Régime des allocations pour perte de gain. 5° révision
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N 1er juin 1987
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Le président: La Conférence des présidents de groupes propose de maintenir la limitation du temps de parole prati- quée jusqu'ici, soit cinq minutes par orateur individuel, dix minutes pour le développement des propositions.
Zustimmung - Adhésion
85.004
Erwerbsersatzordnung. 5. Revision Régime des allocations pour perte de gain. 5e révision
Botschaft und Gesetzentwurf vom 20. Februar 1985 (BBI I, 797) Message et projet de loi du 20 février 1985 (FF 1, 785) Beschluss des Ständerates vom 10. März 1987 Décision du Conseil des Etats du 10 mars 1987
Differenzen - Divergences
Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Wir haben die Dif- ferenzen zu bereinigen, die noch bestehen. Das Geschäft war vor über zwei Jahren in unserem Rat. Es hat sich bei der Behandlung im Ständerat eine Verzögerung ergeben, weil der Ständerat zuerst die Verabschiedung der Mutterschafts- versicherung vornehmen wollte. Es bestehen heute im wesentlichen noch fünf Differenzen, die wir zu bereinigen haben, und ihre Kommission unterbreitet ihnen Anträge, die in vier Fällen zu einer Bereinigung führen sollten.
Die Bereinigung dieser Differenzen ist deshalb von einer gewisssen Bedeutung, weil wir uns alle in der Kommission und auch im Ständerat einig sind, dass es möglich sein sollte, die revidierte Vorlage auf den 1. Januar 1988 in Kraft zu setzen.
Voraussetzung für diesen Inkraftsetzungstermin ist die Schlussabstimmung am Ende der Juni-Session. Die noch verbliebenen Differenzen müssen daher noch in dieser Ses- sion ausgeräumt werden. Ich hoffe, dass Sie dazu ihren Beitrag leisten werden und hoffe, dass auch der Ständerat zügig ans Werk gehen wird.
Zu den einzelnen Differenzen werde ich mich später kurz äussern.
M. Candaux, rapporteur: La Commission de la sécurité sociale a examiné les divergences subsistant entre les deux Chambres ainsi que la nouvelle orientation de la politique sociale actuelle.
En ce qui concerne la révision de la loi fédérale sur le régime des allocations pour perte de gain (APG), elle s'est rangée aux décisions prises par le Conseil des Etats, sauf sur un point.
Au cours de la session de printemps, la Chambre haute avait décidé de réduire les objectifs visés par la révision de cette loi, plus précisément d'augmenter moins fortement les pres- tations et de diminuer les taux de cotisations.
Je me permettrai d'intervenir encore au cours des débats.
Ziff. I Aenderung von Ausdrücken Bst. d
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I Modification d'expressions Let. d
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 9 Abs. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Ammann-St. Gallen, Chopard, Clivaz, Keller, Ziegler) Festhalten
Art. 9 al. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Ammann-Saint Gall, Chopard, Clivaz, Keller, Ziegler) Maintenir
Ammann-St. Gallen, Sprecher der Minderheit: Fast zwei Jahre schon ist es her, seit wir in diesem Saale die fünfte Revision der Erwerbsersatzordnung (EO) beraten haben. Erinnern wir uns deshalb bei dieser Gelegenheit nochmals an die Beweggründe, die Anlass zu dieser Revision gaben. Es waren doch vorab Motive der sozialen Sicherheit, der Beschäftigungspolitik und des Wehrwillens, die den Bun- desrat bewogen, diese Vorlage überhaupt zu präsentieren. Im Mittelpunkt standen dabei:
die Entschädigung für alleinstehende Dienstleistende, die von 35 auf 50 Prozent des ordentlichen, vordienstlichen Einkommens erhöht werden sollte: die Mindestentschädi- gung von 17 auf 24 Franken, die Höchstentschädigung von 49 auf 70 Franken;
die Einführung einer normalen einkommensbezogenen Entschädigung auch für ledige Rekruten, anstelle der bishe- rigen Einheitsentschädigung von 17 Franken je Diensttag. Für diese Anpassungen wären 179 Millionen Franken benö- tigt worden, was angesichts der kerngesunden Verfassung der EO mit gleichbleibenden Prämien von zweimal 3 Lohn- promille hätte bewältigt werden können. Der Nationalrat erhöhte den Mindestansatz für Rekruten dann noch gering- fügig von 17 auf 20 Prozent des Höchstansatzes, d. h. von 24 auf 28 Franken.
Der Ständerat nahm sich als Zweitrat in der Folge nicht nur recht viel Zeit und Freiheit zur Behandlung dieses Geschäf- tes; er nahm die parallel laufende IV-Revision zugleich zum Anlass, die Fassung des Nationalrates zu redimensionieren. Der magischen Grenze von 10 Lohnprozenten zuliebe wurde die Aufhebung des Sonderstatuts für ledige Rekruten geopfert und zudem die allgemeine Entschädigung für Alleinstehende nur in geringerem Ausmass erhöht, d. h. nur auf 45 statt 50 Prozent des durchschnittlichen Erwerbsein- kommens: den Mindestansatz auf 15 statt 20 Prozent, den Höchstansatz auf 45 statt 50 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung. Damit sollen nun total 80 Millio- nen Franken freigespielt werden, was mit einiger Finanza- krobatik die Senkung des Beitragssatzes um ein auf noch 5 Lohnpromille erlaubt.
Die Minderheit der vorberatenden Kommission kann diesen Entscheid nicht mittragen, trägt doch die Entschädigung für die Alleinstehenden in keiner Weise mehr den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung. Auch im Ver- gleich zu anderen Zweigen der Sozialversicherung (UWG 80 Prozent, Militärversicherung 80 Prozent, Arbeitslosenver- sicherung 70 Prozent) zeigt sich ein grosser Rückstand. Sogar Arbeitgeber empfinden es nach Aussage unseres Kollegen Allenspach als diskriminierend, dass sie zu einer Lohnfortzahlung von bis zu 80 Prozent des Bruttolohnes verpflichtet sind und dabei von der EO nur wenige und sehr unterschiedliche Rückerstattungen erhalten, je nach dem, ob eben ein Arbeitnehmer verheiratet oder alleinstehend ist. Letztere sind deshalb bei der Stellensuche benachteiligt. Obschon also die ursprüngliche Fassung des Nationalrates nach wie vor sehr gut begründet ist, soll nun aus referen- dumspolitischen Rücksichten (erst war es die IV-Revision, nachher die Mutterschaftsversicherung) zurückbuchstabiert werden. Risikoabwägung sagt man dem. Ich sehe darin eher eine gehörige Portion Zynismus.
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Das Vorgehen der ständerätlichen Kommission und des Ständerates sowie die Zustimmung des Bundesrates zu jenem Vorgehen haben mich sehr befremdet. Sozialpolitik sollte sich an realen Notwendigkeiten und nicht an künstli- chen Fixpunkten, zum Beispiel an einem globalen Beitrags- satz von 10 Prozent, orientieren. Wir müssen doch mittel- und längerfristig tragfähige Lösungen suchen und nicht auf einen momentan entspannten Arbeitsmarkt abstellen. Wehrpsychologisch scheint es uns äusserst ungeschickt, ausgerechnet bei den Jungen den Sparhebel anzusetzen. Die Ständeratslösung fördert die Bereitschaft der Wirtschaft nicht, Löhne von Dienstpflichtigen zu tragen. Eine grosszü- gigere Lösung würde auch einen vernünftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Betrieben und Branchen för- dern.
Steuerpolitisch wurde in letzter Zeit, meines Erachtens zu Recht, die Familie begünstigt. Damit sind entsprechende Nachteile für Alleinstehende verbunden. Die Frage sei des- halb erlaubt, ob dieser Gruppe auch in der EO weitere Nachteile zugemutet werden dürfen. Etwas maliziös und überspitzt könnte man gar die These aufstellen, die jungen Dienstpflichtigen müssten indirekt die Zeche für die Mutter- schaftsversicherung bezahlen.
Wenn wir mit unseren Entscheiden verschiedene Bevölke- rungsgruppen gegeneinander ausspielen, kann dies nicht als gute Politik bezeichnet werden. Ich sehe deshalb über- haupt keinen Grund, von den Beschlüssen des Nationalrates abzuweichen. Vergessen wir schliesslich nicht die gegen- über früher spürbar verlängerte Ausbildungsphase der jun- gen Generation, die während der Rekrutenschule und allenfalls der Unteroffiziersschule störende Unterbrüche erfährt. Hier ist eine gerechte Abgeltung überfällig. Der neuen Mutterschaftsversicherung entspricht deshalb in jeder Hinsicht ein angemessener Erwerbsersatz für junge Wehrmänner. Das kleinliche Feilschen nicht nur um Lohn- prozente, sondern gar um Lohnpromille in diesem reichsten Land der Erde wirkt auf mich irgendwie peinlich.
Wir können uns dann bei Gelegenheit wieder einmal über den nachlassenden Wehrwillen der jungen Generation beklagen. Auf den Schultern dieser Generation, der wieder schmaler werdenden Jahrgänge, lastet ja bekanntlich nicht nur die Sorge um die Verteidigung der Unabhängigkeit unseres Landes; von ihr wird während Jahrzehnten auch die Finanzierung unserer Sozialversicherung abhängen. Seien wir deshalb auch gegenüber den Jungen solidarisch.
Wenn sich uns daher zwei Möglichkeiten bieten, nämlich entweder die Beiträge zu reduzieren oder dann die Leistun- gen auszubauen, sollte uns die Wahl nicht schwerfallen. Die Tatsache, dass ein Teil der Bezüger alleinstehende Rekruten sind, berechtigt noch keineswegs zur Feststellung, die über- fällige Anpassung, wie wir sie als Erstrat beschlossen hat- ten, sei nicht gerechtfertigt.
Ich bitte Sie deshalb, an Ihrem früheren Entschluss festzu- halten und der Kommissionsminderheit zuzustimmen.
Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: In Artikel 9 Absatz 2 ist die Erwerbsersatzentschädigung für die Allein- stehenden geregelt. Gemäss Beschluss des Nationalrates vom Juni 1985 ging die ursprüngliche Revision davon aus, dass es gelte, die Sonderbehandlung der Rekruten zu über- winden und nur noch eine Entschädigung für Alleinste- hende vorzusehen. Der Ständerat ist nun in seinem Beschluss, mit dem wir uns heute zu befassen haben und zu dem ich Ihnen namens der Kommissionsmehrheit Zustim- mung zu beantragen habe, auf die frühere Regelung zurück- gekommen und differenziert wiederum zwischen der gene- rellen Entschädigung für Alleinstehende und der Entschädi- gung für alleinstehende Rekruten.
Dazu eine Prozedurfrage: Ich habe dem Präsidenten vorge- schlagen, über diese beiden Dinge getrennt abzustimmen, damit kein Wirrwarr entsteht, weil das eine die generelle Regelung für Alleinstehende ist und das andere eine Son- derregelung für alleinstehende Rekruten.
Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen mit 11 zu 4 Stim- men bei 3 Enthaltungen vor, dem Ständerat in beiden Fällen
zuzustimmen. Sie argumentiert im wesentlichen gleich wie der Ständerat; sie ist davon ausgegangen, dass es gelte, auf der Beitragsseite keine Erhöhung ins Auge fassen zu müs- sen. Sie hat die Verwaltung also gefragt, welche Leistungen mit einer bestimmten Beitragshöhe möglich seien, und sie geht im übrigen davon aus, dass gegenüber dem heute geltenden Recht ihre Version doch eine Verbesserung dar- stellt, wenn wir uns etwa vor Augen halten, was das geltende Recht vorsieht: die tägliche Entschädigung des Alleinste- henden ist heute 35 Prozent des vordienstlichen Erwerbs- einkommens, der Ständerat beantragt 45 Prozent und so auch Ihre Kommission (die Kommissionsminderheit, vertre- ten durch Herrn Ammann, beantragt 50 Prozent). Das sind in diesem Bereich die wesentlichen Differenzen. Als Maxima und Minima gelten heute 12 und 35 Prozent, Ständerat und Ihre Kommission sprechen von 15 und 45 Prozent, die Kom- missionsminderheit möchte mindestens 17 Prozent und höchstens 50 Prozent festgeschrieben haben.
Das sind die Differenzen im Bereich der Alleinstehenden generell. Es gibt eine weitere Differenz, die gesondert zur Abstimmung gelangen wird. Dabei geht es - wie ich bereits ausgeführt habe - um die alleinstehenden Rekruten. Der heute geltende Ansatz für die alleinstehenden Rekruten beträgt 12 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschä- digung: der Ständerat und die nationalrätliche Kommission beantragen Ihnen einen Satz von 15 Prozent, während die Kommissionsminderheit 20 Prozent vorgesehen hat.
Ich darf Ihnen also namens der Kommissionsmehrheit in beiden Fällen Zustimmung zum Ständerat beantragen, im Falle der generellen Entschädigung für Alleinstehende und im Sonderfall für die alleinstehenden Rekruten.
M. Candaux, rapporteur: Selon le message, la charge sup- plémentaire de 180 millions de francs par an, en moyenne, résultant de la révision de la loi peut être supportée sans que les cotisations soient augmentées ni les pouvoirs publics mis à contribution. Il ne faut pas oublier que le message du Conseil fédéral a été élaboré dans une situation tout à fait différente pour ce qui a trait aux pourcentages, puisque, entre-temps, une retouche importante est intervenue avec l'introduction de l'assurance-maternité. Le Conseil fédéral a fait un choix entre certaines limites et il a attribué une priorité - proposée d'ailleurs par le Conseil des Etats - à l'assurance-maternité. C'est du Conseil des Etats qu'est venue l'idée de compenser un peu l'augmentation des coti- sations en faveur de l'assurance-maternité. Par 11 voix contre 4, la commission a suivi l'avis du Conseil des Etats. Elle propose au Conseil national de fixer l'allocation pour personne seule à 45 pour cent au lieu de 50 du revenu déterminant, ces allocations devant s'élever au moins à 15 pour cent au lieu de 20 et au plus à 45 pour cent au lieu de 50 du montant maximum de l'allocation totale. Elle estime en outre qu'il y a lieu de maintenir l'allocation uni- forme aux recrues célibataires. Ces mesures permettraient d'économiser environ 80 millions de francs, et entraîne- raient une réduction de la cotisation APG de 0,1 à 0,5 pour cent du salaire. La commission vous engage donc à suivre la proposition de la majorité de la commission et de voter en deux temps.
Ziegler: Namens einer starken Mehrheit der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, bei den Artikeln 9 und 27 dem Stände- rat zu folgen. Unsere Fraktion hatte seinerzeit gemäss Antrag von Kollege Kühne der Erhöhung des minimalen Höchstsatzes der Gesamtentschädigung von 17 auf 20 Pro- zent zugestimmt. Nachdem mit den Leistungsverbesserun- gen der zweiten IV-Revision und mit der Mutterschaftsversi- cherung der finanzielle Rahmen für die Revision der Er- werbsersatzordnung etwas enger geworden ist, kann sich die Fraktionsmehrheit mit der beantragten Redimensionie- rung einverstanden erklären.
Die Fraktionsmehrheit vertritt den Standpunkt, dass die Grenze der Belastbarkeit erreicht sei und somit die Global- beiträge für AHV, IV und EO die sogenannte Schallmauer von 10 Lohnprozenten nicht übersteigen dürfen, was mit der
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Senkung der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern um ein Lohnpromille auf 5 Lohnpromille erreicht wird. Die Fraktionsmehrheit kann der ständerätlichen Fassung um so eher zustimmen, als die Mindest- und Höchstbeträge gegen- über dem Status quo leicht angehoben werden.
Demgegenüber will eine Minderheit der Fraktion an den Beschlüssen unseres Rates festhalten, und zwar deshalb, weil viele Arbeitgeber nach wie vor dazu neigen, einer über die Minimalentschädigung hinausgehenden Lohnzahlungs- pflicht auszuweichen, indem sie das Arbeitsverhältnis mit angehenden Rekruten entweder auflösen oder kein neues eingehen. Nach Auffassung der Minderheit ist die recht bescheidene Anhebung des Mindestansatzes für alleinste- hende Rekruten von 17 auf 24 Franken ungenügend.
Nachdem auch der Bundesrat in seiner Botschaft vom 20. Februar 1985 einer wesentlichen Besserstellung der erwerbstätigen Rekruten grosse Bedeutung beigemessen hat, möchte die Fraktionsminderheit das Rad nicht zurück- drehen. Sie ist der Meinung, dass die positive Einstellung zur Armee auch im Bereich der Erwerbsersatzordnung zum Durchbruch kommen sollte. Für die Fraktionsminderheit ist die Zehn-Prozent-Klausel keine sakrosankte Limite, kein noli me tangere.
Als Fraktionssprecher habe ich die Mehrheit zu vertreten. Persönlich bin ich für die Minderheit.
Martignoni: Die Differenzbereinigung zur Erwerbsersatzord- nung wirft in Artikel 9 eine grundsätzliche Frage auf, näm- lich: Soll ein Sozialwerk, das auf festem finanziellem Boden steht, über die wirtschaftliche Entwicklung hinauswachsen, oder erhält die Frage einer Mehrbelastung der Wirtschaft erhöhtes Gewicht?
Es besteht kein Zweifel: Die Erwerbsersatzordnung ist die solideste Institution der Eidgenössischen Sozialversiche rung. 1986 wurde ein Ueberschuss von 250 Millionen Fran- ken erzielt. 1985 waren es 171 Millionen Franken. Ange- sichts dieser Situation erachtet die SVP-Fraktion die Ueber- legungen des Ständerats für gerechtfertigt, denn seit unse- rem Beschluss vor zwei Jahren hat sich bei den Belastungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber verschiedenes geän- dert. Es wurde von den Kommissionsreferenten und ande- ren vorhin dargestellt.
In den letzten 15 Jahren haben sich die Beiträge für die Sozialversicherung real fast verdoppelt. Sie betrugen 1970 5,6 Prozent des Bruttoinlandproduktes, 1985 aber 10,2 Pro- zent. Wenn man noch die demografische Entwicklung mit- berücksichtigt, muss mit weiteren Belastungen grösste Zurückhaltung geübt werden. Entscheidend ist ja letzten Endes die Frage, ob mit einer Reduktion des Beitragsatzes von einem Lohnpromille die neu vorgeschlagenen Leistun- gen dem Ziel der EO Rechnung tragen, nämlich einen wirt- schaftlichen Ersatz für geleisteten Militärdienst zu leisten. Die Anträge des Ständerates ergeben für Alleinstehende eine Erhöhung der Entschädigung von 35 auf 45 Prozent des vordienstlichen Erwerbseinkommens. Das sind rund 30 Prozent mehr als die bisherigen Ansätze, die seit zehn Jahren gelten. Bei den alleinstehenden Rekruten beträgt die Verbesserung - wenn man den Einheitsansatz beibehält, wie es der Ständerat vorschlägt - 7 Franken. Sie wird von 17 auf 24 Franken erhöht, d. h. die Verbesserung beträgt immerhin 40 Prozent. Wir sind der Auffassung, dass damit zwar nicht alle Wünsche erfüllt sind, dass aber eine tragbare Anpassung an die heutigen Verhältnisse erfolgen kann. Die SVP-Fraktion stimmt auf der ganzen Linie den stände- rätlichen Anträgen zu.
Begrüssung - Bienvenue
Le président: J'ai l'honneur et le grand plaisir de saluer sur la tribune diplomatique le vice-président de la République de l'Inde, M. Venkataraman qui est, à ce titre, président de la Chambre haute du Parlement indien. Notre hôte vient d'inaugurer à Genève et à Zurich le festival de l'Inde, qui
permettra aux Suisses de prendre un contact enrichissant avec la culture si diverse et remarquablement fondée sur de très anciennes traditions de ce vaste et prestigieux pays, en visitant différentes expositions et manifestations artistiques mises sur pied dans une heureuse collaboration entre le service culturel indien et Pro Helvetia à l'occasion du qua- rantième anniversaire de l'établissement des relations offi- cielles entre la République de l'inde et la Confédération helvétique. En formant des voeux cordiaux pour le peuple et l'Etat dont il est le digne représentant et pour l'avenir des relations entre nos deux pays, je souhaite à M. le vice- président de l'Inde et à sa suite un excellent séjour en Suisse. (Applaudissements)
Pfund: Die freisinnig-demokratische Fraktion folgt der Kom- missionsmehrheit und stimmt der vom Ständerat vorge- schlagenen Lösung von 45 Prozent täglicher Entschädi- gung für Alleinstehende bzw. einem Minimum von 15 Pro- zent zu. Diese Lösung ist vertret- und zumutbar, und zwar aus drei Gründen:
Die tägliche Entschädigung der Alleinstehenden würde damit immer noch um 38 Prozent oder, in Zahlen, von zur- zeit 17 Franken (auf der Basis von 1984) auf neu 24 Franken, d. h. im Monat von zurzeit 510 Franken auf 720 Franken erhöht.
Die tägliche Entschädigung betrifft alleinstehende junge Wehrmänner, die in der Regel noch ohne Verpflichtungen sind. Anderenfalls könnten sie ja die Haushaltsentschädi- gung geltend machen.
Kürzlich wurden die Soldansätze in der Armee erhöht und tragen, was die Wehrmänner betrifft, damit auch zu einer gewissen Verbesserung bei. Auch die Revision dieser sozia- len Einrichtung darf nicht isoliert betrachtet werden.
Gerade dies aber haben wir in jüngster Zeit immer wieder getan. Wir wollten die von der 10. AHV-Revision abgetrenn- ten und vorgezogenen Revisionen von IV und EO gemäss den Regierungsrichtlinien und dem Legislaturfinanzplan kostenneutral lösen. Ihre isolierte Behandlung veränderte aber ganz offensichtlich die Optik des Parlaments, denn die Revisionen führten zu bedeutend grösseren Mehraufwen- dungen, als vorgesehen waren.
Sollte das Referendum gegen das Mutterschaftsgeld abge- lehnt werden, bekommt auch die 5. EO-Revision finanziell eine ganz andere Dimension. Da die 5. EO-Revision vor den definitiven Entscheiden über IV und EL in Angriff genom- men wurde, ist darum eine Ueberprüfung und Anpassung der früheren Beschlüsse beider Räte nötig geworden.
Die vom Ständerat vorgeschlagenen neuen Entschädi- gungssätze sind gemessen an ihrer Erhöhung immer noch vertretbar. Wir erreichen damit einen Minderaufwand gegenüber der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung von etwa 80 Millionen Franken pro Jahr. Dies ist aber immer noch einiges weniger, als der Mehraufwand, den das Parla- ment bei IV und EL gegenüber dem bundesrätlichen Vor- schlag und gegenüber den Regierungsrichtlinien und im Legislaturfinanzplan festgelegt hat.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne dem ständerätlichen Vor- schlag, dem auch die nationalrätliche Kommission mit 11 zu 4 Stimmen zugestimmt hat, zu folgen.
Zehnder: Ich muss Ihnen sagen, dass ich mit einigem Erstaunen den Beschluss des Ständerates zur Kenntnis genommen habe. Warum? Man sagt, der Ständerat sei die Vertretung unserer Kantone und wir im Nationalrat seien die Volksvertreter. Mich erstaunt der Beschluss des Ständerates deswegen, weil es hier um etwas geht, das wirklich das Volk angeht und nicht in erster Linie die Kantone. Die Kantone zahlen nämlich keinen Rappen an diese Leistungen; diese sind - das wurde das letzte Mal im Juni 1985, als wir die Vorlage behandelt haben, ausdrücklich unterstrichen - ein Werk der Sozialpartner. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen diese Erwerbsersatzleistungen bei Militärdienst. Deshalb verwundert mich, warum jetzt auch hier der Stände-
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rat als Sparonkel auftreten muss. Es verwundert mich auch, dass z. B. Kollege Martignoni erklärt, eine Mehrbelastung der Wirtschaft sei nicht mehr möglich, die Vorlage sei ungut. Ich erkläre hier: Es liegt absolut keine Mehrbelastung der Wirtschaft vor, sondern ich behaupte, über die Solidarität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird die Wirt- schaft, vor allem die einzelnen Arbeitgeber, zum Teil entla- stet.
Man muss sich bei dieser Gesetzesvorlage vor Augen halten, dass viele Gesamtarbeitsverträge den weitaus grössten Teil unserer Arbeitgeber dazu verpflichten, bei Militärdienst den Arbeitnehmern 50, 60, 80 oder sogar 100 Prozent des Lohn- ausfalles zu entschädigen. Der Arbeitgeber bezahlt also die entsprechende Differenz zu 50 oder 60 Prozent usw. Wenn wir hier einem Rekruten über die EO noch 45 Prozent bezah- len, bezahlt nachher der Arbeitgeber 5 Prozent zusätzlich, weil er laut vielen Gesamtarbeitsverträgen eben 50 Prozent des ausfallenden Lohnes entrichten muss. Bisher waren es 15 Prozent, die der Arbeitgeber aus seinem Sack auszahlen musste, neu wären es gemäss Ansatz Ständerat noch 5 Pro- zent, laut unserem Beschluss hätte der Arbeitgeber über- haupt nichts mehr aus seinem Sack zu bezahlen. Wo ist da die Belastung der Wirtschaft? Mit diesem Argument kann man mir also nicht kommen.
Auch für die Rekruten ist hier etwas ganz Bedeutsames erreicht worden. Erinnern Sie sich, wie im Juni 1985 die wehrpolitischen und wehrpsychologischen Gründe ins Feld geführt wurden, und wie sie damals geholfen haben, dass die Verbesserung, insbesondere für die Rekruten, hier ein- stimmig beschlossen wurde.
Jetzt wollen Sie wieder zurückkrebsen. Das wäre wehrpoli- tisch und wehrpsychologisch gar nicht gut. Es ist auch nicht gut für die Wirtschaft, weil vor allem unsere jungen Leute betroffen sind. Wir haben uns auf verschiedenen anderen Gebieten angestrengt, gerade für die jungen Männer diese Verbesserungen herbeizuführen. Wollen Sie jetzt wieder zurückkrebsen? Ich bitte Sie, halten Sie doch daran fest, was Sie selbst beschlossen haben, und sagen Sie dem Ständerat, hier habe er einmal nicht soviel zu sagen, das sei eine Volksangelegenheit. Es sei eine Angelegenheit der Sozialpartnerschaft, auch wir Arbeitnehmer seien bereit, hier das bisschen Mehrprämie zugunsten einer breiten Soli- darität zu bezahlen.
Ich bitte Sie aus diesen Ueberlegungen, der Minderheit zuzustimmen, d. h. an Ihrem Beschluss erneut festzuhalten.
Frau Weber Monika: Wir haben damals, am 20. Juni 1985, also vor zwei Jahren, meines Erachtens einen guten Beschluss gefasst. Ich wundere mich, dass der Ständerat zurückbuchstabiert hat, und jetzt auch dieser Rat nach der Mehrheit der Kommission zurückbuchstabieren will. Damit habe ich eigentlich gesagt, was die Meinung der LdU/EVP- Fraktion ist: Wir sind der Meinung, dass man die Minderheit unterstützen soll, d. h. die Version, die der Bundesrat seiner- zeit vorgeschlagen und der Nationalrat noch ein bisschen korrigiert hat.
Wie Herr Zehnder gesagt hat, ist das Ganze ein Solidaritäts- werk, und ich finde, dass man dieses Solidaritätswerk als solches betrachten und nicht in Panik geraten soll.
Wegen des Fonds müssen wir jedenfalls nicht in Panik geraten. Hingegen haben wir die Möglichkeit, zwei Fliegen auf einen Schlag «sehr wohl zu behüten», würde ich sagen. Obwohl Wirtschaft und Arbeitgeber unverständlicherweise dagegen sind, können wir sagen, dass die Arbeitgeber eigentlich von dieser Minderheitslösung profitieren; ande- rerseits können wir sagen, dass wir die Rekruten gegenüber der heutigen Situation in eine eher bessere Stellung bringen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je serai bref, et n'en déplaise à MM. Ammann, Zehnder et Ziegler, je devrai confirmer l'atti- tude du Conseil fédéral, qui est celle de suivre dans ce cas-là le Conseil des Etats. Je comprends les réserves qui ont été émises ici, en particulier par M. Ammann. En effet, le mes-
sage du Conseil fédéral prévoyait tout une série d'améliora- tions qui ne peuvent plus maintenant être réalisées. Pour- tant, je dois confirmer que le Conseil fédéral entend même, et surtout sur le plan des assurances sociales, établir une liste de priorités qui ne se manifestaient pas exactement de la même manière lorsque le message a été présenté.
Vous savez qu'entretemps l'assurance-invalidité a été révi- sée et que le Parlement a voté l'introduction de l'indemnité journalière en cas de maternité. Les deux révisions impli- quent nécessairement une retouche aux cotisations en pour-cents de salaire, ce qui signifie que dans les deux cas il y aura eu une relativement modeste augmentation des mêmes pour-cents de salaire. C'est la raison pour laquelle dans un secteur qui, face aux deux autres que j'ai indiqués et surtout face à l'indemnité journalière en cas de maternité, revêt objectivement un caractère moins prioritaire, il faut savoir réduire aussi les ambitions, il faut savoir revenir un peu en arrière, ce qui permettra, sur le plan des allocations pour perte de gain, de diminuer de toute manière d'un pour mille au moins la cotisation.
C'est la raison fondamentale pour laquelle le Conseil fédéral suit le Conseil des Etats. L'aspect maternité n'était pas du tout connu lorsque le message a été présenté et lorsque le Conseil national a délibéré. Il faut savoir choisir, Madame Weber, et ici le Conseil fédéral fait un choix en vous invitant tous ensemble à vous engager quand il s'agira de se battre pour l'indemnité en cas de maternité.
Je voudrais cependant rappeler, avant de conclure, que le pas en arrière qui est fait n'annule pas les avantages de la révision. Je me permets de vous dire, Monsieur Ammann, quand vous parlez de nos recrues, qu'il y a tout de même encore dans le projet qui nous intéresse une amélioration importante pour ce qui a trait aux indemnités payées pour perte de gain aux recrues. On passe, je vous le rappelle, en chiffres absolus, de 17 francs à 24 francs. Est-ce peu, à votre avis? On peut discuter, mais de l'avis du Conseil fédéral il s'agit d'un progrès important, qui permet d'accepter cette révision, de tenir compte d'un ordre de priorité évident, et en même temps de se préparer pour les combats qui s'annon- cent ces prochains mois.
Präsident: Der Ständerat hat für die Rekruten eine spezielle Lösung beschlossen. Ich beantrage Ihnen, die generelle Lösung und die Lösung für die Rekruten in separaten Abstimmungen zu behandeln.
Abstimmung - Vote
Abs. 2 erster Satz Al. 2 première phrase
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
64 Stimmen 63 Stimmen
Abs. 2 zweiter Satz Al. 2 deuxième phrase
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
74 Stimmen 66 Stimmen
Art. 16a Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 16a al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Diese Differenz ist mehr redaktioneller Natur. Im Nationalrat gingen wir von 100 Franken (indexiert auf 1976) aus, und der Ständerat ging von 155 Franken (Indexstand 1988) aus, was in etwa dasselbe bedeutet. Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zum Ständerat.
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N 1or juin 1987
M. Candaux, rapporteur: La commission unanime vous prie de suivre l'avis du Conseil des Etats.
Angenommen - Adopté
Art. 19a Abs. 2
Antrag der Kommission
.... das Verfahren. Er kann bestimmte Personengruppen von der Beitragspflicht ausnehmen und vorsehen, dass für kurze Dienstleistungen keine Beiträge bezahlt werden müssen.
Art. 19a al. 2
Proposition de la commission
.... et la procédure. Il peut exempter certaines catégories de personnes de l'obligation de payer des cotisations et prévoir que les allocations allouées pour de courtes périodes ne seront pas soumises à cotisation.
Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Die Neuordnung der Erwerbsersatzordnung sieht in der bundesrätlichen Fas- sung erstmals vor - dies wurde bisher von beiden Räten akzeptiert -, dass die Leistungen der Erwerbsersatzordnung AHV-pflichtig sein sollen. Der Bundesrat hatte in seiner ursprünglichen Vorlage vorgesehen, dass er die Kompetenz erhält, bestimmte Personengruppen für kurze Dienstleistun gen von der Beitragspflicht auszunehmen. Man hatte damals das Bild eines Zivilschutzdienstleistenden vor Augen, der für ein oder zwei Tage einrückt, eine kleine Entschädigung erhält und dann eine ganze Bürokratie in Bewegung setzt, damit die AHV-Beiträge von diesem kleinen Beitrag abgezogen werden könnten. Der Nationalrat hat dieser Lösung zugestimmt; der Ständerat hat nun aber - relativ knapp, mit 19 zu 15 Stimmen - diese Ausnahmerege- lungslösung gestrichen. Es obsiegte die Meinung, man müsse um der administrativen Einfachheit halber bei den Arbeitgebern eine absolut einheitliche Lösung suchen, und man glaubte, sie schon gefunden zu haben.
Nun hat Ihre Kommission den ursprünglichen bundesratli- chen Vorschlag wieder aufgenommen, wenn auch nicht im gleichen Wortlaut. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat schlägt die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen bei einigen Enthaltungen vor, der Bundesrat könne bestimmte Perso- nengruppen von der Beitragspflicht ausnehmen und vorse- hen, dass für kurze Dienstleistungen keine Beiträge bezahlt werden müssen.
Dieser Kommissionsantrag hat sich im wesentlichen vom ursprünglichen bundesrätlichen Argument der administrati- ven Einfachheit, das auch von Vertretern der kantonalen Ausgleichskassen gestützt wurde, leiten lassen. Letztere bemerkten, man müsse aufpassen, dass man nicht um weni- ger Beiträge willen, die den Leuten dann gutgeschrieben werden, einen grossen administrativen Aufwand betreibe, der schlussendlich nur jenen Kritikern in die Hand arbeite, die ohnehin finden, der Apparat der öffentlichen Verwaltung sei aufgebläht.
Indessen will ich nicht verschweigen, dass in der Kommis- sion ernsthafte Fragen aufgeworfen worden sind. Beispiels- weise ist die Frage gestellt worden, ob diese ganze Ausnah- meregelung nicht letztlich auf dem Buckel der Frauen aus- getragen würde, weil die vorgebrachten Beispiele immer Frauen zum Gegenstand hatten, nämlich die Zivilschutz- dienst leistende Frau, die zwei oder drei Tage Dienst leistet und für die dann ein Konto zu eröffnen sei.
Was hinter den Kulissen aber noch zu mehr Diskussionen geführt hat, war die Frage, ob die Beiträge der Mutter- schaftsversicherung - sollte diese Gesetz werden, was ich persönlich hoffe - allenfalls von dieser Beitragspflicht aus- genommen werden sollten. Soweit dies diskutiert wurde, herrschte eher Skepsis. In der Kommission hat man sich zu diesem eindeutigen Entscheid durchringen können, nach- dem Bundesrat Cotti deutlich erklärt hat: Sollte der Bundes- rat die Kompetenz erhalten, wie sie die nationalrätliche Kommission vorschlägt, würde er sehr restriktiv von dieser Kompetenz Gebrauch machen. Er würde also nicht legio- nenweise Beitragspflichtige von der Beitragspflicht aus-
schliessen wollen, sondern das von Fall zu Fall sehr genau prüfen, um doch in die Nähe einer generellen Regelung zu kommen.
Unter diesem Aspekt kann ich Ihnen empfehlen, der Variante der Kommission zuzustimmen. Ein Minderheitsan- trag ist nicht gestellt worden, aber ich bitte Herrn Bundesrat Cotti, auch hier vor dem Plenum die Erklärung, die er in der Kommission gemacht hat - der Bundesrat gedenke nicht, das halbe Volk von der Beitragspflicht auszuschliessen - zu wiederholen.
M. Candaux, rapporteur: Nous nous rallions à la formulation de l'article 19 qui figure dans le message. Nous vous prions tout simplement de l'adopter, particulièrement le deuxième alinéa qui traite de problèmes que vous venez d'entendre exposer.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je n'ai pas d'observation parti- culière à faire, si ce n'est qu'il me paraît important de confirmer ce que M. le président de la commission a dit. Si cette compétence était attribuée au Conseil fédéral, cela permettrait d'éviter, dans des cas mineurs, des complica- tions administratives. Dans ce cas-là, je confirme ce que j'ai dit en commission, le Conseil fédéral fera de cette compé- tence l'usage modéré qui s'impose. Nous n'aurons donc pas un régime systématique d'exceptions. Bien au contraire, les exceptions garderont réellement ce caractère.
Angenommen - Adopté
Art. 27 Abs. 2 Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit (Fankhauser, Ammann-St. Gallen, Chopard, Clivaz, Keller, Leuenberger-Solothurn, Ziegler)
Streichen (= Beibehalten des geltenden Textes)
Art. 27 al. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité (Fankhauser, Ammann-Saint Gall, Chopard, Clivaz, Keller, Leuenberger-Soleure, Ziegler)
Biffer (= Maintenir le texte en vigeur)
Frau Fankhauser, Sprecherin der Minderheit: Dieser Artikel und Minderheitsantrag wäre die Schlussfolgerung von Arti- kel 9 Absatz 2 und 3 gewesen. Sie haben soeben mit sehr knappem Mehr die Vorschläge des Ständerats übernom- men. Soweit ist mein Antrag überflüssig und somit zurück- gezogen. Ich möchte nur betonen, dass Sie mit der Ueber- nahme der Regelung des Ständerates den Spielraum für den Bundesrat auf das absolute Minimum reduziert haben.
Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Nachdem der Minderheitsantrag zurückgezogen worden ist, ist nur noch der Mehrheitsantrag da, der lautet: Zustimmung zum Stän- derat.
Beachten Sie, dass wir in unserer ersten Beratung (Juni 1985) den Artikel 27 nicht in die Revision einbezogen hatten. Es galt der geltende Gesetzestext. Der Ständerat kam nicht zuletzt wegen finanzpolitischen Aspekten darauf, Artikel 27 Absatz 2 auch in die Revision einzubeziehen. Während im geltenden Text noch stand, dass die Beiträge 0,6 Prozent nicht überschreiten dürften, postulierte dann der Ständerat, die Beiträge dürften 0,5 Prozent nicht überschreiten. Der Bundesrat und die Verwaltung haben dargetan, dass zur Realisierung dessen, was wir vorhin an Leistungen beschlossen haben, diese 0,5 Prozent ausreichen. Der Bun- desrat ging sogar soweit zu erklären, dass er, selbst wenn das Parlament 0,6 Prozent Beiträge beschliessen sollte, von dieser Kompetenz keinen Gebrauch machen, sondern bei
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Wissenschaftliche Forschung. Beiträge 1988-1991
0,5 Prozent bleiben würde. Das ist die wesentliche Differenz. Bei den anderen mit dem Minimal- und Maximalbeitrag hat der Ständerat eine Aenderung vorgenommen, der die Kom- missionsmehrheit ebenfalls zustimmt.
Ich darf Sie also im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, dem Ständerat zuzustimmen.
M. Candaux, rapporteur: Je vous fais part des modifications de l'article 27 proposées en séance de commission. Le Conseil fédéral a établi le montant en tenant compte de l'article 28. La cotisation perçue sur le revenu d'une activité lucrative ne peut pas dépasser 0,5 pour cent (au lieu de 0,6). Les cotisations des assurés n'exercant aucune activité lucrative sont échelonnées selon la condition sociale. Leur minimum ne peut pas être inférieur à 15 francs (au lieu de 12), ni leur maximum dépasser 500 francs (au lieu de 600). Les cotisations calculées selon le barême dégressif sont échelonnées de la même manière que les cotisations dues à l'assurance-vieillesse et survivants. En l'occurrence, il y a lieu de maintenir le rapport entre le taux en pour cent mentionné ci-dessus et le taux de cotisation non réduit fixé à l'article 8, premier alinéa, de la loi sur l'assurance-vieillesse et survivants. Son article 9bis est applicable par analogie. Je vous prie de vous rallier à la majorité de la commission qui a accepté cette version par 9 voix contre 7.
Vizepräsident: Der Minderheitsantrag ist zurückgezogen.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
87.030
Wissenschaftliche Forschung Beiträge 1988-1991 Recherche scientifique. Contributions 1988-1991
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 16. März 1987 (BBI II, 269) Message et projets d'arrêté du 16 mars 1987 (FF II, 273)
Präsident: Die Fraktionspräsidentenkonferenz hat beschlossen, die Eintretensdebatte auf die Kommissions- und Fraktionssprecher zu beschränken.
Landolt, Berichterstatter: Sie gestatten mir, die Erläuterun- gen des Bundesrates über die Bedeutung der Forschung für unser Land wegzulassen. So wie sich unsere Kommission absolut eindeutig positiv zu diesem Thema verhält, setze ich das bei Ihnen voraus. Ich erwarte sogar von Ihnen eine hundertprozentige Uebereinstimmung mit dem Bundesrat in bezug auf die Zuteilung der 1,103 Milliarden Franken an die verschiedenen Institutionen. Ich bin überzeugt, dass Sie die Notwendigkeit dieser 1,103 Milliarden für die Forschung in unserem Land nicht in Frage stellen.
Der Bundesrat hat die Ziele der Forschungspolitik des Bun- des am 22. Oktober 1985 für die Jahre 1988 bis 1991 fest umschrieben. Thematische Schwerpunkte der Forschungs- politik sind:
Neue Technologien mit ihren vielseitigen Auswirkungen;
Schutz der Umwelt und natürliche Lebensgrundlagen;
Das Individuum, die Gesellschaft und der Staat im Wandel der Zeit.
So wollte denn unsere Kommission wissen, inwieweit - in Zahlen ausgedrückt - die den Forschungsorganen vom Bund zugesprochenen Mittel diese thematischen Schwer- punkte berücksichtigen. Zu Beginn der letzten Woche
haben wir von Ihnen, Herr Bundesrat, verbindliche Zahlen erhalten, wofür wir Ihnen bestens danken. Diesen Angaben ist zu entnehmen, dass für die Jahre 1988 bis 1991 ein Total an Forschungskrediten von 3,853 Milliarden Franken vorge- sehen ist. Ich erinnere Sie daran, dass dieser Betrag ein Viertel dessen ist, was gesamtschweizerisch für die For- schung aufgewendet wird, da 75 Prozent der Gesamtausga- ben von der Industrie, vom Gewerbe und vom Dienstlei- stungssektor, d. h. von privater Seite, in die Forschung inve- stiert werden.
Die 3,853 Milliarden Franken werden im Schulratsbereich, dem Nationalfonds, der Forschung der Bundesverwaltung - inklusive PTT - und der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit ausgerichtet. Für neue Technologien gemäss Forschungspolitik sollen 1,3 Milliarden Franken oder 34 Prozent, für die Umwelt 0,5 Milliarden Franken oder 13 Prozent und für Gesellschaft, Individuum und Staat 118 Millionen Franken oder 3 Prozent ausgegeben werden. 1,933 Milliarden - die Hälfte! - sind für die Grundlagenfor- schung und die Gesundheitsforschung bestimmt.
Mit Genugtuung stelle ich fest, dass sich der Anteil für die drei Themen seit 1986 von 40 auf 50 Prozent erhöht.
Die Botschaft des Bundesrates ist klar gegliedert und enthält im wesentlichen fünf Abschnitte über:
den Nationalfonds;
die Naturforschende Gesellschaft und die schweizeri- schen wissenschaftlichen Akademien;
das Historische Lexikon der Schweiz;
die Krebsforschung;
die Institute für Elektronik und Mikroelektronik.
Der Präsident des Schweizerischen Nationalfonds hat insbe- sondere auf die stürmische Entwicklung hingewiesen, mit welcher die Forschung weltweit vorangetrieben wird. Es besteht deshalb für kleine Länder die Gefahr, den Anschluss zu verpassen.
Parallel dazu werden die Grenzen der Forschung immer deutlicher sichtbar. Dazu dienen allein schon die Hinweise auf fragwürdige Eingriffe ins menschliche Erbgut und auf vorhandene Grenzen hinsichtlich der Umwelt. Die ethischen Gesichtspunkte besitzen einen derart hohen Stellenwert, dass der vernünftige Weg zwischen notwendigem Fort- schritt und feststehenden ethischen Grenzen gefunden wer- den muss. Im Spannungsfeld zwischen Naturwissenschaf ten und technischen Wissenschaften einerseits und den Geistes- und Sozialwissenschaften andererseits muss ein vernünftiges Gleichgewicht angestrebt werden. Der Vor- wurf, dass der Schweizerische Nationalfonds die Geistes- und Sozialwissenschaften vernachlässige, ist schon deshalb falsch, weil die Grundlagenforschung von jeher seine Haupt- aufgabe gewesen ist.
Ziel dieser Grundlagenforschung ist bzw. Priorität in der Subventionsperiode 1988 bis 1991 hat die Nachwuchsförde- rung auf allen Ebenen. Mehr als 2000 Wissenschafter arbei- ten innerhalb der Forschungsprojekte des Schweizerischen Nationalfonds.
Bis Ende dieses Jahrhunderts müssen 2000 Dozenten an unseren Hochschulen ersetzt bzw. neu ordiniert werden. Unsere Hochschulen stehen vor Problemen, die meiner ganz persönlichen Meinung nach kaum lösbar sind.
Weitere Probleme und deren Lösungsversuche müssen Sie - aus Zeitgründen - der Botschaft selber entnehmen.
Zu den Begehren der Naturforschenden Gesellschaft und der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften: Diese haben ein gemeinsames Mehrjahresprogramm ausge- arbeitet. Sie wollen ihre Tätigkeiten in vermehrtem Mass auch über Datenspeicherung und Datenbanken informati- sieren. Dasselbe gilt für die Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Die neueste Akademie, die Akademie der Technischen Wissenschaften, setzt ihre Aufgabenerweite- rung sukzessive fort. Allen Institutionen ist gemeinsam, dass sie die Aktivitäten des Nationalfonds ergänzen, dass sie einen wichtigen und unabdingbaren Beitrag zur Förderung der Wissenschaft und ihres Verständnisses in der breiten Oeffentlichkeit unseres Landes leisten.
Unter Berücksichtigung der Erfüllung ihrer Aufgaben und
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Erwerbsersatzordnung. 5. Revision Régime des allocations pour perte de gain. 5e révision
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1987
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II
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Sessione estiva
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Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
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Numero dell'oggetto
Datum
01.06.1987 - 14:30
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Data
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578-583
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