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Stipendien an Ausländer. Bundesgesetz
ste Woche definitiv entschieden. Aber ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, um welchen Betrag es geht. Letztlich muss der Bundesrat es formell beschliessen. Aber eine erste Aussprache haben wir gehabt, so dass hier keine grossen Differenzen mehr zu erwarten sein werden.
Insgesamt ist es sicher richtig, wenn Herr Kohler feststellt, dass sehr gute Leistungen vollbracht worden sind und man in diesen vier Jahren einiges erreicht hat. Das ist unbestrit- ten. Umgekehrt habe ich einleitend darauf hingewiesen, dass dauernd neue Aufgaben kommen, die weitere Arbeits- kräfte verlangen. Heute sind wir an vielen Orten an einem Stand angelangt, wo wir sagen müssen: Jetzt können wir die zusätzliche Arbeit nicht mehr mit dem gleichen Personal auffangen, so dass wir zwei Möglichkeiten haben: Ihnen zusätzliches Personal zu beantragen oder sich über kurz oder lang zu überlegen, ob man alle bisherigen Aufgaben noch erfüllen müsse. Das ist eine Frage, die man sich stellen muss.
Sie wissen, dass der Bundesrat die Firma Mc Kinsey beauf- tragt hat, im Bereich der departementsüberschreitenden Beziehungen ebenfalls nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen und Aufgabenüberprüfungen vorzuschlagen. In die- sem Rahmen werden wir ebenfalls versuchen, gewisse Ver- einfachungen zu erreichen, wobei hier - wie das Herr Auer angesprochen hat - noch die Diskussion mit der Geschäfts- prüfungskommission in bezug auf die Verwaltungskontrolle besteht. Der Bundesrat wird entscheiden müssen, ob er diese interne Arbeitsgruppe beauftragen will oder ob er diesen Auftrag für eine erste Ueberprüfung der Firma Mc Kinsey übertragen will, die hier auch einen Vorschlag unterbreitet hat. Wir hoffen, dass wir diese Entscheidungen noch vor den Sommerferien treffen können.
Es wird sehr gut gearbeitet. Ich bin froh, dass Herr Kohler dies zuhanden des Personals vermerkt. Es ist auch meine Auffassung, dass wir in der Bundesverwaltung insgesamt einen sehr guten Stab von Mitarbeitern haben. Wir dürfen zufrieden sein.
Genehmigt - Approuvé
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
85.051
Schutz der Moore. Volksinitiative und Natur- und Heimatschutzgesetz. Revision Protection des marais. Initiative populaire et loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 552 hiervor - Voir page 552 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 3. Juni 1987 Décision du Conseil des Etats du 3 juin 1987
Differenzen - Divergences
Art. 18c Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 18c al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Auer, Berichterstatter: Bei der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes resultierte in Artikel 18c Absatz 4, der
von der Enteignung handelt, eine Differenz zu den Beratun- gen des Ständerats.
Der Beschluss des Ständerates ist Ihnen verteilt worden. Er stimmt mit der Auffassung des Departements überein. Ihre Kommission hat der neuen Fassung auf dem Zirkulations- weg zugestimmt und empfiehlt Ihnen einhellig, sie gutzu- heissen.
M. Thevoz, rapporteur: Il reste une divergence dans la loi sur la protection de la nature et du paysage, à l'article 18 c au quatrième alinéa. La commission est unanime à vous recommander d'accepter la version du Conseil des Etats. Le Conseil fédéral est également d'accord avec cette nouvelle version qui a notamment pour avantage de sauvegarder les prérogatives des cantons en cas de litige. Nous vous propo- sons donc de vous rallier à la solution du Conseil des Etats.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat -- Au Conseil des Etats
86.046
Stipendien an Ausländer. Bundesgesetz Bourses à des étrangers. Loi fédérale
Botschaft und Gesetzentwurf vom 3. September 1986 (BBI III, 165) Message et projet de loi du 3 septembre 1986 (FF III, 157)
Beschluss des Ständerates vom 9. März 1987 Décision du Conseil des Etats du 9 mars 1987
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Ruf-Bern Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Ruf-Berne Ne pas entrer en matière
Landolt, Berichterstatter: In allen Fraktionen ist man sich nach meinen Erkundigungen einig, dass ausländischen Stu- dierenden und Kunstschaffenden in der Schweiz weiterhin Stipendien gewährt werden sollen.
Seit 1961 gewähren wir mit befristeten Bundesbeschlüssen Stipendien an Studierende aus Industrieländern und der Dritten Welt. Ende des Jahres wird der Bundesbeschluss vom 1. Januar 1984 hinfällig. Er muss deshal's erneuert oder ersetzt werden. Da sich die Zahlung dieser Stipendien wäh- rend 26 Jahren bewährte, hat sich der Bundesrat zu Recht entschlossen, statt der regelmässig wiederkehrenden Bun- desbeschlüsse, dem Parlament ein Gesetz vorzulegen. In ihm ist die Zielsetzung eindeutig umschrieben. Sie kann in drei Punkten und mit wenigen Sätzen wie folgt zusammen- gefasst werden:
Auf der Hochschulstufe sind Studierende aus Ländern der Dritten Welt auf Stipendien angewiesen. Ihnen können wir nur auf diesem Weg unser grosses Ausbildungspotential anbieten. Unsere Behörden legen denn auch grössten Wert darauf, dass die Studierenden nach Studienabschluss ihr Wissen in ihr Heimatland zurückbringen.
Kein Land, gewiss kein so kleines wie unseres, kann ohne regelmässige und intensive Kontakte zu andern Ländern forschungspolitisch auf der Höhe bleiben. In vielen Ländern
Bourses à des étrangers. Loi fédérale
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N
15 juin 1987
der hochentwickelten und industrialisierten Völker ist es uns nur auf dem Wege der Gegenseitigkeit möglich, jungen Schweizer Forschern den Weg zu fremden Universitäten zu ebnen und auf Regierungsstufe den Zugang zu diesen Hochschulen zu öffnen.
Zur finanziellen Seite des Gesetzes: Nach der letzten Verord- nung des Bundesrates erhalten die Stipendiaten zwischen 1050 und 1250 Franken monatlich. Das ist im schweizeri- schen Durchschnitt eine Summe, die ein Studierender ohne Wochenend- bzw. Ferienaufenthaltmöglichkeit bei Eltern oder Verwandten ganz sicher nötig hat.
Die Gesamtsumme betrug im Jahr 1985 3,3 Millionen Fran- ken; 1986 4,4 Millionen Franken; für 1987 sind 4,5 Millionen Franken im Budget vom Parlament bewilligt worden. Der Finanzplan sieht für 1988 4,9 Millionen Franken vor. Gemäss den Erfahrungen während des vergangenen Vierteljahrhun- derts sieht der Bundesrat vor, jährlich 130 Neustipendien auszurichten. Davon soll die Hälfte an Studierende aus Entwicklungsländern und die andere Hälfte an solche aus Industrieländern ausgerichtet werden.
Erfahrungsgemäss bleiben etwa 200 Stipendien bestehen, was gesamthaft eine optimale Zahl von 330 Stipendiaten jährlich ergäbe. Tatsächlich aber waren es 1985/86 245 Stipendiaten, denen gegen 4 Millionen Franken ausbezahlt wurden. Falls der Bundesrat, mit Rücksicht auf das gute Rechnungsergebnis 1986, für 1988 einen höheren Betrag budgetiert, wird die Finanzkommission unseres Rates das als erste zur Kenntnis nehmen, da nach Gesetz die jährliche Summe vom Parlament mit dem Voranschlag zu genehmi- gen ist. Unsere Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Ständerat, entgegen dem Antrag des Bundesrates, der Stipendienkommission die Kompetenz nicht erteilen will, abschliessend über die Zuteilung von Stipendien an Studierende zu beschliessen. Der Ständerat war der Mei- nung, die Stipendienkommission sei nicht zu einer Behör- denkommission aufzuwerten. Unsere Kommission hat sich dieser Meinung angeschlossen.
Angesprochen wurde insbesondere das Thema der Rück- kehr der Stipendiaten aus Entwicklungsländern in ihre Hei- mat. Herr Ruf hat zu diesem Thema einen Antrag einge- reicht.
Wir haben mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass zwei Drittel dieser Studierenden nach Abschluss ihrer Stu- dien effektiv ihr Wissen in die Heimat zurückbringen. Annä- hernd 1/6 soll später auch noch zur Berufsausübung in ihr Heimatland zurückkehren. Vom Rest sind leider keine nähe- ren Angaben über ihren späteren Wohn- und Berufsort erhältlich.
Indessen will ich hier expressis verbis auf Artikel 4 Absatz 2 hinweisen, nach dem jeweils zu prüfen ist, ob einerseits im betreffenden Entwicklungsland die gewählte Ausbildung von Nutzen ist und ob andererseits Gewähr besteht, dass die Stipendiaten nach Abschluss der Ausbildung in ihr Heimat- land zurückkehren und dort die Kenntnisse sinnvoll verwen- den können.
Die Kommission bittet Sie, dem Gesetz des Bundesrates und auch den erwähnten Aenderungen des Ständerates zuzu- stimmen.
Mme Aubry, rapporteur: Le message que nous vous présen- tons est destiné à proroger le régime des bourses à des étudiants et artistes étrangers en Suisse.
Depuis 1961, la Confédération accorde des bourses à des étudiants doués, venant de pays du tiers monde ou de pays industrialisés afin de leur permettre soit d'acquérir une
formation ou de la parfaire. L'extension de ces bourses s'est faite à l'égard également de jeunes artistes étrangers depuis une dizaine d'années.
C'est grâce à une requête, présentée en 1958 par la Confé- rence des recteurs des hautes écoles suisses qu'un pro- gramme de bourses a été présenté puis adopté avant d'être soumis à un arrêté fédéral en 1961, cela pour une durée de cinq ans. Cet arrêté a été prorogé en 1965, 1971, 1975 pour cinq ans, tandis qu'en 1980, il n'a été prorogé que de trois ans. La raison en était que l'on pensait donner une assise juridique, soit une loi fédérale d'une durée illimitée, l'expé- rience s'étant avérée réussie en ce qui concerne l'octroi des bourses à de jeunes étrangers.
Le projet de loi ne pouvant être présenté dans le délai imparti, l'arrêté fédéral a été prorogé jusqu'au 31 décembre 1987. Aujourd'hui, à la suite d'une expérience positive, s'éta- lant sur un quart de siècle, c'est un projet de loi que nous présente le message du Conseil fédéral, destiné justement à remplacer l'arrêté fédéral. Cette loi a un caractère durable et nous donne l'assurance de la continuité dans une expé- rience qui a fait ses preuves. Les objectifs sont, d'autre part, clairs. Les échanges, au niveau de la recherche, gagnent en importance et nous devons pratiquer une politique de réci- procité aussi bien à l'égard des pays industrialisés qu'envers ceux en voie de développement. Les bourses peuvent être attribuées aussi bien à des étudiants débutants qu'à des post-gradués, bien que l'on considère que la formation de base devrait au moins être acquise dans le pays d'origine. Le montant des bourses varie entre 1050 francs pour les étudiants n'ayant pas terminé leur formation universitaire à 1250 francs pour les post-gradués, cela parce que très souvent ils ont une famille à charge.
Le phénomène du «brain-drain» a été évoqué, soit le non- retour des universitaires ayant acquis leur formation et qui choisissent de travailler dans un pays industrialisé plutôt que de faire profiter leur pays de leur savoir acquis grâce à des bourses.
M. Ruf fait une proposition à ce sujet beaucoup plus restric- tive que celle qui est dans la loi, mais je dois lui dire qu'une surveillance a été établie afin d'éviter des abus, cela à la demande de la Commission fédérale des bourses. La Com- mission fédérale des bourses est seule responsable de la sélection des candidats universitaires et c'est l'Office fédéral de la culture qui décide de l'octroi des bourses aux artistes. Quant au nombre de bourses octroyées, il serait par année de 130, soit le 50 pour cent à l'intention des pays industria- lisés et le 50 pour cent à l'intention des pays en voie de développement, le 10 pour cent de ces bourses étant accordé à de jeunes artistes. Il faut y ajouter le renouvelle- ment des bourses déjà en cours qui sont d'environ 200, soit un total de 330 bourses par année.
Des cours de langues, permettant aux étrangers de s'adap- ter plus rapidement aux langues enseignées dans nos uni- versités, sont donnés également à Fribourg avec succès. La Confédération participe aux frais annuels et les cantons universitaires en assumeront le 30 pour cent. Les critères de sélection des candidats, énoncés à l'article 4 de la loi, ont été acceptés par notre commission qui, d'autre part, s'est alignée à l'article 8, alinéa 3, sur la décision du Conseil des Etats, soit de biffer cet alinéa.
Financièrement, l'augmentation de la somme prévue au budget 86, qui était de 4,4 millions de francs, à 4,5 millions de francs pour 1987 et 4,9 millions de francs pour 1989, est tout à fait supportable pour les finances de la Confédération. En conclusion, la commission a reconnu la nécessité de continuer d'allouer des bourses à de jeunes universitaires et artistes étrangers. Cette situation étant, comme je l'ai déjà dit, bénéfique non seulement pour notre pays lorsqu'il y a réciprocité d'échange avec les pays industrialisés, mais éga- lement à l'égard des pays en voie de développement à qui nous pouvons offrir une aide dans le domaine de la forma- tion à haut niveau.
C'est à l'unanimité que la commission a voté l'entrée en matière sur cet objet ainsi que la loi. Elle vous demande de la suivre.
Stipendien an Ausländer. Bundesgesetz
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Zwingli: Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage, dies insbesondere aus folgenden Ueberlegungen:
Wir fördern seit mehr als zwanzig Jahren ausländische Studenten und junge Wissenschafter durch Stipendien- plätze an unseren Hochschulen. Bisher bildeten auf 5 Jahre befristete Bundesbeschlüsse die Rechtsgrundlage. Nach- dem sich auf dieser Basis entsprechende Erfahrungen sam- meln liessen, befürworten wir die Schaffung einer unbefri- steten Rechtsgrundlage. Diese Lösung lässt sich auch des- halb verantworten, weil dieses Gesetz nur die Förderungs- grundsätze enthält. Das Ausmass der Stipendiengewäh- rung, d. h. die konkrete Zahl der Stipendiaten, kann im Rahmen der Budgetberatungen jährlich neu bestimmt wer- den. Damit bleibt diese Lösung flexibel, und ihr Ausmass kann den tatsächlichen Bedürfnissen laufend angepasst werden.
Das zur Beratung vorliegende Gesetz ermöglicht die Sti- pendiengewährung an drei verschiedene Empfängergrup- pen, nämlich an Studierende und junge Wissenschafter aus den Industrieländern, an Studierende und junge Wissen- schafter aus Entwicklungsländern und an junge ausländi- sche Kunstschaffende. Damit erhalten die für diesen Zweck aufgewendeten Bundesmittel ganz eindeutig den Charakter von Investitionen. Investitionen lassen sich nur längerfristig beurteilen und beinhalten immer ein gewisses Restrisiko. Am Dies academicus der Hochschule St. Gallen vom vergan- genen Samstag haben sowohl der Rektor als auch Bundes- rat Koller und der Vertreter der Studentenschaft auf die lebenswichtige Bedeutung des internationalen Austausches für Hochschulen, Forschung, Wirtschaft und Kultur hinge- wiesen. Für Stipendien an Ausländer aus Industriestaaten verlangen wir Gegenrecht. Damit eröffnen die Stipendien indirekt jungen Wissenschaftern aus der Schweiz wertvolle Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die eigentliche Bedeutung dieses Austausches wird uns klar, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass bis 1995 in unse- rem Land etwa 1000 Hochschuldozenten altershalber zu ersetzen sind. Wir wollen bei aller Offenheit vermeiden, dass für diesen Ersatz ausschliesslich Ausländer in Frage kom- men. Also müssen wir dafür sorgen, dass sich unsere Nach- wuchskräfte durch Weiterbildung an ausländischen For- schungsstätten für anspruchsvolle Aufgaben qualifizieren können. Gerade durch den Austausch von Studierenden verschiedener Industriestaaten ist ein reichhaltes gegensei- tiges Nehmen und Geben zu erwarten.
Bei der Gewährung von Stipendienplätzen für Studierende aus Entwicklungsländern sind wir auf den ersten Blick ein- deutig die Gebenden. Selbst jene, die in dieser Haltung Spuren von Verschwendungssucht zu finden glauben, dür- fen daran erinnert werden, dass auch mit unserer uneigen- nützigen Entwicklungshilfe hin und wieder ein gutes Gegen- geschäft verbunden ist.
Die Frage des Geben und Nehmen stellt sich natürlich auch bei der Gewährung von Stipendien an junge Kunstschaf- fende. Ob in diesem Falle eher das Geben oder eher das Nehmen überwiegt, das zu beurteilen überlasse ich vertrau- ensvoll Ihnen.
Ich komme zum Schluss und empfehle Ihnen namens der FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, dem Gesetz in der unterbreiteten Fassung zuzustimmen und den Nichtein- tretensantrag Ruf abzulehnen.
M. Cavadini: Nous pourrons être rapide, tant est évidente la nécessité de souscrire aux propositions qui nous sont faites. Rappelons-en quelques aspects. Voilà un peu plus d'un quart de siècle que la Confédération accorde des bourses d'études à des étudiants étrangers. On compte chaque année une nouvelle centaine de boursiers, c'est-à-dire cent personnes sur 73 000 étudiants immatriculés, un étudiant boursier étranger sur 730 étudiants. Cette modeste mesure permet intelligemment d'encourager des étudiants de pays en voie de développement à acquérir des savoirs et des techniques indispensables à la vie élémentaire de leur pays. Elle favorise également les études d'une cinquantaine d'étu- diants issus de pays industrialisés; ces derniers d'ailleurs offrent chez eux des possibilités, comparables ou supé- rieures à nos étudiants, qui nous procurent alors un savoir enrichissant. Cette mesure coûte un peu plus de 4 millions à la Confédération, soit un cinq millième ou le 0,05 pour cent de nos ressources. Cela paraît encore trop à M. Ruf pour qui la Suisse ne sera sauvée qu'au moment où les derniers cerveaux de notre pays, anémiés par une irrigation mou- rante, chercheront en vain le secours qui ne leur viendra plus des montagnes. Les dispositions qui sont proposées par le Conseil fédéral sont raisonnables. On transforme l'arrêté en loi fédérale donnant plus de pérennité au sys- tème; on donne des compétences à la Commission fédérale des bourses, ce qui est légitime; on collabore enfin entre cantons et Confédération pour le financement des cours préparatoires que fréquentent les étudiants étrangers à l'Université de Fribourg. Nous vous engageons à entrer en matière et à repousser avec la plus grande fermeté la propo- sition insane de M. Ruf.
Stamm Walter: Die Sozialdemokraten haben die Botschaft des Bundesrates sorgfältig beraten und stimmen den Anträ- gen, wie sie im vorgeschlagenen Bundesgesetz über Stipen- dien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz enthalten sind, vorbehaltlos zu. Unsere Frak- tion ist mit dem Bundesrat und der Kommission der Mei- nung, die 1961 eingeführte Stipendiengewährung an aus- ländische Studenten habe die damals gesteckten Ziele erreicht, und unsere Vorstellungen und Hoffnungen haben sich erfüllt. Nach all unseren Erfahrungen dürfen wir heute von einer segensreichen Einrichtung sprechen, die ganz einfach nicht mehr wegzudenken ist. Es ist demzufolge absolut richtig, die bisher geltenden befristeten Bundesbe- schlüsse in Form eines unbefristeten Bundesgesetzes auf eine neue rechtliche Basis zu stellen. Was sich 1981 bis 1983 den Jahren der Finanzrestriktionen, mit der Kürzung der Mittel und damit der Reduktion auf jährlich nur noch 60 neue Stipendien ereignet hat, darf sich nicht mehr wieder- holen.
Der jetzige Stand von etwas über 100 neuen Stipendien pro Jahr muss im Interesse guter internationaler Beziehungen und unseres Ansehens im Ausland beibehalten werden. Dafür müssen die erforderlichen Mittel jeweils im Staatsvor- anschlag - jetziger Stand rund 5 Millionen - eingesetzt werden. Sicherlich geht es bei der Stipendiengewährung an Studenten und Kunstschaffende aus den Industrieländern um eine Frage des Gegenrechts. Davon profitiert auch unser Land. Kultureller Austausch mit dem Ausland ist zu fördern, aber gerade auch die wissenschaftlichen Gesichtspunkte - denken wir nur an die Bereiche Informatik, Mikrotechnik usw. - sind für die Wirtschaft unseres Landes von überra- gender Bedeutung.
Bei den gewährten Stipendien an Studenten aus Drittwelt- ländern handelt es sich um einen echten und sinnvollen Beitrag im Sinne guter Entwicklungshilfe. Wir müssen aber darauf bestehen, dass das bei uns erworbene Wissen anschliessend im Heimatland nutzbringend eingesetzt wird. Technisches Wissen zu vermitteln ist - neben der materiel- len Hilfe - mindestens ebenso wichtig.
Die SP-Abgeordneten werden der Vorlage einmütig zu- stimmen.
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Bourses à des étrangers. Loi fédérale
Dünki: Die LdU/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf dieses Bundesgesetz und wird ihm im Sinne des Kommissionsan- trages der vorliegenden Fassung zustimmen. Wie Sie gehört haben, geht es bei dieser Vorlage lediglich um die Weiter- führung einer Stipendienaktion. Es ist nur die Frage zu prüfen, ob sich die bisherige Praxis bewährt hat und eine Fortsetzung notwendig und sinnvoll ist.
Unsere Fraktion bejaht die Notwendigkeit, die bisherige Tätigkeit auf diesem Gebiet uneingeschränkt weiterzufüh- ren. Wir sind eines der reichsten Länder der Welt. Es ist unsere Aufgabe und Pflicht, jungen Menschen aus der Drit- ten Welt eine Ausbildungshilfe zu gewähren. Die Entwick- lungsländer sind darauf angewiesen, dass ihre jungen Leute, die später in der Mehrzahl in ihrer Heimat eine Füh- rungsrolle übernehmen, eine gute Grundausbildung erhal- ten. Wissen ist bekanntlich Macht. Es ist besser, wenn wir unser Wissen als Entwicklungshilfe exportieren, als wenn wir lediglich unser Gewissen beruhigen, indem wir nur Geld- beträge zur Verfügung stellen. Ein Studium in der Schweiz kann enormen Nutzen bringen. Davon sind wir überzeugt. Die bisherigen Erfahrungen sind als recht gut zu beurteilen. Missbräuche können nicht ganz ausgeschlossen werden. Aber dieses Risiko müssen wir in Kauf nehmen. Ohne Risiko bekanntlich kein Gewinn! Solange die Entwicklungsländer diese Hilfe dringend brauchen, müssen wir sie ihnen auch gewähren. Sie ist Bestandteil einer aktiven Aussenpolitik. Auch der Austausch von Studenten unter den Industrielän- dern ist sinnvoll. Eine Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg erweitert den Horizont. Manchmal habe ich den Eindruck, dass wir dies in der heutigen Zeit besonders nötig haben. Darum muss die Aktion fortgesetzt werden. Sie beruht auf Gegenleistungen und ist für alle Beteiligten von grossem Nutzen. Studienplatzaustausche dienen der Völ- kerverständigung und nicht nur der Wissenserweiterung. Aktionen, die auf dem Grundsatz des Geben und Nehmen beruhen, sind in erster Linie zu fördern.
Unsere Fraktion befürwortet die Aenderungsvorschläge gegenüber der bisherigen Praxis. Wir bedauern allerdings, dass der Ständerat der Eidgenössischen Stipendienkom- mission keine Entscheidungsbefugnisse, sondern nur ein Antragsrecht einräumen will. Der Vorschlag des Bundesra- tes hätte Doppelspurigkeiten vermeiden helfen lassen. Das Verfahren wäre ohne Zweifel gestrafft worden. Wir verzich- ten aber darauf, den bundesrätlichen Antrag wieder aufzu- nehmen. Ein Gefecht auf einem Nebenkriegsschauplatz lohnt sich nicht. Die uneingeschränkte Fortsetzung der Sti- pendienaktion ist wichtig.
Ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, die Vorlage gutzu- heissen und vor allem die Anträge Ruf abzulehnen.
Frau Segmüller: Die CVP-Fraktion begrüsst die Ueberfüh- rung der Stipendienaktion aus dem befristeten Bundesbe- schluss in ein unbefristetes Bundesgesetz. Wir halten die Gewährung von Stipendien für Studium und postgraduate Ausbildung an ausländische Studenten als gutes Mittel zur Verstärkung der Präsenz der Schweiz im Ausland, nämlich nach der Rückkehr der Stipendiaten in ihre nähere oder fernere Heimat.
Im selben Sinne begrüssen wir auch den Kulturaustausch, wie er durch die Stipendien an Kunstschaffende möglich ist. Insbesondere halten wir die Stipendien an Studenten aus Industriestaaten für wichtig, da sie auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. Ihre Bedeutung ist nicht zu unter- schätzen, geben sie doch die Möglichkeit ähnlicher Studien- aufenthalte für Schweizer Studenten an ausländischen Hochschulen. Das ist nicht nur wichtig für die Betroffenen persönlich; es ist eine Grundlage für den Anschluss der Schweiz an Wissenschaft und technologischen Fortschritt mit der entsprechenden Bedeutung für unsere Wirtschaft und damit für die Zukunft unseres Landes.
Stipendien an Studenten aus der Dritten Welt dagegen sind ein wichtiger Pfeiler für unseren Beitrag in der Entwick- lungszusammenarbeit. Gerade Drittweltländer können ihre Probleme letztlich nur meistern, wenn sie über gut ausgebil- dete einheimische Kader verfügen. Diese Stipendien bedeu-
ten daher eine notwendige Ergänzung zur Entwicklungs- hilfe vor Ort. Selbstverständlich gehört dazu die Betreuung dieser Stipendiaten mit der Verpflichtung, dass sie in ihr Heimatland zurückkehren werden.
Noch ein Wort zum Betrag, der hier zur Diskussion steht. Die jährliche kleine sukzessive Erhöhung ist notwendig, da laut Botschaft die Sparmassnahmen sich darin ausgewirkt haben, dass wir heute den Stand früherer Jahre noch nicht wieder erreicht haben. Der Betrag von rund vier Millionen Franken pro Jahr ist bescheiden, hat aber eine Multiplikator- wirkung und ist daher eine gute Investition für die Zukunft. Die kleine jährliche Erhöhung bedeutet nicht einmal einen echten Zuwachs. Sie hilft lediglich, die Teuerung auszuglei- chen.
Da wir damit insgesamt lediglich rund 100 Stipendien pro Jahr zur Verfügung stellen, meinen wir, dass es notwendig ist, laufend zu überprüfen, ob der im Budget eingesetzte Betrag genügt, um die gewünschte Reziprozität für junge Wissenschafter aus der Schweiz zu gewährleisten.
Die CVP-Fraktion beantragt Ihnen Zustimmung zum vorge- legten Gesetz und zur Aenderung, wie sie der Ständerat beschlossen hat, unter Ablehnung der Anträge Ruf-Bern.
Hofmann: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei hat die zur Diskussion stehende Vorlage ebenfalls geprüft. Sie stimmt für Eintreten und stimmt der Vorlage gemäss den Anträgen der Kommission zu.
Der Präsident und die Sprecherin der Kommission haben die wesentlichen Neuerungen der Vorlage bereits einge- hend dargelegt, so dass ich darauf verzichte, sie zu wieder- holen.
Es gibt noch einen Punkt, den ich aus unserer Sicht hervor- heben möchte: die Stipendien an Stipendiaten aus Entwick- lungsländern. Soweit wir hier die Studiengänge beeinflus- sen können, müssen wir darauf achten, dass diese Stipen- diaten in Sparten ausgebildet werden, die den Entwick- lungsländern dienen und dazu beitragen werden, die dor- tige Not und die Schwierigkeiten zu mildern und zu behe- ben. Das ist auch ein Beitrag im Sinne der Entwicklungs- hilfe. Es ist störend, wenn Stipendiaten aus Entwicklungs- ländern in Sparten ausgebildet werden, in denen sie in ihren Heimatländern keine Arbeitsplätze finden oder der dort ansässigen Bevölkerung kaum dienen können. Sie lassen sich dann in den Industrieländern nieder und suchen Arbeit in Bereichen, in denen die Zahl der Stellensuchenden ohne- hin schon gross ist. Wir wissen, dass es nicht einfach ist, diese Ausbildung zu steuern; man sollte jedoch im Rahmen der Möglichkeiten darauf achten.
Wir ersuchen Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Nichtein- tretensantrag abzulehnen und den Anträgen der Kommis- sion zuzustimmen.
Le président: M. Herczog, au nom du groupe du Parti du travail, du PSA et du POCH m'informe que ce groupe est favorable à l'entrée en matière et combattra la proposition de non-entrée en matière de M. Ruf. Je donne la parole à ce dernier pour développer sa proposition de non-entrée en matière.
Ruf-Bern: Die Vertreter der Nationalen Aktion sind der Ueberzeugung, dass die Gewährung von Stipendien an Aus- länder durch den Bund erstens überflüssig bzw. ungeeignet ist, um die angestrebten Ziele zu erreichen; dass sie zwei- tens zahlreiche Missbräuche zur Umgehung der Einwande- rungsbeschränkungen provoziert, und dass sie drittens eine krasse und unverantwortbare Benachteiligung von Schwei- zer Studenten darstellt. Ich beantrage Ihnen deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Als Ziele der Stipendienausschüttung an Ausländer durch den Bund gelten bekanntlich die Ausbildung von akade- misch gebildeten Kadern aus Entwicklungsländern, die Sicherung wissenschaftlicher Austauschkontakte mit ande- ren Industriestaaten und die Weiterbildung junger ausländi- scher Kunstschaffender in der Schweiz. Hierzu folgende Feststellungen:
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Stipendien an Ausländer. Bundesgesetz
Die Förderung der Kaderausbildung für Entwicklungsländer ist zweifellos - im Rahmen der Entwicklungszusammenar- beit - sehr richtig, unserer Meinung nach aber viel besser an Ort und Stelle als hier bei uns durchzuführen! Die Stipen- diengewährung ermöglicht einigen wenigen privilegierten Studenten eine Ausbildung, wogegen eine Verbesserung des Bildungsangebotes an den Universitäten der Dritten Welt selbst eine ungleich viel grössere Wirkung hätte und viel mehr Studenten von ihr profitieren könnten. Dies wäre eine echte und vor allem langfristige Unterstützung und nicht nur eine kurzfristige und oberflächliche, sektorielle Hilfe.
Derartige Massnahmen - analog der qualitativen Hilfe in anderen Bereichen - müssten vollumfänglich den bekannt- lich sehr umfassenden Rahmenkrediten der Entwicklungs- zusammenarbeit angerechnet werden. Es wäre dies ein sehr wichtiger Beitrag zur Selbsthilfe!
Der Studentenaustausch mit anderen Industrieländern, der zweifellos eine Berechtigung hat, ist ebenfalls nicht auf Ausländerstipendien durch den Bund angewiesen. Die kan- tonalen Stipendienregelungen sowie private Institutionen fördern solche Austauschaufenthalte in ausreichendem Masse, so dass die paar Dutzend dafür vorgesehenen eidge- nössischen Stipendien kaum ins Gewicht fallen und keines- falls eine separate Unterstützungspraxis und Gesetzgebung rechtfertigen!
Während bei den Stipendien für Studierende aus Industrie- ländern richtigerweise am Grundsatz der Gegenseitigkeit festgehalten werden soll, ist dies interessanterweise für die Kunstschaffenden nicht vorgesehen. Wieso soll sich die Schweiz wesentlich grosszügiger zeigen - gegenüber Aus- ländern nota bene! - als unsere Nachbarn gegenüber Schweizer Studenten, die ein analoges Interesse haben? Man könnte zudem meinen, es gebe kaum wichtigere Aufga- ben, als sogenannte «Kunstschaffende» zu fördern. Wenn man an die vielen teilweise erschreckend und skurril ausse- henden «Kunstwerke» denkt, kann man wirklich nur noch von Geldverschleuderung sprechen! Auch in der Kunst gilt doch das wirtschaftliche Prinzip von Angebot und Nach- frage.
Im Falle der Studenten aus Entwicklungsländern stellt der Bundesrat in der Botschaft selbst fest, dass das Ziel der Kaderausbildung für die Dritte Welt immer wieder unterlau- fen wird. Ich zitiere aus Seite 6: «Wir meinen den sogenann- ten Brain-Drain, d. h. die Tatsache, dass Studenten aus Entwicklungsländern nach Abschluss ihrer Studien nicht in ihr Heimatland zurückkehren oder nach vorübergehender Heimkehr ihr Wissen, das sie dank Stipendien erworben haben, einem Industrieland zur Verfügung stellen.» Rund ein Drittel der Bundesstipendiaten kehren laut Botschaft nach Studienabschluss - vorläufig zumindest - nicht in ihr Heimatland zurück, sondern konkurrenzieren einheimische Akademiker auf dem Arbeitsmarkt! Ihrer Heimat bringen sie absolut nichts.
Angesichts derartiger Missbräuche wird die Stipendienpra- xis des Bundes natürlich zur Farce. Da nützen auch die Bemühungen der Behörden wenig, «alles zu unternehmen, dass diese Stipendiaten mit ihrer Familie nach vollendetem Studium in ihr Heimatland zurückkehren» (S. 5 der Bot- schaft). Wie will man verhindern, dass ein Stipendiat für sich und seine Familie ein Asylgesuch stellt, wenn er das Land wieder verlassen soll, wie zum Beispiel der zaïrische Schein- asylant Musey? Wieso gestattet man den Familiennachzug für Studenten, wenn dadurch die Einwanderungsbeschrän- kungen sabotiert werden? Wie will man Scheinehen verhin- dern, die nur das Ziel verfolgen, als Gatte einer Schweizerin eine Aufenthaltsbewilligung oder durch Heirat mit einem Schweizer sogar das Bürgerrecht zu erschleichen? Unrühmliche Beispiele hierfür gibt es leider zuhauf! Derar- tige Missbräuche bestärken uns in der Ueberzeugung, dass die ganze Uebung am besten abgeblasen werden muss! Die Benachteiligung der einheimischen Studenten gegen- über den ausländischen Stipendiaten im Zuge der Vorlage ist offensichtlich. Jeder Schweizer Student wäre froh, er bekäme eine derart umfassende Unterstützung, wie die
durch den Bund so gehätschelten Ausländer. Wie mancher Schweizer muss sich als Werkstudent durchschlagen, wäh- rend sich die ausländischen Gäste gemäss der bisherigen Praxis, die fortgeführt werden soll, sogar in Ferien und Freizeit amüsieren oder aufs Ohr legen können? Weshalb verlangt man von den Stipendiaten nicht auch eine gewisse Eigenleistung? Ich selbst kann hier sehr unbefangen spre- chen, denn ich habe noch nie Stipendien erhalten.
Der Bund soll also einmal mehr grosszügig Geld für Auslän- der ausschütten, während man die eigenen Leute zu verges- sen scheint! Unnötige Millionenbeträge für fragwürdige Zwecke ins Ausland aus dem Fenster zu werfen, ist unseres Erachtens vor allem auch ein Affront gegenüber jenen rund 400 000 Schweizern, die am Rande oder unterhalb des Exi- stenzminimums leben müssen. Der Bundesrat scheint leider nach wie vor unter einer chronischen Bevorzugung alles Ausländischen zu leiden, statt als Regierung des Schweizer Volkes zuerst für die Schweizer zu sorgen und nicht für die Ausländer!
Wohlweislich ist die Höchstzahl der jährlich auszurichten- den Stipendien im Gesetzentwurf nicht festgelegt worden. Man spricht in der Botschaft vom Ziel von 130 neuen und 200 verlängerten Stipendien pro Jahr - total also 330 -, was Auslagen von rund 5 Millionen Franken jährlich oder mehr bedeutet. Leider muss befürchtet werden, dass diese unver- bindliche Grenze sukzessive überschritten und die Aus- schüttung von Stipendien an Ausländer durch den Bund, die ohnehin einen unverhältnismässigen Eingriff in die kanto- nale Schulhoheit bedeutet, zu einem Fass ohne Boden wird! Für uns ist die Vorlage derart absurd und unannehmbar, dass wir die Ergreifung des Referendums ernsthaft erörtern werden. Das Schweizervolk hätten wir in einer Abstimmung - da bin ich sicher - auf unserer Seite!
Ich bitte Sie um etwas Einsicht und um Zustimmung zu meinem Hauptantrag oder allenfalls zu den Eventualan- trägen.
Landolt, Berichterstatter: Wir sind der Ansicht, dass wir diesem Antrag auf Nichteintreten von Herrn Ruf-Bern nicht zustimmen dürfen! Seit 1961 hat das Parlament mehr als sechsmal Bundesbeschlüssen für die Fortführung dieser Stipendien einstimmig zugestimmt. Was die Meinung von Herrn Ruf betrifft, es sei eine Beleidigung für Schweizer Studenten, wenn wir «soviel> Stipendien an die Ausländer geben, so hat Ihnen Herr Cavadini die Zahlen in bezug auf unser Budget - was uns das ausmacht - genannt.
Wir müssen uns bewusst sein, dass wir mit diesem Gesetz nach dem alten Spruch do ut des verfahren. Wir geben etwas, weil wir etwas haben wollen; wir wollen die Informa- tionen haben, die an ausländischen Hochschulen gegeben werden, und wollen über die Fortschritte, die dort stattfin- den und vor sich gehen, etwas erfahren. Das gelingt uns nur, wenn wir selber junge Studenten und junge Forscher an diese Universitäten senden können. Mit der Zahl, die Herr Ruf im folgenden (bei der Detailberatung) mit diesen 70 Stipendien angibt, die wir geben sollen und dürfen, errei- chen wir für unsere acht kantonalen Hochschulen und die beiden ETH überhaupt nichts. Das sind zehn Hochschulen, die wir in der Schweiz bestücken müssen mit einem Pot- ential, das wir in bezug auf Wissen, nicht nur auf Forschung, auf der Höhe halten müssen.
Forschen können wir; wir müssen uns aber auch das Wissen beschaffen, und deshalb haben wir die Voraussetzungen zu schaffen, dieses Wissen in Industrieländern zu holen. Es ist für uns - das, meine ich, haben wir gerade in den letzten Wochen bewiesen - auch eine Pflicht, dieses Wissen und dieses Potential in die Industrieländer zu bringen.
Ich bitte Sie: treten Sie auf die Vorlage ein und lehnen Sie die Anträge Ruf-Bern in der Detailberatung ab.
Mme Aubry, rapporteur: Je m'en voudrais de ne pas répon- dre à la proposition négative, comme toujours, de M. Ruf qui, au seul mot d'étranger, que celui-ci soit étudiant, cher- cheur ou réfugié prend peur et une fois de plus fait preuve de négativisme. C'est peu sérieux, avouons-le, et c'est sans
Bourses à des étrangers. Loi fédérale
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N 15 juin 1987
doute le dernier gag de M. Ruf de nous proposer une non- entrée en matière alors que le Conseil des Etats aussi bien que notre commission ont, à l'unanimité, accepté l'entrée en matière et la loi. Je vous demande donc de ne pas suivre la proposition de M. Ruf et de suivre celle de votre commis- sion.
M. Cotti, conseiller fédéral: L'objet traité ce soir étant très limité, quantitativement, je vais me restreindre au minimum indispensable. Le Conseil fédéral vous propose donc ce projet, avec comme objectif de continuer l'action en faveur d'étudiants étrangers, qui fonctionne et donne de bon résul- tats depuis vingt-cinq ans déjà. On intervient, de la même manière, en faveur des étudiants provenants des pays indus- trialisés, qui représentent environ le 50 pour cent, avec toutefois un droit de réciprocité, ce qui représente un grand avantage pour nos étudiants se rendant à l'étranger. 50 pour cent d'étudiants bénéficiaires viennent du tiers monde et ont - cela a été dit et répété - un très grand intérêt à pouvoir suivre des cours en Suisse. D'autre part, vu les expériences positives enregistrées depuis vingt-cinq ans, la persistance de la série d'arrêtés fédéraux ne se justifie plus et nous voulons traduire cet objectif politique dans une loi qui nous évitera de revenir tous les quatre ans devant le Parlement. Je constate que tous les rapporteurs des groupes, ainsi que les deux rapporteurs des commissions - que je remercie - ont soutenu les propositions du Conseil fédéral. Je n'ai donc rien d'autre à ajouter.
Herrn Ruf muss ich zu seinem Nichteintretensantrag sagen: Ich weiss nicht, ob Sie sich genau Rechenschaft über die quantitative Bedeutung dieses Vorschlages geben. Insge- samt werden etwa 100 neue Stipendien abgegeben. Dazu kommen noch rund 200, die erneuert werden. Es werden also insgesamt 300 ausländische Studenten davon profitie- ren. Und Sie wagen da, Herr Ruf, von einer ungleichen Behandlung schweizerischer Studenten oder sogar von einer chronischen Bevorzugung der ausländischen durch den Bundesrat zu sprechen!
Ich glaube nicht, dass Sie das ernst gemeint haben. Wenn es so wäre, müsste ich Ihnen sagen: Denken wir an die 300 ausländischen Studenten gegenüber den Hunderttausen- den von Schweizer Studenten, von denen Sie gesprochen haben, und an die Stipendiaten, so sind es immerhin einige zehntausend. Machen Sie einmal den Vergleich und fragen Sie sich, ob Ihre Feststellungen und Ihre Referendumsdro- hungen dem Prinzip der Verhältnismässigkeit entsprechen. Wenn diese Vorlage einen Fehler hat, so möglicherweise den, dass sie nicht genügend weit geht. Sie haben vom Gesetz des Angebotes und der Nachfrage gesprochen. Was die Schweiz hier macht, ist angesichts der Nachfrage nur ein ganz kleiner Tropfen. Sich diesem Tropfen zu widersetzen entspricht sicher nicht einem wohlausgewogenen Sinn gegenüber der gestellten Frage.
Ich bitte das Parlament, gegen den Antrag Ruf zu stimmen. Der Antrag des Bundesrats weist ein sehr vorteilhaftes Kos- ten/Nutzen-Verhältnis auf. Es ist ein sehr geringer Beitrag, den wir leisten, und die Resultate sind tatsächlich ausge- zeichnet. Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zu entsprechen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Ruf-Bern (Nichteintreten) Minderheit Für den Antrag der Kommission offensichtliche Mehrheit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Ruf-Bern Abs. 1
Ländern maximal 70 neue Stipendien an.
Abs. 3
Das Angebot an Industrieländer wird von der Gewährung des Gegenrechtes abhängig gemacht.
Art. 3
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Ruf-Berne Al. 1
.... année de formation, au plus 70 nouvelles bourses à l'intention des pays choisis.
Al. 3
Des bourses ne sont accordées ....
Ruf-Bern: Mein erster Antrag zu Artikel 3 will in Absatz 1 die Zahl der jährlich neu ausgerichteten Stipendien auf 70 beschränken; dies um zu verhindern, dass die Ausgaben letztlich im Zuge einer euphorischen Entwicklung und wegen einer fehlenden Bremswirkung durch den Bundesrat ins Unermessliche wachsen und damit die Gewährung von Stipendien an Ausländer letztlich zu einem Fass ohne Boden wird!
Die vorgeschlagene Zahl von 70 liegt durchaus im Rahmen der bisherigen Praxis. Ich erinnere Sie daran, dass von 1981 bis 1983 die jährliche Kreditsumme auf 3,3 Millionen Fran- ken begrenzt war und damit die Zahl neuer Stipendien sogar auf 60 im Jahr herabgesetzt wurde. Die vorgesehene Höchstzahl, die in der Botschaft erwähnt ist, von 130 neuen Stipendien jährlich und insgesamt 330 pro Jahr, hat natür- lich keinerlei verpflichtenden Charakter und erscheint uns völlig überrissen. 70 Stipendien sollten angesichts der grundsätzlichen Fragwürdigkeit der ganzen Aktion, auf die ich vorher hingewiesen habe, mehr als nur genügen.
Wenn Herr Bundesrat Cotti sagte, die Aktivitäten des Bun- des in diesem Bereich seien nur ein kleiner Tropfen auf einen heissen Stein, dann spielt es überhaupt keine Rolle, wenn man diesen Tropfen noch kleiner macht. Die Wirkung ist nämlich dieselbe und bleibt - immer in der Argumenta- tion des Bundesrats - gleich gering!
Absatz 3 von Artikel 3 sieht vor, dass das Stipendienangebot an Industrieländer in der Regel von der Gewährung des Gegenrechtes abhängig gemacht werden soll. Der Bundes- rat legt zu Recht auf die Reziprozität bei der Ausrichtung der Stipendien grössten Wert. Um so unverständlicher ist des- halb der Gummibegriff «in der Regel». Wenn die Austau- schaufenthalte begehrt sind - und das sind sie -, dann gibt es doch keinen vernünftigen Grund, ein Stipendium ohne das entsprechende Gegenrecht ins Ausland zu gewähren. Weicht man nämlich vom Grundsatz ab, dann bedeutet dies jedesmal, dass ein Schweizer Student weniger einen Aus- landaufenthalt absolvieren kann. Ich betone, dass es hier nur um die Industrieländer geht, die - meines Wissens - praktisch alle über Universitäten verfügen. Deshalb sollte der zwingende Charakter des Gegenrechtes, wie ich ihn vorschlagen möchte, doch durchaus unbedenklich sein, ja sogar im Interesse der bundesrätlichen Vorlage liegen! Ich bitte Sie um Zustimmung.
Landolt, Berichterstatter: Zu der Zahl von 70 Stipendien habe ich mich bereits geäussert.
Zum Absatz 3: «Das Angebot wird von der Gewährung des Gegenrechts abhängig gemacht.» Diese Gewährung auf Gegenseitigkeit ist von so vielen Imponderabilien abhängig, dass wir diese im Gesetz nicht verlangen können. Sie kön- nen sich vorstellen, dass bei der Vielfalt, bei der Zahl dieser Gesuche aus allen Ländern der Welt, es nicht immer mög- lich ist und nicht immer in jedem Jahr genau ein Gegenrecht
Stipendien an Ausländer. Bundesgesetz
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gewährt werden kann. Wir müssen dem Bundesrat zugeste- hen, dass er flexibel bleibt, dass er einmal Empfängern aus einem Land zwei Stipendien gewährt, dafür selber im näch- sten Jahr drei Schweizer hinsenden kann usw. Jedenfalls sind wir der Ansicht, dass wir diese Grosszügigkeit dem Bundesrat in bezug auf die Stipendiengewährung zugeste- hen müssen.
Mme Aubry, rapporteur: Le Conseil des Etats et notre com- mission ont accepté le nombre de 130 nouvelles bourses par année. M. Ruf, qui est encore étudiant, vous propose, lui, 70 bourses. C'est vraiment un manque de solidarité de sa part! Nous avons encore beaucoup de chance qu'il ne nous désigne pas les pays qui peuvent obtenir le privilège d'en- voyer leurs boursiers chez nous! Devant cette petitesse - «Kleinigkeit» - et l'étroitesse d'esprit de cette proposition, je vous demande de suivre notre commission et de refuser la proposition de M. Ruf.
Quant à l'article 6, alinéa 3, c'est une question rédaction- nelle, une question de confiance, à mon avis, à l'égard des experts et à la commission qui ont établi cet article 6, alinéa 3.
Je vous demande par conséquent de refuser les proposi- tions de M. Ruf.
Bundesrat Cotti: Es ist selbstverständlich, dass ich Ihnen vorschlage, die Anträge von Herrn Ruf zurückzuweisen. Nur eine kleine Bemerkung an Herrn Ruf. Ich beginne jetzt, meine Waffen mit Ihnen zu kreuzen, und ich stelle fest, wie Sie argumentieren. Ich habe vorher gesagt, die Stipendien seien ein kleiner Tropfen, selbstverständlich gegenüber der Nachfrage. Sie fügen hier hinzu (was ich nicht gesagt habe): ein kleiner Tropfen auf den heissen Stein. Das ist eine Erfindung von Ihnen, Herr Ruf! Ich sagte: Ein kleiner Trop- fen, der als Tropfen - in kleinem Masse, aber immerhin - der Nachfrage entgegenkommt und einen guten Dienst leistet. Bitte, gebrauchen Sie meine Aussagen so, wie ich sie gemacht habe.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Ruf-Bern Minderheit
Für den Antrag der Kommission
offensichtliche Mehrheit
Art. 4 und 5
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 4 et 5 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 6
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Ruf-Bern Abs. 3
.... des Bewerbers zugesprochen oder kehrt ein Bewerber aus einem Entwicklungsland nach Abschluss der Ausbil- dung nicht in sein Heimatland zurück, werden bereits bezahlte Beträge zurückgefordert.
Art. 6
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Ruf-Berne Al. 3
... sur la foi de renseignements faux ou incomplets ou lorsqu'un candidat d'un pays en développement ne retourne pas dans son pays après avoir sa formation, les montants déjà versés devront être restitués.
Ruf-Bern: Absatz 3 von Artikel 6 lautet gemäss Entwurf des Bundesrates wie folgt: «Werden Stipendien und Zulagen gestützt auf falsche oder unvollständige Angaben des Bewerbers zugesprochen, können auch bereits bezahlte Beträge zurückgefordert werden.» Diese Bestimmung ist zweifellos gerechtfertigt, die Rückzahlungspflicht unserer Ansicht nach aber zu wenig umfassend ausgestaltet. Ich schlage Ihnen deshalb die folgende Formulierung vor: «Werden Stipendien und Zulagen gestützt auf falsche oder unvollständige Angaben des Bewerbers zugesprochen, oder kehrt ein Bewerber aus einem Entwicklungsland nach Abschluss der Ausbildung nicht in sein Heimatland zurück, werden bereits bezahlte Beträge zurückgefordert.»
Völlig zu Recht führt die Botschaft des Bundesrates auf Seite 12 wörtlich aus: «Mit der Sicherheit, dass die Studen- ten aus Entwicklungsländern nach Ausbildungsabschluss in ihre Heimat zurückkehren, stehen und fallen letztlich unsere Argumente für den Nutzen und die Notwendigkeit der Sti- pendien zugunsten der Dritten Welt. Mit einer sorgfältigen Prüfung der Absicht des Bewerbers und der objektiven Möglichkeiten zur späteren Rückkehr lässt sich diese zwar nicht unbedingt erwirken, sie wird aber gewiss wahrscheinli- cher.» Und noch wahrscheinlicher wird diese Möglichkeit, wenn jeder Stipendiat zum vorneherein weiss, dass er im Falle eines Verbleibens in der Schweiz die gewährten Beträge zurückzahlen muss!
Das Ziel einer solchen Unterstützung wird, falls jemand nicht zurückkehrt, ja zweifellos verfehlt. Ich bin davon über- zeugt, dass mein Antrag eine beträchtliche generalpräven- tive Wirkung im Interesse der Absichten der gesamten Vor- lage zur Folge hätte. Der Antrag entspricht somit durchaus den Bestrebungen des Bundesrates. Einen stichhaltigen Grund dagegen gibt es meines Erachtens nicht. Man kann die Formulierung, wie sie die Vorlage für Artikel 6 Absatz 3 vorsieht, nicht dahingehend interpretieren, dass Beträge auch bei fehlender Rückkehr zurückbezahlt werden müs- sen. Darauf läuft die Botschaft in keiner Art und Weise hinaus und lässt entsprechende Schlüsse nicht zu. Man könnte also eine entsprechende Interpretation aufgrund der Materialien mit Sicherheit nicht vertreten!
Die Praktikabilität ist durchaus vorhanden, um bereits bezahlte Beträge gemäss meines Antrags zurückzufordern. Auch für den Wortlaut des Bundesrats wird die Praktikabili- tät im Falle von Rückforderungen ja vorausgesetzt. Stellen Sie sich z. B. einen ehemaligen Studenten aus einem Entwicklungsland vor, der sich noch immer in der Schweiz aufhält - aus welchen Gründen auch immer -, und der einen gutbezahlten Posten innehat, vielleicht sogar eine Arztpra- xis führt; da kann der Bund doch problemlos die entspre- chenden Beträge wieder zurückverlangen. Dasselbe ist auch möglich, wenn sich der frühere Stipendiat in einem europäischen Nachbarland befindet. Man kann zivilrechtli- che Forderungen aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen in Europa problemlos durchsetzen.
Ich bin davon überzeugt, dass dieser Antrag nur positive Seiten haben kann. Natürlich werden Sie ihn wieder ableh- nen, weil er aus der «falschen Ecke» kommt; das bin ich ja längst gewöhnt. Aber vielleicht sollten Sie sich dann einmal, nachdem Sie abgelehnt haben, im «stillen Kämmerlein» überlegen, ob vielleicht nicht doch gute Ideen auch auf einem fremden Mist wachsen können!
Landolt, Berichterstatter: Sie müssen den Antrag des Herrn Ruf-Bern im ganzen Zusammenhang sehen. Ich habe bei meinem Eintretensreferat ausdrücklich den Artikel 4 Absatz 2 zitiert, in dem die Voraussetzungen genau definiert sind, unter welchen die Stipendien überhaupt gewährt wer- den. Stipendiaten, bei denen nicht Gewähr besteht, dass sie zurückkehren, erhalten überhaupt kein Stipendium. Es sind uns keine Fälle bekannt - und es konnten uns vom BBW auch keine Beispiele angegeben werden -, bei denen unsere Institutionen absichtlich und vorsätzlich getäuscht wurden, indem Stipendiaten oder noch Studierende nicht mehr in die Heimat zurückgekehrt sind, oder sich bei uns ein
32-N
Pollution atmosphérique transfrontière. Protocole
826
N 15 juin 1987
Stipendium geholt haben in der Absicht, überhaupt nicht mehr in ihr Heimatland zurückzukehren.
Ich bitte Sie, diese Grosszügigkeit dem Bundesamt, der Stipendienkommission und dem BBW zuzugestehen und den Antrag des Herrn Ruf abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Ruf-Bern Für den Antrag der Kommission
Minderheit offensichtliche Mehrheit
Art. 7 - 10 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
93 Stimmen 2 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.045
Grenzüberschreitende Luftverschmutzung. Zusatzprotokoll Pollution atmosphérique transfrontière. Protocole additionnel
Botschaft und Beschlussentwurf vom 3. September 1986 (BBI III, 182) Message et projet d'arrêté du 3 septembre 1986 (FF III, 174)
Beschluss des Ständerates vom 11. Dezember 1986 Décision du Conseil des Etats du 11 décembre 1986
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Mme Deneys, rapporteur: La Commission de la santé publi- que et de l'environnement unanime vous recommande d'ap- prouver le deuxième Protocole additionnel du 8 juillet 1985 à la Convention de 1979 sur la pollution atmosphérique transfrontière. Elle le fait pour cinq raisons principales que j'expliciterai brièvement, tant la nécessité d'une action géné- ralisée et concertée est évidente, compte tenu de l'évolution actuelle de la pollution atmosphérique et de ses consé- quences sur l'environnement et la santé. La commission et le Conseil national ont suffisamment insisté ces dernières années sur l'importance de la collaboration internationale et sur le rôle moteur que la Suisse peut y jouer, à côté des pays scandinaves notamment.
Les émissions d'anhydride sulfureux doivent être limitées au maximum dès l'origine, par chacune des parties contrac- tantes. C'est le seul moyen de réduire ensuite la formation de polluants secondaires. - La réduction de 30 pour cent jusqu'en 1993, au plus tard, sur la base des émissions de 1980, constitue un minimum. Les Etats signataires du Proto- cole reconnaissent la nécessité d'étudier des réductions plus importantes, si la situation de l'environnement l'exige. Le protocole renforce la collaboration Est-Ouest dans le domaine essentiel de la lutte contre la pollution atmosphé- rique.
La surveillance du niveau des émissions sera assurée sur le plan national et chaque Etat s'engage à informer annuelle- ment l'Organe exécutif de la Convention sur l'évolution de sa situation interne. L'Organe exécutif, en recoupant les différentes informations, pourra exercer une pression sur un Etat qui ne satisferait pas aux exigences communes. Le Protocole exerce enfin son effet régulateur sur les condi- tions de la concurrence économique entre nations.
L'ordonnance sur la protection de l'air, entrée en vigueur le 1er mars 1986, doit permettre à la Suisse de réduire les émissions de soufre dans les limites prescrites. De plus, notre pays participe déjà activement aux activités du Pro- gramme concerté de surveillance continue et d'évaluation du transport à longue distance des polluants atmosphéri- ques en Europe, en abrégé, l'EMEP. Notre propre réseau de surveillance devra néanmoins être amélioré et le nombre de stations accru.
Au sein de la commission, certaines voix se sont élevées pour indiquer que les efforts et le coût d'une réduction supplémentaire des émissions soufrées seraient bien plus élevés pour la Suisse que pour d'autres Etats qui, jusqu'ici, n'ont rien fait, ou fort peu. Si cela correspond bien à la réalité, il n'en reste pas moins vrai que nous avons un intérêt majeur, pour nous-mêmes en tout premier lieu, à réduire davantage ces émissions. Il suffit de se rappeler les situa- tions de «smog», déterminées par des conditions météoro- logiques particulières mais pas du tout exceptionnelles que nous avons connues cet hiver. Il s'agit donc bien de nous engager dans une lutte commune, en sachant que nous en ferons peut-être davantage que d'autres pour notre propre bien, contribuant ainsi à un effet d'entraînement sur le plan européen.
Formellement, la décision de l'Assemblée fédérale fera de la Suisse le dix-septième Etat qui ratifiera le Protocole dont les dispositions entreront en vigueur au début de septembre. Les objectifs limités du Protocole correspondent sans doute à une appréciation réaliste des possibilités d'action actuelles, mais ils ne sont pas suffisants. C'est pourquoi la commission entend orienter et renforcer l'action future du Conseil fédéral en matière de droit international dans le domaine de la protection de l'air. Nous vous proposons d'adopter dans ce sens un postulat en deux points, dont vous avez pu prendre connaissance. Nous demandons au Conseil fédéral, premièrement de préconiser la diminution sensible des émissions d'oxydes d'azote et d'hydrocarbures, ainsi qu'une meilleure protection de la couche d'ozone et, lorsque les travaux n'ont pas encore commencé, de prendre l'initiative en vue de la conclusion d'accords en la matière; deuxièmement, de pousser à la fixation de valeurs limites dans les accords internationaux.
Au nom de la commission, je vous prie d'accepter égale- ment le postulat de la commission.
Ruckstuhl, Berichterstatter: Am 13. November 1979 wurde in Genf das Uebereinkommen über weiträumige, grenz- überschreitende Luftverunreinigung unterzeichnet. Darin verpflichteten sich die Vertragsparteien, die Luftverunreini- gung einzudämmen. Durch Informationsaustausch, For- schung und Ueberwachung sollten insbesondere Schwefel- verbindungen, die für den sauren Regen verantwortlich sind, reduziert werden. Das Abkommen war sehr grundsätz- lich gehalten. Es waren darin keine Grenzwerte festzustel- len; es gab auch keine Grundsätze über prozentuale Reduk- tionen der Schadstoffausstosse.
Sozusagen als weiteren Schritt unterbreitet Ihnen nun der Bundesrat mit der Botschaft vom 3. September 1986 einen Entwurf für einen weiteren Bundesbeschluss. Dieser soll festhalten, dass die Unterzeichnerstaaten Schwefelemissio- nen spätestens bis zum Jahre 1993 um mindestens 30 Pro- zent verringern. Als 100 Prozent gilt der Ausstoss vom Jahre 1980.
Die Kommission für Gesundheit und Umwelt hat an ihrer Sitzung vom 18. Mai 1987 das Geschäft zusammen mit den Geschäften der Alkoholverwaltung behandelt und das Zusatzprotokoll beraten. Sie schlägt Ihnen einstimmig vor,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Stipendien an Ausländer. Bundesgesetz Bourses à des étrangers. Loi fédérale
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.046
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
15.06.1987 - 14:30
Date
Data
Seite
819-826
Page
Pagina
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