779
Geschäftsbericht des Bundesrates
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Freitag, 12. Juni 1987, Vormittag Vendredi 12 juin 1987, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Cevey
87.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1986
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal federal des assurances 1986
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 762 hiervor - Voir page 762 ci-devant
Departement des Innern - Département de l'intérieur Fortsetzung - Suite
Stappung: Ich spreche zum Bericht der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Zur Weiterbearbeitung der Hayek-Optimierungsstudie hat der Schulrat im Rahmen des Folgeprojektes «Avanti» insgesamt 39 Teilprojekte an pri- vate Unternehmensberatungen in Auftrag gegeben. Die Ein- sparung von Personal sowie maximale Rationalisierung waren Schwerpunkte in den Pflichtenheften der privaten Berater. So ging u. a. auch ein Auftrag an den Chemiekon- zern Ciba-Geigy, dessen Organisationsberatung mit dem «Avanti»-Teilprojekt zur Begutachtung der Abteilung Che- mie an der ETH Zürich beauftragt wurde, eine Unterneh- mung also, die wie auch Sandoz in Schweizerhalle ihre Strukturen mit Gemeinwertkostenanalysen überprüft hat. Ich will nicht behaupten, dass dabei Einsparungen auf Kosten der Betriebssicherheit und des Umweltschutzes gemacht wurden. Tatsache aber ist, dass bei diesen Chemie- konzernen in letzter Zeit immer wieder Umweltpannen erfolgt sind.
Nach dem Reorganisationskonzept der Ciba-Geigy sollen im Chemiebereich der ETH Zürich 15 Infrastrukturstellen abge- baut werden. Heute, nach den Basler Chemieunfällen, stellt sich die Frage, ob die Basler Chemie wirklich in der Lage war, den Chemiebereich einer Hochschule zu begutachten. Auf Kosten der Sicherheit darf nicht gespart werden. Das Personal hegt grosse Befürchtungen, dass dem Sicherheits- aspekt durch die Gutachter der Firma Ciba-Geigy zu wenig Beachtung geschenkt wurde.
Ich ersuche den Bundesrat, zu veranlassen, dass das Ratio- nalisierungsvorhaben im Chemiebereich der ETH Zürich unter dem Aspekt der Sicherheit durch vertrauenswürdige Fachleute beurteilt und allenfalls angepasst wird.
Bei der EAWAG, einer Annexanstalt der ETH, führte kürzlich eine private Beratungsfirma eine sogenannte Organisations- analyse durch. Als Folge der neuen Organisationsstruktur, zu der entgegen schriftlichen Vereinbarungen die Personal- verbände und die Betroffenen vom Schulrat nicht zur Ver- nehmlassung eingeladen wurden, teilte Schulratspräsident Ursprung einem über 55jährigen Beamten mit vielen Dienst- jahren am 30. April 1987 mit, dass sein Amt auf den 1. Juni
1987 aufgehoben und damit das Anstellungsverhältnis auf- gelöst werde. Am 19. Mai 1987 folgte die entsprechende Präsidialverfügung des Schulratspräsidenten im Sinne der früheren Mitteilung.
Nicht nur wegen dieses Falls, sondern auch wegen der berechtigten Befürchtungen, dass der Schulratspräsident - unter Missachtung einschlägiger Erlasse - mit seinem aso- zialen Stil fortfährt und langjährige, verdiente Beamte will- kürlich um ihre Existenz bringt, muss dieser Fall hier zur Sprache gebracht werden.
Durch den Bundesrat wurde hier in diesem Saal wiederholt bestätigt, dass im Rahmen der Effizienzüberprüfungen keine Entlassungen erfolgen werden. Es ist bedauerlich, dass sich der Schulratspräsident über verbindliche Zusiche- rungen des Bundesrates hinwegsetzt. In seiner früheren Eigenschaft als Präsident der ETH Zürich hat Herr Ursprung Richtlinien über das Verhalten bei Rationalisierung und Reorganisation an der ETH Zürich unterzeichnet. Bei Annexanstalten sind ihm soziale Härtefälle offenbar absolut «wurst».
Es passt zum Image solcher Personen: Zuerst lassen sie Führung und Niveau einer Hochschule so weit absinken, dass betriebsfremde Berater in Auftrag genommen werden müssen, und anschliessend werfen sie verdiente Mitarbeiter, die für das Malaise an der ETH nicht verantwortlich sind, auf die Strasse.
Ich ersuche den Bundesrat dringend, seine Versprechen einzuhalten und dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit Rationalisierungs- und Reorganisationsmassnahmen auch im Schulratsbereich keine Entlassungen erfolgen.
Müller-Aargau: Ich spreche zum Schloss Prangins (S. 68)! Als ich 1984 in der vorberatenden Kommission für das Landesmuseum Prangins mitarbeitete, war es weniger der Historiker und der am Museumswesen Interessierte, der dort seine Erfahrungen einbringen wollte, als der ehemalige Steinmetz und Bildhauer, der sich als Fachman für die Renovation des Schlosses Prangins engagierte.
Bei der Besichtigung und der Kommissionsberatung habe ich den Direktor für die Bundesbauten darauf aufmerksam gemacht, dass
die Fassadenrenovation nicht mit Kunststoff-Flicken und ähnlichem «Pfusch» vorgenommen werden darf;
eine kunstgerechte Renovation - über den Daumen gepeilt - bedeutend teurer zu stehen kommt.
Antwort: Der planende Experte sei da anderer Meinung. Im Plenum habe ich am 20. September 1984 ausgeführt: «Das Schloss ist in einem schlechten Zustand, ist übertrieben gesagt eine sauber abgedeckte Bauruine. Persönlich glaube ich nicht daran, dass dieser Kredit genügt. Ich verstehe etwas von Fassadenrenovationen und glaubte auch in der Kommissionsarbeit einbringen zu müssen, dass die Fassade zu diesem Preis nicht renoviert werden kann. Aber ich habe mich von Herrn Baudirektor Huber belehren lassen müssen und nehme seine Auskünfte entgegen. Qui vivra, verra!» Im Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung steht - etwas sibyllinisch -: «Erhebliche Schwierigkeiten bereitet das Fehlen eines mit den Aufgaben der Denkmalpflege vertrauten und erfahrenen Architekten für die Schlossre- staurierung. Dies hat die denkmalpflegerischen Arbeiten erschwert und den Projektablauf verzögert. Geklärt wurden bisher Renovationsprobleme der Nebengebäude.»
Ich muss daher den Bundesrat anfragen, was hier wirklich passiert ist, vor allem, welche Schwierigkeiten sich ergeben haben und was in bezug auf finanzielle Kosten auf uns zukommen wird. Mir schwant nämlich im Zusammenhang mit der Renovation dieser Anlage Böses.
Ich bitte den Herrn Bundesrat, mir und dem Rat über diese beiden Punkte Auskunft zu geben; falls irgendwelche Nach- tragskredite zu erwarten sind, wären wir gerne jetzt schon darüber informiert.
N 12 juin 1987
780
Gestion du Conseil fédéral
Begrüssung - Bienvenue
Le président: Dans le cadre de sa visite officielle en Suisse, le président de la Nation argentine, M. Raul Alfonsin, nous fait le très grand honneur de passer quelques instants au Conseil national.
J'ai le plaisir de lui souhaiter une cordiale et respectueuse bienvenue, en votre nom, et de saluer avec lui plusieurs membres du gouvernement et quelques autres personna- lités éminentes de la République Argentine.
Excellence, nous n'accueillons pas seulement, en votre per- sonne, le représentant d'un Etat avec lequel la Confédéra- tion suisse entend entretenir de bons rapports. Nous avons le sentiment plus profond de rendre hommage en vous à un réformateur, attaché à mettre en place et à consolider des structures qui font de l'Argentine une véritable démocratie, dans un monde où un tel régime reste encore, et bien malheureusement, le privilège d'une minorité des peuples. Cet hommage, nous vous l'exprimons dans les sentiments de joie et d'espoir d'une grande famille heureuse de saluer dans son sein le retour de l'un des siens. Nous disons aussi notre admiration à l'homme d'Etat, si actif dans ses efforts pour ramener la paix entre certains pays du continent latino- américain et assurer de meilleures conditions économiques dans cette importante région du globe.
Nous exprimons enfin, Monsieur le Président, l'amitié du peuple suisse au peuple argentin, en formant des voeux ardents pour la prospérité de l'Argentine et la solidité des institutions démocratiques dont vous avez accepté d'être le premier et le courageux défenseur. Bienvenue en Suisse, Monsieur le Président! (Applaudissements)
Neukomm: Im Bereich Lebensmittelkontrolle scheint mir, dass das Departement des Innern den Willen des Parlamen- tes eindeutig zuwenig ernst nehme. Ich spreche in erster Linie zu Seite 91. Dort sind verschiedene Verordnungsände- rungen aufgeführt: vom Essig bis zu den Malfarben, auch über Laborarbeiten wird berichtet.
Bereits 1973 hat Nationalrat Tschumi eine Motion einge- reicht und verlangt, dass die Lebensmittelgesetzgebung total revidiert werde. Besonders im Bereich des Grenzschut- zes seien strengere Vorschriften dringend notwendig. 1981 hat die Geschäftsprüfungskommission in einem sehr aus- führlichen Bericht festgehalten, dass das Lebensmittelge- setz vom Jahre 1905 total veraltet sei, den heutigen Anforde- rungen in keiner Weise mehr entspreche sowie Lücken und Mängel aufweise. 1982 hat hier Herr Bundesrat Honegger erklärt: «Sie haben ein Anrecht, möglichst bald das total revidierte Lebensmittelgesetz zur Beratung unterbreitet zu erhalten.» Das war vor ziemlich genau fünf Jahren, in der Junisession 1982. 1983 hat Bundesrat Egli auf eine Interven- tion von mir erklärt, voraussichtlich 1984 werde die Bot- schaft dem Parlament unterbreitet. Jetzt sind wieder drei Jahre vergangen, und wir hören immer noch nichts Konkre- tes aus dem Departement.
Die Lebensmittelkontrolle hat sehr viel mit Gesundheit und Prävention zu tun. Die Konsumenten verlangen zu Recht gesunde und natürliche Nahrungsmittel. Deshalb scheint mir, dass ein konkreter Fahrplan endlich vom Departement vorgelegt werden sollte. Es ist an der Zeit, dass die Totalrevi- sion des 83jährigen Gesetzes nun dem Parlament tatsäch- lich unterbreitet wird. Worte haben wir genug gehört!
Frau Mauch: Meine Frage betrifft das Amt für Bundesbau- ten. Auf Seite 69 können wir sehen, dass zwar offenbar ein Programm für die systematische wärmetechnische Untersu- chung und die Sanierung von Bundesbauten besteht, aber in Absatz 3 «Unterhalt und bauliche Erneuerungen>> sucht man vergebens nach einem Hinweis auf systematische Untersuchungen und Sanierungen bezüglich des Energie- verbrauches der Bauten selbst. Es wird im Gegenteil auf
Seite 73 unter dem Titel «Unterhalt und bauliche Erneuerun- gen» bedauernd bemerkt, dass Einsparungen des Energie- verbrauchs Sanierungen verteuern. Man vermisst den Hin- weis, dass gleichzeitig die Betriebskosten im Energiebe- reich sinken.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass energetisch bei der öffentlichen Hand beginnen muss, «was leuchten soll im Vaterland» ? Das heisst, der Bund müsste ein Sanie- rungsprogramm für seine mehrere tausend Bauten in die Wege leiten und gleichzeitig vorbildliche energetische Erneuerungen als Demonstrationsobjekte nutzen. Insbeson- dere bei den schlimmsten Hochkonjunktur-Bausündenfäl- len sollte nicht bis zum sogenannt normalen Erneuerungs- zyklus zugewartet werden. Ich nenne als Beispiel die ETH- Bauten auf dem Hönggerberg in Zürich, wo eine energeti- sche Sanierung gleichzeitig in die Ausbildung einbezogen werden könnte.
Meine zweite Frage betrifft Seite 112, den Absatz Abfälle. Es gibt zwei Aspekte. Zu Seite 113 mit dem Titel «Die Sonder- müllentsorgung ist zunehmend vom Ausland abhängig» ist die Frage zu stellen, ob das nicht grundsätzlich unbefriedi- gend sei, insbesondere weil wir nicht wissen, was mit diesen Abfällen im Ausland passiert. Wir dürfen uns nicht auf den Standpunkt stellen: «Aus den Augen, aus dem Sinn.» Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Situation unhaltbar ist?
Die Sache hängt mit meiner zweiten Bemerkung zusammen. Auf Seite 112 steht der Satz: «Im Bereich Abfallbeseitigung besteht ein grosser Nachholbedarf sowohl in bezug auf Grundlagenkenntnisse als auch auf technische Vorschriften für den Bau und Betrieb von Anlagen.» Das ist wohl nicht zu bestreiten, zielt aber am fundamentalen Problem vorbei. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der grösste Nachholbedarf im Bereich der Abfallverhinderung besteht? Ist er bereit, seine Anstrengungen vor allem darauf zu kon- zentrieren ?
M. Longet: J'aimerais poser deux questions à M. Cotti, conseiller fédéral. La première concerne le congé-jeunesse. Je voudrais savoir ce que devient le projet de loi qui avait été annoncé à l'issue de l'Année de la jeunesse et qui en constituerait par ailleurs la seule retombée concrète, et pour quel moment on peut escompter la présentation d'un mes- sage à ce sujet.
La deuxième question a trait à la politique de la recherche et, plus précisément, au postulat que j'avais déposé voici cinq ans relatif à l'étude des retombées économiques et sociales des innovations technologiques. Ce postulat demandait que l'on rattache au Conseil suisse de la science une institution qui permettrait de réfléchir de manière orga- nisée et systématique aux retombées prévisibles des innova- tions scientifiques et technologiques. De telles institutions existent dans d'autres pays, notamment aux Etats-unis. De plus, il serait souhaitable qu'une institution de ce genre puisse non seulement accomplir un travail académique interne, mais également un travail en direction de l'opinion publique, tant de stimulation et de concertation sur ces retombées des progrès scientifiques.
En page 158 du rapport de gestion, je lis le commentaire suivant en réponse à mon postulat: «Au cours d'une période d'essai allant de 1984 à 1986, le Conseil suisse de la science a examiné un système de »Détection avancée« qui a pour but de mettre à la disposition des services chargés de prospection des études concernant l'impact que les progrès de la recherche ont sur l'environnement, l'économie, la société et la politique. Le Conseil fédéral décidera, en 1987, de la poursuite de ce projet. Le postulat doit être maintenu jusqu'à cette date».
En tant qu'auteur du postulat, je trouve que cette recherche sur la «Détection avancée» ne répond que très partiellement à ce que j'attendais. Je demande donc très concrètement à M. Cotti s'il est possible que l'institution dont j'ai demandé la création voie le jour et que le Conseil suisse de la science soit chargé d'un travail systématique d'analyse et de prévi- sion tant interne que dans le cadre d'un débat public sur les
Geschäftsbericht des Bundesrates
781
conséquences économiques et sociales des innovations scientifiques et technologiques.
M. Houmard: Quelques collègues ayant évoqué l'état de nos forêts, je me permets d'intervenir brièvement à ce sujet pour souligner, une fois de plus, que la notion de leur dépérisse- ment est, malheureusement, aujourd'hui encore, indéfinis- sable. Pierre Joliot, professeur au Collège de France et président du Comité scientifique chargé d'étudier si le dépé- rissement des forêts peut être attribué à la pollution atmos- phérique a précisé, lors d'un congrès européen qui s'est tenu en France il y a à peine un mois: «Il n'est pas évident qu'il y ait une cause et une seule de dépérissement, il y a plus probablement superposition de plusieurs causes, sans que l'on soit sûr que la pollution en soit le caractère domi- nant.». Je compte bien rencontrer M. Joliot dans le courant de l'été car son avis, confirmé par d'autres scientifiques, ouvre une approche toute nouvelle du problème. Aujour- d'hui j'en tire déjà une conclusion majeure. S'il est urgent de réduire la pollution atmosphérique pour protéger notre santé, évitons d'en faire une obsession au sujet de la forêt. D'autres phénomènes devront encore être éclaircis. Je pro- fite de l'occasion, au nom de tous les professionnels de la filière bois, de remercier chaleureusement Monsieur le conseiller fédéral Cotti. En quelques mois, il a donné une nouvelle dynamique au problème. En 1980, le Conseil natio- nal avait accepté ma motion concernant la révision de la loi sur la police des forêts. Malheureusement, le Conseil fédéral d'alors ne nous avait pas suivis. Nous avons perdu six ans. Aujourd'hui, certains d'entre nous voudraient mettre les bouchées doubles; gardons-nous cependant de bâcler une loi aussi importante. La dernière a été très bien conçue. Ses effets heureux ont duré plus de cent ans. Puisse la nouvelle loi, en tenant compte des données d'aujourd'hui, être aussi bénéfique. Mais quand, vu la dimension des problèmes, arrivera-t-on à chef? Je me permets de rappeler ici la demande que j'ai faite au Conseil fédéral lors de la session de mars, à savoir prévoir une solution transitoire jusqu'à l'entrée en vigueur de cette nouvelle loi. Je souhaite que le Conseil fédéral trouve une solution adéquate, cela nous permettrait de légiférer en toute sérénité. Je le remercie d'avance.
Frau Weber Monika: Ich spreche zu Seite 101, zur berufli- chen Vorsorge. Wir wissen, dass das BVG für alle Seiten nicht zu befriedigen vermag. Die Arbeitgeber sind nicht ganz zufrieden, die Arbeitnehmer haben Wünsche, auf die ich noch zu sprechen komme. Volkswirtschaftlich gesehen ist dieses BVG auch nicht alles. Die enormen Geldmengen, die durch dieses gesetzliche Obligatorium zusammenkommen können, stellen uns vor verschiedene wichtige Fragen, die wir in den nächsten Jahrzehnten zu beantworten haben. Meine Frage geht dahin: Gesetzlich gesehen ist es so, dass 1995 eine Revision vorgenommen werden muss. Nachdem auf Seite 101 nur sehr allgemeine Ausführungen geschrie- ben stehen, möchte ich den Bundesrat fragen: Müsste man diese Revision nicht vorziehen auf 1991?
Dann möchte ich fragen - da überhaupt nichts vermerkt ist im Bericht -, wo mein Postulat ist, das die Freizügigkeit anbetrifft, und zwar die volle Freizügigkeit. Sicher ist, dass die Angestellten sich total hinter diese Forderung stellen werden. Ich möchte gerne wissen, wo in der Verwaltung dieses Postulat jetzt ist.
Wir müssen einsehen, dass die Freizügigkeit, wie sie heute existiert, eine «goldene» Fessel ist. Wir sprechen zwar von Mobilität der Angestellten, fordern sie auf, mobil und flexibel zu sein, aber gleichzeitig haben die Arbeitgeber eine Mög- lichkeit, mit der nicht existierenden Freizügigkeit für das Vor- und Ueberobligatorium die Angestellten an sich zu fesseln. Die Arbeitgeber sind sich dieses Problems auch bewusst, und ich glaube, es ist wichtig, dass wir an die Lösung dieses Problems herangehen.
In diesem Sinne möchte ich den Bundesrat um Auskunft bitten.
Bircher: Ich spreche zum Kapitel VII, Immissionsschutz, und besonders zum Problem der Luftreinhaltung. Wir wissen alle, Herr Bundesrat, und Sie selbst haben es in diesem Abschnitt des Geschäftsberichtes auch ausgeführt, dass alle bisherigen Massnahmen zur Verminderung der Luftschad- stoffe - besonders auch im Bereich des Verkehrs - nicht ausreichen. Sie selbst haben in dieser Passage auch festge- halten, dass zusätzliche Massnahmen neu beschlossen wer- den müssen. Für uns stellt sich das Problem auch, wenn wir an die Diskussionen von Mitte März zum Luftreinhalte-Kon- zept zurückdenken. Es fehlen uns nach wie vor die gezielten und wirklich effizienten Massnahmen in diesem Bereich. Wir haben auch vom Ständerat in dieser Debatte, die er in dieser Woche geführt hat, zwar eine lange und breite Dis- kussion nachlesen können, die sich vor allem um die Ziele drehte. Aber auch dort ist man dem Thema, welche gezielten Massnahmen zu ergreifen sind, ausgewichen. Die Haupt- schadstoffe sind immer noch die vornehmlich aus dem Verkehr stammenden Kohlenwasserstoffe und Stickoxide. Wir sind übrigens auf der Rekordzahl von 2,6 Millionen Personenwagen angelangt. Ab Oktober 1987 werden wir die verschärften US-83-Abgasnormen haben. Diese machen einen Katalysator notwendig, aber eben erst für Neuwagen, die von diesem Datum an in Betrieb gesetzt werden. Bis diese Katalysatortechnik wirklich greift, vergeht unserer Ansicht nach eine viel zu lange Zeit.
Stimmt es, Herr Bundesrat Cotti, dass bis heute erst etwas über 110 000 Autos mit Katalysator ausgerüstet sind? Wenn das stimmt, so wären das vom Bestand von 2,6 Millionen weniger als 5 Prozent. Wenn wir diese Zahl berücksichtigen - sofern sie stimmt -, müssen die Leute, die diese Umrü- stung freiwillig vorgenommen haben, sich mit der Zeit als die Geprellten vorkommen. Sie haben Kosten auf sich genommen, sie haben freiwillig diesen Umstellprozess zugunsten einer besseren Luft durchgeführt. Aber sie fühlen sich von der Grosszahl der übrigen Verkehrsteilnehmer - eben über 95 Prozent - nicht mitgetragen. Das führt zu Frustrationen oder letzten Endes auch zur Stimmung: Mein Beitrag nützt ja doch nichts, wenn die anderen nichts ma- chen.
Deshalb unsere konkrete Frage, Herr Bundesrat Cotti: Wes- halb zögern Sie in Ihrem Departement immer noch - auch wenn wir uns an unsere Diskussionen während der «Wald- session» erinnern -, gezielte Ausmerzaktionen für solche schädlichen Altautos zu machen? Diese könnten nach dem Vorbild der Landwirtschaft vorgenommen werden, wo nota- bene auch Bundesgelder eingesetzt worden sind. Obst- bäume, Rinder, Kühe und Schweine waren bereits Gegen- stand solcher Aktionen. Weshalb ist man hier immer so zögernd am Werk und überlegt sich nicht - statt jetzt lange nach gesetzlichen Grundlagen zu suchen oder weitere Massnahmen zu prüfen -, ob man beispielsweise unter Zuhilfenahme der zweckgebundenen Treibstoffzollgelder derartige Aktionen finanzieren will? Man könnte aus diesem Topf von rund 2 Milliarden Franken gezielt Bundesmittel einsetzen. Wenn die Schadstoffe einfach so enorm sind, dass man ihnen mit einem Katalysator nicht beikommt, könnte man die Altautos ausmerzen oder sie umrüsten. Nur mit solchen Finanzierungsaktionen lassen sich die vielen Gebrauchtwagen neueren Datums mit Katalysator ausrü- sten.
Das sind unsere Fragen, Herr Bundesrat Cotti.
M. Cotti, conseiller fédéral: Vous avez posé une telle série de questions que je ne peux prétendre y répondre de manière exhaustive. J'essayerai tout de même de donner suite au très grand intérêt manifesté par la Commission de gestion et par ce conseil aux activités du Département de l'intérieur. Je profite de l'occasion pour remercier ici toute la commission et en particulier son président - absent aujourd'hui - pour le grand intérêt qu'elle porte à l'activité de ce département et- sur la base des premières expériences - pour le climat de collaboration et de travail qui s'est instauré entre la commis- sion elle-même et le département.
Gestion du Conseil fédéral
782
N
12 juin 1987
La Commission de gestion, par la voix de M. Dirren, a traité hier quatre objets importants auxquels elle a accordé un intérêt tout particulier. Je les reprends brièvement pour vous faire part de mon opinion ainsi que de celle du Conseil fédéral.
En ce qui concerne le problème du contrôle des aliments, je considère que les recommandations très nombreuses des années passées de la Commission de gestion ont bénéficié, auprès du Département de l'intérieur, d'un très large accueil. Aujourd'hui, la commission nous recommande vive- ment de nous pencher sur les aspects de l'information concernant le contrôle des aliments et surtout de porter le plus grand soin au choix du successeur du chef de la division qui va être nommé prochainement. Je puis lui donner l'assurance que nous tiendrons compte de ses recommandations, spécialement en ce qui concerne le suc- cesseur du chef de la division, car nous sommes convaincus qu'il s'agit d'un choix de la plus grande importance. Enfin, - et nous l'avons aussi signalé à la commission - nous sui- vrons son conseil en ce sens que nous soumettrons prochai- nement cette division à un examen concernant son organi- sation. Mises à part ces remarques, je considère que le problème entre la Commission de gestion et le Conseil fédéral est liquidé, sauf, naturellement en ce qui concerne le problème de la révision de la loi. Vous demandez que cette révision puisse être préparée pour l'année prochaine, Mon- sieur Neukomm, mais je ne peux pas vous le promettre. Le Conseil fédéral se doit d'établir un ordre de priorités pour son activité d'initiative législative durant la prochaine légis- lature. C'est seulement lorsque celui-ci aura été fixé que nous pourrons répondre à votre demande. N'oubliez pas que nous devons examiner les innombrables demandes de révisions législatives émanant de tous les offices relevant du Département de l'intérieur tout en tenant compte des possi- bilités du Conseil fédéral et du Parlement.
Je ne m'étendrai pas sur le problème des statistiques. La commission a tout à fait raison lorsqu'elle demande que la Confédération sache distinguer exactement entre les statis- tiques nécessaires, celles qui peuvent être utiles et celles qui ne seraient que désirables. Toutefois, un pays avancé tel que le nôtre se doit d'avoir une documentation statistique abon- dante. Il serait à mon avis inconcevable de limiter la statisti- que au minimum indispensable. Il est juste que la Suisse établisse constamment une «radiographie» d'elle-même fondée sur une statistique solide. Il ne faut pas épargner à ce niveau, mais un ordre de priorités est nécessaire et, dans le cadre du programme annoncé pour l'année prochaine, le Conseil fédéral tentera d'établir cet ordre de priorités sur la base de l'importance de son activité statistique, et non pas sur la base de la demande qui existe en statistiques. Comme le dit la commission, il est tout à fait nécessaire pour la Confédération de fonder son activité en matière statistique sur les requêtes et sur la demande, mais la demande n'est pas le seul critère. Il y a un critère d'utilité publique et générale qui va au-delà de la simple demande ou du simple besoin particulier. C'est aussi pour cette raison - je réponds là à M. Dirren qui est absent - que je ne puis partir du concept qu'en Suisse la statistique doit être autosuffisante du point de vue financier. Il y a au contraire une tâche de l'Etat qui va au-delà de la simple comptabilité sur le plan de la statistique et l'Etat se doit d'assumer certains frais. Je reconnais qu'objectivement on peut reporter sur les utilisa- teurs une partie des coûts de la statistique.
Je partage l'avis de M. Dirren quant au contrôle des appa- reils de radiation. Il faut intensifier cette action. Je signale au Parlement que nous sommes malgré tout liés par certaines limites qu'il nous a fixées quant aux possibilités de person- nel. Nous avons établi à ce niveau une collaboration avec la recherche. Nous trouvons notamment à Würenlingen une bonne collaboration, qui permettra de diminuer l'échelonne- ment dans le temps des examens des appareils de radiation, que l'on pourra ramener prochainement de huit à cinq ans. C'est effectivement une tâche très importante à laquelle je vais accorder personnellement beaucoup d'attention. Je tenterai notamment de faire établir, sur la base des contrôles
en cours, le nombre d'appareils qui ne sont plus en état de fonctionner ou qui sont techniquement dépassés et qui ont été retirés du circuit.
En ce qui concerne la structure ou l'application dans le secteur de l'assurance-invalidité, des questions ont été posées sur la rapidité de la procédure. Je suis d'accord avec la Commission de gestion qu'il faudra aller de l'avant dans ce domaine, bien que les compétences cantonales doivent être respectées. Vous savez que la deuxième révision de l'assurance-invalidité va entrer en vigueur progressivement. Le 1er juillet, dans une première étape, le Conseil fédéral mettra en vigueur les normes qui concernent les indemnités journalières ainsi que les questions de procédure. Je consi- dère que c'est un problème qui n'est pas entièrement résolu et sur lequel j'ai l'intention de me pencher personnellement. J'en arrive aux réponses personnelles, et je prie le Parlement de m'excuser si ces réponses ressemblent à celles qu'on donne habituellement lors de l'heure des questions; en effet, mais toutes les questions qui ont été posées mériteraient de faire l'objet d'une discussion très large et je dois me conten- ter de vous livrer quelques réflexions très sommaires.
MM. Lanz et Houmard ont parlé du secteur de la forêt. Leurs observations sont exactes, il y a effectivement de temps à autre des difficultés sur le plan du personnel, mais cela se produit surtout au niveau des structures hors Confédération - à l'échelon, par exemple, des corporations, des proprié- taires, des cantons, des communes, etc. D'après les informa- tions que j'ai reçues du secrétariat général, il n'y a pas davantage de demandes de personnel supplémentaire de la part de la Confédération que de la part des autres orga- nismes. C'est toutefois un problème important qui a été soulevé par M. Lanz et aussi par M. Houmard. Nous essaie- rons de donner la suite la plus rapide possible à la présenta- tion du message sur la nouvelle loi forestière, mais n'ou- blions pas qu'il s'agit là d'une loi centenaire qui doit être changée. Il faut également prendre le temps nécessaire pour vous présenter un message qui soit tout à fait convaincant. On est donc en train d'examiner les différentes objections qui ont été apportées dans le cadre de la procédure de consultation et, comme je l'ai déjà dit, il y a, sur la base de ces réponses, la possibilité de soumettre au Parlement une loi qui réponde aux questions très importantes posées par les deux interpellants. Je compte pouvoir vous présenter, au cours de l'année prochaine, ce projet de message qui - je veux rassurer MM. Lanz et Houmard sur ce point - occupe le premier rang des priorités du Conseil fédéral.
M. Weder a posé toute une série de questions d'ordre plutôt philosophique. On pourrait discuter très longuement du problème des évolutions qualitative et quantitative de notre société. Je prends note des positions prises par M. Weder mais je n'ai aucun commentaire particulier à faire. Nous en reparlerons lors du débat sur la protection de l'air et sur le problème général de l'environnement.
M. Günter a posé, lui aussi, une série de problèmes qui concernent le personnel forestier. Je pense avoir déjà répondu à M. Günter en répondant à M. Lanz et à M. Hou- mard.
M. Stappung a posé deux questions qui concernent le Con- seil des écoles polytechniques fédérales. Il critique le fait que ce Conseil, dans le cadre de l'ample action de rationali- sation qu'il s'est imposée, ait demandé à une grande entre- prise chimique des renseignements d'experts quant à des possibilités de rationalisation dans ce secteur. Je prends note des critiques de M. Stappung. Personnellement, je ne vois pas une contradiction absolue dans le fait d'essayer d'obtenir des informations auprès de ceux qui connaissent la matière mais je ne suis pas à même de porter un jugement définitif sur le sujet. Je dois tout de même signaler à M. Stap- pung que le cadre général, dans lequel s'insèrent les efforts de rationalisation des Ecoles polytechniques, a été demandé à plusieurs occasions par le Parlement et qui, d'ailleurs, n'a pas été nié du tout par le rapport Hayek. Il faut du dyna- misme et une attitude plus mobile au niveau des Ecoles polytechniques; elles doivent être créatives face aux innova- tions et aux nouveautés et doivent aussi savoir rationaliser
Geschäftsbericht. des Bundesrates
783
pour ne pas voir se consolider des situations peu satisfai- santes. Je parlerai de ces aspects avec le président du Conseil des écoles afin de lui soumettre vos préoccupations, Monsieur Stappung.
Vous avez ensuite souligné de manière très précise un cas personnel qui concerne en particulier le secteur de l'EA- WAG. Je prends note de vos observations. Je dois constater qu'il s'agit, comme vous le savez, d'une procédure de recours qui est en cours. Il serait inadéquat que le Départe- ment de l'intérieur prenne position actuellement sur cette procédure de recours mais je peux vous assurer, de même que «le représentant du recourant», que l'on va apporter la plus grande attention aux éléments invoqués dans le cadre du recours.
M. Müller-Argovie a parlé de Prangins. J'ai déjà donné de nombreuses informations à ce sujet à la Commission de gestion. Moi-même, je suis à la recherche d'une clarté absolue au sujet de Prangins pour ce qui a trait au passé. J'ai déjà dit à la Commission de gestion, et je le répète ici, qu'il sera inévitable que le Conseil fédéral présente au Parlement une demande de financement supplémentaire au cours de l'année prochaine. Il est établi aujourd'hui que les coûts avancés à l'époque et présentés dans le message voté par le Parlement en 1984, ne suffiront pas pour venir à bout de cette tâche très importante du point de vue culturel pour notre pays. Dans les délais les plus courts possible, un message supplémentaire sera donc présenté au Parlement. Il s'agit d'une obligation formelle du Conseil fédéral qui consistera à établir de manière circonstanciée les faits et le déroulement du projet de restauration du Château de Pran- gins. J'envisage moi-même de renseigner en bonne et due forme le Parlement.
Entre temps, des changements importants sont intervenus sur le plan des mandataires, avant tout en ce qui concerne l'architecte pressenti. J'ai constaté que le Directeur de l'Of- fice des constructions fédérales s'est chargé, de manière très active, de ce problème. Le nouvel architecte qui sera prochainement mandaté jouit aussi, sur la base des indica- tions que j'ai reçues moi-même, de la confiance des gouver- nements des cantons intéressés, qu'ils ont été les donateurs du château. J'espère qu'avec ces nouvelles forces, on pourra se remettre à cette tâche de manière plus efficace que jusqu'à maintenant.
Cependant nous n'avons pas encore résolu de façon défini- tive nos rapports avec le mandataire précédent. Il ne s'agit pas ici de contester les factures d'honoraires présentées. On ne pourra toutefois porter un jugement définitif, quant au bien-fondé des prétentions qu'au moment où l'on aura pu établir les faits avec plus de précision.
Pour ce qui a trait aux mesures d'économie d'énergie, question qui a été posée par Mme Mauch, je peux signaler que depuis le 1er janvier 1977, date de la mise en route de la statistique de la dépense d'énergie par l'Office des construc- tions fédérales pour les bâtiments dont il a la responsabilité, jusqu'au 1er janvier 1986, la Confédération a procédé à des analyses et à des améliorations thermiques de 1,7 million de mètres carrés de surface de référence énergétique. Cela correspond à des investissements de quelque 45 millions de francs suisses.
En 1986, 6,9 millions de francs ont été investis dans les mesures d'économie d'énergie dont 6,2 millions attribués aux améliorations thermiques de quelque 470 000 mètres carrés de surface de référence énergétique.
Pour l'année 1987, il est prévu de consacrer 9,6 millions de francs à cette tâche très importante. Je me permets de relever à l'énoncé de ces chiffres, qu'il n'est pas exact, Madame Mauch, d'affirmer que la Confédération n'essaie pas de donner le bon exemple à cet égard. Je pense que nous faisons un travail sérieux.
A propos de l'élimination des déchets spéciaux dont a parlé Mme Mauch, je réponds sur le principe. Je suis tout à fait d'accord que la situation d'exportation, telle qu'elle se pré- sente actuellement, est absolument insatisfaisante, non seu- lement en raison du fait que l'exportation peut signifier que, d'un jour à l'autre, «les pays importateurs» pourraient blo-
quer les frontières, ce qui nous mettrait dans un embarras bien compréhensible, mais aussi et surtout parce que, très souvent, on n'a pas la certitude que l'élimination de ces déchets à l'étranger et même en mer soit effectuée de la meilleure façon. Nous faisons bien attention aux destinatai- res des déchets à l'étranger, mais nous ne pouvons avoir un contrôle absolu en dehors de nos frontières. Bien que ce problème n'ait jamais été traité de manière précise devant ce Parlement, du moins depuis que j'y suis, j'affirme qu'il est essentiel au niveau de la protection de l'environnement. Il faudra que l'on se décide une fois dans notre pays à com- prendre que cette élimination est une tâche absolument urgente et faisable sur notre territoire. Cela doit être compris par tous ceux qui sont intéressés dans ce système. Ce problème est d'intérêt général. Mme Mauch a aussi raison de dire qu'il y a une tâche prépondérante à accomplir dans le secteur de la diminution de la quantité des déchets spéciaux. Toutefois, je voudrais éviter l'illusion de croire qu'un pays comme le nôtre pourra se passer un jour de ces derniers. Il y aura toujours des déchets spéciaux en Suisse. Le fait de ne pas vouloir accepter un programme d'élimina- tion précis représente un des problèmes majeurs avec lequel je suis confronté.
M. Longet a parlé du congé-jeunesse. Je peux lui dire que je suis moi-même un partisan convaincu de cette mesure qui, comme il l'a affirmé, pourrait être réalisée en faveur de la jeunesse ou du moins, de la partie la plus responsable de notre jeunesse. Je suis en train pour l'instant de me pencher sur les aspects constitutionnels de ce problème, car je constate qu'il faudra accomplir un effort pour s'assurer de la compatibilité avec la constitution en l'état actuel. J'espère vivement pouvoir, même s'il faudra des interprétations un peu extensives de nos normes, en arriver à la conclusion que la base constitutionnelle existe. Dès que cela sera fait - je fais allusion à quelques mois - je n'hésiterai pas à sou- mettre au Conseil fédéral les propositions y relatives.
En ce qui concerne l'exploitation rapide des résultats des recherches scientifiques dans notre pays, je ne peux pas vous donner d'autre réponse que celle que vous connaissez déjà. Pour l'instant, la seule entité qui pourrait être chargée d'assumer cette tâche importante pourrait être le groupe de travail sur la détection avancée créé dans le cadre du Con- seil suisse de la science. J'attacherai à ce problème une attention particulière, car je le considère aussi de la plus haute importance. Je ne sais pas si le groupe précité pourra véritablement assumer cette tâche.
Mme Monika Weber demande d'avancer la révision de la loi sur la prévoyance professionnelle. Comme vous le savez, cette révision est déjà programmée, sur la base des données actuelles, pour le milieu de la' prochaine décennie. C'est peut-être un peu tard. Néanmoins, si beaucoup de voix s'élèvent de tous côtés pour critiquer cette très importante nouvelle législation, il faut aussi relever que l'unanimité est loin d'être atteinte au sujet des solutions qui pourraient être apportées. Je me laisse dire de plus en plus souvent par mes services, mais aussi par les contacts que j'ai à l'extérieur de l'administration avec l'économie, que tous les milieux sou- haitent disposer d'un minimum de temps, afin d'acquérir des expériences supplémentaires. En conclusion, je ne peux pas vous dire qu'il sera possible d'avancer la révision avant 1995.
A propos du postulat mentionné par Mme Weber, qui est d'ailleurs traité par le Département de justice et police, on vient de me signaler que la réponse sera fournie dans les plus courts délais. Le Département de l'intérieur n'est que «co-intéressé» par ce postulat.
En ce qui concerne la question de M. Bircher qui nous parle de l'élimination systématique des véhicules sans catalyseur, je signalerai simplement que cette action est comprise dans les cinquante-quatre mesures supplémentaires que le Con- seil fédéral envisage de présenter et dont le Conseil des Etats a pris connaissance il y a quelques jours. Le problème est actuellement à l'étude au Département de justice et police. Pour ce qui se rapporte aux taxes sur les carburants auxquelles M. Bircher faisait allusion comme possibilité
N
12 juin 1987
784
Gestion du Conseil fédéral
supplémentaire, afin d'activer l'utilisation des voitures à catalyseur, je signale que ce problème est actuellement soumis à l'attention du Département des finances, toujours dans le cadre des cinquante-quatre mesures. Cela me per- met de vous dire en conclusion que, comme vous l'avez constaté, dans ce secteur très vaste de l'environnement, la compétence du Département de l'intérieur n'est pas seule en jeu. Toute une série de mesures sont soumises à l'exa- men spécifique et, le cas échéant, au droit de propositions d'autres départements. Cette tâche devient de plus en plus une charge globale du Conseil fédéral, pour laquelle le Département fédéral de l'intérieur assume la direction stra- tégique. Je répète que cela se fait en totale collaboration avec les autres départements.
J'espère pouvoir vous donner de bonnes nouvelles sur ces deux aspects, et cela de manière suffisamment rapide. Tel est d'ailleurs le voeu que nous avons exprimé aux autres départements.
En conclusion, je remercie encore une fois la commission et le Parlement de l'esprit de collaboration dans lequel ils ont entamé le débat concernant le rapport de gestion du Dépar- tement de l'intérieur.
Genehmigt - Approuvé
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
Cotti, Berichterstatter: Die Sektion EVED wird kurz über zwei Punkte referieren. Andere Objekte werden dem Plenum erst später vorgetragen. Ich denke an die Schäden an den Nationalstrassen, worüber noch Ergänzungs- und Schluss- berichte erwartet werden. Herr Braunschweig wird nachher über das Projekt «Gewähr 85» referieren. Ich rede über die Konzession SRG.
Wie Sie wissen, sind Verhandlungen zwischen dem Bundes- rat und der SRG im Gange für die Erneuerung der Konzes- sion. Im jetzigen Moment haben wir nur eine Erhebung in bezug auf Artikel 24 der gültigen Konzession zu machen. Heute ist es so, dass Gehalts- und Zulageordnungen sowie Aenderungen vor Inkraftsetzung der Aufsichtsbehörde (Bundesrat) zur Genehmigung zu unterbreiten sind. Unter Gehalts- und Zulageordnungen versteht man die Gehalts- skala des Gesamtarbeitsvertrages, die Gehaltsskala für Direktoren, die Funktionsklassifikation, die Repräsenta- tions- und Kaderzulagen. Zudem ist über Forderungen der Personalverbände, die wesentliche Elemente der allgemei- nen Arbeitsbedingungen betreffen, vor Beginn der Verhand- lungen die Aufsichtsbehörde zu orientieren.
Aufgrund dieses Artikels hatte die Geschäftsprüfungskom- mission in ihrem Bericht an die eidgenössischen Räte vom Jahre 1979 folgenden Wunsch zum Ausdruck gebracht: «Die SRG sollte veranlasst werden, sich grundsätzlich an die Besoldungen und die personalrechtlichen Vorschriften des Bundes zu halten. Dabei geht es um eine vermehrte Harmo- nisierung im Sinne einer grundsätzlichen Anlehnung.»
In Konzessionsprojekt Artikel 14 wird das Prinzip festgelegt, wonach die Gehaltspolitik der SRG sich nach den Gegeben- heiten des Arbeitsmarktes und ihrer finanziellen Situation richten soll. Sie soll Funktion, Erfahrung und Leistung der Mitarbeiter berücksichtigen. Man entfernt sich dadurch nicht nur vom Text der jetzt gültigen Konzession, wonach der Bundesrat die Genehmigung für die Gehalts- und Zula- geordnung erteilen muss, sondern auch vom Begriff der Harmonisierung zwischen Vorschriften des Bundes und der SRG in der Lohnpolitik.
Es ist eine grundsätzliche Frage, welche die folgenden Aspekte betrifft:
a) Die Gleichbehandlung von Beamten der SRG und des Bundes mit der praktischen Folge eines Wettbewerbes zwi- schen beiden Institutionen, welcher zu unerwünschten Fol- gen führen könnte.
b) Die Konkurrenzfähigkeit der Lokalradios und -Fernsehen sowie der lokalen und regionalen Presse würde darunter
leiden. Die schwächeren wären im Konkurrenzprozess noch schlechter gestellt. Die Anstellungsbedingungen der SRG wären praktisch nicht mehr marktbedingt, da die SRG eine höhere Entschädigung bieten könnte als diejenigen, die aus dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage entstehen könnte. Sie untersteht nämlich nicht dem wirtschaftlichen Leistungsdruck wie ihre Konkurrenz. Ihre Kosten werden durch Gebühren gedeckt, die nicht unbedingt von den Lei- stungen abhängig sind.
c) Es wird behauptet, dass die Tarifgebühren der SRG unter der Kontrolle des Bundesrates stehen, so dass eine indirekte Kontrolle über ihre Lohnpolitik ausgeübt werden kann. Diese einzige Einflussmöglichkeit scheint mir und der Kom- mission aber auf den ersten Blick mindestens ungenügend zu sein.
d) Es stellt sich noch die Frage der Anstellung von freien Mitarbeitern, die anscheinend nicht der Gehaltsordnung unterstehen. Diese Behauptungen brauchen sicher noch eine nähere Prüfung. Die Kommission hat deshalb beschlos- sen, von der Annahme des Artikels 14 der SRG-Konzession abzuraten. Die Aufsicht des Bundesrates soll mindestens im heutigen Umfange erhalten bleiben.
Die Sektion will deshalb das Geschäft weiterverfolgen.
Braunschweig, Berichterstatter: Das Projekt «Gewähr 85», das mehr Vorschuss-Hoffnung als andere Projekte bei den einen und mehr Vorschuss-Misstrauen bei den anderen auf sich zieht, war ursprünglich eine Forderung des Energiede- partementes und wurde vom Bundesrat übernommen. Die Bedingungen stützen sich inhaltlich auf Artikel 12 Absatz 2 des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz «Gewährleistung der dauernden sicheren Entsorgung und Endlagerung der aus der Anlage stammenden radioaktiven Abfälle und Rege- lung der Stillegung sowie des allfälligen Abbruchs ausge- dienter Anlagen».
Die Geschäftsprüfungskommission verfolgte den Verlauf des Projektes «Gewähr 85» und wünscht die Informationen, die wir Herrn Direktor Kiener und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verdanken, Ihnen weiterzugeben.
Zum Fahrplan: Bekanntlich hat die Nagra ihren Bericht mit 150 Studien in acht Bänden im Januar 1985 abgeliefert. Gegen Ende 1986 erstatteten die Hauptabteilung und die Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen sowie die Untergruppe Geologie der Arbeitsgruppe Entsorgung ihre Gutachten und Stellungnahmen. Die Arbeitsgruppe Nuklearentsorgung (Agneb) erstellte daraus und unter Berücksichtigung von Einwendungen - eine davon von der Nagra selbst - einen Gesamtbericht. Dieser wird noch vor den Sommerferien dem Bundesrat eingereicht; der Bundes- rat wird nach den Sommerferien entscheiden. Soweit der Fahrplan.
Alle Berichte unterscheiden zwischen Endlagern für hochra- dioaktive Abfälle und Endlagern für schwach- und mittelra- dioaktive Abfälle.
Zum Endlager für hochradioaktive Abfälle: Die Nagra ver- wendete im Projekt «Gewähr 85» für die Konkretisierung des Machbarkeitsnachweises einen sogenannten Modell- Datensatz, der auf die Ergebnisse der Bohrung Böttstein, Untersuchungsregion Nordschweiz, abstellt. Diese erste Bohrung konnte erst im Herbst 1982 durchgeführt werden. Die Annahme dieses Modell-Datensatzes sind durch punktu- ell erhobene Geosphärendaten belegt. Für die Uebertra- gung dieser Daten auf ausgedehntere Gesteinsbereiche ist man aber auf Prognosen angewiesen. Nach Auffassung der Nagra in ihren Schlussfolgerungen seien «die technische Machbarkeit der Endlagerung mit den heute vorhandenen Mitteln und die geologischen Optionen für die Einhaltung der durch behördliche Anforderungen definierten Langzeit- sicherheit gegeben».
Die Stellungnahmen und Gutachten der Bundesexperten zum Projekt «Gewähr 85» kommen zur Auffassung, das nordwestschweizerische Grundgebirge sei in geologischer Hinsicht sehr komplex. Eine einzige Bohrung reiche zur Beurteilung der Eignung eines bestimmten Gebietes für ein Endlager nicht aus. Es sei zu unterscheiden zwischen der
Geschäftsbericht des Bundesrates
785
Frage nach dem Sicherheitsnachweis am Referenzstandort und der zweiten Frage, ob es genügend ausgedehnte Gesteinskörper mit den Referenzeigenschaften gebe und ob man sie finden könne.
Die erste Frage nach dem Sicherheitsnachweis kann von den Experten des Bundes, dem sich die Agneb anschliesst, mit einem vorsichtigen, bedingten Ja beantwortet werden. Hingegen ist die zweite Frage nach der Ausdehnung des Wirtegesteins, das heisst die Standortfrage, noch unbeant- wortet. Konkret lautet die Frage, ob im Untersuchungsgebiet eine geeignete, genügend grosse Kristallinscholle gefunden werden kann. Ursprünglich ging man von der Vorstellung aus, dass der kristalline Untergrund der Nordschweiz eine homogene Struktur aufweise. Das für ein Endlager in Frage kommende Gebiet wird durch den Permokarbontrog sowie durch das Temperaturfeld stark eingeschränkt und ist von tektonischen Störungen durchzogen.
Neben der Standortfrage konnten auch weitere Fragen nicht beantwortet werden, da aus zeitlichen Gründen Elemente nicht untersucht wurden, die für den Sicherheitsnachweis eine Rolle spielen. Dazu gehört auch die Frage, wieweit die alphahaltigen Wiederaufarbeitungsabfälle mit ihren sehr langen Halbwertzeiten ins Endlager für schwach- und mittel- radioaktive Abfälle eingebracht werden dürfen oder in ein Lager für hochaktive Abfälle verbracht werden müssten oder ob ein besonderes Lager erstellt werden soll.
Mit anderen Worten und abschliessend: Wesentliche Fragen der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle bleiben vorerst unbeantwortet.
Gemäss Meinung der Sicherheitsbehörden haben die bisher vorliegenden Ergebnisse der Nagra und deren Ueberprü- fung keine grundsätzlichen Schwierigkeiten aufgezeigt, die den Nachweis der sicheren Endlagerung der radioaktiven Abfälle verunmöglichen. Voraussetzungen sind aber, dass für die Untersuchungen der erforderliche Zeitrahmen zur Verfügung steht und die Standortsuche genügend breit und flexibel angepackt wird. Diese Auffassung vertrat in der Kommission auch Bundesrat Schlumpf.
Aus bautechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Erstellbarkeit der Endlager.
Zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle: Die Erkenntnisse für den Bau dieses Endlagers wurden beim Bau des Seelisbergtunnels gewonnen, was aber für den Standort nicht unbedingt ein Präjudiz ist. Die Ueberprüfung des Sicherheitsnachweises lässt erkennen, dass diese Abfälle aus Betrieb und aus Stillegung der Kernkraftwerke im Grundsatz sicher beseitigt werden können. Konkrete Standortvoraussetzungen wurden noch nicht nachgewie- sen, da die spezifischen Untersuchungen noch nicht ange- setzt werden konnten. Hingegen darf nach Ansicht der Agneb der Nachweis der Machbarkeit der Entsorgung für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle als erbracht betrachtet werden. Man darf zudem annehmen, dass sich ein geeigneter Standort finden lässt, immer unter der Vor- aussetzung, dass die Untersuchungen am gewählten Stand- ort nicht in ungünstiger Richtung von den Projektannahmen abweichen. Soweit die Informationen des Bundesamtes für Energiewirtschaft.
Zu den Ueberlegungen der Geschäftsprüfungskommission: Die politische Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts ist nicht Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission. Das wird im geeigneten Zeitpunkt Sache der eidgenössischen Räte sein. Die dannzumaligen Ratsdamen und -herren werden über die Szenarien, über die Atomgesetzrevision und über die Atominitiativen entscheiden und damit indirekt die Fra- gen beantworten müssen, ob die Nagra den Sicherheits- nachweis in jedem Fall und vorbehaltlos erbracht hat, ob «Gewähr» heute noch dasselbe bedeutet wie «Gewähr 78», ob die technische Machbarkeit als genügend erachtet wird usw.
Die GPK wird hingegen die Ueberprüfung des Projektes «Gewähr 85» weiterhin verfolgen. Sie wird am Ball respek- tive am Projekt bleiben. Positiv beurteilt die Geschäftsprü- fungskommission die erneute Bestätigung von Bundesrat Schlumpf, die Sicherheit habe absolute Priorität. Ebenso
begrüsst die Geschäftsprüfungskommission die kritische und differenzierte Beurteilung des Projekts «Gewähr 85»; kritischer und differenzierter als früher, sagen Kenner der Materie.
Zwei Fragen blieben in der Diskussion offen: Sprachlich auffällig sind zahlreiche unbestimmte Formulierungen mit Vermutungen, Vorbehalten und doppelten Verneinungen, die kaum mithelfen, Verunsicherung und Zweifel in der Oeffentlichkeit zu überwinden. Ich war gezwungen, in mei- nen vorstehenden Ausführungen solche Formulierungen zu verwenden, die nicht ganz meinem eigenen Stil entspre- chen. Ich erinnere als Beispiel an die Schlussfolgerung: «Experten und Agneb können die Frage nach dem Sicher- heitsnachweis für Endlager hochradioaktiver Abfälle mit einem vorsichtigen, bedingten Ja beantworten.» Ob dieses vorsichtige, bedingte Ja nicht fast einem JEIN oder einem NA gleichkommt?
Die zweite Frage betrifft eine schriftliche und geprüfte Definition, welche Abfälle als hoch-, mittel- und schwach- radioaktiv gelten. Nach Auffassung der Abteilung für Sicher- heit bei Kernanlagen ist eine scharfe Abgrenzung heute nicht möglich. Merkmale für Umschreibungen sind Grösse der Radioaktivitätsmenge und Langlebigkeit.
Günter: Ich möchte dort anknüpfen, wo Herr Kollege Braun- schweig aufgehört hat. Ich habe in der Kommissionssitzung vom 28. April eine ganz dumme Frage gestellt. Ich habe nämlich dort gefragt: «Was ist das eigentlich, hochradioakti- ver Abfall, mittelradioaktiver Abfall und schwachradioaktiver Abfall?»
Auf diese Frage bin ich gekommen, weil das Projekt «Gewähr» ja nicht immer Gewähr geboten hat, dass es dasselbe blieb wie am Anfang. Das Projekt hat in den ver- gangenen zehn Jahren eine beträchtliche Aenderung durch- gemacht. Am Anfang wollte man den hochradioaktiven Abfall im Urgestein sicher endlagern, später ist daraus ein «technisch machbares» Versorgen des Atomabfalles gewor- den. Für jede Unsicherheit, die man geologisch nicht aus- räumen konnte, wurde im Projekt ein neuer Mantel dazuge- fügt.
Ich habe mir überlegt - Sie wissen das alle auch -, dass man für die Endlagerung des hochradioaktiven Abfalls in der Schweiz, vorsichtig gesagt, grosse Mühe haben wird, irgendwo Platz zu finden. Es gibt geologische Gründe - Sie haben sie vorhin gehört -, es gibt aber auch politische Gründe, die in dieselbe Richtung deuten.
Es besteht daher die Möglichkeit, dass der mittelradioaktive Abfall mit der Zeit immer aktiver wird, weil er einfacher zu entsorgen ist. Ich hätte eigentlich wissen wollen, wie die drei Kategorien entstanden sind und abgegrenzt werden.
Man hat mir in der Kommission gesagt, hochradioaktiver Abfall strahle lange und stark. Man kann das im Protokoll nachlesen. Aber das ist natürlich keine Definition, die uns genügen kann. Als ich insistiert habe, hat man mir gesagt, so genau könne man das nicht unterscheiden.
Es geht hier um ein physikalisches Problem, und Radioakti- vität ist etwas, das man messen und berechnen kann. Es muss möglich sein, eine exakte Definition zu liefern, was hoch-, mittel- und schwachradioaktive Abfälle sind. Ich stelle hier mit grösstem Erstaunen fest, dass man seit vielen Jahren diese Kategorien unterscheidet und dennoch offen- bar nicht weiss, wie sie definiert sind. Nach dem, was ich bis jetzt gehört habe, wird offenbar einfach über den Daumen in die drei Kategorien eingeteilt.
Ich weiss, welche Schwierigkeiten Isotopengemische bie- ten, aber ich wiederhole noch einmal, Physik ist eine exakte Wissenschaft, und dort kann man ganz genaue Definitionen vornehmen. Das ist eine der ganz wenigen Stärken der Physik, dass man klare, genaue Definitionen festlegen kann. Ich insistiere darauf, dass man uns, diesem Rat, jetzt einmal ganz klar sagt, welches die Definitionen der drei Abfallkate- gorien sind. Man kann uns die Antwort schriftlich erteilen; Herr Kiener hat mir in der Sitzung vom 28. April gesagt, dass mir Unterlagen zugestellt würden. Bis heute habe ich nichts bekommen. Nachdem man nun seit vielen Jahren die Eintei-
27-N
N 12 juin 1987
786
Gestion du Conseil fédéral
lung in drei Kategorien vornimmt, sollte es doch möglich zu sein, dass ein Amt innerhalb anderthalb Monaten einem Parlamentarier sagen kann - und zwar physikalisch genau - was hoch-, mittel- und schwachradioaktiver Abfall ist! Ich werde hier nicht lockerlassen und - notfalls mit anderen Massnahmen - versuchen, das herauszubringen und klarzu- stellen. Man kann uns auch auf eine Definition hinweisen, wenn sie komplizierter sein sollte, als ein durchschnittlicher Parlamentarier das begreifen kann. Aber ich möchte wissen: Was versteht der Bund unter diesen drei Abfallkategorien? Ich werde mich nicht mit irgendwelchen diffusen Antworten abspeisen lassen. Auch die Tafeläpfel kann man in Katego- rien einteilen. Man wird es auch in der Physik, bei diesen klar messbaren Daten, fertigbringen, diese Kategorien zu definieren.
Der Bundesrat muss die Antwort nicht jetzt geben. Die LdU- Fraktion wird aber auf einer Antwort, auf einer ganz klaren Definition, bestehen.
Euler: Ich spreche zum Amt für Energiewirtschaft und habe Fragen zu drei Themenbereichen an den Bundesrat.
Zu Kernanlagen in Projektierung (S. 388, oben): Ich möche vom Bundesrat wissen, wann die Anpassungen der Kriterien über die Machbarkeit der Notfallplanung im Nach- gang zur Atomkatastrophe von Tschernobyl veröffentlicht werden. Kann der Bundesrat heute schon sagen, was die angepassten Kriterien für die Machbarkeit der Notfallplan- gung alles beinhalten, oder wenigstens, was die neuen Schwerpunkte sind? Da das AKW-Projekt Kaiseraugst noch nicht vom Tisch ist und die Bauherrschaft beabsichtigt, bis Anfang 1988 das neue Gesuch für die nukleare Baubewilli- gung einzureichen, sind die Fragen über einen Nachweis der Machbarkeit einer Notfallplanung in der Region Nord- westschweiz von besonderem Interesse.
Zum Abschnitt «Nukleare Entsorgung» (S. 389, Mitte) möchte ich vom Bundesrat die Auskunft, welches der der- zeitige Stand zur Frage der Rücknahme radioaktiver Abfälle aus Frankreich ist. Wo werden die ausgebrannten radioakti- ven Brennelemente und andere Bestandteile in der Schweiz zwischengelagert, und ab wann?
Unter Abschnitt VII «Internationale Angelegenheiten» (S. 391, oben) wird u. a. über das im November 1986 abge- schlossene bilaterale Nuklearabkommen mit der Volksrepu- blik China berichtet, das auch zur Sicherung der Entsor- gung unserer Kernkraftwerke dienen soll. Wie stellt sich der Bundesrat diese Sicherung der Entsorgung in China eigent- lich vor, und was sind die bestimmten Bedingungen für eine . Lagerung der radioaktiven Abfälle im Ausland, wie vom Bundesrat in der Antwort auf eine Einfache Anfrage Morf vom 16. März 1987 ausgeführt wird?
Ich ersuche Herrn Bundesrat Schlumpf höflich um eine verbindliche Antwort.
Noch eine Bemerkung zu Seite 388, Allgemeine Fragen zur Sicherheit von Kernanlagen: Dort steht: «Es konnte festge- stellt werden, dass ein Unfall, wie er in der Anlage Tscherno- byl aufgetreten ist, in schweizerischen Kernkraftwerken aus- geschlossen werden kann. Trotzdem wurde der Unfall zum Anlass genommen, eine Reihe von Massnahmen zur Ver- minderung des Risikos schwerer Unfälle in den bei uns verwendeten Leichtwasserreaktoren beschleunigt zu evalu- ieren.»
Das ist doch eine etwas schizophrene Aussage. Entweder ist bei uns eine Atomkatastrophe wie in Tschernobyl auszu- schliessen, weil wir nicht die gleichen Reaktoranlagen haben - dann braucht es bei uns keine Massnahmen zur Verminderung des Risikos schwerer Atomunfälle -, oder es ist eine Atomkatastrophe vom Ausmass von Tschernobyl bei uns, in anderer Art und Weise ablaufend, nicht ganz auszu- schliessen. Daraus ergäbe sich die Konsequenz zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen. Trifft das letztere zu - und ich bin davon überzeugt, dass es zutrifft -, so soll der Bundesrat in seinem Geschäftsbericht dies auch klipp und klar sagen und nicht so tun, als ob bei uns alles zum Besten bestellt wäre. Ich habe schon vor einem Jahr, am 17. Juni 1986, anlässlich der Debatte über die Reaktorunfälle, nachgewiesen - Sie
können es im Amtlichen Bulletin, Sommer 1986, Seite 833, nachlesen -, dass ein Containment höchstens für kleinere Störfälle genügt. Die Sicherheitshülle von Beznau zum Bei- spiel ist für einen Innendruck von lächerlichen 2,5 bar aus- gelegt, was in etwa dem Innendruck eines Autopneus entspricht. Heute ist in den Zeitungen viel über die Reform- bestrebungen in der Sowjetunion und von «Glasnost» - d. h. Transparenz - bzw. von bisher mangelnder Transparenz die Rede. Diese Transparenz scheint mir auch bei uns noch nicht überall wirksam zu sein!
Frau Mauch: Unter dem Titel «Vollzug des Treibstoffzollge- setzes» auf Seite 365 wird nur gerade über die Beiträge an private Anschlussgeleise und die Auswirkungen der Verbilli- gung von Autotransporten berichtet. Der Vollzug des Umweltschutzgesetzes und der Verordnungen stellt an die Kantone sehr hohe Anforderungen, nicht zuletzt auch finan- zieller Art. Aufgrund des Treibstoffzollgesetzes leistet der Bund Beiträge an die Kosten, der durch den Strassenver- kehr bedingten Umweltschutzmassnahmen (Art. 25 bis 27 des Treibstoffzollgesetzes). Dazu gehört ohne Zweifel der Vollzug der Luftreinhalteverordnung. Allein schon die Immissionsüberwachung bedingt Investitionen, die in die Millionen gehen. Insbesondere in den Agglomerationen ist die hohe Luftbelastung, wie wir wissen, in erster Linie eine Folge des motorisierten Verkehrs. Ist der Bundesrat bereit, möglichst rasch Vorschriften zu erlassen, damit die Kantone für den Vollzug der Luftreinhalteverordnung einen Teil der Mittel aus dem Treibstoffzoll erhalten können, der ihnen nach Gesetz zusteht?
Die zweite Frage betrifft Importe von Nuklearstrom: Der Bundesrat hat kürzlich in seiner Antwort auf eine Anfrage unseres Kollegen Keller seiner Besorgnis über die zuneh- menden Stromlieferungsverträge der Elektrizitätswirtschaft mit Frankreich Ausdruck gegeben. Die Bezugsrechte betra- gen im Moment 1450 Megawatt. Wenn nun Herr Fritz Leut- wiler gemäss «NZZ» in einem Referat die rhetorische Frage stellt, ob dies die schweizerische Energiepolitik sei, die von den Kernkraftwerkgegnern angestrebt werde, so möchte ich mit aller Deutlichkeit festhalten: Das ist nicht unsere Energiepolitik. Das war sie auch nie! Sämtliche Umweltorga- nisationen lehnen Stromimporte als Ersatz für inländischen Atomstrom strikte ab. In diesem Zusammenhang hat mich die Bemerkung auf Seite 391 des Geschäftsberichtes etwas erstaunt. Es wird hier von den Verhandlungen für die Erneuerung des Nuklearabkommens von 1970 mit Frank- reich berichtet, und zwar im Bereich Stromversorgung und nukleare Entsorgung. Zur ganzen Sache zwei Fragen:
Wenn der Bundesrat über den Stand der Stromimportver- träge schon beunruhigt ist, warum versucht er dann nicht, im Rahmen dieses Nuklearabkommens eine Bremse einzu- bauen? Oder ist es so, dass Frankreich zunehmend sein nukleares Entsorgungsangebot an Stromabnahmeverträge koppelt?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass irgendwel- che Ausstiegsszenarien und auch allfällige Ausstiegsbe- schlüsse durch diese Stromimportverträge vollständig unterlaufen werden? Mit anderen Worten: Ob die Schweiz auch in Zukunft eine steigende Nuklearstromversorgung hat, wird offenbar nicht politisch, sondern um der Elektrizi- tätswirtschaft willen jetzt schon ohne Rücksicht auf politi- sche Ausstiegsentscheide beschlossen!
Leuenberger-Solothurn: Ich beziehe mich auf die Aeusse- rungen des Sprechers der GPK zur Konzession der SRG. Wie im Geschäftsbericht vermerkt, ist diese Konzession beidseitig gekündigt worden. Auf 1. Januar 1988 sollte eine neue Konzession in Kraft treten können. Infolgedessen sind aber jetzt verschiedene Verhandlungen und Beeinflussungs- versuche im Gange, auf diese Konzession, die allein durch den Bundesrat zu erlassen ist, Einfluss zu nehmen. Herr Kollege Cotti hat sich im wesentlichen zur Personalpolitik geäussert, hat Artikel 24 der geltenden Konzession zitiert und hat kritisiert, dass der Bundesrat bzw. das Departement in einem bestimmten Stadium seiner Diskussion der Mei-
Geschäftsbericht des Bundesrates
787
nung war, man müsse in der Personalpolitik der SRG mehr Spielraum zugestehen.
Er hat das im wesentlichen damit begründet - und ich nehme ihm das nicht übel, ist es doch sprachlich begründet, weil er nicht in seiner Muttersprache sprechen konnte -, dass die Beamten der SRG und die Beamten des Bundes vergleichbare Besoldungsangebote haben müssen. Er hat natürlich nicht Beamte gemeint, sondern Angestellte, weil auf der anderen Seite in diesem Rat mehr als einmal festge- halten wurde, es gelte nun, mit aller Kraft gegen die «Verbe- amtung» der Angestellten der SRG ins Feld zu ziehen.
Die SRG hat von sich aus tatsächlich im Vorfeld der Revision den Wunsch geäussert, dass man ihr etwas mehr Spielraum gewähre, und das Departement hat in einer früheren Phase diesem Wunsch Rechnung getragen. Im übrigen hat sich das Departement dabei auf ein Postulat dieses Rates gestützt - dieser Rat und seine Gedächtnisse scheinen kurz zu sein!
Der Rat hat nämlich im Dezember vergangenen Jahres ein freisinniges Fraktionspostulat zur SRG-Konzession überwie- sen. Dort steht unter anderem, es sei zu prüfen, ob nicht die Erweiterung der unternehmerischen Freiheit der SRG im Finanz- und Personalwesen anzustreben sei. Begründet wurde das damit, dass es sich, je mehr Wettbewerb im elektronischen Medienwesen entstehe, desto mehr auf- dränge, die SRG nicht wie eine Verwaltung, sondern als Medienunternehmen zu gestalten und zu führen. Und weiter heisst es da: «Was das Personalwesen anbelangt, so ist ein beamtenähnlicher Status der Mitarbeiter unvereinbar mit der Selbstbehauptung der SRG auf nationalen und interna- tionalen Märkten.»
Der Bundesrat steht nun also im Clinch zwischen diesem von uns überwiesenen freisinnigen Postulat und den Forde- rungen der Geschäftsprüfungskommission, wie sie hier vor- getragen worden sind. Ich meinerseits möchte den Bundes- rat ermuntern, seine Linie weiterzuziehen und - das mag erstaunlich tönen aus meinem Mund - hier eher den Weg des freisinnigen Postulates als den Weg der Geschäftsprü- fungskommission zu beschreiten.
Es ist überdies so, dass der erste Absatz dieses Artikels 24 der Konzession auch rechtlichen Bedenken gerufen hat, wenn darin nämlich steht - Herr Cotti hat es zitiert -, «über Forderungen der Personalverbände, die wesentliche Ele- mente der Arbeitsbedingungen betreffen, ist die Aufsichts- behörde vor Beginn der Verhandlungen zu orientieren».
Man kann sich allen Ernstes fragen, ob das nicht ein staat- lich unerlaubter Eingriff in die Tarifautonomie ist, und es ist nur «Schlumpfscher» und «Schürmannscher» Staatskunst zuzuschreiben, dass es in der Zeit der Gültigkeit dieses Absatzes 1 nie zu Friktionen gekommen ist, weil diese bei- den Gesprächspartner sich in dieser Frage jeweils gut ver- standen haben und es gar nicht zum Bruch haben kommen lassen. Die Gewerkschaften haben sich durch Schürmann immer beruhigen lassen, dass es keinen Grund gäbe, hier auf die Barrikaden zu steigen. Aber aufgrund des Wortlautes dieser Bestimmungen könnten Konflikte entstehen und aus- getragen werden, die unter Umständen dann auch unser Bundesgericht beschäftigen müssten, das möglicherweise eigenartige Feststellungen zu treffen hätte.
Ueber die Finanzaufsicht, die von Herrn Cotti nicht ange- sprochen wurde, rede ich jetzt nicht. Aber auch darüber wird vermutlich in diesem Rat noch gesprochen, und ich behalte mir vor, wenn das Thema von anderer Seite zur Sprache gebracht wird, zur Finanzaufsicht über SRG noch einige Ausführungen zu machen.
Frau Grendelmeier: Ich kann gleich da anschliessen, wo Herr Leuenberger aufgehört hat.
Ich war sehr erstaunt, Kollege Cotti, dass ausgerechnet Sie dem Beamtentum das Wort geredet haben. Ausgerechnet die bürgerliche Seite vertritt nun eine Anpassung an die Bundesentlohnung in einem Betrieb wie dem Fernsehen, der - das muss hier einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden - eine private Gesellschaft ist, die eine Konzession braucht und hat, die aber kein Bundesbetrieb ist.
Es ist schon erstaunlich, Herr Cotti, dass ausgerechnet Ihre Kreise, die sonst immer für mehr Wettbewerb - Herr Leuen- berger hat es gesagt - einstehen, nun ausgerechnet hier der Verbeamtung das Wort reden. Wie kommt denn so etwas? Was wir brauchen, ist doch eine Tarifordnung, die unserem Betrieb angepasst ist, die einzelne Leistungen besser als bisher individuell entlöhnen kann. Wenn dieses Postulat erfüllt werden soll durch diesen neuen Artikel 14, hätten wir endlich die Möglichkeit, das vielkritisierte Fernsehen von dieser Erstarrung zu befreien.
Was hören wir denn nicht ständig? Wir hören pausenlos, wir seien Fernsehbeamte, wir seien Kamerabeamte, wir seien Journalistenbeamte, wir würden keine Eigenleistung mehr bringen. Glauben Sie, dass wir unsere Leistung verbessern können, wenn Sie nun hinter die bisherige Lösung zurück- gehen?
Wenn man genau hingehört hat, Herr Cotti, wird einem natürlich klar, warum Ihre Seite nun plötzlich diese Verbe- amtung vertritt. Da war auf einmal die Rede vom Schutz der Presse, vom Schutz der Lokal- und Privatradios und des privaten Fernsehens. Da hörte man plötzlich, was eigentlich gemeint ist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, will man eine öffentlich-rechtliche Anstalt wie die SRG noch mehr einbinden, ihr noch weniger Spielraum geben, damit die Privaten sich marktwirtschaftlich völlig frei benehmen kön- nen, und das unter dem Titel des vermehrten Wettbewerbs zugunsten eines besseren Programms.
Ich bin der Meinung, wir müssen endlich aufhören, die öffentlich-rechtlichen gegen die privaten Interessen auszu- spielen. Das ist heute nicht mehr das Problem. Sie sehen auf Seite 360 unten, dass inzwischen eine Einspeisung von drei ausländischen Stationen in schweizerische Kabelnetze statt- gefunden hat, nämlich eine Einspeisung aus den USA und zwei aus Grossbritannien. Das sind Private. Das Problem wird also eines Tages nicht mehr sein: öffentlich-rechtlich oder privat? Sondern: Wie kommen wir noch dazu, unsere immer wieder zitierte schweizerische Eigenheit durch die Medien zu vertreten? Wie soll denn das geschehen, wenn wir in fünf bis zehn Jahren von 90 Programmen aus dem Ausland überschwemmt werden, wo wir uns überhaupt nicht mehr wehren können?
Aber wenn Sie schon praktisch die SRG zur Bundesaufgabe machen wollen, Herr Cotti - was Sie natürlich nicht wollen, sondern nur so tun als ob -, dann müsste man die öffentlich- rechtliche Anstalt so schützen, dass sie ihre Aufgaben, wie sie in der Verfassung festgeschrieben sind, auch wirklich erfüllen kann. Man darf sie nicht einfach in die Bundesecke, in die Verbeamtung drängen, damit nachher die privaten Anstalten um so mehr tun und lassen können, was sie wollen, und vor allen Dingen auf dem freien Werbemarkt abservieren können. So verstehe ich Medienpolitik der Zukunft nicht, Herr Cotti. Das empfinde ich als ausseror- dentlich gefährlich und etwas - verzeihen Sie - kleinkariert.
Nussbaumer: Ich spreche zum Bundesamt für Strassenbau. Ich stelle eine Frage zum Abschnitt «Strassenverkehrsbe- dingte Umweltschutzmassnahmen», Seite 397. Hier heisst es wörtlich: «Für Massnahmen zur Behebung von Wald- schäden und zur Wiederherstellung von Wäldern wurden Pauschalbeiträge zur Verrechnung gebracht.»
Seinerzeit, bei der Beratung des Treibstoffzollgesetzes, gin- gen wir davon aus, dass von den strassenbaubedingten Waldschäden - und das sind sehr viele, sehr grosse Schä- den - insgesamt 50 Prozent dem Strassenbau angelastet werden sollen. Sie selbst, Herr Bundesrat, haben seinerzeit von Hunderten von Millionen Franken gesprochen, die hier freigemacht werden könnten, damit der Strassenbau das Unheil, das durch die Abgase auf den Strassen angerichtet wird, wirklich auch zum Teil übernimmt.
Letztes Jahr wurden hier lediglich 14,8 Millionen Franken als Pauschalbeiträge eingesetzt. Ich frage Sie, Herr Bundes- rat: Fehlt es an Projekten, fehlt es an Ausführungsvorschrif- ten des Treibstoffzollgesetzes, liegt es daran, dass das Bun- desamt für Strassenbau diese Gelder verwaltet, oder werden lediglich Subventionsansätze nach dem Forstpolizeigesetz
N 12 juin 1987
788
Gestion du Conseil fédéral
angewendet und hiervon 50 Prozent durch die Treibstoff- zollgelder übernommen?
Die Durchforstung der Wälder ist stehengeblieben, weil das Geld einfach nicht vorhanden ist. Es lohnt sich nicht mehr, holzen zu gehen. Hier müssten 50 Prozent der Gesamtko- sten übernommen werden und nicht nur jene Kosten, die irgendwie über das Forstpolizeigesetz subventioniert wer- den könnten. Also für alle Waldarbeiten entlang der Stras- sen und im grossen Einzugsgebiet der Strassen sollte die Hälfte aus den Strassenbaugeldern bezahlt werden.
Ich weiss, das ist etwas schwierig zu verwirklichen. Der Umweltschutz ist Sache des Departementes des Innern, der Strassenbau Sache des EVED, und für die Finanzen gibt es wieder ein anderes Departement und eine andere Betrach- tungsweise. Irgendwie bekomme ich langsam das Gefühl - es ist jetzt das vierte oder fünfte Mal, dass ich zu diesem Thema Fragen stelle -, dass das Problem des Waldsterbens zu wenig seriös angegangen wird in diesem Land.
M. Cotti, rapporteur: Debbo prendere brevemente la parola a seguito dell'intervento della signora Grendelmeier. Avevo avvertito la necessità di esaminare attentamente il cambiamento di rotta che interviene nel regime dei salari e delle retribuzioni nella Società di Radio e Telediffusione. Avevo accennato a qualche punto che solleva evidente- mente perplessità. Non avevo proposto soluzioni. Avevo semplicemente indicato dei momenti di meditazione e lo debbo rifare qui. Non ho nemmeno avuto la pretesa di essere esaustivo; mi sono limitato a segnalare qualche evi- dente e stridente contraddizione fra il regime dei salari nell'ambito della Confederazione e il regime dei salari nella Società di Radio e Telediffusione, in caso di accettazione dell'articolo 6 dell'aspetto in questione.
Ma, su un punto, tengo a dare qualche indicazione alla signora Grendelmeier che ha avuto la pazienza di seguire attentamente il mio intervento e anche di commentarlo: Mi riferisco al punto relativo alla libera concorrenza che, secondo lei, verrebbe turbata dal mio intervento o dalla mia presa di posizione. E' esattamente il contrario: Stiamo facendo degli esperimenti con le radio e le televisioni private e fissiamo dei limiti, per esempio, ai tempi degli avvisi pubblicitari. Questi tempi procurano a queste radio, a queste televisioni, i mezzi per poter continuare ad operare. Queste radio e queste televisioni devono far quadrare in poche parole i loro conti. Perché, se non li fanno quadrare, escono dal mercato.
Ora, la SSR agisce secondo criteri al di fuori delle norme della libera concorrenza, perché attinge i fondi che le occor- rono da tariffe che si fa approvare dal Consiglio federale. Queste tariffe, l'ho detto prima, sono indipendenti dalla produttività, dalla capacità produttiva e dalla qualità del prodotto.
Per questo la SSR è al di fuori delle norme della libera concorrenza e per questo occorre, proprio in garanzia di questa libera concorrenza in un campo molto delicato, prendere delle misure cautelative.
Bundesrat Schlumpf: Ich glaubte, wir seien hier mit dem Programm etwas im Rückstand. Ich freue mich, dass wir im Vorsprung sind. Wir haben hier ja zum Teil die Fragestunde vom nächsten Montag. Aber man kann das durchaus so rationalisieren. Ich will selbstverständlich auch zu diesen Fragen gerne Stellung nehmen.
Gerade das, was zu Beginn und jetzt am Schluss zur Diskus- sion stand, nämlich wie die SRG-Konzession künftighin gestaltet werden soll, ist ja kein Geschäft des Jahres 1986. Die betreffenden Arbeiten, die Gespräche zwischen der SRG und mir sind im Gange. Entwürfe liegen vor. Der Bundesrat hat sich damit noch nicht beschäftigt. Er wird das in abseh- barer Zeit allerdings tun.
Selbstverständlich merken wir die Ueberlegungen, die vor allem Nationalrat Cotti angebracht hat, vor. Ich werde das bei der weiteren Bearbeitung bedenken.
Ich will darauf - weil es ein laufendes Geschäft ist - nicht im
Detail eingehen. Aber es ist schon zu beachten, was unter anderem Herr Leuenberger sagte: Wir haben uns auch hier nach dem Legalitätsprinzip zu orientieren. Ich würde in Abwandlung eines guten lateinischen Sprichwortes sagen: Ultra jura nemo tenetur.
Die Auflagen, die wir der SRG in der Konzession machen konnten und können, rühren legaliter nur daher, dass die SRG von uns eine Nutzungskonzession für unser Netz - und das ist ein Bundesregal nach Artikel 36 - hat. Daraus ergibt sich nach dem Legalitätsprinzip auch die Grenze solcher Auflagen. Wir können Auflagen vorgeben, soweit das berechtigt, nötig, mindestens zweckmässig ist zur ordentli- chen Erfüllung dieses öffentlichen Dienstes, der sich aus der Konzedierung eines Regalelementes ergibt. Aber wir kön- nen nicht einfach alles da hineinpacken, quasi bis zu einer Staatsabhängigkeit. Dies würde auch gegenüber der Men- schenrechtskonvention Artikel 10, Meinungsbildungsfrei- heit, völlig querliegen.
Die SRG ist - Frau Grendelmeier hat das unterstrichen -- rechtlich eine selbständige Unternehmung. Aber sie hat bestimmten Auflagen zu genügen, sie hat Bedingungen zu erfüllen, weil sie an die Konzession gebunden ist. Aber diese konzessionsgemässen Auflagen dürfen wir nur bis zu dieser Grenze, die ich kurz skizzierte, treiben.
Gerade im Personalbereich ist vor allem den Besonderhei- ten - Herr Leuenberger hat das erwähnt - Rechnung zu tragen. Es bestehen bestimmte Gesichtspunkte, von denen wir uns leiten lassen. Aber wir sind durchaus der Meinung, dass zum Beispiel die Stellung des Generaldirektors gestärkt werden müsse, damit bei ihm Verantwortung und effektive Befugnis besser im Einklang stehen als heute. Das sind ja auch hier vorgebrachte Postulate.
Herr Leuenberger, wegen des Clinchs, in dem wir uns befin- den. Ich kann Ihnen sagen: Ich fühle mich wohl in dieser Position, denn in diesem Clinch gibt es eine zuverlässige Orientierung, wie stets: das ist die Linie des Bundesrates. Er ist gemäss Korintherbriefen auf dem rechten Weg.
Frau Grendelmeier: Im Hinblick auf diese Sachlage und das, was auf Sie zukommt, sind Kriegserklärungen hüben und drüben jetzt noch verfrüht. Wir werden dafür besorgt sein, Ihnen eine taugliche Kampfstätte zu bereiten, und dann können Sie auch Cotti-Fan-Clubs und Grendi-Fan-Clubs bil- den und aufeinander losgehen. Ich freue mich darauf.
Die Kampfstätte ist das Bundesgesetz über Radio und Fern- sehen. Das ist das Ausführungsgesetz zum Verfassungsarti- kel. Es ist jetzt in der Schlussbearbeitung. Es wird im Herbst verabschiedet und im nächsten Jahr hier oder im Ständerat zur Beratung stehen. Darin geht es um die zentralen Pro- bleme der Medienordnung für Radio und Fernsehen, auch in Abstimmung mit der Presse, auf die wir gemäss Verfas- sung Rücksicht nehmen müssen. Dabei geht es auch um die Position der SRG. Das ist ein wichtiger Teil in diesem Entwurf; Sie kennen ihn ja. Ich möchte Ihnen empfehlen: Schärfen Sie Ihre Klingen und gehen Sie auf dieser legiti- men, notwendigen Kampfstätte aufeinander los. Es wird mir ein Vergnügen sein, dem beizuwohnen und auch dann dem sicher guten Standpunkt des Bundesrates das Wort zu reden.
Nationalrat Braunschweig, ich danke Ihnen für die Orientie- rung über die Situation der Entsorgung. Ich möchte nur bestätigen, was ich immer, auch in der Kommission, sagte: Die Sicherheit bei den Kernanlagen jeder Art, ob Produk- tions- oder Entsorgungsanlagen, hat erste Priorität, geht allen anderen, auch den wirtschaftlichen oder finanziellen Ueberlegungen, vor.
Ihrer Beanstandung sprachlicher Eigenarten, z. B. bei die- sem «vorsichtig bedingten Ja», kann ich weitgehend folgen, weil ich in meinen Papieren immer versuche, solche etwas von der Fachsprache diktierte Wendungen zu eliminieren. Nationalrat Günter, Sie haben keine dumme Frage, weder hier noch damals in der Kommission, gestellt. Aber man darf auch nicht sagen, dass die heutigen Abgrenzungen einfach über den Daumen gepeilt seien, sondern es sind - wie Sie sagten - physikalische Kriterien, die mit einer gewissen Bandbreite verfügbar sind - Herr Kiener hat das in der
Geschäftsbericht des Bundesrates
789
Kommission dargelegt. Sie werden diesen Bericht noch erhalten.
Nun haben wir aber gegenwärtig eine derartige Fülle von laufenden Arbeiten in unserem Energiewirtschaftsamt (Energieszenarien, Verfassungsartikel usw.), dass es uns einfach nicht möglich war, zu einer Frage, die die Geschäfts- führung 1987 betrifft, bereits heute relativ kurzfristig, Stel- lung zu nehmen. Aber ich kann Ihnen versprechen: Vor der nächsten Session und bevor wir das Budget 1988 behan- deln, werden Sie die Antwort haben, schon vor den Som- merferien.
Nationalrat Euler, zu Ihren vier Fragen: Die Kriterienanpas- sung in bezug auf die Notfallplanung - das ist eine Auflage im Zusammenhang mit einer allfälligen nuklearen Baubewil- ligung - ist in Bearbeitung. Ein Hauptpunkt dieser Ueberar- beitung ist der Gefahrenperimeter. Sie kennen die bisherige Doktrin der beiden Zonen. Es gibt noch andere Elemente dieser Notfallplanung, die überarbeitet werden müssen. Wir werden sie rechtzeitig zur Verfügung haben und selbstver- ständlich publik machen, bevor ein weiteres nukleares Bau- bewilligungsverfahren - das wäre dann wohl Kaiseraugst - bei uns in die Wege geleitet wird. Davon sind wir zeitlich aber noch weit entfernt.
In bezug auf die Rücknahme radioaktiver Abfälle aus Frank- reich hat sich in letzter Zeit nichts geändert. Die Frage der gegenwärtigen Zwischenlager-Standorte in der Schweiz kann ich Ihnen auswendig nicht beantworten. Aber ich werde es Ihnen brieflich mitteilen.
In bezug auf den Passus «Nuklearabkommen Australien und China» und auf Ihre Frage, was in bezug auf eine mögliche Entsorgung in China geplant sei, kann ich bestätigen, was wir immer gesagt haben: Priorität hat eine - wenn sie möglich und verantwortbar ist - Entsorgung an Stätten im Inland. Ich betrachte das nach wie vor als die Lösung, die wir wegen der nationalen Souveränität und auch zur Wah- rung der Unabhängigkeit gegen aussen anstreben müssen. Ich weiss, dass es politisch für den Bundesrat einfacher wäre, diese Prioritätenordnung umzukehren. Aber eine Entsorgung im Ausland - beispielsweise in China oder einem anderen Land - könnte nur subsidiär in Betracht gezogen werden, nämlich dann, wenn die Abklärungen, die auf breiter Ebene im Gange sind und noch erweitert und vertieft werden müssen, ergeben, dass wir die Entsorgung im Inland nicht genügend sicher bewerkstelligen können. Daran ändert auch dieses Abkommen mit China nichts. Diese Prioritätenordnung bleibt.
Dann haben Sie den Passus auf Seite 388 im Zusammen- hang mit Tschernobyl zitiert. Obwohl wir die Sicherheit der inländischen Kernkraftwerke weit höher einstufen als die Sicherheit der Anlage Tschernobyl, unternehmen wir alle diese Massnahmen. Das ist unsere Strategie, und nicht erst seit Tschernobyl. Wissenschaft und Technik bringen immer wieder - gelegentlich in sehr rascher Folge - neue Erkennt- nisse zur Sicherheit von Kernanlagen jeglicher Art, also auch von Entsorgungsanlagen, Lagerstätten usw. Dieser Sicherheit messen wir hohes Gewicht bei. Wir versuchen immer wieder, die neuesten Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik dafür dienstbar zu machen. Es ist in diesem Sinne ein dauerndes «aggiornamento». Das hat mit Verunsi- cherung nichts zu tun, sondern mit dem hohen Stellenwert, den wir dem Sicherheitsstandpunkt - wie das Herr Braun- schweig unterstrichen hat - beimessen.
Zu Nationalrätin Mauch betreffend Anschlussgeleise. Wir haben sehr kurzfristig ein ganzes Paket von Vollzugsverord- nungen zum Treibstoffzollgesetz erlassen, auch in bezug auf Anschlussgeleise. Es sind meines Wissens acht Voll- zugserlasse. Wir sind also sowohl bereit als auch in der Lage, alle nach Gesetz möglichen Mittel den Kantonen oder den Unternehmungen zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der Treibstoffzoll-Gesetzgebung diese Massnahmen verwirklichen zu lassen.
Zu den Importen von Nuklearstrom aus dem Ausland: Machen Sie den Bundesrat nicht verantwortlich für Aeusse- rungen Dritter. Unsere Stellungnahme ist aus der erteilten schriftlichen Antwort bekannt. Es entspricht nicht bundes-
rätlicher Energiepolitik, dass wir durch Import von Nuklear- strom längerfristig versuchen, im Sinne einer eigentlichen energiepolitischen Doktrin das zu ersetzen, was uns allenfalls in anderem Bereich fehlt.
Wir haben nach wie vor rund 80 Prozent Auslandabhängig- keit im Energiebereich, bezogen auf die Endenergie. Das wäre nicht zu verantworten und wäre mit Bezug auf die Problematik Kernenergie wirklich ein Unsinn par excellence. Denn die Problematik der Kernenergie stellt sich in unserem wie in vielen andern Ländern unter dem Gesichtspunkt des Risikos, der Sicherheit.
Was gewinnen wir aber an Sicherheit, wenn wir Nuklear- strom aus dem benachbarten oder sogar - das hat uns Tschernobyl gezeigt - aus dem entfernteren Europa bezie- hen? Wir gewinnen nicht nur nichts, sondern wir verlieren, weil wir dort überhaupt keine Einflussmöglichkeit haben, weder in bezug auf die Konstruktion von Anlagen - denken Sie an Tschernobyl und das Problem Containment - noch in bezug auf ein «aggiornamento», wie ich es eben dargelegt habe hinsichtlich Sicherheitsvorkehren, noch in bezug auf die betrieblichen Sicherheitsmassnahmen. Das könnte keine Energiepolitik sein.
Ich habe das bei der Arbeit der Experten für Kernenergiesze- narien als Alternative zum vornherein wegbedungen. Ich habe gesagt, damit müssten sie sich gar nicht beschäftigen. Wir wollen doch - das ist Ihr Wille und der des Bundesrats - mit allen diesen Arbeiten, die jetzt im Gange sind und dann zum Entscheid kommen, eine ehrliche Energiepolitik mög- lich machen und nicht irgendwelche fast krankhaften Alibi- Uebungen.
Die bisherigen Einkäufe unserer Elektrizitätswirtschaft im Ausland erfüllen uns natürlich mit allerhand Sorgen. Sie haben die 1450 Megawatt genannt, Frau Mauch. Das ist etwa die Hälfte dessen, was wir in den fünf Kernkraftwerken im Inland - ich glaube 2900 Megawatt - produzieren. Diese abgeschlossenen Verträge, ausser den Beteiligungen, sind aber befristet und sind - ich habe mich davon überzeugen können - auf die Ueberbrückung der neunziger Jahre aus- gerichtet. Es ist also nicht ein elektrizitätswirtschaftliches Konzept für eine Dauerversorgung. Deshalb besteht die Gefahr des Unterlaufens einer künftigen Energiepolitik nicht, die gestützt wird auf die Kernenergieszenarien und die daherigen Beschlüsse.
Frau Mauch, Sie haben gefragt, ob wir nicht, gestützt auf bestehendes Nuklearrecht, hätten bremsen sollen. Das wäre nicht meine Meinung gewesen, und zwar deshalb nicht, weil nach unserer Ueberzeugung die bisher getätigten Verträge der EDF auf die Sicherstellung nach Massgabe des in den neunziger Jahren absehbaren Strombedarfs ausgerichtet sind. Die Versorgungssicherheit hat natürlich in der bundes- rätlichen Energiepolitik einen sehr hohen Stellenwert.
Schliesslich noch zu Nationalrat Nussbaumer: Es ist richtig, wir haben bis jetzt, auch im Finanzplan, bei den Treibstoff- zolleistungen an strassenbedingte Umweltschäden mit Pau- schalen gearbeitet, weil wir die Grundlagen für konkrete Berechnungen nicht haben. Die Tatsache, dass das nicht ganz 15 Millionen Franken aus dem Treibstoffzoll - nicht Bundeshaushalt - waren, ist in der Tat darauf zurückzufüh- ren, dass wir nicht mehr ausführungsreife Massnahmenpro- jekte hatten.
Wir können nicht einfach Geld zur Verfügung stellen, denn wir sind in der Mittelverwendung, auch der Treibstoffzollmit- tel - das ist ein Finanzierungsmittel -, an die Gesetze gebun- den. Wir können nur Massnahmen mit Treibstoffzollgeldern finanzieren, welche nach geltendem Recht überhaupt vom Bund alimentiert werden können. Wenn wir meinen, dass wir das Massnahmenpaket (z. B. Schutz der Wälder oder Restitution von Wäldern oder Umweltschäden im Gebäude- bereich) erweitern sollten, dann ist das nicht eine Frage der Finanzierung (Treibstoffzollmittel oder allgemeine Bundes- mittel oder andere zweckgebundenMittel), sondern eine Frage der betreffenden Gesetzgebung.
Zu Ihrer Nebenfrage, Nationalrat Nussbaumer: Sie dürfen mir glauben, weder beim Bundesrat noch bei meinem Departement noch beim ASB bestehen irgendwelche Rück-
PTT. Gestion 1986
790
N 12 juin 1987
halteabsichten. Wie ich seinerzeit bei der Behandlung des Treibstoffzollgesetzes gesagt habe und wie es auch Herr Stich beim Budget unterstrichen hat, sind wir durchaus bereit, Treibstoffzollmittel grosszügig im Rahmen dessen, was rechtens ist, einzusetzen für die in der Bundesverfas- sung schon 1983 und mit dem Treibstoffzollgesetz festge- legten Ziele. Aber intra legem müssen wir das machen und nicht extra legem.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
87.025
PTT. Geschäftsbericht 1986 PTT. Gestion 1986
Bericht des Bundesrates vom 15. April 1987 Rapport du Conseil fédéral du 15 avril 1987 Beschlussentwurf siehe Seite 60 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 60 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoria- strasse 21, Berne
Bratschi, Berichterstatter: Unserem gelben Riesen geht es gut. Er macht es wie die Sonnenuhr, er zählt die heiteren Stunden nur, wenigstens im vergangenen Jahr. Mit einem Unternehmensgewinn von 554 Millionen Franken hat er ein Prachtsergebnis erarbeitet, das beste der letzten Jahre, wenn nicht überhaupt. Die Verkehrszunahme betrug bei den PTT insgesamt 4,1 Prozent, bei den Postdiensten stieg die Nachfrage um 2,7 Prozent, bei den Fernmeldediensten um 5,4 Prozent.
Daneben gibt es bei den PTT natürlich auch Schattenseiten. Die PTT sind nicht, wie allgemein angenommen, einfach Monopolbetriebe. Durch das Monopol sind die Fernmelde- dienste geschützt. Im Postbereich hingegen sind nur etwa 50 Prozent der Dienstleistungen unter dem Monopol. So stehen die PTT z. B. im Postzahlungsverkehr in harter Kon- kurrenz mit den Banken. Im Postautodienst besteht das Problem stark differenzierter regionaler Märkte.
Durch Auflagen der politischen Behörden sind sie verpflich- tet, vor allem in den Postdiensten gemeinwirtschaftliche Leistungen zu nicht kostendeckenden Preisen zu erbringen. Die daraus entstehenden hohen Defizite im Bereich der Zeitungen und Zeitschriften sowie im Postautodienst bela- sten die Mischrechnung zwischen Post- und Fernmelde- diensten in immer stärkerem Masse.
Die PTT hatten in einem Punkt im vergangenen Geschäfts- bericht etwas Pech. Sie betreiben nämlich 314 UKW-Sender, womit 98 Prozent der Bevölkerung der Schweiz erreicht werden können. Nur 40 000 Einwohner haben noch einen ungenügenden UKW-Empfang. Das Pech der PTT war nun, dass sich unter diesen Unterprivilegierten ausgerechnet ein Nationalrat und dazu noch ein ehemaliger Präsident unse- res Rates befindet, wie sich anlässlich der GPK-Sitzung herausstellte. Wie dieser Präsident trotz dieser krassen Informationslücke mangels Radioempfang den Rat präsidie- ren konnte, bleibt sein Geheimnis. Zu eng wurde jedenfalls seine Ratsführung nicht.
Allgemein bekannt ist der rasante Ausbau der Fernmelde- technik. Hier sind die Neuerungen oft schon veraltet, bevor sie richtig in Betrieb genommen werden können. Wie unsere gesamte Wirtschaft hat hier auch die PTT Mühe, mit den Fortschritten der Technik Schritt zu halten. Dies zeigt sich insbesondere auch im Personalsektor. Entsprechend quali- fiziertes Personal ist kaum mehr zu erhalten und wenn ja, nur zu hohen, um nicht zu sagen, übersetzten Löhnen. Die PTT bilden nun selbst auf diesem technischen Gebiet Perso-
nal aus mit dem Ziel, von Drittfirmen unabhängiger zu wer- den und den Eigenbedarf selbst zu decken.
Was ganz allgemein den Personalbedarf anbetrifft, so kann für das vergangene Jahr festgestellt werden, dass der bewil- ligte Personalbestand unterschritten worden ist. Personalre- krutierungsschwierigkeiten gab es auf dem Platze Genf. Die Arbeitsverkürzung auf 42 Stunden erforderte nach dem Geschäftsbericht der PTT zusätzlich 800 Personen. Dabei muss auch gleich festgestellt werden, dass die Ueberzeit-, Ruhetags- und Ferienguthaben sich bis Ende 1986 auf 199 831 Tage belaufen haben - ein offensichtliches Zeichen für die Ueberbelastung des Personals. Der Fernmeldekreis- direktion Zürich fehlten nach einem Bericht in der «NZZ» ungefähr 300 Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, was 10 Prozent ihres bewilligten Personals entspricht. In Genf konnten über 300 Störungen nicht behoben werden, weil es an Personal fehlte. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich die Personalverbände regen und eine reale Verbesse- rung der Löhne um rund 5 Prozent fordern. Die PTT-Union hat bei der Generaldirektion PTT eine Petition hinterlegt, die über 10 000 Unterschriften tragen soll, um Reallohnerhö- hungen und andere Verbesserungen der Arbeitsplatzver- hältnisse zu erreichen. Für qualifizierte Stellen (Ingenieure HTL bei den Fernmeldediensten, Verwaltungs- und Dienst- chefs bei den Postdiensten) bietet die Privatwirtschaft Löhne an, die um 1000 oder mehr Franken pro Monat höher seien als im Bundesdienst.
Während aus der Sicht der Generaldirektion die Arbeitszeit- verkürzung ohne nennenswerte Schwierigkeiten vollzogen werden konnte, hat sich nach Meinung der Gewerkschaften die Personalsituation weiter verschlechtert. Mitarbeiter wür- den aus den Ferien zurückgerufen, Ruhetage nicht mehr gewährt, Ueberzeit könne nicht kompensiert werden und selbst die Lehrlinge könnten ihre Pflichtschulstunden nicht ausgleichen.
Den Hauptakzent sieht die vorgenannte Petition der PTT- Union bei der Forderung, die Mitarbeiter der PTT von den Gewinnen profitieren zu lassen, «die dank ihrer Arbeit schliesslich erzielt worden seien». Eine Totalrevision der Aemterqualifikation sollte möglichst viele Laufbahnen und Aemterreihen verlängern. Zwischen der 5. Besoldungs- klasse und der untersten Ueberklasse wären Zwischenklas- sen einzufügen. Es müssten Verbesserungen von minde- stens 3 Lohnprozenten ermöglicht werden.
Soweit die Berichterstattung über die Anliegen des Perso- nals, wie sie der «NZZ» vom 19. Mai 1987 entnommen wer- den konnten und die ich Ihnen im Hinblick auf die sonst glänzenden Zahlen der PTT nicht vorenthalten konnte. Sie werden also hier im Rat erwähnt, nicht etwa als Vorwurf oder Einmischung in die gute Führung und Leitung der PTT, sondern als Hinweis für Räte, dass bei den PTT auf dem Personalsektor noch zahlreiche Probleme der Lösung har- ren. Von den PTT wurde durch die Sektion PTT der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates des- halb auch ein Bericht über die künftige Personalsituation, insbesondere im technischen Bereich (Konkurrenzfähigkeit der PTT auf dem Arbeitsmarkt) bis Mitte August verlangt. Ein weiterer Bericht, der seitens der gleichen Sektion des Nationalrates von den PTT bis Ende Oktober verlangt wurde, betrifft die Frage der internationalen Konkurrenzfähigkeit der PTT gegenüber Grosskunden. Damit wird die langfri- stige Tragbarkeit einer Finanzierung der Mischrechnung über den internationalen Fernmeldeverkehr anvisiert, ebenso zu anderen PTT-Betrieben und zu privaten Firmen. In diesem Zusammenhang kamen die Telefontaxen in der Kommission zur Sprache. Die Ortsgespräche sind in der Schweiz - im Gegensatz zu den Inlandferngesprächen - defizitär. Praktisch der ganze Gewinn stammt bei den PTT- Fernmeldediensten aus dem Auslandverkehr. Die Telekom- munikation wird weltweit teilweise privatisiert (Satellitenge- sellschaften), was zu einer weiteren Konkurrenzsituation unter Zweigen der PTT-Betriebe führen kann.
Als weiteres Beispiel wurde genannt, dass eine schweizeri- sche Grossbank ihre Telekommunikationszentrale ebenso- gut in Frankreich oder in Deutschland einrichten und
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1986 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal federal des assurances 1986
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 12.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
779-790
Page
Pagina
Ref. No
20 015 451
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.