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sowohl das Raumplanungsgesetz als auch das Forstpolizei- gesetz überprüft. Im Bereich des Forstrechtes liegt ein Ver- nehmlassungsentwurf vor; Herr Genoud hat darauf hinge- wiesen. Hier hat man von meinem Departement aus aller- dings Vorbehalte angebracht, die genau in die Richtung gehen, die Herr Genoud aufgezeigt hat. Wir haben - ich kann Ihnen das wörtlich bekanntgeben - folgendes geltend gemacht: «Die Dynamik des Waldbegriffes ist in einer auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz angelegten Rechts- ordnung grundsätzlich problematisch. Sie führt insbeson- dere in Grenzbereichen zu Siedlungen immer wieder zu unerfreulichen Problemen.» Herr Genoud hat uns einige Beispiele aufgezeigt.
Im Bereich des Raumplanungsgesetzes hat eine Experten- kommission unter der Leitung von Herrn Jagmetti soeben ihre Arbeit aufgenommen. Der Bundesrat beabsichtigt nun, im Zuge dieser beiden Revisionen, einerseits des Forstpoli- zeigesetzes und andererseits des Raumplanungsgesetzes, eine Koordination dieser beiden Gesetzgebungen vorzuneh- men, damit den Anliegen von Herrn Genoud Rechnung getragen werden kann. Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Motion heute diese nur in Form eines Postulates entgegennehmen möchte.
Präsident: Ich frage den Motionär an, ob er mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden ist.
M. Genoud: Je remercie Mme Kopp, conseillère fédérale, de sa réponse. Je ne vais pas donner dans un formalisme excessif, et puisque les principes que je propose sont rete- nus pour étude sous la forme du postulat, j'accepte volon- tiers cette transformation.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Motion Gadient Direkte Bundessteuer. Steuerrabatt für Verheiratete Impôt fédéral. Abattement pour les contribuables mariés
Wortlaut der Motion vom 4. Dezember 1986
Der Stand der Gesetzgebung über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über die direkten Bundessteuern zeigt zwingend auf, dass Steuerentlastungen für den weitaus grössten Teil der Steu- erpflichtigen frühestens im Frühjahr 1990 wirksam werden. Damit kann auch die Neuordnung der Ehegattenbesteue- rung, die aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides in den Kantonen in die Wege geleitet ist, beim Bund noch längere Zeit nicht wirksam werden.
Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, den eidgenössi- schen Räten einen Beschlussentwurf zu unterbreiten, der einen Rabatt für Verheiratete auf der direkten Bundessteuer vorsieht. Die Ausgestaltung des Rabattes soll sich an den Rahmen halten, der im Bundesbeschluss betreffend Erhö- hung der Steuereinnahmen 1976 vom 31. Januar 1975 von Volk und Ständen am 8. Juni 1975 beschlossen wurde. In Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a war in diesem Beschluss für die Verheirateten eine nach Steuerbetrag abgestufte Ermäs- sigung festgelegt, die mit der Finanzordnung 1981 wieder aufgehoben wurde. Zusätzlich sollen Ehepaare mit Kindern einen erhöhten Rabatt erhalten.
Der beantragte Bundesbeschluss ist so vorzubereiten, dass er rückwirkend auf den 1. Januar 1987 in Kraft gesetzt wer-
den kann. Er ist auf das Inkrafttreten der in Vorbereitung befindlichen, ordentlichen Gesetzgebung zu befristen.
Texte de la motion du 4 décembre 1986
L'avancement des travaux législatifs sur l'harmonisation des impôts directs perçus par les communes et les cantons, et sur l'impôt fédéral direct, est tel que les mesures d'allége- ments fiscaux dont devraient bénéficier la majeure partie des contribuables ne pourront pas prendre effet avant le printemps 1990. De ce fait, il faudra attendre encore long- temps avant que n'entre en vigueur au plan fédéral le nou- veau régime relatif à l'imposition des contribuables mariés, qui sera introduit dans les cantons suite à un arrêt du Tribunal fédéral.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un projet d'arrêté prévoyant un dégrèvement fiscal sur l'impôt fédéral direct pour les contribuables mariés. Les modalités de ce dégrèvement doivent s'inscrire dans le cadre de l'arrêté fédéral du 31 janvier 1975 relatif à l'augmentation des recettes fiscales dès 1976, approuvé par le peuple et par les cantons le 8 juin 1975. L'article 8, ali- néa 3, lettre a de cet arrêté prévoyait une réduction échelon- née selon le montant de l'impôt, disposition abrogée par l'arrêté fédéral sur le régime financier de 1981. Ce projet doit prévoir également un dégrèvement plus élevé pour les cou- ples mariés ayant des enfants.
L'arrêté fédéral devra entrer en vigueur en même temps que la législation ordinaire actuellement en cours de prépara- tion, avec effet rétroactif au 1er janvier 1987.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Bauer, Belser, Binder, Bürgi, Cavelty, Gerber, Knüsel, Masoni, Matossi, Meier Hans, Meier Josi, Schoch, Steiner, Stucki, Weber (16)
Gadient: Herr Bundesrat, Sie haben diese Motion schon vor der Behandlung im Parlament in der Oeffentlichkeit abge- lehnt. Ich halte an ihr mit folgenden Argumenten fest:
Die vorliegende Motion bezweckt einen Rabatt auf der direk- ten Bundessteuer für Verheiratete. Sie wurde deshalb einge- reicht, weil sich immer mehr zeigt, dass es innert angemes- sener Zeit nicht möglich ist, die verfassungswidrige steuerli- che Ungleichbelastung von Ehepaaren und Konkubinats- paaren zu beseitigen. Das Bundesgericht hat sich mit der in der Motion aufgeworfenen Frage insbesondere im Zusam- menhang mit der Beurteilung einer staatsrechtlichen Beschwerde aus dem Kanton Zürich befasst und dabei festgehalten, dass der Steuergesetzgeber sorgfältig darauf zu achten hat, dass die von Artikel 4 Absatz 1 der Bundes- verfassung geforderte Rechtsgleichheit gewahrt bleibt und die Ehepaare nicht mehr Steuern bezahlen müssen als Kon- kubinatspaare mit gleichem Gesamteinkommen. In diesem Entscheid wird unter anderem gesagt, dass auch die wach- sende Anerkennung der Rechtsgleichheit von Mann und Frau, wie sie nun in Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert wird, zu berücksichtigen sei.
Es heisst darin wörtlich: «So wie der Gesetzgeber innerhalb weiter Grenzen durch politischen Entscheid bestimmen kann, um wieviel die Steuer steigt, wenn sich das Einkom- men verdoppelt, kann er grundsätzlich nach politischem Ermessen festlegen, um wieviel bei gleichem Einkommen die Steuer eines Ehepaares niedriger sein soll als jene eines Alleinstehenden, jedoch muss diese Gestaltungsfreiheit heute beschränkt werden durch die verfassungsrechtlich gebotene Nichtbenachteiligung der Ehepaare gegenüber den individuell besteuerten Konkubinatspaaren.»
Die Neuordnung der Ehegattenbesteuerung, die in den Kan- tonen aufgrund dieses Entscheides in die Wege geleitet ist, muss auch auf Bundesebene realisiert werden. Wir müssen unsere Verantwortung als Gesetzgeber um so mehr wahr- nehmen, als das Bundesgericht an die Bundesgesetze gebunden ist und deren Verfassungsmässigkeit nicht über- prüfen kann. Das gilt auch für den Bundesbeschluss über die direkte Bundessteuer. Beschwerden wegen Verletzung des Gleichheitsgebots der Bundesverfassung durch den Bundesbeschluss über die direkte Bundessteuer hätten des-
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halb vor den kantonalen Rekurskommissionen für eidgenös sische Abgaben und vor dem Bundesgericht keine Chance auf Erfolg. Selbst wenn nach dem Bundessteuerrecht und auch nach dem Entwurf zu einem neuen Gesetz über die direkte Bundessteuer bedeutende Benachteiligungen von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren resultieren, näm- lich Mehrbelastungen von bis zu 60 Prozent bzw. 55 Pro- zent, bleibt heute nur die Zulässigkeit der Abweichungen nach kantonalem Recht eine der Ueberprüfung zugängliche Frage, und das zudem selbst dann, wenn es sich nur um kleinste Abweichungen handelt.
Die Korrektur ist verfassungsmässig in der Tat dringlich, doch könnte sie mit Blick auf den Stand der Gesetzgebung frühestens 1990 zum Tragen kommen, viel eher aber erst in vier bis fünf Jahren. Den bundesratlichen Optimismus ver- mag ich nicht zu teilen. Ich gebe Ihnen die Stichworte: Gesetz über die berufliche Vorsorge oder das im Nationalrat eben behandelte Gesetz über die Krankenversicherung oder gar das Konsumkreditgesetz. Derart grundlegende Neue- rungen erheischen einen Zeitbedarf von mehreren Jahren, und hier, bei der direkten Bundessteuer, wird erstmals über ein entsprechendes umfassendes Bundesgesetz diskutiert. Wenn dieses Gesetz für die Bundessteuer - wohlverstanden, mit Loskoppelung von der Harmonisierungsvorlage - im Frühjahr 1990 wirksam werden soll, so müsste es unter Mitberücksichtigung der Referendumsfrist spätestens in einem Jahr, das heisst in der Frühjahrssession 1988, durch Schlussabstimmungen beider Räte verabschiedet werden. Bei allem guten Willen des Parlamentes wage ich dies zu bezweifeln.
So oder anders bleibt die ordentliche Gesetzgebung aber vorbehalten; deren definitive Ausgestaltung wird unsere Aufgabe sein. Die Gutheissung unserer Motion ist weder der Motion Meier noch der FdP-Initiative abträglich oder gar nachteilig; sie strebt ausschliesslich eine Uebergangsrege- lung an, um die zweifellos mehrere Jahre dauernde Zwi- schenperiode abzudecken. Mit dieser bescheidenen Lösung soll seitens des Bundes sichtbar gemacht werden, dass wir dem erwähnten Verfassungsgrundsatz gemäss zu handeln gewillt sind. Darum geht es in erster Linie. Man argumen- tiere in Anbetracht dieser Dimension des Anliegens nicht mit der Begründung, die Korrektur mache für den Betroffenen frankenmässig zu wenig aus.
Massgebend ist, dass ein Schritt in die richtige Richtung getan wird, dass mindestens eine Annäherung an die ver- langte Gleichbehandlung angestrebt wird. Solches war auch aus den Kantonen zu hören; ich zitiere den Chef der Stadtverwaltung von Basel-Stadt, der sagte, dass die Emp- fehlungen des Bundesgerichtes auch den Bundesgesetzge- ber veranlassen dürften, die Steuerbelastungsunterschiede zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren zu mildern. Noch so wird die Belastung erheblich sein (der Bundesrat sprach von etwa 250 Millionen Franken). Im Rahmen der definitiven Lösung wird aber die endgültige Gestaltung noch zu finden sein; es wird sich dort um wesentlich weiter gehende finan- zielle Konsequenzen handeln, mit denen wir konfrontiert sein werden.
Wenn behauptet wird, dass der Progressionsverlauf für mitt- lere Einkommen verschärft würde, so ist dem zu entgegnen, dass es sich bei der Regelung nach Motion um eine Inte- rimslösung handelt, die durch das definitive Gesetz abzulö- sen sein wird, dass aber alle Kategorien der in Betracht fallenden Steuerpflichtigen profitieren - die unteren aller- dings mehr als die oberen. Ich habe das aufgrund der Zahlen 1987 berechnet und diese Folgerung bestätigt gefun- den. Zum Argument, wonach mit dieser Lösung Quellenbe- steuerte gegenüber den Steuerpflichtigen benachteiligt würden, ist zu bemerken, dass schliesslich 1975 die genau gleiche Regelung dem Volk zum Entscheid vorgelegt und von Volk und Ständen gutgeheissen worden ist. Unser Vor- schlag lehnt sich eng an das damalige Konzept an; deshalb ist er auch einfach und zeitgerecht umzusetzen.
Es scheint mir aber auch unhaltbar, die Motion aus admini- strativen Gründen ablehnen zu wollen. Was 1971 und 1975 möglich war - die rückwirkende Inkraftsetzung des Bundes-
beschlusses -, ist bei entsprechender Vorbereitung auch heute ohne weiteres durchführbar; das haben entspre- chende Abklärungen ergeben.
Die Ungleichheit der Besteuerung von Konkubinatspaaren und verheirateten Doppelverdienern ohne Kinder ist frap- pant. Nach der Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 1983 betreffend die Steuerharmonisierung (Seite 274) beträgt die Minderbelastung der Konkubinatspaare bis 60 Prozent, im Durchschnitt 40 Prozent. In Würdigung des Gesagten darf mit dem Bestreben, diesen völlig unhaltbaren Sachverhalt zu korrigieren, nicht länger zugewartet werden. Der Verhei- ratetenrabatt gemäss Motion bringt zwar keine grundsätzli- che Umkehr, beschreitet aber den auch den Kantonen vom Bundesgericht vorgeschriebenen Weg.
Ich bitte Sie um Ueberweisung der Motion.
Bundesrat Stich: Das Begehren, das Herr Ständerat Gadient hier anführt, ist ein bekanntes und aktuelles Thema. Bekanntlich hat der Bundesrat mit der Botschaft vom 25. Mai 1983 zur Familienbesteuerung Stellung genommen. Leider hat diese Vorlage etwa zwei Jahre gebraucht, um allein die ständerätliche Kommission zu passieren. Dass es ein aktuelles Thema ist, stelle ich fest, weil Sie in diesem Rat bereits eine Motion überwiesen haben - die Motion von Herrn Meier, die noch im Nationalrat behandelt werden muss. Sie verlangt, dass man für die Familienbesteuerung ein besonderes Gesetz vorschlägt. Dieser Tage ist eine frei- sinnige Motion eingereicht worden, die genau das gleiche will, nämlich einen Rabatt.
Wenn man sich diese Häufigkeit so überlegt, muss man sagen, dass entweder Wahlen ins Haus stehen oder das Postulat ein sehr dringendes ist. Ich gehe davon aus, dass es ein sehr dringendes Postulat ist und dass wir nun einen Weg finden müssen, der möglichst bald zu einer guten, korrekten und endgültigen Lösung führen kann.
Die Motion selber schlägt die Wiederaufnahme des soge- nannten Staffelrabattes vor, wie er aufgrund des Bundesbe- schlusses vom 31. Januar 1975 den Verheirateten in den Jahren 1975 bis 1982 gewährt wurde. Es handelte sich dabei um eine gestaffelte Ermässigung auf dem Steuerbetrag, der 20 Prozent auf den ersten 200 Franken, 10 Prozent auf den nächsten 200 Franken und 5 Prozent auf weiteren 200 Fran- ken der Jahressteuer, also insgesamt höchstens 70 Franken, umfasst.
Man muss auch sehen, warum dieser Staffelrabatt gewährt worden ist. Er ist noch während der Behandlung hineinge- kommen, weil vorher eine Vorlage abgelehnt worden war; man hat dann die kalte Progression dort ausgleichen wol- len. Das war der Anlass dazu. Dieser Rabatt wurde aber 1983 durch die noch heute geltende allgemeine Ermässigung für alle natürlichen Personen nach Artikel 40 Absatz 1bis des BdBSt abgelöst. Würde nun auch die frühere Rabattlösung für Verheiratete wieder aufgenommen, zusätzlich kombi- niert mit einem erhöhten Rabatt für Ehepaare mit Kindern, fände damit ein Rabatt auf dem Rabatt in den Tarif der direkten Bundessteuer Eingang: Neben dem weiter gelten- den allgemeinen Rabatt bestünde also der zusätzliche Ver- heiratetenrabatt, der für Ehepaare mit Kindern noch erhöht würde. Ob bei gleichzeitiger Geltung dieser drei Rabattlö- sungen für die direkte Bundessteuer die Transparenz des Tarifs noch gewährleistet wäre, darf füglich bezweifelt wer- den. Die degressive Ausgestaltung des vorgeschlagenen Rabattes hätte auch zur Folge, dass der heute schon, vor allem bei den mittleren Einkommen, ausserordentlich steile Progressionsverlauf noch verstärkt würde. Zu erwähnen ist weiter, dass die vorgeschlagene Anwendung der Ermässi- gung auf die direkte Bundessteuer der bereits begonnenen Veranlagungsperiode 1987/88 zu einer rechtsungleichen Behandlung der an der Quelle besteuerten Steuerpflichtigen - vor allem ausländische Gastarbeiter - führen würde. Für diese bestehen kantonale Tarife, welche die direkte Bundes- steuer mit enthalten. Die Berücksichtigung einer erst im Laufe der Veranlagungsperiode 1987/88 beschlossenen Ermässigung der direkten Bundessteuer wäre der Natur der Sache nach nicht mehr möglich, so dass die Quellenbesteu-
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erten gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen benachtei- ligt wären.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass mit den vorgeschlage- nen Rabattlösungen Ausfälle im erheblichen Betrag von rund 250 Millionen Franken verbunden wären, die Besteue- rung der Ehegatten, vor allem im Verhältnis zu den Konkubi- natspaaren, gegenüber dem geltenden Recht dadurch aber nicht wesentlich verbessert würde. Ich bitte Sie, auch das zu beachten. Es gibt also gerade für das Ziel, das der Motionär anstrebt, keine wesentliche Verbesserung. Die erwähnten Ausfälle würden jedoch den Spielraum für eine Verbesse- rung der Ehegattenbesteuerung, wie sie der vom Ständerat bereits verabschiedete und nunmehr vor der Kommission des Nationalrates befindliche Gesetzesentwurf über die direkte Bundessteuer enthält, erheblich schmälern. Das naheliegendste und zweckmässigste Vorgehen besteht viel- mehr darin, das Gesetz über die direkte Bundessteuer unter Konzentration aller Kräfte im Parlament möglichst rasch und beförderlich zu behandeln und zu verabschieden.
Für die nächste Veranlagungs- und Steuerperiode (1989/90) verliert das mit der Motion verfolgte Anliegen ohnehin an Bedeutung. Denn die Gesetzesvorlage über die direkte Bun- dessteuer wurde vom Ständerat in der Frühjahrssession 1986 verabschiedet. Deshalb darf bei zügiger weiterer Behandlung der Vorlage damit gerechnet werden, dass das Gesetz über die direkte Bundessteuer bereits auf die Veran- lagungsperiode 1989/90 hin in Kraft gesetzt werden kann. Dem steht eine allfällig länger dauernde Beratung der Geset- zesvorlage über die Steuerharmonisierung nicht entgegen, hat doch schon der Ständerat diesen Entwurf von der Vor- lage über die direkte Bundessteuer abgekoppelt, so dass die beiden Gesetze zeitlich unabhängig voneinander in Kraft treten können. Bei einem raschen Inkraftsetzen des Bundes- gesetzes über die direkte Bundessteuer lässt sich erreichen, dass nicht nur das Anliegen der Entlastung der Verheirate- ten, sondern auch andere wichtige Anliegen wie etwa die einjährige Gegenwartsbemessung, die Neuregelung der Ali- mentenbesteuerung und der verfahrensrechtlichen Stellung der Ehegatten oder die Modernisierung des Unterneh- mungssteuerrechts innert nützlicher Frist verwirklicht wer- den können.
Schliesslich wäre die Einführung der vorgeschlagenen neuen Rabatte rückwirkend auf den 1. Januar 1987 für die Kantone, denen der Vollzug der direkten Bundessteuer obliegt, praktisch nur möglich, wenn der definitive Bundes- beschluss bis Mitte 1987 vorliegen würde. Sollte nämlich der rechtzeitige Versand der Steuerrechnungen zu Beginn des Jahres 1988 nicht beeinträchtigt werden, so müssten die Kantone genügend Zeit haben, um ihre EDV-Programme anzupassen und zu erproben. Abgesehen davon dürfte der vorgeschlagene Rabatt für Verheiratete mit Kindern noch zusätzliche Probleme bereiten, weil die dafür erforderlichen Angaben in verschiedenen Kantonen bisher nicht benötigt wurden und deshalb nicht oder nicht in geeigneter Form erhoben werden. Auch sind die Veranlagungsprotokolle der Periode 1987/88 teilweise bereits gedruckt und an die Gemeinden versandt, so dass Aenderungen selbst schon im jetzigen Zeitpunkt mit grossen Kosten und Umtrieben ver- bunden wären. Damit ist auch bei beförderlichster Behand- lung des Anliegens der Motion durch Bundesrat und Parla- ment eine rechtzeitige Inkraftsetzung des erforderlichen Bundesbeschlusses kaum mehr möglich.
Aus all diesen Ueberlegungen heraus beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Meier Hans: Man hat verschiedentlich die Meinung gehört, die Motion Gadient konkurrenziere die im Juni letzten Jah- res durch unseren Rat überwiesene Motion Familienentla- stung. Diese fordert bekanntlich einen besonderen Bundes- beschluss, damit die vom Ständerat beschlossenen familien- freundlichen Tarife und Sozialabzüge vorab in Kraft treten können. Ich teile diese Ansicht nicht. Die heute zu beratende Motion stellt eine Uebergangslösung dar. Sie bietet den Vorteil, dass sie rasch realisiert werden kann, und zudem soll sie nach dem letzten Satz des Motionstextes auf den
Zeitpunkt der in Vorbereitung befindlichen ordentlichen Gesetzgebung befristet werden.
Es ist nun festzustellen, dass bisher - ob gewollt oder ungewollt, will ich nicht untersuchen - überhaupt keine weitere Entscheidung in dieser Angelegenheit bei der direk- ten Bundessteuer gefallen ist. Wann dies der Fall sein wird und auf welchen Zeitpunkt frühestens eine Lösung möglich ist, steht heute noch vollständig offen.
Es stellt sich nun wirklich die Frage, wann auf Bundesebene endlich die überaus grossen steuerlichen Nachteile der Familien wenigstens teilweise gemildert werden sollen. Vor Jahren schon hat das Bundesgericht die Kantone zu sol- chen Revisionen gezwungen, beim Bund ist die wichtige Frage weiterhin hängig, und man weiss nicht, wann etwas in dieser Richtung geht. Das ist in keiner Weise befriedigend. Zweifellos bringt auch die beantragte Zwischenlösung Aus- fälle, aber dies wird der Preis jeder Lösung sein, wenn beim Bund die bestehenden Ungerechtigkeiten wenigstens teil- weise gemildert werden sollen.
Ich stimme Herrn Bundesrat Stich in zwei Punkten zu: Seine Bedenken beim Vollzug kann man sicher nicht unter den Tisch wischen. Hier werden sich Probleme zeigen, aber es wird Aufgabe der Verwaltung sein, eine möglichst einfache und zweckmässige Lösung zu finden. Wir stellen auch gerne fest, dass Herr Bundesrat Stich mit uns die Auffassung teilt, dass es sich hier um ein sehr dringendes Postulat handelt, das natürlich noch an Dringlichkeit gewonnen hat, nachdem man die Kantone durch diesen Bundesgerichtsentscheid zu raschem Handeln gezwungen hat. Deshalb wird die Unge- duld, dass beim Bund während Jahren in dieser wichtigen Angelegenheit nichts geht, je länger, je grösser. Für diese Entwicklung hat man sicher auch Verständnis.
Wenn nun diese Motion Gadient etwas Bewegung in die erstarrten Fronten bringt, so ist das nur zu begrüssen, denn der von unserem Finanzchef entwickelte Fahrplan ist etwas zu optimistisch. Er hat darauf hingewiesen, wie lange unser Rat brauchte, bis die Steuerharmonisierung und die direkte Bundessteuer verhandlungsreif wurden. Wie lange die Bera- tungen der nationalrätlichen Kommission noch andauern, können wir nicht beurteilen. Dann ist aber sicher davon auszugehen, dass nach der Beratung im Nationalrat noch einige bedeutende Differenzen bestehen, die wiederum reichlich Zeit erfordern, bis überhaupt übereinstimmende Beschlüsse in beiden Räten fallen.
Es ist nicht auszuschliessen - das soll keine Drohung irgendwelcher Art sein -, dass auch noch ein Referendum erfolgen könnte, was neuerdings wesentliche Zeitversäum- nisse bringen würde. Man muss sich also fragen, wann endlich diesem Gedanken der Familienentlastung auf Bun- desebene Rechnung getragen werden kann, vor allem wenn man befürchten muss, dass die in unserer Motion vorge- schlagene Lösung nicht realisiert wird, sondern alles im Rahmen der Revision der direkten Bundessteuern erfolgt. Dann warten wir noch Jahre auf eine entsprechende Lösung, wobei ich voraussetze, dass die von Herrn Gadient beantragte Zwischenlösung trotzdem baldmöglichst durch eine definitive Regelung abgelöst werden muss, weil wir uns im klaren sind, dass eine Vorlage mit entsprechenden Tari- fen differenzierter wirkt als die Rabattlösung, wie sie mög- lichst rasch realisiert werden soll. Aus dieser Ueberlegung habe ich seinerzeit die Motion Gadient mitunterzeichnet.
Stucki: Es ist zweifellos zutreffend, wenn der Motionär fest- gestellt hat, dass die steuerliche Benachteiligung von Ehe- paaren gegenüber Konkubinatspartnern so rasch als mög- lich auch auf der Bundesstufe gemildert werden soll. Nach- dem die Kantone in den letzten Jahren in diesem Steuerbe- reich Zug um Zug Korrekturen vorgenommen haben, lässt sich der heutige Zustand bei den direkten Bundessteuern einfach nicht mehr länger verantworten.
Es ist allerdings nicht zu bestreiten, dass die vom Bundesrat vorgebrachten Vorbehalte einiges für sich haben. Es ist richtig, wenn der Bundesrat vor allem auf die entstehenden Vollzugsprobleme in den Kantonen hinweist; schlussendlich muss die Sache an der Front realisierbar sein.
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Bereits bei der Einreichung der Motion habe ich Zweifel gehabt, ob die Sache in zeitlicher Hinsicht noch zu bewälti- gen sei, wie das von dieser Motion messerscharf anvisiert wird. Es ist - wie sich bei genauer Prüfung der Motion herausstellt - in der Tat nicht so einfach, die Sache admini- strativ zu bewältigen, nachdem die Veranlagungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden angelaufen und bereits in vollem Gange sind.
Anderseits vermag das Argument nicht zu überzeugen, dass die Steuerausfälle mit diesen geschätzten 250 Millionen Franken zu hoch seien. Das Vorziehen einer Steuergut- schrift in der beabsichtigten Weise, wie das der Motionär dargelegt hat, hätte vor allem den Vorteil, dass nicht nur ausgabenseitig (wie das den Plänen des Bundesrates zu entnehmen ist) vom Ueberschuss 1986 zusätzliche Aktivitä- ten entwickelt werden, sondern daran ohne Zeitverzug unter diesem Titel auch der Steuerzahler am Rande etwas partizi- pieren kann. Die Steuerausfälle von 250 Millionen Franken sind meines Erachtens durchaus verkraftbar, wobei von diesen 250 Millionen Franken die Kantone noch 30 Prozent tragen werden, weil wir anteilmässig auch an diesen Bun- dessteuern partizipieren.
Nachdem diese Zweifel über die administrative Verkraftbar- keit bestehen - sie lassen sich nicht einfach ausräumen -, möchte ich den Wunsch äussern, dass man bei der vom Bundesrat konzipierten Vorlage eine möglichst einfache Lösung präsentiert. Ich bin der Meinung, dass man an die Aufgabe herangehen muss, wobei eine gewisse Interpreta- tionsbreite bei der Realisierung einer Motion vorhanden ist; in vereinzelten Punkten lassen sich durchaus Vereinfachun- gen realisieren. Es wäre beispielsweise denkbar, dass man einen einfachen Prozentabzug über alle verheirateten Kate- gorien hinweg anstelle dieser Staffelung in Betracht ziehen könnte. Das wäre administrativ sehr einfach zu lösen und hätte keine nachteilige Wirkung auf die Tarifkurve und keine unnötige Präjudizierung der laufenden Revisionsarbeiten zur Folge, zeitigte aber trotzdem eine Sofortwirkung in bezug auf das Konkubinatsproblem.
Bei Ueberweisung der Motion sollte es doch möglich sein, einen Weg zu finden, der diese administrativen Schwierig- keiten zum vornherein ausräumt. Wenn ich heute der Motion zustimme, dann in der Erwartung, dass man in dieser Richtung den Bundesbeschluss vorbereitet, also ermöglicht, dass der Vollzug in einer einfachen Art und Weise ohne Schwierigkeiten über die Bühne gehen kann.
Miville: Ich kann der Motion Gadient nicht zustimmen, und zwar aus einer fast in allen Teilen sehr persönlichen Auffas- sung zu diesem Thema, die ich immerhin kurz darlegen möchte.
Die Motion geniesst in den politischen Kreisen, denen ich angehöre, an sich gewisse Sympathien aus Gründen, die mir verständlich sind. Vorgeschlagen wird eine einfache und verhältnismässig gerechte Lösung, wenn ich an andere Vor- schläge denke, die im Raume stehen, wie zum Beispiel die freisinnige Initiative oder das ständige Begehren nach weite- ren Entlastungen im Hinblick auf die Bankgeschäfte. Die Motion Gadient gefällt mir in diesem Sinne auch besser als das ständige Drängen in bezug auf die Taxe occulte und anderes mehr. Dennoch kann ich der Motion nicht zustim- men, und das hängt wiederum mit einer Kontroverse zusam- men, die ich, kurz nachdem ich vor acht Jahren in diesem Rat Einsitz genommen habe, mit Herrn Kündig gehabt habe. Ich sagte damals, dass ich gerne Steuern bezahle, und das hat in der Folge Herrn Kündig zu verschiedenen launigen und durchaus sympathischen Bemerkungen an meine Adresse veranlasst. Es ist halt immer noch die gleiche Kon- troverse: Mir passt es mehr, wenn der Bund eine Milliarde Schulden zurückzahlt, als wenn man mir etwas an den Steuern erlässt. Denn wenn der Bund eine Milliarde Schul- den zurückzahlt, sind das eingesparte 50 Millionen Zinsen im Jahr, und mit diesen 50 Millionen Zinsen erreicht er ein Mehreres an finanzpolitischem Spielraum. Ich meine, dass wir uns nicht durch die derzeitige gute Lage unserer Bun-
desfinanzen dazu veranlasst sehen dürften, alle möglichen Begehrlichkeiten in die Finanzpolitik einzubringen.
Ich bin der Ueberzeugung, dass die Eidgenossenschaft in den nächsten zwanzig Jahren gewaltige Aufgaben zu bewäl- tigen hat. Ich hörte dieser Tage - um nur ein Beispiel zu erwähnen - das Referat eines hohen Beamten der Eidgenös sischen Forstdirektion, der sich über die Lage der Wälder in unserem Land verbreitete und so nebenbei sagte, die Sanie- rung dieser Wälder werde seiner Auffassung nach 250 Mil- lionen kosten. 250 Millionen entsprechen genau dem, was aufgrund der Motion Gadient jährlich ausfallen soll. Es han- delt sich ja nicht nur um die Wälder. Es handelt sich um die Umwelt insgesamt. Es handelt sich um unsere Gewässer, um die Luft. Es handelt sich um grosse Aufgaben, die unter dem Titel «Umwelt» auf den Bund zukommen, in diesem Zusammenhang auch die grossen Pläne zur Modernisierung des öffentlichen Verkehrs, unserer Eisenbahnen, «Bahn 2000», Alpentransversale usw. Ich denke auch an die grossen Belastungen, die der Bund im Sinne einer verbes- serten Ausbildung unserer jungen Generation zu tragen haben v. ird, die Frage der neuen Technologien, die Frage des Anschlusses an die Entwicklungen, die im Ausland schon weitgehend stattgefunden haben; dieser Anschluss muss auch in bezug auf unsere Position in der Weltwirt- schaft gesehen werden.
Ich denke daran, dass uns in diesem Lande nach wie vor und seit vielen Jahren die Mittel fehlen, um dringende soziale Postulate in befriedigender Weise zu lösen: das Warten auf die 10. AHV-Revision, die Hilflosigkeit fast, mit der wir dieser Aufgabe gegenüberstehen, die Schwierigkei- ten, endlich eine befriedigende Lösung auf dem Gebiet der Krankenversicherung zu finden. Ich denke auch an die gros- sen Pläne, die die Leute hegen, die für unsere Landesvertei- digung verantwortlich sind, und wenn ich das sage, ist das ohne jede Spitze. Ich kann in dieser Situation keiner Mass- nahme, die zunächst einmal und ohne jeden Ersatz den Bund 250 Millionen Franken im Jahr kosten würde, zu- stimmen.
Aus diesem Grunde - man mag mich nun einmal mehr als Fiskalisten bezeichnen - vermag ich der Motion nicht zuzu- stimmen.
Reichmuth: Bisher habe ich geglaubt, dass wir uns in die- sem Rat grundsätzlich darüber einig sind, dass die Unge- rechtigkeiten in der Besteuerung der Familien, wie sie das Bundesgericht als verfassungswidrig bezeichnet hat, über kurz oder lang behoben werden sollen und müssen. Nach den Ausführungen unseres lieben Kollegen Carl Miville muss ich allerdings bezweifeln, ob diese Uebereinstimmung in diesem Saal noch vorhanden ist. Denn man muss doch feststellen, dass jede andere Lösung, sei es eine Rabatt- oder eine differenzierte Lösung, Ausfälle bringen wird. Wenn wir das Anliegen grundsätzlich ernstnehmen wollen, dann müssen wir gewisse Ausfälle in Gottes Namen in Kauf nehmen.
Steuerrabatte vermögen, auch wenn gewisse Abstufungen berücksichtigt werden, im allgemeinen nicht zu befriedigen, weil sie die Leistungsfähigkeit der einzelnen Steuerpflichti- gen nicht oder zuwenig berücksichtigen. Aus diesen Gründen hat die von unserem Rat letzten Sommer überwie- sene Motion unseres Kollegen Hans Meier verlangt, dass die - gegenüber dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer - in der Beratung vorgezoge nen familienfreundlichen Verbesserungen aufgrund der geänderten Tarife und Sozialabzüge, wie wir sie im Stände- rat beschlossen haben, gewährt werden sollen. Steuerver- günstigungen aufgrund solcher Abzüge können aber nur im Rahmen eines Einschätzungsverfahrens realisiert werden. Wie Sie wissen, wurde in diesen Tagen das Einschätzungs- verfahren für eine neue zweijährige Steuerperiode mit der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung bereits eingeleitet. Es ist somit klar, dass die anvisierten familien- freundlichen Verbesserungen mittels geänderter Abzüge für mindestens zwei weitere Jahre unmöglich geworden sind. Wenn wir also erreichen wollen, dass bereits mit Wirkung
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für die Jahre 1987 und 1988 Verbesserungen für Verheira- tete, mit Kindern oder ohne Kinder, eintreten - was wir mit der Ueberweisung der Motion Meier bekundet haben -, dann bleibt tatsächlich nur noch der Weg über den Rabatt offen.
Aus diesen Gründen unterstütze ich die vorliegende Motion, weil sie grundsätzlich die gleichen Ziele verfolgt wie die bereits überwiesene Motion Meier. Es ist aber zu hoffen, dass sie ihre Wirkung effektiv nur für die Steuerjahre 1987/ 88 entfalten muss, da durch eine beförderliche Behandlung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer im Nationalrat auf den Beginn der zweijährigen Steuerperiode 1989/90 eine differenziertere und gerechtere Regelung in Kraft treten sollte. Sie sehen also, dass ich hier in bezug auf den zeitli- chen Ablauf und das Verfahren eher etwas optimistischer gestimmt bin als meine Vorredner. Wir haben ja nicht zuletzt deshalb, das Gesetz über die direkte Bundessteuer vom Harmonisierungsgesetz abgekoppelt. Darauf hat bereits Herr Bundesrat Stich hingewiesen. Ich glaube auch, dass die administrativen Probleme bewältigt werden können, wenn - wie das soeben vom Finanzdirektor des Kantons Zürich gewünscht worden ist - ein möglichst einfaches und nicht sehr aufwendiges Verfahren angewendet werden kann.
Weber: Ich habe die Motion auch unterschrieben; dies des- halb, weil die Berechtigung eines solchen Anliegens nicht abgesprochen werden kann. Ich erkläre hier aber: Ich müss- te mich von der Motion eindeutig distanzieren, wenn eine Variante mit linearen prozentualen Rabatten, wie sie von Herrn Stucki aufgezeigt worden ist, verwirklicht werden sollte. Bei meinen Zweifeln, ob ich die Motion unterschrei- ben könnte oder nicht, war nicht zuletzt der weitgehend soziale Charakter des Systems, wie es im Motionstext vorge- schlagen worden ist, ausschlaggebend. Ich wäre froh, wenn man hier wüsste, was gelten soll. Ich möchte nicht die Katze im Sack kaufen. Ich würde mich von der Motion distanzie- ren, wenn man nun versuchte, eine unsoziale Lösung zu verwirklichen.
Gadient: Es sei mir gestattet, vorerst kurz festzustellen, dass ich auf die Einwendungen in bezug auf Progressionsverlauf, Quellenbesteuerung, Ausfälle und administrative Probleme bereits geantwortet habe, nachdem die bundesrätlichen Argumente vorgängig über die Presse bekanntgegeben wor- den sind!
Nun hat Herr Kollege Miville ausgeführt, dass es sich zwar um eine einfache, gerechte Lösung handle, für die auch in seinen Kreisen durchaus Sympathien bestehen. Er hat dann aber Bedenken in bezug auf den Aufwand, gemessen an anderen Aufgaben, geäussert. Das ist indessen eine grund- verschiedene Argumentationsebene. Ich habe Verständnis dafür, dass in seinen Kreisen Sympathien für eine solche Lösung bestehen!
Ich habe die Zahlen für die Bundessteuern 1987 zusammen- gestellt und war mit Blick darauf überrascht über die Aus- sage von Herrn Bundesrat Stich, dass diese Lösung im Grunde genommen wenig bringe: Gerade bei den unteren Einkommen, bei einem Reineinkommen von 25 000 Fran- ken, bei dem Berufsauslagen, Schuldzinsen und anderes bereits abgezogen sind - wir haben in unseren Kreisen, in unserem Kanton sehr viele solcher Einkommen -, macht die Entlastung doch 19,98 Prozent aus. Das ist eine erhebliche, ins Gewicht fallende Entlastung. Auch bei einem Einkom- men von 50 000 Franken macht sie immerhin noch 12,23 Prozent aus; nachher nimmt sie allerdings rapide ab. Wie dargelegt, werden wir aber erst im Rahmen der defini- tiven Lösung eine endgültige Entscheidung treffen.
Den Ausführungen von Herrn Miville, dass es nicht angehen könne, «alle möglichen Begehrlichkeiten abzudecken, gemessen an anderen Aufgaben», kann ich unter gar keinen Umständen folgen. Aus der Tabelle in der erwähnten Bot- schaft, Seite 274, ergibt sich, dass die Steuerersparnis für Konkubinatspaare nach geltendem Recht bis zu 60 Prozent ausmacht. Der vom Bundesgericht als verfassungsmässig
zwingend geforderte Ausgleich darf also nicht als eine reine Begehrlichkeit tituliert und apostrophiert werden: Wir haben in diesem Bereich offensichtlich eine verschiedene Denk- weise.
Herrn Kollege Weber möchte ich demgegenüber versichern: Sehen Sie, wie dann die definitive Ausgestaltung aussehen wird, darüber werden wir uns auch in diesem Hause zu unterhalten haben. Es gibt für die tarifliche Umsetzung des Bundesgerichtsentscheides verschiedene Möglichkeiten. Sie können das mit Abzügen vom Einkommen machen, Sie können Abzüge vom Steuerbetrag vorsehen, mit Doppeltarif einschreiten oder einen Einheitstarif mit Vollsplitting usw. vorsehen. Es geht dabei im Grunde genommen natürlich nicht um die Methode, sondern ausschliesslich um die zu erzielende Wirkung. Aber wie gesagt: das bleibt alles vorbe- halten, und das habe ich auch zum Ausdruck gebracht. Weder die CVP-Motion Meier des Ständerates noch die freisinnige Initiative und schon gar nicht die SP-Gedanken- gänge über eine prioritäre Berücksichtigung der Kinder in der Familie werden hier in irgendeiner Form tangiert. Hier geht es um die klare Anwendung der bereits 1975 gutgeheis- senen Anträge im Sinne des Motionstextes; dieser Text ist nicht in beliebigem Sinne interpretationsfähig, der Wortlaut ist absolut klar. Hier kann es keine Missverständnisse geben! Und das wollten Sie ja in erster Linie bestätigt wissen.
Bundesrat Stich: Ich habe angenommen, dass diese Motion zu einigen Diskussionen Anlass geben werde, nicht zuletzt wegen des Rechnungsüberschusses von 1986, nicht zuletzt auch noch wegen des Halbtaxabonnementes, das die Beam- ten erhalten sollen, zu dem man natürlich zum vornherein sagt, die übrigen Steuerpflichtigen sollten auch ein «Geschenk» bekommen.
Zum Ueberschuss 1986 ist ganz einfach zu sagen, dass es im Grunde genommen hier nichts mehr zu verteilen gibt, weil wir 1 Milliarde Schulden zurückbezahlt haben. Wir möchten weitere Rückzahlungen machen, damit wir dann in Zeiten, in denen es schlechter geht, Geschenke machen oder, was noch besser wäre, wirklich zwingende Aufgaben noch lösen und uns einen gewissen Handlungsspielraum verschaffen können. Denken Sie daran, dass wir mit 1986 das beste Jahr hinter uns haben, das die Eidgenossenschaft und die Schweizer und die schweizerische Wirtschaft gekannt haben. Ich erinnere Sie daran, dass beispielsweise die AHV- Prämien im letzten Jahr um 6,1 Prozent gestiegen sind. Trotz der Rentenerhöhungen hat man hier noch Ueber- schüsse gemacht, was übrigens auch ganz klar zeigt, dass nicht die Demographie das Wichtigste ist, sondern das Funktionieren der Wirtschaft. Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es auch der AHV gut.
Aber ausgerechnet in einem solchen Zeitpunkt nun an jeder- mann, fast jedermann - ich weiss, es gibt Auflagen, es gibt auch Ausgesteuerte, aber die sind davon nicht betroffen -, Rückerstattungen zu machen, scheint mir falsch zu sein. Ganz abgesehen davon, dass es nicht effizient ist, so etwas zu tun. Ich bin eigentlich erstaunt, dass im Ständerat ein solches Begehren soviel Zustimmung finden kann. Denn im administrativen Bereich sind die Leidtragenden die Kan- tone. Es ist nicht der Bund, der diese Steuer einziehen muss, der die Veranlagung und die Abzüge vornehmen muss. Es sind die Kantone. Was würden Sie wohl sagen, wenn wir einmal über die Köpfe der Kantone hinweg etwas verordnen würden, das für die Kantone mehr Aufwand bringt? Das würde ich nicht tun.
Konjunkturpolitisch - meines Erachtens auch staatspoli- tisch - ist es sicher falsch. Wir dürfen ohne weiteres ein, zwei Jahre warten, bis diese Abzüge gewährt werden. Man muss sich folgendes bewusst sein: Auch wenn es 19 Prozent oder 20 Prozent sind, Herr Gadient, dann macht das nach diesem System für die Steuerpflichtigen im Jahr zehn Fran- ken aus. Ein anderes System, einen generellen Abzug, einen prozentualen Abzug auf der Jahressteuer könnten wir in guten Treuen nach dem Motionstext nicht wählen; denn wenn wir beispielsweise ein Prozent Rabatt für alle gewäh-
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E 5 mars 1987
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Interpellation Muheim
ren würden, würde der Rabatt bei einer Jahressteuer von 500 Franken noch fünf Franken ausmachen. Bei 500 000 Franken würde es dann 5000 Franken Rabatt geben.
Dass wir bei der Verabschiedung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer Ermässigungen anbringen werden, ist auch ganz selbstverständlich. Ohne das geht es sicher nicht. Es stellt sich aber auch hier die Frage: Soll es vorwegge- nommen werden? Man hat schon gesagt, dieses Gesetz könnte nicht so rasch in Kraft treten, wenn das Referendum ergriffen würde. Wenn Sie schon jetzt alle Erleichterungen vorwegnehmen, welche das Gesetz dem Steuerzahler brin- gen wird, so kann er das Gesetz seelenruhig ablehnen. Sie ermöglichen durch die Vorwegnahme des Rabattes das Referendum erst recht. Man kann dann ungestraft das Refe- rendum ergreifen. Das scheint mir keine sinnvolle Politik zu sein.
Für den einzelnen Bürger macht das also sehr wenig aus; aber insgesamt werden es - je nachdem, wie man den Rabatt ausgestaltet - doch zwischen 170 und 250 Millionen Franken sein. Das ist unsere Rechnung, und ich denke, dass wir - wenn schon - dann auch bei den Kinderabzügen etwas tun müssen, obwohl das Ganze dadurch noch einmal schwieriger wird.
Herr Gadient hat gesagt, es sei Zeit, Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das ist richtig. Aber man sollte nicht Ungerech- tigkeiten beseitigen und neue, stossende Ungerechtigkeiten schaffen. Stossende Ungerechtigkeiten schaffen Sie, wenn Sie ein solches Gesetz haben wollen, weil es nämlich abso- lut unmöglich ist, den Fremdarbeitern in der Schweiz und allen Leuten, die der Quellensteuer unterliegen, diesen Rabatt zu geben. Diese Lösung ist zwar letztlich vielleicht positiv für die Familien, aber die Entlastung macht nicht sehr viel aus, nämlich - wie wir gesehen haben - zwischen 10 und 70 Franken für ein Ehepaar ohne Kinder. Das ist nach diesem Vorschlag das Maximum. Für den Bund macht es bedeutend mehr aus! Deshalb scheint mir, dass es gar nichts schadet - auch konjunkturpolitisch nicht -, wenn wir diese Rabatte etwas in die Zukunft verschieben. Wir sollten heute nicht Ungerechtigkeiten schaffen.
Ich erinnere Sie auch daran, dass ich jetzt immer wieder Briefe bekomme, auch wegen der Versicherungsabzüge bei- spielsweise, worin mir geschrieben wird, die Verwitweten, die alleinstehenden alten Leute seien heute ganz eindeutig benachteiligt. Für diesen Rabatt von 10 bis 70 Franken wird Ihnen vermutlich niemand sehr dankbar sein. Aber diejeni- gen, die nichts bekommen, die sich ungerecht behandelt fühlen, werden reagieren. Es ist also eine zweischneidige Massnahme, die Sie hier treffen wollen. Deshalb scheint mir, auch unter diesem Gesichtspunkt sollten Sie das unter- lassen.
Wenn Sie die Motion überweisen, wird.der Bundesrat - das möchte ich Herrn Stucki sagen - an den Motionstext gebun- den sein, vorausgesetzt, dass der Nationalrat die Motion ebenfalls überweist. Wenn wir uns nicht daran halten wür- den, würden Sie uns sicher sagen: Die machen doch, was sie wollen. Diesen Ruf möchten wir uns natürlich nicht auch noch erwerben. Deshalb nehmen wir den Inhalt der Motio- nen so ernst, um nachher das Beste daraus zu machen. Sicher könnten wir nicht einfach von diesem Staffelrabatt wegkommen, obwohl das - da bin ich mit Herrn Stucki einig - auf der anderen Seite von der Administration her wün- schenswert wäre. Ich glaube auch nicht, dass man so etwas tun könnte und tun sollte, ohne vorher die Kantone in einem Vernehmlassungsverfahren befragt zu haben.
Ich bin mir bewusst, dass wir später Geld für Steuererleich- terungen einsetzen müssen, aber ich betrachte den Zeit- punkt dafür heute nicht als richtig. Heute brächte diese Vorlage mehr Nachteile als Vorteile.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen und ihr keine Folge zu geben.
Abstimmung -· Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
23 Stimmen 3 Stimmen
85.964
Interpellation Muheim Bundesfinanzen. Strukturelle Reform Réforme des finances fédérales
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1985 Es ist von der in weitesten Kreisen unbestrittenen Tatsache auszugehen, dass unsere Bundesfinanzen einer strukturel- len Reform bedürfen. Die politische Erfahrung lehrt uns dabei, dass ein schrittweises Vorgehen das Richtige ist. Dies setzt voraus, dass eine Idee über die wesentlichen Elemente einer Reform vorliegt. Eine Reihe von Begehren und Anre- gungen zu Einzelfragen wie auch zu einem Reformsystem liegen auf dem Tisch des Bundesrats.
Der Bundesrat wird ersucht, sich in diesem Zusammenhang zu folgenden Fragen zu äussern:
Hat der Bundesrat eine generelle Vorstellung über die Struktur der Finanzbeschaffung des Bundeshaushalts in den kommenden Jahren und Jahrzehnten?
Ist die Gesamtbelastung der direkten Steuern (auf allen drei staatsrechtlichen Stufen von Gemeinde, Kanton und Bund) im Verhältnis zu den indirekten Steuern nicht unver- hältnismässig hoch?
Ist die indirekte Steuer aufgrund der veränderten Kon- sumgewohnheiten nicht auch auf gewisse Dienstleistungen auszudehnen?
Sollte nicht das schon längst fällige Subventionsgesetz verwirklicht werden, um es als Instrument der rationelleren und dabei insbesondere Personal sparenden Ausgabenbe- wirtschaftung einzusetzen?
Welche Schritte gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um für ein solches Programm die hierfür notwendige breite politische Zustimmung zu gewinnen?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1985
Tout le monde s'accorde à penser aujourd'hui qu'une réforme structurelle des finances fédérales s'impose. L'ex- périence politique nous enseigne qu'il vaut mieux procéder par étapes, ce qui suppose que soient définies à l'avance les grandes lignes de la réforme. Bon nombre de requêtes et de suggestions, portant aussi bien sur un système général de réforme que sur des points précis, ont déjà été adressées au gouvernement.
A ce propos, le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes:
A-t-il une conception globale de la structure des res- sources du budget fédéral pour les années et les décennies à venir?
Le fardeau des impôts directs (au niveau communal, cantonal et fédéral) n'est-il pas beaucoup trop lourd com- paré à celui des impôts indirects ?
N'y a-t-il pas lieu, au vu des changements intervenus dans les habitudes des consommateurs, d'étendre les impôts indirects à certains services ?
Ne faudrait-il pas adopter enfin la loi sur les subventions qui serait un moyen de gérer plus rationnellement les dépenses de l'Etat et, par la même, de faire des économies de personnel?
Quelles démarches le Conseil fédéral pense-t-il entrepren- dre en vue d'obtenir le large consensus politique nécessaire à la réalisation d'un tel programme?
Muheim: Mit meiner Interpellation will ich dem Bundesrat die längst fällige Gelegenheit geben, die Lage der Fiskalpoli- tik in unserem Lande zu beurteilen. Unsere Verantwortung als Ständerat bezieht sich nicht nur auf die Behandlung einzelner Steuerpostulate, auch wenn das im politischen Raum viel attraktiver ist. Eine Diskussion über Familienbe- steuerung ist konkret; man kann frankenmässig genau beur- teilen, was sie bedeutet. Mein Anliegen geht über diese rein
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Gadient Direkte Bundessteuer. Steuerrabatt für Verheiratete Motion Gadient Impôt fédéral. Abattement pour les contribuables mariés
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.121
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
45-50
Page
Pagina
Ref. No
20 015 359
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