N 15 juin 1987
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Gestion du Conseil fédéral
87.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes für 1986
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances pour 1986
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Finanzdepartement - Département des finances
Auer, Berichterstatter: Die Schwerpunkte unserer Prüfung des Geschäftsberichts des Finanzdepartements waren die zentrale Stellenbewirtschaftung und das EFFI-Programm, die Verwaltungskontrolle sowie die Neuorganisation des Eidgenössischen Personalamtes.
Zentrale Stellenbewirtschaftung/EFFI: Der Bundesrat erteilte im Herbst 1984 den Auftrag, im Rahmen des Projekts EFFI 28 000 Stellen zu überprüfen. Bis Ende 1987 sollen rund 5000 Rationalisierungsmassnahmen durchgeführt und dabei 856 Stellen sowie Sachausgaben von rund 17 Millio- nen Franken eingespart werden.
Die vom Bundesrat geplanten Effizienzsteigerungsmassnah- men konnten bisher grösstenteils durchgeführt und die letz- tes Jahr in Kraft getretene Arbeitszeitverkürzung, mit Aus- nahme von 85 Stellen im Grenzwachtkorps, ohne Stellenver- mehrung aufgefangen werden. Die Firma Mc Kinsey ist beauftragt worden, in den Querschnittsbereichen der Bun- desverwaltung weitere Rationalisierungsreserven zu ermit- teln. Damit soll Handlungsspielraum für neue Aufgaben geschaffen werden. Ausgenommen sind dabei der Schulrat, die Rüstungsbetriebe, bei denen eine besondere GWA durchgeführt wird, die Stellenbewirtschaftung, Büroauto- mation und Informatik sowie die Ausbildung. Der projektbe- gleitende Ausschuss wird von Herrn Bundesrat Stich präsi- diert.
Was die zentrale Stellenbewirtschaftung betrifft, haben die beiden Räte im Dezember 1985 eine Motion der Finanzkom- missionen überwiesen. Diese verlangt die Schaffung einer zentralen Einsatzreserve von 100 Stellen für die interdepar- tementale Stellenbewirtschaftung. Weil die Forderungen der Motion noch nicht genügend erfüllt seien, hat der Ständerat vorletzte Woche beschlossen, die Motion vorläufig nicht abzuschreiben.
Während es sich beim Projekt EFFI um eine einmalige Aktion handelt, geht es bei der Stellenbewirtschaftung um eine Daueraufgabe. Auf den 1. Januar 1987 hin sind 37 Stellen zugunsten des Umweltschutzes und der Informatik umverteilt und auf Ende 1986 130 befristete Stellen an das Parlament zurückgegeben worden. Der dringendste Stellen- bedarf für neue und wachsende Aufgaben konnte so durch verwaltungsinterne Lösungen abgedeckt werden, sieht man von den mit dem Voranschlag 1987 dem Parlament unter- breiteten 250 Stellenbegehren im Bereich des Schulrats und der Zollverwaltung ab.
Die Geschäftsprüfungskommission verfolgt das EFFI-Pro- jekt weiter. Die bisherigen Erfahrungen können als positiv beurteilt werden.
Verwaltungskontrolle: Die GPK des Ständerates hat am 19. Dezember 1986 einen umfangreichen und aufschlussrei- chen Bericht über ihre Inspektion der Verwaltungskontrolle erstattet, die der Oberaufsicht des Parlaments vorgelagert ist. Sie kommt zum Schluss, dass die laufende Aufsicht über hängige Geschäfte überwiegend interdepartemental durch Vorgesetzte erfolgt, Kontrollen durch unbeteiligte Instanzen aber praktisch fehlen. Das Verwaltungsorganisationsgesetz postuliert indessen die Pflicht zu regelmässiger und syste-
matischer Aufsicht über die Bundesverwaltung als Bestand- teil der Führungsaufgabe des Bundesrates. Die heutige Pra- xis sei lückenhaft. Deshalb fordert die GPK des Ständerates den Bundesrat auf, geeignete Kontrollinstrumente zu schaf- fen. Diese sollen es der Regierung ermöglichen, die Tätig- keit der Verwaltung systematisch und regelmässig zu über- wachen. Es soll ein Konzept für eine zentrale Kontrollstelle erarbeitet werden, welches die Kontrolltätigkeiten von Finanzkontrolle, Finanzverwaltung, Bundesamt für Organi- sation und Personalamt ergänzt.
Die Kommission hat den Eindruck « .... der zunehmenden Departementalisierung von Regierung und Verwaltung» gewonnen. In ihrem Bericht heisst es, dass die Verwaltungs- kontrolle in der Hand des Bundesrats aber gerade ein geeig- netes Mittel wäre, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Dem entspreche auch der Auftrag des Verwaltungsorganisa- tionsgesetzes. Um dessen Intentionen nachzuleben « .... sollte der Bundesrat, unterstützt durch geeignete Kon- trollinstrumente, die Verwaltungsaufsicht selber regelmässi- ger und in systematischer Weise wahrnehmen». Die Kon- trolle dürfe, schreibt die Kommission weiter, nicht als «Selbstzweck» oder als «Polizei» missverstanden werden. Es gehe auch der GPK keineswegs darum, durch einen übermässigen Kontrollapparat den Verwaltungsablauf zu hemmen, sondern einzig um ein richtiges Verhältnis von delegierter Einzelverantwortung und Rechenschaft gegen- über dem Gesamtverantwortlichen und um die Möglichkeit angemessener Steuerung der Verwaltung durch die Regie- rung.
Die Qualität der erforderlichen Verwaltungskontrolle soll gesichert werden. Dazu unterbreitete die Kommission eine Reihe von Empfehlungen und ihres Erachtens prüfenswer- ter Verbesserungsmöglichkeiten.
Die ständerätliche GPK ist der Auffassung, dass der Gesamt- bundesrat selber keine sichtbare Aufsicht über die Verwal- tung ausübe. Er überlasse zu sehr die Kontrolle den Depar- tementsvorstehern, die nur ihren eigenen Bereich ab- deckten.
In seiner Antwort vom 16. März 1987 stellt der Bundesrat fest, er betrachte die regelmässige und systematische Auf- sicht über die Bundesverwaltung als integrierenden Bestandteil seiner Führungsaufgabe. Er messe einer zeitge- mässen Erfüllung dieser Aufgabe grosse Bedeutung zu. Er sei bereit, « .... die bestehenden Aufsichts- und Kontrollver- fahren im Lichte der immer vielfältigeren und komplexeren Aufgaben des Bundes auf Lücken und Schwachstellen zu untersuchen und soweit als möglich auszubauen.» Aller- dings seien hierfür sorgfältige Abklärungen notwendig, und zwar hinsichtlich von Gegenstand, Umfang, Mittel, Zusam- menwirken der verschiedenen beteiligten Organe sowie der staats- und verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkte. Es müsse ein eigentliches Konzept weiterentwickelt werden. Der Bundesrat beschloss daher, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die in ein bis zwei Jahren einen Bericht erstatten soll. Er betrachte den Bericht der GPK des Ständerates als wertvollen Beitrag zu seinen eigenen Bemü- hungen.
Die Präsidenten beider GPK, die Gefahr erblickend, «dass das Geschäft während zwei Jahren ausser Reichweite der Geschäftsprüfungskommissionen in der Verwaltung bear- beitet wird», schrieben dem Chef des Finanzdepartementes, sie hätten gehofft, innert kurzer Frist zur Frage einer Fach- stelle für Verwaltungskontrolle ein substantielles Konzept zu erhalten, das in den beiden Kommissionen diskutiert wer- den könnte. Sie unterbreiteten in diesem Sinne verschie- dene Varianten zur Beteiligung der beiden GPK an den Abklärungen der Verwaltung.
Die Frage war schliesslich auch Gegenstand einer Bespre- chung der beiden Präsidenten und des Sekretärs der GPK mit dem Departementschef und seinem Generalsekretär. Herr Bundesrat Stich erklärte, er möchte zunächst eine interne Vorprüfung vornehmen, sei aber zur Zusammenar- beit mit den Geschäftsprüfungskommissionen bereit. Entsprechende Beschlüsse fasste der Bundesrat am 1. April dieses Jahres.
Geschäftsbericht des Bundesrates
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Die Sektionen EFD der Geschäftsprüfungskommissionen werden demnächst darüber befinden, welche Anträge sie von sich aus der interdepartementalen Arbeitsgruppe über- mitteln wollen. Dabei geht es nicht darum, dass Gleiches mehrfach kontrolliert wird, sondern es sollen mehr Grundla- gen für den Ueberblick und eine bessere Prioritätensetzung die Wirksamkeit staatlichen Handelns heraufsetzen. Die Erfolgskontrolle ist heute zu wenig erfasst.
Zum letzten Punkt, Eidgenössisches Personalamt: Der Bun- desrat hat am 8. Dezember 1986 zu einem Bericht Stellung genommen, den Ihre Kommission nach einer umfassenden Inspektion beim eidgenössischen Personalamt dem Bun- desrat mit einer Reihe von Empfehlungen erstattet hatte. Soeben hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein Leitbild der Personalpolitik des Bundes erarbeitet. Gesetzli- che Aufgaben des EPA werden im Rahmen der Revision des Beamtengesetzes neu definiert. Der frühere Chef der Kriegs- materialverwaltung, Herr Brigadier Kaspar Haug, ist als Experte zur Erarbeitung eines Konzepts beauftragt worden. Es schlägt klare Kompetenzabgrenzungen zwischen dem Personalamt und den departementalen Personaldiensten und eine Führungskonzeption im Fachbereich Personal vor. Zur Diskussion steht auch, ob die jährlich rund 2000 Beför- derungen an die Departemente delegiert werden könnten. Des weiteren wird dieses Jahr ein Bericht von Herrn Profes- sor Dubs, Direktor des Instituts für Wirtschaftspädagogik in St. Gallen, erstattet. Thema: «Die Förderung der zielbewus- sten und karrierebezogenen Ausbildung einschliesslich der Führungsschulung.»
Im Rahmen der erwähnten Revision des Beamtengesetzes wird auch die Frage der Anstellung von Chefbeamten nach Obligationenrecht abgeklärt.
Auf den 1. Oktober 1986 hin hat das Finanzdepartement die Neuorganisation des eidgenössischen Personalamtes auf- grund eines neuen Konzepts des Bundesamtes für Organi- sation in Kraft gesetzt. Demnach ist das Personalamt in drei Hauptbereiche - personalpolitische und personalrechtliche Fragen, Ausbildung und Beförderungswesen - aufgeglie- dert worden.
Einen nicht leicht zu ersetzenden Verlust hat das eidgenös sische Personalamt durch die Wahl von Herrn Vizedirektor Hans-Kaspar Dick zum Personaldirektor bei der Generaldi- rektion der Bundesbahnen erlitten.
Stappung: Ich weiss, dass in Sachen Dezentralisierung der Bundesverwaltung eine Interpellation, die ich mitunterzeich- net habe, meines Wissens vom Bundesrat noch nicht beant- wortet und somit noch hängig ist.
In den letzten Jahren wies der Bundesrat bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf seine Bemühungen zur Straffung und zur Steigerung der Effizienz der Bundesverwaltung hin. Es ist dem Bundesrat über die Projekte EFFI und Gral, unter Inkaufnahme von Leistungsabbau und erhöhtem Arbeits- druck beim Personal, gelungen, bis heute gegen 500 Stellen abzubauen, oder, wie es so schön heisst: wirtschaftlicher zu arbeiten.
Im Bericht des eidgenössischen Finanzdepartementes steht unter dem Titel EFFI unter anderem: «Eine allgemein posi- tive Wirkung des Projektes besteht darin, dass mit ihm alle Mitarbeiter hinsichtlich effizienten Arbeitens sensibilisiert wurden. Es wird häufiger überlegt, ob eine Aufgabe unver- ändert erfüllt werden muss, ob die Arbeit nicht auch mit weniger Aufwand erstellt werden könnte.»
Mit seinem Beschluss, vier Bundesämter, die heute zentral in Bern am effizientesten arbeiten, zu verlegen, tut der Bundesrat so ziemlich das Gegenteil von dem, was er von seinem Personal erwartet und verlangt. Es ist nie von gutem, wenn man die Mitarbeiter zu wirtschaftlichem Tun und Han- deln verpflichtet, selber aber als Regierung das Gegenteil tut. So wird die EFFI-Motivation beim Personal zerstört, insbesondere, wenn bis heute die Betroffenen, und zwar weder die Amtsvorsteher noch die Beamten und Angestell- ten, zur Dezentralisierung überhaupt nichts zu sagen hatten. Mit der Verlegung der vier Bundesämter an Orte in Pendler-
Distanz zu Bern ist auch die politische Begründung nicht mehr haltbar.
Aus den verschiedensten Gründen werden nur wenige der Betroffenen ihren Wohnsitz an den neuen Dienstort oder in dessen Nähe verlegen. Insbesondere die rund 200 Aushilfen beim Bundesamt für Statistik, die heute in der näheren und weiteren Region Bern wohnen, werden kaum in die Region Neuenburg umziehen. Es kommt dazu, dass auch in den vorgesehenen Standortgemeinden die Situation der Leer- wohnungen durchwegs sehr prekär ist. Nachdem sich die Beschäftigungslage im Einzugsgebiet der neuen Standorte wesentlich gebessert hat, argumentiert der Bundesrat mit der Berücksichtigung der sprachlichen Minderheit. Bei allem Verständnis für die Anliegen der welschen Mitbürger muss doch eingestanden werden, dass es sich bei dieser Massnahme um einen Tropfen auf einen heissen Stein han- delt.
Es gibt andere, bessere und wirtschaftlichere Möglichkei- ten, die Wünsche der Romands zu befriedigen. Vieles, nicht zuletzt die politische und kulturelle Bindung der Betroffenen an Bern, lässt es ratsam erscheinen, von diesem Projekt Abstand zu nehmen. Bei den Mitarbeitern der von einer Verlegung betroffenen Bundesämter handelt es sich um Menschen, die man nicht beliebig wie Schachfiguren ver- schieben oder gar auswechseln darf.
Ich bitte den Bundesrat, von seinen Dezentralisierungsab- sichten Abstand zu nehmen.
M. Kohler: Une seule remarque, intéressante et réconfor- tante tout à la fois, à propos de l'effectif du personnel fédéral. Il s'élevait en 1983 à 132 425 agents et il s'élève en 1986 à 132 750 agents au total, c'est-à-dire inclusivement le personnel des tribunaux, des entreprises en régie et des entreprises de transport et de communications. On peut donc constater, avec plaisir, que l'effectif du personnel fédéral est resté stable au cours de ces quatre dernières années et que l'effectif moyen pour 1986 est resté en des- sous de l'effectif autorisé. Mais il faut surtout relever que, pendant cette période de quatre ans, la réduction de l'ho- raire hebdomadaire de travail de 44 à 42 heures a été réali- sée complètement sans que, dans l'ensemble, il ait été nécessaire de recourir à du personnel supplémentaire. Si l'on se souvient encore qu'en 1982 le Conseil federal recla- mait 4110 postes supplémentaires pour réaliser la réduction de l'horaire hebdomadaire de travail, on peut mesurer l'ef- fort de rationalisation qui a été fait depuis lors dans de nombreux secteurs de notre administration. Il a parfois fallu rompre avec de vieilles habitudes ou bousculer quelque peu les structures. Toutefois l'effort en valait la peine. Mais il aura fallu surtout - et c'est ce que je voudrais souligner par mon intervention - que les Commissions des finances et que le Parlement se montrent très fermes à l'égard des demandes d'augmentation de personnel présentées par le Conseil fédéral et qu'ils pèsent de tout leur poids pour que les réformes envisagées dans certains services soient réali- sées. Quels reproches n'avons-nous pas dû enregistrer à l'époque après certains votes contre cette majorité de parle- mentaires que l'on accusait de vouloir saboter le fonctionne- ment de nos régies et de notre administration. Le résultat est là aujourd'hui et il fait plaisir, surtout si l'on considère que dans ce même laps de temps, l'image de marque de notre administration et surtout de nos grandes régies est devenue plus séduisante et que les prestations ont pu, presque partout, être encore améliorées. Il y a lieu ici d'en féliciter et d'en remercier tous les cadres responsables ainsi que l'en- semble du personnel. C'est ce que je vous demande faire, Monsieur le Conseiller fédéral.
Mme Christinat: Lors du débat de vendredi dernier sur la gestion des PTT, et aujourd'hui sur les comptes PTT, M. Schlumpf, conseiller fédéral, a bien évoqué les mesures salariales extraordinaires qui devront être prises à court terme pour améliorer le recrutement du personnel postal à Genève. Sur ce point, je ne suis pas du tout d'accord avec
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Gestion du Conseil fédéral
les déclarations qu'a faites tout à l'heure M. Kohler, qui estime que nos régies fonctionnent bien.
En ce qui me concerne, j'aurais souhaité que la réponse de M. Schlumpf soit plus précise. Je ne suis du reste pas la seule à ressentir un certain malaise devant le mutisme officiel qui entoure les discussions entre partenaires sociaux. Le personnel de l'entreprise s'inquiète chaque jour davantage et aimerait bien savoir à quoi s'en tenir. Depuis des années, la Direction générale des PTT et, par voie de conséquence, le Conseil fédéral ont été rendus attentifs à la dégradation continuelle des services postaux à Genève, suite au manque de personnel, aussi bien en qualité qu'en quantité. Il aura fallu attendre le rapport dit «Hartmann», publié il y a quelques mois, pour que, devant les chiffres et les statistiques indiscutables, l'entreprise reconnaisse offi- ciellement que la situation était exceptionnellement mau- vaise et que des mesures locales exceptionnelles devaient être envisagées.
Après que les postiers genevois eurent manifesté dans un ordre parfait en descendant dans la rue le 12 février, on les a rassurés quant au sort de leurs revendications, au montant de l'indemnité et à son entrée en vigueur. Pris en charge par l'Union fédérative, les pourparlers semblaient en bonne voie. Or, nous sommes aujourd'hui le 15 juin et rien d'officiel n'a encore été annoncé aux intéressés en ce qui concerne le montant accordé et la date d'entrée en vigueur. Le person- nel, et on le comprend, a la fâcheuse impression qu'il y a un noeud et que ces revendications traînent quelque part. Dans cette incertitude, les agents de la base s'agitent et font pression sur les responsables syndicaux. C'est dans cet esprit que ces derniers prévoient un arrêt de travail de 30 minutes, jeudi matin, 25 juin. Les postiers feront tout ce qu'ils pourront pour que les clients supportent le moins possible d'inconvénients. D'ailleurs l'opinion publique gene- voise est acquise à la cause des agents des PTT et com- prend parfaitement leurs revendications. Elle a aussi com- pris que c'est dans son intérêt que l'entreprise des PTT doit avoir un nombre suffisant d'agents compétents. La manifes- tation dų 25 juin deviendra évidemment sans objet si le personnel pouvait être assuré que ses revendications sont examinées, non pas avec bienveillance car ils ne demandent pas la charité. mais avec réalisme.
Je les résume: 2400 francs par an pour tous les agents, et pas seulement pour ceux qui habitent dans la zone de résidence 10; entrée en vigueur avec effet rétroactif au 1er janvier de manière à ce que les allocations qui entre- raient dans le salaire assuré puissent être effectivement versées dès le mois de juillet.
Je partage pleinement ces revendications et, me faisant le porte-parole des postiers genevois et, dans leurs principes, de la députation genevoise, je vous prie, Monsieur le Conseiller fédéral, de tranquilliser le personnel postal de Genève en lui précisant quelles sont les mesures immi- nentes que le Conseil fédéral entend prendre, la nature de ces mesures et la date de leur application effective. Ces renseignements modifieront le cours des événements des jours à venir. D'ores et déjà, Monsieur le Conseiller fédéral, je vous remercie de votre réponse qui est attendue avec impatience à Genève.
Bundesrat Stich: Ich möchte Herrn Auer für die Darstellung der Probleme danken. Die Stellenbewirtschaftung wird ein Problem bleiben. Es ist ein dauerndes Problem im Rahmen des Personalstopps, denn wir bekommen dauernd neue Aufgaben, die zusätzliche Mitarbeiter verlangen; wir müssen deshalb auch in Zukunft bedenken, wie wir diese Forderun- gen erfüllen können.
Wir haben in diesem Jahr zum ersten Mal dieses Kontingent bestimmt. Es hat an sich funktioniert. Auf der anderen Seite sind wir trotzdem mit einem Nachtragskredit gekommen, um zusätzliche Stellen zu verlangen. Die Frage ist, ob wir das in Zukunft verhindern können; wir werden es versuchen. Garantie kann ich Ihnen aber keine geben. Beim Nachtrag I sagte ich vorhin, dass die Forderungen gross sind. Ich muss
leider gestehen, dass auch die Forderungen in bezug auf zusätzliches Personal gross sind.
Damit ist zugleich das zweite Thema von Herrn Auer ange- sprochen. Man spricht heute sehr viel von Verwaltungskon- trolle, von Effizienzsteigerung. Wenn wir Einsparungen vor- nehmen wollen, müssen wir bedenken, dass die Beamten in der Regel Gesetze und Verordnungen vollziehen; sie kön- nen nicht von sich aus auf irgendeine Aufgabe verzichten. Deshalb wird es vielleicht notwendig sein, den Begriff «Ver- waltungskontrolle» etwas weiter zu ziehen und auch einmal zu überprüfen, wie wirksam und wie effizient die Gesetze sind, die in der Vergangenheit erlassen wurden.
Ich habe mir heute Mühe gegeben, auch im Parlament zu erreichen, dass Sie einer Effizienzsteigerung zustimmen. Ich habe dabei Pech gehabt. Wir werden Ihnen also auch in den nächsten Jahren diesen Beschluss wieder vorlegen, obwohl jedermann davon überzeugt ist, dass er völlig überflüssig ist. Effizienz kann nicht in der Verwaltung gepredigt, im Parla- ment dann aber anders gehandhabt werden.
Herr Stappung, Sie sagen, die Regierung tue das Gegenteil. Doch Effizienz und Kosteneinsparungen allein sind nicht das letzte und das oberste Ziel einer Regierung, ich hoffe auch nicht eines Parlamentes. Dieser Staat hat Aufgaben zu erfüllen, letztlich sogar unbekümmert um die Effizienz. Manchmal gibt es auch gewisse Dienste, die bereitgestellt werden müssen, selbst wenn man sie in der Praxis während Jahren oder Jahrzehnten nicht gebraucht, wie beispiels- weise die Armee. Wenn wir umgekehrt von der Dezentrali- sierung sprechen, müssen wir sehen, dass wir dort bewusst zusätzliche Kosten in Kauf genommen haben und auch in Kauf zu nehmen bereit sind, weil wir glauben, es sei richtig, hier gegenüber der Romandie einen Schritt zu tun.
Sie haben die hängige Interpellation anvisiert. Sie sagten, der Bundesrat hätte noch nicht geantwortet. Herr Stappung, ich habe die Interpellationsbeantwortung hier. Ich könnte sie Ihnen vortragen; aber das Parlament hat keine Zeit, sie anzuhören. Deshalb ist es auch nicht richtig und nicht geschickt, wenn man der Regierung Vorwürfe macht. Die Regierung arbeitet effizient. Sie müssten vielleicht im Parla- ment noch durchsetzen, dass es effizienter ist. Möglicher- weise werden wir auch im Rahmen der Aufgabenüberprü- fung von Mc Kinsey gewisse Vorschläge zur Rationalisie- rung der Departementsaufgabe unterbreiten. Ich möchte nicht heute die Antwort zur Dezentralisierung geben, son- dern nur folgendes sagen: Wir betrachten die Dezentralisie- rung als eine staatspolitische Aufgabe; wir haben sie sehr wohl überlegt und denken nicht daran, darauf zu verzichten. Aber das Parlament wird Gelegenheit bekommen, zu den Kreditbegehren für neue Bauten Stellung zu nehmen.
Umgekehrt muss ich Herrn Stappung doch noch sagen, dass es in der Stadt Bern für den Bund nicht mehr möglich ist zu bauen, d. h., wir müssen dezentralisieren. Die Frage ist wieweit und wohin.
Bei den vier Standorten sind wir uns bewusst gewesen, dass es Mitarbeiter, Menschen sind, die hier leben. Deshalb woll- ten wir die Arbeitsplätze so verlegen, dass die Mitarbeiter sich sowohl im französischsprechenden wie im deutsch- sprechenden Gebiet niederlassen und ihren Arbeitsort rela- tiv rasch erreichen könnten. Aber über die Dezentralisierung werden Sie später Gelegenheit haben zu sprechen.
In bezug auf die Frage von Frau Christinat ist zu sagen, dass der Bundesrat bereits eine Aussprache gehabt hat. Wir werden vom Finanzdepartement aus den Antrag an den Bundesrat, was Genf betrifft, so vorlegen, dass er in der nächsten Sitzung vom 24. Juni behandelt werden kann. Das ist eine Frage, die seit längerer Zeit entschieden ist. Aber es gibt gewisse Abgrenzungsprobleme. Sie wissen auch, dass nicht nur für Genf, sondern für das Bundespersonal insge- samt etwas getan werden muss, weil heute der Bund im Verhältnis zur Privatwirtschaft nicht mehr sehr konkurrenz- fähig ist. Deshalb müssen wir auch für das übrige Personal etwas tun. Ich denke, dass wir die Richtlinien am Mittwoch in einer Woche verabschieden können, so dass wir dann die Verhandlungen weiterführen können, die wir mit den Ver- bänden bereits geführt haben. Hinsichtlich Genf wird näch-
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Stipendien an Ausländer. Bundesgesetz
ste Woche definitiv entschieden. Aber ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, um welchen Betrag es geht. Letztlich muss der Bundesrat es formell beschliessen. Aber eine erste Aussprache haben wir gehabt, so dass hier keine grossen Differenzen mehr zu erwarten sein werden.
Insgesamt ist es sicher richtig, wenn Herr Kohler feststellt, dass sehr gute Leistungen vollbracht worden sind und man in diesen vier Jahren einiges erreicht hat. Das ist unbestrit- ten. Umgekehrt habe ich einleitend darauf hingewiesen, dass dauernd neue Aufgaben kommen, die weitere Arbeits- kräfte verlangen. Heute sind wir an vielen Orten an einem Stand angelangt, wo wir sagen müssen: Jetzt können wir die zusätzliche Arbeit nicht mehr mit dem gleichen Personal auffangen, so dass wir zwei Möglichkeiten haben: Ihnen zusätzliches Personal zu beantragen oder sich über kurz oder lang zu überlegen, ob man alle bisherigen Aufgaben noch erfüllen müsse. Das ist eine Frage, die man sich stellen muss.
Sie wissen, dass der Bundesrat die Firma Mc Kinsey beauf- tragt hat, im Bereich der departementsüberschreitenden Beziehungen ebenfalls nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen und Aufgabenüberprüfungen vorzuschlagen. In die- sem Rahmen werden wir ebenfalls versuchen, gewisse Ver- einfachungen zu erreichen, wobei hier - wie das Herr Auer angesprochen hat - noch die Diskussion mit der Geschäfts- prüfungskommission in bezug auf die Verwaltungskontrolle besteht. Der Bundesrat wird entscheiden müssen, ob er diese interne Arbeitsgruppe beauftragen will oder ob er diesen Auftrag für eine erste Ueberprüfung der Firma Mc Kinsey übertragen will, die hier auch einen Vorschlag unterbreitet hat. Wir hoffen, dass wir diese Entscheidungen noch vor den Sommerferien treffen können.
Es wird sehr gut gearbeitet. Ich bin froh, dass Herr Kohler dies zuhanden des Personals vermerkt. Es ist auch meine Auffassung, dass wir in der Bundesverwaltung insgesamt einen sehr guten Stab von Mitarbeitern haben. Wir dürfen zufrieden sein.
Genehmigt - Approuvé
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
85.051
Schutz der Moore. Volksinitiative und Natur- und Heimatschutzgesetz. Revision Protection des marais. Initiative populaire et loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 552 hiervor - Voir page 552 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 3. Juni 1987 Décision du Conseil des Etats du 3 juin 1987
Differenzen - Divergences
Art. 18c Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 18c al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Auer, Berichterstatter: Bei der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes resultierte in Artikel 18c Absatz 4, der
von der Enteignung handelt, eine Differenz zu den Beratun- gen des Ständerats.
Der Beschluss des Ständerates ist Ihnen verteilt worden. Er stimmt mit der Auffassung des Departements überein. Ihre Kommission hat der neuen Fassung auf dem Zirkulations- weg zugestimmt und empfiehlt Ihnen einhellig, sie gutzu- heissen.
M. Thevoz, rapporteur: Il reste une divergence dans la loi sur la protection de la nature et du paysage, à l'article 18 c au quatrième alinéa. La commission est unanime à vous recommander d'accepter la version du Conseil des Etats. Le Conseil fédéral est également d'accord avec cette nouvelle version qui a notamment pour avantage de sauvegarder les prérogatives des cantons en cas de litige. Nous vous propo- sons donc de vous rallier à la solution du Conseil des Etats.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat -- Au Conseil des Etats
86.046
Stipendien an Ausländer. Bundesgesetz Bourses à des étrangers. Loi fédérale
Botschaft und Gesetzentwurf vom 3. September 1986 (BBI III, 165) Message et projet de loi du 3 septembre 1986 (FF III, 157)
Beschluss des Ständerates vom 9. März 1987 Décision du Conseil des Etats du 9 mars 1987
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Ruf-Bern Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Ruf-Berne Ne pas entrer en matière
Landolt, Berichterstatter: In allen Fraktionen ist man sich nach meinen Erkundigungen einig, dass ausländischen Stu- dierenden und Kunstschaffenden in der Schweiz weiterhin Stipendien gewährt werden sollen.
Seit 1961 gewähren wir mit befristeten Bundesbeschlüssen Stipendien an Studierende aus Industrieländern und der Dritten Welt. Ende des Jahres wird der Bundesbeschluss vom 1. Januar 1984 hinfällig. Er muss deshal's erneuert oder ersetzt werden. Da sich die Zahlung dieser Stipendien wäh- rend 26 Jahren bewährte, hat sich der Bundesrat zu Recht entschlossen, statt der regelmässig wiederkehrenden Bun- desbeschlüsse, dem Parlament ein Gesetz vorzulegen. In ihm ist die Zielsetzung eindeutig umschrieben. Sie kann in drei Punkten und mit wenigen Sätzen wie folgt zusammen- gefasst werden:
Auf der Hochschulstufe sind Studierende aus Ländern der Dritten Welt auf Stipendien angewiesen. Ihnen können wir nur auf diesem Weg unser grosses Ausbildungspotential anbieten. Unsere Behörden legen denn auch grössten Wert darauf, dass die Studierenden nach Studienabschluss ihr Wissen in ihr Heimatland zurückbringen.
Kein Land, gewiss kein so kleines wie unseres, kann ohne regelmässige und intensive Kontakte zu andern Ländern forschungspolitisch auf der Höhe bleiben. In vielen Ländern
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances pour 1986
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In
Jahr
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Anno
Band
II
Volume
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
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Numéro d'objet
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Datum 15.06.1987 - 14:30
Date
Data
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