Interpellation Müller-Meilen
487
86.054
Geothermiebohrungen. Finanzierung Forages géothermiques. Financement
Siehe Jahrgang 1986, Seite 1841 - Voir année 1986, page 1841 Beschluss des Ständerates vom 17. März 1987 Décision du Conseil des Etats du 17 mars 1987
Differenzen - Divergences
Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Le président: La Commission de l'énergie vous propose d'adhérer à la décision du Conseil des Etats à l'article premier.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.920
Interpellation Sager SRG. Repräsentativität der Trägerschaft SSR. Représentativité des organes
Siehe Jahrgang 1986, Seite 2076 - Voir année 1986, page 2076
Diskussion - Discussion
Sager: Der Bundesrat hat in seiner Antwort festgestellt, dass die Trägerschaft der SRG eine Repräsentation aufweisen muss. Das hat der Direktor von Radio DRS mit einiger Arroganz der Macht bestritten.
Es ist ausserordentlich wichtig, nicht dass die Regierung Einfluss auf die SRG nimmt, sondern dass der Pluralismus in den konzessionierten Medien, der merkwürdigerweise in der französischen und italienischen Schweiz gesichert und lediglich in der deutschen Schweiz gefährdet scheint, erhal- ten bleibt. Mit der Haltung des Radio-Direktors lässt sich zeigen, wie eng die Extreme verwandt sein können. Es war der rechtskonservative Philosoph de Maistre, der anfangs des letzten Jahrhunderts den Liberalen zurief: «Si vous avez le pouvoir, je vous demande la liberté, car tel est votre principe. Si je possède le pouvoir, je vous refuse la liberté, car tel est mon principe.» Heute tönt es aus der anderen Ecke ähnlich, darum wären vielleicht vom Bundesrat nach den deutlichen Worten auch noch dezidierte Massnahmen notwendig.
Der Bestand der Trägerschaftsorganisationen SRG in der deutschen Schweiz, das heisst alle jene Mitglieder und Genossenschafter, die die demokratische Abstützung von Radio und Fernsehen DRS darstellen sollen, beträgt gut 9000 Mitglieder. Er ist seit 1985 rückläufig.
Die Schweizerische Fernseh- und Radiovereinigung hat demgegenüber gut 6000 Einzelmitglieder. In den letzten Monaten waren Hunderte von Neueintritten zu verzeichnen.
Dieses eindrückliche Zahlenverhältnis von 9000 zu 6000 stimmt natürlich auch im Hinblick auf die kommende Radio- und Fernsehgesetzgebung etwas nachdenklich. Es verdeut- licht auf dem Hintergrund unserer Diskussion, dass eine im Verhältnis zur Trägerschaft DRS gewichtige Gruppierung nicht angemessen in den verschiedenen Gremien vertreten ist. Man darf hoffen, dass dies in der nächsten Amtsdauer 1989/93 korrigiert werde. Damit würde das in der Tendenz SRG-konforme, doch etwas selbstgefällige Eigenleben der Trägerschaften geöffnet und könnte neue Impulse erfahren; denn darin dürfte ja wohl Konsens herrschen: Kritik an bestehenden Verhältnissen, hier an jenen bei Radio und Fernsehen DRS, widerspricht keineswegs der Auffassung von Pluralismus, wie sie in diesem Rat von einer Mehrheit geteilt wird. Ausserdem wäre es neu und auch pikant, wenn institutionalisierte Kritik, so wie sie zum Beispiel die Schwei- zerische Fernseh- und Radiovereinigung übt, unvereinbar wäre mit der Uebernahme eines Mandates in der visierten Institution. Sonst wären ja jetzt kaum Vertreter der vierten Gewalt hier anwesend.
Bundesrat Schlumpf: Wir haben in der schriftlichen Stel- lungnahme zu den Fragen von Nationalrat Sager Stellung bezogen. Wir haben unterstrichen, dass die Trägerorganisa- tionen der SRG eine Funktion repräsentativer Natur haben, dass sie auch föderalistisch-demokratisch strukturiert sein sollen. Wir haben auch gesagt, dass die Mitglieder - auch diejenigen die ernannt werden, beispielsweise vom Bundes- rat - ohne Weisungen stimmen, und dass sie in ihren Stel- lungnahmen völlig frei sind. Sie haben auch nicht einseitig einfach pro SRG oder contra irgend jemand zu handeln. Das ist die Stellungnahme des Bundesrates, es bleibt dabei. Er lässt sich bei der Bezeichnung seiner Delegierten - Zentral- vorstand SRG und Regionalorganisationen - davon leiten. Wir haben eine Revision der SRG-Konzession in Bearbei- tung. Der Entwurf liegt vor, das Mitberichtsverfahren läuft. In diesem Entwurf ist ausdrücklich gesagt, dass die Regional- und Mitgliedgesellschaften der SRG die Anliegen des Publi- kums ihres Einzugsbereiches vertreten und sich so organi- sieren, dass die verschiedenen Bevölkerungskreise in ihren Organen vertreten sind. In einem anderen Artikel, in dem die Ernennungsbefugnis des Bundesrates als Konzessionsbe- hörde umschrieben wird, wird auch ausdrücklich gesagt: Die Ernannten üben ihr Mandat ohne Instruktionen aus. Sie haben somit nach eigener Ueberzeugung zu handeln. Es dürfte in der definitiven Fassung dabei bleiben.
Präsident: Herr Sager ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt.
85.474 Interpellation Müller-Meilen SRG. Struktur Organisation de la SSR
Siehe Jahrgang 1985, Seite 1856 - Voir année 1,985, page 1856
Diskussion - Discussion
Müller-Meilen: Seit der Einreichung meiner Interpellation im Juni 1985 nach dem Brüsseler Fussball-Cupfinal hat sich in zahlreichen weiteren Situationen die Problematik der Struk- turen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft gezeigt. Die damit in Zusammenhang stehende Kritik in der Oeffentlichkeit über mangelnde Sachbezogenheit und Fair- ness einzelner Sendungen hat denn auch nicht aufgehört. Ein neuestes Beispiel liefert die einseitige Behandlung der
Interpellation Müller-Meilen
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N
20 mars 1987
Asylrechtsrevision an Radio und Fernsehen. Hier eine erste Frage an Herrn Bundesrat Schlumpf: Halten Sie diesen anwaltschaftlichen Journalismus in einer Abstimmungs- frage, der in einer ganzen Reihe von Sendungen durch- brach, mit den journalistischen Aufgaben und Pflichten eines Monopolmediums und mit der Konzession für ver- einbar?
Die bevorstehende Erneuerung der SRG-Konzession bietet nun dem Bundesrat die seltene Gelegenheit, bestehende Strukturmängel ganz oder wenigstens teilweise zu beseiti- gen. In seiner schriftlichen Antwort auf meine Interpellation hat der Bundesrat selbst gesagt, er verkenne nicht, «dass die derzeitige Struktur aus unternehmerischer Sicht eine gewisse Schwerfälligkeit aufweist und nicht frei von Wider- sprüchen ist». Auch eine künftige Struktur der SRG muss - das bleibt unbestritten - dem föderalistischen Aufbau unse- res Landes und der unterschiedlichen Kultur und Mentalität der verschiedenen Regionen, vor allem der Sprachgebiete, Rechnung tragen. Es geht aber wohl nicht mehr an, dass die Kompetenzen nicht zuletzt zur Besetzung wichtiger Posten innerhalb der SRG bei den Regionalgesellschaften liegen, der Generaldirektor jedoch allein dem Bundesrat für den Programmdienst und eine rationelle Betriebsführung ver- antwortlich ist.
Wir können im Bereich des Fernsehens, aber auch des nationalen Radios nicht einen Monopolbetrieb mit einem - um es pointiert zu sagen - verantwortlichen, aber teilweise ohnmächtigen Chef und einem breiten, aber eigenmächti- gen Mittel- und Unterbau mit «Regionalfürsten» an der Spitze haben. Herr Ernst Leuenberger lässt von Ferne freundlich grüssen!
Meines Erachtens müsste dieses Problem von beiden Seiten her angegangen werden. Einmal wird man nicht darum herumkommen, dem Spitzenmann und Gesprächspartner des Konzessionsgebers Bundesrat erweiterte Kompetenzen zu erteilen. Auf der anderen Seite aber werden wohl die Regionalgesellschaften und auch die Programmschaffen- den in grösserem Masse auf die Konzession und ihre Einhal- tung hin verpflichtet werden und gegenüber dem Konzes- sionsgeber mitverantwortlich werden müssen.
Es wird im weiteren zu überlegen sein, ob die Beschwerde- kommission in ihrer heutigen Funktion und Zusammenset- zung die Aufgabe, über die Einhaltung der Konzession zu wachen und - ähnlich wie das Bundesgericht auf die Justiz - durch ihre Entscheide auf die Praxis der SRG, insbeson- dere der Programmschaffenden, richtungweisend einzuwir- ken, erfüllt und überhaupt erfüllen kann, oder ob sich Kor- rekturen aufdrängen. Auch in einer anderen Publikation und Verwertung ihrer Entscheide könnte wenigstens ein Weg liegen.
Ein dritter Punkt wurde in der Interpellation von Herrn Sager bereits angeschnitten: die Organisation und Funktion der Mitglieder oder Trägergesellschaften zu überdenken bzw. zu verbessern. Hier wird sich zweifellos ein Rechtsproblem stellen. Ziel müsste einerseits sein, die Repräsentativität dieser Gesellschaften zu sichern, anderseits ihnen eine bes- sere Wirksamkeit als Gesprächspartner und Vertreter der weitgehend zum Dulden verurteilten Basis der Zuschauer und Zuhörer zu geben.
Es würde mich interessieren, etwas detaillierter, als dies in der schriftlichen Antwort getan worden ist, zu erfahren, wie der Bundesrat die Konzessionserneuerung und das neue Gesetz in den Dienst einer solchen Restrukturierung zu stellen gedenkt.
Leuenberger-Solothurn: Ich weiss zwar, dass man am Frei- tagmorgen nicht diskutieren sollte, da wollen wir alle nach Hause. Aber Herr Müller hat mich freundlich dazu aufgefor- dert, etwas zu sagen.
Zuerst möchte ich festhalten, dass mich die Antwort des Bundesrates im grossen und ganzen befriedigt, doch möchte ich einige Fragen aufwerfen. Auf der einen Seite hat sich vorhin Herr Sager darüber beklagt, dass die weit ver- zweigten und verästelten Trägerorganisationen der SRG zuwenig repräsentativ seien, es hätten nicht alle Kreise den
ihnen zukommenden Zugang. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite kommt Herr Müller und hat den Eindruck, diese Organisationen und Organe hätten einen zu grossen Einfluss, sie müssten etwas zurückgestutzt werden. Zum dritten kommt der Bundesrat, der ebenfalls ein wenig in diese Richtung geht, wenn er beispielsweise in Punkt 3 der Antwort von einer Diskrepanz zwischen Verantwortlichkeit und Kompetenzen spricht.
Ich hätte gerne sowohl von Herrn Müller wie auch vom Bundesrat etwas darüber gehört, wie eine zweckmässige Organisation aussehen könnte, weil nämlich, Herr Müller, mein und Ihr Problem darin besteht, dass Ihre politischen Freunde innerhalb dieser SRG-Trägerschaft ungefähr das Gegenteil dessen anstreben, was Sie hier gefordert haben. Die Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich, die unter freisinniger Leitung steht, hat nur ein einziges Bestreben: möglichst viele Kompetenzen zu erhalten, in möglichst viele Bereiche eingreifen zu können wie in die Geschäftsführung und in die Ernennungskompetenzen; sie würden am lieb- sten Redaktoren für das Radio wählen. Und meine nicht sehr zufriedenstellende Aufgabe in diesem Kegelries ist die, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es doch nicht ange- hen kann, Volkswahlen für Redaktoren abzuhalten. Hier ist eine professionelle Organisation unter der Leitung des Generaldirektors am Werk, die nach professionellen und nicht nach irgendwelchen parteipolitischen Proporzgrund- sätzen Redaktionen zu besetzen hat. Es wäre nur wün- schenswert und nützlich gewesen, Herr Müller, wenn Sie einen Beitrag zur Frage geleistet hätten, wie wir das Pro- blem der - zu Recht - relativ geringen Einflussmöglichkei- ten von Hunderten, Tausenden von Leuten, die bei Radio und Fernsehen mitreden möchten, lösen können.
Ich hätte vom Bundesrat gerne etwas darüber gehört, wes- halb man in der Schweiz in dieser schwierigen, kontrover- sen Situation auch von bundesratlicher Seite immer noch an dieser Vereins- und Genossenschaftsorganisation festhält. Man könnte sich ja vorstellen, dass eine öffentlich-rechtli- che Rundfunkverfassung durch Gesetz angestrebt würde, wie das bei allen unseren Nachbarländern der Fall ist. Dann wäre dieses ganze Problem der Leute, die zwar mitmachen möchten, aber aus sachlichen Gründen nicht mitmachen können, gelöst. Auch die Sagerschen Probleme wären gelöst, weil dann die Entsendung der berechtigten Organi- sationen ein für allemal festgeschrieben würde und die Repräsentanz hergestellt wäre.
Ich war vor rund zehn Jahren voll überzeugt davon, dass diese öffentlich-rechtliche Rundfunkverfassung die einzig sinnvolle Möglichkeit sei. Inzwischen habe ich mich durch die Arbeit in diesen Vereins- und Genossenschaftsgremien überzeugen lassen, dass das keine schweizerische Lösung ist. Wir haben eine spezifisch schweizerische, historisch gewachsene Organisation; der Pioniergeist aus den zwanzi- ger Jahren wirkt noch nach. Diese Organisation muss in der heutigen Konkurrenzsituation, in der das Unternehmen sich anders strukturieren muss, eine neue Aufgabe bekommen. Wenn der Bundesrat sagt, die Aufgabe all dieser Leute sei vor allem eine Vermittlungstätigkeit wie etwa Sendekritik, muss ich ein kleines Fragezeichen dazu setzen. Im Zeitalter elektronischer Zuschauer- und Zuhörerforschung gilt doch der einzelne Zuschauer, der den Programmschaffenden entgegentritt und sagt, diese Sendung sei gut, jene Sen- dung sei nicht gut gewesen, praktisch nichts gegenüber dem Diktat der Zuschauerzahlen. Diese Problematik hätte ich hier gerne diskutiert und nicht nur die Frage, wie wir mit einem sehr starken, möglichst parteipolitisch gebundenen Generaldirektor eine straffe, preussische Feldweibelorgani- sation schaffen. Das ist doch in diesem föderalistischen Land überhaupt nicht möglich. Ich hoffe, Herr Müller, dass wir - nicht heute, aber zu einem späteren Zeitpunkt - noch Gelegenheit haben werden, gemeinsam über diese Struktu- ren zu diskutieren. Ich kenne die Lösung des Problems nämlich im Gegensatz zu Ihnen nicht.
Bundesrat Schlumpf: Ich bin schon einige Jahrzehnte als Beobachter und Konsument und seit einigen Jahren auch
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Interpellation Fischer-Hägglingen
amtlich mit den Fragen der SRG befasst. Gestatten Sie mir deshalb vorweg eine Bemerkung: Ich hatte noch nie den Eindruck, dass bei der SRG eine «preussische Feldweibelor- ganisation» herrsche. Der Generaldirektor ist nicht Feldwei- bel, sondern, soviel ich weiss, Oberst! Und er will sich auch nicht feldweibelartig durchsetzen. Das liegt weitgehend in der Natur des Mediums und der Organisation.
Zu den Fragen, die Nationalrat Müller gestellt hat, einige ergänzende Ausführungen: Ich verweise auf die schriftliche Antwort des Bundesrates. Sie liegt wie die Interpellation schon recht weit zurück. Sie datiert vom 4. September 1985. Sie ist in Ihren Händen.
Zu den konkreten Fragen, die von den Nationalräten Müller und Leuenberger noch aufgeworfen wurden, in aller Kürze folgendes:
Nationalrat Müller, wir verstehen unter dem Terminus «anwaltschaftlicher Journalismus» das gleiche. Ich meine damit Parteinahme, eine Position vertreten, auch Einseitig- keit. Dazu ist mit aller Klarheit zu sagen: Das kann nicht in Frage kommen. Anwaltschaftlicher Journalismus in diesem Sinne ist ein klarer Verstoss gegen die SRG-Konzession, die in Artikel 13 sagt, dass umfassend, objektiv, rasch zu infor- mieren sei. Er verstösst aber auch gegen die Bundesverfas- sung Artikel 55bis Absatz 2, wo gesagt wird, dass Ereignisse sachgerecht und die verschiedenen Ansichten angemessen zur Darstellung gebracht werden müssen. Es dürfen und sollen durchaus die Parteistandpunkte dargestellt werden. Sie sollen profiliert dargestellt werden, aber nicht anwalt- schaftlich im Sinn von Einseitigkeit, von Parteinahme, von einseitiger Information.
Im überarbeiteten Konzessionsentwurf, den ich schon erwähnt habe, halten wir das - in Anlehnung an die inzwi- schen in die Verfassung aufgenommene Bestimmung - auch fest. Danach ist sachgerecht über Ereignisse zu berich- ten. Die Vielfalt der Ereignisse und der Ansichten ist ange- messen zum Ausdruck zu bringen. Ansichten müssen als solche erkennbar sein usw. Es geht also um eine Konkreti- sierung der Bestimmungen, wie sie in der Bundesverfas- sung enthalten sind.
Zur Kompetenzordnung Generaldirektion/Trägerorganisa- tionen: Wir versuchen mit der Teilrevision der Konzession, insbesondere im Artikel 10a, tatsächlich eine bessere Uebe- reinstimmung zwischen der weitgehenden Verantwortung des Generaldirektors einerseits und den rechtlichen Mög- lichkeiten und Instrumenten der Trägerorganisationen andererseits herbeizuführen. Wollen Sie aber beachten - ich spreche immer über den Entwurf, der erst im Mitberichtsver- fahren, aber noch nicht beim Bundesrat ist, der also noch Aenderungen erfahren könnte -, dass der Generaldirektor die Gesamtleitung der Programme zu besorgen hat. Er ist für die Gesamtleitung der Programme zuständig, nicht nur verantwortlich, sondern auch kompetent.
Zu den Trägerorganisationen - ich habe den Artikel 9 Absatz 2 in bezug auf Regional- und Mitgliedsgesellschaften bereits zitiert -: Sie sollen die Anliegen des Publikums in ihrem Einzugsbereich vertreten, Aufsichts- und Mitwir- kungsaufgaben wahrnehmen und sich so organisieren, dass die Gebietsteile und die verschiedenen Bevölkerungskreise in den Organen vertreten sind. In Artikel 10 Litera d wird festgehalten, dass es Aufgabe dieser Regionalgesellschaf- ten sei, die Anliegen des Publikums gegenüber der SRG und diejenigen der SRG gegenüber der Oeffentlichkeit wahrzu- nehmen. Es sei ebenso ihr Aufgabe, bei programmpoliti- schen Grundsatzentscheiden mitzuwirken.
Damit kann ich zur Frage übergehen, die Nationalrat Leuen- berger im gleichen Zusammenhang gestellt hat, die Frage der Zweckmässigkeit der Organisation. Natürlich können wir auch mit diesen Teilrevisionen nicht Neuerungen funda- mentaler Ordnung bringen. Es sind nicht Weichenstellun- gen, sondern es geht um eine Verstärkung der Stellung des Generaldirektors und eine Klärung der Finanzaufsichtskom- petenz. Das haben wir zusammen mit der Finanzdelegation beider Räte erarbeitet. Es ist eine Klarstellung der Duplizität: professionelle Organisation mit kompetentem Generaldirek- tor einerseits, der nicht nur gegen aussen verantwortlich ist,
und andererseits die Trägerorganisationen. Die zweckmäs- sige Organisation in einem perfekten Sinn, Herr Leuenber- ger, werden wir nie erreichen, denn bei dieser «Doppelorga- nisation», die man geschaffen hat, um dem föderalistisch- demokratisch-repräsentativen Zielgedanken gerecht zu wer- den, kann es nur eine bestmögliche Lösung geben. Gewisse Diskrepanzen sind dieser Organisation immanent.
Sie werfen erneut die Frage auf, ob man nicht hin zu einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkordnung und weg vom Ver- ein gehen sollte. Das können wir heute sicher nicht tun! Es geht jetzt um ein gewisses aggiornamento hauptsächlich in vier Bereichen. (Drei habe ich erwähnt.)
Zuerst muss die Stellung der SRG legislatorisch festgelegt werden. Das ist sie bis heute nicht. Heute haben wir nur diese Konzession. Im Radio- und Fernsehgesetz, das auf den Herbst hin zu den Räten kommt, ist auch festzulegen, wie diese Position der SRG in der helvetischen Medienord- nung der Zukunft sein soll. Von dieser Aufgabe und Funk- tion der SRG aus ist auch die Frage zu beurteilen, welches die zweckmässige Organisationsform ist, u. a. mit Blick auf die föderalistischen, dezentralen Strukturen unseres Lan- des, auf die Vielfalt, die wir wahren wollen. Vorgängig aber - und im Zusammenhang mit einer solchen partiellen Revi- sion, die nur ein aggiornamento sein kann - wäre ein sol- cher Wechsel, der wesentliche Konsequenzen haben würde, sicher nicht am Platze.
Damit zum Schluss: Nationalrat Müller, die Revisionen, die wir vorschlagen, beinhalten keinerlei Weichenstellungen. Sie beziehen sich auf vier Punkte; ein Hauptpunkt ist die
Frage Kompetenzordnung, Trägerschaftsorganisation, Generaldirektor. Es ist nicht nur die Meinung von Herrn Schürmann - er hat das ja gelegentlich selbst gesagt -, dass hier eine Lücke klafft; wir versuchen, sie jetzt bei dieser Teilrevision zu überbrücken.
Frau Grendelmeier: Ein kurzes Wort, Herr Müller, zum Thema «anwaltschaftlicher Journalismus». Ich war 17 Jahre lang «SRG-anwaltschaftliche Journalistin», wenn Sie so wollen. Ich habe nie eine Konzessionsbeschwerde gehabt; «anwaltschaftlicher Journalismus» ist keine Konzessions- verletzung. Die Frage ist, was ich darunter verstehe. Es ist ein neues Feindbild, das wir da aufbauen. Der anwaltschaft- liche Journalist oder die anwaltschaftliche Journalistin ist jener oder jene, die sich für eine Minderheit - beispielsweise Behinderte, psychiatrische Patienten oder wen auch immer - einsetzen, die keinen Anwalt haben. Es steht in unserer Konzession, dass wir in der SRG die Vielfalt unseres Landes - unser Land besteht aus Minderheiten - berücksichtigen müssen. Herr Müller, Sie sollten aufpassen, dass Sie das Feindbild - das vom anwaltschaftlichen Journalismus - das Sie aufbauen wollen, nur um auf die SRG losgehen zu können, nicht zu sehr strapazieren.
Präsident: Herr Müller-Meilen ist von der Antwort des Bun- desrates befriedigt.
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Interpellation Fischer-Hägglingen SRG-Konzession. Revision SSR. Révision de la concession
Wortlaut der Interpellation vom 19. Dezember 1986 Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist er nicht der Meinung, dass mit der Revision der SRG- Konzession keine vollendeten Tatsachen geschaffen wer- den dürfen, die einerseits das Parlament bei der Gestaltung des Fernseh- und Radiogesetzes einengen und anderseits
62-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Müller-Meilen SRG. Struktur Interpellation Müller-Meilen Organisation de la SSR
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1987
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Anno
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I
Volume
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.474
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Datum
20.03.1987 - 08:00
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487-489
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