Protection des marais. Initiative populaire
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N 5 mars 1987
Hochschulen, die Wirtschaft, die Verwaltung und schliesse in keiner Weise aus, auch etwas weiterzugehen, denn wir möchten diese Thematik - die gestellte Frage beantworte ich zeitlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres - im Zusam- menhang mit den eigentlichen Anträgen zur Fusion entscheiden. Schon deshalb sind Verzögerungen nicht gerechtfertigt. Bereits heute begrüsst eine Mehrheit die Fusion, die selbstverständlich Rationalisierungseffekte brin- gen wird und ermöglichen soll. Mit anderen Worten: Es geht um ein zukunftsgerichtetes Konzept des fusionierten Institu- tes. Alle diese Fragen werden in den nächsten Monaten auf uns zukommen, und ich verspreche Ihnen, dass wir sie gründlich untersuchen werden, dies in engster Zusammen- arbeit mit den Kommissionen beider Räte. Das Bedürfnis, dass hier keine Einzelarbeit gemacht werden sollte, ver- spüre ich ebenso wie Sie.
Es wurde eine Reihe von Einzelfragen gestellt:
Herr Seiler, über die Kostenfolgen gibt Ihnen die Botschaft Bericht; auf Seite 85 finden Sie die Einzelheiten.
Es wurden Fragen gestellt, welche die halbjährliche Bericht- erstattung an das Parlament betreffen. Ich nahm an der ersten Sitzung dieses Jahres teil, an der eingehend Bericht erstattet wurde, Frau Uchtenhagen. Mehr hätten auch die für die Forschung Verantwortlichen zu diesem Zeitpunkt nicht auszusagen vermocht.
Herr Mühlemann hat hier eine umfassende Konzeption der künftigen Forschungspolitik erläutert. Er hat uns einen Weg gewiesen, der unserer Auffassung entspricht und den wir auch zu beschreiten gedenken.
Herr Bremi hat verbindliche Daten erwartet. Ich habe sie erwähnt. In der zweiten Hälfte dieses Jahres sollten die Arbeiten so fortgeschritten sein, dass es zu dieser Fusion kommen kann, wobei ich Herrn Bremi noch einmal klar sagen möchte, dass sich für die Fusion überall eine breite Mehrheit abzuzeichnen scheint. Ich will aber den endgülti- gen Beschluss des Bundesrates heute nicht präjudizieren! Immerhin: Die Richtung scheint vorgegeben zu sein; der zeitliche Rahmen ist Ihnen bekannt.
Aus all diesen Gründen möchte ich sagen: Diese Investition ist nötig, sie reiht sich in eine Konzeption allgemeiner Art ein, die Ihnen der Bundesrat schon vor einem Jahr unter- breitet hat. Wir können aufgrund der Tatsache, dass wir in der Forschungspolitik vor vielen schwerwiegenden Entscheiden stehen, nicht einfach haltmachen. Diese Entscheide müssen getroffen werden, ohne dass hier wesentliche Unterbrüche in den Investitionen eintreten.
Ich bin nicht in der Lage, Ihnen heute mehr zu sagen, und bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen.
Präsident: Die Kommission beantragt, dem Objektkredit für eine Spallationsneutronenquelle im Betrage von 32 580 000 Franken zuzustimmen. Ein anderer Antrag liegt nicht vor. Sie haben zugestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
A. Bundesbeschluss über Bauvorhaben der Eidgenössi- schen Technischen Hochschulen (ETH) und des Schweize- rischen Instituts für Nuklearforschung (SIN) Arrêté fédéral concernant des projets de construction des Ecoles polytechniques fédérale (EPF) et de l'Institut suisse de recherches nucléaires (SIN)
Art. 1 Abs. 2 Antrag der Kommission
. im Totalbetrag von 424 795 000 Franken bewilligt:
... a. 413 660 000 Franken ....
Art. 1 al. 2
Proposition de la commission
.... montant total de 427 795 000 francs, à savoir: a. 413 660 000 francs
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
84 Stimmen 3 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.051
Schutz der Moore. Volksinitiative und Natur- und Heimatschutzgesetz. Revision
Protection des marais. Initiative populaire et loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwurf vom 11. September 1985 (BBI II, 1445)
Message, projets d'arrêté et de loi du 11 septembre 1985 (FF II, 1449) Beschluss des Ständerates vom 17. Juni 1986 Décision du Conseil des Etats du 17 juin 1986
Allgemeine Aussprache über Volksinitiative und Bundesge- setz (indirekter Gegenvorschlag)
Discussion générale concernant l'initiative populaire et la loi fédérale (contre-projet indirect)
Präsident: Ich teile Ihnen mit, dass 32 Ratsmitglieder zur Abstimmungsempfehlung gemäss Artikel 2 des Bundesbe- schlusses A einen Namensaufruf verlangt haben.
Auer, Berichterstatter: Da die Initiative nicht nur den Schutz der Moore verlangt, sondern sich auch gegen den Waffen- platz Rothenthurm richtet, ist vorerst ein Rückblick ange- bracht.
Der Waffenplatz steht nunmehr seit 20 Jahren zur Diskus- sion; denn seither üben Leichte Truppen in Provisorien in Schwyz, Goldau und Rothenthurm. Die Räte haben seit 1976 zweimal zustimmend Kenntnis genommen von Berichten über Stand und Planung der Uebungsplätze der Armee, darunter auch Rothenthurm. Sie bewilligten dafür Lander- werbskredite, fällten damit Grundsatzentscheide für die Realisierung des Waffenplatzes und hiessen in der Herbst- session 1983 den Objektkredit gut.
Am 16. September 1983 wurde die Initiative mit 160 300 gültigen Unterschriften eingereicht. In seiner Botschaft vom 11. September 1985 nahm der Bundesrat dazu Stellung und unterbreitete einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser besteht in einer Ergänzung des Natur- und Heimatschutzge- setzes (NHG).
Die vorberatende Kommission des Ständerates veranlasste eine Vernehmlassung bei den Kantonen sowie bei 16 Umweltschutz- und anderen Organisationen. Ueber das Ergebnis dieser sehr rasch, zu Beginn des letzten Jahres durchgeführten Umfrage liegt ein ausführlicher Bericht vor, datiert vom 31. Juli 1986. Ihr Ergebnis findet zu einem gros- sen Teil Berücksichtigung in den Abänderungsanträgen, die Sie auf der Fahne vorfinden.
In der Junisession 1986 lehnte der Ständerat die Initiative mit 32 zu 3 Stimmen ab und hiess die Ergänzung des NHG mit 32 zu 2 Stimmen gut.
In der Chronik der Ereignisse rund um Rothenthurm ist weiter ein Bundesgerichtsentscheid vom 25. Juli 1986 zu erwähnen. Er erfolgte aufgrund einer von 82 Rekurrenten eingereichten Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 8. Juli 1985. Die ausführliche schriftliche Begründung des Entscheides lag Ihrer Kommission vor. Das Hauptbegehren der Rekurrenten, das bisherige Enteignungsverfahren sei als nichtig zu erklären, wurde abgelehnt, das Enteignungs- recht des Bundes für den Waffenplatz bestätigt, das heisst,
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die Notwendigkeit des Waffenplatzes ausdrücklich bejaht. Das Gericht hiess die Beschwerde jedoch teilweise gut und kritisierte unter anderem das Vorgehen bei der Enteignung. Es verlangte im Sinne einer umfassenden Umweltverträg lichkeitsprüfung weitere Abklärungen, so beispielsweise bezüglich Sicherheit und Lärm durch den Schiessbetrieb. Dieser Bundesgerichtsentscheid ist zu Beginn dieses Jahres an die Kommission für Europäische Menschenrechte in Strassburg weitergezogen worden.
Eingehend mit dem Thema «Armee und Landschaftsschutz» beschäftigte sich die Schweizerische Stiftung für Land- schaftsschutz und Landschaftspflege am 29. und 30. August 1986 in Elm. Die Presse hat darüber ausführlich berichtet. Einen interessanten und aufschlussreichen Eindruck vermit- telt schliesslich die von der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in Zusammenarbeit mit der Pro Natura Helvetica und dem Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz im Juni 1986 herausgegebene Publika- tion «Die Hoch- und Uebergangsmoore der Schweiz». Sie macht die Notwendigkeit offenbar, das NHG zu ergänzen. Ihre vorbereitende Kommission hielt drei Sitzungen ab. Bei der ersten besichtigte sie das Gelände in Rothenthurm, zuvor mit Vertretern der Gemeinden Lachen und Wangen das Naturschutzgebiet Nuolenerried im Kanton Schwyz. Hier erläuterte Regierungsrat Marcel Kürzi die Naturschutz- gebiete und das Naturschutzkonzept seines Kantons. Besonders betont wurde dabei die Bedeutung der Pflege der Schutzgebiete und der damit verbundenen Bewirtschaf- tungskosten. Ohne Pflege würden diese Gebiete innert rela- tiv kurzer Zeit zu Busch und Wald. Wichtig sei auch, dass der Bauer den Naturschutz nicht als Gegner betrachte, sondern zu dessen Verbündetem werde.
Bei der Besichtigung der Hochmoorebene Biberegg- Rothenthurm-Biberbrugg orientierten Herr Regierungsrat Kürzi und Herr Dr. Martin Meyer-Grass, der Naturschutzbe- auftragte des Waffenplatzprojektes. Weiter folgten der Begehung der Schwyzer Landammann Paul Brandenberg sowie seine Kollegen Heinrich Kistler und Walter Gisler, der Zuger Regierungsrat Dr. Urs Kohler, Vertreter des Bezirks Einsiedeln sowie der Gemeinden Oberägeri und Rothen- thurm. Auch hier wurde die Notwendigkeit einer kontinu- ierlichen Pflege des Schutzgebietes betont. Im Auftrag des EMD erläuterte Herr Ing. agr. Heinz Kohli, wissenschaftli- cher Adjunkt der Abteilung Liegenschaften, das Waffen- platzprojekt, die Koordinationsbestrebungen zwischen land- wirtschaftlicher und militärischer Nutzung sowie die Mass- nahmen zugunsten des Naturschutzes.
Nachdem anlässlich der Besichtigung der Gemeindepräsi- dent von Rothenthurm kritisiert hatte, die uns von der Ver- waltung zur Verfügung gestellte Dokumentation sei unvoll- ständig, haben wir diese auch den Initianten zugestellt. Sie ist bei uns in der Folge nicht mehr beanstandet worden. In der zweiten Sitzung führte die Kommission sogenannte Hearings durch. Sie lud hierzu ein: als Vertreter des Schwei- zerischen Bundes für Naturschutz dessen Präsidenten, Herrn alt Ständerat Dr. Jacques Morier-Genoud, sowie des- sen Sekretär, Herrn Dr. Dieter Burckhardt; vom Initiativkomi- tee die Herren Adolf Besmer, Jean Gottesmann und Hans- Peter Nowak; vom WWF Schweiz Herrn Thomas Ilg, sowie die Präsidenten der betroffenen Gemeinden. Von diesen folgte nur der Gemeindepräsident von Rothenthurm, Herr Josef Beeler, der Einladung, verliess aber unter Protest das Parlamentsgebäude, nachdem getrennte Anhörung der ein- geladenen Gruppen beschlossen worden war.
Als Vertreter des Initiativkomitees kritisierte Herr Besmer die Art und Weise, wie das EMD in Rothenthurm vorgegangen sei. Dieses habe zum grössten Teil Land von auswärtigen Kooperationen erworben, aber nur wenig von Landwirten aus Rothenthurm. Er kritisierte, dass laut Planungsbericht im Gebiet innerhalb des Waffenplatz-Perimeters Heu- und Streueland nicht mehr genutzt werden könne. Der vom EMD im Durchschnitt bezahlte Preis von 3 Franken pro m2 sei sehr niedrig und befriedige die meisten Bauern nicht.
Weiter kritisierte Herr Besmer die «Geheimniskrämerei» des EMD. Weil die Gegner des Waffenplatzes nicht ernstgenom-
men worden seien und nachdem das EMD ein Enteignungs- verfahren angekündigt habe, sei die Initiative lanciert wor- den. Das vorgesehene Aufklärungsgelände sei für militäri- sche Uebungen schlecht oder sogar überhaupt nicht ge- eignet.
Herr Besmer wandte sich gegen den Vorwurf, die Initianten seien Armeegegner. Ihr Anliegen richte sich nicht gegen den Waffenplatz, sondern wolle lediglich den Verzicht auf das Aufklärungsgelände erwirken. Dies betonte auch Herr Nowak. Die Initianten hätten nicht verhindern können, dass Armeegegner den Anlass für ihre Zwecke missbrauchten; sie hätten sich jedoch dagegen gewehrt.
Mit der Initiative gehe es darum, das Hochmoor von Rothen- thurm zu retten. Ein Kompromiss sei möglich, wenn das EMD auf das Aufklärungsgelände verzichte. Die vorgeschla- gene Revision des NHG werde begrüsst, ja, diese sei bezüg- lich des Biotop-Schutzes umfassender. In bezug auf den Schutz des Hochmoores von Rothenthurm sei aber die Initiative wirksamer. Nach dem geltenden Recht habe nur die Möglichkeit der Verfassungsinitiative bestanden. Diese habe eng gefasst werden und sich auf den Schutz der Moore und der Moorlandschaft beschränken müssen.
Die NHG-Revision befinde sich erst in der parlamentari- schen Beratung, während am Initiativtext keine Aenderun- gen mehr möglich seien. Die Initiative und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates schlössen sich nicht aus. In Frage stellte Herr Nowak auch das Genügen der vorgese- henen Sicherheitsmassnahmen; diese könnten auch die Landschaft beeinträchtigen.
Was den Standort der Kaserne betreffe, sei im Bundesinven- tar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) beim Objekt Nummer 1308 «Moorland- schaft Rothenthurm-Altmatt-Biberbrugg> im Bereich des Kasernenareals die Grenzziehung willkürlich und nicht nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt. Unter dem Kasernenareal befänden sich Bodenstrukturen, die Torfcha- rakter hätten und zum Moorgebiet gehörten. Die Kasernen- anlagen würden allein durch ihr grosses Volumen die Land- schaft verunstalten. Unter der Moorlandschaft sei der opti- sche Gesamteindruck des Gebietes zu verstehen, auch wenn man nicht so weit gehen wolle, ihren Umfang «von Horizont zu Horizont» zu definieren; doch gehörten zur Landschaft bestimmt auch die Hänge ringsum.
Das Moor-Umfeld müsse ebenfalls geschützt werden. Mass- gebend sei nicht nur die Bodenbeschaffenheit, sondern vor allem der optische Eindruck des Gebietes. Man könne sich nicht damit zufrieden geben, nur auf das Aufklärungsge- lände zu verzichten; auch der Kasernenstandort liege inner- halb der Landschaft, die es zu schützen gelte. Das ganze Gelände bilde eine Einheit.
Wenn auf dem Gesetzesweg die integrale Erhaltung des Hochmoors sowie eine Revision von Artikel 11 NHG erreicht würden - dieser Artikel befreit bei bestimmten militärischen Anlagen das EMD von der obligatorischen Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommis- sion -, könnte man die Initiative zurückziehen, erklärte als dritter Vertreter der Initianten Herr Gottesmann.
Nicht bestritten wurde von den Initianten der Einwand, dass die Veränderungen im Hochmoor vorwiegend von der Land- wirtschaft verursacht worden seien und dass mit ihrer engen Auslegung des Begriffs «Moorlandschaft» die wirtschaftli- che Entwicklung des Gebietes von Biberegg bis Biberbrugg behindert und vor allem die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt würden.
Herr Ilg als Vertreter des WWF betonte, es sei notwendig, das Hochmoor rasch und umfassend zu schützen. Dieses Ziel kollidiere mit dem vorgesehenen Waffenplatz. Die NHG- Revision sei von Gutem; doch könne es nicht zugelassen werden, dass ausgerechnet die einzigartige Moorlandschaft von Rothenthurm durch einen Waffenplatz schwerwiegend beeinträchtigt werde. Zwischen der Initiative und der indi- rekten Gegenvorschlag bestehe kein Widerspruch. Wenn auf das Aufklärungsgelände verzichtet und die Kaserne ins Infanteriegelände verlegt würde, könnte der WWF einen Rückzug der Initiative erwägen.
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Gegenüber dem Einwand, mit der Initiative, die einen umfas- senden Schutz der Moorlandschaft verlangt, werde die Entwicklung behindert, führte Herr Ilg aus, eine gewisse wirtschaftliche Entwicklung werde nicht ausgeschlossen, aber Bauten und Anlagen müssten schonend in dieses Gebiet integriert werden. Schwierigkeiten würden allerdings kaum zu vermeiden sein. Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung sei in der Initiative auch deshalb erwähnt, weil die Initianten der Meinung seien, dass Naturschutz nur in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft verwirklicht werden könne.
Die Vertreter des Schweizerischen Bundes für Naturschutz (SBN), die Herren Morier-Genoud und Burckhardt, erinner- ten daran, dass ihre Organisation nicht zu den Initianten gehöre, ihre Delegiertenversammlung jedoch Unterstützung des Volksbegehrens beschlossen habe. Der Bund für Natur- schutz sei erfreut über den indirekten Gegenvorschlag, der zwecks Schutz der Biotope weiter gehe als die Initiative. Es sei Sache der Organe des Bundes für Naturschutz zu beschliessen, ob sie auch in der Abstimmung die Initiative unterstützen wollten.
Die Sprecher des SBN betonten, dass - ohne Einfluss des Militärs - seit 1976 über ein Fünftel der 128 Hektaren Hoch- moorfläche verschwunden sei. Ohne schützende Eingriffe der Eidgenossenschaft seien auch weitere Hochmoore, Sumpfgebiete und andere erhaltenswerte Gebiete gefähr- det. Die langfristige Erhaltung der Schutzgebiete setze auch eine entsprechende Pflege voraus. Beispielhaft sei das im Kanton Schwyz im Naturschutzgesetz verankerte System von Pflegeleistungen und Abgeltungen. Es sei richtig, dass gemäss der vorgesehenen Gesetzgebung für Schutz- und Unterhaltsmassnahmen bei Biotopen von nationaler Bedeu- tung der Bund zuständig erklärt werde.
Der SBN hat sich schon vor vielen Jahren für die Biberebene interessiert und versucht, dort Schutzgebiete zu erwerben. Im Aufklärungsgelände war eine Parzelle bereits in seinem Besitz. Sie ist in der Folge an das EMD unter der Bedingung abgetreten worden, dass der Kanton Schwyz das übrige Gebiet möglichst rasch unter Schutz stelle. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen.
Der SBN habe sich schon seit längerer Zeit für eine Revision des NHG eingesetzt, erklärten dessen Vertreter weiter, er sei aber mit seinem Anliegen nicht durchgedrungen; erst die Rothenthurm-Initiative habe einen Durchbruch gebracht, was man dankbar anerkenne. Die Initiative sei freilich «zu einseitig. Sie bezieht sich nur auf Moore und Moorland- schaften. Zudem ist sie zu vage».
Die Stellungnahme unserer Kommission: Die Initiative ver- folgt ein doppeltes Ziel. Sie will einerseits den Schutz der Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung auf Verfassungsstufe verstärken, andererseits in der rückwir- kenden Uebergangsbestimmung mit bewusst punktueller Zielsetzung ein militärisches Projekt verhindern, oder zumindest Teile davon. Die Kommission teilt einhellig die Auffassung des Bundesrates, dass das erste Ziel der Initia- tive nicht nur unterstützt, sondern weiter gesteckt werden sollte. Hierfür aber ist die Ergänzung der Bundesverfassung nicht notwendig. Die Kompetenz des Bundes im Bereich des Biotop- und Artenschutzes ist in Absatz 4 von Artikel 24se- xies BV bereits umfassend gegeben. Ja, es erscheint im Gegenteil fragwürdig, nur einen relativ kleinen Sektor des Biotopschutzes herauszugreifen und im Verfassungsrecht privilegiert zu behandeln. Es gibt neben den Mooren weitere Kategorien von Lebensräumen, die mindestens ebenso gefährdet sind, zum Beispiel Trockenstandorte, Uferberei- che, Feuchtgebiete, Auenwälder. Deren Schutz wird durch die Initiative nicht erwähnt. Die vorgeschlagene Revision des NHG verwirklicht jedoch diese Zielsetzung. Sie geht weiter als die Initiative, indem nicht nur Moore und Moor- landschaften als Schutzobjekte bezeichnet werden, sondern auch andere Biotope. Würde man in der Verfassung nur den Schutz der Moore und Moorlandschaften verankern, könnte zwangsläufig der Schluss gezogen werden, dass andere Arten von Biotopen einen weniger ausgeprägten oder über-
haupt keinen Rechtsschutz geniessen sollten, was gewiss nicht dem Willen der Initianten entspräche.
Unabhängig vom Problem Rothenthurm besteht ein ausge- prägter Nachholbedarf beim Arten- und Biotopschutz. Dies wird in der Botschaft des Bundesrates eindrucksvoll darge- stellt. Die als indirekter Gegenvorschlag vorgeschlagene Revision des NHG schöpft im Sinne eines umfassenden Artenschutzes die Bundeskompetenz voll aus und ist eine glaubwürdige Alternative zur Initiative. Dies setzt jedoch voraus, dass die Gesetzesrevision und der Parlamentsent- scheid über die Initiative gleichzeitig erfolgen. Sie haben deshalb heute gleichzeitig - wie Ihnen der Vizepräsident zuvor sagte - zwei Geschäfte zu beraten.
Die Frage der militärischen Notwendigkeit des Waffenplat- zes Rothenthurm, inklusive dem Aufklärungsgelände, ist in den Räten eingehend behandelt worden. Es sei auf die ausführlichen Darlegungen durch die Präsidenten der Mili- tärkommissionen, Herrn Ständerat H. U. Baumberger im Juni 1983 (Amtl. Bull. Seiten 303 ff.) in der kleinen Kammer und Herrn Nationalrat H. Wellauer im September 1983 (Amtl. Bull. Seiten 1253 ff.) hingewiesen. Demnach würde mit einem Verzicht auf das Aufklärungsgelände die ganze Ziel- setzung des Waffenplatzes in Frage gestellt.
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission hat seit 1978 in mehreren Vernehmlassungen zum Projekt Stellung genommen. Deren Anliegen ist durch das EMD voll Rechnung getragen worden. Beim Bau von Ausbildungsan- lagen und Erschliessungsstrassen im Aufklärungsgelände wird den Interessen der Landwirtschaft und des Naturschut- zes Rechnung getragen, insbesondere wird der Lauf der Biber nicht verändert. Biotope und Nistplätze werden mög- lichst erhalten, Projektierung und Bau durch einen kompe- tenten Naturschutzfachmann dauernd begleitet.
Die Erfahrung zeigt, dass Naturschutz und militärische Nut- zung nicht unvereinbare Gegensätze zu bilden brauchen. Zwar bedingt das Uebungsgelände Eingriffe und Beein- trächtigungen, die jedoch übers ganze gesehen verantwor- tet werden können, insbesondere da sich das Kasernenareal und das Infanteriegelände ausserhalb des Schutzperimeters befinden und das Aufklärungsgelände nur zum Teil inner- halb davon. In diesem werden weite Flächen ausgeschie- den, die durch die Truppe nicht betreten werden dürfen. Man darf ohne Uebertreibung behaupten, dass bei der Pla- nung einer militärischen Anlage den Problemen des Natur- schutzes und denjenigen der Landwirtschaft noch kaum je so sorgfältig und subtil Rechnung getragen worden ist wie gerade beim Projekt Rothenthurm. Naturschutzinstanzen und -fachleute haben von Anfang an mitgewirkt.
Die Kommissionsmehrheit ist mit dem Bundesrat der Auffas- sung, dass in Rothenthurm die militärische Nutzung, der Biotopschutz und die landwirtschaftliche Nutzung neben- einander Platz haben, wenn gegenseitig Rücksicht genom- men wird. Im Aufklärungsgelände dürfte die landwirtschaft- liche Nutzung dem Moor mehr geschadet haben, als dies bei der künftigen militärischen Nutzung der Fall sein wird. Mehr Umtriebe und Schäden als das Militär bringt der Tourismus für die Schutzgebiete mit sich, nicht nur in der Rothenthur- mer Moorlandschaft!
Der Biotopschutz ist eng mit der Landwirtschaft verknüpft. Wenn man ihn verstärken will, muss den Grundeigentümern und Bewirtschaftern Anspruch auf eine angemessene Abgeltung geboten werden, vor allem wenn die Bauern im Interesse des Schutzzieles eine Leistung ohne entsprechen- den wirtschaftlichen Ertrag erbringen. Eine Zusammenar- beit mit der Landwirtschaft ist notwendig, denn ohne Bewirt- schaftung und ohne Pflege verganden und verwalden die besten Biotope!
Aufschlussreich ist, dass die Gemeinde Rothenthurm 1985 die im Kanton Schwyz gutgeheissene Landschaftsinitiative mit fast 60 Prozent Nein-Mehrheit abgelehnt hat, ebenso in der Folge die daraufhin ausgearbeitete, einen intensiven Landschaftsschutz fordernde Verfassungsbestimmung. Diese wurde in der Abstimmung vom 6. Dezember 1986 auch im Kanton mit 19 600 gegen 8600 Stimmen verworfen, in Rothenthurm mit 105 gegen 324 Stimmen. Dieses Resul-
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tat gibt zwar keinen eindeutigen Aufschluss über die heute in Rothenthurm bezüglich des Waffenplatzes herrschende Stimmung. Aber daraus und vor allem aus einem Teil der «Hearings» kann immerhin der Schluss gezogen werden, dass es in Rothenthurm weniger um die Erhaltung der Moorlandschaft geht, wie die Initiative es fordert, sondern um Unzufriedenheit und Verärgerung über die Entscheide zu den im Zusammenhang mit dem Waffenplatz aufgestell- ten materiellen Forderungen. In der Tat ist das EMD beim Landerwerb nicht unbedingt geschickt vorgegangen - zumindest nicht am Anfang des Vorhabens - und hat, wie auch der erwähnte Bundesgerichtsentscheid zeigt, Fehler gemacht.
Verschiedene Beschwerden von Grundeigentümern erfolg- ten im übrigen offensichtlich nicht aus naturschützerischen und den anderen erwähnten Gründen, sondern unter ande- rem wegen der Verhinderung der traditionellen Torfausbeu- tung für den Eigenbedarf.
In der Kommission wurde die Initiative auch aus staatsrecht- lichen Gründen kritisiert, weil mit ihr ein rückwirkendes Referendum eingebracht werden soll.
Die Minderheit der Kommission ist der Auffassung, dass sich die Initiative und der indirekte Gegenvorschlag nicht ausschliessen. Beim Aufklärungsgelände nehme man für die Benutzung durch die Soldaten derart viele Einschrän- kungen in Kauf, dass der militärische Nutzen fraglich sei. Man müsse den Initianten Verständnis entgegenbringen. Sie sähen Gefahr sowohl für ihre eigenen Interessen als auch für die Moorlandschaft, und sie wehrten sich mit dem einzig möglichen Mittel dagegen, nämlich der Initiative auf Verfas- sungsstufe. Nur deren Gutheissung garantiere einen inte- gralen Schutz des Hochmoors.
Der Standpunkt der Initianten ist Ihnen im übrigen in den letzten Jahren durch die seit 1984 viermal jährlich erschei- nende Publikation «Rothenthurm: Nachrichten, Fakten, Hin- tergründe» dargelegt worden. Zumindest teilweise steht in diesen Publikationen allerdings nicht das echte und berech- tigte Anliegen von Naturschützern im Vordergrund - die Erhaltung der Hochmoore -, sondern schlicht Agitation gegen die Armee und persönliche Anrempelungen von Mit- gliedern der Räte und anderer, die gegen die Initiative oppo- nieren. Auch enthalten die Blätter offensichtliche Irreführun- gen und verschweigen, was im Zusammenhang mit dem Waffenplatzprojekt für Naturschutz und Landwirtschaft vor- gekehrt worden ist. Die Initianten setzen sich damit zumin- dest zum Teil dem Vorwurf aus, es gehe ihnen nicht nur um den Naturschutz. Dies ist auch daraus zu schliessen, dass die Initiative durch verschiedene Gruppierungen unterstützt wird, deren primäre Zielsetzung Systemkritik und Agitation gegen die Landesverteidigung ist.
Abschliessend sei für die Unterstützung gedankt, welche Ihre Kommission erhalten hat, insbesondere durch Herrn Bundespräsident Alphons Egli, die Herren Bruno Wallimann und Erich Kessler vom Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz, Herrn Kohli von der Direktion der Mili- tärverwaltung, den Kommissionssekretär, Herrn Ueli Anliker, sowie den Dokumentationsdienst der Bundesversammlung. In Anwesenheit von 16 der 23 Kommissionsmitglieder lehnte die Kommission die Initiative mit 11 zu 5 Stimmen ab. Eintre- ten auf den indirekten Gegenvorschlag war unbestritten. Dieser wurde in der Schlussabstimmung vom 20. November 1986 mit 22 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
M. Thévoz, rapporteur: L'initiative populaire «pour la pro- tection des marais, initiative de Rothenthurm», a été dépo- sée le 16 septembre 1983, munie de 160 293 signatures valables. Elle est pourvue d'une clause de retrait. Elle vise d'une manière générale, donc pour l'ensemble du territoire de la Confédération, à placer sous protection les marais et les sites marécageux d'une beauté particulière et présentant un intérêt général. Mais, et cela doit être souligné, elle contient aussi et surtout une disposition transitoire très restrictive qui vise en fait à empêcher et en tout cas retarder autant que possible la construction de la place d'armes de Rothenthurm. Cela paraît même être la principale motivation
et le but essentiel poursuivis par les auteurs de l'initiative. Certaines de leurs publications en font foi.
Il ne me paraît pas opportun de rouvrir le débat sur la nécessité d'aménager cette places d'armes. Le Conseil national, après en avoir longuement délibéré, a en effet voté à une très large majorité les crédits nécessaires, cela le 29 septembre 1983 déjà, alors que l'initiative était déposée depuis une dizaine de jours. C'est donc en parfaite connais- sance de cause, - y compris l'implantation de la caserne - que nous avons, à l'époque, pris nos responsabilités, cela en dépit de la menace de l'initiative. Notons que le Conseil des Etats a pris une décision semblable.
Avant de se déterminer sur le préavis à donner à cette initiative et sur le contre-projet indirect qui lui est opposé par le Conseil fédéral sous forme de modification de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage, la commission a tenu à se rendre sur place, le 1er septembre dernier, afin d'avoir une vision concrète du problème. Il s'agit en fait d'adopter la solution permettant de donner, dans les meilleurs délais, une suite concrète aux décisions prises par nos deux conseils, à savoir la construction de la caserne et l'aménagement du terrain d'exploration.
La visite des lieux est fort instructive. Le périmètre maréca- geux, inclus dans l'inventaire fédéral des paysages, sites et monuments naturels d'importance nationale, couvre une superficie de 674 hectares. En la parcourant, il est aisé de se rendre compte qu'aucune activité agricole digne de ce nom, à l'exception du fauchage de quelques prairies à litière - cela afin d'empêcher l'extension de la forêt - n'y est pos- sible.
Cela me donne l'occasion de souligner que l'intervention de l'homme dans des zones protégées est souvent indispensa- ble pour assurer le maintien et le caractère de certains biotopes. Ce qui est vrai à Rothenthurm l'est aussi, par exemple, à une échelle beaucoup plus vaste, dans la région dite de la Grande Cariçaie, c'est-à-dire l'immense roselière, à l'échelle helvétique bien sûr, qui couvre une grande partie de la rive sud du lac de Neuchâtel. Pour l'entretenir et lui garder son caractère de biotope humide, les faucheurs, si possible bénévoles et équipés de manière ultramoderne, y sont appelés et accueillis comme de grands amis de la nature.
Revenons à Rothenthurm. Ici et là, quelques parcelles moins humides montrent encore des vestiges de cultures. Elles rappellent qu'à l'époque elles ont apporté leur contribution à la réalisation du Plan Wahlen. Il n'est donc pas question que l'armée puisse et vienne s'exercer dans cette zone. Seule son extrémité sud, comprise dans le périmètre du futur terrain d'exploration, serait touchée sur quelques cen- taines de mètres de profondeur. Mais son utilisation serait soumise à des restrictions très strictes, soit interdiction de construire, de tirer, de circuler avec des véhicules en dehors des chemins tracés. Le sol .du terrain d'exploration, non soumis à ces sévères restrictions, est constitué de prairies naturelles souvent humides, de prés à litière et de terrains improductifs.
Les agriculteurs directement concernés pourront, de plus, louer au Département militaire fédéral et exploiter certains terrains sis dans le périmètre de la place d'armes, afin d'y produire des fourrages, de la litière, en vue justement de conserver leur caractère propre.
Le sacrifice demandé à l'agriculture dans cette région n'a donc pas de commune mesure avec l'emprise opérée par l'armée dans certaines régions très productives du Plateau. C'est donc pleinement consciente de la réalité et de la relativité des choses que, le 15 septembre dernier, la com- mission a, au cours d'un «hearing», entendu des represen- tants du Comité d'initiative, du WWF et de la Ligue suisse pour la protection de la nature. En cours d'audition, le président de ladite ligue a notamment déclaré ceci: «Le contre-projet indirect que représente la modification de la loi sur la protection de la nature nous paraît très important et nous lui apportons notre appui total. L'avantage de ce contre-projet indirect sur le plan législatif est de permettre une protection immédiate et efficace de ces biotopes, alors
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que l'adoption d'une initiative, son application pratique sur le terrain va demander des années».
Nous avons pris acte de cette déclaration réaliste qui illustre parfaitement l'alternative devant laquelle nous sommes placés. Il apparaît clairement, et il importe de le souligner, que les initiants souhaitent surtout, par le biais d'une révi- sion constitutionnelle de portée générale, s'opposer à la réalisation d'un projet ponctuel qui les gêne: l'aménage- ment de la place d'armes de Rothenthurm.
En fait, et cela est évident, la protection desdits marais et autres biotopes d'importance reconnue, et non seulement ceux de Rothenthurm, peut parfaitement être assurée par voie législative, sans avoir recours à une initiative constitu- tionnelle. Il y a donc disproportion flagrante entre la fin et les moyens que nous proposent les initiants pour atteindre leur but.
C'est, au terme des débats sur cet objet, la conclusion à laquelle est arrivée la commission qui, par 11 voix contre 5, vous propose le rejet de l'initiative. Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à suivre sa recommandation. C'est aussi la position du groupe libéral qui soutient l'avis que je viens d'exprimer.
J'ajoute encore que la commission, par 16 voix et sans opposition, a décidé d'entrer en matière sur le contre-projet indirect que nous propose le Conseil fédéral, texte qu'elle a examiné dans sa séance du 20 novembre dernier.
D'autre part, je ferai encore quelques commentaires sur le projet de modification de la loi sur la protection de la nature et du paysage qui nous est soumis. Les modifications que le Conseil fédéral nous invite à apporter à cette loi visent en premier lieu à une meilleure protection des biotopes. Mais elles tendent, de plus, à renforcer le droit fédéral en matière de protection du paysage dans le cadre de la nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons. Je voudrais encore passer rapidement en revue les articles touchés par ces modifications, me réservant de revenir sur certains points controversés lors de la discussion de détail. L'article 18a nouveau donne à la Confédération la compé- tence de désigner, après avoir pris l'avis des cantons, les biotopes d'importance nationale, et fixe les compétences et les règles à suivre pour garantir leur entretien. L'article 18b nouveau vise à combattre, par des mesures compensatoires appropriées, l'appauvrissement écologique croissant des campagnes, surtout dans les régions à exploitation inten- sive. L'article 18c nouveau règle les relations avec les pro- priétaires fonciers qui doivent être associés, dans la mesure du possible, et moyennant juste compensation pour les dépenses improductives, aux mesures visant à assurer la protection des biotopes se trouvant sur leurs biens-fonds. Ils ont notamment droit à une indemnisation équitable lors- qu'ils en restreignent l'utilisation ou fournissent dans ce but une prestation sans avantage lucratif. L'article 18b nouveau sert de base légale à la répartition financière des charges entre la Confédération et les cantons. La commission, par 11 voix contre 10, a préféré la solution adoptée par le Conseil des Etats à celle préconisée par le Conseil fédéral. Elle prévoit que la Confédération est compétente pour les biotopes d'importance nationale, mais qu'elle peut toutefois mettre 40 pour cent du coût à la charge des cantons. Pour les biotopes d'importance locale ou régionale, elle participe aux frais des cantons jusqu'à concurrence de 50 pour cent du coût, en tenant compte de leur capacité financière. Quant aux articles 24 et 24a à 24e (nouveaux), ils reprennent pour l'essentiel, mais en les aggravant, les dispositions pénales actuelles, visant à réprimer les actes portant atteinte aux biotopes, plantes et animaux protégés. L'article 25 enfin précise que les cantons doivent désigner le service chargé de la protection de la nature et du paysage.
En vote final, l'ensemble de ces modifications a été adopté par la commission par 22 voix contre 0 et sans abstention. En terminant, il va de soi que je m'associe aux remercie- ments que notre président a adressés tout à l'heure aux magistrats et aux services fédéraux directement concernés par cette modification.
Frau Gurtner: Der Schutz der Hochmoore ist heute im Prinzip unbestritten. Rund 90 Prozent dieser einmaligen Landschaft sind in diesem Jahrhundert zerstört worden. An rund 500 verschiedenen Orten sind nur noch 15 km2 intakte Moorlandschaften übriggeblieben. Rothenthurm ist dabei - das ist auch auf Seite 10 der Botschaft nachzulesen - die grösste auf schweizerischem Boden noch bestehende zusammenhängende Moorfläche des Alpenvorlandes. Mit rund einem Drittel der Gesamtfläche aller Moore kommt Rothenthurm eine herausragende Bedeutung zu. Ein Schutz der Hochmoore in der Schweiz ohne die ungeschmälerte Erhaltung von Rothenthurm ist deshalb nicht möglich. Die- sen ungeschmälerten Schutz garantiert nur die Initiative zum Schutz der Moore, also die Rothenthurm-Initiative.
Die Fraktion der POCH/PSA/PdA unterstützt deshalb den Minderheitsantrag der Kommission und empfiehlt die Initia- tive zur Annahme.
Wir unterstützen auch die Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz als sinnvolle Ergänzung der Rothenthurm-Initiative. Die Revision kann aber in keiner Art und Weise als indirekter Gegenvorschlag hingestellt werden. Der angestrebte Biotopschutz geht - da sind sich alle einig - über die Rothenthurm-Initiative hinaus. Die Sache hat nur einen Haken: Ausgerechnet Rothenthurm wird davon ausgenommen, denn das Militär hat für den Bundesrat und auch für eine Mehrheit in diesem Saal nach wie vor die oberste nationale Priorität. Der Waffenplatz soll durchgestiert werden.
Der Bundesrat gibt auf Seite 10 der Botschaft selbst zu, dass beim Bau des Waffenplatzes Rothenthurm die ungeschmä- lerte Erhaltung des Hochmoores Rothenthurm nicht garan- tiert werden kann. Er verweist nur noch auf die Pflicht der grösstmöglichen Schonung des Hochmoores, die das EMD bei der Realisierung des Projektes beachten will.
Eine gravierende Beeinträchtigung und partielle Zerstörung des Hochmoores kann beim Bau des Waffenplatzes also nicht länger abgestritten werden. Die Revision schützt des Hochmoor Rothenthurm nicht. Aus diesem Grunde kann sie niemals als Gegenvorschlag hingestellt werden. Die Rothen- thurm-Initiative ist keineswegs überflüssig, sondern zentral für den Schutz der Hochmoore.
Wir stehen also vor dieser Situation, dass die Revision generell die Hochmoore besser schützt, dass sie aber aus- gerechnet das Hochmoor von Rothenthurm nicht schützt. Der zentrale Konflikt in dieser Frage ist und bleibt der Interessenkonflikt zwischen dem EMD, das einen Waffen- platz errichten will, und der betroffenen Bevölkerung in Rothenthurm und den Umweltschützern, die das Hochmoor erhalten wollen. Die Folgen eines Waffenplatzes in Rothen- thurm wären verheerend. Einigen Bauernbetrieben würde die Existenzgrundlage entzogen. Teile des Moores würden physisch zerstört, die Lärmbelästigung durch die Schiessü- bungen wäre enorm. Während der Waffenplatz kaum Arbeitsplätze, zumindest keine sinnvollen, schafft, würde namentlich der Tourismus in diesem einmaligen Naherho- lungsgebiet stark beeinträchtigt, wenn nicht verunmöglicht. Ruhe gehört nun einmal auch zum Moor. Die betroffene Bevölkerung in Rothenthurm wehrt sich also zu Recht, und das schon seit Jahren, gegen den Waffenplatz in Rothen- thurm.
Die Unterstützung, die sie in der ganzen Schweiz geniesst, ist enorm. In einer Rekordzeit von nur sechs Monaten unter- zeichneten über 160 000 Bürgerinnen und Bürger die Rothenthurm-Initiative. Was das an Popularität und Unter- stützung bedeutet, kann Ihnen hier vielleicht die Freisinnig- demokratische Partei erklären, die vor einigen Wochen ihre Steuerinitiative mit Ach und Krach mit dreimal längerem Sammeleinsatz und mit weniger Unterschriften eingereicht hat. Ich zweifle denn auch keinen Moment daran, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung das Hochmoor in Rothenthurm ungeschmälert erhalten will. Dem steht das EMD gegenüber, das seit Jahren mit äusserst fragwürdigen und undemokratischen Methoden einen Waffenplatz in Rothenthurm durchdrücken will. Die Begründung ist dürftig.
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Schutz der Moore. Volksinitiative
Es wird einfach behauptet, dieser Waffenplatz sei unbedingt notwendig, das Bedürfnis sei klar erwiesen.
Seit 18 Jahren werden aber die Rekruten in provisorischen Lösungen mit durchaus genügendem Erfolg ausgebildet. Auch dies ist in der Botschaft nachzulesen. Es geht also auch ohne Waffenplatz. Es ist schlicht unverständlich, dass ausgerechnet heute, da mit einer namhaften Reduktion der Rekrutenbestände zu rechnen ist, der Bau eines Waffenplat- zes in einer geschützten Landschaft von nationaler Bedeu- tung unabdingbar sein soll.
Das EMD kämpft längst nicht mehr mit Argumenten - im Rahmen einer demokratischen Auseinandersetzung - um seinen Waffenplatz. Es gebärdet sich als obrigkeitlicher Staat im Staat und verletzt sowohl in Stil wie Vorgehen demokratische Gepflogenheiten. Sicher erinnern Sie sich noch an den Bundesgerichtsentscheid vom 25. Juli 1986, als die Einspracheentscheide des EMD bezüglich Enteignun- gen in Rothenthurm mit scharfer Kritik am Vorgehen des EMD zurückgewiesen wurden. Durch vorzeitige Bauten soll- ten vor der Volksabstimmung möglichst viele Sachzwänge geschaffen werden.
Das Waffenplatzprojekt des EMD hält einer kritischen Prü- fung nicht stand. Es kann nur von denjenigen unterstützt werden, die die Bedürfnisse der Armee weit vor alle anderen berechtigten Anliegen stellen. Diese Haltung findet in der Bevölkerung sicher keine Mehrheit mehr. Mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes wird jetzt versucht, dem EMD einen Ausweg aus diesem Dilemma zu öffnen, indem diese fälschlicherweise als Gegenvorschlag zur Rothenthurm-Initiative dargestellt wird. Dies gilt es in der Abstimmungskampagne aufzudecken und durchschaubar zu machen.
Noch eine letzte Bemerkung. Laut Artikel 24 des Bundesge- setzes über Natur- und Heimatschutz wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechti- gung eine geschützte Naturlandschaft zerstört oder schwer beschädigt. Wenn dieses Gesetz konsequent angewandt und der Waffenplatz Rothenthurm gebaut wird, würde die gesamte EMD-Spitze unter Umständen für ein Jahr hinter Gitter wandern. Wir können die Rothenthurm-Initiative auch zum Schutz der EMD-Spitze vor sich selber unterstützen. Ich bitte Sie deshalb nochmals: Unterstützen Sie den Kom- missionsminderheitsantrag zur Annahme der Initiative. Die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes scheint unbestritten zu sein.
Maeder-Appenzell: Die Mehrheit der LdU/EVP-Fraktion unterstützt sowohl die Rothenthurm-Initiative wie auch die Revision der Bestimmungen über den Biotopschutz im Bun- desgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Ich habe in der Kommission den Antrag auf Zustimmung zur Initiative gestellt, doch ist durch ein Missverständnis dieser Antrag nicht auf die Fahne gekommen.
Die im September 1983 nach nur gut sechsmonatiger Sam- melzeit mit über 160 000 Unterschriften eingereichte Volks- initiative zum Schutz von Mooren soll eine Landschaft dau- ernd schützen, die durch Verordnung des Bundesrates vom 19. Dezember 1983 in das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenom- men worden ist.
Die Moorlandschaft Rothenthurm-Altmatt-Biberbrugg ist das zweitgrösste Hochmoor der Schweiz und damit ein markantes Beispiel eines Landschaftstyps, der in den ver- gangenen Jahrzehnten sehr stark zurückgegangen ist. Dem Hochmoor drohen durch die Belastungen des Waffenplat- zes - vor allem durch den Strassenbau und den damit verbundenen Veränderungen des Wasserhaushaltes - tödli- che Gefahren. Moore sind äusserst empfindsame Land- schaften. Ein Mann kann durch das Betreten eines Hoch- moores gleich viel Schaden anrichten wie 100 Mann auf einem Sportrasen. Das Hochmoor von Rothenthurm, das Ergebnis eines zehntausendjährigen Prozesses, ist ein Lebensraum von erstaunlicher Vielfalt und verdient einen totalen Schutz.
So sehr nun die durch die Initiative in Gang gesetzte Revi- sion des Natur- und Heimatschutzgesetzes zu begrüssen ist - sie wurde in der Kommission ja ohne Gegenstimme verab- schiedet -, es muss doch gesagt werden, dass sie zwar viele Biotope wird schützen können, jedoch gerade das äusserst wertvolle Biotop des Rothenthurm-Hochmoors nicht. Darum stimmen wir auch der Initiative zu, denn sie allein kann das Rothenthurmer Hochmoor integral schützen.
Der WWF und weitere 81 Einsprecher hatten beim Bundes- gericht Beschwerde gegen die im Zusammenhang mit dem Waffenplatzprojekt eingeleiteten Enteignungen eingereicht. Mit Urteil vom 25. Juli 1986 hält das Bundesgericht fest, dass viele Fragen um das Waffenplatzprojekt und dessen Auswir- kungen auf Natur und Umwelt ungeklärt sind. Daraus lässt sich folgern, dass die Eidgenössische Natur- und Heimat- schutzkommission, die Militärkommissionen des National- und Ständerates als auch das Parlament aufgrund unvoll- ständiger Unterlagen entschieden haben.
Wenn man das Urteil des Bundesgerichts aufmerksam liest, staunt man nicht wenig, wie selbstherrlich das EMD in der langen Geschichte dieses Waffenplatzes vorgegangen ist. Und man ist unserem höchsten Gericht dankbar, dass es die Proportionen wieder zurechtrückt und ganz klar aufzeigt, dass auch das EMD kein Staat im Staate ist. So folgt es der Auffassung des EMD nicht, wenn dieses glaubt, die Einspra- chen ohne weitere Instruktion - allein gestützt auf die Aufla- geakten und das während der Beschwerdefrist aufgelegte Dossier - beurteilen beziehungsweise abweisen zu können. So stellt das Gericht eine Verletzung des Akteneinsichts- rechtes fest, weil das EMD die Berichte des Naturschutzbe- auftragten Dr. Meier-Grass zu internen Akten erklärte und deren Auflage verweigerte. So stellt es - damit ist immer das Bundesgericht gemeint - fest, dass die EMD-Unterlagen über die im Kasernenareal zu erstellenden Bauten ungenü- gend sind, um sich fundiert und zuverlässig über die Auswir- kungen der geplanten Bauten auf die Umgebung und das Landschaftsbild aussprechen zu können. So kann nach Bundesgericht die Detailprojektierung nicht auf später ver- schoben werden, da nur im jetzt durchgeführten enteig- nungsrechtlichen Einspracheverfahren der WWF Gelegen- heit hat, seine Interessen mit Einsprache und Verwaltungs- gerichtsbeschwerde zu vertreten. So lässt sich das Bundes- gericht vom EMD-Argument nicht überzeugen, dass nach der Inbetriebnahme des Waffenplatzes lediglich Uebungen fortgesetzt würden, die in Rothenthurm seit bald zwanzig Jahren stattfänden, und stellt fest: «In Rothenthurm soll ein neues, von den vorgesehenen Anlagen und den eingesetz- ten Mitteln her bedeutendes Werk geschaffen werden, das der Konzentrierung der früher an verschiedenen Orten sta- tionierten Truppen dient und aller Voraussicht nach zu einer Intensivierung des gesamten militärischen und insbeson- dere des Schiessbetriebes führen wird.» Soweit das Bun- desgericht.
In seinem Urteil regt das Bundesgericht sodann eine Ver- schiebung des Kasernenareals auf die östliche Seite des Südostbahn-Dammes vor, wo der Bund beachtliche Boden- flächen bereits besitzt. Die Prüfung einer solchen Verlegung sollte beim EMD zurzeit stattfinden. Sollte das EMD zu einem positiven Entscheid kommen, wäre ein Kompromiss nähergerückt. Es ginge dann lediglich noch um das soge- nannte Aufklärungsgelände, das mit seinen drei Aufklä- rungsachsen für zehn Tonnen Achslast einen schweren, wenn nicht tödlichen Eingriff in das Moor darstellt und militärisch doch eher von zweitrangiger Bedeutung ist.
So haben seinerzeit sowohl EMD-Chef Georges André Che- vallaz als auch Generalstabschef Jörg Zumstein und Ausbil- dungschef Roger Mabillard das umstrittene Aufklärungsge- lände im Hochmoorgebiet für militärisch nicht absolut not- wendig bezeichnet. Bundesrat Chevallaz äusserte vor der ständerätlichen Militärkommission: «Der Entscheid über die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Landesverteidigung fällt meiner Ansicht nach nicht im Sumpfgebiet von Rothen- thurm.»
Warum nach solch vernünftigen Gedanken höchster Armee- führer erneut diese Verhärtungen, dieses Prestigedenken,
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N 5 mars 1987
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Protection des marais. Initiative populaire
diese Diffamierung umweltbesorgter Menschen als Armee- feinde?
Nationalrätin Eva Segmüller hat am vergangenen Jahrestag der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege einen sehr schönen Vortrag zum Thema «Militär und Landschaft» gehalten und dabei auch die gei- stige und seelische Dimension der Landschaft beschworen. Unter dem Titel «Forderungen des Landschaftsschutzes an die Armee und das EMD>> heisst es in ihrem Referat: «Die Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft kann und muss in einzelnen Fällen auch einen Verzicht auf ein Vorhaben beinhalten.» Frau Segmüller zitiert dann Artikel 24sexies Absatz 2 der Bundesverfassung, wo es heisst: «Der Bund hat in Erfüllung seiner Aufgaben das heimatliche Land- schafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten.»
Wo, wenn nicht bei dieser Moorlandschaft von nationaler Bedeutung, verdient dieser Verfassungsartikel angewendet zu werden? Wir haben in unserem naiven Fortschrittsglau- ben die Luft, das Wasser und den Boden vergiftet. Wir haben Hunderte von Feuchtgebieten trockengelegt und sind wei- terhin daran, immer neue Pflanzen- und Tierarten auszurot- ten. Einige von uns beginnen zu merken, was wir verlieren, wenn die roten Listen der gefährdeten wildlebenden Pflan- zen- und Tierarten immer länger werden.
Schützen wir jene Feuchtgebiete, die uns noch geblieben sind. Schützen wir das Hochmoor von Rothenthurm. Es ist ein Juwel in unserer so arg strapazierten Heimat.
M. Martin: La place d'armes de Rothenthurm dont l'histoire tulmutueuse mais surtout longue, a servi de catalyseur au lancement de l'initiative qui nous occupe aujourd'hui. Il est bon de rappeler, en préambule, que c'est une installation de notre défense nationale qui doit servir à l'instruction des cyclistes. Ceux-ci, depuis dix-huit ans, dans des conditions de décentralisation difficiles, effectuent cette instruction à Schwyz-Goldau et Rothenthurm. Il y a donc nécessité abso- lue de trouver une solution pour permettre une formation adéquate.
Toutes les mesures préalables en vue de la mise en place du projet au plan légal ont été respectées. La Commission de planification, sur la base d'une large consultation, a établi le catalogue des revendications et passé en 1978 une conven- tion au nom de la Confédération avec les cantons inté- ressés.
Au plan parlementaire, les décisions de mise en place de ce puzzle complexe, qui est la construction d'une place d'armes dans les conditions actuelles, se prenaient déjà en 1978 et 1979. Elles concernaient l'approbation des crédits utiles à l'acquisition des terrains donnant par là le feu vert à la mise sur pied des différents projets de construction.
En 1983 enfin, sur la base des conclusions des commissions militaires des deux Chambres, le crédit de construction était admis. La convention entre la Confédération et les cantons de Schwyz et Zoug est en révision. C'est l'une des demandes approuvées par nos conseils lors de la discussion des moda- lités de mise en place du projet.
Parallèlement à cette procédure régulièrement menée, nous le répétons, une initiative était lancée et aboutissait en septembre 1983. Cette initiative vise deux buts très distincts: le premier concerne la protection de la nature et du pay- sage, plus particulièrement les hauts-marais dans l'ensem- ble de la Suisse, ceci en complétant un article constitution- nel; le deuxième, lié au premier, tient tout simplement à empêcher la construction de la place d'armes de Rothen- thurm puisqu'une petite partie de celle-ci touche au marais sacré.
Nous allons nous attacher tout d'abord à analyser l'initiative. Le texte proposé, très général, puisqu'il touche à un comple- ment de notre constitution, n'est de loin pas la meilleure manière d'atteindre le but recherché.
C'est au fond - puisqu'on est en plein dans l'armée - l'utilisation d'un canon pour tuer une mouche! Des disposi- tions plus précises, plus réalistes, plus logiques permettent
Il est dangereux pour notre démocratie de vouloir résoudre des problèmes ponctuels et limités, par des dispositions constitutionnelles. Nous avons un arsenal juridique suffi- samment équipé qui permet, comme en témoignent de trop nombreuses preuves, de solutionner ce genre de cas d'es- pèce d'où une deuxième raison , plus forte encore que la première, pour refuser cette initiative. Car il est bon de le préciser, l'emprise de l'armée sur les terrains de la Haute- Biber est vraiment très minime. De plus, le Département militaire fédéral a donné de nombreuses garanties quant au respect des sols et des biotopes intéressants. L'armée peut cohabiter de façon très harmonieuse avec des réserves naturelles.
Nous en voulons pour preuve la place de tir de l'Hongrin où les intérêts des deux parties sont clairement déterminés et respectés. Nous irons même plus loin: dans ce haut vallon de nos Préalpes vaudoises, l'acquisition de forêts et de pâturages par le DMF a permis la protection intégrale de certains biotopes, protection qu'il eut été difficile de réaliser avec les anciennes conditions de propriété.
Quant au contre-projet du Conseil fédéral, amendé quelque peu par le Conseil des Etats, il est bon dans le fond. Il complète la loi sur la protection de la nature de manière utile car il faut le reconnaître, la conservation des hauts-marais est une nécessité. Leur diminution depuis 1850 est inquié- tante et le texte proposé permettra de garder quelques témoins de notre histoire biologique fortement influencée par l'homme.
Les propositions de détail, adoptées par notre commission, ne modifient en rien le texte de base que nous soumet le Conseil fédéral. Ces dispositions ont l'immense avantage, par rapport à l'initiative, de fixer exactement les nombreux éléments d'application. Nous pensons essentiellement à la définition des normes, à la fixation des indemnisations autant pour le propriétaire foncier que pour les exploitants, au financement public, fédéral et cantonal, à la conservation en général.
Lors des auditions, en début de ses travaux, notre commis- sion a reçu les représentants des grandes ligues nationales de protection de la nature. Il ressort de ces entretiens que ces associations, en cas d'acceptation par le Parlement des textes proposés dans leur forme actuelle, pourraient retirer leur soutien à l'initiative.
Cette solution politique serait heureuse car il faut bien l'admettre, le mixage armée-protection de la nature, dans l'affaire Rothenthurm, a provoqué de nombreuses confu- sions. Confusions dangereuses pour une bonne approche du problème et créant moult difficultés au plan de l'informa- tion. Je parle de l'information actuelle et future pour la votation.
On peut regretter peut-être que le Conseil fédéral ait attendu l'aiguillon de cette initiative pour présenter cette extension de la loi sur la protection de la nature. Il est, par conséquent, en partie responsable de la confusion évoquée précédem-
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ment. On peut regretter aussi le côté quelque peu centraliste des propositions de la Confédération, où la Confédération se réserve le droit de choisir des objets à protéger en invitant les cantons à en payer une partie. Une proposition plus fédéraliste, que j'avais faite en séance de commission, a été largement refusée. Je ne répéterai donc pas l'opération en plénum, conscient et déçu à la fois que bon nombre de députés ne font pas confiance aux cantons dans les pro- blèmes de protection de la nature.
Mais en l'état des choses, il s'agit de faire preuve de réa- lisme. Dès lors, au nom du Groupe radical, nous vous invitons à voter contre l'initiative de Rothenthurm et à entrer en matière pour l'examen des dispositions légales propo- sées.
M. Borel: Nous devons examiner une loi et une initiative. Je commencerai par dire quelques mots à propos de la loi. Le groupe socialiste estime que la loi que nous propose le Conseil fédéral est une bonne modification légale. Nous pensons que le lancement de l'initiative a favorisé la nais- sance de cette loi et que les propositions du Conseil fédéral sont même meilleures que celles qui figurent dans l'article constitutionnel qui nous est proposé par l'initiative. Il y a eu un climat favorable, il fallait absolument répondre à cette initiative et je pense que les services compétents n'ont pas eu à faire autant de concessions que lorsqu'ils élaborent une loi qu'ils souhaiteraient idéale. D'excellents précédents sont introduits dans cette loi. Je n'en citerai qu'un: le prin- cipe que pour la première fois on incite, dans un domaine restreint de l'agriculture, non pas à intensifier encore sa charge sur la nature mais plutôt et en l'aidant, à diminuer sa pression sur la nature, en l'occurrence sur tel ou tel biotope. Il conviendrait donc, dans ce débat, de commencer par remercier les initiants et tous ceux qui se sont dépensés pour récolter des signatures car la protection de la nature grâce à cette initiative, même si elle n'aboutit pas, aura beaucoup fait avancer les choses. On peut même imaginer d'ailleurs que l'initiative aboutisse, l'un n'est pas contraire à l'autre.
Il faut faire attention à la chose suivante: le problème ne sera pas réglé par le simple vote de cette loi. Les cantons devront l'appliquer, ce qui sera peut-être parfois un peu plus difficile. Des résistances se sont déjà manifestées. J'habite un canton où il y a une importante tourbière et d'ores et déjà on sent que les quelques personnes concernées par l'exploitation de la tourbe s'inquiètent et craignent les prescriptions qui pourraient venir soit de Berne soit du canton d'application de la loi pour protéger ces tourbières. L'unanimité qui se fait dans cette salle concernant la modification légale ne sera pas forcément la même lorsqu'il s'agira de l'appliquer dans les cantons. Nos gouvernements cantonaux devront être fermes. J'en veux pour exemple la manière dont le rappor- teur de langue française a présenté son sujet, où en fait il parlait notamment de l'emprise de l'armée sur les intérêts agricoles et beaucoup moins de cette emprise sur les bio- topes, qui justement n'ont très souvent que peu ou pas d'intérêt agricole comme il l'a d'ailleurs relevé lui-même. Je crains que, si nous ne sommes pas attentifs, on néglige quelque peu dans les cantons les aspects de protection du paysage et des sites, sachant que les intérêts de l'agriculture sont sauvegardés.
J'en viens maintenant à l'initiative. Le groupe socialiste vous recommande de l'approuver. Il a d'ailleurs demandé un vote à l'appel nominal à ce sujet. C'est une initiative qui, pour une fois, devrait avoir une chance devant le peuple et je crois que le débat montrera qu'il sera difficile dans ce cas de faire croire que la défense nationale, dans son ensemble, est mise en péril par la protection d'un marais et par des restrictions de construction d'une place d'armes. Je ne veux pas rouvrir le débat qui a eu lieu ici en 1983, je citerai simplement pour m'amuser - car nous approchons bientôt du début avril - que si nous avions le référendum en matière militaire nous aurions déjà voté depuis trois ou quatre ans sur la question et nous saurions alors si, à Rothenthurm, une place d'armes a le droit ou non d'être construite.
La commission s'est rendue sur place, et je ferai état des quelques constatations que j'ai faites là-bas. Premièrement, c'est un beau coin. Je n'en tirerai pas pour conclusion qu'il ne faut pas que l'armée aille s'exercer dans les beaux coins. J'ai de bons souvenirs de quelques semaines de tirs dans de beaux coins, c'est agréable. La question est que si l'armée s'approprie les beaux coins elle ne peut s'y rendre trop souvent. Les choses sont tout à fait différentes si une ou deux compagnies se succèdent pour une ou deux semaines dans un endroit idyllique pour tirer, en nettoyant bien ensuite - ce qui est en principe le cas puisqu'on rend ce site aux utilisateurs normaux - ou si la troupe s'installe de manière quasi définitive dans une place d'armes qui, à ce moment-là, transforme fortement le site, provoque des nui- sances sous forme de bruits, mais aussi sous forme de destruction de l'environnement en tant que tel. Le fait que l'on construise un certain nombre de places d'armes signifie aussi que l'on veut parquer en quelque sorte la chose militaire dans quelques endroits. C'est un mal nécessaire, mais on ne veut pas que les autres parties du pays en supportent les conséquences. Il est bon de savoir, à mon avis, que si l'on veut une armée il faut qu'elle puisse s'exer- cer, c'est-à-dire tirer, et qu'on le sache partout dans le pays, pas seulement dans un petit coin du canton de Schwyz, d'autant plus que - chacun le sait - lorsque l'armée passe souvent elle n'est pas très respectueuse de l'environnement, elle laisse des traces de son passage, surtout si elle se sent chez elle. J'ai fait du service dans des vallées qui étaient rendues à la population une semaine après et à proximité de places d'armes. Il faut reconnaître que près des places d'armes, le militaire se comporte beaucoup moins bien que lorsqu'il est en contact direct avec une nature qu'il sait devoir rendre ensuite.
Voici la deuxième constatation que j'ai faite en visitant les lieux: nous nous sommes rendus sur place avec des véhi- cules militaires, et quand nous avons traversé une tourbière - le terrain y est mou - nous nous sommes évidemment «plantés». Nous avons dû descendre du véhicule et pousser. Il n'est pas évident qu'il s'agisse du meilleur terrain pour des exercices militaires. Certes, il ne faut pas offrir au soldat des terrains agréables, il faut avoir le sens des réalités et le placer dans un terrain sur lequel il devra apprendre à se battre. Néanmoins, en séance de commission, nous avons regardé la carte de ce qui restait comme tourbières en Suisse. Je ne crois pas que la tourbière soit le site typique où, en cas de malheur, le soldat suisse aurait à se battre. N'imaginons pas que nos stratèges aient l'intention de nous emmener nous battre en Sibérie!
C'est donc un terrain qui, de mon point de vue, ne se prête guère à l'exercice militaire. C'est, à mon avis, plus pour des raisons de manque de diplomatie, de ratages successifs aux niveaux administratif et politique, que cette place d'armes a été décidée que pour de réels besoins militaires. C'est la raison pour laquelle je vous engage à recommander au peuple suisse d'accepter l'initiative qui vous est proposée.
Wellauer: Ursprünglich gab es in der Schweiz, allerdings nach Schätzungen, ungefähr 10 000 Hektaren Hochmoore. Heute sind noch knapp 500 Hochmoore mit insgesamt 1450 Hektaren Fläche bekannt. Aber selbst diese wenigen noch existierenden Hochmoore sind von der Zivilisation nicht völlig unberührt geblieben. Zwei Drittel des Restbestandes ist in der Existenz gefährdet; sie sind der Ausbeutung von Torf ausgesetzt oder leiden unter Entwässerungsmassnah- men, die eingeleitet worden sind. Vielfach werden nämlich die noch vorhandenen Hochmoore von den Rändern her entwässert, oder sie bekommen grössere Mengen von Düngstoffen aus den umliegenden, intensiv bewirtschafte- ten Feldern, unbeabsichtigt - oder vielleicht auch beabsich- tigt - zugeführt. Damit wird der ökologische Haushalt dieser Hochmoore grundlegend verändert. Hochmoore leben näm- lich ausschliesslich von Regenwasser. Diese Tatsache ist heute im Zusammenhang mit Schadstoffen aus der Luftver- schmutzung auch von Bedeutung.
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Die christlichdemokratische Fraktion befürwortet den Schutz dieser einzigartigen Hochmoorlandschaften. Sie stellt sich aber zugleich die Fragen:
Zu Frage 1 ist die Antwort klar und eindeutig. Die Initiative ist unter dem sachlichen Gesichtspunkt des Natur- und Landschaftsschutzes nicht notwendig. Warum? Der Bund bedarf keiner weiteren Norm, um entsprechende Schutzbe- stimmungen aufzustellen. Der bestehende Artikel 24sexies der Bundesverfassung gibt dem Bund genügend Kompeten- zen, die Tier- und Pflanzenwelt und damit ganz allgemein die Biotope und nicht nur die Moore zu schützen. Die bestehende Verfassungskompetenz ist schon umfassender, als was die Initiative anstrebt. Aus diesem Grunde braucht es keine neue Verfassungsbestimmung. Wir sind hingegen mit dem Bundesrat und Ständerat der Meinung, dass sich auf dem Gebiet des Biotopenschutzes zusätzliche Massnahmen rechtfertigen und aufdrängen, wie dies über die Ergänzung respektive Revision des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz vorgeschlagen wird. Durch diese Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes im Sinne eines indirekten Gegenvorschlages soll der Biotopschutz verbessert werden. Die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen werden klarer abgegrenzt. Dies gilt nicht nur für die Bezeichnung der Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung, son- dern auch in bezug auf die Kostenübernahme für den Bio- topschutz.
Neu ist der Anspruch von Grundeigentümern und Bewirt- schaftern auf angemessene Abgeltung, wenn sie eine Lei- stung ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag im Sinne dieses Schutzzieles erbringen. Eigentumsbeschrän- kungen, die einer Enteignung gleichkommen, sind voll zu entschädigen, und an Massnahmen für den Biotopschutz leistet der Bund, nach Antrag des Ständerates und Ihrer Kommission, bis 60 Prozent für Biotope von nationaler und bis 50 Prozent für Biotope von regionaler Bedeutung.
Zur Frage 2: Ist durch den Bau des Waffenplatzes diese Moorlandschaft gefährdet? Die im Initiativtext vorgeschla- gene Uebergangsbestimmung lässt keine Zweifel offen, dass damit die Verhinderung dieses Waffenplatzes oder doch mindestens eines Teils davon bezweckt wird. Dies wird ja von den Initianten im übrigen auch nicht bestritten. Diese Uebergangsbestimmung mit ihrer rückwirkenden Anwen- dungklausel ist rechtlich und eigentumspolitisch bedenk- lich. Die Volksinitiative müsste schon aus diesem Grunde abgelehnt werden.
Blenden wir noch einmal zurück auf den September 1983. Das Parlament hat damals entschieden, dass der Waffen- platz Rothenthurm einem unabdingbaren militärischen Bedürfnis entspricht, und dem Projekt zugestimmt mit dem Hinweis darauf, dass bei der Planung und Ausführung die Auflagen des Natur- und Heimatschutzes einzuhalten sind. Insbesondere verlangen die eidgenössischen Räte für das Aufklärungsgelände erstens den Abschluss einer weiteren Vereinbarung mit den Kantonen Schwyz und Zug zu weiter- gehender Berücksichtigung der Naturschutzinteressen im Aufklärungsgelände, zweitens den Einbezug der militäri- schen Nutzungs- und Ausbaupläne in eine Schutzverord- nung durch den Kanton Schwyz, und drittens sei mit den Bauarbeiten im Aufklärungsgelände bis zum Abschluss der Vereinbarung zuzuwarten. Diese Auflagen sind eingehalten worden. In der Zwischenzeit - der Herr Präsident hat schon darauf hingewiesen - ist ein etwa 500 Hektaren grosses Gebiet unter Schutz gestellt worden.
In der Vereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz, Zug und der Eidgenossenschaft werden für das sogenannte Auf- klärungsgelände die Nutzungszonen genau . festgelegt. Rund zwei Drittel dieses Geländes wird in eine Sperrzone ausgeschieden, welche von der Truppe nicht betreten wer- den darf. Im übrigen Gebiet sind keine Bauten vorgesehen.
Am Lauf der Biber sind keine Korrekturen vorzunehmen. Die Kasernenanlage kommt ausserhalb des vom Bundesinven- tar der Landschafts- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung umgrenzten Gebietes zu stehen. Das Hochmoor des Bibertales wird durch den Waffenplatz nicht beeinträch- tigt. Dadurch, dass das Aufklärungsgelände in der Ueber- gangszone vom Landwirtschafts- zum Hochmoorgebiet liegt und in seiner Nutzung beschränkt ist, ist eine Pufferzone entstanden, durch welche das eigentliche Hochmoor lang- fristig erhalten und vor Eingriffen durch Kultivierung geschützt wird. Militärische Ausbildung und Natur- und Landschaftsschutz schliessen sich in keiner Weise aus. Ihre Interessen ergänzen sich in vielen Fällen sinnvoll.
Zahlreiche Beispiele beweisen dies: Frauenfeld z. B. mit der Erhaltung eines Naturschutzgebietes auf dem bundeseige- nen Waffenplatz; Reppischtal, Ausscheiden einer Natur- schutzzone; Thun, Ausscheidung und Unterstellung unter Naturschutz eines grösseren Naturschutzgebietes auf bun- deseigenem Gelände. Gotthard (Val Canaria), Petit Hongrin und andere Beispiele zeigen, dass Militär und Naturschutz sehr wohl mit- und nebeneinander existieren können.
Durch den Bau des Waffenplatzes Rothenthurm ist die Moorlandschaft Rothenthurm nicht gefährdet. Für die christlichdemokratische Fraktion ist diese Initiative nicht notwendig. Sie stellt auch keine Alternative zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes dar. Sie sieht nur den Schutz eines der bedrohten Biotope vor und ist deshalb in ihrer Zielsetzung zu eng.
Der Weg über die Gesetzesrevision ist viel rascher, was beim hohen Bedrohungsgrad der Biotope ein wichtiges Argu- ment ist. Mit der Uebergangsbestimmung ist die Initiative eindeutig gegen den Waffenplatz Rothenthurm gerichtet. Wir beantragen Ihnen Ablehnung der Volksinitiative, Eintre- ten auf die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes und Zustimmung zu den einstimmigen Beschlüssen der nationalrätlichen Kommission.
Hari: Denjenigen hier im Saal, die mich etwas näher kennen, dürfte bekannt sein, dass es mir nicht allzu schwer fallen würde, hier Ausführungen über Fauna und Flora in Feucht- gebieten zu machen, hinein in die kleinsten Wunder und Details der Natur.
Im Interesse einer fristgerechten Erledigung des Geschäftes verzichte ich darauf, mich in der grünen, politischen Mode- farbe zu produzieren und komme in einigen knappen Sätzen direkt zur Sache.
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei ist mit dem Entwurf des Bundesrates einig, dass die Volksinitiative zum Schutz der Moore zu verwerfen sei. Der Text der Initiative ist nach unserer Auffassung - obschon im Grundanliegen sicher richtig - zu extrem abgefasst. Der Bundesrat verfügt heute bereits über genügend Kompetenzen, um den Anlie- gen der Initianten gerecht zu werden.
Mit der Annahme dieser Initiative würde gemäss den Uebergangsbestimmungen der Ausbau des Waffenplatzes Rothenthurm verhindert. Insbesondere wäre der Bau von Anlagen im Aufklärungsgelände in Frage gestellt.
Der Ausbau des Waffenplatzes Rothenthurm entspricht einem militärischen Bedürfnis und darf im Interesse unserer Landesverteidigung nicht verhindert werden. Er tangiert die wirklich interessanten Hochmoorlandschaften in Rothen- thurm nur im Randgebiet.
Mit der Aenderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz sind wir einverstanden. Diese Aenderungen können praktisch als indirekter Gegenvorschlag zur Initia- tive bezeichnet werden und kommen den Initianten weitge- hend entgegen. Die Ausgewogenheit dieser Gesetzesände- rung wird mit dem Schlussabstimmungsresultat der Kom- mission, 22 zu 0 Stimmen, qualifiziert.
Namens der Schweizerischen Volkspartei empfehle ich Ablehnung der Initiative und Annahme der Aenderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz.
Bircher, Sprecher der Minderheit: Ich spreche im Namen der Kommissionsminderheit, aber auch im Namen der SP- Fraktion für die Unterstützung der Volksinitiative.
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Vorweg müssen wir einmal mehr festhalten, was da und dort in der Vergangenheit zu Unklarheiten Anlass gegeben hat: Natürlich sind wir auch mit der Gesetzesrevision einverstan- den. Das ist ein dringliches Vorhaben, und sie bringt endlich den gemäss Bundesverfassung möglichen Schutz von Bio- topen von nationaler und auch regionaler Bedeutung.
Nur etwas wird die Teilrevision des Natur- und Heimat- schutzgesetzes bestimmt nicht erfüllen: eben den umfas- senden Schutz des einzigartigen Hochmoors und der Hoch- moorlandschaft von Rothenthurm. Artikel 6 und 11 dieses Gesetzes sehen Ausnahmen zu diesem Landschaftsschutz vor. Diese Ausnahmen werden auch mit der heute vorliegen- den Gesetzesrevision nicht behoben. Also braucht es unse- rer Ansicht nach beides: es braucht die Zustimmung zur Gesetzesrevision und zur Volksinitiative.
Es ist doch eigentlich grotesk, was sich hier jetzt auf dem Gebiete des Moor- oder, umfassender gesagt, des Biotop- schutzes abspielt: Der Bund will die Moore schützen. Er gibt Studienberichte, sehr schöne Bände heraus. Aber wenn Sie die Entwicklung der Hochmoorflächen der Schweiz verfol- gen, dann sehen Sie, dass von einstmals 10 000 Hektaren Hochmoorflächen nur noch etwa 1400 Hektaren übrig geblieben sind, von denen sich wiederum nur noch etwa ein Drittel in mehr oder weniger natürlichem Zustand befinden. Dabei stösst nun jedermann unwillkürlich auf diese Moor- landschaft von Rothenthurm. Es ist die noch am besten erhaltene grossflächige Hochmoorlandschaft der nördli- chen Schweiz, und sie wurde auch prompt zum Objekt von nationaler Bedeutung erklärt. Das Gelände birgt eine Vielfalt von Lebensgemeinschaften und ist als eine der letzten Rast- stätten der Zugvögel vor der Alpenüberquerung bekannt. Vom Waffenplatzprojekt Rothenthurm stören einmal das vorgesehene Kasernenareal, dann aber auch das Aufklä- rungsgelände dieses Hochmoorgebiet. Gegen das Infante- riegelände hingegen - das möchten wir deutlich festhalten -, welches ausserhalb dieses schützenswerten Haupttales in einer geschlossenen Geländekammer liegt, ist nichts einzu- wenden. Hier sind bereits verschiedene Bauten erstellt, und es wurde Wald gerodet. Das Kasernenareal aber liegt in der Moorebene. Durch Bauten, Parkplätze, Zufahrten usw. könnte durch das Versiegeln des Bodens zudem der Was- serhaushalt der ganzen Umgebung gestört werden. Vom Aufklärungsgelände von etwa 163 Hektaren schliesslich liegt der grösste Teil - etwa 150 Hektaren - in naturschütze- risch wertvollem Gebiet. Hier müssten zudem die zivilen Enteignungen, die ebenfalls vor allem im Gebiet Rothen- thurm selbst anstehen und zu sehr emotionalen Diskussio- nen Anlass geben, vorgenommen werden.
Unverständlich bleibt, dass man keine Verlegung der Kaserne ins Infanteriegelände mehr vornehmen und die Fragwürdigkeit des Aufklärungsgebietes an diesem Ort nicht erkennen will. Sogar Bundesrat Chevallaz hatte 1983 noch erklärt, dass dieses Sumpfgebiet von Rothenthurm allein den militärischen Wert des Waffenplatzes oder über- haupt das Bekenntnis zur Landesverteidigung nicht ausma- chen dürfe. Er hat hier Kompromissbereitschaft angetönt, die leider nicht weiterverfolgt wurde.
Würde beides gemacht - Verlegung der Kaserne und des Aufklärungsgeländes -, so würde die Volksinitiative sicher zurückgezogen; so lauten jedenfalls die Aeusserungen der Initianten. Das muss ganz klar festgehalten werden: den Initianten darf deshalb nicht Sturheit vorgeworfen werden. Wir stehen am Schluss vor der Frage, wie wir in der Interes- senabwägung zwischen militärischer Nutzung und unge- schmälerter Erhaltung eines Hochmoorgebietes von natio- naler Bedeutung entscheiden wollen. In der Kommission standen uns zu dieser Güterabwägung, die am Schluss jeder für sich selbst vornehmen muss, auch die Referate aus Anlass einer Tagung der Schweizerischen Stiftung für Land- schaftsschutz vom August 1986 zur Verfügung, also Refe- rate, die sehr wahrscheinlich auch im Wissen um diese Auseinandersetzung um Rothenthurm gehalten wurden. Ich beziehe mich auch auf das Referat vom Vorstandsmitglied dieser Stiftung, Frau Nationalrätin Eva Segmüller, die dabei einige beherzigenswerte Sätze ausgesprochen hat. Ich
zitiere nur drei davon; sie hat diesen Interessengegensatz Landschaftsschutz/Armee so umschrieben: «Armee und Landschaftsschutz bemühen sich oft um dieselben Räume, zum Beispiel dünn besiedelte, extensiv genutzte, naturnahe und daher wenig erschlossene Gebirgstäler. Militärische Vorhaben in solchen und anderen empfindlichen Bereichen sind zunächst einmal auf ihre Vermeidbarkeit hin zu über- prüfen. Hier ist ausdrücklich beizufügen: das Interesse am Schutz wirklich seltener Landschaften ist absolut standort- gebunden, denn eine wertvolle Landschaft kann nicht ver- legt oder ersetzt werden.»
Ich weiss, Frau Segmüller, dass Sie für Rothenthurm - aus Gründen, die Sie uns hier vielleicht noch erläutern werden! - leider andere Schlüsse ziehen. Ich bedaure das persönlich, muss aber festhalten, dass im Gesamtzusammenhang auch Sie dem Landschaftsschutz, der Erhaltung eines zusam- menhängenden Gebietes, den Vorzug geben wollten!
Ist es jetzt so unverständlich, wenn 160 000 Unterzeichner eines Volksbegehrens, wenn auch die massgeblichen Natur- und Umweltorganisationen der Schweiz und schliesslich die meisten Fachleute in dieser Güterabwägung dem Land- schaftsschutz den Vorzug geben und das Hochmoor von Rothenthurm möglichst vollständig schützen wollen? Ich frage dies; für mich ist die Beantwortung klar.
Wir finden dieses Anliegen verständlich und vernünftig. Wir haben alle genug Naturzerstörungen erlebt, wir haben Bau- ten vorangetrieben und Landschaften geschmälert und das Bild der Schweiz markant geändert. Insgesamt zeichnen sich hier Grenzen ab. Diese Grenzen müssen gezogen wer- den; es muss um sie gerungen werden. Diese Volksinitiative um Rothenthurm ist ein legitimes Mittel für alle jene, die einen wirklichen Landschaftsschutz wollen. Wir unterstüt- zen alle diese Leute an diesem Beispiel des Hochmoors von Rothenthurm, denn hier ist eine Infragestellung noch mög- lich. Bei vielen anderen Objekten kam es gar nie zur Befra- gung, oder unsere Diskussionen darüber fanden zu spät statt. Wegen Rothenthurm soll später wenigstens niemand den Vorwurf erheben dürfen, man hätte nicht darum ge- kämpft.
Ich bitte Sie, die Volksinitiative zu unterstützen.
Nauer: Der Druck unserer Gesellschaft auf die Landwirt- schaft hat zu sehr gegensätzlichen Entwicklungen geführt. Die Ertragszwänge bedingen einen intensiven Landbau mit grossflächigen Monokulturen. Andererseits führen die ver- änderten Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zum Aufgeben von Grenzertragsböden. Das heisst, dass das Land, das während Jahrhunderten extensiv genutzt worden ist, brach liegt und sukzessive wieder Wald wird. Mit dem Oeffnen des von Natur aus geschlossenen Waldgürtels haben die Bauern im Verlaufe von Jahrhunderten neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen. Durch extensive Nutzung entstand die aus einem vielgestaltigen Mosaik zusammengesetzte, naturnahe Kulturlandschaft. Es ist nun ein zentrales Ziel des Naturschutzes, diese vom Menschen geschaffene, naturnahe Kulturlandschaft zu erhalten und nicht eine Entwicklung zu einer vormenschli- chen Naturlandschaft hin einzuleiten. Im Interesse der Erhal- tung bedrohter Pflanzen- und Tierarten - sie sind bedroht, weil heute die während Jahrhunderten extensiv genutzten Grenzertragsböden preisgegeben werden - bedarf es drin- gend der Revision des heute noch geltenden Bundesgeset- zes über den Natur- und Heimatschutz.
Ich befürworte darum die von der vorberatenden Kommis- sion einstimmig verabschiedete Vorlage für die Revision des NHG. Die Revision hält mich aber nicht davon ab, mich auch hinter die Rothenthurm-Initiative zu stellen.
Von den Gegnern der Rothenthurm-Initiative ist immer wie- der die positive Rolle der Armee als Naturschützer darge- stellt worden. Es wurde behauptet, dass mit dem Waffen- platz die Moorlandschaft besser geschützt werde als ohne Waffenplatz. Nicht zuletzt die Ereignisse in Balzers haben mich in meinen Zweifeln an der Rolle des Militärs als Natur- schützer bestärkt. In der Alltagspraxis muss die militärische Ausbildung in einem derart engen Raum, wie er sich im
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Hochmoorgebiet von Rothenthurm anbietet, zu einem Dau- erkonflikt führen. Herr Maeder hat die Gefahren deutlich aufgezeigt. In der Güterabwägung wird aber der angestrebte Schutz des Hochmoors im zweiten Rang stehen, wenn der Ausbildungsplatz einmal da ist. Die Initiative und der indi- rekte Gegenvorschlag sind darum nichts Grundsätzliches, sondern eine Einheit.
Ich bitte Sie daher, nicht nur der Revision des NHG, sondern auch der Rothenthurm-Initiative zuzustimmen.
Hess: Wir sind uns in breiten Kreisen einig: Der Schutz unserer Moore und Moorlandschaften ist ein nationales Anliegen mit hohem Prioritätsgrad. Es läge daher nahe, der 1983 eingereichten Initiative zum Schutz der Moore wider- spruchslos zuzustimmen. Doch Sie haben es gehört: Artikel- 24sexies BV gibt dem Bund Kompetenzen, die über das Schutzanliegen der Initianten hinausgehen. Der Bund ist bereits heute umfassend ermächtigt, die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt zu erlassen.
In diesem Punkt setzt denn auch die Kritik am Initiativbegeh- ren an. Unter dem Vorwand, für den Schutz der Moore einzutreten, wollen die Initianten ein sachfremdes Ziel ver- folgen. Es geht ihnen vorab um die Verhinderung des vom Parlament bereits beschlossenen Waffenplatzes von Ro- thenthurm.
Wir haben uns heute nicht über das Schicksal des Waffen- platzes zu unterhalten. Diese Grundsatzfrage ist bereits abschliessend erledigt, was inzwischen auch das Bundesge- richt bestätigt hat. Wenn das gleiche Urteil die Verantwortli- chen des EMD hingegen veranlasst hat, den Standort der Kaserne sowie Notwendigkeit und Nutzen des Aufklärungs- geländes unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes noch- mals zu prüfen, so ist das zu begrüssen.
Angesichts der unbefriedigenden Zielsetzung der Initiative müssen wir uns ernsthaft fragen, wie wir das unbestrittene Anliegen, die wenigen noch vorhandenen Grossbiotope rasch und nachhaltig zu erhalten, gesamtschweizerisch ver- wirklichen können. Denn was in unberührten Gegenden durch Naturabläufe während Jahrhunderten gewachsen ist, droht durch zivilisationsbedingte Einflüsse innert weniger Jahrzehnte zerstört zu werden. Ich denke hier an die noch andauernde Ausdehnung des Baugebietes, an die schädli- chen Einflüsse der Luftverschmutzung und nicht zuletzt an die Auswirkungen einer intensiven Bewirtschaftung. Hier entpuppt sich auch der einseitige Ansatzpunkt der Initian- ten, wie er vorhin wieder von Frau Gurtner vorgetragen wurde. Sie befürchten, dass Waffenplatz und Schiesslärm das Hochmoor von Rothenthurm zerstören. Was aber sagen sie zu Motocross, Modellfliegerei und zunehmendem Tou- rismus in eben dieser Moorlandschaft von Rothenthurm? In den Kommissionsarbeiten haben wir uns darauf konzen- triert, mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes die Bestimmungen über den Biotopschutz auszubauen, und zwar zu einem schlagkräftigen Instrumentarium. Wir haben uns dabei Rechenschaft gegeben, dass der Schutzgedanke nur dann vollzogen werden kann, wenn wir auf die aktive Mithilfe der betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschaf- ter zählen können. Sie sollen angemessen entschädigt wer- den, wenn sie im Interesse des Schutzgedankens die bishe- rige Nutzung einschränken oder aktiv an der Erhaltung der schützenswerten Landschaft mitwirken.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Interesse des Bio- topschutzes, zur Gesetzesrevision ja zu sagen, das Trojani- sche Pferd der Initiative jedoch zurückzuweisen.
Loretan: Erneut stehen wir vor einem Konflikt zwischen Anliegen des Landschaftsschutzes und Ansprüchen aus militärischer Belegung mit einem Waffen- und Schiessplatz, doch wird uns heute der Entscheid leichter gemacht als in der letzten Session beim Projekt des EMD für einen Ver- suchsschiessplatz in der Val Cristallina. Dies aus zwei Gründen:
damals im Rahmen der parlamentarischen Beratungen, vor allem im Ständerat, Verbesserungen im Sinne und zugun- sten des Landschafts-, Natur- und Biotopschutzes. Der Nationalrat wusste bei seinen Beratungen um die Bedeu- tung der eingereichten Volksinitiative, er wusste aber auch um die umfassenden Schutzbestrebungen der Kantone Schwyz und Zug sowie des Schweizerischen Bundes für Naturschutz (SBN) im Gebiet zwischen Rothenthurm und Biberbrugg. Es konnte damals ein tragfähiger Kompromiss zwischen Landschafts- und Naturschutz, Landwirtschaft und militärischen Bedürfnissen signalisiert werden. Ich konnte deshalb damals schon wie auch heute noch zu diesem Kompromiss und zum Waffenplatzprojekt stehen. Ich rufe in Erinnerung, dass der Waffenplatz lediglich 10 bis 15 Prozent des gesamten Hochmoorgebietes beansprucht. In diesen 10 bis 15 Prozent sind alle eigentlichen Hochmoor- einheiten und Zwischenmoore durch Sperrzonen geschützt. Man muss also, wenn man vom Schutz des Hochmoorgebie- tes Rothenthurm-Biberbrugg spricht, die Relationen der Beanspruchung mitberücksichtigen.
Der damalige Parlamentsbeschluss ist rechtsgültig und voll- ziehbar. Der Vollzug macht allerdings Mühe, nicht nur aus Gründen, die bei den Gegnern des Waffenplatzes liegen, sondern auch beim EMD selber. Der Herr Kommissionsprä- sident hat darauf hingewiesen.
Dies hat auch die Leitung des SBN erkannt. Der SBN ist ja der Vorkämpfer für verstärkten Biotopschutz. Wie wir in der beratenden Kommission hörten, bemühte sich der SBN bereits im Frühjahr 1983 um eine Revision des Bundesge- setzes über Natur- und Heimatschutz (NHG), hatte aber damals keinen Erfolg. Dies war offenbar der wesentliche Grund dafür, dass dann die Delegiertenversammlung vom Mai 1983 beschloss, die Initiative trotz ihrer Mängel zu unterstützen; offensichtlich nicht aus armeefeindlichen Motiven, sondern aus echter Besorgnis über den rapiden Schwund von Biotopen und der Artenvielfalt in Flora und Fauna. Der SBN steht bekanntlich hinter dieser Vorlage, dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Dies hat auch Herr Dr. Dieter Burckhardt in seinem «NZZ»-Artikel vom 29. Mai 1986 mit dem Titel: «Für raschen und wirksa- men Biotopschutz» zum Ausdruck gebracht.
Es ist zu hoffen und anzunehmen, dass sich nunmehr auch die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Bundes für Naturschutz von der Initiative distanzieren wird.
Das Votum des Kollegen Maeder hat mich beeindruckt. Ich muss ihm aber in Erinnerung rufen, dass in der Konfliktsi- tuation, vor der wir wiederum stehen, beide Anliegen - dasjenige der Landesverteidigung und dasjenige des Land- schaftsschutzes - für sich in Anspruch nehmen können, sie seien von hoher nationaler Bedeutung, dies auch gestützt auf das Verfassungsrecht, das einerseits die Armee mit der Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen aussen beauftragt und auf der anderen Seite den Bund in Artikel 24sexies BV verpflichtet, die Landschafts- und Orts- bilder zu erhalten. (Glocke des Vizepräsidenten) Ich bin gleich fertig, Herr Vizepräsident.
Ich komme bei der Interessenabwägung zu einer anderen Schlussfolgerung als Herr Maeder. Ich verstehe die seinige indessen auch. Ich stehe zu meiner anderen Meinung und beantrage Ihnen, zur Volksinitiative nein zu sagen und dem guten Gegenentwurf die Gefolgschaft nicht zu verweigern.
Jung: Drei Interessen treffen bei dieser Initiative zusammen. Es sind die Interessen des Landschaftsschutzes, des Mili- tärs, aber auch der Landwirtschaft.
Drei klare Gründe bewegen mich, die Initiative abzulehnen: 1. Die Initiative ist unehrlich. Man schiebt vor, damit das Problem der Moorlandschaften lösen zu wollen, will aber
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ganz klar den Waffenplatz verhindern. Die Auflagen von Natur- und Heimatschutz sind bei diesem Waffenplatz ganz klar einzuhalten, und die Interessen der Landwirtschaft sind auch zu wahren. Es wäre ehrlicher, wenn die Initiative anders genannt würde.
Die Initiative ist gefährlich und hätte ungewisse Konse- quenzen, nämlich hinsichtlich der Frage: «Was sind Moore, was sind Moorlandschaften?» Da gehen die Meinungen auseinander. Wenn wir das Gebiet von Rothenthurm betrachten, so gibt es auch unter bestehenden Dorfteilen Mooruntergründe; es befinden sich auch auf dem Waffen- platz der Infanterie teilweise Moore. Welche sind nun betrof- fen? Ich glaube, alle bestehenden Bauten in Rothenthurm sind irgendwie mit dieser Moorlandschaft in Beziehung zu bringen. Wir haben im ganzen Lande Moorlandschaften, wo das Militär trotzdem - ohne diese zu zerstören - üben kann. Ich denke an das Entlebuch, ich denke an das Eigental, ich denke an den Glaubenberg, Regionen in meinem Kanton, die absolut intakt geblieben sind.
Die Initiative ist absolut unnötig. Wir haben am 1. Septem- ber bei der Besichtigung in Rothenthurm gesehen, was überhaupt durch das Aufklärungsgelände des vorgesehe- nen Waffenplatzes betroffen wird. Es sind keine neuen Ter- rainveränderungen notwendig, es sind keine Rodungen not- wendig. Die eigentliche klassische Moorlandschaft wird von diesem Waffenplatz überhaupt nicht betroffen. Die Land- wirtschaft hat über Jahre, auch in Rothenthurm, versucht, diese Landschaft zu erhalten. Gezwungenermassen, insbe- sondere während des letzten Weltkriegs, wurde sie aufgefor- dert, Randteile des Moores zu entwässern und dementspre- chend intensiver zu nutzen. Die Landwirtschaft ist bereit, mit dem Militär einerseits und den Interessen des Landschafts- schutzes andererseits in gutem Einvernehmen zu existieren und zu wirtschaften.
Der Moorschutz ist sicher notwendig, aber mit dieser Initia- tive kann er nicht erreicht werden. Die Initiative enthält eine Verfassungsbestimmung. Daraus müssten Gesetze geschaf- fen werden. Wir haben aber mit der Revision des NHG diesen Schritt bereits getan. Die Revision ist notwendig, sie ist sinnvoll, sie ist ein absolut tauglicher und vernünftiger Gegenvorschlag. Sie ist sofort wirksam und zwar für die ganze Schweiz, und wir wissen, was sie bringt.
Ich bitte Sie daher, dieser Gesetzesrevision zuzustimmen - denn da kommen wir viel eher zum Ziel - und die Initiative ganz klar abzulehnen.
Ich habe zum Schluss noch eine Frage an Herrn Bundesrat Cotti: Wir haben die Möglichkeit, bei der Revision des NHG in Artikel 18c die Voraussetzungen zu schaffen, dass Grund- eigentümer und Bewirtschafter Anspruch auf angemessene Abgeltung haben, wenn sie im Interesse des Schutzzieles die bisherige Nutzung einschränken und eine Leistung ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen. Wie sol- len gemäss Bundesrat solche Leistungen gestaltet werden, und was sollen diese Abgeltungen im besonderen enthalten ?
Ott: Ich anerkenne den angenehmen, ruhigen Ton der bishe- rigen Debatte, aber vielleicht mögen die folgenden Ueberle- gungen für künftige Auseinandersetzungen von einem gewissen Nutzen sein.
Sie haben auf der Fahne gesehen, dass ich zur Minderheit der Kommission gehöre. Sie dürften mich allmählich als einen Parlamentarier kennengelernt haben, der aus Ueber- zeugung bereit ist, der Landesverteidigung - ich persönlich sage lieber noch: der bewaffneten Neutralität - das zu geben, was sie bedarf. Aber gerade hier liegen nun im vorliegenden Fall meine Zweifel. Ich zweifle daran, dass die Armee dieses kleine Stück Moorland unbedingt braucht, das man als Aufklärungsgelände bezeichnet hatte und das man nachher umtaufen musste, weil die zuständigen Armeein- stanzen bei der Angabe der Zweckbestimmung offenbar einem Denkfehler erlegen waren und man anerkennen musste, dass für eine eigentliche Aufklärerausbildung die- ses Gelände gar nicht geeignet ist, weil offenbar auch die Schiessicherheit am Zielhang nicht über alle Zweifel erha-
ben ist und ein grosser Teil des Terrains nach den getroffe- nen Bestimmungen vom Militär überhaupt nicht betreten werden darf. Kurz, ich zweifle daran, ob das Bedürfnis nach diesem Stück Land als Uebungsgelände beim Militär wirk- lich ein absolut dringliches ist, ob die Armee dessen wirklich bedarf, ob man nicht, wenn man dazu gezwungen wäre, sehr rasch eine praktisch vollwertige Ersatzlösung finden könnte.
Hier kommt nun der Gesichtspunkt der Güterabwägung. Der Kürze halber möchte ich Ihnen nur ein Beispiel geben. Es ist mir unvergesslich, wie bei den Hearings der Kommission ein Vertreter der Initianten und Anwohner sagte: «Sie müssen etwas von der Stille erlebt haben, die von dieser Hochmoor- ebene ausgeht.» Wo gibt es sie noch, diese Orte der Stille in unserem kleinen Land? Es gibt sie noch, aber wir müssen dafür besorgt sein, dass sie nicht verschwinden und müssen mit aller Konsequenz dafür kämpfen.
Ich habe selber einmal für die Stille eines Tales politisch gekämpft, als junger Pfarrer, gegen eine Linienführung der Autobahn in Basel-Landschaft. Es war die erste Debatte, die ich hier im Saal vollständig angehört habe, droben auf der Tribüne. Wortführer des Minderheitsantrages zu unseren Gunsten war damals Herr Nationalrat Reichling, der Vater unseres jetzigen Rats-Vizepräsidenten. Wir haben dann trotzdem knapp verloren, die Autobahn wurde gebaut, und mit der Stille jenes Tales ist es seither für immer vorbei.
Aber sehen Sie, das sind auch nationale Werte, das sind Werte im Leben unseres Volkes, die es zu verteidigen gilt, und zwar mit allen Kräften. Darum braucht es die Güterab- wägung, darum darf es nicht ein unumstössliches Dogma sein in unserem Lande, dass in jedem Einzelfall die von der Armee angemeldeten Bedürfnisse absolute Priorität haben müssen vor allen anderen und dass jeder, der die Dinge etwas anders sieht, als Armeegegner und womöglich potentieller Landesverräter dasteht. Diese Art der Diktion - wir haben sie jetzt in der Debatte nicht getroffen, aber wir wollen dann sehen, wie es im Abstimmungskampf tönt -, dieser schlechte Stil der Auseinandersetzung muss in unse- rem Land verschwinden. Ich sage das pro futuro im Blick auf den Abstimmungskampf und auf künftige Diskussionen. Wir müssten auch bei Diskussionen, bei denen irgendwie ein Anliegen der Armee berührt ist, rationale und zivilisierte Formen der politischen Auseinandersetzung finden, und dies gerade auch im Interesse der Landesverteidigung und ihrer Glaubwürdigkeit, die auch mir am Herzen liegt. Das als Randbemerkung zu dieser jetzigen Debatte und den kom- menden Diskussionen über diese Initiative.
Müller-Bachs: Unser Kommissionspräsident hat Sie darauf hingewiesen, dass es über zehn Jahre her sind, seit Sie zum ersten Mal und zustimmend vom Projekt der Kaserne Rothenthurm Kenntnis genommen haben. Es gab wohl noch nie eine Epoche, während der sich so vieles so rasch und so tiefgreifend verändert hat, wie die heutige Zeit. Argumente, die vor zehn Jahren durchaus noch überzeugen konnten, sind heute unbrauchbar geworden. Die Zeiten sind endgültig vorbei, da man so ein Kleinod wie ein Hochmoor auch nur ankratzen, auch nur im geringsten verändern kann. Wir sind in einer Phase, in der wir wiederaufbauen müssen. Wir dürfen nicht noch mehr abbauen.
Stellen Sie sich vor, die Baumaschinen würden im kommen- den Frühjahr in das Hochmoor einfahren. Sie alle hier im Saal wären betroffen. Wenn Sie es noch nicht gemerkt haben: Ich habe es gemerkt, Sie sind inzwischen grün geworden, und nicht nur während der Wahlen, sondern Sie werden auch nachher grün bleiben, denn sonst wäre das ja Heuchelei, was hier betrieben wird.
So wie bei den allermeisten hier im Saal kann man auch bei mir keine Hinweise finden, um mich als waffenplatzfeindlich oder gar armeefeindlich abzustempeln. Ich habe während über 1000 Tagen mit Persönlichkeiten, die Ihnen bekannt sind, in Stäben und in Einheiten Dienst geleistet, so mit den Altbundesräten Honegger und Egli, dann mit Herrn Stände- rat Steiner, mit Herrn Nationalrat Cincera und vielen ande- ren mehr.
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Sie können mir auch nichts vormachen - es besteht keine Notwendigkeit, die Kaserne auf dem Hochmoor zu installie- ren. Uebrigens: Das ist Hochmoorboden, ich stand dort mit Herrn Kollege Oester; wir waren beide überzeugt, dass diese Grenzziehung nicht nur eine krumme Linie ist, sondern auch eine krumme Tour.
Man kann doch nicht einfach die Grenzlinie des Hochmoors genau um das geplante Kasernenareal herum verlaufen las- sen! Das Cholmattli eignet sich dagegen hervorragend für einen Kasernenstandort. In der untersten Geländekammer lässt sich auch der Lärmschutz während der nächtlichen Schiessübungen realisieren. Schliesslich ist eine Kaserne kein Kurhaus. Man kann mich auch nicht davon überzeu- gen, dass die Ausbildung der Schweizer Armee vom Aufklä- rungsgelände abhängig ist oder damit steht und fällt. Uebungsgelände gibt es genug, nur hat das EMD es ver- säumt, solche rechtzeitig für die Armee zu sichern. Heute soll es eben dieses Gelände dem Tourismus abzwacken und nicht der Natur.
Ich bin mit Herrn Cincera, der vor allem diese Meinung vertritt - aber auch mit anderen -, einig, dass auf Waffen- plätzen oft ein grosser Reichtum von Pflanzen und von Tieren vorhanden ist, denn es sind ja Gebiete, die nicht wie die Kulturlandschaft von Meliorationen, von Flurbereinigun- gen oder der modernen Landwirtschaft heimgesucht wor- den sind. Aber nie sind sie reicher als ein intaktes Hoch- moor.
Es stimmt, die Armee ist, verglichen mit der Bautätigkeit, mit der Industrie, mit dem Tourismus, mit der modernen Land- wirtschaft, viel weniger als Landschaftszerstörer zu bezeich- nen. Aber die Berechtigung der Armee basiert doch auf der Werterhaltung, und so darf die Armee selbst nicht gegen ihr Prinzip verstossen und hohe Werte zerstören.
Ich wäre nicht erstaunt, wenn nächstens das EMD geltend macht, es entspreche einem dringenden Bedürfnis, das Klo- ster Einsiedeln in eine Militärakademie umzuwandeln. (Hei- terkeit)
Sie werden auch heute wieder gegen die Initiative und für den Waffenplatz stimmen. Sie müssen schliesslich Ihr Gesicht wahren. Sie sind in der komfortablen Lage, sich darauf verlassen zu können, dass das Schweizervolk schon zum Rechten schaut und die Initiative grossmehrheitlich ablehnt. Nur muss ich sagen: Dem Ansehen der Behörden und der Armee wäre es weit dienlicher, wenn wir auf eine würdige Art und Weise hier umsteigen, wenn wir das Hoch- moor in Ruhe lassen, wenn wir die Kaserne im Infanteriege- lände plazieren und auf das Aufklärungsgelände verzichten würden.
Cincera: Es kommt mir vor, wie wenn ich in den Zeugen- stand gerufen würde. Mein ehemaliger Dienstkollege Müller hat jetzt engagiert die Interessen des Naturschutzes vertre- ten. Ich bin jederzeit bereit, sie auch zu vertreten. Ich bin jederzeit bereit, ihm zu helfen, wenn Baumaschinen in das Hochmoor einfahren wollten.
Es geht ja aber gar nicht um die Zerstörung des Hochmoo- res. Wir müssen unterscheiden zwischen den Anliegen und der Ueberzeugung der Naturschützer einerseits und der Arbeit der Waffenplatzgegner in Rothenthurm andererseits. Heute haben wir ja nicht über den Waffenplatz zu befinden, sondern über eine Initiative und einen Gegenvorschlag. Darum bitte ich die Naturschützer, sich wenn immer mög- lich nicht vor den Karren der Armeegegner spannen zu lassen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit aufrechterhalten wollen.
Es geht darum, mit einigen Schlagworten aufzuräumen. Der erwähnte Teil des Waffenplatzes, das sogenannte Aufklä- rungsgelände, kommt nicht in das Hochmoor zu liegen, sondern ist eine Rand- und Pufferzone an diesem Hoch- moor, genau dort, wo es ausläuft, wo sich noch kleine Parzellen, einzelne, nicht zusammenhängende Moorgebiete befinden. Dort war einmal ein Moor, und dieses Moor wurde durch die Intensivnutzung der Landwirtschaft zurückge- drängt. Das EMD hat nun sorgfältigste Pläne ausgearbeitet, in diesem Aufklärungsgelände alle diese noch restlichen
Moorbestände durch technische Massnahmen zu schützen, so dass dort keine weiteren Uebergriffe auf das grosse, zusammenhängende Moorgebiet in Rothenthurm mehr stattfinden können.
Mir scheint, das ist eine wertvolle, wichtige Arbeit, die auch einmal respektiert werden darf. Sie haben ja zugegeben: das Militär verhält sich nicht natur- und nicht naturschutzfeind- lich. Tourismus, Frau Gurtner, und intensive Nutzung der Landschaft durch die Landwirtschaft sind den Biotopen viel gefährlicher als die Soldaten, die sich dort in einer anderen Situation bewegen.
Sie können Waffenplätze im In- und Ausland besichtigen. Ich habe unzählige angeschaut. Es gibt keinen Widerspruch zwischen Militär und Natur. Im Gegenteil: sehr viele Waffen- plätze sind hervorragende Beispiele für die Symbiose dieser beiden Dinge und eigentliche Naturschutzreservate gewor- den. Wir haben sogar auf dem Waffenplatz Zürich diese Erscheinung beobachten können.
Sie erweisen dem Moor einen guten Dienst, wenn Sie die sorgfältige Arbeit des EMD zum Schutze dieser Pufferzone gutheissen. Ich bitte Sie, die Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag ein überzeugtes Ja zu geben.
Weber-Schwyz: Im Kanton Schwyz sind die Zielsetzungen des Naturschutzes bereits abgesichert. Mit der Errichtung einer Schutzzone im Umfang von mehr als 500 Hektaren wurde 1985 gemäss Raumplanungsgesetz im Raume Rothenthurm bis Biberbrugg die ganze Hochmoorebene umfassend geschützt. Nun liegen aber eine Volksinitiative und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Beratung vor. Wir haben hierzu Stellung zu beziehen.
Ich empfehle Ihnen Ablehnung der Rothenthurm-Initiative und Eintreten auf den Gegenvorschlag des Bundesrates. Wer in ehrlicher Absicht die Biotope von nationaler Bedeu- tung und damit auch die Moore schützen will, kann nur der Aenderung des Bundesgesetzes zustimmen. Damit kann diese Schutzbestrebung landesweit sofort wirksam werden. Es werden auch die Zuständigkeiten und Verpflichtungen klar geregelt: Bund, Kantone sowie die Bewirtschafter und Grundeigentümer haben die Schutzziele gemeinsam anzu- gehen.
Je mehr man sich mit der Initiative befasste, um so mehr musste man aber zur Einsicht gelangen, dass hier eine sogenannte Naturschutzinitiative als «Vehikel» gegen den Waffenplatz missbraucht wurde. Die Anhörung der Initian- ten in der Kommission hat diesen Eindruck noch verstärkt. Diese juristischen Berater und Verfasser haben der Gemeinde Rothenthurm, ob Befürworter oder Gegner des Waffenplatzes, ein wahres «Kuckucksei» gelegt.
Die anerkannten Naturschutzfachleute haben bald erkannt, dass der Initiativtext unklare Begriffe enthält und ungenü- gend ist. Der Text des Volksbegehrens fordert nämlich, Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung als Schutzobjekte einzustufen. Vor allem aber bietet die Umschreibung «Moorlandschaf- ten» Auslegungsschwierigkeiten.
Die Ausführungen der juristischen Miturheber des Volksbe- gehrens vor der Kommission zeigten dann die wahren Absichten auf. Ich zitiere: «Unter Landschaft verstehen wir den optischen Gesamteindruck eines Gebietes», oder - etwas weiter interpretiert - «Landschaft ist, was man bis zum Horizont hin sieht. Das Moorumfeld in Rothenthurm muss ebenfalls geschützt werden. Mit der Initiative errei- chen wir dieses Ziel, mit der Gesetzesrevision nicht. Unter dem Kasernenareal befinden sich Bodenstrukturen, die Torf-Charakter haben und zum Moorgebiet gehören.»
Auf die Frage hin, ob man mit dieser Auslegung der Begriffe nicht Gefahr laufe, die ganze Hochebene von Biberegg über Rothenthurm bis Biberbrugg unter Bann zu legen, wurde eine offene Antwort erteilt: Ja, man muss das in Kauf neh- men. Uns beschäftigt nur die Frage, wie man den integralen Schutz dieser Moorlandschaften nach den vorgenannten Interpretationen erreichen kann.
Soweit also die wahren Absichten. Es ist noch festzuhalten, dass keiner der anwesenden Sprecher des Initiativkomitees
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Schutz der Moore. Volksinitiative
den Wohnsitz in der politischen Gemeinde Rothenthurm hat.
Man hat auch die Stimmung - ich meine sogar: hinterhältig - gegen den Waffenplatz missbraucht, ob vorsätzlich oder fahrlässig sei offengelassen, um dem Hochtal von Rothen- thurm für immer eine Glasglocke zu verpassen. Jede Entwicklung, auch landwirtschaftliche und gewerbliche, wäre damit für kommende Jahrzehnte verunmöglicht. Nicht zu vergessen sind hier die Uebergangsbestimmungen; der Stachel liegt nämlich darin.
Sorgen wir dafür, dass den kommenden Generationen in Rothenthurm Arbeitsplätze und Bewirtschaftungsflächen in vernünftigem Ausmass erhalten bleiben. Wir haben kein Recht, den kommenden Generationen eine totale Abkapse- lung zu verordnen.
Steffen: Es ist das Verdienst der Initianten der Rothenthurm- Initiative, dass sich Parlament, Militär, Presse, Volk und Naturschutzorganisationen eingehend Gedanken über die Nutzung schützenswerter Gebiete machten und machen. Ich begrüsse es, dass als Folge dieses Volksbegehrens ein indirekter Gegenvorschlag in Form der vorliegenden Aende- rung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimat- schutz erarbeitet wurde.
Meine Ueberlegungen zu diesem Geschäft bleiben aber nicht bei Rothenthurm und dem allgemeinen Schutz der Moore und Moorlandschaften stecken, sondern wollen an die Wurzeln des Uebels vorstossen. Es ist das Problem der unaufhaltsamen Vermehrung der Spezies Mensch und sei- nes anhaltenden Bedarfs an Grund und Boden. Ich will Ihnen nicht vorrechnen, was die Einwanderungs- und Bevöl- kerungsvermehrung im Laufe einer Generation an Landver- schleiss und Betonierung gefordert hat. Dies wurde von Vertretern der Nationalen Aktion vor diesem Rat immer wieder getan. Pro Mensch wird mit einem Landbedarf von 150 bis 200 m2 gerechnet. Als Lehrer sage ich Ihnen: Rechne! Die Ausdehnung der vom Menschen beanspruch- ten Landflächen hat auch zur Folge, dass die Armee mit ihren Anlagen ausweichen muss, im vorliegenden Fall ins Gebiet von Rothenthurm.
Ich frage mich, warum die mit mir dem Natur- und Land- schaftsschutz verpflichteten Kolleginnen und Kollegen unseren Kampf gegen die Uebervölkerung der Schweiz nicht längst unterstützen? Warum verlangen Sie nicht mit uns lauthals, dass der Bundesrat endlich das abgegebene Versprechen auf die Stabilisierung der ausländischen Wohnbevölkerung einhält?
Nehmen wir das Jahr 1986. Wenn wir die durch Einburge- rung aus den Statistiken verschwundenen ehemaligen Aus- länder mitberücksichtigen, hat die Bevölkerung der Schweiz im letzten Jahr um rund 25 000 Menschen zugenommen. Dies entspricht der Einwohnerzahl der Stadt Uster im Zür- cher Oberland. Um diese Menschen unterzubringen und zu beschäftigen, müssen wir 350 bis 500 Hektaren meist land- wirtschaftlich nutzbares Land opfern.
Wir Umweltschützer wissen, dass auch hier die Lebens- grundlage für Tausende von Lebewesen und Pflanzen endgültig vernichtet wird.
Ich unterstütze den uneigennützigen Einsatz der Natur- freunde für selten werdende, schützenswerte Gebiete. Aber ich kann ihnen den Vorwurf nicht ersparen, sie seien auf einem Auge blind, wenn sie im Hinblick auf die Einwande- rung Bewusstseinsverweigerung pflegen. Was nützt es uns, wenn wir mit gutem Willen Naturschutzgebiete ausschei- den, aber nichts dagegen unternehmen, wenn im Mittelland vom Bodensee bis zum Genfersee langsam ein Ruhrgebiet mit allen seinen negativen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft entsteht? e
Ich bitte Sie, nachher nicht das alte Lied von der Fremden- feindlichkeit der Nationalen Aktion anzustimmen. Meine Ausführungen sind von der tiefen Sorge getragen, dass wir die natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tier und Mensch, von Schweizern und Ausländern, wohlverstanden, in unverantwortlicher Weise gefährden. Wenn die Natur- schützer klatschen möchten, wäre jetzt der Moment.
Zurück zum vorliegenden Geschäft: Ich lehne die Rothen- thurm-Initiative deswegen ab, weil sie einen armeefeindli- chen Teil hat, unterstütze hingegen den indirekten Gegen- vorschlag.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr La séance est levée à 12 h 15
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schutz der Moore. Volksinitiative und Natur- und Heimatschutzgesetz. Revision Protection des marais. Initiative populaire et loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.051
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1987 - 08:00
Date
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Seite
130-143
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20 015 164
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