N 20 mars 1987
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Postulat Wyss
grundsätzlich unbefristet erteilt. Ein Entzug der Bewilligung ist gemäss Art. 14 u. a. nur möglich, wenn der Hilfsstoff «wesentlich nachteilige Nebenwirkungen zur Folge hat». Die entsprechende Beweislast liegt bei der Behörde, welche die Zulassung gewährt hat.
Bei der zeitlichen Befristung würde die Beweislast im Rah- men der Neuanmeldung auf den Gesuchsteller übertragen. Die Bewilligungsbehörde hätte nur die gesetzliche Kontroll- pflicht. Eine ähnliche Regelung besteht in anderen Staaten (z. B. BRD).
Die zeitliche Befristung von Bewilligungen kann zur Verbes- serung der Umweltverträglichkeit von Pflanzenschutzmit- teln beitragen. Es liesse sich damit auch die Zahl der zuge- lassenen Produkte verkleinern und die Kontrolle vereinfa- chen und verbessern.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 2. März 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 2 mars 1987 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.173 Postulat Ziegler Qualitatives Wachstum Croissance qualitative
Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1986 Der Bundesrat hat vor einiger Zeit eine interdepartemental zusammengesetzte Gruppe beauftragt, den Bericht «Quali- tatives Wachstum» auszuwerten und konkrete Anträge zu stellen.
Der Bundesrat wird ersucht, über die Ergebnisse der Arbei- ten dieser Gruppe Bericht zu erstatten.
Texte du postulat du 16 décembre 1986 Il y a quelque temps, le Conseil fédéral a chargé un groupe interdépartemental d'analyser le rapport «Croissance quali- tative» et de faire des propositions concrètes. Le Conseil fédéral est prié de présenter un rapport sur les résultats des travaux de ce groupe.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der von der Expertenkommission «Qualitatives Wachstum» vorgelegte Bericht, der Entwicklungsperspektiven für die Unternehmen und die Gesellschaft aufzeigt und insbeson- dere die Wirtschaftspolitik in eine neue Dimension stellt, findet in der Oeffentlichkeit und vor allem auch bei den Sozialpartnern grosses Interesse. Der vom Bundesrat ange- kündigten Auswertung und Erarbeitung konkreter Vor- schläge durch eine interdepartementale Gruppe kommt im Blick auf den postulierten Uebergang von einem vorwie- gend quantitativ bestimmten Wachstum zu einem qualitati- ven Wachstum aktuelle Bedeutung zu, weshalb der Bundes- rat ersucht wird, über die Ergebnisse der Arbeiten dieser Gruppe baldmöglichst zu orientieren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Februar 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 février 1987 Der Bundesrat hat am 22. Januar 1986 einen Auftrag zur Auswertung des Berichts «Qualitatives Wachstum» erteilt. Am 6. Oktober 1986 beschloss er, die bisherigen Arbeiten zur Konkretisierung des «Qualitativen Wachstums» im Sinne ihrer Umsetzung in die Politik in den Regierungsricht- linien für die nächste Legislaturperiode zu berücksichtigen. An seiner Sitzung vom 28. Januar 1987 hat der Bundesrat
neun Schwerpunkte für die Regierungsrichtlinien festge- legt. Insbesondere in den Schwerpunkten «Arbeit-Bildung- Forschung-Innovation», «Umwelt-Landschaft-Infrastruktur» sowie «Verbesserung der Wirksamkeit staatlicher Massnah- men» werden die Ergebnisse des ausgewerteten Berichts «Qualitatives Wachstum» ihren Niederschlag finden. Die von Nationalrat Ziegler verlangte Berichterstattung erfolgt also in den Regierungsrichtlinien. Wir beantragen Ihnen daher, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- schreiben.
Abgeschrieben - Classé
86.468
Postulat Wyss Briefkastenverordnungen. Ueberprüfung Emplacement des boîtes aux lettres. Révision des ordonnances
Wortlaut des Postulates vom 3. Juni 1986
Der Bundesrat wird eingeladen, die Verordnung (I) zum Postverkehrsgesetz und die Verordnung über Ausführungs- bestimmungen zur Verordnung (I) zum Postverkehrsgesetz zu überprüfen.
Folgende zwei Ziele sollten mit dieser Ueberprüfung erreicht werden:
Briefkasten sollen auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern am Hause angebracht werden können, unabhängig vom Baujahr des Hauses und nicht nur in bestimmten Fällen und auf Gesuch hin.
Ablagekasten sollen dem Hausbesitzer nicht mehr aufge- zwungen werden können.
Texte du postulat du 3 juin 1986
Le Conseil fédéral est prié de revoir l'ordonnance (I) relative à la loi sur le service des postes, ainsi que l'ordonnance départementale y relative sur les prescriptions de détail. Ce réexamen devrait permettre d'atteindre les buts suivants: 1. Il doit être possible, même pour ce qui touche aux mai- sons abritant un seul ménage ou deux ménages, de faire poser des boîtes aux lettres contre la façade, sans que l'année de construction de l'immeuble n'entre en ligne de compte, et pas seulement dans certains cas et sur demande! 2. Il ne faut plus que le propriétaire soit contraint de faire poser des boîtes auxiliaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Biel, de Chastonay, Cotti Flavio, Dünki, Eng, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Gautier, Graf, Hösli, Koller Arnold, Kühne, Künzi, Leuenberger-Solothurn, Loretan, Lüchinger, Martin, Nebiker, Nef, Oehler, Ott, Pfund, Revaclier, Riesen-Fribourg, Salvioni, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Weber Monika, Widmer, Zwingli, Zwygart (35)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1. Standort der Briefkasten
Der Bundesgerichtsentscheid vom 16. Mai 1986 hat gezeigt, dass die Ausführungsbestimmungen des EVED vom 4. März 1974 verordnungswidrig und die gesetzlichen Grundlagen zu den verlangten Briefkastenversetzungen nicht gegeben sind. Um weitere Unklarheiten zu verhindern, müssen des- halb Verordnung und Ausführungsbestimmungen im Sinne dieses Bundesgerichtsentscheids überprüft werden. Mein
Postulat Lanz
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Postulat zielt dahin, wenn möglich den vor 1974 geltenden Zustand wieder herzustellen.
Seit Juni 1974 sind die geänderten Vorschriften (Verord- nung zum Postverkehrsgesetz) in Kraft, welche im Bestre- ben, den Zustelldienst der PTT zu vereinfachen und Kosten zu senken, erlassen wurden. Es sei hier ausdrücklich aner- kannt, dass durch die Briefkastenversetzungen an die Grundstückgrenzen die gewünschte Rationalisierung und Kostensenkung durchgeführt werden konnten, was sicher als positiv zu werten ist.
Allmählich haben sich aber die negativen Seiten der ange- ordneten Briefkastenversetzungen verdeutlicht. Trägt diese Massnahme doch der zunehmenden Ueberalterung der Bevölkerung und den Behinderten keine Rechnung. Für ältere Leute, Behinderte und Kranke ist es eine unverhältnis- mässige Erschwernis, bei jeder Jahreszeit und Witterung ihren Briefkasten im Freien leeren zu müssen. Im Hinblick darauf, dass im schweizerischen Durchschnitt gut 15 Pro- zent der Einwohner 65jährig und älter sind, betreffen solche Hindernisse einen immer grösser werdenden Teil der Bevöl- kerung. Verschiedene, meistens vom Bund subventionierte, Organisationen (z. B. Pro Senectute) tragen mit ihren Hilfe- leistungen auf der einen Seite dazu bei, dass Betagte, Behin- derte und Kranke möglichst lange nicht in teure Spitäler oder Pflegeheime gehen müssen. Dadurch spart die öffentli- che Hand Geld. Auf der anderen Seite wird diese - auch aus zwischenmenschlicher Sicht richtige - Entwicklung durch die erwähnte Regelung wieder erschwert.
Seit langem und heute erst recht gehen die Bestrebungen dahin, nicht durch Einzelmassnahmen und Spezialbewilli- gungen den Behinderten ein einfacheres Leben zu ermögli- chen, sondern generelle allgemeingültige Richtlinien zu erlassen. Diese Denkweise trägt langsam Früchte in gesell- schaftlicher, baulicher und verkehrstechnischer Hinsicht. Um so widersprüchlicher ist es deshalb, im eigenen Wohn- bereich wieder Hürden erstellen lassen zu müssen, wo sonst mit viel Geld und Einsatz versucht wird, behindertengerecht zu bauen. Auch die Möglichkeit, dass Behinderte ein Gesuch stellen können, um den Briefkasten beim Haus belassen zu dürfen, bringt wenig. Wer weiss denn heute, ob er nicht schon morgen vorübergehend krank ist oder behin- dert bleibt?
Die PTT haben aufgrund der in den Ausführungsbestimmun- gen vorgeschriebenen Masse das Anbringen eines neuen Ablagekastens verlangt. Die Bauweise dieses Normbrief- und Ablagekastens birgt jedoch die Gefahr des Postdieb- stahls in sich. Weitere Nachteile sind: Bei nicht geleerten Kasten Animierung zu Einbrüchen, Wasseransammlung im Kasten, Verschandelung des Strassenbilds. Ein nachträgli- ches Anbringen an bestehenden Häusern ist zudem mit baulichen Schwierigkeiten verbunden. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn auch auf diese Vorschrift verzichtet werden könnte.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 25. Februar 1987
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 25 février 1987 Der Bundesrat hat die Anliegen des Postulanten geprüft und ihnen im Rahmen der Teilrevision der Verordnung I zum Postverkehrsgesetz teilweise Rechnung getragen. Er ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen, und bean- tragt gleichzeitig Abschreibung.
Abgeschrieben - Classé
86.156
Postulat Lanz Bahnlinie Luzern-Montreux Ligne ferroviaire Lucerne-Montreux
Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1986 Der Bundesrat wird eingeladen, das Projekt einer Meter- spur-Bahnlinie zwischen Luzern und Montreux mit allen ihm zur Verfügung stehenden materiellen und ideellen Mitteln zu unterstützen und so zu fördern, dass die Realisation wenn möglich auf den Zeitpunkt der CH 91 abgeschlossen sein wird.
Texte du postulat du 15 décembre 1986
Le Conseil fédéral est invité à encourager et à soutenir par tous les moyens dont il dispose le projet de ligne ferroviaire à voie métrique entre Lucerne et Montreux, et de faire en sorte que l'aménagement de cette ligne soit terminé pour CH 91.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Aregger, Borel, Bratschi, Cevey, Clivaz, Deneys, Dubois, Eggenberg-Thun, Euler, Fehr, Fierz, Fischer-Sursee, Friedli, Geissbühler, Gloor, Günter, Hari, Hofmann, Iten, Jung, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Maeder- Appenzell, Martignoni, Martin, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Müller-Bachs, Müller-Scharnachtal, Neukomm, Oester, Ogi, Perey, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann, Röthlin, Rubi, Ruffy, Sager, Savary-Fribourg, Schärli, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Seiler, Stamm Judith, Stamm Walter, Stap- pung, Tschuppert, Villiger, Zwygart (53)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Idee einer durchgehenden, umsteigefreien Meterspur- Bahnlinie Montreux-Luzern ist nicht neu, hat jedoch in jüngster Zeit konkrete Formen angenommen. Durch Einle- gen einer dritten Schiene auf den Normalspurstrecken Zwei- simmen-Spiez-Interlaken sowie gewisser Anpassung der bestehenden technischen Anlagen bestünde die Möglich- keit, ein - sowohl im Hinblick auf Entwicklung der touristi- schen und wirtschaftlichen Anziehungskraft als auch in bezug auf Fahrzeitverkürzung äusserst attraktives - Netz von Eisenbahnverbindungen zu schaffen, das sich vom Gen- fersee über die Waadtländer-, Freiburger- und Berneralpen bis nach Obwalden, Nidwalden und Luzern erstreckt. Die vorgeschlagene Lösung ist nicht nur geeignet, in den Frem- denverkehrsorten, die durch Schmalspurbahnen an die Transversale Luzern-Interlaken-Montreux angeschlossen sind (wie Engelberg, Grindelwald, Lauterbrunnen, Lenk, Gruyères usw.), zur Entwickung des Fremdenverkehrsge- werbes beizutragen, sondern auch einen Beitrag zur Ver- besserung der allgemeinen Demographie und Volkswirt- schaft aller an der Transversale liegenden oder an dieser angeschlossenen Gebiete zu leisten.
Die technische Machbarkeit wurde vom Ingenieurbüro Ber- net und Weyeneth in Bern überprüft und hat gezeigt, dass das Projekt durchaus realisierbar ist. Die Kosten würden sich auf etwa 30 Millionen Franken belaufen. Dabei handelt es sich um technische Massnahmen, die keinerlei Investitio- nen für Kunstbauten benötigen und technisch keine schwie- rigen Probleme stellen. Aus umweltschützerischer Sicht ist hervorzuheben, dass keine Landbeanspruchung nötig sein wird.
Das Projekt könnte auf den Zeitpunkt der CH 91 verwirklicht werden. Damit würden die Attraktivität der Eisenbahn und deren Umweltvorteile bestätigt werden und ein zukunftge- richtetes, bleibendes Werk geschaffen, das kaum soviel kosten würde wie 1 bis 2 km Autobahn.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Wyss Briefkastenverordnungen. Ueberprüfung Postulat Wyss Emplacement des boîtes aux lettres. Révision des ordonnances
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.468
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
526-527
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Pagina
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20 015 274
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