Interpellation Stappung
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11 mars 1987
die Versuche starteten, haben dazu gelernt, dass man näm- lich auch noch einiges journalistisches Know-how braucht, um täglich ein Programm zu machen, das gehört werden will. Es genügt nicht, dass man nur einige Kassetten usw. produziert. Dieses journalistische Know-how ist nach der heutigen Mediensituation weitgehend im Bereich der Print- medien vorhanden. Es war gar nie unsere Meinung, dass man Verleger ausschliessen sollte.
Hingegen haben wir - Sie haben das zitiert - in unsere Rundfunkverordnung vom Jahre 1982 im Artikel 7 Litera e hineingeschrieben, dass der Veranstalter - also z. B. Radio Extra-BE - durch den Versuch im Versorgungsgebiet nicht eine publizistische Vormachtstellung erlangen dürfe. Das ist die einzige Schranke. Die gilt immer, insbesondere auch bei Beteiligung von Verlegern.
Wie sind wir nun vorgegangen? Wir haben in vier Fällen Modifikationen in bezug auf die Trägerschaft, bei einem davon auch in bezug auf die Programmgestaltung (Radio Förderband), nach durchgeführtem Verfahren bewilligt. Aber wir haben in keinem einzigen Fall die Rundfunkverord- nung - weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn - verletzt. Auch die Zielsetzung in der Rundfunkverordnung, durch Versuche abzuklären, ob so Versorgungsbedürfnisse einer vielfältigen Gesellschaft befriedigt werden können, wurde in keiner Art und Weise von diesen Modifikationen tangiert.
Sie kennen diese vier Fälle: Im Falle Radio Extra-BE ging es um eine nachträgliche Verlegerbeteiligung. Wir haben dort festgelegt, dass Verleger an sich vom Kapital insgesamt nicht mehr als 18 Prozent, also weniger als einen Fünftel, und ein einzelner Verleger für sich allein nicht mehr als 12 Prozent besitzen dürfe. Nun können wir aber nicht ver- bieten, dass ein Mitglied einer Redaktion oder einer Verle- gerschaft im Verwaltungsrat dieser Trägerschaft eine Rolle übernimmt, sei es auch die des Präsidenten. Ich glaube nicht, dass der Präsident eines Verwaltungsrates eines Lokalradios programmbestimmend ist.
Im Falle von Radio Z, der ähnlich gelagert war, haben wir festgestellt, dass der Beitritt von zwei neuen Aktionären mit je 10 Prozent und Einsitznahme im Verwaltungsrat nicht zu einer publizistischen Vormachtstellung der Mediengruppen, die in Frage stehen, führe. Darum geht es doch. Hat die «Berner Zeitung», die Sie erwähnt haben, indem sie bei Radio Extra-BE mit 12 Prozent mitmachen durfte, dadurch im Raume Bern eine publizistische Vormachtstellung erlangt? Oder umgekehrt: Hat Radio Extra-BE dadurch, dass sich die «Berner Zeitung» beteiligte, eine publizistische Vormachtstellung erlangt? Fragen Sie einmal den «Bund», wie er sich dazu stelle. Der wäre mit dieser Abqualifizierung seiner Position wohl kaum zufrieden. Dann haben wir ein weiteres Lokalradio: Radio Förderband. Auch hier erfolgten gewisse Modifikationen, auf die Sie hingewiesen haben.
Wir prüften bisher in diesen Fällen - und werden es auch künftig tun - während der Versuchsphase die Versorgungs- situation in diesem Raum sehr genau. Das war in Zürich auch so. Herr Widmer weiss noch, welches Spiessrutenlau- fen - für Ihn; für uns war es notwendig - dort absolviert werden musste, damit wir genau prüfen konnten, ob im Versorgungsraum von Radio Z durch den Beitritt der Herren Frey und Curti mit ihren Beteiligungen an Printmedien eine publizistische Vormachtstellung für Radio Z oder für diese anderen Printmedien entstehen könnte.
Im Hinblick auf die elektronische Versorgungssituation in Zürich (Radio 24, dann die beiden anderen Lokalradios) und auf die Situation mit den Printmedien «Neue Zürcher Zei- tung», «Tages-Anzeiger», «Blick» usw. konnte eine miss- bräuchliche Monopolbildung ganz eindeutig verneint wer- den. Es entstand durch den Beitritt der beiden neuen Aktio- näre bei Radio Z keine publizistische Vormachtstellung für den Veranstalter, genauso wenig wie im Falle von Radio Extra-BE durch den Beitritt dieser bernischen Zeitung, auch wenn es eine bedeutende ist.
Die Kriterien, die wir bisher angewendet haben, sind genau verordnungskonform. Wir werden bei diesen Kriterien blei- ben, sofern sich ähnliche Fälle - die Versuchsphase dauert
jetzt nicht mehr ganz zwei Jahre - noch einstellen werden. Natürlich können Sie darüber philosophieren, ob 12 Prozent Beteiligung im Falle Bern oder diese zweimal 10 Prozent im Falle Radio Z mittelbar zu einer bedeutenden Stellung inner- halb dieser Trägerschaft führen. Wir mussten irgendwo eine vernünftige Limite quantifizieren, und das versuchten wir mit unserem Entscheid.
Wir befinden uns, Nationalrat Stappung, nicht in einem Argumentationsnotstand. Die Kriterien, die wir bei solchen Fällen beachtet haben, sind auch nichts Neues. Sie können das in vielen Vorträgen oder Publikationen, aus meiner Feder oder aus meinem Munde, nachlesen. Ich habe hier im Rat auch bei anderen Gelegenheiten über diese Kriterien für die Behandlung solcher Fälle schon orientiert. Die Gleichbe- handlung aller - und das ist ein elementares Gebot von Verfassung wegen - unter vergleichbaren Umständen war und bleibt gewährleistet.
Nun gehen diese Lokalrundfunkversuchen noch weiter bis Ende 1988. Aufgrund der Ergebnisse und Feststellungen - auch negative Feststellungen können wir nutzen - werden wir eine definitive Ordnung vorschlagen. Das rechtliche Fundament dafür ist bereits im betreffenden Abschnitt im Entwurf für ein Radio-Fernseh-Gesetz enthalten.
Ich hoffe, dass mit diesen Ergänzungen die Antwort für Herrn Stapppung, wenn auch inhaltlich nicht befriedigend, so doch umfassend ausgefallen ist.
Le président: M. Stappung n'est pas satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
85.389
Interpellation Stappung Abonnementsfernsehen Pay-TV Télévision à péage
Siehe Jahrgang 1985, Seite 1855 - Voir année 1985, page 1855
Diskussion - Discussion
Stappung: Der Teleclub wurde Ende Januar 1985 faktisch von ausländischen Medien und Filmgiganten übernommen. Damit sind die Voraussetzungen, unter denen das schweize- rische Pay-TV konzessioniert worden ist, so massiv verän- dert worden, dass an sich nur ein Entzug der Konzession übrigbleibt.
In Ueberschätzung der Möglichkeiten unserer kleinen Schweiz hat der Bundesrat gemeint, wir könnten auf diesem Gebiet ein Wort mitreden. Diese Illusion hat sich früher zerschlagen als erwartet. Nach der faktischen Uebernahme des Teleclubs durch eines der grössten bundesdeutschen Verlagshäuser, nämlich Bertelsmann - Springer und die amerikanisch-englischen Medienkonzerne sind in der Zwischenzeit ausgestiegen -, reduziert sich die Rolle der Schweiz darauf, ihren Satellitenkanal auf dem ECS-F1-Satel- liten für ein ausländisches Pay-TV-Programm zur Verfügung zu stellen. Damit befindet sich die Schweiz in der Rolle des nützlichen Idioten, der zum Steigbügelhalter der deutschen Medienkommerzler und der angelsächsischen Filmindustrie geworden ist.
Was wir heute beobachten, ist die Geburt eines internationa- len Monopols für ein deutschsprachiges Abonnementsfern- sehen. Die Investitionen in Satelliten-Hardware und Film- Software haben so grosse Dimensionen angenommen, dass zum vornherein jede Konkurrenz ausgeschlossen wird, weil solche Programme nur unter Ausschluss eines funktionie- renden Marktes profitabel betrieben werden können. Anders als nach der Erfindung der Druck- und Setzmaschinen im
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Interpellation Dirren
letzten Jahrhundert, als in jedem Dorf ein oder mehrere Druckereiunternehmen Zeitungen herausgeben konnten, findet bei der Satellitentechnik zum vornherein eine Hoch- zeit der Giganten statt.
Dass eine solche Entwicklung von den Verfechtern einer freien Marktwirtschaft unter dem Titel «Liberalisierung des Mediensystems» auch in unserem Land noch gefördert wird, ist ein Hohn. Statt uns auf fragwürdige Abenteuer mit Abonnementsfernsehen einzulassen, täte die Schweiz bes- ser daran, ihre nationale Fernsehanstalt zu stärken und sich gegen die Konkurrenz aus dem Ausland zu wappnen. Pay- TV ist so lange kein Bedürfnis, als unsere eigenen Fernseh- programme auf einem vertretbaren Niveau stehen. Der Tele- club hat ja - dies zeigen die Abonnentenzahlen - bisher trotz aufwendiger Werbekampagne nur relativ wenig zah- lende Zuschauer gefunden.
Bundesrat Schlumpf: Ich möchte auf die schriftliche Ant- wort zu dieser Interpellation verweisen. Sie ist auch schon recht bestandenen Alters. Sie haben Ihre Interpellation, Herr Stappung, im März 1985 eingereicht, und unsere Antwort wurde im September 1985 erteilt. Das auch wieder nur in Klammer. Sine ira et studio.
Inzwischen hat sich natürlich einiges geändert, und das möchte ich festhalten. Die Zahl, die wir dort in Ziffer 4 angegeben haben, stimmt nicht mehr. Das Ganze hat sich weiterentwickelt von etwa 10 000 angeschlossenen Haus- halten auf jetzt gut 39 000. Das wäre zu berichtigen. Das ist noch immer kein umwerfender Erfolg, noch immer kein eindrückliches Ergebnis. Aber ich habe heute schon einmal gesagt: Auch in negativen Ergebnissen liegen Erfahrungen, die wir nutzen wollen. Dieser Pay-TV-Versuch wurde im Jahre 1983 vom Bundesrat konzediert und auf sechs Jahre befristet; drei Jahre sind inzwischen abgelaufen. Die Verän- derungen, die in der inneren Struktur eingetreten sind, ändern nichts daran, dass alle wesentlichen Programment- scheide nur im Inland und durch inländische Organisatio- nen getroffen werden.
Ob nun dieses ganze Pay-TV im Hinblick auf die Versor- gungssituation in unserem Lande, die Vielfalt des Angebo- tes ausserhalb des Abonnementsfernsehens, für das man eben noch speziell bezahlen muss, eine zusätzliche Versor- gungsmöglichkeit bedeuten wird, die auch wirtschaftlich betrieben werden kann, ist heute noch völlig offen.
Dass zur Qualität der Programme Fragezeichen gemacht werden können, angesichts der Uebernahme ausländischer Filme, die einen wesentlichen Teil des Pay-TV-Programman- gebotes ausmachen, kann ich nicht beurteilen, weil ich selbst kein Pay-TV-Abonnent bin. Aber da möchte ich eines zu bedenken geben: Sie haben gesagt, statt derartige Versu- che durchzuführen und Pay-TV zu testen, wäre es besser, den schweizerischen Veranstalter, also die SRG, zu stärken. Ich wage die Frage, ob wir Gewähr hätten und heute schon haben, dass Filme, die über die SRG in unsere Stuben kommen, den Qualitätsanforderungen, die Sie, Herr Stap- pung, offenbar mit Recht vor Augen haben, immer entspre- chen. Ich höre da Gegenteiliges.
Eine Ausführungsgesetzgebung, die entgegen Artikel 55bis der Bundesverfassung zu einer rechtlichen oder faktischen Monopolstellung eines Veranstalters SRG führen würde, können Sie vom Bundesrat nicht erwarten. Wir werden das Ebenenmodell im Sinne eines geordneten vertikalen Wett- bewerbs bringen. In unserem Entwurf ist ex lege eine starke Stellung der SRG mit ganz besonderen Kautelen vorgese- hen. Das ist nach unserer Meinung für die landesweite Versorgung auch im Sinne einer nationalen Klammer not- wendig. Wir wollen aber nicht mehr als das, also keinen Ausschluss anderer Veranstalter. Welche Veranstalter auch technologisch auf dem Wege von Pay-TV sich durchsetzen, ob die Rundfunkveranstalter im lokalen Raume oder das Satellitenrundfunksystem, das sich uns allenfalls anbietet, das können wir heute noch nicht festlegen. Das wollen wir erst entscheiden, wenn wir die Unterlagen dazu haben. Die Stunde der Wahrheit - um Herrn Leuenberger zu zitieren - wird im Jahre 1988 gekommen sein.
Le président: M. l'interpellateur est invité à dire s'il est satisfait de la réponse.
Stappung: Ich bin nicht befriedigt.
85.920
Interpellation Dirren Güterbahnhof Domodossola II und Umschlagplatz Brig
Gare de marchandises de Domodossola II et gare de transbordement de Brigue
Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1985 Die Bauarbeiten am internationalen Güterbahnhof Domo II gehen dem Ende entgegen, und bereits heute bezweifeln italienische und schweizerische Instanzen Effizienz und Funktionieren der geplanten Konzeption.
Bei der Planung ist man anscheinend von 12 Millionen Net- totonnen ausgegangen, und heute munkelt man von kaum erreichbaren 4,5 Millionen Nettotonnen. Die Spediteure und Interessengemeinschaften in Brig sollten hiervon durch aggressive Aquisitionspolitik etwa einen Drittel garantieren. Ursprünglich war vorgesehen, den überschüssigen, zusätzli- chen Verkehr von der Gotthardlinie auf die BLS- und Sim- plonlinie zu verlegen. Heute stellen wir fest, dass diese Voraussetzungen und damit die Umschlagplätze Brig und Domo Il von gewissen SBB-Verantwortlichen bereits verges- sen sind; man möchte fast meinen, die BLS- und Simplonli- nien würden als Konkurrenten angesehen.
Es geht nun darum, im bevorstehenden Preiskampf und der weiterhin qualitativen Abfertigung dem einheimischen Gewerbe den Rücken zu stärken.
Damit eine optimale Zusammenarbeit gewährleistet ist, sind folgende Problemkreise und Fragen zu prüfen:
Das Betriebskonzept sollte unverzüglich offengelegt und mit den Spediteuren und interessierten Kreisen der Region Brig besprochen werden.
Die nun gültige Zielvorgabe betreffend den Umsatz im Wagenladungsverkehr von Brig und Domo Il ist darzulegen.
Abklären, ob bei einer derart reduzierten Tonnage nicht alle Zollaktivitäten wie bisher in Brig abgeschlossen werden können.
Darlegen, wie die SBB-Organe wieder vermehrten Waren- verkehr über die BLS- und Simplonlinie und daher über die Umschlagsplätze Brig und Domo II zu leiten gedenken.
Möglichkeiten aufzeigen, um dem Spediteurengeschäft eine flexible Tarifpolitik anbieten zu können.
Texte de l'interpellation du 4 octobre 1985
Les travaux de construction de la gare de marchandises internationale Domo II touchent à leur fin; or, certaines autorités italiennes et suisses doutent aujourd'hui déjà de l'efficacité et du bon fonctionnement de la conception prévue.
Il semble qu'on a établi le projet en partant de l'idée que le trafic porterait sur un poids net de 12 millions de tonnes. Or, aujourd'hui, on entend dire qu'on aura de la peine à attein- dre 4,5 millions de tonnes. Les transitaires et communautés d'intérêts qui ont leur siège à Brigue devraient pouvoir, par · une politique de vente plus agressive, garantir un tiers de ce tonnage.
A l'origine, il était prévu d'utiliser les lignes du BLS et du Simplon pour y faire passer le trafic supplémentaire que la ligne du Saint-Gothard n'arriverait pais à absorber. Aujour- d'hui, nous constatons que certains responsables des CFF ont déjà oublié ces données initiales et par conséquent aussi les gares de transbordement de Brigue et de Domo Il,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Stappung Abonnementsfernsehen Pay-TV Interpellation Stappung Télévision à péage
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In
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.389
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
11.03.1987 - 15:00
Date
Data
Seite
228-229
Page
Pagina
Ref. No
20 015 179
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