Gestion du Conseil fédéral
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N 11 juin 1987
Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 11. Juni 1987, Vormittag Jeudi 11 juin 1987, matin
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8.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Cevey
87.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1986
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal federal des assurances 1986
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 762 hiervor - Voir page 762 ci-devant
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
Fortsetzung - Suite
Oehen: Ich habe mir die Mühe genommen, den Bericht zum Justiz- und Polizeidepartement speziell anzuschauen und werde alle Fragen, die sich mir aufgedrängt haben, zusam- mengebündelt hier stellen und das Wort danach nicht mehr ergreifen.
Zuerst zur Frage des Zivilschutzes auf Seite 165: Es ist in Anlehnung an die Unfälle von Tschernobyl und dem Che- mie-Grossbrand in Schweizerhalle darauf hingewiesen wor- den, dass man die Frage der raschen Verfügbarkeit der Zivilschutzorganisationen intensiv prüfen wolle, weil man gesehen habe, dass wir eine relativ lange Phase brauchen, bis der Zivilschutz einsatzbereit ist. Ich stelle Ihnen die Frage, ob in diesem Zusammenhang auch die Frage der Verfügbarkeit der Zivilschutzräume studiert wird? Nach den bisherigen Möglichkeiten hatten wir diese Räume als Archiv- räume, als Einstellräume aller Art gebraucht und mit einer Phase von ungefähr acht Tagen gerechnet, um sie einsatz- bereit zu machen. Wenn man den Zivilschutz nun vermehrt im Rahmen von sozusagen zivilen Unfällen sieht, stellt sich meines Erachtens auch dieses Problem neu, das sicher auch studiert werden müsste, ob nicht zumindest ein Teil dieser Räume wirklich verfügbar gehalten werden müsste. Zum Thema Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland auf Seite 172: Es wurde darauf hingewiesen, dass die kantonalen Bewilligungsbehörden im vergangenen Jahr 1556 Erwerbsbewilligungen erteilt hätten. Im Jahr zuvor waren es 1223. Der Bundesrat hat in seiner Verordnung vom 17. September 1986 die Höchstzahl der jährlichen Bewilli- gungen für die Jahre 1987 und 1988 auf 1800 festgesetzt, liegt also wesentlich höher als das tatsächliche Bedürfnis, das in den zwei vorausgegangenen Jahren ausgewiesen wurde. In unseren Beratungen des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland wurde die Meinung vertreten, dass man ohne volkswirt- schaftliche Störungen die Erwerbsquote für längere Zeit heruntersetzen sollte. Es war dies die schlussendliche Bestimmung, die als Alternative zur Initiative galt, die zur
Abstimmung kam. Im Artikel 11 über die Bewilligungskon- tingente wird in Absatz 1 erklärt, er - der Bundesrat - setze diese Höchstzahl schrittweise herab. Ich bin nun der Mei- nung - und möchte darüber Ihre Meinung hören, Frau Bundesrätin - es wäre richtig, wenn schon die Situation derart günstig ist, dass der Bundesrat jetzt eine deutlichere Herabsetzung verfügt hätte, sonst wird der Beschluss des Bundesrates lediglich zu einer Alibiübung, statt dass man das Ziel erreichen würde, die Verkaufsquote deutlich einzu- schränken.
Im gleichen Abschnitt regt mich der letzte Satz zu einer konkreten Frage an. Es wird dort gesagt, die Ermittlungstä- tigkeit bei Umgehungsgeschäften konnte nur punktuell wahrgenommen werden. Warum? Handelt es sich hier um personelle Probleme, die auch darin zum Ausdruck kom- men, dass in gewissen Fällen der verantwortliche Sektions- chef eher zu beweisen versuchte - gegen vorgelegtes Beweismaterial - dass dem nicht so sei, dass keine Umge- hungsgeschäfte wahrgenommen wurden? Ich erinnere Sie an den Fall C in C (ich möchte nicht klarer werden). Oder sind es andere Gründe? Ist es so, dass die Abteilung zu schwach besetzt ist, denn nach wie vor sehe ich, dass die Bundesbehörden dringend eine intensive Nachkontrolle machen müssen.
Ein weiteres Problem auf Seite 182 zur Frage der ausländi- schen Wohnbevölkerung: Wir lesen dort, der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung - ohne interna- tionale Funktionäre - betrug am Jahresende 995 982 Perso- nen. Glücklicherweise ist diese Zahl falsch. Sie stimmt nicht, es sind nicht soviele, es sind rund 30 000 weniger. Trotzdem muss uns aber diese Zahl, die zum achten Mal hintereinan- der eine Erhöhung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz bedeutet, aufmerken lassen, denn schliesslich besteht nach wie vor das Versprechen, dass man die auslän- dische Wohnbevölkerung in der Schweiz nicht ansteigen, sondern schrittweise vermindern möchte. Seit 1978 ist aber der Trend steigend. Interessanterweise hat der Bundesrat nun in seiner neuen Vernehmlassung zur Frage der Beschränkung der Arbeitsbewilligungen keine neuen Vor- schläge unterbreitet, die diesen Trend brechen könnten. Hat der Bundesrat damit Abstand genommen von seinem sei- nerzeitigen klaren Versprechen, oder sieht er sich aus wirt- schaftlichen Gründen in einer Drucksituation, die er nicht überwinden zu können glaubt? Was sind die Gründe, dass man nicht reagiert?
Meine letzte Frage zu diesem Problem betrifft die Grenzgän- ger: Die neusten Zahlen zeigen, dass die Grenzgänger in ihrer Anzahl weiter massiv zunehmen. Wir sind jetzt bei 125 000 angelangt. Ich habe das Problem schon bei früherer Gelegenheit zur Diskussion gestellt. Ist der Bundesrat der Meinung, dass man sich angesichts dieser Entwicklung immer noch auf den Standpunkt stellen dürfe, es sei in den Grenzregionen noch kein Problem entstanden, man brau- che nichts zu machen?
Das letzte Problem, auf Seite 204, die Frage der Personalauf- stockung bei den Grenzorganen, die hier angedeutet wird: Sind wir soweit, dass wir auf eine entsprechende Vorlage in absehbarer Zeit hoffen dürfen?
Müller-Meilen: Ich spreche zum Bundesamt für Polizeiwe- sen, Strassenverkehr. Die Entwicklung der Unfälle und des Verkehrsverhaltens auf unseren Strassen muss zu ernster Besorgnis Anlass geben. 1986 gab es 5,8 Prozent mehr Verkehrsunfälle, 1,7 Prozent mehr Verletzte und nicht weni- ger als 13,9 Prozent mehr Todesopfer. Ich muss immerhin beifügen, dass das Verkehrsaufkommen auch um 5 Prozent zunahm. Der günstige Trend der Unfallentwicklung auf der Strasse ist aber entscheidend gebrochen worden.
Das Ansteigen der Unfallzahlen hat zweifellos verschiedene Gründe. Ein zentraler Punkt scheint mir der sinkende Beachtungsgrad der Verkehrsvorschriften zu sein. Diese Entwicklung ist manchmal geradezu beängstigend. Inner- orts und ausserorts, vor allem aber auf den Autobahnen werden beispielsweise die Tempolimiten je länger desto weniger beachtet, was das Unfallrisiko erhöht. Es scheint
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mir, dass mit der zeitlichen Distanz zu ihrer Einführung eine gewisse Nachlässigkeit um sich greift, weil die Kontrollen ungenügend und die Sanktionen niedrig, d. h. ohne abschreckende Wirkung sind.
Wir sollten nicht einfach akzeptieren, dass jedes Jahr 1000 Verkehrstote zu beklagen sind. Ich möchte deshalb der Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements die Frage stellen: «Was könnte nach Ihrer Auffassung der Bund, was könnten die Kantone, was könnten wir vermehrt tun, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten?» Die Mitverantwor tung der Kantone ist unübersehbar. Die Kantone sind beim Verkehrsrecht teilweise offensichtlich in einem Durchset- zungsnotstand, und das verschlimmert sich, weil immer weniger zu den Dummen gehören wollen, die sich noch an Tempolimiten oder andere Vorschriften halten. Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollte dieser Not- stand behoben werden. Es gilt, einerseits die Oeffentlichkeit und die Verkehrsteilnehmer aufzurütteln und andererseits dem Verkehrsrecht grössere Nachachtung zu verschaffen. Es geht in erster Linie um Menschenleben, es geht letztlich aber auch um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates auf dem Gebiete der Verkehrsvorschriften und des Strassen- rechts.
Noch ein kurzes Wort zur Fortsetzung der Abstimmungs- kampagne gegen die Revision des Asylrechts, wie sie gestern von einigen Sprechern der Linken hier praktiziert wurde. Ich glaube, die Argumente haben vor der Abstim- mung nicht verfangen; sie verfangen auch nachher nicht. Bevor die Auswirkung der neuen Bestimmungen diffamiert wird, sollte ihre Anwendung abgewartet werden. Die heutige Kritik wirkt um so unglaubwürdiger, als die neuen Realitäten erst geschaffen werden, an denen sie gemessen werden muss. Bis auf weiteres - und wahrscheinlich auf Dauer - gilt: schlechte Verlierer sind auch schlechte Ratgeber.
Nauer: Ich habe eine Frage zum Thema Mieterschutz. In der Frühjahrssession des letzten Jahres hatte sich unser Rat einmal mehr mit einer Volksinitiative für einen besseren Mieterschutz zu befassen. In der entsprechenden Botschaft vom 27. März 1985 wurde vom Bundesrat vorgeschlagen, ein Nein zur Initiative und ein Ja zu einem Gegenvorschlag zu empfehlen. Gleichzeitige hat er eine Revision des Miet- und Pachtrechts im Obligationenrecht und des Bundesge- setzes über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen in Aussicht gestellt. Aus zeitlichen Gründen konnten nur die Volksinitiative und der Gegenvorschlag behandelt werden. Die Revision des Miet- und Pachtrechtes im OR und des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen wurde auf die Zeit nach der Volksabstimmung über die Mieterschutzinitiative verschoben. Die Volksab- stimmung hat inzwischen, am 7. Dezember 1986, stattgefun- den. Im Geschäftsbericht vermisse ich einen Hinweis auf diese Revisionen.
Ich wäre Frau Bundesrätin Kopp sehr dankbar, wenn sie uns über den zeitlichen Ablauf der Behandlung der vom Bundes- rat vorgeschlagenen Revisionen orientieren könnte. Diese Revisionen haben bei der Annahme des Gegenvorschlages in unserem Rat, aber auch in der Volksabstimmung eine erhebliche Rolle gespielt. In einzelnen Städten hat sich in letzter Zeit die Wohnungsmarktsituation wieder rapid ver- schlechtert. Auf je eine ausgeschriebene Wohnung gehen z. B. bei der Baugenossenschaft in Zürich, der ich angehöre, zurzeit wieder über 200 Bewerbungen ein. In der Finanz- kommission hat Herr Bundesrat Schlumpf im Zusammen- hang mit den Zulagen an das PTT-Personal in Genf darauf hingewiesen, dass ein Briefträger in Genf kaum eine Chance habe, eine Wohnung mit einem Mietzins unter 2000 Franken im Monat zu erhalten.
Eine Verschleppung der Revision des Mieterschutzes würde von den Mietern nicht verstanden. Ich bitte darum Frau Bundesrätin Kopp um eine Orientierung.
Frau Uchtenhagen: Ich rede zu Seite 168: Datenschutz. Wir sind das Land mit der höchsten Computerdichte. Dem Ver- nehmen nach ist bereits heute jeder von uns 300mal in
Datenverarbeitungsanlagen erfasst. Die Informatisierung der Gesellschaft und mit ihr der Handel mit Daten breitet sich aber immer rascher aus, und damit wächst natürlich die Gefahr des Missbrauchs von Daten, und zwar im öffentli- chen und im privaten Bereich. Gleichwohl befinden wir uns im Datenschutz wieder einmal am Schwanz der Industriena- tionen. Wir vernachlässigen damit nicht nur ein fundamenta- les Recht des Bürgers. Der Persönlichkeitsschutz sollte für einen liberalen Staat doch von zentraler Bedeutung sein. Wir laufen auch Gefahr, dass wir den im internationalen Bereich sich immer mehr durchsetzenden Standard nicht mehr werden mittragen können.
Im Geschäftsbericht steht, dass der Entwurf und die Bot- schaft den Räten noch in diesem Jahr unterbreitet wird. Aus der Presse wissen wir aber, dass Frau Bundesrätin Kopp die Vorlage wiederum aufgeschoben hat. Offensichtlich hat irgendeine Gruppe von neuem Opposition erhoben, die man nun auch wieder beschwichtigen muss. Ich meine, Frau Bundesrätin, das Parlament ist auch noch dazu da, ein Gesetz zu bereinigen. Wenn Sie das Gesetz so lange bereini- gen, dass es überhaupt nirgends mehr Opposition erweckt, dann müssen Sie damit rechnen, dass zum Beispiel wir nicht mehr mitmachen; denn für uns steht natürlich der Persön- lichkeitsschutz im Vordergrund und nicht die Interessen des Gewerbes, der Banken und der Werbung.
Die Geschichte des Datenschutzgesetzes ist eine Leidensge- schichte. Die älteren Ratsmitglieder kennen sie. Schon 1971 hat Nationalrat Bussey einen Vorstoss unternommen, 1977 hat Nationalrat Gerwig eine Initiative für einen Gesetzes- und Verfassungsentwurf eingereicht (ich war damals in der Kommission) - die wurde beraten, hin- und hergeschoben, und wir wurden vertröstet. Schliesslich kam dann 1984 ein Gesetz in Vernehmlassung. Es wurde, wie das bei uns üblich ist, in der Vernehmlassung zerrissen und wieder zurückge- zogen, noch einmal überarbeitet, vielleicht besser, das nehme ich an. Wir haben aber doch erwartet, dass man nun endlich diese Vorlage bringen würde. Ich frage Sie, ob Sie nicht auch glauben, dass es langsam höchste Zeit ist, denn ich weiss nicht, wie Sie in der Volkszählung einer wach- sende Opposition begegnen wollen, weil wir kein Daten- schutzgesetz haben. Ich persönlich behalte mir ganz sicher vor, nicht eine ganze Reihe von Dokumenten auszufüllen, wenn dieses Datenschutzgesetz nicht vorliegt.
Cantieni: Ich spreche zum Abschnitt Grundbuchvermes- sung, Seite 176 ff. und möchte abschliessend noch einige Fragen stellen. Wie aus der Uebersicht Seite 177 hervorgeht, standen Ende 1985 noch 24,6 Prozent von insgesamt 38 812 Quadratkilometern in Bearbeitung bzw. waren noch zu ver- messen. Ende 1986 waren es immer noch 23,7 Prozent. Gleichzeitig vermerken wir gemäss tabellarischer Zusam- menstellung, dass ebenfalls per Ende 1986 immerhin noch 19,2 Prozent der vermessenen Parzellen nur provisorisch anerkannt wurden, das heisst, dass noch ein ganz wesentli- cher Teil nicht vermessen war oder noch nicht definitiv als Vermessungswerk anerkannt wurde. Dabei darf ich davon ausgehen, dass die Parzellarvermessung im Interesse der Rechtssicherheit bei den Besitzesverhältnissen eine emi- nente Rolle spielt und übrigens für die Ortsplanung und für die Raumplanung ganz generell ebenfalls von Bedeutung ist.
Deshalb meine Frage zum Tempo der Abwicklung dieser Vermessungen. Früher sind wir davon ausgegangen, dass die Parzellarvermessung bis zur Jahrhundertwende abge- schlossen werden könnnte. Wenn wir nun die Entwicklung und das entsprechende statistische Material konsultieren, muss angenommen werden, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Meine konkreten Fragen: Genügen allenfalls die Verpflichtungskredite nicht oder nicht überall ? Wie steht es dort, wo vielleicht die Initiative gewisser Kantone etwas zu wünschen übriglässt? Insbesondere interessiert mich aber die Frage, ob der Bund allenfalls Möglichkeiten sieht, finanzschwachen Gemeinden, die aus finanziellen Gründen dieses wichtige Vermessungswerk nicht realisieren können, an die Hand zu gehen.
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Abschliessend die letzte Frage zu diesem Thema: Es wird auch ein neues Prüfungsreglement für die Erteilung der Vermessungstechniker-Fachausweise in Aussicht gestellt. Es steht bereits in Vernehmlassung. Es würde mich interes- sieren, ob hier eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Erlangung eines solchen Vermessungstechniker- Fachausweises anvisiert wird, und auf welchen Zeitpunkt in etwa man dieses neue Reglement in Kraft setzen könnte.
Hubacher: Ich möchte etwas zur Situation in der Ausländer- politik sagen und dann auch etwas zum internationalen Recht, d. h. zu den Finanzplatzauswirkungen.
Die Asylpolitik bereitet allen Beteiligten grösste Schwierig- keiten. Wir müssen aufpassen, dass die Ausländerpolitik jetzt nicht wieder - wie schon gehabt - aus dem Ruder gerät. Die Zahl der beschäftigten Ausländer hat im letzten Jahr deutlich zugenommen (stärker als in all den letzten Jahren); wir nähern uns wieder einem Ausländerbestand von einer Million. Das war 1970 die kritische Zahl, als in unserem Lande «der Teufel losging». Ich möchte von Frau Bundesrätin Kopp wissen, ob sie nicht auch befürchtet, dass, wenn das so weitergeht, die Stabilisierung und die Stabilisierungspolitik «im Eimer» sind.
Wir möchten hier unsere Befürchtungen anbringen; wir dürfen nicht wieder in den gleichen Fehler verfallen, allen Begehren der Wirtschaft nachzugeben. Wir sollten nicht eine Politik betreiben, wonach die Wirtschaft Arbeitskräfte einfach im Ausland holt und sie wieder heimschickt, wenn sie sie nicht mehr braucht. Prioritäten setzen war die erfolg- reiche Politik in den letzten Jahren und ist auch der politi- sche Konsens gegen eine Politik im extremen Sinne. Wir dürfen die Stabilisierungspolitik nicht gefährden. Sie ist jetzt aber gefährdet. Ich möchte dringend bitten, dass der Bun- desrat nicht die Schleusen weiterhin öffnet, wie das 1986 den Anschein machte, wo ein Anfang in der falschen Rich- tung getan worden ist.
Zweite Bemerkung: Im Abschnitt «Internationales Recht» wird auf die Problematik mit den Marcos-Geldern und den versteckten Geldern des ehemaligen Diktators Duvalier aus Haiti hingewiesen. Heute morgen liest man in der «Berner Zeitung» etwas ausführlicher über die Rolle der Schweiz bzw. ganz konkret über die Rolle des Finanzplatzes Genf im Fall «Irangate», der jetzt im amerikanischen Parlament ein grosses Untersuchungsverfahren ausgelöst hat. Die Schweiz ist wie immer dabei! Wir haben am Dienstag hier eine empörte Reaktion von EMD-Vorsteher Koller auf den sehr harmlosen Brodmann-Film im Deutschen Fernsehen gehört. Da ist nach Auffassung des Bundesrates die Position der Schweiz massiv tangiert und in übler Weise schräg dargestellt worden. Bei all diesen Finanzgeschäften stellen wir uns selber vor, wie wir sind: das heisst, die Schweiz ist immer dabei!
Wir haben seinerzeit die Bankeninitiative lanciert, um Miss- bräuche wirksam zu bekämpfen, um dem Bundesrat das nötige Werkzeug dazu zu geben. Das hat man nicht gewollt. Wir kämpfen weiterhin mit denselben Schwierigkeiten. Ame- rika manifestiert zunehmend Ungeduld mit unserer Politik; wir haben weder eine Bankengesetzrevision bekommen, noch ist das Stillhalteabkommen zwischen Banken und Bankenkommission so, dass die Schlupflöcher gestopft werden können. Die Finanzgesellschaften, die Treuhänder sind nach wie vor frei und - das geht aus dem heutigen Bericht in der «Berner Zeitung» hervor - fühlen sich für nichts verantwortlich. Meine Frage an Frau Bundesrätin Kopp: Ist sie nicht auch der Meinung, wir seien à la longue mit derartigen Machenschaften weitaus stärker gefährdet, als wenn einmal ein etwas unbequemer Film ausgestrahlt wird; sollten wir uns diesem schädlichen Treiben, das mit dem Finanzplatz Schweiz gelegentlich - zu häufig - betrie- ben wird, nicht besser entgegenstellen? Bundesrat und Behörden sollten mit mehr öffentlichem Einsatz gegen diese Missbräuche, wie wir sie seit Jahrzehnten haben (in jedem Krimi wird die Schweiz als übler Platz dargestellt), angehen.
Ruf-Bern: Ich äussere mich zum Kapitel «Delegierter für das Flüchtlingswesen». Der Geschäftsbericht des Bundesrates verdeutlicht in diesem Kapitel einmal mehr, zu welch riesi- gem administrativen Leerlauf die Asylpolitik in der Schweiz verkommen ist. Es ist in der Abteilung des Delegierten für das Flüchtlingswesen ein Verwaltungswasserkopf ohneglei- chen aufgebläht worden mit bald Hunderten von Beamten, welche jedoch nicht in der Lage sind, die anhaltende Flut von illegal eindringenden Wirtschaftsasylanten, die be- kanntlich grösstenteils keineswegs an Leib und Leben bedroht sind, sondern ein Schlaraffenland suchen und sich auf unsere Kosten ein schönes Leben machen wollen, zu stoppen, geschweige denn die Zahl der falschen Flüchtlinge zu reduzieren. Dieser Wasserkopf ist auch nicht in der Lage, die schlimmen Missbräuche im Asylwesen - sie treten bekanntlich in den verschiedensten Bereichen zutage - zu bekämpfen. Im Gegenteil, wie Sie wissen, ist zu Beginn dieses Jahres die Zahl neuer Asylgesuche auf Rekordhöhen emporgeschnellt. Eine Trendwende ist natürlich nicht in Sicht. Unsere diesbezüglichen Befürchtungen, die wir bereits vor Jahren immer wieder und mit aller Deutlichkeit geäussert haben, haben sich leider vollumfänglich bestätigt. Was nützt eine schnellere Gesuchserledigung mit Hunder- ten von Beamten, wenn die abgewiesenen Scheinasylanten doch nicht ausgeschafft werden, sondern weiterhin Fürsor- gegelder abkassieren und ein Leben in Saus und Braus führen können? Passt den angeblich so Verfolgten dann etwas nicht, schlagen sie bekanntlich, wie vor kurzem in Studen bei Biel, ihre Unterkünfte zusammen, und bezahlen darf letztlich der dumme Steuerzahler. Wegen des fehlen- den Vollzuges der Ausschaffungen ist die Asylpolitik ge- samthaft zu einer einzigen riesigen Farce geworden, die mit der Aufnahme wirklich Verfolgter, wie dies auch der Tradi- tion des Landes entsprechen würde, nichts mehr zu tun hat. Wohl nicht zu Unrecht werden die Schweizer im Ausland immer wieder als das dümmste Volk der Welt bezeichnet, das sich am meisten ausnutzen lässt. Ich möchte Frau Bundesrätin Kopp die folgenden Fragen stellen: Wie, mit welchen konkreten Massnahmen, will der Bundesrat das neuerliche Anschwellen des Eindringens von Wirtschafts- asylanten kurz-, mittel- und langfristig wirksam bekämpfen? Glaubt Frau Bundesrätin Kopp nicht auch, eine glaubwür- dige Asylpolitik sei nur dann möglich, wenn die negativen Entscheide konsequent - ich betone konsequent - vollzo- gen, das heisst die Ausschaffungen auch ausnahmslos aus- geführt werden? Findet der Bundesrat nicht auch, es sei ein unverhältnismässiger, ja blödsinniger Aufwand ohneglei- chen, zum Beispiel für etwa 20 abgewiesene Tamilen aus Sri Lanka ein derartiges Theater zu produzieren und für soge- nannte «Erkundungsreisen» Zehntausende von Franken an Steuergeldern zu verschleudern, wie das kürzlich der Fall war, mit dem Ergebnis, dass dabei überhaupt nichts heraus- schaute ? Will man auf diese Weise bei sämtlichen anstehen- den Ausschaffungen in alle möglichen Länder dieser Welt verfahren? Man stelle sich den riesigen Aufwand an Steuer- geldern vor - welch unsinniges Verhältnis zwischen Auf- wand und Nutzen! Teilt Frau Bundesrätin Kopp die Ansicht, die Schweiz könne nicht für Zehntausende, ja letztlich Hun- derttausende ab- und ausgewiesener Asylanten in aller Welt, in deren Herkunfts- oder in Drittländern, quasi de facto Lebensversicherungen, vor allem in materieller Hinsicht übernehmen, wie man das offenbar beabsichtigt? Der Fall der Tamilen aus Sri Lanka jedenfalls und auch jener der Chilenen, der diese Woche bekannt geworden ist, weist sehr deutlich darauf hin. Glaubt sie nicht auch, eine vorläufige Aufnahme, wie sie offenbar nun beabsichtigt ist für Asylbe- werber, die man angeblich nicht ausschaffen könne, wider- spreche eindeutig dem Willen des Schweizer Volkes, das sich in der letzten Abstimmung deutlich für eine schärfere asylpolitische Gangart ausgesprochen hat und damit seinen Willen bekundete, dem ganzen Asylantenunwesen endlich ein Ende zu setzen? Steht die vorläufige Aufnahme nicht in einem krassen, diametralen Widerspruch zu den angebli- chen, aber bekanntlich erfolglosen Bemühungen des Bun- desrates zur Stabilisierung des Ausländerbestandes, indem
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die Kontingente und Beschränkungen systematisch durch die Hintertüre unterlaufen werden?
Noch eine weitere Frage zum Schluss: Vor einiger Zeit entstand in der Oeffentlichkeit ein Wirbel um den abgewie- senen zairischen Scheinasylanten Musey. Seither ist Ruhe eingekehrt. Musey soll angeblich untergetaucht sein, um sich der Ausschaffung zu entziehen. Ich möchte nun wissen, was da seither gegangen ist? Wurde er ausgeschafft? Wenn nein, warum nicht? Es kann mir doch niemand weismachen, dass ein solcher Asylant mit einer ganzen Familie in unse- rem Lande untertauchen könne, ohne dass dies jemand merken würde. Die Tatsache, sofern sie zutrifft, dass Herr Musey nicht ausgeschafft worden ist und sich nach wie vor versteckt, lässt auf jeden Fall den Verdacht aufkommen, es fehle den zuständigen Behörden am erforderlichen politi- schen Willen, um die vom Bund verfügte Ausschaffung zu vollziehen.
Meier Fritz: Ich zitiere aus der Stellungnahme des Bundes- rates zu einer Petition der Nationalen Aktion gegen die Ueberfremdung aus dem Jahre 1965. Der Bundesrat schreibt: «Der Bundesrat ist sich der Schwere unserer Ueberfremdungssituation durchaus bewusst. Er hatte sich die besonders seit 1960 abzeichnende Entwicklung mit Sorge beobachtet und daher die zuständigen Kreise immer wieder zur Masshaltung aufgefordert. Die bundesrätlichen Empfehlungen zur Selbstdisziplinierung zeitigten allerdings nicht die erhofften Wirkungen. Der Bundesrat sah sich daher veranlasst, die Ihnen bekannten Massnahmen zur Begrenzung und Herabsetzung des Bestandes an ausländi- schen Arbeitskräften zu treffen. Er beabsichtigt auch, diese Massnahmen in der unseren Verhältnissen, unseren Mög- lichkeiten angepassten Form solange weiterzuführen, bis die Ueberfremdung der Schweiz auf ein tragbares Mass zurückgeführt ist. Die von Ihnen geforderte verstärkte Ueberfremdungsabwehr steht somit in Uebereinstimmung mit der Auffassung des Bundesrates.» Als Abschluss der fünfseitigen Stellungnahme schrieb der Bundesrat: «Den konkreten Begehren Ihrer Aktion kann der Bundesrat daher nicht entsprechen. Er wird jedoch seinerseits das Ziel, den Ausländerbestand auf ein staatspolitisch und wirtschaftlich verantwortbares Mass zurückzuführen, weiter verfolgen. Im Auftrag des Bundesrates, der Bundeskanzler Oser, Bern, 28. Dezember 1965.»
Nun zur Realität 1986 gemäss Geschäftsbericht Seite 182, Abschnitt ausländische Wohnbevölkerung. Das einzige Erfreuliche an der unerfreulichen Tatsache ist, dass der Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung Ende 1986 auf 955 900 Personen angestiegen ist und nicht, wie im Bericht angegeben, auf 995 000. Ohne Berücksichtigung der Einbürgerungen hat der Ausländerbestand gegenüber dem Zeitpunkt der eingangs erwähnten Stellungnahme des Bundesrates um über 330 000 Personen zugenommen. Den dem Bundesrat 1974 überwiesenen parlamentarischen Auf- trag, die Zahl der Ausländer in der Schweiz schrittweise herabzusetzen, hat der Bundesrat auch 1986 nicht erfüllt. Im Gegenteil! Dem Bundesrat scheint das Wohl der ausländi- schen Bevölkerung mehr am Herzen zu liegen als die Zukunft unserer Nachkommen. Ich betrachte daher den im Geschäftsbericht des Bundesrates erneut feststellbaren Ver- such, das wahre Ausmass und die Folgen der Ueberfrem- dung aus dem Bewusstsein unseres Volkes zu verdrängen, als einen Verrat am Erbe unserer Väter und an der Zukunft unserer Kinder.
Lüchinger: Ich bedaure, dass in der gestrigen Debatte die Konfrontationspolitik und die Misstrauenskampagne fortge- setzt wurden, welche den Abstimmungskampf der Gegner der zweiten Asylgesetzrevision kennzeichneten. Diese Miss- trauenskampagne nimmt auch auf anderen Gebieten ihren Fortgang. Ich lese in gewissen Zeitungen in mehr oder weniger regelmässigen Abständen Communiqués von irgendwelchen Asylkommitees, welche einzelne negative Asylentscheide aufgreifen und als willkürlich darstellen. Der Delegierte und seine Mitarbeiter nehmen dazu nicht Stel-
lung, einerseits aus Arbeitsökonomie, andererseits aus Gründen des Datenschutzes, und da entsteht natürlich beim Publikum der Eindruck, als ob alles schlecht sei, was in Bern gemacht werde. Ich betrachte als Teil dieser Desinformation auch die Tatsache, dass ein völlig einseitiger Vorbericht der GPK zum Vollzug des Asylrechtes durch Indiskretion an die Oeffentlichkeit gelangt ist und dort ausgeschlachtet wurde. Einzelne Zeitungen haben die Richtigstellung der GPK, die dann publiziert wurde, nicht abgedruckt. Nun liegt der defi- nitive Bericht der GPK vor, datiert vom 19. Mai 1987, und er bringt im gesamten eine positive Beurteilung des Vollzugs des Asylgesetzes. Es ist interessant, dass dieser bereinigte Bericht in der Oeffentlichkeit überhaupt keine Wellen mehr geworfen hat. Gute Nachrichten sind eben keine Nach- richten.
Der Bericht enthält auf sehr hohem Niveau rechtsstaatliche Ueberlegungen zum Asylverfahren. Er stellt auch gewisse Forderungen. Ich unterstütze es durchaus, dass solche Gedankengänge angestellt werden und solche Zielsetzun gen für das Asylverfahren vorgegeben werden. Man muss aber bei der Beurteilung des Ist-Zustandes natürlich die ausserordentlich schwierige Situation mitberücksichtigen, in welcher sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Delegierten befinden und befanden, vor allem auch in der Phase der Umstrukturierung.
Ich stelle im übrigen fest, dass sich der Delegierte für das Flüchtlingswesen fast allen rechtsstaatlichen Empfehlungen der GPK angeschlossen hat, soweit sie nicht ohnehin schon bisher praktiziert wurden. Es hat also ein sehr positiver und konstruktiver Dialog zwischen einer Vertretung unseres Par- lamentes und der Verwaltung stattgefunden. Für mich ist dieser Bericht ein gutes Beispiel für eine fruchtbare Zusam- menarbeit zwischen Parlament und Verwaltung.
Herr Rechsteiner hat gestern gerügt, dass der Bericht an zahlreichen Stellen auch anerkennende Worte ausspricht und zu den Leistungen des Delegierten und seiner Mitarbei- ter insgesamt positiv Stellung nimmt. Ich habe, Herr Rech- steiner, eine etwas andere Einstellung darüber, wie wir Par- lamentarier uns gegenüber dem Personal der öffentlichen Verwaltung einstellen sollten. Ich bin der Meinung: Wo Kritik gerechtfertigt ist, sollen wir Kritik üben. Wo aber Anerken- nung und Dank angemessen sind, sollen wir auch Anerken- nung und Dank aussprechen. Im Bericht der GPK steht, dass im letzten Jahr gegen 50 Prozent des Personals, das sich mit den Asylfällen befasst, rotiert hat, weil die Arbeit so schwie- rig, weil sie so undankbar und seelisch auch sehr oft bela- stend ist. Wenn Sie, Herr Rechsteiner, und Ihre Freunde auf diesen jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dele- gierten und des Beschwerdedienstes weiter in dieser Art herumtrampeln, so wird es nicht möglich ein, diese Rotation zu reduzieren, und es sind gute Bemühungen im Gang, die übermässige Zahl von Personalabgängen zu reduzieren. Ich möchte meinerseits dem Personal, das unter schwieri- gen Verhältnissen eine wichtige und schwierige Aufgabe gut und mit grossem Einsatz und Elan bewältigt, hier in aller Form danke sagen.
Weder-Basel: Unsere Fraktion erachtet es als wichtige Pflicht, das Verhältnis zwischen Schweizern und Ausländern bei uns zu verbessern und das Verständnis für die Anliegen der Ausländer in der Oeffentlichkeit zu vertiefen.
Ausländer haben es bei uns nicht leicht. Eine jahrelange Hetzkampagne mehrerer grosser Tageszeitungen und die verschiedenen Abstimmungen über Fragen des Asylrechtes liessen bei uns die Probleme nicht einfacher werden. Wir sind der Auffassung, dass allen fremdenfeindlichen Tenden- zen bei uns entgegenzutreten ist und dass wir uns bemühen müssen, die Ausländer soweit wie möglich in unseren Rei- hen zu integrieren.
In diesem Zusammenhang befürworte ich durchaus, dass in staatlichen Kommissionen Ausländer Einsitz nehmen kön- nen. Es zeigt sich immer mehr, dass es von höchster Dring- lichkeit ist, unserer Bevölkerung die Anliegen der Ausländer bekanntzumachen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch betonen, dass es bei uns nicht zu Ausländerghettos
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kommen darf, wie man das von anderen ausländischen Städten her kennt. Es ist ein Gebot der Stunde, dass Auslän- der bei uns auf das ganze Gebiet der Schweiz verteilt wer- den. Ausländer haben es bei uns in der Regel nicht leicht. Sie stossen auf Schwierigkeiten, wie sie die Einheimischen nicht kennen. Ich darf Ihnen aufgrund der Erfahrungen meiner beiden Adoptivkinder sagen, dass sie bei uns sehr vielen Demütigungen und Erniedrigungen ausgesetzt sind. Wir sollten grosszügig sein, ihnen helfen und ihnen beiste- hen, vor allem ihnen die Chance zur Integration bieten.
Es ist der Schweiz aber auch unwürdig, nach Ablehnung ihrer Gesuche auf einer gewaltsamen Heimschaffung von Asylbewerbern zu bestehen, wenn sie in ihrem Heimatland gefährdet erscheinen. All jenen, die aus der Schweiz schlussendlich weggewiesen werden, ist eine ausreichende Frist zu gewähren, damit sie eine Lösung finden können, die ihnen Freiheit und Sicherheit bietet. Die Schweiz - mit ihrer humanitären Tradition - sollte sich nicht nur stark machen im Kampf für Menschenrechte in aller Welt, sondern auch die Initiative zu weiteren Flüchtlingskonferenzen ergreifen, damit alle europäischen Länder zumindest in Flüchtlingsfra- gen koordiniert vorgehen und das unwürdige Abschieben der Flüchtlinge von Land zu Land unterlassen.
Im übrigen begegnen wir doch unseren Asylanten und Flüchtlingen mit einem Lächeln. Ihr Los ist nicht das ein- fachste.
M. Rime: L'intervention de M. Pini, hier, en faveur du Dépar- tement des affaires étrangères, était émouvante et magna- nime. Elle rétablissait, en quelque sorte, une équitable atmosphère de solidarité. Par contre, les attaques portées contre notre conseillère fédérale, Mme Kopp, étaient injustes. Après les récents débats du Conseil des Etats, elles revêtaient un déplaisant caractère de revanche, cousu de fil blanc, pour ceux qui étaient sous cette coupole. Malheureu- sement, la population aura été désinformée sur la réalité de nos relations avec nos deux conseillers fédéraux.
En matière d'asile notamment, Mme Kopp applique la politi- que décidée par le Parlement et par le peuple suisse. Le courage et la générosité qu'elle démontre lui valent l'appro- bation et l'admiration de la très grande majorité de notre population. C'est ainsi que je voudrais réitérer si possible en votre nom, parce que je suis persuadé d'être aussi l'inter- prète de la très grande majorité des députés qui sont dans cette salle, l'estime totale que nous devons à Mme Kopp.
Eng, Berichterstatter: Einige Sprecher von gestern und heute veranlassen mich, den Bericht der Geschäftsprü- fungskommission über die Inspektion zum Vollzug des Asyl- rechtes noch kurz zu kommentieren.
Der Auftrag der Geschäftsprüfungskommission an die Sek- tion ging dahin, einen Bericht über die Effizienz der Organi- sation zu verfassen, und zwar in personeller Hinsicht, in räumlicher Beziehung und im Verfahren. Ein zweiter Teil befasste sich mit der Rechtmässigkeit der Praxis, sozusagen mit der Frage zwischen Effizienz und Prozessökonomie einerseits und der Rechtsstaatlichkeit andererseits. Die Arbeit begann letzten Herbst und dauerte bis zu diesem Frühjahr. Die Sektion hatte Aussprachen mit Experten, mit dem Delegierten für Flüchtlingswesen, Herrn Arbenz, mit seinen Mitarbeitern, mit Mitarbeitern des Beschwerdedien- stes, und schliesslich führte sie auch Dienststellenbesuche durch und nahm an Befragungen teil. Das erste Resultat der Berichterstattung basierte auf Thesen zur Diskussion der Rechtspraxis. Diese Thesen bildeten dann Grundlage für die Aussprache in der Geschäftsprüfungskommission; sie dien- ten aber auch - und das zur Hauptsache - als Grundlage für Aussprachen mit Frau Bundesrätin Kopp, Herrn Arbenz und seinen Mitarbeitern.
In der Folge wurde dieser Bericht ausgearbeitet und durch die Geschäftsprüfungskommission genehmigt. Er ist Ihnen zugestellt und in der Oeffentlichkeit bekanntgemacht wor- den. Deshalb habe ich gestern auf eine weitere Erläuterung des schriftlich vorliegenden Berichtes verzichtet. Indessen hat die Diskussion gestern und heute doch ergeben, dass
einige Irrtümer vorliegen. Ich glaube, hier Gutgläubigkeit annehmen zu dürfen. Es sind aber auch einige sehr subjek- tive, unausgewogene und einseitige Folgerungen gezogen worden, welche wahrscheinlich nicht mehr als gutgläubig taxiert werden dürfen. Gelegentlich sind gar Unterstellun- gen vorgekommen, auf die hier nicht mehr einzutreten ist. Ich will aber doch kurz auf unsere Folgerungen zu sprechen kommen, und zwar erstens auf die Folgerung auf Seite 4 des Berichtes, der sich mehr mit dem organisatorischen Teil befasst. Ich zitiere: «Nach Ansicht der Geschäftsprüfungs- kommission stellt die vorgenommene Reorganisation eine beachtliche Leistung dar. Es war zweifellos nötig, die Ver- hältnisse in der rasch wachsenden Abteilung Flüchtlinge neu zu ordnen, insbesondere eine klare Führungsstruktur zu schaffen. Der Entscheid des Bundesrates, den Dienst des Delegierten und den Beschwerdedienst je an einem Stand- ort zusammenzufassen, bildet dafür eine wichtige Voraus- setzung. Die fristgerechte Durchführung dieses Entscheides erforderte einen grossen Einsatz aller Beteiligten und ver- dient Anerkennung. Der Dank gebührt dem Pesonal auch dafür, dass es bereit war, diese Verschiebung mitzutragen. Dies gilt insbesondere auch für die Mitarbeiter von Dienst- stellen ausserhalb des Flüchtlingsbereichs, die auf andere Standorte ausweichen mussten.» Ich vertrete die Meinung, dass eine Uebung, wie sie in den beiden Diensten in bezug auf räumliche und personelle Umgestaltung durchgeführt werden musste, in der Privatwirtschaft nicht ohne grösste Diskussionen in der Presse hätte durchgeführt werden können.
Die Würdigung der Rechtmässigkeit beruht grundsätzlich auf den Voraussetzungen, wie wir sie auf Seite 7 dargelegt haben. Sie wissen, die Geschäftsprüfungskommission hat im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht unter ande- rem zu prüfen, ich zitiere: « .... ob die Praxis der Verwaltung gesetz- und verfassungsmässig ist. Diese Kontrolle erstreckt sich nicht auf Verfügungen und Entscheide im Einzelfall, sondern nur auf die allgemeinen Tendenzen der Praxis. Einzelfälle dienen dabei als Beispiele für solche Tenden- zen.» Weiter unten steht (das ist von besonderer Bedeutung für das Asylverfahren): «Das Asylverfahren zeigt zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens, ist aber von zwei Besonder- heiten geprägt. Zum einen dient es nicht der blossen Zusprechung von Rechtsansprüchen, gestützt auf gesetzli- che Grundlagen, wie dies die klassische Aufgabe der Justiz darstellt; vielmehr geht es um die Neuentwicklung einer politisch heiklen Bewilligungspraxis, die ein weites Ermes- sen einschliesst. Die Asylpraxis ist rechtlich nur schwach definiert. Zum anderen fehlt im Asylverfahren die sonst übliche vorhandene Möglichkeit, Entscheide der Verwal- tung entweder an das Bundesgericht oder an den Bundesrat weiterzuziehen.»
Noch ein bedeutungsvoller Satz, der offenbar nicht überall gelesen worden ist: «Aus der Auflistung einzelner Mängel, die dabei entstehen, darf aber nicht eine negative Gesamt- wertung gezogen werden. Unsere Absicht ist vielmehr die der konstruktiven Kritik zur Verbesserung der heute bereits erreichten Qualität der Praxis.» Wir haben dann auf Seite 17 Empfehlungen diskutiert und beschlossen. Auf die Empfeh- lungen wird der Bundesrat noch reagieren.
An Einzelfragen hätte ich hier nur die Frage von Herrn Rechsteiner zu beantworten. Herr Rechsteiner will feststel- len, dass das rechtliche Gehör in bezug auf das Wegwei- sungsverfahren nicht gewährleistet sei. Dem ist aber nicht so. Das rechtliche Gehör wird beim Wegweisungsentscheid gewährt, und zwar direkt durch eine auf dem Fragebogen aufgeführte Frage.
In bezug auf die Indiskretionen, die offenbar bei der Geschäftsprüfungskommission Tradition haben, hat die Sektion auf weitere Schritte verzichtet, weil die Pressemittei- lung im grossen und ganzen korrekt wiedergegeben worden ist.
Die Frage der Textbausteine ist noch nicht beantwortet. Das Departement hat ein Gutachten abgeliefert. Wir haben uns aber entschieden, die Textbausteine nicht allein auf das Asylverfahren, sondern auf die gesamte staatliche Tätigkeit
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des Bundes auszudehnen und unsere rechtlichen Ueberle- gungen noch weiter zu vertiefen. In der Herbstsession dürf- ten die Resultate vorliegen. Die Hauptfrage liegt in der rechtlichen Würdigung: Sind Textbausteine nur Redaktions- hilfen, oder sind sie gesetzesvertretende Normen? Wir sind überzeugt, dass wir Ihnen die entsprechende Problematik werden darlegen können.
Zum Schluss ein Lob. Ich danke Herrn Lüchinger für seine objektiven Feststellungen. Ich möchte hier aber auch im Namen der Sektion, zitieren: «Angesichts der beinahe uner- füllbaren Aufgabe der Bundesinstanzen, von aussen dar- über zu urteilen, ob ein asylsuchender, fremder Mensch begründete Furcht vor künftigen Verfolgungen in seinem Heimatstaat habe, haben alle Mitarbeiter der zuständigen Dienste einen hohen Einsatz zu leisten, der Anerkennung verdient.»
Bundesrätin Kopp: Ich nehme zunächst gesamthaft Stellung zu den Voten von Frau Pitteloud, Frau Gurtner und den Herren Rechsteiner und Magnin zur Asylpolitik.
Die gestrige Debatte hat einmal mehr die unterschiedlichen Erwartungen und das unterschiedliche Verständnis über die Gestaltung der Asylpolitik, der Asylpraxis, des Flüchtlings- begriffs, des Begriffes Non-refoulement usw. aufgezeigt. Ich kann zwar durchaus verstehen, dass zur Frage, was zumut- bar ist und was nicht, oder wie weit humanitäre Ueberlegun- gen berücksichtigt werden sollen oder nicht, unterschiedli- che Auffassungen bestehen können. Kein Verständnis habe ich hingegen für die Behauptungen, wonach sich unser Staat im Bereich des Asylwesens in einem rechtswidrigen Zustand befinde. Ihre Geschäftsprüfungskommission hat in zahlreichen Sitzungen, Besichtigungen, Hearings und Aus- sprachen die Asylpraxis und die damit betrauten Bundes- stellen durchleuchtet. Sie kommt in ihrem sorgfältig erarbei- teten Bericht zum Schluss, dass diese staatspolitisch wich- tige und immer wichtiger werdende Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommen wird, und bittet das Departement, in seinen bisherigen Anstrengungen fortzu- fahren.
Die gestern von gewissen Seiten erhobenen Vorwürfe, Unterstellungen und Behauptungen treffen deshalb nicht nur den Bundesrat, das Departement und den Delegierten für das Flüchtlingswesen, sondern ebenso Ihre Kommis- sion; sie dürfen nicht im Raume stehen gelassen, sondern müssen mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden.
Die Behauptung, das Prinzip des Non-refoulement werde verletzt, geht fehl, weil jede Wegweisung auf Uebereinstim- mung mit Artikel 45 des Asylgesetzes geprüft wird. Objektive Nachfluchtgründe führen in der Regel ebenfalls zur Asylge- währung. Bei subjektiven Nachfluchtgründen sind die Anforderungen hoch, doch führen sie in der Regel zu Inter- nierungen.
Die Menschenrechtskommission in Strassburg hat bis jetzt alle angefochtenen schweizerischen Wegweisungsent- scheide geschützt. Daraus sind die Schlüsse zu ziehen, dass erstens nach rechtsstaatlichen Prinzipien das Non-refoule- ment angewendet wird, und zweitens, dass die schweizeri- sche Praxis dem internationalen Standard entspricht. Dies wird auch durch praktische Fälle belegt. So lebt zum Bei- spiel Ernest Kolcun in Freiheit; die anderslautenden Presse- mitteilungen sind durch den Bescheid der schweizerischen Botschaft vom 6. Mai 1987 widerlegt. Im Falle des türkischen Staatsangehörigen Halis hat bis heute nicht belegt werden können, dass er von einem menschenrechtswidrigen Ver- fahren betroffen ist. Im Falle des jugoslawischen Staatsan- gehörigen Salihi durften unsere Behörden aufgrund seines eigenen Vorbringens davon ausgehen, dass er bei seiner Rückkehr in die Heimat keine menschenrechtswidrigen Nachteile zu gewärtigen hat. Es ist auf sein Schweigen zurückzuführen, dass die Schweiz die Zumutbarkeit seiner Rückkehr bejahte.
Das rechtliche Gehör des Asylbewerbers für die Wegwei- sung ist gewährleistet, weil er dazu erst im Kanton, dann in der Regel beim Delegierten des Flüchtlingswesens, und, falls er Beschwerde führt, auch noch im Beschwerdeverfah-
ren angehört wird, wie dies Herr Eng soeben ausgeführt hat. Vorwürfe, die Asylbewerber würden zur Wegweisung nicht angehört, stossen deshalb ins Leere und sind in dieser Debatte nicht belegt worden. Etwas anderes ist auch nicht im Bericht der GPK enthalten.
In einem Votum ist die Praxis der Textbausteine angefoch- ten worden. Die GPK hat die Sammlung der Textbausteine als offensichtlich nützlich bezeichnet. Sie hat deren Anwen- dung in keiner Weise ausgeschlossen. Die GPK hat zu einzelnen Problemen, die mit diesem Arbeitsmittel verbun- den sind, ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz ver- langt. Dieses Gutachten ist in der Zwischenzeit erstellt wor- den und steht der GPK zur Verfügung.
Es trifft weiter in keiner Weise zu, dass Gesuche von Kanto- nen oder Einzelpersonen systematisch abgelehnt werden. 1986 wurden 610 Aufenthaltsbewilligungen erteilt, die aus humanitären Gründen nicht den kantonalen Kontingenten angerechnet wurden. Dazu kommen rund 600 Internierun- gen aus humanitären Ueberlegungen. Es wurden also rund 1200 humanitäre Bewilligungen erteilt; demgegenüber ste- hen 425 Ausschaffungen durch die Kantone. Das sind die wirklichen Verhältnisse.
Im Jahre 1987 sind bereits 153 Personen in den Genuss dieser Aufenthaltsregelung gekommen. Wer uns Vorwürfe in dieser plakativen Art macht, übersieht, mit welcher Sorg- falt und Rücksicht auf Einzelschicksale die zuständigen Behörden versuchen, im Einzelfall Lösungen zu finden. Die Behörden haben aber darüber hinaus auch zu berücksichti- gen, dass für alle abgewiesenen Asylbewerber, unabhängig aus welchem Kanton sie stammen, eine rechtsgleiche Behandlung sichergestellt wird.
Ich habe in einem Kreisschreiben vom 14. April 1986 ein Verfahren festgelegt, das zeigt, wie eine Bewilligung aus humanitären Gründen zustande kommen kann. Es kann nun allerdings vorkommen, dass Kantone eine humanitäre Bewilligung für bestimmte Fälle verlangen, die nicht unse- ren Kriterien entsprechen. Solche Bewilligungen müssen wegen der Rechtseinheit der Behandlung abgelehnt werden.
Die Kontakte mit den Kantonen beweisen im übrigen, dass in vielen Fällen eine Lösung gefunden werden kann. Ueber dieses Verfahren ist es den Kantonen auch möglich, eine Verfügung zu vollziehen, weil ihnen bewusst wird, dass auch der kantonale Standpunkt mit berücksichtigt wurde. Weiter wurde die Behauptung aufgestellt, die schweizeri- sche Asylpraxis habe sich in den letzten Jahren verhärtet, entferne sich von der Genfer Flüchtlingskonvention und dem im Asylgesetz niedergelegten Flüchtlingsbegriff und stehe dadurch im Widerspruch zu den humanitären Ver- pflichtungen der Schweiz. Die Asylpolitik orientiert sich streng am Flüchtlingsbegriff, wie er in Artikel 3 unseres Asylgesetzes umschrieben ist. Sie kann aus diesem Grund nicht als restriktiv bezeichnet werden.
Der Bundesrat hat denn auch in den vergangenen Jahren immer wieder erklärt, dass er nicht daran denke, an diesem Zustand etwas zu ändern. Danach wird derjenige Ausländer als Flüchtling anerkannt und erhält Asyl in der Schweiz, der aufgrund erlittener oder drohender Verfolgung Schutz und Zuflucht in unserem Lande sucht. Andere Gründe jedoch, obwohl diese ebenso zwingend zu einem Verlassen des Heimatlandes führen, bewirken keine Flüchtlingsanerken- nung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Menschen auf der Suche nach einem besseren Auskommen in der Folge der allgemeinen schlechten sozio-ökonomischen, politi- schen und demografischen Entwicklung das Land verlas- sen. Die Lösung der dadurch bewirkten und in Zukunft noch zunehmenden Wanderungsbewegung kann nicht mit einer Aufnahmepolitik in den industriellen Ländern enden. Viel- mehr sind dauerhafte Lösungen in den Herkunftsregionen oder Heimatländern der Auswanderungswilligen selbst zu suchen. Nur eine derartig ausgestaltete, ganzheitliche und kohärente Politik kann auch in Zukunft sicherstellen, dass verfolgte Menschen bei uns aufgenommen und integriert werden können.
Weiter wurde kritisiert, die schweizerische Asylpolitik sei
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11 juin 1987
gekennzeichnet durch eine zu tiefe Anerkennungsquote. Es trifft zu, dass nur ein sehr kleiner Teil der in unserem Land um Asyl nachsuchenden Ausländer Asyl erhält. Abgesehen davon, dass eine vergleichbare Situation auch in den ande- ren europäischen Ländern festgestellt wird, besagt der Pro- zentsatz der als Konventionsflüchtlinge anerkannten Aus- länder nichts aus über das Ausmass der Liberalität der Asylpraxis. Vielmehr muss daraus der Schluss gezogen wer- den, dass die Asylgesetzgebung in grossem Ausmass zur Umgehung der ausländerrechtlichen Einwanderungsbe- stimmungen missbraucht wird. Einen wesentlichen Anreiz dazu bilden die langen Verfahrensdauern, die im Vergleich mit anderen Ländern grosszügige Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden sowie die günstigen sozialen und wirtschaftlichen und die stabilen politischen Bedingun- gen in unserem Lande.
Alle diese Umstände werden in grossem Stile durch Schlep- perorganisationen ausgenützt, denen es aus Profitgründen gleichgültig ist, ob die von ihnen Ausgebeuteten im Zielland aufgenommen werden können oder nicht. Der Hinweis auf die tiefe Anerkennungsquote verkennt nicht nur diese Zusammenhänge, sondern ignoriert auch die in den vergan- genen Jahren zunehmende Zahl von Ausländern, die zwar keine Flüchtlinge sind, aber aus humanitären Gründen wei- terhin in der Schweiz verbleiben können. Im letzten Jahr wurde auf diese Weise der Aufenthalt von gleich viel Perso- nen geregelt wie von Personen, die Asyl erhalten haben. Ich habe Ihnen die Zahlen bereits genannt.
Es wird der Vorwurf erhoben, die schweizerische Asylpraxis werde von sachfremden, an innenpolitischen Kategorien orientierten Kriterien gesteuert. Ich brauche den harten Aus- druck «Das ist Unsinn!» Ich wiederhole mit allem Nach- druck, dass innenpolitische Ueberlegungen bei der Einzel- fallbeurteilung überhaupt keine Rolle spielen. Massgebend ist ausschliesslich das Bedürfnis nach Schutz vor staatlicher Verfolgung. Kann ein solches nicht nachgewiesen werden, hat der Ausländer grundsätzlich unser Land zu verlassen. Eine derartige Verpflichtung wird dann nicht auferlegt oder vom Vollzug einer Wegweisung wird dann abgesehen, wenn es die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die die Schweiz eingegangen ist, verbieten. Ebenso können aber auch humanitäre Gründe, die sich in der Person des Ausländers verwirklichen, zu einem weiteren Verbleiben in der Schweiz führen. Dies ist dann der Fall, wenn das geltend gemachte Individualinteresse des Ausländers gegenüber dem öffentli- chen Interesse der Stabilisierung der Zahl der ausländi- schen Wohnbevölkerung - um nur eine der Zielsetzungen unserer Ausländerpolitik zu nennen - überwiegen. Hier, in diesem Bereich von Verpflichtungen freien staatlichen Ermessens allein können innenpolitische Ueberlegungen eine Rolle spielen. Sie verlangen zu Recht von den Behör- den ein koordiniertes Handeln, welches verbietet, dass durch eine besondere Ausgestaltung der Praxis in einem Politikbereich eine andere staatspolitische Zielsetzung unterlaufen wird.
Weiter wird der Vorwurf der Ermessensüberschreitung in der Einzelfallbeurteilung erhoben. Ein derartig genereller und schwerwiegender Vorwurf darf nicht unwidersprochen bleiben. Er wird u. a. entkräftet durch die Entscheidpraxis der europäischen Menschenrechtskommission wie auch durch die Feststellungen und Empfehlungen des Uno-Hoch- kommissariats für Flüchtlinge. Diese weisen eindeutig dar- auf hin, dass die in unserem Lande getroffenen Entschei- dungen in einem äusserst sorgfältigen, von einer Vielzahl von Rechtsgarantien gekennzeichneten Verfahren zustande kommen. Darin wird abgeklärt, ob die im Verlaufe des Ver- fahrens abgegebenen Sachverhaltsdarstellungen einerseits der Wirklichkeit entsprechen, andererseits eine asylrechtlich relevante Verfolgung zum Inhalt haben. Naturgemäss kann der Asylsuchende seine Flüchtlingseigenschaft nur in äus- serst seltenen Fällen wirklich beweisen. In der Regel muss daher die Glaubhaftmachung genügen, was aber nicht heisst, dass die beurteilende Behörde jegliche Behauptung einfach als wahr hinzunehmen hat. Vielmehr obliegt es dem Asylsuchenden, den Sachverhalt so darzustellen, dass er mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit als wahr angenommen werden muss.
Weiter wurde behauptet, die schweizerische Asylpraxis entwickle die sogenannte «Sonderopfertheorie» in folgen- der Art und Weise weiter aus: je intensiver die heimatlichen Behörden Unrechtshandlungen begingen, desto weniger Flüchtlinge hätten in der Schweiz die Aussicht, Asyl zu erhalten. Eine derartige Feststellung kann sich nicht auf die schweizerische Asylpraxis abstützen. Ich möchte dies mit aller Deutlichkeit betonen. Vielmehr gehen wir seit jeher vom Grundsatz aus, dass die Gefährdung von Leib und Leben oder Freiheit angesichts der Schwere der Rechts- gutsverletzung immer zur Asylgewährung führen, ungeach- tet der Tatsache, ob und wieviele Personen im betreffenden Herkunftsland gleichzeitig aus den gleichen oder ähnlichen Gründen verfolgt werden. Anders verhält es sich bei den weniger schwerwiegenden Einschränkungen des täglichen Lebens in den Heimatländern der Asylbewerber. Hier ist es ein Kennzeichen politischer Verfolgung, dass derjenige gezielt Nachteilen gemäss den im Gesetz erwähnten Moti- ven ausgesetzt ist, der ein Uebermass an Einschränkungen zu erdulden hat und dem solche Massnahmen drohen, die sich von den allgemeinen Lebensbedingungen der übrigen Bevölkerung unterscheiden. Jede andere Betrachtungs- weise würde bedeuten, dass je nach allgemeiner Einschät- zung der allgemeinen Situation in einem Herkunftsland jeder Mensch, ungeachtet seiner persönlichen Betroffen- heit, in unserem Land aufgenommen werden müsste. Nicht nur wäre damit den wirklich Verfolgten ein sehr schlechter Dienst erwiesen, sondern die Aufnahmebereitschaft unseres Landes für Flüchtlinge wäre damit auf Dauer nicht sicherzu- stellen.
Das Hochkommissariat der Vereinigten Nationen für Flücht- linge betreut weltweit rund 15 Millionen verfolgte Men- schen. Der Europarat hat daneben in einer Statistik nachge- wiesen, dass rund 20 Millionen nicht als Flüchtlinge aner- kannte Menschen aus der Dritten Welt, vor allem als Schwarzarbeiter, in den industrialisierten Staaten leben. Mil- lionen von Menschen leben in der Dritten Welt in nach unseren Massstäben unzumutbaren Situationen. Sie alle hier aufzunehmen, ist nicht nur unmöglich, sondern entspräche einer kurzsichtigen Politik. Eine wie immer gear- tete Gestaltung der nationalen und europäischen Asyl- und Immigrationspolitik kann nur symptomatisch zur Bewälti- gung dieser Probleme beitragen. Dauerhafte und umfas- sende Lösungen sind vielmehr einzig in den Herkunftslän- dern oder Herkunftsregionen der Benachteiligten zu finden, Lösungen, die nicht kurzfristig, sondern langfristig und in Zusammenarbeit mit den übrigen europäischen Staaten gefunden werden müssen. Europa muss sich zur Realisie- rung einer solchen Politik den nötigen Handlungsspielraum erhalten, was nicht immer ohne Härte in einem Einzelfall möglich ist. Ein konsequenter Entscheid bedeutet indessen keinen rechtswidrigen Entscheid. Die rechtsstaatlichen Garantien im Zusammenhang mit einem Asylverfahren, namentlich, was das rechtliche Gehör betrifft, übertreffen auch nach der zweiten Gesetzesrevision die beispielsweise für den Schweizer Bürger in seinem normalen Verwaltungs- verfahren geltenden gesetzlichen Garantien. Die Rechts- staatlichkeit unserer Asylverfahren beweist nicht zuletzt die Tatsache, dass alle schweizerischen Asylentscheide, die bis heute von der europäischen Menschenrechtskommission in Strassburg behandelt wurden, geschützt worden sind. Von Rechtswidrigkeit und Rechtsungleichheit, wie sie uns von Herrn Rechsteiner vorgeworfen worden sind, müsste man vielmehr dann sprechen, wenn nach Intervention, nicht zuletzt auch von Parlamentariern, nach dem Zufälligkeits- prinzip über Verbleib oder Nichtverbleib eines Ausländers in der Schweiz entschieden würde.
Die Schweiz hat durch ihre konzeptionellen Gedanken mit Blick auf eine umfassende Flüchtlingspolitik eine führende Rolle in Europa übernommen. Ich danke all denjenigen unter Ihnen, die uns in dieser Aufgabe unterstützen.
Was den Fall von Herrn Maza betrifft, den Herr Magnin gestern erwähnt hat, so verweise ich auf meine Ausführun-
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gen anlässlich einer kürzlichen Fragestunde. Ich wiederhole aber ausdrücklich meine Aufforderung an die Präsidenten der Geschäftsprüfungskommissionen, sich persönlich orientieren zu lassen. Ich würde es ausserordentlich begrüs- sen, wenn die Präsidenten der Geschäftsprüfungskommis- sionen von dieser ihnen geboteten Möglichkeit Gebrauch machen würden.
Weiter hat Herr Rechsteiner die Frage nach der Aktion gegenüber türkischen Staatsangehörigen aufgeworfen. Es ist richtig, dass nicht die erwarteten grossen Mengen an Waffen gefunden wurden, dagegen immerhin drei Faustfeu- erwaffen, falsche Ausweisschriften, zahlreiche Unterlagen für die mutmassliche Anfertigung weiterer falscher Aus- weise, mehrere abgeänderte ausländische Militäruniformen sowie umfangreiches politisch-extremistisches Propagan- damaterial.
Von den angehaltenen türkischen Staatsangehörigen, dar- unter anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber, gehörten neun der Organisation PKK (kurdische Arbeiterpartei) und vier der Organisation TKP-ML (türkische kommunistische Partei) an. Die Tätigkeiten dieser Organisationen dürfen nicht gering veranschlagt werden. Die beiden Organisatio- nen, gegen deren Verantwortliche sich die Ermittlungen richten, gehören zu den klassischen kommunistischen Par- teien. Die TKP-ML unterhält eine Guerilla-Armee und strebt den bewaffneten Widerstand in der Türkei an. Sie ist in der Schweiz seit 1982 vertreten und wird in den eigenen Reihen als illegale, bewaffnete Partei bezeichnet. Die PKK, welche eigene Militärbasen im Nahen Osten unterhält und in der Türkei mit verschiedenen Anschlägen gegen zivile und mili- tärische Einrichtungen in Erscheinung getreten ist, versteht sich als gesamtkurdische Bewegung und ist in unserem Land seit 1980 bekannt. Zu ihren Hauptzielen gehört der Sturz der gegenwärtigen türkischen Regierung und die Errichtung eines autonomen Kurdenstaates. Angehörigen der PKK werden zahlreiche, seit Ende der siebziger Jahre in Europa gegen staatliche türkische Repräsentanten und Ein- richtungen begangene Gewaltdelikte - unter anderem Tötungen, Körperverletzungen, Brandanschläge, Erpres- sungen - zugeschrieben. Aus ihren Kreisen stammt auch die Täterschaft, die im Jahre 1985 in Lausanne einen türkischen Staatsangehörigen ermordete. Die beiden Organisation sind miteinander verfeindet. Ihre Angehörigen waren beteiligt an einer Schiesserei und Messerstecherei in Basel, in deren Folge 14 zum Teil Schwerverletzte zu beklagen waren.
Herr Meizoz hat gestern die Frage nach den Baubewilligun- gen im Nichtbaugebiet gestellt und damit eine Sorge ange- sprochen, die auch meine ist. Er hat die Frage gestellt, was man, seit wir zum letzten Mal in diesem Rat über diese Frage gesprochen haben, konkret getan habe. An erster Stelle ist hier die Aenderung der Verordnung über die Raumplanung zu nennen, die am 1. Mai 1986 in Kraft getreten ist. Gemäss dieser Aenderung haben die Kantone die Ausnahmebewilli- gungen im kantonalen Publikationsorgan gesondert anzu- zeigen. Diese Anordnung wird sicherstellen, dass die gestützt auf Artikel 12 des NHG beschwerdelegitimierten gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisa- tionen von den Ausnahmebewilligungen Kenntnis erhalten und damit ihr Einspracherecht geltend machen können. An zweiter Stelle ist die ständige Ueberwachung der letztin- stanzlichen kantonalen Rechtsprechung durch das Bundes- amt für Raumplanung zu erwähnen. Die dem Amt zur Kennt- nis gelangenden Entscheide - jährlich rund 150 bis 200 Fälle - werden auf ihre Bundesrechtsmässigkeit hin überprüft. Nötigenfalls erhebt das Raumplanungsamt Verwaltungsge- richtsbeschwerde beim Bundesgericht. Anzumerken bleibt leider, dass die Kantone dem Bundesamt für Raumplanung nur die letztinstanzlichen Entscheide zu melden haben. Schliesslich darf ich auch auf die ausgedehnte Informa- tions- und Beratungstätigkeit des Bundesamtes für Raum- planung hinweisen.
Die zweite Frage war die jenige nach der Beurteilung des heutigen Zustandes. Die geänderte Verordnung steht erst seit Mai 1986 in Kraft, aber sie lässt immerhin folgendes erkennen: In zwölf Kantonen wird die Publikationspflicht
korrekt erfüllt. Nur Baugesuche und nicht Baubewilligungen werden in acht Kantonen publiziert, während sechs Kantone noch keinerlei Publikationen vornehmen. Quantitativ lässt die Situation nach dieser kurzen Dauer noch keine defini- tiven Schlüsse zu. Was die inhaltliche Qualität des unterin- stanzlichen Vollzugs von Artikel 24 Raumplanungsgesetz angeht, muss leider - wie ich vor einem Jahr bei der Beant- wortung der Interpellation Zwingli gesagt habe - davon ausgegangen werden, dass nicht wenige Bewilligungen Bundesrecht verletzen. Dies müssen wir immer wieder fest- stellen. Was gedenken wir zu tun? Der Bundesrat verfolgt den kantonalen Vollzug von Artikel 24 RPG sehr aufmerk- sam. Das Bundesamt für Raumplanung wird seine Auf- sichtsaufgaben weiterhin mit grösster Sorgfalt erfüllen. Es kann jedoch seine Informations- und Beratungstätigkeit nur im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten wahrnehmen. Wie Sie wissen, läuft gegenwärtig eine Revision des Raum- planungsgesetzes. Hier stellt sich die Frage an den Gesetz- geber, ob sich der Vollzug der zentralen raumplanerischen Ausnahmebestimmung nicht auch mit entsprechenden Ver- deutlichungen und Ergänzungen im zukünftigen Recht ver- bessern liesse. So könnte, um nur ein Beispiel zu nennen, dem Bund das Beschwerderecht auch auf den unteren Instanzen eingeräumt werden, etwa analog dem Verfahren, das bei der Lex Furgler gilt. Zu prüfen wäre allenfalls auch die Einrichtung eines unabhängigen, kantonalen Ueberwa- chungsorganes für Bau- und Planungsfragen. Die Arbeiten der Expertenkommission unter der Leitung von Herrn Stän- derat Jagmetti sind allerdings noch nicht soweit gediehen, dass ich Ihnen hier nun konkrete Vorschläge unterbreiten könnte. Das Problem ist aber voll erkannt. Im Pflichtenheft der Expertenkommission ist die Aufgabe mitenthalten, die ganzen mit dem Artikel 24 zusammenhängenden Fragen zu behandeln.
Weiter hat Herr Meizoz die Frage nach dem Stand der Richtplanungen der Kantone gestellt. Wie Sie wissen, haben wir eine bedauerliche Verspätung innerhalb der gesetzli- chen Frist. Bis Ende 1984 haben lediglich drei Kantone ihre Richtpläne durch den Bund genehmigen lassen. Bis Ende 1987 wird die Genehmigung für weitere rund zwölf Kantone vorliegen, während bei den übrigen Kantonen damit gerech- net werd, dass sie ihre Arbeit im Jahre 1988 abschliessen werden. Mit all den Kantonen, bei welchen die Richtplanun- gen noch nicht vollzogen sind, steht aber das Bundesamt für Raumplanung in nahem Kontakt. Wir dürfen mit Befriedi- gung feststellen, dass die Richtpläne in der Mehrzahl den qualitativen Anforderungen genügen. Es ist ganz offensicht- lich, dass die Kantone die Schwierigkeiten, sachliche und politische, die mit der Richtplanung verbunden sind, unter- schätzt haben.
Herr Oehen stellte zunächst die Frage nach der rascheren Einsatzmöglichkeit des Zivilschutzes, eine Frage, die in Zusammenhang mit den Katastrophen von Tschernobyl und Schweizerhalle aktuell wurde.
Wie Sie wahrscheinlich der Presse entnommen haben, habe ich eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die diesen Problemkreis speziell untersuchen soll und die bis Ende September einen ersten Bericht abzuliefern hat.
Die Kommission wird die Frage der Verfügbarkeit der Räume ebenfalls prüfen. Im übrigen darf ich darauf hinwei- sen, dass bereits nach geltendem Recht diese Räume nicht innerhalb von acht Tagen, sondern innerhalb von 24 Stun- den bezugsbereit sein sollten. Es wird schwierig sein, auch die Privaten dazu anzuhalten, ihre eigenen, selber finanzier- ten Schutzräume während Friedenszeiten nicht für andere Zwecke zu verwenden. Hingegen sollte es möglich sein, mindestens die öffentlichen Schutzräume in einem Zustand zu halten, dass diese sofort benutzt werden können.
Was den Erwerb der Grundstücke durch Ausländer betrifft, so haben Sie zu Recht darauf hingewiesen, dass die Zahl der tatsächlich erteilten Bewilligungen unterhalb des Kontin- gents liegt, das der Bundesrat zugestanden hat. Es wird in der Tat zu prüfen sein, ob in Zukunft die Bewilligungsgren- zen nicht tiefer angesetzt werden müssen.
Zur Frage nach der Ermittlungstätigkeit darf ich Ihnen
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sagen, was Sie wahrscheinlich wissen, dass primär die Kan- tone dafür zuständig sind, die Einhaltung der Lex Furgler zu überwachen. Es fehlt dem zuständigen Departementsvorste- her an Personal, um eine systematische Untersuchung jedes einzelnen Falles durchzuführen. Aber gerade in dem von Ihnen zitierten Fall C konnte keine Umgehung der Lex Furg- ler festgestellt werden.
Sie haben als weitere Frage, zusammen mit andern Spre- chern, zum Beispiel Herrn Hubacher, darauf hingewiesen, dass die ausländische Wohnbevölkerung langsam, aber sicher im Ansteigen begriffen ist, eine Entwicklung, die auch den Bundesrat mit Sorge erfüllt. Es kann aber keine Rede davon sein, dass der Bundesrat sein Stabilisierungsziel auf- gegeben hat. Vielmehr steht er in einer ständigen Diskus- sion in bezug auf die Bewilligungen. Es ist keineswegs so, Herr Hubacher, dass nun einfach die Schleusen geöffnet werden und beliebig Ausländer in die Schweiz kommen könnten. Wir können längst nicht - ich betone, längst nicht - alle Begehren der Wirtschaft erfüllen. Hingegen stellen wir fest, dass wir in lebensnotwendigen Einrichtungen wie Spi- tälern ganz einfach das nötige Personal mit Schweizern nicht mehr decken können. Ich darf Sie auch daran erin- nern, dass es in unserer Hotellerie und bei den Restaurants ganz einfach nicht möglich ist, den notwendigen Bedarf mit Schweizern zu decken, so dass der Bundesrat sich genötigt sah, die gleichen Zahlen freizugeben, wie er dies im letzten Jahr getan hat.
Herrn Nationalrat Müller erfüllt es mit Sorge, dass die Ver- kehrsunfälle ständig zunehmen. Ich muss das präzisieren: Die Verkehrsunfälle und der unerfreuliche Anstieg der Ver- letzten und Toten im Personenverkehr haben im Jahre 1986 zugenommen, nachdem in den vorangegangenen Jahren ein erfreulicher Rückgang zu verzeichnen war. Auch mich erfüllt diese Entwicklung mit Sorge. Ich habe mich anläss- lich der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz mit dieser Frage eingehend auseinandergesetzt und die Polizeidirekto- ren aufgefordert, in ihren Kantonen diesem Problem ver- mehrt Aufmerksamkeit zu schenken, und ich werde jede Gelegenheit nützen, um die Kantone an ihre Aufsichts- und Kontrollpflicht zu erinnern. Ich hoffe mit Herrn Müller, dass das Jahr 1986 ein Ausnahmejahr gewesen sei und dass das Jahr 1987 wieder an die erfreulichen vorangegangenen Jahre anknüpfe.
Herr Nauer hat die Frage nach dem Fahrplan des Mieter- schutzes gestellt. Ich kann ihm dazu folgendes sagen: Die ständerätliche Kommission hat am 15. Mai mit der Beratung dieses Gesetzes begonnen; sie hat am 20. oder 21. August eine zweitägige Sitzung anberaumt, in der Hoffnung, dann das Miet- und Pachtrecht durchberaten zu können. Anschliessend wird es am Nationalrat sein, die Vorlage zügig zu beraten.
Frau Uchtenhagen hat die Frage nach dem Datenschutzge- setz gestellt. Frau Uchtenhagen, der Datenschutz liegt mir - wie überhaupt der ganze Bereich des Persönlichkeitsschut- zes - genauso am Herzen wie Ihnen. Sie wissen, dass der Entwurf 1984 einer starken Kritik ausgesetzt war. Er wurde nicht nur inhaltlich kritisiert, sondern es wurde ihm auch Kompliziertheit zum Vorwurf gemacht. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Pedrazzini hat das Gesetz überarbeitet; es ist dadurch lesbarer, es ist einfacher gewor- den; aber es hat immer noch einen Kompliziertheitsgrad, der, wie es mir schien, für die parlamentarische Beratung unzweckmässig ist. Es ist keineswegs so, dass irgendeine spezielle Interessengruppe Kritik an diesem neuen Entwurf geübt hätte, sondern ich bin zur Ueberzeugung gelangt, dass der Entwurf in diesem Stadium der Behandlung nicht reif ist für die parlamentarische Bearbeitung. Ich habe ihn deshalb durch eine verwaltungsinterne kleine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Dr. Steinlin nochmals überar- beiten und vor allem vereinfachen lassen. Das hat eine Verzögerung von mehreren Monaten bewirkt. Aber ich bin restlos davon überzeugt, dass sich diese Verzögerung mehr als rechtfertigt, weil diese Zeit bei der Behandlung im Parla- ment wieder eingespart werden kann. Sie fordern zu Recht vom Bundesrat möglichst einfache und klare Gesetze. Der
mir abgelieferte Entwurf entsprach diesen Kriterien nicht, aber ich hoffe, dass eine Ueberarbeitung nun zu diesem Ziel führt. Der Entwurf wird im Frühling 1988 dem Parlament zugeleitet werden können. Ich hoffe mit Ihnen, dass nachher die parlamentarische Arbeit rasch erfolgen kann.
Herr Cantieni hat einige Fragen zur Grundbuchvermessung gestellt. Zunächst zum Zeitplan: Die Grundbuchvermessung sollte plangemäss bis zum Jahre 2000 abgeschlossen wer- den können.
Die zweite Frage nach der Finanzierung: Es ist bereits heute so, dass an finanzschwache Kantone höhere Beiträge gelei- stet werden als an finanzstarke Kantone. Was das Prüfungs- reglement für Vermessungstechniker betrifft, so wird es zwar neu gefasst, aber nicht schärferen Anforderungen un- terzogen.
Der letzte Redner, der Fragen gestellt hat, ist Herr Ruf. Der Bundesrat wird seine Asylpolitik konsequent weiterführen, und er wird sich weder von der einen noch von der anderen Seite von seinem eingeschlagenen Weg abbringen lassen. Der Delegierte hat keinen Einfluss auf die Zahl der Flücht- linge, die in die Schweiz kommen. Er arbeitet auch nicht mit Hunderten von Beamten, sondern er hat einen Mitarbeiter- stab von 191 Beamten.
Wir sind überzeugt, dass das beste Mittel ein beschleunigter Ablauf der Verfahren ist, damit die Schweiz als Asylplatz weniger attraktiv ist. Wie Sie wissen, unternehmen wir alles, um zu diesem Ziel zu gelangen.
Im letzten Jahr konnte der Pendenzenberg auch geringfügig abgebaut werden. Sie haben aber der Presse entnehmen können, dass bis Ende April dieses Jahres rund 100 Prozent mehr Asylbewerber als in vergangenen Jahren in der Schweiz um Asyl nachgesucht haben. Erfreulicherweise sind nun im Mai die Zahlen etwas zurückgegangen. Sie sind immer noch relativ hoch. Es ist wohl nicht von der Hand zu weisen, dass der erfreulich deutliche Ausgang der Abstim- mung über das Asylgesetz das seinige dazu beigetragen hat. Wir werden auch in Zukunft nicht alle endgültig abgewiese- nen Asylbewerber ausweisen können. Ich habe bereits ein- gangs dargelegt, dass ein abgewiesener Asylbewerber im Prinzip das Land zu verlassen hat, dass es aber durchaus möglich ist, aus humanitären Gründen - namentlich wenn ein Asylbewerber seit langen Jahren in der Schweiz wohnt, hier verwurzelt ist, Kinder hat, die hier zur Schule gehen - eine Wegweisung nicht zu vollziehen. Wir werden trotz Ihrer Kritik auch von dieser Praxis nicht abweichen.
Die letzte konkrete Frage, die Sie gestellt haben, betrifft den Asylbewerber Herrn Musey. Herr Musey, dessen Asylgesuch endgültig abgewiesen wurde und dessen Wegweisungsver- fügung rechtskräftig ist, und bei dem auch die Berner Regie- rung der Meinung ist, dass seine Wegweisung gerechtfertigt ist, ist samt seiner Familie untergetaucht. Er geniesst den Schutz der Bischofskonferenz. Es ist bis heute den Polizei- kräften nicht gelungen, den Aufenthalt der Familie Musey ausfindig zu machen. Es steht aber ausser Frage, dass Herr Musey im Moment, wo er aufgefunden wird, samt seiner Familie die Schweiz zu verlassen hat.
Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
M. Magnin: Hier, j'ai dénoncé des faits précis, graves, irréfu- tables, des illégalités dans l'affaire Maza. Je vous ai demandé, Madame la Conseillère fédérale, des réponses et des décisions précises. Or, vous ne m'avez absolument pas répondu. Excusez-moi de vous dire, Madame, avec tout le respect que je vous dois, qu'il y a de votre part de la désinvolture, à l'égard, non seulement du Parlement, mais aussi de l'opinion publique qui est très préoccupée par cette affaire, comme vous avez d'ailleurs pu le constater dans la presse.
Un fait est plus grave encore. Alors que le dossier est connu, qu'il est vide, vous réitérez votre proposition aux présidents des Commissions de gestion des deux Chambres de les informer. Les informer sur quoi ? Vous laissez supposer qu'il y aurait d'autres faits que ceux figurant dans le rapport
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Geschäftsbericht des Bundesrates
officiel et confidentiel que vous avez dû fournir à la suite de la demande du Tribunal fédéral. Ce procédé est dilatoire et inadmissible, et il est contraire à la décision suivante du Tribunal fédéral, figurant dans la lettre qu'il vous a adressée: «Le Tribunal fédéral ne peut tenir compte que de documents secrets dont le contenu essentiel a été communiqué au recourant et sur lequel ce dernier a eu l'occasion de s'expri- mer et de fournir des contre-preuves». Or, vous n'avez fourni au recourant et à son mandataire que le rapport officiel. Vous êtes donc en pleine contradiction avec la demande du Conseil fédéral si vous avez, comme vous le laissez entendre en réitérant votre proposition aux commissions des deux Chambres, d'autres révélations à faire, ce qui, j'en suis persuadé, n'est pas le cas.
Faudra-t-il vraiment, Madame la Conseillère fédérale, que le Tribunal fédéral vous désavoue une deuxième fois et que, finalement, il tranche lui-même cette affaire Maza ? Il semble d'ailleurs que, dans une déclaration faite, sauf erreur, par M. Peter Arbenz, telle est la voie que vous choisissez. Vous voulez jouer les Ponce Pilate et laisser au Tribunal fédéral la responsabilité d'une décision.
Oehen: Frau Bundesrätin, ich nehme an, dass es Ihnen nicht möglich war, die Unterlagen im Falle C zu studieren; denn Sie haben von der Tessiner Staatsanwaltschaft eine Kopie der Einvernahme des Herrn R. erhalten, die man nun einfach nicht mehr übersehen kann. Ich bin der Meinung, dass Sie in Kenntnis dieser Unterlagen nicht weiter erklären dürfen, es seien keine Umgehungen festgestellt worden. Das als Vor- bemerkung.
Es ist Ihnen entgangen, zu zwei meiner Fragen Stellung zu nehmen. Eine lasse ich fallen, auf die andere muss ich zurückkommen: Das Problem der Grenzgänger. Deren Zahl betrug 111 000 im Jahre 1985, 119 000 1986; nach vier Monaten 1987 sind wir bereits auf 125 000 Grenzgängern. Wir befinden uns also in einem Trend, und ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen: Will der Bundesrat angesichts dieser Entwicklung an seiner bisherigen Haltung festhalten, wonach keinerlei Gründe vorliegen, um auf die heutige Kompetenzdelegation an die Kantone zurückzukommen? Dies trotz aller Probleme und Spannungen, die vor allem an der Südgrenze des Landes seit Jahren offensichtlich sind, und die sich jetzt rasch verschärfen. Ich bitte um Ihre ganz konkrete Position zu dieser Frage.
Ruf-Bern: Frau Bundesrätin Kopp hat mit ihren Zahlenanga- ben soeben eindrücklich bestätigt, dass mit sogenannt «humanitären» Bewilligungen für abgewiesene Asylbewer- ber, die nicht den Ausländerkontingenten angerechnet wer- den, die offizielle Stabilisierungspolitik de facto systema- tisch unterlaufen wird. 1986 - wenn Sie gut zugehört haben - betrug das Verhältnis zwischen diesen «humanitären» Bewilligungen bzw. den Internierungen einerseits und den Ausschaffungen andererseits etwa 3 zu 1. Mit anderen Wor- ten: Von den abgewiesenen Asylanten wird nur ein Viertel ausgeschafft, und der Rest kann unter irgendwelchen Rechtstiteln letztlich dennoch hier bleiben, hat also das angestrebte Ziel erreicht. Dem Schweizervolk wird dadurch zugemutet, dass es sich im Zeichen einer falsch verstande- nen Humanität seitens des Bundesrates durch ganze Völker- stämme von Schein- und Wirtschaftsasylanten überrennen lassen muss. Wenn Sie dies gutheissen und fördern, wie Herr Weder-Basel beispielsweise, dann dokumentieren Sie eine eklatante, höchst bedenkliche Schweizerfeindlichkeit. Ich möchte Frau Bundesrätin Kopp einige Fragen, die sie nicht beantwortet hat, nochmals stellen: Findet der Bundes- rat nicht auch, es sei ein unverhältnismässiger, ja sogar blödsinniger Aufwand, zum Beispiel für etwa 20 abgewie- sene Tamilen aus Sri Lanka ein derartiges Theater zu produ- zieren und für sogenannte «Erkundungsreisen» Zehntau- sende von Franken an Steuergeldern zu verschleudern, wie dies kürzlich der Fall war, mit dem Ergebnis, dass dabei gar nichts herausschaute? Will man auf diese Weise bei allen anstehenden Ausschaffungen verfahren? Wie steht es mit dem materiellen Aufwand, der damit verbunden ist? Teilt
Bundesrätin Kopp die Ansicht, die Schweiz könne nicht für Zehntausende, ja letztlich - nach Jahren - für Hunderttau- sende ab- und ausgewiesener Asylanten in aller Welt, in deren Herkunfts- oder in Drittländern, quasi eine de facto Lebensversicherung, vor allem in materieller Hinsicht, über- nehmen, wie man dies offenbar beabsichtigt? Glaubt sie nicht auch, eine vorläufige Aufnahme von abgewiesenen Scheinasylanten, wie sie nun vermehrt angewendet werden soll, widerspreche eindeutig dem Willen des Schweizer Vol- kes, das sich in der letzten Volksabstimmung deutlich für eine schärfere asylpolitische Gangart ausgesprochen hat, in der Erwartung, das unrühmliche Asylantenunwesen möge nun endlich ein Ende finden? Steht die vorläufige Aufnahme nicht in diametralem Widerspruch zu den angeblichen, aber - wie wir gehört haben - unter dem Druck der expandieren- den Wirtschaft ja erfolglosen Bemühungen des Bundesrates zur Stabilisierung des Ausländerbestandes? Ich wäre dank- bar für konkrete Antworten.
M. Revaclier: Je voudrais revenir très brièvement sur l'af- faire Maza au sujet de laquelle M. Magnin a demandé des réponses précises au Conseil fédéral. Je crois que M. Ma- gnin pourrait fournir ces réponses lui-même. Je lis en effet, dans un journal important de Zurich daté du 21 mai, que «déjà à la fin 1986, divers politiciens de gauche, en accord avec les autorités fédérales, ont recherché un pays tiers pour accorder asile à M. Maza». A ce moment-là, on a parlé de l'Algérie, de l'Espagne, de la République démocratique allemande. «A mi-février 1987, la recherche d'un pays tiers pour M. Maza s'avérant politiquement impossible, c'est à ce moment-là que le délégué aux réfugiés a décidé d'expulser M. Maza vers un pays tiers d'Afrique.»
Par conséquent, Monsieur Magnin, vous connaissez très certainement la réponse, aussi bien que Mme Kopp, alors que nous nous ne la connaissons pas. Je pense que l'atti- tude de Mme Kopp dans cette affaire est tout à fait régulière.
M. Magnin: J'étais effectivement parmi ceux qui ont essayé de trouver un pays tiers afin de rendre service au délégué aux réfugiés ainsi qu'à M. Maza. Mais comment voulez-vous qu'un pays accepte de recevoir un requérant d'asile qui est en Suisse depuis quatorze ans? Comment voulez-vous justi- fier son expulsion et son renvoi dans un autre pays, après si longtemps? C'est pratiquement impossible et nos efforts ont échoué.
Vous dites, Monsieur Revaclier, que je connais les réponses du Conseil fédéral, mais ce n'est pas vrai, je ne les connais pas. Je connais ce qui existe, à savoir le rapport confidentiel que j'ai cité hier à cette tribune, mais je voudrais savoir s'il y a autre chose. Puisque Mme Kopp déclare vouloir informer les présidents des Commissions de gestion des deux Cham- bres, qu'elle le dise alors publiquement!
Bundesrätin Kopp: Ich hoffe, dass ich hier in diesem Saal zum letzten Mal zu diesem Fall Maza Stellung nehmen werde, und ich werde dies auch nur in aller Kürze tun. Zunächst aber möchte ich Herrn Magnin sagen: Wenn er behauptet, Herr Maza wäre seit 1972 als Asylbewerber bei uns, so trifft das einfach nicht zu. Herr Maza ist genau wie sein Kollege Musey als Student hierher gekommen, hat seine Studien hier absolviert. Erst als er unser Land nach Abschluss der Studien hätte verlassen müssen, ist er auf die Idee gekommen, 1980 ein Asylgesuch einzureichen.
Zur Frage dieser berühmten Geheimakten und zum Entscheid des Bundesgerichtes: Das Bundesgericht hat das Departement nicht dazu angehalten, diese Akten herauszu- geben. Es hat nur darauf aufmerksam gemacht, dass Maza sie selber verlangen könne. Selbstverständlich, Herr Magnin, haben wir nicht alles herausgegeben. Wäre dies der Fall, hätten wir auch vorher keinen triftigen Grund gehabt, das nicht zu tun. Wir werden das auch in Zukunft nicht tun, denn das Verwaltungsverfahrensgesetz gibt uns die Mög- lichkeit, wenn höhere Interessen entgegenstehen, Doku- mente nicht herauszugeben. Hingegen sind wir bereit, den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommissionen Einblick
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zu geben und sie über die Details zu orientieren. Ich wieder- hole: Ich wäre dankbar, wenn die Präsidenten der Geschäftsprüfungskommissionen von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch machen würden, damit aus Ihrer Mitte jemand die Details kennt und guten Gewissens versi- chern kann, dass er Einblick hat und auch die Haltung der Behörden versteht. Es gibt - ob Sie es wollen oder nicht - Situationen, in denen aus öffentlichem Interesse, um nicht andere Menschen zu gefährden, Tatsachen nicht auf den Tisch zu legen sind. Für mich wäre es einfacher und ange- nehmer, es zu tun.
Die Frage von Herrn Oehen möchte ich abschliessend gerne noch persönlich während dieser Session beantworten: der Bestand der Grenzgänger. Die Grenzregionen sind auf die- sen Bestand nach wie vor angewiesen. Aber Einzelheiten zu seiner Frage werde ich ihm gerne im Nachgang an diese Sitzung noch eröffnen.
Herr Ruf stellt die Frage, ob mit diesen humanitären Bewilli- gungen das Stabilisierungsziel der ausländischen Bevölke- rung nicht gefährdet werde. Ich nenne Ihnen dazu zwei Zahlen: Wir haben rund 960 000 Ausländer in der Schweiz. Im vergangenen Jahr haben wir rund 1200 humanitäre Bewilligungen erteilt bzw. Internierungen ausgesprochen. Ich glaube kaum, dass diese Zahl das Stabilisierungsziel ernsthaft zu gefährden vermag. Das Stabilisierungsziel spielt aber insofern eine Rolle, als wir humanitäre Bewilli- gungen eben nur in ausgesprochenen Härtefällen erteilen und in weniger harten Fällen darauf bestehen, dass die Ausländer unser Land wieder verlassen müssen. Mir scheint, dass wir hier einen vernünftigen und gangbaren Mittelweg gefunden haben, der sowohl der humanitären Verpflichtung der Schweiz als auch dem Stabilisierungsziel entgegenkommt.
Man mag den Aufwand als unverhältnismässig bezeichnen, der mit den 20 Tamilen betrieben wurde. Wir persönlich vertreten die Meinung, dass ein solcher Aufwand dann gerechtfertigt ist, wenn wir in umstrittenen Fällen mit Sicherheit sagen können, dass den Zurückgekehrten nichts geschehen wird. Wir sind auch nicht der Meinung, Herr Ruf, dass wir eine Versicherung für alle Asylbewerber, die nach- her in ihr Heimatland zurückkehren, abschliessen wollen. Wir sind aber der Auffassung, dass im Rahmen unserer Möglichkeiten eine vernünftig ausgebaute Rückkehrhilfe stattfinden soll. Und wir sind daran, in verschiedenen Staa- ten - so in Chile - ein solches Rückführerprojekt auch durchzuführen. Dass es auch bei diesen Projekten Kritik gibt, liegt auf der Hand. Das hindert uns nicht daran, diese Rückkehrhilfe nun aktiv umzusetzen.
Die vorläufige Aufnahme war Bestandteil des Asylgesetzes, das vom Volk gutgeheissen wurde. Es gibt nun einfach Fälle, bei denen eine Rückkehr entweder nicht durchführbar oder nicht zumutbar ist. Für diese Kategorie muss ein recht- licher Status gefunden werden. Nach bisherigem Recht wur- den die Leute interniert. Der Internierungsbegriff wurde aber öfters missverstanden, namentlich der Begriff der «offenen Internierung», so dass im neuen Asylgesetz eine andere Terminologie gefunden wurde, nämlich die «vorläufige Auf- nahme». Aber eine grundsätzliche Aenderung der Praxis ist damit nicht verbunden.
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux
Weber-Arbon: Ich habe zu diesem Abschnitt zwei Bemer- kungen anzubringen.
Der Geschäftsbericht vermerkt, dass zum ersten Mal seit
1975 mehr Fälle hätten erledigt werden können, als einge- gangen seien. Warum? Dank weniger Neueingängen (140) mussten schliesslich 70 Fälle weniger auf das neue Jahr übertragen werden als ein Jahr zuvor. Was heisst das? 15 ordentliche und 15 ausserordentliche Ersatzrichter haben, wie es im Bericht heisst, 500 Referate übernommen. Sie konnten mit diesem Einsatz aber bloss dafür sorgen, dass der Pendenzenberg nicht noch höher geworden ist. Ein Abbau war also nicht möglich. Mit anderen Worten: Das vor drei Jahren gesteckte Ziel konnte nicht erreicht werden.
Wird jetzt - so können wir fragen - die in den eidgenössi- schen Räten pendente Revision des OG mit ihren bisherigen Ergebnissen die Lösung des Problems bringen? Ich habe grosse Zweifel. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Pendenzenberg nur mit einer Erhöhung der Zahl der voll- amtlichen Richter abgebaut werden kann.
Bundesrätin Kopp: Herr Weber stellt zunächst fest, dass mit der Wahl der 15 ausserordentlichen Ersatzrichter das gesteckte Ziel der Entlastung des Bundesgerichtes bezie- hungsweise des Abbaus des Pendenzenberges - auch hier haben wir es mit einem Pendenzenberg zu tun - nicht erreicht wurde. Ich glaube, gesamthaft gesehen darf man feststellen, dass sich der Einsatz dieser ausserordentlichen Ersatzrichter bewährt hat, die Situation würde natürlich noch viel gravierender aussehen, wenn diese Ersatzrichter nicht beigezogen worden wären. Es konnte zum mindesten verhindert werden, dass die Pendenzen weiter anstiegen, wenn sie auch im vergangenen Jahr nur geringfügig abge- baut werden konnten.
Im übrigen geht Herr Weber auf das kürzlich gefällte Urteil ein. Es ging um die Residenzpflicht der kantonalen Beam- ten. Ich nehme an, Sie meinen diesen Entscheid. Sie wissen, Herr Weber, dass der Bundesrat sich zu bundesgerichtli- chen Urteilen materiell nicht zu äussern pflegt. Das gilt selbstverständlich auch für das Verfahren der Entscheidun- gen. Wir folgen hier dem Grundsatz der Gewaltentrennung. Der Bundesrat steht nicht über, sondern neben dem Bun- desgericht. Hingegen wäre es durchaus denkbar, dass die Geschäftsprüfungskommission Ihres Rates, dem die Auf- sicht über das Bundesgericht zukommt, sich den Fragen, die Herr Weber nach meiner Meinung zu Recht hier aufge- worfen hat, noch gründlicher annimmt. Der Bundesrat kann es aus den dargelegten Gründen nicht tun.
Departement des Innern - Département de l'intérieur Folgen der Katastrophe von Tschernobyl Répercussions de la catastrophe de Tchernobyl
Herr Leuenberger Moritz unterbreitet im Namen der Geschäftsprüfungskommission den folgenden schriftlichen Zwischenbericht über den Stand der Bemühungen des Bun- desrates:
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich mit dem Fort- schreiten der Arbeiten der Bundesverwaltung auseinander-
Geschäftsbericht des Bundesrates
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gesetzt, ohne in eine materielle Prüfung der bevorstehenden Lösungen einzutreten. Um sich den erforderlichen Informa- tionsstand zu verschaffen, hat sie drei Experten zur schädi- genden Wirkung radioaktiver Strahlung, zum Strahlen- schutz und zur Alarmorganisation angehört. Gestützt darauf hat sie dem Bundesrat eine Reihe von Zusatzfragen zum 12- Punkte-Programm unterbreitet, das der Bundesrat im Juni 1986 in Aussicht gestellt hat. Insbesondere geht es ihr um die Prioritäten und Termine, die sich der Bundesrat für die Folgen aus der Katastrophe von Tschernobyl gesetzt hat. Weitere Fragen betreffen die Rolle, die der Bundesrat selber in einer ähnlichen Katastrophe wahrnehmen will, das Ver- hältnis zu den Kantonen und Gemeinden, die vorausschau- ende Planung möglicher Szenarien zur Handhabung des Dosis-Massnahmenkonzeptes, die Vorsorge für Notvorrat, Trinkwasser und Tierhaltung, die Ausgestaltung der Mittel des Zivilschutzes für Nothilfe bei Zivilkatastrophen, die Ver- antwortung des Bundes für Schäden aus Katastrophen, die Möglichkeit weiterer internationaler Vorstösse der Schweiz und die Frage des Genügens unserer Kenntnisse über die Risiken von Nuklearanlagen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat zum 12-Punkte-Pro- gramm sowie zu den erwähnten und weiteren Fragen zwei Zwischenberichte des Bundesrates erhalten. Erste Priorität hat der Bundesrat der Anpassung der Krisenorganisation für den Fall erhöhter Radioaktivität verliehen. Er hat daher die Verordnung über die Einsatzorganisation erhöhter Radioak- tivität (Punkt 3 des 12-Punkte-Programms) bereits erlassen, sowie die Sektion Strahlenschutz im Bundesamt für Gesundheitswesen zu einer Abteilung erweitert und perso- nell verstärkt sowie die Präsidenten und Vizepräsidenten der vier beratenden Kommissionen zum Strahlenschutz zu einem Koordinationsausschuss unter dem Vorsitz des Direk- tors des Bundesamtes für Gesundheitswesen zusammenge- fasst (Punkt 4 des 12-Punkte-Programms). Die Geschäfts- prüfungskommission ist mit dieser Prioritätensetzung ein- verstanden. Zur Krisenorganisation zählt sie jedoch auch noch die Schaffung einer permanent einsatzfähigen Infor- mationszentrale (Punkt 5 und 6 des 12-Punkte-Programms), sowie die Abgrenzung der Zuständigkeiten zur Anordnung von Massnahmen und ihrem Vollzug (Punkt 9 des 12- Punkte-Programms). Während die Informationszentrale schon im Herbst 1987 mit der Einübung beginnen kann und bis zur Gesamtverteidigungsübung im Herbst 1988 einsatz- bereit sein soll, stellt sich für die Abgrenzung gewisser Zuständigkeiten die Frage, ob Gesetzesrevisionen notwen- dig sind (Revision der Militärorganisation für den Beizug von Militärpersonen und Revision des Lebensmittelgesetzes für die Umschreibung der Verpflichtungen der kantonalen Behörden bei erhöhter Radioaktivität). Zum letzten Punkt empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, nötigenfalls eine Uebergangsregelung auf Verordnungsstufe zu treffen.
Mit Befriedigung hat die Kommission festgestellt, dass die Verordnung über die Alarmorganisation auf ihre Anregung hin nicht mehr zwischen «Empfehlungen» und «Massnah- men» unterscheidet, sondern nur noch letztere vorsieht. Dadurch sollte sich inskünftig die Verwirrung vermeiden lassen, welche im Mai 1986 durch behördliche Empfehlun- gen entstanden ist.
Auf Wunsch der Regierungsparteien soll die Botschaft über das Strahlenschutzgesetz erst in der kommenden Legislatur vorgelegt werden. Die Planung sieht vor, dass die Anmel- dung im Frühjahr 1988 erfolgt. Die Geschäftsprüfungskom- mission wünscht demgegenüber, dass versucht wird, die Botschaft soweit voranzutreiben, dass die Anmeldung bereits in der Dezembersession 1987 erfolgen kann.
Der Bundesrat beabsichtigt, Strahlenschutzgesetz und Kernenergiegesetz gleichzeitig vor die eidgenössischen Räte zu bringen. Die Geschäftsprüfungskommission wünscht jedoch, dass die Strahlenschutzrevision vorwegge- nommen werde, sofern bei der Revision des Kernenergiege- setzes Verzögerungen auftreten.
Zur Frage der Deckung von Folgeschäden durch den Bund hat der Bundesrat bereits eine Botschaft an die eidgenössi- schen Räte angemeldet.
Die Geschäftsprüfungskommission hat dem Bundesrat noch weitere Zusatzfragen vorgelegt, die dieser entweder im nächsten Zwischenbericht vom Juli 1987 oder im Schlussbe- richt beantworten wird, der Ende 1987 oder anfangs 1988 vorliegen soll.
Dirren, Berichterstatter: Aus dem Geschäftsbericht über das Mammutdepartement des Innern berichten wir Ihnen über die vier angegebenen Geschäfte:
Inspektion Lebensmittelkontrolle;
Bericht über die Statistiken;
Strahlenschutztechnische Kontrollen;
Vollzug der IV-Inspektion.
Inspektion Lebensmittelkontrolle: Am 20./21. Mai 1986 beschloss die Plenar-GPK-Kommission eine erneute Inspek- tion der Lebensmittelkontrolle. Diese ist als Ueberprüfung und Weiterführung derjenigen von 1981, die im Anschluss an die Entdeckung von Hormonen im Kalbfleisch geschah, zu werten. Einzelne wichtige Forderungen von damals sind immer noch nicht erfüllt: einerseits ist diese Inspektion Nachkontrolle und anderseits Vertiefung in die Verwaltungs- abteilung. Nicht behandelt werden hier allgemeine Fragen betreffend des Kernkraftwerk-Unfalls von Tschernobyl, mit denen sich eine GPK-eigene Sektion befassen und unter Herrn Bonnard berichten wird.
Die Nachkontrolle der Inspektion von 1981 hat unterschiedli- che Resultate gezeigt.
Zum Schutz der gesundheitlichen Schäden: Das Kontrollsy- stem beruht auf föderalistischen Strukturen. Es werden nur Stichprobenkontrollen durchgeführt, und auch deshalb las- sen sich Lücken im Gesundheitsschutz nicht vollständig schliessen. Die Entwicklung neuer Lebensmitteltechnolo- gien, die Oeffnung neuer interkantonaler und internationa- ler Wirtschaftsräume ergeben neue Konsum-, aber auch neue Schutzbedürfnisse, die vermehrte Koordination durch den Bund benötigen.
Zu den Fremd- und Inhaltsstoffen: Die GPK fordert eindeu- tige Regelungen der Grenzwerte. Obwohl auch der Bundes- rat diesem Anliegen zustimmt, ist eine klare Ordnung noch nicht durchgesetzt. Der Erlass der Fremdstoffverordnung mit Toleranz- und Grenzwerten ist ein positiver Schritt. Es müssen aber auch die Durchsetzungsschwierigkeiten bei den kantonalen Vollzugsbehörden beseitigt werden.
Die Punkte 3 bis 6 der Forderungen an das neue Lebensmit- telgesetz (Einheit der Verantwortung) wurden erst mit dem Bundesratsbeschluss vom 29. September 1986 durchge- setzt. Die ab 1. Juli 1987 eingesetzte Fachstelle Fleisch vom Bundesamt für Gesundheit soll die Koordination mit dem Bundesamt für Veterinärwesen übernehmen. Sie soll der kompetente Partner der Konsumenten und Verteiler und der Kantone als Vollzugsorgane sein. Diese Fachstelle über- nimmt, bezogen auf die Verkaufsfront, die Gesamtverant- wortung. Die GPK hat jedoch zu dieser Fachstelle noch einige Fragen bezüglich Aufwand und Kompetenz. Sie wer- tet die Absichtserklärung jedoch positiv und erwartet, dass die Einheit der Verantwortung im neuen Gesetz verankert wird.
Die gegenseitige Informationspflicht zwischen Bund und Kantonen muss intensiviert und mit modernen Kommunika- tionsmitteln optimiert werden. Im Bereich der Laboratorien muss eine klare Spezialisierung und Koordination zwischen Bund und Kantonen erzielt werden.
Abschliessend bleibt zu prüfen, ob Gemeinden und Kantone nicht von den Kosten der Lebensmittelkontrolle beim Fleisch entbunden werden können.
Die Bekämpfung des Schwarzmarktes im Bereich der Heil- mittel und der Hilfsstoffe für die Tiermast: Diese Forderun- gen aus dem Bericht 1981 sind nicht erfüllt. Die Grenzkon- trolle durch den Bund oder die IKS, die Einführung einer Warenflusskontrolle, präventive Stichproben an Hilfsstoffen bei Tiermästereien, aber auch die Bestrafung von Fehlbaren muss raschmöglichst in die Tat umgesetzt werden. Bei- spielsweise dürfen Veterinäre Medizinalgut nur abgeben, wenn sie die Tiere gesehen haben. Dem wird leider nicht überall nachgelebt. Betreffend die Verfütterung von Tierka-
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Gestion du Conseil fédéral
davern herrscht ebenfalls grosse Unsicherheit. Bei den ein- gesetzten Mitteln sind beispielsweise Rückstände nicht mehr kontrollierbar, und für schweizerische Produzenten sind klare Richtlinien festgelegt, während die Importe nicht erfasst werden.
Koordination des BAG und des BVET: Obschon nicht alle Unsicherheiten beseitigt sind, ist die Zusammenarbeit in diesem Bereiche wesentlich verstärkt worden.
Bedürfnisgerechte Information: Diesem Bereich wird auch heute noch nicht die notwendige Priorität zugewiesen, obwohl sich in letzter Zeit dieses Anliegen verstärkt hat. Wo stehen wir heute, nachdem das Lebensmittelgesetz leider auf die nächste Legislaturperiode verschoben wurde? Das heutige Gesetz zeigt die Ziele auf:
Gesundheitsschutz;
Täuschungsschutz.
Es bestehen Verordnungen, Richtlinien und Weisungen, aber ein zu wenig klares Konzept. Heute sind neue Anforde- rungen an die Kontrolle notwendig. Als Beispiel möge nur die hochindustrialisierte Herstellung von Lebensmitteln die- nen. Fertigprodukte können vom Konsumenten nicht mehr klar beurteilt und behandelt werden. Der Bund ist wohl ermächtigt, Bewilligungen zu erteilen, aber er hat keine Kontrollbefugnis. Seine Aufsichtsrechte über den kantona- len Vollzug sind zu gering. Unsere Sektion EDI hat auch die Leistungen der Abteilung Lebensmittelkontrolle beurteilt, beziehungsweise solche Urteile und Notengebungen zur Kenntnis genommen. Die Kantonschemiker und Marktpart- ner sind wenig befriedigt, weil gewisse Kreisschreiben oft nicht praktikabel, Fristen zu unrealistisch bemessen und die Rechtzeitigkeit besonders bei unerwarteten Vorfällen in Frage gestellt wird. Nicht alle Mängel sind jedoch dieser Abteilung anzulasten. Das fehlende Lebensmittelgesetz, die kleine Laborkapazität des Bundes und der Stand der Wis- senschaft sind zum grossen Teil mitverantwortlich. Die ver- schieden gelagerte Kritik zeigt aber deutlich, dass eine sinn- vollere Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen raschmöglichst in die Wege geleitet werden muss. Der geeignete gesetzgeberische Rahmen, den das Bundesamt benötigen würde, fehlt heute. Die Rechtsgrundlagen sind zu schmal. Aber die Zusammenarbeit zwischen Naturwissen- schaftern und Juristen im Amt muss trotzdem verbessert werden. Die Informationspolitik hat den Bedürfnissen der Konsumentenorganisationen, der Produzenten, der Händler und der Kantonschemiker usw. zu genügen. Weil man im Amt wenig von der spezifischen Erwartung der unterschied- lichen Empfänger ausgeht, mag diese Informationspolitik nicht zu befriedigen. Es muss ein klares Informationskon- zept geschaffen werden, das über die Ansätze der Bro- schüre «Die Schweiz bei Tisch» von Dr. Frei hinausgeht. Die Abteilung bedarf einer professionellen, effizienten Informa- tionspolitik.
Der schweizerische Vollzugsföderalismus und die Anforde- rungen an einen einheitlichen nationalen Wirtschaftsraum kollidieren im Sektor Lebensmittelkontrolle. Diese Struktur kann zur Wettbewerbsverzerrung oder zu ungleichem Gesundheitsschutz führen. Der Bund hat zu wenig Kompe- tenzen, um einheitlichen Gesundheits- und Täuschungs- schutz zu gewährleisten. Bei notwendiger Koordination muss der Bund seine Kompetenz regelmässig überschreiten und gelangt deshalb sehr leicht mit selbstbewussten Kan- tonschemikern in Konflikt. Eine klare Ordnung muss geschaffen und den heutigen Bedürfnissen angepasst wer- den. Dadurch könnte auch der heute immer noch beste- hende Konflikt - bzw. Prestigekampf - zwischen Kanton- stierärzten und Kantonschemikern einerseits und Lebens- mittelkontrolleuren andererseits beigelegt werden.
Im Bundesamt für Veterinärwesen haben wir eine Kontakt- stelle, die die Zusammenarbeit der Zollorgane und der kan- tonalen Laboratorien bei der Grenzkontrolle regelt. Im Bun- desamt für Gesundheitswesen fehlt diese Institution. Die Frage der Zusammensetzung und des Zusammenzugs muss auch hier geprüft werden. Noch dringender ist die Kompe- tenzfrage bei der Lebensmittelverordnung im Bereich BAG/ BVET und der Heilmittelkontrolle IKS zu lösen. Die Arbeits-
abläufe vollziehen sich in gewachsenen Strukturen. Die Situation hat sich aber geändert, denn heute ist die Lebens- mittelkontrolle des öftern Gegenstand öffentlicher, politi- scher Auseinandersetzungen und ist der widersprüchlichen Beziehung von Marktpartnern und Behörden ausgesetzt. Der Einfluss gewichtiger Kantonschemiker und Wirtschafts- gruppen belasten das Amt und deshalb sind klare Entschei- dungskriterien und Prioritäten festzulegen. Eine bisher sehr selbständige Abwicklung in den Sektionen muss einer gene- rellen Lebensmittelpolitik dienlicher werden. Obschon einerseits Personal mit Fronterfahrung aber auch Generali- sten notwendig sind, dürfen Führungsanforderungen nicht übersehen werden. Unseres Erachtens ist deshalb der Stab zu verstärken in dem Sinne, dass eine Stelle als Pressespre- cher eingehend zu prüfen ist. Nur auf diese Weise kann der Amtsdirektor entlastet werden. Die erforderlichen zusätzli- chen Stabsstellen können bei einer eingehenden Ueberprü- fung der Abteilung und deren Reorganisation aus dem Amt gewonnen werden.
Zusammenfassend stellen wir daher fest: Seit 1981 sind zwar eindeutige Verbesserungen zwischen den Bundesäm- tern BVET und BAG festzustellen. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und den einzel- nen kantonalen Fachstellen kann und muss durch Kontakte mit dem direkten Departementsvorsteher verbessert werden.
Dieser Bericht mag in mancher Sparte etwas hart sein, aber es geht um die Gesundheit. Wir wollen dem Bundesrat nicht zuviele Ratschläge oder Vorschriften erteilen und optieren nicht für unnötigen Zentralismus. Die nun vorliegenden Empfehlungen können wir in einer Gruppe genereller Art und einer weiteren Gruppe punktueller Empfehlungen zu- sammenfassen:
Die Gruppe genereller Art betrifft die Beschleunigung der Revision des Lebensmittelgesetzes, die Abdeckung der Bedürfnisse, der zeitgerechten Information und zum Schluss die Bekämpfung von Missbräuchen von Zusatz- und Arzneimitteln in der Tiermast.
Die punktuellen Empfehlungen umfassen: Konzept und Ver- wirklichung der Fachstelle Fleisch - wie es der Bundesrat in seinem Bundesratsbeschluss vom letzten Dienstag mit Inkraftsetzen auf 1. Juli 1987 festgelegt hat -, Vertrauensver- halten zwischen einzelnen Fachstellen der Kantone und dem BAG verbessern. Zudem ist die Kompetenzordnung zwischen Lebensmittel und Heilmittel dringend zu lösen. Andere Ratschläge - wie Reorganisation der Abteilung Lebensmittelkontrolle, Information, Koordination mit dem Rechtsdienst, Schaffung des Weisungsrechtes usw. - gip- feln in einer durch das BFO oder eine externe Stelle durch- zuführende Organisationsüberprüfung.
Diesen Bericht haben wir dem Departement zur Stellung- nahme vorgelegt, und wir haben in der GPK mit Zufrieden- heit von der Zustimmung des Bundesrates Kenntnis genom- men. Trotzdem legen wir noch einmal den Finger auf die notwendige, anzupassende, rechtlich abgesicherte Informa- tion und der Verstärkung der Stabsdienste. Wir danken dem Departementsvorsteher, Herrn Cotti, und allen Beteiligten für die offene Zusammenarbeit und sind froh, dass im Laufe der Inspektion Sinn, Zweck und Notwendigkeit eingesehen wurde und dass man zu Taten bereit ist. Ihre Kommission hat diesen Bericht unter Wahrung der föderalistischen Inter- essen verabschiedet.
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jekte unter Einbezug der bestehenden Statistiken koordinie- ren. Die Revision der Konjunktur- und Sozialstatistik - inklu- sive Wirtschaftsstatistik - ist bereits eingeleitet. Ebenfalls soll im Publikationsbereich eine gezieltere Abgabe und eine Anpassung an die Bedürfnisse geprüft werden. Der Konflikt zwischen Biga und BFS ist mit Entscheid vom 28. August 1986 über die Aufgabenteilung im Bereich der Bundesstati- stik bereits teilweise beigelegt. Die Forderung, statistische Querschnittsuntersuchungen durch Verwaltungsdaten zu ersetzen, wird geprüft, bedarf jedoch einer eingehenderen, genau festzulegenden Abgrenzung.
Obwohl wir den generellen Abbau der Statistiken fordern, sind wir kurzfristig auf eine neue angewiesen, nämlich die Benutzungsstatistik. Wir wollen wissen, wo die Bedürfnisse und Interessen der Bezüger heute liegen. Obschon die Gebührenordnung vom 17. März 1986 über die Statistik und die Aenderungen bzw. die Ausweitung vom 20. August 1986 als Grundlage dient, bedarf die Gebührenpolitik, die Abgabe von Gratisabonnementen usw. einer eingehenden Prüfung. Der Bundesrat zählt die Erarbeitung und Bereitstellung von statistischen Informationen über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu den Pflichten eines demokrati- schen Staates und möchte daher von einem Einschluss der Erhebungskosten absehen und weiterhin nur die Druck- und Verteilkosten überwälzen.
Es gibt heute wohl eine genaue Landwirtschaftsstatistik und andere mehr. Aber über die Gesamtzahl der in der Schweiz Beschäftigen wissen wir eigentlich wenig Genaues. Es wird auch notwendig sein, die Beschäftigungsstatistik 1975/1985 zu korrigieren und rückwirkend zu überarbeiten. Die Beschäftigungsstatistik als wichtige Grundlage kann wirt- schaftliche und politische Entscheide beeinflussen. Deshalb warten wir auf die Beantwortung der Forderungen der Inter- pellation Allenspach in dieser Sache. Man wird wohl nicht umhin kommen, dass jemand die Verantwortung für den Fehler, der sich eingeschlichen hat, übernehmen wird.
Die heutigen statistischen Erhebungen belasten sowohl die Verwaltung wie auch die Wirtschaft. Es ist jedoch schwierig, eine Teilreform durchzuführen. Deshalb begrüssen wir das Rahmenprogramm, das zwischen 1990 und 1992 durchge- zogen werden soll. Es wäre für unseren Rat interessant zu erfahren, nach welchen Kriterien der Bundesrat zwischen notwendigen, nützlichen und wünschbaren Statistiken un- terscheidet.
Die GPK hat seinerzeit nicht nur Führungsentscheide gefor- dert, sondern auch ein Entscheidungsorgan, das Abgren- zungsprobleme bereinigt. Das erste ist bereits erfüllt, das zweite will der Bundesrat als Führungsverantwortlicher in den Händen behalten, und wir nehmen davon mit Befriedi- gung Kenntnis.
Hingegen scheint uns die weitere vertiefte Abklärung der Benutzerinteressen notwendig. Wir haben einen abschlies- senden Brief an den Bundesrat gerichtet und erneut auf die bestehende Differenz im Zusammenhang mit der grundsätz- lichen vollen Kostendeckung und den zu erhebenden Gebühren beim Bezug von Statistiken aufmerksam gemacht und dabei dargelegt, dass wir dieses Anliegen im Rahmen der Verbesserungen des Bundeshaushaltes zusammen mit der Finanzdelegation weiter überprüfen und beobachten werden. Die GPK erwartet vom Bundesrat das in Aussicht gestellte statistische Gesamtprogramm. Den Mithelfern auf allen Stufen dankt die GPK, vor allem jenen, die bei der Inspektion die notwendigen, offenen Informationen geliefert haben.
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im März dieses Jahres mittels einer Interpellation ebenfalls auf das Problem hingewiesen.
Wie sieht es 1986 aus? Sie finden die entsprechenden Anga- ben im Geschäftsbericht auf Seite 86. Wenn wir die geräte- technischen und die übrigen Beanstandungspunkte zusam- menzählen, stellen wir fest, dass zwischen 62 und 79 Pro- zent, je nach Nuancierung, die Apparaturen nicht in Ord- nung sind. Die festgestellten Mängel betreffen zu 33 Prozent den Patientenschutz und zu 16 Prozent den Personal- und Umgebungsschutz, das heisst, dass etwa die Hälfte dieser Röntgenanlagen in Ordnung gebracht werden muss.
Die Kontrolle medizinischer Bestrahlungseinheiten (Beschleuniger, technische Röntgenanlagen, Isotopenlabo- ratorien, nuklearmedizinische Anlagen usw.) bestätigen ebenfalls Mängel im operationellen und baulichen Strahlen- schutz. Es geht tatsächlich darum, die unvermeidliche Strahlenexposition möglichst niedrig zu halten, denn Gesu- che und Bewilligungen nehmen jährlich zu. 1985 waren es 1493 und 1986 1701 Bewilligungen. Obwohl der Bund die Kompetenz hat, vorschriftswidrige Geräte aus dem Betrieb zu ziehen, sind wir der Meinung, dass die Instandstellungs- fristen zu lange angesetzt sind und Sanktionen strenger gehandhabt werden müssen. Das BAG führt seit einem halben Jahr Gespräche mit der Aerzteschaft, um zu eru- ieren, was im Bereich der Eigenverantwortung des Standes erledigt werden kann. Es wird anzustreben sein, dass der Käufer oder Leaser von Röntgen- und ähnlichen Anlagen Serviceverträge mit den Lieferfirmen abschliesst. Eine gemeinwirtschaftliche Lösung würde den Bund teilweise entlasten und nur noch Stichprobenkontrollen notwendig machen.
Strahlenschutz ist dreiteilig: Er beruht erstens auf der Aus- bildungskontrolle, zweitens auf der Personendosimetrie und drittens auf technischen Kontrollen. Wir wissen, dass Strah- lenbelastung auch durch Fehlbedienung eintreten kann. Um so erstaunlicher ist es deshalb, dass Ausbildungskurse infolge ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt werden müssen. Liegt es an der Organisation oder an der Gleichgül- tigkeit? Die Gründe hiezu müssen jedoch auf alle Fälle hinterfragt werden.
Die Personendosimetrie wurde reprivatisiert, jedoch wurde das Register der Personen, die mit radioaktiven Strahlen umgehen, aufgehoben. Dieses Register muss unbedingt wieder nachgeführt werden. Unnötige Strahlenbelastung kann nicht nur bei technischen oder baulichen Mängeln oder falscher Bedienung angehoben werden, sondern auch durch übermässige Anwendung. Bei der Anwendung der Rontgendiagnostik wird es schwierig sein, Kontrollen durchzuführen und Regeln aufzustellen. Es liegt im Ermes- sen des behandelnden Arztes, ob, wann und wie oft eine solche apparative Diagnostik einzusetzen ist. Es müssen jedoch Doppelspurigkeiten vermieden werden, denn es ist oft nicht notwendig, dass Patienten, die bereits vom Haus- arzt geröntgt wurden, im Spital erneut geröntgt werden.
Auch aus der Aerzteschaft wird die übermässige Verwen- dung dieser Methoden bestätigt. Ich komme nicht darum herum, die Vermutung auszusprechen, dass es einigen Aerzten darum geht, ihre kostspieligen Apparaturen raschmöglichst abzuschreiben; manche dieser Aerzte leiden tatsächlich unter einem neuen Virus: der Amortitis.
Die Kontrollen müssen Sache des Bundes bleiben, und die Verkürzung der Kontrollen ist unbedingt anzustreben. Zur Effizienzsteigerung braucht es die Zusammenarbeit der Standesorganisationen, des BAG und der Privatindustrie. Wir wären daher dankbar, wenn der Bundesrat uns die aufgeworfenen Fragen in einem Kurzbericht bis zum 1. Sep- tember 1987 beantworten würde. Es sind Fragen, die die Kompetenz der Bundesbehörden in bezug auf Bewilligung und Kontrolle, wie die Kompetenz im Bereich der Anforde- rungen an Aerzte und Röntgenpersonal bezüglich Ausbil- dung, sowie Schäden an Geräten beinhalten. Es geht zudem um die Frage, wie sich die Geräteschäden auf den Patien- ten- bzw. Personal- und Umgebungsschutz auswirken und bei welchen Arten von Mängeln bereits Apparaturen aus dem Betrieb genommen worden sind. Vor allem der Teil der
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Aerzteschaft, der vom Parlament eine Herabsetzung der Umweltbelastung verlangt, sollte auch dafür besorgt sein, dass Standeskollegen den eigenen Flur reinhalten, denn bei einem andern Berufsstand würde diese Situation wohl kaum geduldet.
Wir beschränken uns auf diese Berichterstattung und gehen auf die weiteren Abteilungen nicht ein. Wir haben überall bereitwillige, offene Gesprächspartner gefunden und auch festgestellt, das der Wille zur positiven Arbeit vorhanden war.
Etwa 30 bis 40 Prozent der Pendenzen erstmaliger Anmel- dungen befinden sich bei den Aerzten. Vor allem jene Aerzte, welche mit den Untersuchungen betraut sind, sind dann nicht in der Lage, die administrativen Arbeiten eben- falls umgehend zu bereinigen.
Das Bundesamt hat uns versprochen, die bisherigen Inspek- tionen von jährlich vier oder fünf Regionalstellen und Sekre- tariaten zu erhöhen und deren Zahl auf sieben anzuheben. Dies wird ebenfalls zur Verbesserung der Situation beitra- gen. Aufgrund dieser Situation, der revidierten Artikel 54 und 60 und vor allem weil das zweite Paket der Neuvertei- lung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen eine Neuorganisation der Invalidenversicherung vorsieht, sind wir der Meinung, dass hier viele Inspektionspunkte, die politischer Natur sind, Gegenstand der bevorstehenden Gesetzesrevision sein werden.
Aus diesen Gründen verzichten wir auf eine Inspektion, werden aber den Lauf der Geschäfte weiterhin verfolgen. Der Bundesrat hat uns zudem zugesichert, die Problematik der Rückstände, der autonomen Organisation der IV-Regio- nalstellen und vor allem der ärztlichen Organisationen ein- gehend zu prüfen.
Dies ist der Schluss der vier Teilbereiche, der aufgrund der Grösse des Departementes etwas länger geworden ist.
Wir haben überall bereitwillige, offene Gesprächspartner gefunden und auch festgestellt, dass überall der Wille zur positiven Arbeit vorhanden war und auch positive Arbeit geleistet wird.
Dank gefällt Gott und den Menschen, und dieser Dank gehört dem Departementsvorsteher, Herrn Cotti, und all seinen Mitarbeitern.
Lanz: Ich spreche zum Abschnitt H (Bundesamt für Forstwe- sen und Landschaftsschutz), Seiten 75 bis 77 des Berichts. Unsere Fraktion und mit ihr sicher der allergrösste Teil unserer Bevölkerung ist um den Gesundheitszustand unse- rer Wälder in grosser Sorge. Neu festgestellte Waldschäden im Bündnerland, am Vierwaldstättersee und an immer mehr
anderen Orten der Schweiz lassen aufhorchen. Föhren, Tan- nen und Fichten werden braun und sterben ab. Die Forst- leute sind einigermassen ratlos. Der Bundesrat bestätigt - nicht in so offener Form - diese bedrohliche Situation, wenn er im Bericht unter Punkt 2 «Walderhaltung> schreibt: «Die ernste Bedrohung bleibt nach wie vor das Waldsterben. Es nimmt vor allem in Form von Sekundärschäden ein immer grösseres Ausmass an, wobei die Schutzwälder in den Ber- gen am stärksten leiden.»
Nicht nur der Wald ist krank, auch die Waldwirtschaft ist nicht in bester Form. Viele Forstbetriebe, also die potentiel- len Pfleger des kranken Waldes, kränkeln selber. Eine SPK- Pressemeldung vom letzten Februar lässt aufhorchen. Ich zitiere: «Dem Schweizer Wald fehlen 500 Forstwarte. Diese Knappheit erklärt sich durch die finanziellen Schwierigkei- ten der Forstbetriebe. Wer sich aber die nötigen Arbeits- kräfte nicht zu leisten vermag, kann auch die Waldpflege nicht voll gewährleisten. Am Ende der Problemkette steht der Wald, der angesichts seiner angeschlagenen Gesund- heit wie noch nie zuvor einer sorgfältigen Pflege bedarf. Obwohl genug ausgebildete Forstwarte vorhanden wären, beklagen die Forstbetriebe einen akuten Mangel an Waldar- beitern. Diese sind schlecht bezahlt und wandern deshalb in besser bezahlte Berufe ab.»
In etwas weniger offener Form weist der Bundesrat eben- falls auf dieses Problem hin unter dem Titel «Wald und Holzwirtschaft»: «Die Zahl der defizitären Forstbetriebe nimmt nicht nur im Gebirge, sondern auch in den Voralpen und im Mittelland ständig zu. Die Verschlechterung der finanziellen Lage der meisten Forstbetriebe führt dazu, dass notwendige Pflegeeingriffe in den Wald unterbleiben, und die Gefahr, dass die Wälder ihre Stabilität verlieren, wächst weiter. Die im Entwurf zu einem neuen Waldgesetz vorgese- henen Förderungsmassnahmen für Pflege und Nutzung haben daher hohe Dringlichkeit. Grosse Hoffnungen werden in die laufende Forstgesetzrevision, ins nationale For- schungsprogramm 12, ins 'Impulsprogramm Holz' und in die neu geschaffene Ausbildung auf der Ebene HTL für Forstingenieure gesetzt.»
Der Fahrplan für die Gesetzesrevision ist jedoch nicht einzu- halten. Verzögerungen von mindestens einem Jahr stehen in Aussicht. Referendumsdrohungen werden ebenfalls geäussert. Unterdessen verschlechtert sich die Lage der Forstbetriebe weiter. Die forstlichen Arbeitskräfte werden weiterhin als Manöveriermasse bei finanziellen Engpässen missbraucht. Die auch von der forstwirtschaftlichen Zentral- stelle in Solothurn gewünschte Verbesserung der Arbeitsbe- dingungen wird nicht eintreten. Dringende waldbauliche Wiederinstandstellungsprojekte, wie sie die Motion Lauber verlangte, werden Papiertiger bleiben, weil sie am Personal- mangel scheitern.
Wie einer Reportage im Presseorgan des Hilfsfonds der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft im vergangenen Mai zu entnehmen ist, steht es auch mit der Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte im Forst nicht zum besten. Der Bundesrat kennt dieses Problem ebenfalls. Unter 5 «Aus- und Weiterbildung» schreibt er: «Um dem drohenden Mangel an Arbeitskräften vorzubeugen, werden von der Forstwirtschaft Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit mit den für die Berufsausbildung zuständi- gen Stellen zu verbessern. Die im Zusammenhang mit dem Waldsterben auftretenden Probleme haben zudem deutlich gezeigt, dass im forstwirtschaftlichen Bereich eine systema- tische, institutionalisierte Fort- und Weiterbildung noch fehlt. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Erarbei- tung eines tragfähigen Konzepts.»
Die erwähnte Arbeitsgruppe wird bestimmt ein zweckmässi- ges Konzept ausarbeiten. Daran zweifle ich nicht. Das Pro- blem selbst ist damit längst nicht gelöst. Fort- und Weiterbil- dung scheitern, wenn die Finanzen fehlen. Der Hilfsfonds der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft, der für die Finanzierung von Bildungskursen früher eine bedeutende Rolle spielte, hat dem Vernehmen nach, weil Beiträge aus seinem Fonds der Teuerung nicht angepasst werden, diese Bedeutung verloren. Ich stelle Herrn Bundesrat Cotti die
Geschäftsbericht des Bundesrates
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Frage: Sollte eventuell ein einmaliger Zuschuss des Bundes geprüft werden?
Was kümmert sich die SP-Fraktion um die Probleme der Waldwirtschaft, werden Sie sich fragen. Der sterbende Wald und das fehlende Forstpersonal sind unsere Motivation. Waldpflege ist heute von eminent nationalem Interesse. Wenn wir das Waldsterben nicht aufhalten können, bahnt sich eine landesweite Katastrophe an. Darum darf die zur Gesundung des Waldes beitragende Pflege nicht eine Frage der Wirtschaftlichkeit sein. Es müssen raschmöglichst Mittel und Wege gefunden werden, die es ermöglichen, für diese existenzielle, nationale Aufgabe das notwendige Personal zu finden. Wir fragen: Genügt da die Hoffnung auf ein baldiges gutes Ende der eingeleiteten Forstgesetzrevision oder wären nicht Sofortmassnahmen erforderlich?
Günter: Ich äussere mich zu den Seiten 54 und 55 des Berichtes. Zu den Ausführungen des Bundesrates zum Waldsterben wird unser Fraktionskollege Weder sprechen. Auf diesen Seiten gibt der Bundesrat Rechenschaft, was er im Zusammenhang mit der Katastrophe von Tschernobyl getan hat. Es wäre angepasst gewesen, heute darüber zu sprechen, was nach diesem Unglück in der Schweiz gesche- hen ist. Leider wird die Diskussion nicht stattfinden. Sie kann nicht stattfinden, in erster Linie weil das Parlament versagt hat. Zwar hat der Bundesrat einen Zwölfpunkte-Plan ausgearbeitet und die GPK hat eine Spezialkommission eingesetzt. Aber wir arbeiten in dieser Spezialkommission so langsam, dass wir Ihnen heute noch nichts Vernünftiges vorlegen können. Leider! Es muss daher klar festgestellt werden, dass das Parlament noch mehr als die Verwaltung und der Bundesrat die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat und jetzt im entscheidenden Moment nicht vorwärtsmachen kann.
Sie haben vorgestern einen Bericht erhalten, betitelt «Zwi- schenbericht der Geschäftsprüfungskommission über den Stand der Bemühungen des Bundesrates». Dort steht, dass interessierte Ratsmitglieder sich die Berichte des Bundesra- tes beim Dokumentationsdienst beschaffen können. Ich glaube, es war auch dem interessiertesten Ratsmitglied nicht möglich, sich diese Berichte in so kurzer Zeit zu beschaffen und sie zu lesen. Man ist offenbar gar nicht daran interessiert, dass in unserem Parlament wirklich dar- über diskutiert wird, ob wir uns in der Schweiz nach dem schweren AKW-Unfall richtig verhalten haben und was ver- bessert werden muss. Ich sage Ihnen, falls morgen Creys- Malville, wo das Natrium so häufig ausläuft, in die Luft geht, sind wir materiell nicht besser vorbereitet als im Mai 1986. Zwar haben wir eine viel bessere Information, auch das Messnetz ist etwas dichter geworden, aber ich verzichte gerne auf eine einheitlichere Information. Es war mir das letzte Mal ganz recht, dass man gehört hat, dass die Exper- ten unsicher waren, dass beispielsweise ein Professor Huber von der KUer am Fernsehen mit zitternder Stimme sagte, er habe auch nie geglaubt, dass so etwas passieren könne. Unter der Aegide von Herrn Marthaler wird so etwas sicher nie mehr passieren. Beim nächsten Unfall wird das Schwei- zer Volk unisono beruhigt werden. Aber ich kann Ihnen versichern, das wird das Volk nicht beruhigen, sondern erst recht beunruhigen, weil man sich fragt, wieviel verschwie- gen wird.
Das ganze Problem ist umso deprimierender, als Kernkraft- gegner seit Jahren darauf hingewiesen haben, dass KKW- Unfälle passieren können und dass wir nicht darauf vorbe- reitet sind. «Tschernobyl» ist nicht das Schlimmstmögliche, es hätte viel schlimmer ausgehen können. Der Unfall ist auch kein Einzelfall, denken Sie an Harrisburg und Lucens. Die «Aerzte für soziale Verantwortung» sagen seit Jahren, dass sie medizinisch bei schweren Verstrahlungen nichts tun können. Jetzt versucht man einfach, das Schweizer Volk mit mehr Information zu beruhigen.
Materiell aber ist kaum etwas geschehen: Jodtabletten sind auch heute nicht verfügbar; noch heute weiss niemand, wer sie verteilt. Die Luftschutzkeller können auch heute noch nicht bezogen werden. Wir haben das im Fall Sandoz wieder
erlebt. Die horizontale Evakuation wurde nirgends geprobt und wird niemals funktionieren. Ganz einfache Probleme sind nicht gelöst: Unsere Bauern in der Kommission haben gefragt, warum man nicht zum Beispiel für zwei Monate Futter für die Kühe bereitstellt, damit man nicht das radioak- tive Gras füttern müsste. Sie erhalten keine Antwort. Es geschieht nichts. Es ist auch nichts geplant auf diesem Gebiet. Die Probleme des ganzen Bauernstandes werden überhaupt nicht ernst genommen. Was wir gelöst haben sind Informationsprobleme. Das bringt in der Sache über- haupt nichts.
Ich bedaure, dass es das Parlament nicht fertigbrachte, noch in dieser Legislaturperiode kompetent über die Folge- rungen aus «Tschernobyl» zu diskutieren. Es ist schade, dass wir bei der GPK nicht weitergekommen sind. Wir müs- sen einen Grossteil der Schuld dem Parlament selbst anla- sten. Der Bundesrat hat relativ rasch gehandelt, und wir hätten den Dialog mit ihm jetzt, vor den Wahlen, suchen müssen, damit das Schweizervolk «en connaissance de cause» entscheiden kann, wie es weitergehen soll.
Weder-Basel: Unser Wald ist nur noch zu retten, wenn wir Luft und Boden nachhaltig entgiften. Auf Seite 54 gibt der Bundesrat resignierend zu, dass er bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen das gesteckte Ziel nicht erreichen kann. Mit anderen Worten: Der Wald darf weiter sterben. Wir sehen zwar das Unglück ein, aber uns fehlt der Mut zur Tat. Das Tragische ist: Die Bäume sterben mit zunehmender Geschwindigkeit. Lange genug haben wir uns gegenüber dem Wald wie Zechpreller aufgeführt. Jetzt sind einschneidende Massnahmen nötig, auch wenn diese unpo- pulär sind. Auf wirtschaftliche Tragbarkeit von Massnahmen darf überhaupt nicht mehr Rücksicht genommen werden. Bis heute war es doch so, dass man der Wirtschaft mög- lichst wenig und dem Wald alles zumutete. Was in bezug auf die Kosten auf uns zukommt, hat kürzlich die Schweizeri- sche Gesellschaft für Umweltschutz publiziert. Sie rechnet mit Kosten von 44 Milliarden Franken und mit einem Verlust von rund 35 000 Arbeitsplätzen, wenn das Waldsterben im Berggebiet fortschreitet wie bisher. Mit diesem Sterben geht die Schutzleistung der Gebirgswälder gegen Lawinen, Schneerutsche und Steinschlag zurück. Vor allem aber nimmt das Wasserrückhaltevermögen des Bodens ab, und dies wiederum führt zu Hochwasserhäufigkeit.
Nach unserer Auffassung ist die Zeit zur Umkehr gekom- men. Die industrielle Entwicklung ist heute von einer derarti- gen Dynamik, von einer derartigen alles umwälzenden Rücksichtslosigkeit, dass es wohl nur noch eine Rettung gibt: die sofortige Abkehr vom Wunsch nach mehr. Wir haben uns abzuwenden von einem quantitativen und hinzu- wenden zu einem qualitativen Denken. Man hat uns hundert Jahre lang die Legende vom Fortschritt gepredigt, und nun ist die Lawine des Fortschritts im Rollen und kann nur noch durch mutige, weitsichtige Taten aufgehalten werden. Wir torkeln, vom Materialismus verblendet, in die grösste Umweltkatastrophe. Herr Lanz hat das vorher drastisch aus- geführt. Eine Katastrophe, in die wir Pflanzen, Tiere und Wälder mitreissen, eine Katastrophe, die sich aber am Schluss auch gegen uns Menschen richten wird.
Ich bitte daher den Bundesrat, im Einverständnis mit unse- rer Fraktion, doch etwas Mutiges zu unternehmen, über alle Schatten zu springen! Ich möchte Sie auch fragen: Wie sollen wir denn die 44 Milliarden Franken einmal finanzieren und aufbringen?
Zu Seite 78 habe ich noch ein paar Worte. Hier stellt der Bundesrat fest: «Zahlreiche einheimische Pflanzen und Tier- arten sind von starkem Rückgang oder sogar vom Ausster- ben bedroht, weil ihre Lebensräume geschmälert und ver- nichtet werden.» Und weiter: «Während das in der Natur vorgegebene Aussterben von Pflanzen und Tieren ungefähr auf eine Art pro Jahr geschätzt wird, hat sich die vom Menschen verursachte Aussterberate bis heute global auf eine Art pro Tag beschleunigt und droht, bis zum Jahr 2000 den Stand von einer Art pro Stunde zu erreichen.» Wer nun nach so besorgten Worten des Bundesrates erwartet, dass
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jetzt eine detaillierte Aufzeichnung der Massnahmen gegen diese Bedrohung folgt, wird schwer enttäuscht. Ausser dem Hinweis, dass die Verstärkung des botanischen und zoologi- schen Biotopschutzes von den zuständigen Instanzen gut aufgenommen wurde, sucht der besorgte Parlamentarier vergebens nach konkreten Massnahmen.
Vor drei Jahren habe ich eine Motion eingereicht und kon- krete Massnahmen gefordert. Leider haben seinerzeit Bun- desrat und Parlament diesen Vorstoss nicht angenommen. Der von uns gepflegte Lebensstil wird von der Natur nicht mehr verkraftet. Als Fortschritt und Entwicklung soll des- halb nur noch gelten, was mit der Natur geschieht und nicht gegen sie. Wo scheinbarer Fortschritt auf Raubbau an der Natur gründet, müsste der Kurs so schnell wie möglich geändert werden, sonst sind die ökologischen Katastrophen nicht mehr zu vermeiden.
Ich frage zum Schluss den Bundesrat an, ob er bereit ist, sich mit Leuten der Umweltorganisationen zusammenzuset- zen und eine Strategie zu entwickeln, die der weiteren Ausrottung von Tier- und Pflanzenwelt entgegenwirkt.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 11.00 Uhr La séance est levée à 11 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1986 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal federal des assurances 1986
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In
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1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
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87.021
Numéro d'objet
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Datum 11.06.1987 - 08:00
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