Interpellation Müller-Bachs
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Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 119 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.358
Interpellation Müller-Bachs Waffenplatz Rothenthurm Place d'armes de Rothenthurm
Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1985
Die Grenzziehung dieses Schutzgebiets ist zum Teil schwer verständlich. So wurde beispielsweise das Gelände der geplanten Kasernenanlagen aus dem BLN-Gebiet ausge- klammert, obwohl dies sachlich nicht begründet werden kann.
Wir bitten den Bundesrat um Auskunft darüber, wie die Grenzen von nationalen Landschaftsschutzgebieten im all- gemeinen und im besonderen in Rothenthurm festgelegt wurden.
Welche Ueberlegungen haben den Bundesrat dazu bewo- gen, mit dem Beginn der Bauarbeiten am Waffenplatz nicht bis zum Volksentscheid über die Rothenthurm-Initiative zuzuwarten? Welche Gründe waren massgebend? Was spricht dagegen, den demokratischen Prozess der Volksab- stimmung unbeeinflusst ablaufen zu lassen?
Texte de l'interpellation du 5 mars 1985
Certains aspects de la délimitation de cette zone sont diffici- lement compréhensibles. Ainsi, le terrain réservé aux casernes prévues a été exclu de l'inventaire, bien qu'une telle décision n'ait pas de justification objective.
Nous prions le Conseil fédéral de renseigner sur la manière dont les limites des sites protégés en général et de Rothen- thurm en particulier ont été fixées.
tiative de Rothenthurm». Quels sont les motifs qui ont incité le Conseil fédéral à conmmencer les travaux de construc- tion sans attendre la décision populaire concernant l'initia- tive? Pourquoi ne pas laisser se dérouler le processus démocratique sans chercher à l'influencer?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Braunschweig, Brélaz, Grendelmeier, Günter, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Morf, Rebeaud, Robert, Seiler, Uchtenhagen, Weber Monika, Weder-Basel (15)
Müller-Bachs: Herr Bundesrat Cotti, wissen Sie, dass beim Schutzobjekt «Hochmoor Rothenthurm», wie es im Bundes- inventar der Landschaften und Naturdenkmäler von natio- naler Bedeutung umschrieben ist, in betrügerischer Weise die Grenzziehung so vorgenommen wurde, dass das Areal der Kaserne scheinbar ausserhalb des Hochmoors liegt? Ist Ihnen bewusst, dass die Bauarbeiten, die dort bereits begon- nen wurden, nur deshalb gestartet werden konnten, weil man der Ansicht war, die Kaserne liege nicht auf Hochmoor- boden? Ist Ihnen klar, dass die heutige Abstimmung nichts wert ist, weil Sie und wir alle in bezug auf diesen Standort hinters Licht geführt wurden? Wissen Sie, dass man am Standort der projektierten Kaserne voraussichtlich 100 000 m3 Torf bis zu einer Tiefe von 6 m ausheben müss- te? Ist Ihnen die Arbeit bekannt, die in der Eidgenössischen Anstalt für das Forstliche Versuchswesen in Birmensdorf im Auftrag des Bundes, des WWF und des Schweizerischen Bundes für Naturschutz durchgeführt wurde? Diese bringt ganz deutlich zum Ausdruck, dass wir alles tun müssen, um die letzten Reste unserer Moore zu schützen, dass selbst Hochmoore von 30 x 30 m Fläche geschützt werden sollten, dass auch die Umgebung der Hochmoore für die Erhaltung dieser Landschaftselemente, die - wenn sie einmal zerstört sind - nicht mehr wieder instandgestellt werden können, sehr wichtig ist?
Und die wichtigste Frage: Sind Sie bereit, Massnahmen zu treffen, damit das Schweizervolk nicht wie wir hinters Licht geführt wird? Wollen Sie die Verantwortlichen eliminieren, die Sie daran hindern wollen? Und wollen Sie uns und auch dem Schweizervolk bewusst machen, dass mit diesem Pro- jekt schwerste Zerstörungen angerichtet werden?
Es werden Strassen für Achslasten von 10 t nötig sein. Es werden Schiessplattformen gebaut werden müssen; diese müssen über Strassen erreicht werden können, sicher nicht mit Helikoptern - auch dazu braucht es bestfundierte Stras- sen. Allein für das Kasernenareal gehen 9 ha Hochmoor verloren. Es braucht Brücken und eine Umfahrungsstrasse, die durch das schönste Gebiet des Moores verläuft.
Die Botschaft enthält einen Absatz über die Auswirkungen der Initiative auf das Waffenplatzprojekt. Aber wir brauchen - und dazu hat die Oeffentlichkeit das Recht - auch eine genaue Studie über die Auswirkungen des Waffenplatzpro- jektes auf das Hochmoor. Das zu fordern ist unsere Pflicht. Wir können das Volk nicht auf diese Art und Weise täu- schen. Darum bin ich mit Herrn Auer nicht einverstanden, wenn er Herrn Cincera im geplanten Kloster das Sündenre- gister führen lassen will. Ich glaube, er würde die Chefbeam- ten, die diese Täuschung zu verantworten haben, noch heiligsprechen lassen.
M. Cotti, conseiller fédéral: Monsieur Müller, vous avez posé une vraie rafale de questions supplémentaires à l'interven- tion parlementaire que vous avez proposée il y a deux ans environ. Et je veux être tout à fait sincère avec vous, face aux différentes questions que vous avez posées. Je ne saurais pas dans l'immédiat et ex abrupto vous donner une réponse. Mais ce que je sais et qui me paraît toujours encore l'élé- ment essentiel de votre interpellation, c'est que, au contraire de ce que vous affirmez dans votre interpellation, et de ce que vous avez affirmé encore aujourd'hui, nous avons main- tenant la preuve que les droits populaires ne sont aucune- ment touchés par le message du Conseil fédéral et par les décisions d'aujourd'hui du Conseil national, et je souligne cela, bien que nombre d'objections à caractère juridique
Pétitions
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N 9 mars 1987
pourraient être adressées à une initiative qui a tout du caractère d'un référendum différé sur des décisions qui ont déjà été prises. Donc, ce n'est pas du tout une manifestation de tricherie à l'endroit du peuple suisse, je dirais tout le contraire. Si jamais on en arrivait là, le peuple suisse aura la possibilité de trancher en cette matière. Il n'y a aucun préjugé là-dessus, mais je confie personnellement que le peuple suisse sera capable de suivre les décisions objec- tives qui ont été prises aujourd'hui par le Conseil national.
Le président: M. Müller-Bachs se déclare satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
Petitionen - Pétitions
86.257 Petition der Pro Mente Sana. Massnahmen zugunsten psychisch Kranker Pétition de la fondation Pro Mente Sana. Mesures en faveur des malades psychiques
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1986, Seite 1183 - Voir année 1986, page 1183
Antrag Ziegler Die Punkte 1 und 2 der Motion sind als Postulat zu über- weisen.
Proposition Ziegler Transmettre les points 1 et 2 de la motion de la commission sous forme de postulat.
Le président: La majorité de la commission, le président ayant départagé avec sa voix prépondérante, propose de transmettre la pétition au Conseil fédéral sous forme de motion. La minorité de la commission propose de transmet- tre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne acte. Enfin, nous avons une proposition de M. Ziegler qui propose de transmettre les points 1 et 2 de la motion de la commis- sion sous forme de postulat.
Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Die Schweizeri- sche Stiftung Pro Mente Sana hat am 25. April 1985 eine Petition eingereicht mit dem Ziel, es seien Massnahmen zugunsten psychisch kranker und psychisch leidender Men- schen zu treffen. Ihre Kommission für soziale Sicherheit hat sich mit dieser Petition etwa ein Jahr später, am 8. April 1986, befasst. Die eingetretene Verzögerung ergab sich dar- aus, dass die Petition zuerst den Umweg über die Petitions- kommission machen musste und dann erst bei uns gelandet ist. Ueber die Kommissionsberatungen liegt ein präziser, schriftlicher Bericht vor. Wir hatten an sich geplant, das schriftliche Verfahren zu wählen. Indessen hat es sich erge- ben, dass zuletzt neben dem Antrag der Kommissionsmehr- heit ein Antrag einer Kommissionsminderheit und dann noch ein Antrag eines einzelnen Ratsmitgliedes vorlag, so dass jetzt das mündliche Verfahren zu wählen ist.
Ich will es Ihnen und mir ersparen - obwohl es sehr wichtig wäre -, hier näher auf die Lage psychisch kranker und leidender Menschen einzugehen. Lassen Sie mich nur anführen, was die Petenten auch an den Anfang ihrer Peti- tion gestellt haben, dass nämlich gerade die technologi- schen Veränderungen in der Wirtschaft zunehmend jene Menschen aus dem Arbeitsprozess verdrängen, für deren Heilungsprozess eine Teilnahme an der Arbeitswelt von grösster Bedeutung wäre.
Die auch vor diesem Rat bei der Revision der Invalidenversi- cherung von allen Seiten erhobene Forderung, dass Einglie-
derung vor Rente zu treten habe, macht hier die grössten Anstrengungen notwendig. Es kann ja nicht darum gehen, immer mehr geschützte Werkstätten zu schaffen, weil der vorhin angesprochene Heilungsprozess damit nicht voran- getrieben werden kann.
Die Petenten haben vier Forderungen gestellt; Sie finden sie im schriftlichen Bericht und auch im Motionstext wieder. Es geht zum ersten um die Schaffung attraktiver Rahmenbe- dingungen für jene Arbeitgeber, die bereit sind, psychisch leidende, psychisch behinderte Menschen einzustellen. Gedacht ist an Wirtschaftsförderungsmassnahmen, an Steu- errecht, an Arbeitslosenversicherungsmassnahmen wie etwa Umschulung, Eingliederung und Weiterbildung.
Die Petenten fordern zum zweiten die Entlastung der Perso- nalversicherungsträger jener privaten Unternehmer, die bereit sind, Leute der erwähnten Zielgruppe einzustellen. In dieser Frage treffen sich die Petenten mit einem Postulat unseres Ratskollegen Lanz vom 18. September 1985; Herr Lanz fordert dort, dass im BVG die Bestimmungen über die Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur zu ergänzen wären um die Möglichkeit von Zuschüssen an Einrichtungen mit starker Belastung durch Invaliditätsrisiken. Nachdem der Nationalrat am 20. Dezem- ber 1985 dieses Postulat Lanz überwiesen hat, steht der Weiterverfolgung dieses zweiten Forderungspunktes wohl nichts im Wege.
Zum dritten fordern die Petenten eine bessere Koordination der Sozialversicherungen, vor allem im Bereich Arbeitslo- sen-/Invalidenversicherung. Auch in diesem Punkt liegt im Ständerat zumindest ein parlamentarischer Vorstoss in Form einer Initiative von Frau Ständerätin Josi Meier vor. Es ist anzunehmen, dass diese Fragen auch dort noch intensiv behandelt werden.
Als vierten Punkt erwähnen die Petenten - und ich bitte Sie zu bedenken, dass die Petition im Jahre 1985 eingereicht worden ist - eine IV-Revision mit besserer Berücksichtigung unsichtbarer Behinderungsformen, eine Schaffung exi- stenzsichernder Renten und eine flexiblere Rentenabstu- fung.
Unsere Kommission hat ohne Einwände und somit einstim- mig festgestellt, dass die in der Petition erhobenen Forde- rungen allesamt ihre Berechtigung haben. Die Kommission ist aus diesem Grund ohne weiteres der Meinung, es sei der Petition Folge zu geben.
Die Kommission hat erkannt, dass bei Folgegeben im Prin- zip drei Möglichkeiten offenstehen. Nach unserem Geschäftsreglement - Artikel 40 Absatz 2 - kann der Rat die Begehren der Petenten ganz oder teilweise dem Bundesrat zur Kenntnisnahme unterbreiten oder sie als Motion oder als Postulat überweisen. Die heutige Situation ist die, dass eine Kommissionsmehrheit mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen hat, die Forderungen der Petition in eine Motion einfliessen zu lassen. Eine Kommissionsminderheit will dem Bundesrat die Petition bloss zur Kenntnisnahme überweisen, während Herr Kollege Ziegler die Punkte 1 und 2 der Forderungen in Form eines Postulats überweisen möchte.
Im Namen der Kommissionsmehrheit habe ich die Motion als die stärkstmögliche Forderungsform hier zu vertreten. Der Bundesrat wird damit beauftragt, dem Parlament Bericht und Antrag zur Erreichung der vier festgehaltenen Ziele - ich habe sie vorhin zitiert - zu unterbreiten. Dem gegenüber will die Minderheit der Kommission dem Bun- desrat Kenntnis von den Forderungen der Petenten geben. Ich meine, dass der Bundesrat - nachdem er die Motion behandelt und dazu Stellung genommen hat - bereits Kenntnis von den Petitionsforderungen hat, so dass man mit Fug und Recht sagen könnte, der Minderheitsantrag sei bereits erfüllt. Herr Kollege Ziegler hat nun den Mittelweg gewählt und trifft sich mit seinem Antrag - es seien die Punkte 1 und 2 als Postulat zu überweisen - vermutlich mit der Meinung des Bundesrates, die wir ja noch hören wer- den. Hätte dieser Antrag in der Kommission vorgelegen, so wären - wie ich vermute - seine Chancen auch dort intakt gewesen. Ich persönlich nehme an, dass auch die Kommis-
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.358
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.03.1987 - 14:30
Date
Data
Seite
155-156
Page
Pagina
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20 015 167
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