung des Projekt-Managements, insbe- sondere der Projektoberleitung, Konzentration der Sach- kompetenzen beim Rüstungsausschuss, Stärkung der Stel- lung des Generalstabschefs, Verbesserung der Projekt- definition sowie der technischen und Truppen-Versuche und Zeitgewinn durch Parallelschaltung von Phasen des Rüstungsablaufs, die bisher aufeinander folgten.
Die Unterstellung der Rüstungsbetriebe unter die Gruppe für Rüstungsdienste war vor allem deshalb umstritten, weil sie den Rüstungschef in eine Doppelrolle zwang, in der er sowohl Einkäufer wie Chef der staatlichen Lieferanten zu sein hatte. Interessenkonflikte wurden für jenen Fall befürchtet, in dem Staatsbetriebe, für deren Existenz der Bund verantwortlich ist, zu privaten Unternehmen in Kon- kurrenz treten. Die Kommissionen verzichteten aber auf eine Empfehlung, da sie zum Schluss gelangten, dass sich diese Konflikte durch eine veränderte Unterstellung der Rüstungs- betriebe nur auf andere Instanzen verschieben, nicht aber beheben lassen. Wichtiger als die organisatorische Unter- stellung schien ihnen die Selbständigkeit, welche dem Rüstungskonzern an seinem Standort gewährt werde.
Der Bundesrat wurde daher beauftragt, die Rüstungsbe- triebe zunächst unter Wahrung der heutigen organisatori- schen Stellung so zu verselbständigen, dass ein effizientes industrielles Management des gesamten Rüstungskonzer- nes und der einzelnen Betriebe möglich werde. Für den Fall, dass sich auf diese Weise die festgestellten Mängel nicht innert vernünftiger Frist beheben liessen und sich die heu- tige organisatorische Stellung der Rüstungsbetriebe als Hin- dernis für ein effizientes industrielles Management erweise, sollte im Detail geprüft werden, ob darüber hinaus der Rüstungskonzern als selbständige oder unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechtes analog den SBB oder PTT direkt dem EMD zu unterstellen sei.
Im einzelnen sollten bei den Rüstungsbetrieben Möglichkei- ten der Redimensionierung geprüft und den Rüstungsbe- trieben vermehrt jene Aufgaben im Bereiche von Unterhalt, Reparatur und Aenderungsdienst übertragen werden, wel- che die Kapazität der Unterhaltsinstanzen übersteigen.
Als Voraussetzungen für die industrielle Führung der Rüstungsbetriebe galten: das Erstellen eines tragfähigen industriellen Konzeptes für die Rüstungsbetriebe unter Zuweisung bestimmter Schwerpunkte, die Schaffung einer echten Konzernleitung mit verstärkten Führungsaufgaben gegenüber den Betrieben und grösserer Selbständigkeit gegenüber dem Rüstungschef und den andern Bundesäm- tern der Gruppe für Rüstungsdienste, die grösstmögliche rechnungsmässige und finanzielle Verselbständigung des
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Gestion du Conseil fédéral
Rüstungskonzerns im Rahmen des Finanzhaushaltsgeset- zes, die grösstmögliche Verselbständigung der personellen Belange im Rahmen des Beamtenrechtes, die Stärkung der Führung der einzelnen Betriebe, insbesondere durch Gewährung angemessener Finanzmittel für eigene Entwick- lungsinitiativen und die Schaffung klarerer Auftragsverhält- nisse zwischen den Bundesämtern für Rüstungstechnik und für Rüstungsbeschaffung einerseits und dem Rüstungskon- zern anderseits.
Die GRD sollte vom Departement überprüft werden, wobei insbesondere abzuklären war, ob die Parallelorganisation der technischen und kaufmännischen Abteilungen ganz oder teilweise aufgehoben werden könne, um die Koordina- tion und die Qualität der Geschäftsführung zu verbessern sowie um freiwerdende Stellen der Gruppe für General- stabsdienste zur Verfügung stellen zu können.
Das EMD hat in der Zwischenzeit die meisten Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen ganz oder sinnge- mäss erfüllt. Insbesondere sind der Rüstungsausschuss geschaffen und die Regelung des Rüstungsablaufs stufen- weise angepasst worden. Die Struktur der GRD-Zentralver- waltung ist überprüft und grundlegend verändert worden. Die dabei erzielten Stellengewinne blieben allerdings gering. Am wenigsten weit gehen die getroffenen Massnah- men zur Rolle und zur Stellung der Eidgenössischen Rüstungsbetriebe. Eine allgemeine Unternehmungspolitik des Bundesamtes für Rüstungsbetriebe und ein Leitbild der Gruppe für Rüstungsdienste erbringen immerhin die wesentlichen Grundsätze für die Arbeit der Rüstungsbe- triebe. Deren Selbständigkeit ist im Forschungsbereich dadurch ein wenig erhöht worden, dass sie über eine kleine Tranche des Budgets frei (das heisst ohne Auftrag) verfügen können.
Unerfüllte Postulate
Reorganisation der Rüstungsbeschaffung
In diesem Bereich sind nur untergeordnete Postulate nicht oder bloss teilweise erfüllt worden. Dies trifft insbesondere für die geforderte Verstärkung der Untergruppe Planung und für die Schaffung von Budgetkompetenzen für die Pro- jektoberleiter im Rüstungsablauf zu. Teilweise erfüllt wur- den die Forderung nach Karriereplanung und nach einer längeren Amtsdauer der militärisch besetzten Stellen.
Die Forderung nach zentraler Steuerung der Kredite für Erforschungs-, Entwicklungs- und Versuchsprogramme wurde gestützt auf ein Gutachten von Professor Lutz im Rahmen der Finanzkommission unter Mitwirkung der Geschäftsprüfungskommissionen geprüft. Die Finanzkom- mission gelangte zum Schluss, dass die heutige Regelung befriedige.
Hier sind alle wesentlichen Forderungen erfüllt. Nur teil- weise erfüllt wurde das Begehren nach erheblichem Stellen- abbau.
In diesem Bereich ist die Forderung nach der Ausschöpfung von Redimensionierungsmöglichkeiten erst teilweise erfüllt. Hier laufen noch die Gemeinkosten-Wertanalysen in Zusam- menarbeit mit dem betriebswissenschaftlichen Institut der ETH Zürich. Ohne den Ergebnissen dieser Ueberprüfung vorzugreifen, muss vorläufig festgehalten werden, dass die Aussage des Experten Hess, wonach ein wesentlicher Per- sonalabbau noch möglich sei, bis heute nicht widerlegt worden ist.
Im wesentlichen unerfüllt blieb die Forderung nach Verselb- ständigung der Rüstungsbetriebe zur Ermöglichung einer industriellen Führung. Die Möglichkeiten der Verselbständi- gung innerhalb des geltenden Finanz- und Personalrechtes erwiesen sich als sehr beschränkt.
Unerfüllt blieb ebenfalls die Forderung nach einer Klärung der Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Rüstungs- und den Unterhaltsbetrieben. Die Forderung der GPK ist von Herrn Walter Hess aufgegriffen worden und war
Grundlage der Bestrebungen der Geschäftsprüfungskom- missionen, die Optimierung des Industriepotentials EMD analysieren zu lassen, was zum Bericht einer Arbeitsgruppe Schmid vom September 1986 geführt hat.
Der vorstehende Rückblick zeigt, dass ein Grossteil der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen erfüllt worden ist. Wo Vorschläge nicht oder nur teilweise realisiert worden sind, soll mit dieser Nachkontrolle das Departement aufgefordert werden, diesen Belangen seine Aufmerksam- keit zu widmen. Wir haben zurzeit keinen Anlass, im einzel- nen darauf einzutreten. Eine Ausnahme gilt lediglich für die Frage der Verselbständigung der Rüstungsbetriebe und des Verhältnisses von Produktions- und Unterhaltsbetrieben. 21. Zur Verselbständigung der Rüstungsbetriebe
Unerfüllt ist die Forderung nach besseren Rahmenbedin- gungen für die unternehmerische Führung der Rüstungsbe- triebe. Wie auch der Rüstungschef in seiner Situationsana- lyse nach eineinhalbjähriger Amtsführung vom 16. Dezem- ber 1986 festhält, sind den praktischen Realisierungschan- cen eines Strukturwandels in den Rüstungsbetrieben enge Begrenzungen gesetzt. Während der gewinnorientierte Pri- vatbetrieb das strukturell bedingte Personalprofil unter Umständen rasch verändern kann, setzen die Besonderhei- ten des Staatsbetriebes hier engste Limiten. Die Forderung, die Betriebe seien nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, würde einerseits neben personalrechtlicher Flexi- bilität auch ein Eigenkapital, die Verwantwortung für Gewinn und Verlust sowie flexible Strukturen verlangen, anderseits würde sie aber auch bedingen, dass der einzelne Betrieb frei wäre in seiner Sortimentspalette, in seiner Ausla- stungsplanung, in der Vermarktung seiner Produkte und schliesslich in der Bildung von Entwicklungsschwer- punkten.
Auch der Bericht der Arbeitsgruppe Schmid betont, eine Delegation von weiteren Kompetenzen im Personalwesen an die einzelnen Betriebe scheine unbedingt erforderlich und solle möglichst rasch in die Wege geleitet werden. Ferner werde eine Förderung der Entwicklungskapazität im Rahmen der militärischen Planung des EMD längerfristig zu erhöhter Flexibilität und verbesserter Optimierung führen. Der Rüstungschef stellt immerhin fest, dass in den letzten paar Jahren in den Rüstungsbetrieben ein Stimmungswan- del eingesetzt habe, und dass sie sich bemühten, unterneh- merisch zu denken. Der Weg werde hingegen noch lang und voller Hindernisse sein. Um das angestrebte Ziel zu errei- chen, bedürften die Betriebe der Unterstützung von aussen und des Vertrauens aller beteiligten Stellen.
Mehr als sechs Jahre nach ihrer Untersuchung bietet sich uns in diesem Bereich somit im wesentlichen das gleiche Bild. Falls die Arbeitsgruppe unter Brigadier Haug, welche das Verhältnis des Eidg. Personalamtes zu den departemen- talen Personaldiensten prüft, nicht grundsätzliche Verbes- serungen für die personalrechtliche Selbständigkeit der Rüstungsbetriebe vorschlägt, bleibt nur die Feststellung, dass die Rüstungsbetriebe unter Wahrung der heutigen organisatorischen Stellung nicht so verselbständigt werden können, dass ein effizientes industrielles Management des gesamten Rüstungskonzernes und der einzelnen Betriebe möglich wird. Damit wären die Voraussetzungen für den zweiten Teil der Motion der Geschäftsprüfungskommissio- nen betreffend Rolle und Stellung der eidgenössischen Rüstungsbetriebe von 1980 an sich erfüllt. Wir verzichten heute darauf, diese Forderung erneut zu erheben. Zum einen gilt es, abzuwarten, welche Möglichkeiten flexiblerer Führung sich aus der erwarteten Kompetenzdelegation im Personalbereich ergeben; zum andern vertritt das EMD die Ansicht, dass eine Neuunterstellung heute mehr Nachteile als Vorteile bringen würde.
Gestützt auf die Unterlagen von Hrn. Hess waren die zustän- digen Sektionspräsidenten der Geschäftsprüfungskommis- sionen im Jahre 1985 zur Feststellung gelangt, dass grös- sere Veränderungen in der Aufgabenstellung von GRD und GGST zu prüfen seien und dass die heutige Zusammenar-
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beit nicht befriedigend koordiniert sei. Es stellte sich die Frage, wie dieses Potential nicht nur zu koordinieren, son- dern als Ganzes zu führen sei. Gestützt auf diesen Wunsch beauftragte der Departementsvorsteher die Arbeitsgruppe Schmid mit der Analye des Industripotentials EMD. Die Arbeitsgruppe hat jedoch der Frage, welche die Geschäfts- prüfungskommissionen vordringlich beschäftigte, nur nebenbei ihr Augenmerk geliehen und festgestellt, die gel- tende Aufgabenteilung sei im Rahmen der gestellten Opti- mierungsaufgabe zweckmässig. An der Sitzung wurde dazu ausgeführt, die zu gewährleistende Kriegsbereitschaft ver- lange eine dominierende Rolle der Unterhaltsfunktionen in allen strategischen Fällen. Wenn der Generalstabschef die uneingeschränkte Verantwortung für den Unterhalt des Kriegsmaterials habe, sei es sinnvoll, wenn er das Instru- ment dazu in den eigenen Händen halte. Wohl treffe es zu, dass der Generalstabschef nicht nur für den Unterhalt, son- dern für die materielle Kriegsbereitschaft insgesamt verant- wortlich sei, so dass man sagen könnte, das ganze Beschaf- fungswesen sei ihm zu unterstellen. Die Arbeitsgruppe möchte den Begriff Kriegsbereitschaft differenzierter betrachten und sich fragen, welches die Bedeutung der einzelnen Rüstungsfunktionen während der möglichen stra- tegischen Fälle sei. Da der Unterhalt in jedem der strategi- schen Fälle wichtig sei, erscheine es sinnvoll, ihn gesondert anzusehen und diesbezüglich eine geschlossene Verant- wortung festzulegen, um dafür eine effiziente, führbare Organisation zu gewährleisten.
Gestützt auf die erhaltenen Informationen gelangen wir zu folgenden Feststellungen:
Auf der obersten Führungsebene funktioniert heute das Zusammenspiel von Generalstabsdiensten und Rüstungs- diensten. Die zugegebenermassen konfliktträchtige Organi- sationsstruktur bewährt sich dank der Besetzung der verant- wortlichen Posten mit kooperationsbereiten Persönlichkei- ten. Der Rüstungsausschuss bildet ein Instrumentarium, das gestattet, allfällige Konfliktherde früh zu erfassen. Heute bestehen auf dieser Ebene keine grundsätzlichen Kompe- tenzschwierigkeiten.
Offen bleiben hingegen noch Fragen auf der Ebene der Rüstungs- bzw. Unterhaltsbetriebe. Entgegen den Erwartun- gen der Geschäftsprüfungskommissionen ist die Unterstel- lungsfrage für die Betriebe nicht mit der nötigen Grundsätz- lichkeit geprüft worden. Während zur Zeit der Inspektion der Geschäftsprüfungskommissionen feststand, dass die Systemverantwortung für die gesamte Lebensdauer eines Gerätes unteilbar sei (letztmals hat dies Rüstungschef Gros- senbacher am 26. April 1985 bestätigt), geht man heute von einer besonderen Systemverantwortung für den Unterhalt aus. Nach unserer Auffassung sollte auch heute noch die Systemverantwortung und die Kapazität für grössere Arbei- ten am Gerät an einem einzigen Ort vereinigt sein. Die Bedeutung der Unterhaltsverantwortung im Verteidigungs- fall spricht nicht für die Trennung von Produktions- und Unterhaltsbetrieben, umso mehr als vorgesehen ist, dass das Potential der Rüstungsbetriebe im Verteidigungsfall der Kriegsmaterialverwaltung für den Reparaturdienst zur Ver- fügung gestellt wird. Eines der wesentlichen Probleme bleibt sodann, dass der Rüstungsbeschaffungsinstanz noch technische Betriebe angegliedert sind, so dass der Rüstungschef für die Auslastung dieses Potentials verant- wortlich ist. Ein Hindernis für die Optimierung des Industrie- potentials im EMD bildet bei der heutigen Struktur schliess- lich das sektorielle Denken, das die Zusammenarbeit er- schwert.
Die im Jahre 1985 von den Geschäftsprüfungskommissio- nen und von Herrn Hess geforderte grundsätzliche Abklä- rung ist somit nicht im gewünschten Ausmass vorgenom- men worden. Das EMD wünscht jedoch, vorerst die Empfeh- lungen des Berichts der Expertengruppe Schmid zu verwirk- lichen, bevor weitere Studien veranlasst werden. Nach Ansicht des neuen Departementsvor stehers stellt das Ver- hältnis von Produktion und Unterhalt nicht Fragen der gemeinsamen Führung, sondern eher solche der Koordina- tion. Diese würden heute angegangen. Daher verzichten wir
zur Zeit darauf, den Entwurf eines neuen Strukturmodells zu verlangen, das alle oder einen Teil der Rüstungsbetriebe mit den Unterhaltsbetrieben zu einem umfassenden Industrie- betrieb des EMD mit erhöhter Selbständigkeit zusammen- fassen würde.
Wir glauben, das Thema mit den folgenden Feststellungen abschliessen zu können:
Der Grossteil der seinerzeitigen Empfehlungen ist heute erfüllt.
In den Fragen der Verselbständigung der Rüstungsbe- triebe und des Verhältnisses von Produktion und Unterhalt haben wir das EMD nochmals deutlich auf die offenen Fragen aufmerksam gemacht. Das Departement versichert, die bestehenden Probleme im Rahmen des heutigen Beam- tenrechts und der Unterstellungsverhältnisse im Departe- ment lösen zu können.
Wir glauben, mit dieser Erfolgskontrolle zur Inspektion von 1980 und den vorstehenden Hinweisen die Aufgabe, die uns im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht gestellt ist, erfüllt zu haben.
Antrag der Kommission
Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Proposition de la commission
Nous vous proposons, de prendre acte du présent rapport.
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Im Rahmen der Berichter- stattung über das Eidgenössische Militärdepartement möchten wir uns heute auf einige Schwerpunkte beschrän- ken. Sollten sich Fragen aus dem allgemeinen Geschäftsbe- richt ergeben, werden diese in der Diskussion beantwortet. Erster Schwerpunkt: Industriepotential des EMD. Bei die- sem Inspektionsgeschäft verweise ich auf den ausgeteilten ausführlichen Bericht. Die Sektionen EMD der Geschäfts- prüfungskommissionen beider Räte haben die Empfehlun- gen zur Organisation der Rüstungsbeschaffung von 1980 einer Nachkontrolle unterzogen. Der Inhalt der Empfehlun- gen und die seither erfüllten Postulate sind im Bericht erwähnt. Unerfüllt und unbeantwortet blieben zwei Fragen- bereiche:
Nachdem sich die Expertengruppe Schmid/Tschirky/Kramer mit der Optimierung des Industriepotentials befasst hatte, sind zusätzliche Rationalisierungs- und Auslastungsmög- lichkeiten aufgezeigt worden. Das EMD hat uns zugesichert, dass es die Empfehlungen der Expertengruppe Schmid rea- lisieren will. Somit sind weitere Optimierungsergebnisse zu erwarten.
Im wesentlichen unerfüllt blieb die damalige Forderung nach Verselbständigung der Rüstungsbetriebe. Es scheint uns ohnehin fragwürdig, einen industriellen Rüstungsbe- trieb mit marktkonformem Sortiment zu fordern, der gleich- zeitig das Beamtenrecht und die Finanzen der Eidgenossen- schaft beansprucht. Immerhin stellt der neue Rüstungschef fest, dass auch in diesen Betrieben ein Stimmungswandel eingesetzt habe und man sich bemühe, unternehmerisch zu denken.
Für den Wunsch nach personalrechtlicher Selbständigkeit muss vorerst der Inhalt eines Gutachtens der Arbeitsgruppe von alt Brigadier Haug ausgewertet werden. Eine Komnpe- tenzdelegation im Personalbereich an die Rüstungsbetriebe wäre vor allem für die Rekrutierung besonderer Fachkräfte eine Notwendigkeit.
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Ein Hindernis für die Optimierung der Zusammenarbeit ist leider das immer noch vorhandene sektorielle Denken. Was bei den Armee-Motorfahrzeugparks und beim Bundesamt für Militärflugplätze möglich war, kann auch anderswo durchgesetzt werden. Eine Klärung der Unterhaltsverant- wortung hat bald und umfassend zu erfolgen.
Allgemeine Feststellungen: Mit diesem Bericht legen wir eine langjährige Inspektionsaufgabe zu den Akten, weil ein Grossteil der seinerzeitigen Empfehlungen erfüllt wurde. Das Zusammenspiel auf oberster Führungsebene funktio- niert. Die Organisationsstruktur bewährt sich dank koopera- tionsbereiten Persönlichkeiten. Bevor man weitere Struktur- modelle fordert, scheint uns die Verwirklichung der vorlie- genden Expertenempfehlungen notwendig. Das EMD wünscht nun vorerst, diesen Weg zu beschreiten. Die Pflicht zur Rationalisierung und Koordination bleibt aber eine Daueraufgabe des Departements. Wir haben auch Grund zur Zuversicht, weil der neue Vorsteher des Militärdepartements seinen guten Willen bekundet hat, die anstehenden Organi- sations- und Ablaufprobleme einer Lösung zuzuführen.
Zweiter Schwerpunkt der Berichterstattung: das Flugtrai- ning in Sardinien. Anlässlich der letztjährigen Beratung des Geschäftsberichts haben wir Ihnen eine zusätzliche Lagebe- urteilung nach dem zweiten Trainingslager in Aussicht gestellt. Die Geschäftsprüfungskommission hat am Beispiel der Erfahrungen unserer Flugwaffe vom August 1986 die Zweckmässigkeit und Zuverlässigkeit dieser Uebungen überprüft. Wir taten dies aufgrund von Unterlagen des Mili- tärdepartements, des Besuchs einer Delegation in Decimo- mannu und einer Aussprache mit dem Kommando der Flie- ger- und Fliegerabwehrtruppen. Die Kommission gelang zu folgenden Schlussfolgerungen:
Das Training der Flugwaffe in Sardinien ist zweckmässig. Mit einem angemessenen Kostenaufwand wird eine gravie- rende Lücke in der Ausbildung unserer Piloten geschlossen. Unsere Flugwaffe kann ihren Auftrag nur erfüllen, wenn sie auch den Ueberschallkampf unterhalb von 10 000 m reali- stisch üben kann. Das Lärmproblem ist von untergeordneter Bedeutung. Die Ueberschallflüge finden mindestens 17 km von der Insel entfernt auf dem offenen Mittelmeer statt. Der Fluglärm auf diesem Militärflugplatz wäre ohne schweizeri- sche Beteiligung kaum niedriger. Darum sind auch keine Klagen aus Sardinien unter diesem Gesichtspunkt bekannt. Die entsprechende Kritik in Sardinien stammt entweder aus der schweizerischen Presse oder bezieht sich auf die gene- relle Opposition autonomistischer sardischer Kreise gegen die Zentralregierung in Rom. Dieser Flugplatz in Decimo- mannu verschafft Sardinien übrigens 3500 Arbeitsplätze. Die Neutralitätsfrage ist vom EMD, zusammen mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten, bereits im Jahre 1984 geprüft worden. Der Bundesrat hat das Luft- kampftraining ebenfalls unter diesem Gesichtspunkt gutge- heissen. Es trifft zwar zu, dass zunächst eine Zusammenar- beit mit Schweden geprüft worden ist. Eine Trainingsanlage wäre aber ausserordentlich teuer zu stehen gekommen, und vor allem die Witterungsbedingungen in Schweden hätten nur eine schlechte wirtschaftliche Nutzung gestattet. Aus diesen Gründen hat die schwedische Regierung das Projekt zunächst fallengelassen.
Der Grundsatz der immerwährenden, bewaffneten Neutrali- tät steht dieser Nutzung der Fluganlage auf italienischem Boden nicht im Wege. Die Benutzung erfolgt ausschliesslich zu Ausbildungszwecken und ohne Bewaffnung. Wenn wir unser Territorium mit Aussicht auf Erfolg im Ernstfall vertei- digen wollen, sind die notwendigen Ausbildungskurse im
Ausland ebenso gerechtfertigt wie entsprechende Material- käufe.
Aufgrund dieser Ueberlegungen hat die Geschäftsprüfungs- kommission den Bundesrat eingeladen, die nötigen Mass- nahmen zu treffen, damit alle Schweizer Piloten auch den Ueberschallkampf unter möglichst realistischen Bedingun- gen und im erforderlichen Ausmass üben können. Wir baten den Bundesrat, uns bis Herbst 1987 in einem Bericht mitzu- teilen, wie er die Erweiterung der Trainingsgelegenheiten auf Sardinien zu verwirklichen gedenkt.
Dritter Schwerpunkt unseres Berichtes: Ueberwachungsge- schwader. Unsere Sektion befasst sich seit einiger Zeit mit Problemen des Ueberwachungsgeschwaders. Es handelt sich um folgende Themenkreise: Probleme der Personalfüh- rung und Einsatzplanung; Probleme der Doppelunterstel- lung der UeG-Angehörigen - sie gehören nämlich gleichzei- tig den Kampfstaffeln an und sind auch im Instruktions- dienst tätig.
Es geht auch um die Laufbahnplanung der Piloten des Ueberwachungsgeschwaders, vor allem geht es um Pro- bleme nach dem Austritt aus den Kampfstaffeln. An einer vor kurzem stattgefundenen Sitzung mit dem Kommandanten der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, Korpskommandant Dürig, und mit dem Waffenchef, Divisionär Leuthold, sind wir zur Ueberzeugung gelangt, dass die Probleme erkannt sind und der Wille besteht, sie zu lösen. Wir meinen, dass es notwendig und dringend ist, dem Ueberwachungsgeschwa- der als erstem Schutzschild unserer Abwehrbereitschaft alle Aufmerksamkeit zu schenken. Auf den kommenden Sep- tember ist uns ein entsprechender Bericht über vorgese- hene Massnahmen in Aussicht gestellt worden.
Zum Abschluss möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, um dem Departementsvorsteher, den militärischen und administrativen Führungsorganen für die angenehme Zusammenarbeit zu danken.
Die Bereitschaft zur Ueberprüfung der Führungs- und Betriebsstrukturen im EMD hat bereits einige erfreuliche Ergebnisse gezeitigt, einiges aber ist noch in Bewegung. Wie in der Wirtschaft wird das Ueberdenken von alten Struk- turen und Gewohnheiten eine Daueraufgabe bleiben müs- sen und sicher nur zum Vorteil gereichen.
Wir freuen uns über den guten Willen, der bei den Rationali- sierungsprojekten (Gral, EFFI und GWA) zum Ausdruck gekommen ist.
Ott: Ich spreche zu Seite 229 ff., Sicherheitspolitik.
Die Schweiz ist auf diesem Gebiet durch den Gang der weltpolitischen Ereignisse und verstärkt noch durch die Entwicklungen der allerletzten Zeit in eine Lage versetzt worden, in der sie sich für neue Aufgaben bereithalten muss. Wir werden heute als neutraler Staat mit einer neuen Dimension, einer neuen «Generation» unserer traditionellen guten Dienste konfrontiert. Die guten Dienste erhalten heute anstelle der bisherigen bilateralen oft eine multilaterale Dimension, weil sich eben der Prozess der internationalen Stabilisierung, der Friedenssicherung, der Abrüstung, heute weitestgehend im multilateralen Rahmen abspielt. Hier ist die Schweiz schon in den Verhandlungsprozess miteinbezo- gen. Die Situation auf diesem Gebiet ändert sich rapid.
Ein wichtiger sicherheitspolitischer Markstein ist meines Erachtens die kürzliche Erklärung der Warschauer-Pakt- Staaten von Ost-Berlin. Was von westlicher und neutraler Seite immer vertreten wurde, wird hier erstmals auch vom Warschauer Pakt in aller Deutlichkeit zugestanden: dass nämlich nukleare Abrüstung nicht von der konventionellen Abrüstung abgekoppelt werden darf, dass die beiden ein Ganzes bilden. Zugestanden wird auch, dass es faktisch Disparitäten der konventionellen Rüstung in Europa zwi- schen den Blöcken gibt und dass es auf manchen Gebieten ungleichgewichtige oder einseitige Abrüstung braucht, wenn man zu einem militärischen Gleichgewicht, auch auf konventioneller Ebene, gelangen will.
Es wird zugegeben, dass es einer wirksamen Verifikation bei Abrüstung und militärischer Vertrauensbildung unbedingt
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bedarf. Wie ganz anders hat das von östlicher Seite noch an der Stockholmer Konferenz getönt!
Von besonderem Interesse ist schliesslich der Gedanke, dass die militärischen Allianzen ihre sicherheitspolitischen Doktrinen miteinander besprechen und gemeinsam rein defensive Sicherheitsdoktrinen anstreben sollten. Von unse- rem Gesichtspunkt ist dies interessant, weil erstens unsere eigene schweizerische Militärdoktrin ja rein defensiven Cha- rakter hat und wir der Meinung sind, dass, wenn alle das Gleiche täten, das Problem des Friedens gelöst wäre, und weil zweitens dort, wo die Mächtegruppen miteinander über ihre Sicherheitsdoktrinen reden, ein Dialog beginnen würde, der wirklich an die Wurzeln des Problems rührt.
Ich meine, dass man die Warschauer-Pakt-Staaten vom Westen her hier beim Wort nehmen muss, und ich darf mich dabei auf ein Wort des früheren amerikanischen Präsiden- ten John F. Kennedy berufen, der in seiner berühmten Inaugurationsrede mit Blick auf Sicherheits- und Abrü- stungsverhandlungen zwischen Ost und West erklärt hat: «Zivilisiertes Verhalten ist kein Zeichen von Schwäche, und ob einer es aufrichtig meint, muss immer der Prüfung unter- worfen werden.»
Ich komme auf die Situation der Schweiz zurück. Von nuklearer Abrüstung, von Null-Lösungen ist heute viel die Rede. Aber nukleare Abrüstung, auf die wir alle so inständig hoffen, wird schwerlich je ohne gleichzeitige und kontrol- lierbare konventionelle Abrüstung und Ausbalancierung der Kräfte erreicht werden können. Der einzige Ort nun, wo derzeit wirksam über Vertrauensbildung und konventionelle Abrüstung geredet werden kann, ist die KSZE oder ein neu zu schaffendes, mit der KSZE eng verbundenes Forum. In der KSZE ist die Schweiz, zusammen mit den anderen Neutralen, dabei. Wir befinden uns hier an einem Kreu- zungspunkt des heutigen sicherheitspolitischen Gesche- hens.
Wir werden sicherlich als neutraler Kleinstaat nicht als erster abrüsten. Die Furcht, solches könnte uns eventuell zugemu- tet werden, sollte unser Denken nicht allzu stark beherr- schen. Wir sollten uns vielmehr ohne Illusionen, aber mit einer gewissen realistischen Hoffnung für das bereit halten, was von uns eventuell an guten Diensten erwartet werden könnte.
Dabei geht es nicht um unser eigenes Prestige. Der schwei- zerische Vorschlag in Stockholm zum Beispiel, ein Flugzeug für die Verifikation zur Verfügung zu stellen, hat meines Erachtens, obschon er in dieser Form abgelehnt wurde, doch wesentlich dazu beigetragen, dem Gedanken einer besseren Verifikation im Stockholmer Verhandlungsergeb- nis zum Durchbruch zu verhelfen.
Der Bundesrat hat, wie aus seinem Bericht hervorgeht, eine sehr klare Vorstellung von dieser neuen Situation. Ich begrüsse in diesem Zusammenhang vor allem auch die Ausbildung von Sicherheitsexperten für Abrüstung, die vom Bund wirklich zügig an die Hand genommen worden ist, sowie die gleichzeitig und parallel dazu vom Bund gestar- tete Ressortforschung über praktische, friedensrelevante Fragen. Ich bin persönlich gerne bereit zuzugestehen, dass dies ein wichtiger Schritt ist, ein Stück angewandte Frie- densforschung, und zwar ein Schritt in der Richtung, die ich mit meinem Einsatz für ein schweizerisches Friedensfor- schungsinstitut seinerzeit angesteuert habe. Es wäre gut, wenn die an Friedensfragen interessierte schweizerische Oeffentlichkeit inskünftig noch besser Bescheid wüsste über das, was auf diesem Gebiet vom Bund aus faktisch schon geschieht.
Zwingli: Der Geschäftsbericht des Bundesrates muss nicht unbedingt nur nach kritischen Stellen abgesucht werden. Wir können in diesem 440 Seiten starken Buch auch Erfreu- liches finden. Ich aussere mich zur Abschreibung meines Postulates 84.526 über die Entschädigung von Militärunter- künften in Alpgebäuden. Der Bundesrat beantragte Ihnen, dieses Postulat abzuschreiben. Die Entschädigungen betru- gen seit 1980 je nach Komfort 5 bis 30 Rappen pro Mann und Nacht. Ich bezeichnete diese Ansätze damals als abso-
lut ungenügend und verlangte eine angemessene Erhö- hung.
Nun erfahre ich, dass ab 1. Januar 1987 neue Ansätze gel- ten. Die minimale Entschädigung, die auch für die Unter- künfte in Alpgebäuden gilt, ist nun von 5 auf 40 Rappen pro Mann und Nacht angehoben worden. Ich bin aus diesem Grunde mit der Abschreibung meines Postulates einverstan- den und verbinde diese Erklärung mit einem eher unge- wöhnlichen, aber verbindlichen Dank an die zuständigen Beamten im EMD und an den Bundesrat. Ich erlaube mir, eineinhalb Minuten unserer kostbaren Zeit für diesen sicher gerechtfertigten Dank in Anspruch zu nehmen. Ich tue das im Namen zahlreicher Alpbesitzer und Alppächter, die immer wieder für ein gutes Verhältnis mit der Truppe zu haben sind.
Stappung: Ich spreche zur Seite 240, Waffen-, Schiess- und Uebungsplätze. Nach ausgiebiger Diskussion und eigentlich eher mit einem unguten Gefühl, und, soweit ich mich an die Beratungen in diesem Rat erinnere, eher mit einem schlech- ten Gewissen stimmte der Rat im Dezember 1986 dem Projekt und dem Kredit für den Versuchsschiessplatz der GRD im Val Cristallina mehrheitlich zu. Der seinerzeitige Vorsteher des EMD, Bundesrat Delamuraz, gab im Zusam- menhang mit dieser Vorlage eine ganze Reihe von Zusiche- rungen und Erklärungen ab.
Dem in der Wintersession 1986 vom Nationalrat durch Mehr- heitsbeschlus genehmigten Projekt zum Bau und Betrieb eines Schiessplatzes durch die Gruppe für Rüstungsdienste im Val Cristallina lag unter anderem eine Benutzungsbe- schränkung zugrunde. Dem Parlament wurde zugesichert, dass der Schiessbetrieb auf höchstens 40 Schiesstage pro Jahr während maximal 8 bis 12 Wochen beschränkt sei. Diese Voraussetzung war unter anderem eine der Grundla- gen für die Prüfung der Umweltverträglichkeit dieses Schiessplatzes. Es handelt sich bei dieser Benutzungsbe- schränkung somit um eine verbindliche Projektauflage. Im Bericht vom 7. November 1986 über die UVP ist unter ande- rem festgehalten, dass aus wildbiologischer Sicht auf eine Aufnahme des Schiessbetriebes vor dem 1. Juni verzichtet werden muss. Ebenfalls sollte von Lawinensprengungen abgesehen werden.
In der Gemeinde Medels ging man ebenfalls davon aus, dass aufgrund der Zusicherungen seitens des EMD nur im Som- merhalbjahr im Val Cristallina geschossen werde. In der damaligen Abstimmungsbotschaft an die Stimmbürger der Gemeinde Medels zur Vorlage über den Schiessplatz im Val Cristallina war ausdrücklich nur von einem Schiessbetrieb von Frühjahr bis Herbst die Rede.
Herr Bundesrat, Sie haben am letzten Montag in der Frage- stunde darauf hingewiesen, dass das EMD die Verträge loyal einhalte und dass ein Schiessplan für die Benutzung des Val Cristallina bestehe. Weder die Militärkommission noch die- ser Rat hat je von einem Winterschiessen gehört. Ich hatte gestern Gelegenheit, in diesen Schiessplan, der von Ihnen erwähnt wurde, Einsicht zu nehmen, und musste mit Schrecken feststellen, dass maximal an 19 Wochen im Val Cristallina geschossen werden soll. Nicht nur - wie das kürzlich gegenüber den Medien ein Direktor der GRD tat - gegen alle Versprechungen an die Bevölkerung im Medelser Tal und diesem Parlament, soll während 15 Wochen geschossen werden - das ist wieder untertrieben! -; in diesem Schiessplan sind vielmehr noch 4 Wochen Reserve eingeplant, so dass total 19 Wochen geschossen werden könnte.
Herr Bundesrat Delamuraz erklärte laut Protokoll vom 16. Dezember 1986 in diesem Rat unter anderem, dass allenfalls Tow-Raketen ohne aktiven Kopf geschossen wür- den, was konsequenterweise keinen Lärm erzeugen würde. Wie es möglich sein soll, zu schiessen, ohne Lärm zu erzeu- gen, auch ohne Aktivköpfe, ist mir ein Rätsel. Da dauert das Schiessen mindestens drei Wochen mehr, als man uns gegenüber immer angegeben hat.
Ich will heute vom Bundesrat wissen, ob er sich an seine Versprechungen in diesem Rat und gegenüber der Bevölke-
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rung hält und ob er durchsetzt, dass nicht an mehr als 40 Tagen, verteilt auf 8 bis 12 Wochen im Jahr, in diesem Tal geschossen wird. Weiter verbietet die Umweltverträglich- keitsprüfung das Winterschiessen. Ist der Bundesrat bereit, die GRD zur absoluten Einhaltung dieser Auflage der Gut- achter zu verpflichten?
Reimann: Ich möchte mich zum Bericht der Geschäftsprü- fungskommission betreffend Organisation der Rüstungsbe- triebe äussern. Im Rahmen dieses Berichtes wird erneut die Frage der Verselbständigung der Rüstungsbetriebe aufge- worfen. Eine Arbeitsgruppe Schmid betont in ihrem Bericht an den Bundesrat die Notwendigkeit der Erweiterung der Kompetenzen im personellen Bereich. Gemeint ist wohl eine eigene Personalpolitik der Rüstungsbetriebe mit einer eige- nen Lohnpolitik. Es scheint mir, dass auch die Geschäfts- prüfungskommission diese Auffassung teilt. Ich frage mich allerdings, ob man sich über die Konsequenzen dieser For- derung im klaren ist.
Zu den Eidgenössischen Rüstungsbetrieben gehören die Waffenfabriken Bern, die Eidgenössische Konstruktions- werkstätte in Thun, die Munitionsfabriken Thun und Altdorf, die Pulverfabrik Wimmis und das Flugzeugwerk Emmen. Das Personal in diesen Betrieben ist dem Beamtengesetz unterstellt. Innerhalb des Beamtenrechts gilt der Grundsatz, dass bei gleichen Anforderungen die gleichen Einweisungs- kriterien anzuwenden sind. Ein Abweichen von diesem Grundsatz in einzelnen Personalbereichen des Bundes müs- ste zwangsläufig bald einmal zu Ungleichheiten und Unge- rechtigkeiten innerhalb gleicher Personalkategorien führen. In der Praxis würde das etwa so aussehen, dass zum Bei- spiel in Thun, wo KMV und GRD-Betriebe nahe beieinander liegen, ein Mechaniker in der K+W bei genau gleichen Anforderungen nach anderen Kriterien eingewiesen würde als sein Berufskollege im Zeughaus unmittelbar nebenan. Auf die Dauer müsste ein Zustand entstehen, der innerhalb des Personals nur zu Unzufriedenheit und zu Unruhe führen würde.
Es scheint mir, auch die zuständigen politischen Instanzen sollten endlich einsehen, dass die Forderung nach Verselb- ständigung der Rüstungsbetriebe im personellen Bereich, so wie es im Bericht Schmid angestrebt wird, nicht nur nichts bringt, sondern auch nicht im Interesse dieser Betriebe liegt.
Der Bericht Schmid enttäuscht mich auch insofern, weil er der Hauptforderung des Bundesrates, nämlich Vorschläge für eine Optimierung der Rüstungsbetriebe und der Rüstungsbeschaffung zu erarbeiten, nicht nachkommt. Mei- nes Erachtens handelt es sich nicht um ein personalrechtli- ches, sondern um ein organisatorisches Problem. Unter Optimierung der Rüstungsbetriebe verstehe ich einen effi- zienteren Einsatz der vorhandenen Mittel. Vor allem ver- stehe ich darunter eine optimale Aufteilung der zu erfüllen- den Aufgaben und Aufträge zwischen öffentlichen und pri- vaten Rüstungsbetrieben und zwischen Regiebetrieben einerseits, KMV und BAMF andererseits.
Das ist nicht möglich, wenn der Auftraggeber gleichzeitig Auftragnehmer ist, wie zum Beispiel bei der KMV, die selber darüber entscheidet, welche Aufträge in ihren eigenen Unterhaltswerkstätten ausgeführt werden und welche an die Rüstungsbetriebe weitergegeben werden sollen. Hier müs- ste eine übergeordnete Instanz entscheiden beziehungs- weise veranlassen, dass die Aufträge dort ausgeführt wer- den, wo die besten Voraussetzungen vorhanden sind.
Es sollte möglich sein, diese organisatorischen Probleme zu lösen, ohne das Beamtenrecht durcheinander zu bringen und damit neue personalrechtliche Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten zu schaffen.
Ich bitte den Bundesrat, dieser Situation die erforderliche Aufmerksamkeit zu schenken.
Frau Fankhauser: Die Beteiligung der Frauen in der Armee ist freiwillig. Eine kleine Zahl von Frauen will sich an der Armee beteiligen; eine weit grössere Zahl eben nicht. Der Bundesrat ist offensichtlich mit dieser Beteiligungsquote
nicht zufrieden und hat deshalb eine grosse Werbeaktion beschlossen.
Da lässt es sich der Bundesrat etwas kosten. 1985 wurde gut eine Viertelmillion Franken zur Anwerbung von Frauen in den Militärdienst ausgegeben. 1986 wurde diese Summe mehr als vervierfacht; die Rechnung weist einen Betrag von gut 1,06 Million Franken auf. 1987 soll diese Werbeaktion im gleichen Rahmen weitergeführt werden. Ich weiss nicht, wer von Ihnen diese Werbeerzeugnisse begutachten konnte. Wir sind es eher gewohnt, solches im Zusammenhang mit Deo- dorants oder Waschmitteln über uns ergehen lassen zu müssen.
Nun zum Erfolg dieser Werbeaktion: 1985 wurden 221 Frauen angemeldet; ein Jahr später 40 Frauen mehr. Das heisst, dass wir gut 26 000 Franken pro zusätzliche Anmel- dung ausgegeben haben. Dabei wurde das Zielpublikum dieser Werbeaktion wahrscheinlich nicht richtig ausge- wählt. Im Jahre 1985 fanden nämlich 227 Aushebungen statt, 1987 deren 203 (also einige weniger), und ausgebildet wurden schliesslich nur 167 Frauen, 67 weniger als 1985. Wir haben also eine gute Million Franken für eine «Minus- Null-Lösung», die noch weniger als Null gebracht hat, aus- gegeben.
Mit Bitterkeit muss ich feststellen, dass - im Vergleich dazu - ganze 350 000 Franken jährlich für Friedensforschung ausgegeben werden und dass dieser Bereich nur zaghaft bis lahm vorangetrieben wird. Ich möchte auf eine einfache Anfrage von Herrn Longet im Jahre 1985 verweisen, in der man ihm versprochen hat, man würde in Bälde ausführlich berichten; das ist noch nicht geschehen.
350 000 Franken werden jährlich auch im Bereich von Umweltschutzmassnahmen ausgegeben, da, wo wir die Bedrohung im Moment viel massiver erleben. Es gibt auch keine Werbung für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das sind einige Beispiele. Hier sind meiner Meinung nach eindeutig Proportionen verlorengegangen. Ich wün- sche mir andere Proportionen.
Zum Misserfolg dieser Werbeaktion ist zu sagen: Der Bun- desrat hat den Selbstbestimmungswillen der Frauen unter- schätzt. Die Frauen lassen sich nicht durch eine so plumpe Werbung einfangen.
Ist der Bundesrat bereit, diesen Werbeflop zu stoppen und neutral über den Militärischen Frauendienst zu informieren, allenfalls das Geld für andere, sinnvollere Zwecke auszuge- ben? Ich könnte ihm ein paar Zwecke nennen.
Müller-Bachs: Vielleicht empfinden Sie es als eine willkom- mene Abwechslung, wenn während den nächsten paar Minuten von Pferden die Rede ist. Wir alle haben ja Pferde gern. Es geht um den Train, um die Verbesserung der Ausbildung der Trainpferde und um die Verbesserung des Saumwegnetzes.
Ich habe in der Märzsession vorletzten Jahres in diesem Sinne ein Postulat eingereicht. Heute schlägt der Bundesrat vor, dieses Postulat abzuschreiben, weil es zum Teil erfüllt und zum Teil gar nicht erfüllbar sei. Offenbar hat der Sach- bearbeiter des EMD dieses Postulat gar nicht sorgfältig studiert, denn die Antwort des Bunderates liegt völlig da- neben.
Ich habe heute die Chance, ein Diapositiv «zur Verfügung zu haben», nämlich das schöne Gemälde hier, das mir hilft zu demonstrieren, wie gross die Bedeutung des Trains für die Schweizer Armee ist. Sie sehen rechts vom Talkessel von Schwyz einen Einschnitt in die Landschaft, wo der nackte Felsen zum Vorschein kommt. Das ist der Zugang zum Muotathal. Dorthin führt von Schwyz aus nur eine einzige Strasse, die mit Motorfahrzeugen befahrbar ist, und diese Strasse ist im Krieg, bei Unwettern oder Stauungen sehr verletzlich. Dann kommt der ganze Nachschub zum Stehen, und es gibt nur noch den Umweg über die Luft mit Helikop- tern oder über die Talflanken, eben mit den Pferden.
Sie dürfen nicht denken, dass man für jeden kleinen Stütz- punkt, für jedes Detachement, für jedes Wetter und während der Nacht Helikopter zur Verfügung hätte. Da ist man auf die Pferde angewiesen. Aber Pferde sind keine Gemsen. Wenn
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Sie Pferde einsetzen wollen, braucht es Saumwege, und diesem Saumwegnetz wird nicht die nötige Beachtung geschenkt. Wenn es in der Antwort des Bundesrates heisst, man trage dem nach Möglichkeit Rechnung - Sie finden die Antwort auf den Seiten 256 und 257 des Berichtes -, dann stimmt das einfach nicht.
Ich habe jahrzehntelange Erfahrung mit dem Train. Man verliert Zeit mit Verschiebungen, mit allem Möglichen, statt diese wertvolle Zeit, die man verschleudert, aufzuwenden, um das Saumwegnetz in Ordnung zu bringen. Das kann man nur mit Pferden, sonst errichtet man ja wieder befahr- bare Strassen. Saumwege sollen es sein, und dazu braucht es die Trainpferde!
Ein weiterer Punkt: Die Armee benötigt im ganzen etwa 7000 Trainpferde. Um diesen Bestand sicherzustellen, zahlt sie Halteprämien an Besitzer von Freiberger- und Haflinger- Pferden in der Grösse von 650 Franken im Jahr während zehn Jahren. Von 5 bis 14 Jahren können die Pferde Dienst leisten. Also macht das 6500 Franken aus.
Militärdienst in Friedenszeiten, in Wiederholungskursen und Schulen leisten nur etwa knapp 1000 Pferde, nämlich Pferde von berufsmässigen Pferdelieferanten. Diese bekommen pro Tag 19 Franken für diesen Einsatz. Die übrigen 8000 Pferde, die Halteprämien bekommen, leisten keinen einzi- gen Tag Dienst.
Stellen Sie sich einmal eine Generalmobilmachung vor, von der wir so oft reden und sagen, sie müsse heute in immer knapperen Zeiten erfolgen! Nun rückt der Train ein mit Pferden, die noch nie einen Bastsattel auf dem Rücken hatten, vielleicht noch nie in einen kleinen Karren einge- spannt waren. Dieses gewaltige Kabarett mit all den unerfah- renen Pferden ist unvorstellbar. Man wird über den Train fluchen.
Wenn man wenigstens nur einmal eine solche Uebung durchführen würde, wäre man erstaunt, in welchem Mass so unerfahrene Pferde den ganzen Betrieb stören würden. Es ist nicht zu verantworten, dass man diese Pferde völlig auslässt. Der Eindruck, den Sie haben, stammt von den geübten Manipulierpferden der Pferdelieferanten. Aber auch die anderen müssen wenigstens einmal im Leben während einer Woche Dienst leisten, damit sie wirklich einsatzfähig sind, damit man Schläger oder zu dicke Pferde ausmustern kann - es gibt Pferde, für die wir nicht einmal genug lange Gurten haben, die um den Bauch herum rei- chen - und weiss, welche Pferde man zur Verfügung hat. Wenn die Antwort des Bundesrates lautet, es wäre unmög- lich, jedes Jahr sämtliche Pferde zu einem Wiederholungs- kurs aufzubieten, bin ich völlig einverstanden. Das habe ich gar nicht gewünscht. Ich habe nur gefordert, man solle sie für einen WK oder wenigstens für eine Woche aufbieten, damit man weiss, über welche Pferde wir verfügen.
Darum bitte ich Herrn Bundesrat Koller, vielleicht einmal selbst einen kurzen Blick auf das Postulat zu werfen und es noch nicht abzuschreiben. Denn ich glaube, es hat Anregun- gen darin, die man beachten sollte.
Loretan: Vom Train zur Sicherheitspolitik: Ich gehe vom Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion vom 22. Juni 1984 aus, mit welchem ein weiterer Bericht zur Sicherheitspolitik unseres Landes verlangt wurde.
Insbesondere wurde gefordert - ausgehend vom Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz von 1973 und vom Zwischenbericht vom Dezember 1979 -, dass die Bedro- hungslage in der Mitte der achtziger Jahre neu analysiert werde und insbesondere folgende Bereiche beleuchtet würden:
«1. die Beurteilung des aktuellen Bedrohungsbildes und von dessen mutmasslicher Weiterentwicklung, bezogen auf die strategische Zielsetzung mit besonderer Berücksichti- gung der Kriegsverhinderung durch Verteidigungsbereit- schaft;
die Mitwirkung unseres Landes bei friedenserhaltenden Bemühungen in Europa und deren Bedeutung für die sicherheitspolitischen Ziele der Schweiz;
die aktuelle Beurteilung der Mittel der Gesamtverteidi-
gung, insbesondere Aussenpolitik, Armee und Zivilschutz.« Das Postulat ist am 5. Oktober 1984 überwiesen worden. Wir entnehmen dem Geschäftsbericht des EMD auf den Seiten 254 und 255, dass in verschiedenen Gremien Diskus- sionen geführt werden, unter anderem zur Ausarbeitung von methodischen Grundlagen für eine umfassende Bedro- hungsanalyse zur zur Unterstützung der strategischen Pla- nung. Der Rat für Gesamtverteidigung befasste sich in einem zweitägigen Seminar mit den grundsätzlichen Aspek- ten unserer Neutralitätspolitik.
Offenbar ist man im EMD an der Arbeit - was sehr zu begrüssen ist -, an der Arbeit über das EMD hinaus, auch in der Zentralstelle für Gesamtverteidigung. Die Frage ist nur, wie zügig und wie zielgerichtet diese Arbeiten vor sich gehen; denn in seiner Stellungnahme zur Interpellation des Kollegen Humbel vom 25. Februar 1987 erklärte der Bundes- rat: «Nach heutiger Planung soll dieser Bericht» - den wir mit unserem Fraktionspostulat angesprochen haben - «den eidgenössischen Räten gegen Ende der Legislaturperiode 1988 bis 1991 unterbreitet werden.» Das ist doch eher ein starkes Stück, wenn man an das Einreichungsdatum des FDP-Postulates, 1984, denkt!
Dazu kommt, dass die letzte Standortbestimmung zu unse- rer Sicherheitspolitik aus dem Jahre 1979 stammt. Seither ist doch auf dem Globus einiges in Fluss gekommen. Insbeson- dere stehen die Supermächte in wichtigen, weittragenden Abrüstungsverhandlungen. Wir können bescheidene Hoff- nungen in die KSZE hegen. Wir sehen uns aber auch, auf der anderen Seite, in Europa geänderten Bedrohungsbil- dern gegenüber, wie: indirekte Kriegsführung, elektronische Kriegsführung, Luftraumaufklärung mit modernster Tech- nik; wenn die doppelte Null-Lösung Wirklichkeit werden sollte, dürfte die Bedeutung der konventionellen Kriegsfüh- rung steigen.
Dies alles zwingt geradezu zu einer erneuten, bald vorzu- nehmenden und uns vorzulegenden Standortbestimmung in der Sicherheitspolitik. So hat es im übrigen der Bundesrat selber in seinem Zwischenbericht 1979, Abschnitt 5, in Aus- sicht gestellt, wenn er schreibt: « .... , dass für die achtziger Jahre die bestehende Konzeption der Gesamtverteidigung einer grundlegenden Ueberprüfung und gegebenenfalls Anpassung unterzogen werden müsse».
Ich bitte Herrn Bundesrat Koller, sich im Namen des Gesamtbundesrates über den wirklichen Fahrplan, den rea- listischen Fahrplan, zu äussern, der für den in Aussicht gestellten Bericht besteht, wobei ich den Termin «gegen Ende der Legislaturperiode 1988/1991» für unsere Fraktion und für mich persönlich als unannehmbar betrachte!
Mühlemann: Ich spreche zur sicherheitspolitischen Konzep- tion, wie sie in den Grundlagenstudien des EMD auf den Seiten 254/255 des Geschäftsberichtes erwähnt ist.
Kollege Ott hat recht, wenn er darauf hinweist, dass in der sicherheitspolitischen Lage durch die verschiedenen Vor- stösse von Michail Gorbatschow einiges Entscheidendes in Bewegung geraten ist. Die Bedrohungsanalyse zeigt deut- lich, dass wir in eine Zeit hineinkommen, die sehr viel mehr Chancen bietet, Hoffnungen auslöst, Abrüstungen endlich auch zu realisieren. Gleichzeitig aber ist unverkennbar, dass damit auch die Risiken gestiegen sind. Niemand, auch Gor- batschow selber nicht, weiss, wohin seine Fahrt geht. Es kann sein - wir hoffen es -, dass endlich eine realistische Entspannung eintritt. Es kann aber auch sein, dass er selber gestürzt wird und dass direkte Konfrontationen daraus entstehen könnten.
Aus diesen Gründen ist eine Ueberprüfung der militärischen Bedrohungssituation auch in unserem Lande notwendig. Ich gehe nicht so weit wie Kollege Ott, dass wir uns primär in den KSZE-Verhandlungen aktiv engagieren sollten. Nach wie vor ist unser Beobachterstatus dem neutralen Staat angepasst. Die militärische Zielsetzung wird weiterhin darin bestehen, zu verhindern, dass fremde Nationen ihre Rosse im Bodensee tränken.
Es gibt aber im Gegensatz zur sicherheitspolitischen Kon- zeption 1973 zwei neue Bedrohungsformen, die untersucht
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werden müssen. Das ist erstens einmal die zivilisatorische Katastrophe, so wie wir sie bei «Tschernobyl» und bei «Schweizerhalle» erlebt haben. Was dort geschehen ist, kann sich leider wiederholen. Wir haben das dazu nötige Abwehrinstrument zu schaffen. Wir haben die nötigen geisti- gen Vorbereitungen zu treffen, um nicht derart unvorberei- tet in solche Katastrophensituationen hineinzukommen. Ich darf darauf hinweisen, dass es eine weitere Bedrohung gibt: die Destabilisierung im Rahmen unserer innenpoliti- schen Lage. Die indirekte Kriegsführung hat neue und andere Formen angenommen. Spionage und Sabotage sind im Zeitalter der internationalen terroristischen Strategie anders geworden. Ich bin auch nicht sicher, ob in diesem Lande, wo die Verweigerungsmentalität zunimmt, die Funk- tion der Ordnungskräfte nicht neu überprüft werden müsste. Ich spreche nicht für einen Einsatz der Armee. Aber es lohnt sich auch hier, nachzudenken im Innern.
Herr Bundesrat Koller hat ja in seiner ersten Pressekonfe- renz durch ein bemerkenswertes strategisches Exposé geglänzt. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit ihm einen Bundesrat haben, der die Fähigkeiten besitzt, all diese Dimensionen zu erfassen. Ich möchte ihm die gleiche Frage stellen wie Kollege Loretan: Wie sieht der Zeithorizont aus? Und - was mich mehr interessiert - wer löst diese Pro- bleme? Ist tatsächlich die Zentralstelle für Gesamtverteidi- gung die richtige Institution, um diese wichtige Konzeption zu erarbeiten, oder sollte nicht ein unabhängiges Gremium eingesetzt werden, wie es 1973 sehr erfolgreich unter Pro- fessor Schmid wirkte? Ich wünsche, dass Herr Professor Koller diese Arbeit unverzüglich in Angriff nimmt, so wie es Kollege Loretan auch gefordert hat.
M. Martin: Plusieurs interventions parlementaires durant l'année et des discussions nourries à la Commission des affaires militaires ont mis l'accent sur l'intention du Départe- ment militaire fédéral et surtout du Directeur de l'Office fédéral du génie et des fortifications de réorganiser les services techniques de St-Maurice, Mels et Kriens. En soi, cette intention est louable, puisqu'elle devrait déboucher sur des économies - quoique ce ne soit pas certain - mais ce qui est illogique et certain, c'est la volonté manifestée en permanence par le chef de la division de centraliser le pouvoir avant de réorganiser.
J'interviens dans le cadre de cette discussion de la gestion du DMF car j'ai le sentiment profond que, malgré les assu- rances données quant au maintien des services techniques dans leur lieu d'activité principal, on continue, selon une politique des petits pas, à centraliser. Or une réorganisation rationnelle, logique et objective ne débouche pas obligatoi- rement sur des fonctionnaires alignés, couverts, présents à Berne tous les matins. Le Parlement surtout, le Conseil fédéral un peu moins, ont, à plusieurs reprises, fait la démonstration d'une volonté de décentralisation d'organes distincts de certains départements. Il suffit de penser à la décision de 1986 de déplacement à l'extérieur de la capitale de quatre offices fédéraux!
Dès lors, comment comprendre qu'un office déjà décentra- lisé dans sa conception, avec un personnel technique habi- tant et travaillant à proximité de ses centres d'activité princi- paux, soit soumis en permanence à cette pseudo-restructu- ration? Il y avait certes des raisons de revoir l'organisation des services techniques, nous l'admettons volontiers, mais nous nous elevons contre toute opération centralisatrice, non justifiée et théoricienne. Il y a deux manières de faire cette centralisation. La première, spectaculaire et irration- nelle, consiste à déplacer le personnel pour l'avoir sous la main; celle-ci, trop voyante, trop inhumaine aussi, a été apparemment abandonnée par l'Office fédéral du génie et des fortifications, en raison surtout de fortes réactions aussi bien régionales que parlementaires. La deuxième, plus sub- tile, donc plus dangereuse, consiste à priver petit à petit les bureaux extérieurs de leurs compétences, de ne pas renou- veler certains postes de travail subalternes, d'enlever petit à petit des moyens; cette méthode semble avoir actuellement l'aval du chef de l'office incriminé.
Nous ne saurions accepter sans autre cette politique et resterons très vigilants et intransigeants quant à la sauve- garde des services techniques dans leur intégralité. Nous demandons en outre à être renseignés précisément sur les rapports d'analyse déterminant toute décision, soit directe- ment, soit par le biais de la Commission de gestion.
Bundi: Ich gestatte mir, auch nach den Ausführungen von Kollege Stappung noch einmal auf den Versuchsschiess- platz in der Val Cristallina zurückzukommen. Dabei liegt es mir fern, in irgendeiner Art in polemischer Absicht gegen den Bundesrat anzutreten.
Um welches Problem geht es hier? Es geht um die Frage, wie und wie genau Behörden und Bevölkerung orientiert werden, wie exakt Abmachungen getroffen und wie solche Abmachungen im nachhinein interpretiert werden. Es geht auch um die Frage der in jeder Hinsicht richtigen Abwick- lung eines Geschäftes, und es geht letztlich um die Frage des Vertrauens zwischen Bürger und Staat. Im Projektbe- schrieb gemäss Projektheft, das wir in der Militärkommis- sion seinerzeit zur Verfügung erhielten - es war eine der Unterlagen, die wir zu diesem Geschäft besassen -, steht auf Seite 8 geschrieben: «Im Winter ist der grösste Teil des Tales wegen Lawinengefahr nicht benützbar. Aufgrund die- ser meteorologischen Gegebenheiten kann das Schiessge- lände während zirka 6 Monaten belegt werden.» Es heisst weiter: «Zur besseren Ausnutzung des Schiessplatzes dürf- ten sich Lawinensprengungen oder Schiessen im vorder- sten Teil des Tales und bei besonderen Verhältnissen als notwendig erweisen.» Das sind die Ausführungen «Funk- tionsbeschrieb» im Projektheft der Gruppe für Rüstungs- dienste.
Auf die Frage in Bezug auf den Winterbetrieb, welche Herr Kollege Stappung in der Wintersession des letzten Jahres stellte, antwortet Bundesrat Delamuraz, dass zwar aus- nahmsweise, wenn es die Schneeverhältnisse erlauben wür- den, im vordersten Teil des Tales - auf der vordersten Plattform - solche Schiessübungen stattfinden könnten, allerdings mit einer Munition, die keinen Lärm verursache. Es ist also eine sehr starke Relativierung gegenüber den Aeusserungen aus dem Militärdepartement von heute, das den Winterbetrieb recht breit aufnehmen möchte.
Zur Chronologie des Ablaufes der Ereignisse: Am 15. Mai 1986 orientierten die Planer des EMD die Medelser Bevölke- rung. Es wurde damals dem Volk erklärt, dass die Val Cri- stallina nur in den Sommermonaten für Versuchsschiessen benützt werde. Eine Benutzung der Val Cristallina im Winter sei nicht vorgesehen und komme auch nicht in Frage; Panzer und benützte Geräte würden im Herbst stillgelegt und erst nach der Schneeschmelze wieder in Betrieb genommen; die Lawinengefahr sei zu gross.
Von ähnlichen Voraussetzungen sind die Autoren der Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls ausgegangen. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung war für die Stellung- nahme der Militärkommissionen und für den Beschluss im Rat massgebend. In dieser Umweltverträglichkeitsprüfung heisst es auf Seite 62: «Durch den Schiessbetrieb während des Sommers wird voraussichtlich keine nachhaltige Schä- digung der Fauna auftreten.» Es heisst weiter: «Aus wildbio- logischer Sicht muss auf eine Aufnahme des Schiessbetrie- bes vor dem 1. Juni verzichtet werden, ebenfalls sollte von Lawinensprengungen abgesehen werden.»
Im Vertrag mit der Gemeinde Medels ist von einem Winter- schiessbetrieb nicht die Rede. Dem Vernehmen nach soll ein Schiessplan mit entsprechendem Betrieb zwar der Gemeinde vorgelegt worden sein. Aber in der Botschaft der politischen Gemeinde Medels vom 7. Dezember 1986 an die Bevölkerung heisst es wie folgt (aus dem Romanischen übersetzt): «Der Versuchsschiessplatz wird im Winter und bei schlechtem Wetter nicht gebraucht. Er ist während höchstens 6 Monaten im Jahr belegt, also vom Juni bis im November, und zwar mit Ausnahme von je 3 Wochen Som- merferien und Hochjagd.» Es ist noch von weiteren Ein- schränkungen und von einer effektiven Belegung von nur 12 Wochen jährlich die Rede. Das ist die Orientierung, die von
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den Gemeindebehörden der Gemeinde Medels an die Bevöl- kerung gegangen ist. Nun darf man wohl annehmen, dass diese Orientierung in guten Treuen erfolgt ist, aufgrund der Informationen, über welche diese Behörden zu diesem Zeit- punkt verfügten.
Noch eine letzte Bemerkung: Unter Artikel 3 der Vereinba- rung zwischen der Gemeinde Medels und dem EMD steht: «Das EMD hat grösstmögliche Rücksicht auf die Bevölke- rung der Gemeinde Medels zu nehmen.» Dazu eine Neben- bemerkung: Am vergangen Sonntag, 14. Juni, wurden grös- sere Baumaschinen - es handelte sich um neun bis zehn grosse Maschinen für den Tiefbau - von Disentis nach Pardatsch (also an den Eingang der Val Cristallina) trans- portiert. Einwohner der Gemeinde Medels haben sich empört. Man fragt sich, ob das eine bewusste Provokation gewesen sei.
Was will ich mit diesem Hinweis? Es handelt sich hier um die Frage des psychologischen Vorgehens. Das ist eine Frage, die sich bei unseren Waffen- und Schiessplätzen jedes Mal wieder stellt. Es geht um die Frage, ob man nicht unnötiger- weise mindestens einen Teil der Bevölkerung provoziert; es geht aber auch um die Frage von Treu und Glauben.
Wenn ich das hier feststelle, ist es nicht eine Kritik an Herrn Bundesrat Koller. Es ist aber zu hoffen, dass er dahin wirkt, dass dieser Winterbetrieb, wie gewisse Stellen des Militärde- partementes ihn ausgestalten möchten, nicht stattfindet; einerseits dem Frieden zuliebe, andererseits damit die Infor- mationen, wie man sie seinerzeit erhielt, ihre Gültigkeit behalten.
In diesem Sinne möchte ich Herrn Bundesrat Koller bitten, zu diesem Problem Stellung zu nehmen.
Kühne: Bis jetzt ist viel von Schiess- und Uebungsplätzen, welche vertraglich geregelt sind, die Rede gewesen. Auf Seite 240 unten können wir lesen, dass man durch Verträge versucht, zu regeln, dass militärische Ausbildung und zivile Interessen unter einem Hut Platz finden. Nun können aber nicht alle Schiessübungen auf vertraglich geregeltem Gelände abgehalten werden; das ergibt sich zwangsläufig. Die Kommandanten suchen sich ihre Uebungsräume somit selber aus. Sie halten oft dieselben Gegenden für besonders geeignet.
Offenbar kommen neuerdings immer mehr Kommandanten auf die Idee, dass sich das Linthgebiet besonders gut als Stellungsraum für Panzerhaubitzen eignet. Jedenfalls stel- len wir in neuerer Zeit dort eine sehr starke Zunahme der Schiessübungen mit schweren Waffen fest. Das hat zu einer Beunruhigung bei der Bevölkerung geführt. Ein gutes Ver- hältnis zwischen Bevölkerung und Armee ist das grösste Kapital, das wir in dieser Beziehung haben; wir müssen dazu Sorge tragen.
Meine Frage, Herr Bundesrat: Was unternimmt das Departe- ment gegen eine Konzentration von Emissionen auf wenige Gebiete? Gibt es Anstrengungen für eine gerechtere Vertei- lung, wobei ich mir im Klaren bin, dass «gerechtere» in Anführungs- und Schlusszeichen gesetzt werden muss? Sind andere Möglichkeiten vorhanden, zum Beispiel Wahl des Zeitpunktes, Wahl der Munition, um den Goodwill der Bevölkerung gegenüber unserer Armee zu erhalten?
Uhlmann: Ich spreche zu Seite 236, Veterinärdienst, Pferde- wesen. Dabei geht es mir nicht um die praktische Ausbil- dung der Trainpferde, wie Sie von Kollege Müller-Bachs geschildert wurde. Ich gehe davon aus, dass es den Tieren mehr oder weniger gleichgültig ist, ob sie mit zivilem Geschirr vor dem Wagen stehen oder ob sie im Kämpfer vor dem militärischen Karren arbeiten. Es geht mir lediglich um die Trainpferde der Lieferanten, die im Jahre 1986 gemäss Tabelle 58 200 Diensttage geleistet haben.
Ich möchte den Bundesrat ersuchen, einmal zu überprüfen, ob diese Verträge nicht vermehrt mit Lieferanten abge- schlossen werden könnten, die ihre Tiere auf betriebseige- ner Futterbasis füttern können. Diese Tiere werden nämlich heute meistens von kleineren oder mittleren Pferdehändlern
gehalten, die ihr Futter zukaufen müssen. Ich finde, man sollte hier mit der Zeit eine Korrektur anbringen.
Wir haben gestern stundenlang über den Milchwirtschafts- beschluss geredet und versucht, die betriebseigene Futter- basis in den Vordergrund zu stellen. Es wäre ein kleiner Beitrag in dieser Richtung.
Rechsteiner: Ich habe Fragen zu drei Themenkomplexen im Bereich EMD. Zunächst eine Frage im Zusammenhang mit der doppelten Null-Lösung und der Stellungnahme von Herrn Bundesrat Koller im Ständerat zu dieser Frage. Ich habe den Presseberichten über die Debatten im Ständerat entnommen, dass Herr Bundesrat Koller gegen die doppelte Null-Lösung mindestens grundsätzlich nichts einzuwenden hat, aber er sagt weiter, dass das für die Schweiz noch keinen Grund darstelle, mit den Rüstungsanstrengungen nachzulassen. Im Gegenteil, es müsse überlegt werden, ob diese nicht noch verstärkt werden sollten.
Ist das nun nicht eine etwas seltsame Logik? Rüsten die Grossmächte und - aus der Sicht des EMD - vermutlich vor allem die Sowjets auf, dann muss auch die Schweiz die Rüstungsanstrengungen verstärken. Rüsten die Gross- mächte ab, dann ist das für die Schweiz wiederum ein Grund, die Rüstungsanstrengungen zu verstärken. Ich möchte Herrn Bundesrat Koller die Frage stellen: Gibt es für ihn überhaupt einen Zeitpunkt, in dem die Schweiz die Rüstungsanstrengungen nicht zu verstärken hätte?
Die zweite Frage betrifft die Verhältnisse in der Gemeinde Gossau (SG); das ist, glaube ich, sogar die Heimatgemeinde von Herrn Bundesrat Koller. Es geht darum, dass dort offen- sichtlich eine Kaserne im Gebiet Neuchlen/Anschwilen geplant ist als Ersatz für die Kaserne St. Gallen, die vor einigen Jahren aufgehoben wurde, wobei es einige Jahre auch ohne diese Kaserne gegangen ist. In letzter Zeit ist in der betroffenen Region eine gewisse Beunruhigung über die Pläne des EMD aufgetreten, insbesondere im Zusam- menhang mit der geplanten Errichtung einer grösseren Schiessanlage und auch mit allfälligen Bauten auf dem Hafnersberg. Kann mir Herr Bundesrat Koller vielleicht sagen, wie weit die Planung gediehen ist und ob und wie eine Information der Bevölkerung und der Behörden vorge- sehen ist?
Eine dritte Frage: Herr Bundesrat Koller hat in der Frage- stunde vom 9. Juni dieses Jahres zum Brodmann-Film mit Nachdruck erklärt, dass sich Armeevertreter nicht öffentlich zu diesem Geschäft - zur Initiative auf Abschaffung der Armee - äusserten, bevor es von Bundesrat und Parlament abschliessend behandelt worden sei.
Einer neuen Hochglanz-Propagandazeitschrift des EMD, des Bundesamtes für Adjutantur, die in ihrem Titel die Worte «Solidarität» und «Soldat» sehr geschmacklos verbindet, ist nun genau das Gegenteil zu entnehmen. Generalstabschef Lüthy persönlich macht in dieser Zeitschrift unverhüllt Pro- paganda gegen diese Initiative.
Wie ist das mit der Haltung zu vereinbaren, die Herr Bundes- rat Koller anlässlich der Fragestunde vom 9. Juni dieses Jahres eingenommen hat? Es fragt sich auch, wie diese Zeitschrift und diese Aeusserung mit Artikel 243 des Dienst- reglementes zu vereinbaren ist. Der Artikel verbietet politi- sche Propaganda im Militärdienst. Es stellt sich auch die Frage, was dieses neue Propagandaheft kostet, das Stel- lungnahmen von Feldpredigern mit denen von höchsten Militärs aufs Innigste verbindet, wobei als einziger Politiker SVP-Präsident Ogi zu Wort kommt. Entsteht hier gar ein neuer militärisch-klerikaler Komplex im EMD? Ist Herr Bun- desrat Koller nicht auch der Auffassung, dass dieses Instru- ment politischer Indoktrination unverzüglich wieder einge- stampft werden sollte?
Hari: Kollege Müller stellt in seinem Postulat Forderungen, die - wie bereits der Bundesrat in seiner schriftlichen Ant- wort bemerkt hat - fast ausnahmslos erfüllt sind oder nur schwer zu erfüllen sind. Er stellt auch Behauptungen in den Raum, die hier nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Die Haltung von Pferden ist teuer und der Vorwurf an diejeni-
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gen, die im Interesse unserer Armee noch diensttaugliche Pferde halten, sie täten dies nur wegen der Halteprämie, ist wirklich völlig haltlos. Gerade da müsste vom Bund aus ein Vermehrtes getan und die eher bescheidenen Halteprämien müssten massiv erhöht werden. Die Anregung von Kollege- Müller betreffend besseres Training der diensttauglichen Pferde ist sicher prüfenswert und darf nicht unbesehen schubladisiert werden.
Was den erwähnten Ausbau des Saumwegnetzes betrifft, ist zu bemerken, dass es in erster Linie die Aufgabe des Trains selbst ist, in seinem jeweiligen Einsatzraum Wege gemäss einem in jeder Gebirgsdivision vorhandenen, gut nachge- führten Dossier neu zu erkunden und nötigenfalls zu verbes- sern und auszubauen. Hierzu stehen uns natürlich nicht nur die Trainsoldaten zur Verfügung, sondern auch Mannschaf- ten und Material der interessierten Kommandanten der zu versorgenden Truppe. In meiner bald 40jährigen Dienstzeit haben wir im Gebirgsarmeekorps 3 jede von uns geforderte Nachschubachse geöffnet und sind sowohl im Sommer wie auch im Winter unserer Aufgabe als Glied in der Transport- kette lückenlos nachgekommen.
Müller-Bachs: Ich muss eine Korrektur anbringen. Ich habe mit keinem Wort die Pferdelieferanten irgendwie angegrif- fen. Ich finde die ganze Sache in Ordnung. Es ist mir egal, wenn sie ein grösseres Taggeld bekommen. Aber es ist nicht richtig, wenn nur ein paar hundert Pferde militärerfahren sind, während die anderen keinen einzigen Tag Dienst lei- sten und dennoch entschädigt werden. Ich meine, dass sie wenigstens einmal eine Woche einrücken müssten, damit man weiss, was man hat; denn sonst ist es verantwortungs- los. Ich möchte noch einmal betonen: Die Sache bezüglich der Pferdelieferanten akzeptiere ich, ich finde sie ausge- zeichnet.
Ich möchte aber die Ausbildung auf die Pferde ausdehnen, die in Reserve gehalten werden, und das ist die Mehrheit. Von neun Pferden leistet nur eines Dienst.
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Nach der ausgedehnten Diskussion möchte ich aus der Sicht der Geschäftsprü- fungskommission lediglich zu zwei Voten Stellung nehmen. Alle übrigen Diskussionsbeiträge werden, da sie nicht in unsere Zuständigkeit fallen, vom Vorsteher des EMD beant- wortet werden.
Zuerst zur Intervention von Kollege Reimann zum Bericht über das Industriepotential. Herr Reimann hat zu Recht festgestellt, dass die hochgesteckten Ziele des Berichtes 1980 zur Verselbständigung der Rüstungsbetriebe aus prak- tischen Gründen nicht realisierbar sind. Wenn unsere Kom- mission nun im abschliessenden Bericht trotzdem noch einer möglichen, kleinen personalrechtlichen Verselbständi- gung das Wort spricht, so aus ganz besonderen Gründen. Wir wissen, dass die Rüstungsbetriebe für hochqualifiziertes Spezialpersonal Rekrutierungsprobleme haben und dass vielfach die Aemtereinreihung schwierig ist. Es geht also nicht so sehr darum, wie der einzelne Handwerker im Bun- desbetrieb einzustufen ist, sondern um die Rekrutierung von qualifiziertem und speziell ausgebildetem Personal. Im übri- gen ist natürlich festzustellen, dass damals von ganz ande- ren Leitbildern ausgegangen wurde. Man glaubte, diese Betriebe zu verselbständigen analog zu PTT oder SBB. Auch die damalige Idee einer konzerngemässen Führung der Rüstungsbetriebe erscheint nicht realisierbar. Man kann nicht privatwirtschaftliche Freiheit und gleichzeitig Bean- spruchung des Beamtenrechts fordern. Nach Absicht der GPK ist die formelle Möglichkeit zu bieten, um Spezialperso- nal besser erhältlich zu machen. Wie bereits erwähnt, liegt jetzt ein Bericht der Arbeitsgruppe von alt Brigadier Haug vor, und wir warten darauf, wie man auf diese Ideen einge- hen will.
Ein Zweites zum Antrag von Kollege Müller-Bachs: Die Geschäftsprüfungskommission opponiert nicht, wenn er sein Postulat aufrechterhalten will. Ich empfinde gegenüber seinem Antrag ganz besondere Sympathien, nachdem er vorhin eine traintechnische Geländebeurteilung meiner
engeren Heimat vorgenommen hat. Wir tun es aber auch aus einem anderen Grund. Die Geschäftsprüfungskommis- sion hat vor einigen Jahren die Zusammenlegung der bei- den Regiebetriebe des Bundes für Militärpferde in Bern und Avenches empfohlen. Auf diesen Wunsch hin hat der Bun- desrat ein Gutachten in Auftrag gegeben unter dem Titel «Leitbild des Pferdes in der Armee». Es wäre wertvoll, die- sen Bericht abzuwarten, um dann endgültig zu den vielen aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen zu können. Nach der Beantwortung der gestellten Fragen durch Herrn Bundesrat Koller werden wir über den Kriegsmaterialexport noch Bericht erstatten.
Bundesrat Koller: Zunächst möchte ich Ihrem Sektionsprä- sidenten für seinen Bericht danken. In bezug auf das wich- tige Thema Industriepotential EMD habe ich gerne zur Kenntnis genommen, dass die Geschäftsprüfungskommis- sion Ihres Rates in ihrem Bericht vom 19. Mai 1987 über die Nachkontrolle zu ihrer im Jahre 1980 durchgeführten Inspektion betreffend die Organisation der Rüstungsbe- schaffung zum Schluss kommt, dass der Grossteil der sei- nerzeitigen Empfehlungen der Kommission heute erfüllt ist und dass daher das Thema abgeschlossen werden kann. Ich bin froh über diese Feststellung und danke Ihrer Kommis- sion dafür. Ich bin der Kommission auch dankbar für Ihre Empfehlung, die noch bestehenden Probleme nicht aus den Augen zu lassen und weiterhin nach Lösungen zu suchen. Ich kann Ihnen versichern, dass dies unserer eigenen Absicht entspricht und wir am Werk sind. Das zeigt u. a. die Stellungnahme, die wir gegenüber dem Bericht der Exper- tenkommission Schmid abgegeben haben, die sich ja gerade mit dieser Optimierung des Industriepotentials befasst hat. Wir haben die 29 Empfehlungen dieser Kommis- sion Ende letzten Jahres entgegengenommen und sind zur- zeit daran, sie zu realisieren.
Was den Personalbestand der Rüstungsbetriebe bzw. die Möglichkeiten eines Abbaus dieses Bestandes betrifft, ist es von uns unbestritten, dass alle Rationalisierungsmöglichkei- ten ausgeschöpft werden müssen. Auch hier sind wir mit den laufenden Leistungsanalysen im Gemeinkostenbereich am Werk. Bis heute sind diese bekanntlich in den beiden Munitionsfabriken Thun und Altdorf sowie in der Pulverfa- brik Wimmis abgeschlossen. Die Untersuchungen in den drei übrigen Rüstungsbetrieben laufen oder werden von uns noch in Angriff genommen.
Es ging und geht uns bei diesen Analysen darum, Personal im indirekt produktiven Bereich einzusparen, ohne die Auf- gaben der Rüstungsbetriebe einzuschränken. In der Muni- tionsfabrik Thun macht das Einsparungspotential immerhin 80 Stellen aus, in Altdorf 50 Stellen und in Wimmis acht bis zehn Stellen. Alles in allem lassen sich somit in den drei Rüstungsbetrieben rund 140 Stellen einsparen, was alles ohne Entlassungen, sondern nur in Form natürlicher Mutat- ionen realisiert werden soll.
Zur Frage von Nationalrat Reimann betreffend eine erhöhte Autonomie der Rüstungsbetriebe im Personalbereich: Zur- zeit ist eine Studienkommission Haug an der Arbeit, um dieses Problem generell für die gesamte Bundesverwaltung zu studieren. Wir warten vorerst diesen Bericht ab.
Seit bald zehn Jahren ist das Thema Industriepotential des EMD Gegenstand ununterbrochener Untersuchungen. Das ging von den Arbeiten des Experten Professor Rühli über die Untersuchungen der Expertengruppe Hess bis zu den Expertisen der Arbeitsgruppe Schmid. Ich bin froh, dass die Rüstungsbetriebe nach bald zehnjähriger intensiver Exper- ten- und parlamentarischer Untersuchungstätigkeit wieder zur effizienten Alltagsarbeit übergehen können. Ich nehme damit einen Gedanken auf, den die Expertenkommission Hess schon vor fünf Jahren wie folgt formuliert hat: «Es sollten nun wieder Ruhe und Sachlichkeit eintreten, die erforderlich sind, damit die Rüstungsbetriebe effizient und ohne dauernde Störung durch Untersuchungskommissio- nen aller Art arbeiten können.» In diesem Sinne bin ich Ihrem Rat dankbar, wenn er der Feststellung der Geschäfts-
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prüfungskommission folgt und dieses Thema vorerst ab- schliesst.
Ich bin den Herren Nationalräten Ott, Loretan, Mühlemann und Rechsteiner dankbar, dass sie das Problem unserer Sicherheitspolitik im Lichte der mannigfachen Abrüstungs- bemühungen, aber auch im Lichte neuer Bedrohungsfor- men - zu denken ist vor allem an die sogenannte indirekte Kriegsführung - aufgegriffen haben. Der Bundesrat be- grüsst alle Verhandlungen, die ein Gleichgewicht der beiden Militärblöcke auf einem tieferen Rüstungsniveau anstreben. Die ins Auge gefasste Beseitigung aller Mittelstreckenrake- ten grösserer und kleinerer Reichweite zielt zwar in diese Richtung. Um aber wirklich friedenssichernd und stabilitäts- fördernd zu wirken, bedarf sie der Ergänzung im Bereich der Kurzstreckenraketen und der konventionellen Bewaffung, wo bekanntlich ein starkes Uebergewicht des Warschauer Paktes gegenüber der Nato besteht.
Es ist erfreulich, dass jüngst die Vertreter des Warschauer Paktes selber zugegeben haben, dass es in Europa bei der konventionellen Rüstung Ungleichgewichte gibt und dass die nukleare Abrüstung nicht von der konventionellen Abrü- stung abgekoppelt werden darf. Es ist zu hoffen, dass die- sen Einsichten möglichst rasch entspechende Taten folgen werden.
Es ist auch erfreulich, dass auf beiden Seiten die Notwendig- keit einer wirksamen Verifikation künftiger Abrüstungsbe- schlüsse grundsätzlich anerkannt wird. Wie Sie wissen, ist die Schweiz bereit, diesbezüglich jederzeit ihre guten Dien- ste im Rahmen des ihr Möglichen zur Verfügung zu stellen. Die Ausbildung weiterer sicherheitspolitischer Experten wird unsere KSZE-Verhandlungsdelegation stärken.
Von der Ressort-Forschung erhoffen wir uns wertvolle Grundlagenstudien und nützliche Erkenntnisse. Wir haben zu Beginn des Jahres ferner mit dem EDA zusammen eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die diese Probleme intensiv studiert. Wir werden die Militärkommis- sionen in den nächsten Monaten über den Stand dieser Programme informieren.
Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass nicht nur bei der Rüstung, sondern auch bei der Abrüstung die Interessen der Grossmächte im Vordergrund stehen. Unser Land sollte deshalb seine Mitwirkungsmöglichkeiten bei Abrüstungs- verhandlungen nüchtern betrachten. Gleichzeitig muss es ohne falsche Rücksicht entschieden die eigenen Interessen vertreten. Die Schweiz mit ihrer rein defensiven Armee kann und darf nicht als erstes Land abrüsten. Wir sind kein Hindernis für einen ehrlich gemeinten, verifizierbaren Abrü- stungsprozess jener Mächte, die über riesige Offensivpot- entiale verfügen, dürfen uns aber auch nicht mit diesen Staaten über einen Leisten schlagen und uns Massnahmen zumuten lassen, die mit unserer bewaffneten Neutralität und unserem Milizsystem in Widerspruch stehen. Wir sind stets bereit, unsere guten Dienste auch im Rüstungskontrollbe- reich zur Verfügung zu stellen, tun aber auch gut daran, in unseren eigenen Verteidigungsanstrengungen nicht nach- zulassen.
Zu den konkreten Fragen der Herren Nationalräte Loretan und Mühlemann: Was die Aufdatierung des Berichtes über die Sicherheitspolitik betrifft, ist unser Zeitplan im Departe- ment der folgende: Wir wollen diese Arbeiten vorantreiben, so dass wir die Neuorientierungen im Rahmen der Gesamt- verteidigungsübung des Jahres 1988 austesten können, und hoffen, Ihnen dann einen aufdatierten Bericht über die Sicherheitspolitik im Jahre 1989 unterbreiten zu können. Dabei werden wir unter anderem auch zu prüfen haben, ob der Begriff der Sicherheitspolitik neben seiner heutigen Ausrichtung auf die äusseren Bedrohungen unseres Landes auch neu auf die inneren Bedrohungen - Hauptbeispiel ökologische Bedrohungen - auszudehnen sei oder nicht. Zur Frage von Nationalrat Rechsteiner bezüglich meiner Ausführungen im Ständerat über die Folgen einer mögli- chen Abrüstungsvereinbarung - die sogenannte doppelte Null-Lösung - auf unsere Sicherheitspolitik: Sie waren über- rascht, dass ich im Ständerat gesagt habe, wir müssten genau prüfen, ob nicht komplementäre Massnahmen nötig
seien. Es steht heute schon eindeutig fest, dass, wenn diese sogenannte doppelte Null-Lösung zustande kommt, das genannte Uebergewicht der Warschauer-Pakt-Staaten gegenüber den Nato-Staaten im konventionellen Bereich und im Bereich der Kurzstreckenraketen destabilisierend wirkt. Die westeuropäischen Nato-Staaten sind sich heute ja bereits im klaren darüber, dass sie in diesem Fall ihre konventionelle Bewaffnung verstärken und verbessern müs- sen. Deshalb habe ich im Ständerat gesagt, wir würden dann auch zu prüfen haben, ob aufgrund einer solchen neuen Ausgangslage komplementäre Massnahmen nötig seien.
Sie haben mich ferner gefragt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssten, dass auch der EMD-Chef zum Schluss käme, auch die Schweiz könnte abrüsten. Ich kann Ihnen auf diese Frage mit den Worten des bekannten Frie- densforschers Galtung antworten, der jüngst erklärt hat: Dieser Zeitpunkt ist dann gekommen, wenn alle Mächte wirklich reine Defensivarmeen haben, wie sie die Schweiz hat.
Die weitere Frage von Nationalrat Rechsteiner betreffend den neuen Waffenplatz Gossau-Anschwilen kann ich dahin- · gehend beantworten, dass die Planungen im Gang sind; wir werden Sie ganz normal im Rahmen der Baubotschaften darüber informieren. Die Oeffentlichkeit in St. Gallen wer- den wir noch vorher informieren.
Sie haben mir eine weitere Frage gestellt in bezug auf das Magazin «Solidarität». Dazu kann ich wie folgt Stellung nehmen: Die Herausgabe des Magazins «Solidarität» geht auf die Initiative von Feldpredigern zurück und hatte zum Ziel, Verständnis für die Belange der Truppenseelsorge in moderner Form zu suchen. Dabei wurde allerdings unterlas- sen, die Zustimmung des Departementes für dieses Vorha- ben einzuholen. Auch die Finanzierung wurde leider vorgän- gig nicht ordnungsgemäss abgeklärt. Mein Vorgänger, Herr Bundesrat Delamuraz, hat deshalb verfügt, dass keine weite- ren Auflagen mehr herausgegeben, die bereits gedruckte Nummer dagegen verteilt werden solle. Inhaltlich kann der gut aufgemachten Schrift allerdings kein Vorwurf gemacht werden.
Ich komme zur Frage von Frau Nationalrätin Fankhauser betreffend die Werbeaktion zugunsten des Militärischen Frauendienstes (MFD). Frau Nationalrätin Fankhauser, Sie kennen unsere Situation. Wir sollten einen Sollbestand von 3814 haben und verfügen leider nur über einen Effektivbe- stand von 2832. Bekanntlich ist der Militärische Frauen- dienst freiwillig. Also müssen wir etwas unternehmen, um dieses grosse Defizit auszugleichen. Das EMD hat es mit dieser Werbeaktion versucht. Wenn diese Aktion auch nicht allen Erfolg gebracht hat, ist immerhin festzustellen, dass aufgrund dieser Werbeaktion die Zahl der Anmeldungen im Jahre 1986 um 20 Prozent zugenommen hat. Ich bin Ihnen aber dankbar, wenn Sie mir andere wirksame Wege aufzei- gen, wie wir dieses Defizit überwinden können.
Die Herren Nationalräte Müller-Bachs und Uhlmann haben mehrere Fragen betreffend den Train aufgeworfen. Wie schon Ihr Sektionspräsident ausgeführt hat, sind wir im Departement zurzeit daran, ein Leitbild Pferd auszuarbeiten, d. h. dass der ganze Einsatz der Trainpferde in unserer Armee konzeptionell neu bearbeitet wird. In bezug auf Ihr Postulat, Herr Nationalrat Müller-Bachs, muss ich schon heute, bei aller Offenheit gegenüber dieser grundsätzlichen Neukonzeption, festhalten, dass eine Eingliederung der Trainformationen in den Territorialdienst, wie Sie das in Ihrem Postulat beantragen, nicht in Frage kommen kann. Wir brauchen den Train nahe an der Front, er bleibt daher am besten in den Bataillonen der Gebirgsinfanterieregimen- ter eingeteilt.
Die von Herrn Uhlmann aufgeworfene Frage, ob man die Lieferanten von Trainpferden neben den Pferdehändlern künftig vermehrt bei Tierhaltern mit eigener Futterbasis suchen könnte, wollen wir gerne prüfen.
Die Herren Nationalräte Stappung und Bundi haben erneut Fragen zum EMD-Versuchsschiessplatz Val Cristallina gestellt. Herr Nationalrat Stappung, ich kann ehrlich gesagt nicht begreifen, wie Sie heute in diesem Saale sagen konn-
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ten, Sie hätten nie etwas von Winterschiessen im Val Cristal- lina gehört. Wie ich am letzten Montag in der Fragestunde Gelegenheit hatte, auf eine Frage von Herrn Nationalrat Oester auszuführen, dass die Aktenlage diesbezüglich ganz eindeutig ist. Bereits in einem schriftlichen Zusatzbericht an die Militärkommission Ihres Rates für die Sitzung vom 25. August 1986 war von einer bedingten Benützbarkeit des Schiessplatzes im Winter die Rede. Bei der Behandlung der Vorlage in Ihrem Rat am 16. Dezember 1986 führte zudem der damalige Chef des Militärdepartementes, Herr Bundes- rat Delamuraz, auf eine Frage aus (im Amtlichen Bulletin nachzulesen), dass auf dem Schiessplatz bei geeigneten Schneeverhältnissen auch im Winter Versuchsschiessen durchgeführt werden könnten, und zwar solche mit Tow- Lenkwaffen, allerdings ohne Kriegsköpfe, und deshalb auch der Hinweis auf weniger Lärm.
Bereits dem Dienstbarkeitsvertrag vom 10. Mai 1985 zwi- schen der Alpkorporation Cristallina und dem Bund liegt ein Wochenplan mit Beispielen möglicher Belegungen bei. Aus diesen Beispielen geht eindeutig hervor, dass schon im Jahre 1985 Schiessen im Winter vorgesehen waren. Ich verstehe angesichts dieser ganz klaren Aktenlage wirklich nicht mehr, weshalb man dem EMD vorwerfen kann, wir hätten hier nicht mit offenen Karten gespielt. Im übrigen halten wir uns selbstverständlich an diese Vereinbarung, die ein Total von 40 Schiesstagen vorsieht. Diese Vereinbarung werden wir im Detail einhalten. Allerdings muss ich Sie darauf aufmerksam machen, Herr Stappung, dass dieser Vertrag nicht von acht bis zwölf, sondern von 30 Wochen spricht, in denen das Schiessen möglich ist.
Ich weise darauf hin, dass wir in dieser Frage weder mit der Gemeinde Medels noch mit der Alpkorporation Cristallina irgendwelche Probleme haben; im Gegenteil: sowohl die Einwohnergemeinde wie die Alpkorporation begrüssen jeden in die vegetationslose Zeit fallenden Schiesstag.
Zur Frage von Herrn Martin betreffend die Reorganisation der Technischen Dienste im Bundesamt für Genie und Festungen: Ich bin hier insofern in einer etwas schwierigen Lage, als ich einerseits sehr lange Ausführungen machen könnte, andererseits aber die Interpellation von Herrn Iten und das Postulat von Herrn Seiler immer noch hängig und nicht traktandiert sind und ich Gefahr laufen würde, dass wir uns diesbezüglich ständig wiederholen. Ich darf Sie daher in erster Linie auf die schriftliche Beantwortung dieser parla- mentarischen Vorstosse vom 29. September letzten Jahres hinweisen. Auch ich habe festgestellt, dass in den Techni- schen Diensten der drei Kreise psychologisch eine gewisse Unruhe entstanden ist, indem man offenbar nicht ganz sicher war, in welcher Form nun diese Reorganisation der Technischen Dienste durchgeführt würde. Ich habe daher den Generalstabschef gebeten, die Chefs dieser drei Kreise nach Bern zu zitieren und ihnen unsere Politik noch einmal ganz klar zu machen. Diese Politik besteht darin, dass wir aus betriebswirtschaftlichen Gründen an der Reorganisa- tion festhalten müssen, dass wir aber diese ganze Reorgani- sation wiederum ohne jegliche Entlassungen, sondern rein in Form natürlicher Mutationen durchführen wollen. Es wird also niemand von Martigny, von Kriens oder von Mels nach Bern versetzt; die Reorganisation wird vielmehr im Rahmen der natürlichen Mutationen durchgeführt.
Schliesslich bleibt noch die Frage von Nationalrat Kühne über das Schiessen der Panzerartillerie in der Linthebene. Herr Nationalrat Kühne, tatsächlich ist es wegen der sehr günstigen Voraussetzungen des Schiessens mit Panzerartil- lerie in der Linthebene zu Ueberbesetzungen gekommen. Wir haben im EMD das Problem erkannt und die betroffenen Gemeinden zu einer Besprechung eingeladen, die unter Leitung unserer Abteilung für Waffen- und Schiessplätze und in Anwesenheit von Herrn Korpskommandant Feld- mann in den nächsten Tagen durchgeführt wird.
Es gilt drei Hauptprobleme zu regeln: erstens das Problem des Schiesslärms; zweitens das jenige der Verschiebungen der Panzerhaubitzen und der Schadenbehebungen; drittens dasjenige der Schadenbehebung bzw. der Schadenvermin- derung im Zielgebiet Speer.
Für den Stellungsraum in der Linthebene soll - wie gesagt - diese Aussprache mit den betroffenen Gemeinden eine erste Klärung bringen. Ziel dieser Besprechung wird die Bildung einer gemischten Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer Benutzungsregelung sein, die die zeitlichen, räumlichen und baulichen Voraussetzungen der weiteren Schiessübun- gen in der Linthebene zu regeln hat.
Für die Massnahmen im Zielgebiet Speer findet am 9. Juli eine gemeinsame Begehung des Zielgebietes Speer mit den Grundeigentümern, den Gemeindevertretern und den betroffenen Instanzen des EMD, u. a. dem Oberfeldkommis- sär, statt. Zielsetzung wird die Festlegung einer wirkungs- vollen Schadenregelung und die Ueberprüfung, eventuell Anpassung der räumlichen Ausdehnung des Zielgebietes sein. Schliesslich konnte als Massnahme im Belegungsbe- reich für den WK des Artillerieregiments 3, der vom 13. August bis zum 3. September 1987 stattfindet, als Sofort- massnahme eine Lösung gefunden werden, welche die Belastung der Linthebene herabsetzt.
Abschliessend, Herr Nationalrat Kühne, kann ich Ihnen sagen: Wir können auf die Linthebene als Stellungsraum für unsere Panzerhaubitzen nicht verzichten. Wir werden uns aber - wie angedeutet - alle Mühe geben, eine vernünftige, auch die zivilen Interessen berücksichtigende Benützungs- regelung zu finden.
Ich glaube, damit habe ich alle Fragen beantwortet.
Präsident: Darf ich Herrn Bundesrat Koller noch fragen, ob er bereit ist, das Postulat Müller-Bachs, Trainwesen, noch nicht abzuschreiben?
Bundesrat Koller: Postulate kann man nicht punkteweise annehmen. Weil - wie gesagt - eine Eingliederung des Train in den Territorialdienst auf keinen Fall in Frage kommen kann, müssen wir das Postulat ablehnen, obwohl wir andere Gesichtspunkte zum Leitbild Pferd wohlwollend prüfen werden.
Präsident: Herr Müller-Bachs ist einverstanden mit der Abschreibung seines Postulates. Der Rat ist einverstanden mit der Abschreibung der beantragten Postulate und Mo- tionen.
Das Wort zu persönlichen Erklärungen haben die Herren Rechsteiner und Stappung.
Rechsteiner: Herr Bundesrat Koller hat die meisten meiner Fragen beantwortet, wenn auch unbefriedigend - eine aller- dings überhaupt nicht. Ich möchte sie ihm nochmals stellen: Herr Generalstabschef Lüthy hat sich in der Zeitschrift «Soli- darität» auf zwei Seiten zur Armeeabschaffungs-Initiative geäussert, und zwar sehr deutlich. Er hat dagegen Propag- anda gemacht, und umgekehrt hat Herr Bundesrat Koller anlässlich der Fragestunde vor zwei Wochen deutlich erklärt, dass sich Armeevertreter zu dieser Frage nicht äus- sern würden, bevor nicht Bundesrat und Parlament abschliessend Stellung genommen hätten. Könnte Herr Bundesrat Koller diese Frage noch beantworten?
Stappung: Ich bedaure sehr, dass meine Fragen nicht präzis beantwortet worden sind. Aus meinen Unterlagen geht klar hervor, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben hat, dass im Winter aus wildbiologischen Gründen nicht geschossen werden darf. Herr Bundesrat Koller, Sie sind darauf überhaupt nicht eingetreten. Jetzt haben Sie vor diesem Rat zum erstenmal bestätigt, dass ein Schiessplan zu einer Benutzungsdauer von 30 Wochen existiert. Diesen Schiessplan hatte weder die Militärkommission noch irgend jemand je in Händen. Wir hatten Schiesspläne zur Ueberbe- legung von Hinterrhein, um das Val Christallina zu rechtfer- tigen, aber keinen Schiessplan zur Belegung des Val Chri- stallina. Ich erwarte daher, dass unter allen Umständen an diesen 40 Schiesstagen im Zeitraum von acht bis höchstens 12 Wochen festgehalten wird, wie das hier immer wieder erklärt wurde.
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Im übrigen zitiere ich aus dem Protokoll, was Herr Bundes- rat Delamuraz am 16. Dezember 1986 gesagt hat - auf deutsch übersetzt -: «Sollten aber die Schneeverhältnisse es erlauben, könnte die GRD Schiessversuche mit der Rakete Tow lediglich von der ersten Talplattform veranstal- ten. Es würde sich aber - wir sagen es ganz klar - um Raketen ohne aktiven Kopf handeln; konsequenterweise nicht lärmerzeugend.» Das hat er hier in diesem Rat gesagt und nichts anderes, und ich habe auch nichts anderes gesagt. Man hat nie von 30 oder 19 oder 15 Wochen im Jahre gesprochen. Das ist neu seitens der GRD und von Ihnen heute neu aufgeworfen worden.
Bundesrat Koller: Zur Frage von Herrn Nationalrat Rechstei- ner kann ich auch hier noch einmal festhalten: Aufgrund des Primats der Politik über die Armee erwarte ich, dass sich höhere Stabsoffiziere in der Oeffentlichkeit über politische Vorlagen erst äussern, wenn die Räte dazu Stellung genom- men haben.
Zur Frage von Herrn Nationalrat Stappung betreffend den Versuchsschiessplatz in der Val Cristallina kann ich Ihnen nochmals sagen: Das EMD wird sich streng an die Vereinba- rung halten, die wir mit der Gemeinde geschlossen haben, und diese sieht 40 Schiesstage vor.
Präsident: Damit kommen wir zur Berichterstattung über die Kriegsmaterialexporte im Jahre 1986.
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Gemäss dem Bundesge- setz von 1972 hat der Bundesrat den Geschäftsprüfungs- kommissionen beider Räte wiederum ausführlich über die Kriegsmaterialausfuhr berichtet. An der gemeinsamen Sit- zung beider Sektionen der Geschäftsprüfungskommission vom 12. April liessen wir uns vom EMD einlässlich infor- mieren.
Das Gesamtvolumen der Kriegsmaterialausfuhren pro 1986 liegt bei 488,5 Millionen Franken, was einem Rückgang von rund 52 Millionen entspricht. Der Anteil am Gesamtexport- volumen der Schweiz beträgt noch 0,73 Prozent, was dem zweittiefsten Stand innerhalb der letzten zehn Jahre entspricht. Der höchste Anteil war 1977 mit 1,21 Prozent ausgewiesen. Zu den wichtigsten Bezügerländern gehören erneut die Türkei, Nigeria und die Bundesrepublik Deutsch- land.
Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen über die Waffengeschäfte USA/Iran/Nicaragua konnte festgestellt werden, dass das Kriegsmaterialgesetz nicht zur Anwen- dung kommt, weil unser Territorium weder durch Waffen- ausfuhr noch durch Waffeneinfuhr berührt wurde. Wir konn- ten zudem feststellen, dass die Bundesanwaltschaft umfas- sende und genaue Vorabklärungen unternimmt, bevor ein gerichtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Durch die diplomatischen Dienste werden auch die sogenannten Endverbraucher überprüft. Unser Kriegsmaterialgesetz gilt im internationalen Vergleich als streng, und die Schweiz hat hierbei einen guten Ruf bezüglich strikter Anwendung.
Die Beurteilung des Begriffs Spannungsgebiet, gemäss Arti- kel 11 der Kriegsmaterialgesetzgebung, wird immer einer subtilen Prüfung unterzogen, wobei sogar auf den Grad der Spannung und die Art der Waffen Rücksicht genommen wird. Wir haben deshalb das Eidgenössische Militärdeparte- ment gebeten, im nächsten Bericht vermehrt zwischen Waf- fen mit Defensiv- und Offensiv-Charakter zu unterscheiden. Bei den schweizerischen Kriegsmaterialexporten handelt es sich nämlich vorwiegend um Fliegerabwehrkanonen und um Fliegerabwehr-Feuerleitgeräte.
Die Geschäftsprüfungskommission bittet Sie, den Bericht des Bundesrates vom 1. April über die Kriegsmaterialaus- fuhr pro 1986 in zustimmendem Sinne zur Kenntnis zu nehmen.
Braunschweig: Nach meiner Auffassung hat es sich die Kommission in der Beurteilung des letztjährigen Kriegsma- terialexportes leicht gemacht. Ich gehöre dieser Kommis- sion an, aber ich habe mir das Recht ausbedungen - wie
schon letztes Jahr -, hier meine abweichende Auffassung zum Ausdruck zu bringen.
Ich kann den Ausführungen des Herrn Präsidenten nicht folgen, wenn er sagt: Die Schweiz hat weiterhin einen guten Ruf. Demgegenüber stehen die Feststellungen von interna- tionalen Organisationen und einer grossen Zahl von Pres- seerzeugnissen aus allen Ländern - vor allem aus westli- chen! - , in denen immer wieder auf Beteiligungen der Schweiz an zahlreichen Waffengeschäften hingewiesen wird.
Die Ergebnisse der Bundesanwaltschaft sind teilweise frag- würdig: Wenn ich vergleiche, wie die Bundesanwaltschaft handelt, wenn es um Flüchtlinge, Asylbewerber oder Jugendliche geht, und wie sie handelt, wenn es um Kriegs- ·materialgeschäfte geht, ist für mich ihr Handeln und ihr Nichthandeln eine Illustration für die Aussage: Die Kleinen hängt man, und die Grossen lässt man laufen!
Konkret weise ich auf Pakistan hin, das im letzten Jahr ebenfalls zu den ersten Bezügern schweizerischen Kriegs- materials gehörte. Für dieses Land gilt der Begriff «Span- nungsgebiet» fünffach: Pakistan steht im Konflikt mit Indien. Niemand weiss, wann dieser Konflikt kriegerisch ausbre- chen kann. Pakistan ist sehr schwer mitbetroffen vom Krieg in Afghanistan, der bis heute trotz allen Zusagen der Sowjet- union nicht beendet werden konnte. Es ist Sache der Sowjetunion, sich aus Afghanistan zurückzuziehen. Gerade deswegen hat Pakistan mehr Flüchtlinge als irgendein ande- res Land, und es gibt dort grössere Armut als anderswo; in engem Zusammenhang damit ereignen sich auch mehr Menschenrechtsverletzungen.
In der Kommission wurden die Spannungen sowohl in der Türkei wie auch in Pakistan zugegeben; sie hätten sich letzter Zeit verstärkt. Für die Türkei beruft sich der Bundes- rat trotzdem und weiterhin auf einen Grundsatzentscheid von 1984, als ob sich seither die politische und militärische Lage nicht in mancherlei Beziehung verschlechtert hätte, als ob rein gar nichts geschehen wäre, als ob alle Hoffnungen, die uns in den letzten Jahren immer wieder gemacht wur- den, in Erfüllung gegangen wären.
Der Bundesrat hat sich im Jahre 1986 nicht mit einem einzigen Waffenausfuhr-Bewilligungsgesuch befasst, so wenig wie im Jahre 1985, obwohl er, gerade in solch delika- ten Situationen, dazu verpflichtet wäre. Er hat alles der Verwaltung überlassen, und ihre Juristen werden nicht müde, immer neue Auslegungen zu finden, um das Bundes- gesetz vom 30. Juni 1972 über das Kriegsmaterial zu ritzen, zu umgehen und zu verletzen.
Neuerdings wird ebenso ernsthaft wie zynisch behauptet, die erwähnte Erhöhung der Spannungen in der Türkei oder in Pakistan seien, trotz immer neuen und gesteigerten mili- tärischen Aktionen, nicht gefährlich im Sinne des Gesetzes. Sie seien nicht schwerwiegend und nicht andauernd, obwohl es für diese Formulierungen im Gesetz keine Grund- lage gibt. Der Bundesrat deckt diese erhöhte, schwerwie- gende und andauernde Gesetzesmissachtung durch Schweigen.
Aehnlich schludrige Interpretationen haben wir in früheren Jahren beim Kriegsmaterialbegriff festgestellt. Schludrigkeit hat offenbar System. Daran ändert sich nichts, wenn sich der Bundesrat und heute auch der Präsident der Untersek- tion darauf berufen, dass Flabgeschütze und Feuerleitgeräte exportiert worden seien, die nicht gegen Minderheiten ein- gesetzt würden. Das Gesetz sieht eine solche Unterschei- dung nicht vor, so wenig wie es zwischen Offensiv- und Defensiv-Waffen unterscheidet, um einem Einwand des Herrn Präsidenten zu begegnen.
Eines ist sicher: Auch mit Flabgeschützen und Feuerleitge- räten stützen und stärken wir eine Regierung und helfen mit, ihre Handlungen zu legitimieren. Gleichzeitig reden wir von guten Diensten, die wir anbieten, von Menschenrechten, denen wir verpflichtet sind, vom Roten Kreuz als unserer Aufgabe. Die Doppelzüngigkeit des Bundesrates ist uner- träglich.
Herr Bundesrat Koller, Sie haben letzte Woche Steine gegen einen schweizerischen Filmschaffenden geworfen, dessen
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Programme d'armement 1987
Schaffen in der Schweiz verunmöglicht worden ist. Würdi- ger wäre es gewesen, wenn Sie nach den Ursachen gefragt hätten, weswegen junge und auch ältere Menschen an der Armee und am Bundesrat immer wieder zweifeln und ver- zweifeln.
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Zum Abschluss dieser Dis- kussion möchte ich aus der Sicht der Geschäftsprüfungs- kommission lediglich feststellen, dass unser Antrag gross- mehrheitlich gefasst worden ist. Ich habe unserer Stellung- nahme nichts mehr beizufügen.
Die Ausführungen von Herrn Kollege Braunschweig sind eine Frage des politischen Standortes und der Ideologie. Die grosse Mehrheit der Sektion hat eine andere Auffassung. Bezüglich Auslegung des Begriffes «Spannungsgebiet» wird Herr Bundesrat Koller Stellung nehmen.
Bundesrat Koller: Ich glaube, es kann nicht Aufgabe sein, hier jedes Jahr die ganze Problematik der Kriegsmaterial- ausfuhr neu zu besprechen. Ich darf Sie immerhin daran erinnern, dass wir im internationalen Vergleich ein strenges Kriegsmaterialgesetz haben. Wie Herr Braunschweig richtig ausgeführt hat, hat der Bundesrat im Falle der Türkei im Jahre 1984 einen Grundsatzentscheid gefällt; er verfolgt aber die Lage weiterhin.
Es ist eben nicht so, dass in bezug auf die Türkei ständig nur Verschlechterungen festzustellen wären! Zwar kann es durchaus möglich sein, dass nach wie vor Menschenrechts- verletzungen vorkommen. Aber es sind auch eindeutige Verbesserungen festzustellen. Diese Verbesserungen in bezug auf die Menschenrechtssituation in der Türkei haben bekanntlich im Europarat offizielle Anerkennung dadurch gefunden, dass der Türkei das Vizepräsidium übertragen worden ist. Man darf also auch hier nicht einseitig malen. Im übrigen setzt das Gesetz ja nicht nur «Spannungen», sondern eben «gefährliche Spannungen» - in Artikel 11 Absatz 2 Litera a - voraus, und diese sind nach Auffassung des Bundesrates zurzeit nicht gegeben.
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundes- rates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Ver- sicherungsgerichts im Jahre 1986
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances en 1986
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 62 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
87.018
Rüstungsprogramm 1987 Programme d'armement 1987
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. März 1987 (BBI I, 1177) Message et projet d'arrêté du 16 mars 1987 (FF I, 1161)
Ogi, Berichterstatter: Das Rüstungsprogramm dieses Jahres umfasst Vorhaben für 1842 Millionen Franken. Das Schwer- gewicht liegt bei der Infanterie, wie schon im letzten Jahr. Diese Mittelzuteilung entspricht den Wünschen des Parla- ments, nachdem 1984 über 3 Milliarden Franken für Panzer bewilligt worden sind. Es wäre aber falsch, die Mittel einsei- tig nur für die Infanterie zu verwenden. Auch in der Armee gilt die Regel, dass eine Kette nur so stark ist, wie das schwächste Glied.
Es ist deshalb wichtig, bei jeder Beschaffung von Waffen und Geräten den Gesamtzusammenhang mit der Konzep- tion der militärischen Landesverteidigung zu sehen. Um der Planung einen gewissen Zusammenhang und Halt zu geben und damit das Parlament für die Entscheide periodisch einen Ueberblick erhält, hat der Bundesrat in den letzten Jahren systematisch in der Form von Berichten wichtige Konzeptionsfragen zur Diskussion gestellt.
Die wichtigsten Berichte mögen kurz genannt werden:
Konzeption der militärischen Landesverteidigung 1966
Konzeption des Zivilschutzes 1971
Sicherheitspolitik der Schweiz 1973
Bericht 1985 über das Armeeleitbild.
Solche Berichte werden von den Militärkommissionen der beiden Räte vorberaten und im Plenum behandelt. Die Schlussnahme kann Kenntnisnahme oder Zurückweisung beinhalten.
Die heute gültige Konzeption der militärischen Landesver- teidigung ist im Bericht von 1966 dargelegt und ist das Resultat eines echten Kompromisses nach einem rund 15 Jahre dauernden Konzeptionsstreit.
Das heute zur Diskussion stehende Rüstungsprogramm entspricht voll und ganz der gültigen Konzeption. Im Hin- blick auf die Bedeutung dieser Konzeption zitiere ich deren Grundsätze, wie sie im Bericht von 1966 dargelegt sind:
«Verschiedene Kampfformen sind zum vorneherein auszu- schalten, weil sie diesem Grundprinzip nicht entsprechen oder gegen die Gebote der Oekonomie der Kräfte, der Handlungsfreiheit oder der Konzentration der Wirkung ver- stossen.
Es sind dies:
ein die operative Entscheidung suchender Bewegungs- krieg
die Verteidigung einer linearen, eng zusammenhängen- den und dicht belegten Armeestellung
ein Kampf aus Widerstandszentren, die ohne Zusammen- hang über das ganze Land verteilt sind.
Demgegenüber führt unsere Armee, ihrer Aufgabe und Eigenart entsprechend, auf operativer Stufe einen Abwehr- kampf, der darauf ausgerichtet ist,
den Gegner durch mehrere, in die Tiefe gestaffelte Abwehrzonen zu kanalisieren und abzunützen
die vorderen Treffen des Gegners von den rückwärtigen zu trennen, indem die Flugwaffe das Gefechtsfeld abzuschir- men sucht und die Erdtruppen danach trachten, durch Gegenangriffe und Ueberfälle Verstärkung und Versorgung der feindlichen Angriffsspitzen immer wieder zu unter- binden
in die Tiefe des Abwehrraumes eingebrochene oder aus der Luft gelandete feindliche Streitkräfte durch Gegenan- griffe mechanisierter Verbände mit Unterstützung der Flug- waffe zu zerschlagen.«
Die einzelnen Vorhaben des Rüstungsprogramms 1987 sind in der Botschaft ausführlich beschrieben, was zu begrüssen
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Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1986 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal federal des assurances 1986
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
911-924
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Ref. No
20 015 472
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